Andreas Sonntag
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Herr Minister, mir kann es im Prinzip ja letztlich egal sein, wer dort fischt, aber gestatten Sie mir die Frage: Herr Minister, können wir sicherstellen, dass der NABU den höheren Pachtzins nicht letztlich aus dem Thüringer Landeshaushalt finanziert, oder die Unterstützung des NABU, Sie kennen ja die Haushaltsstellen, bzw. dass wir im Prinzip Gelder des NABU substituieren mit Hilfe unseres Haushalts, denn das wäre ja eigentlich nicht Sinn und Zweck einer Pacht.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kummer, dieser Hinweis, was die Demonstration gestern betrifft, wissen Sie, wenn vor 1989 auch hier in Sachen Ökologie die Hausaufgaben gemacht worden wären, dann hätten wir diese Maßnahmen jetzt nicht umzusetzen und dann wäre auch die Demonstration nicht gekommen, sondern dann würden die Anlagen schon stehen. Ich sage Ihnen ein Beispiel aus meiner Stadt. Dort ist 1916, glaube ich, zum letzten Mal am Abwassersystem etwas gemacht worden und dann erst wieder nach der Wende. Dank unseren Vorvätern hat das Zeug so lange gehalten.
Herr Kummer, noch eine weitere Bemerkung, weil ich gerade Danke sagte: Der Dank - und wenn Sie Ihre Kontonummer in Ihre Internet-Adresse eingeben, bekommen Sie vielleicht sogar einen Haufen Geld dafür - der Steinkohlewirtschaft wird Ihnen gewiss sein, auf jeden Fall. Denn die Kompensationskraftwerke, die in Größenordnungen gebraucht würden, wenn wir dieses Ziel, 10 Prozent der deutschen Energieerzeugung aus Windkraft zu betreiben, erreichen würden, ist doch frappierend, dass ausgerechnet zurzeit in Nordrhein-Westfalen über Kraftwerke der nächsten Generation nachgedacht wird, dass ausgerechnet jetzt, nachdem auch diese Einigung mit Trittin interessanterweise gekommen ist, man dort ganz ernsthaft über die Erneuerung, den Ersatz des gesamten Steinkohlekraftwerkparks bis zum Jahre 2020 nachdenkt, ganz ernsthaft nachdenkt. Herr Gott, die Argumentation von Ihnen ist - wenn Sie so wollen - Wasser auf die Mühlen der Kraftwerker, der Steinkohlekraftwerker. Eines sollten Sie allerdings, Herr Kummer, nicht verschwei
gen. Bei all der Panikmache, man muss sie ja wirklich so sehen, in Sachen Klimaänderung, es sind ganze 2 Prozent des CO2 weltweit, was andropogen beeinflussbar ist. Das ist nicht meine Erkenntnis, das können Sie nachlesen, z.B. im Buch "Klimafakten", Mitherausgeber ist das Bundesamt für Umwelt. Ich denke einmal, die sind seriös genug, um nicht irgendwelche Sachen in die Welt zu setzen, die nicht nachweisbar sind. Wie gesagt, 2 Prozent des gesamten CO2 ist andropogen beeinflussbar. Rechnen Sie sich einmal aus, wie groß der Anteil ist, der über die Windkraft überhaupt zu beeinflussen wäre.
Ein letzter Satz, meine Damen, meine Herren: Die Kompensation über konventionelle Kraftwerke der Windkraft muss ja über die Fernleitungen, über die Stromtransportleitungen laufen. Und die, die jetzt vorhanden sind, Herr Kummer, dienen logischerweise, weil sie schon da sind, anderen Voraussetzungen, anderen Zwecken. Wenn dieses Szenario umgesetzt wird, 10 Prozent der Gesamterzeugung aus Windkraft, müssten diese in Größenordnungen natürlich auch noch gebaut werden. Was das für eine Investition ist, können Sie ja einmal in Fachpublikationen nachlesen. Das ist nicht wenig. Deswegen, Herr Kummer, diese Äußerung von Ihnen, dass die Gewinnerzielung der Betreiber der Windmühlen sekundär wäre, wenn Sie sich einmal die Flyer durchlesen, die bundesweit für potenzielle Anleger in Windkraftanlagen verteilt werden, die brauchen Sie sich nur einmal durchzulesen, der Hauptzweck - und das ist wirklich so - für die Anleger ist die Gewinnerzielung. Dagegen ist ja nichts einzuwenden. Aber, Herr Kummer, Sie sollten wenigstens so ehrlich sein und das hier in der Öffentlichkeit nicht falsch darstellen, denn bezahlt wird dieser Gewinn logischerweise durch das Stromeinspeisegesetz über die Stromkonsumenten. Das ist übrigens auch die öffentliche Hand, und zwar nicht gerade zu wenigen Teilen. Das sind aber vor allen Dingen die Bürgerinnen und Bürger, die bei den Gewinnen in den Anlagefonds der Windmühlen nichts einzahlen, weil sie das Geld dafür gar nicht übrig haben. Danke.
Ja, Mündliche Anfrage, die Form dem Datum angepasst, des Abgeordneten Sonntag, Andreas.
Führt Treibhausgasverminderung zur Arbeitsmarktveränderung?
Es sollen werden die Emissionen Von CO2 verringert um Millionen Von Tonnen. So der Spruch von Kyoto. Die Frage ist nur: Geht das so?
Zehn Jahr ist's her, wir wissen's noch, Ganz Deutschland war im Stimmungshoch, Für D-Mark, Treuhand, Marktwirtschaft Ein großes Opfer wurd' erbracht.
Die Methusalems der Ost-Industrie Aufgegeben - schnell wie nie Zuvor im letzten Jahrhundert. Fragt heut' der Bürger sich verwundert:
Lag nur an deren Abwicklung Die ganze CO2-Minderung? Ruß, Kohlenstaub und Schwefelregen Hat es seitdem zwar nicht mehr gegeben,
Doch mit Erdgas statt Kohle, Strom aus dem Wind Auch neue Probleme entstanden sind.
Drum frage ich die Landesregierung:
1. Wie lautet deren Meinung zur Emmissionenminderung und Zertifikatehandel ist doch die Wirtschaft noch im Wandel?
2. Macht es Sinn, schon wieder zu streichen, wenn "early actions"-Guthaben noch jahrelang reichten?
3. Erlaubt das bedrohliche Szenario unserer Arbeitsplatzlage CO2-Reduktion noch als Vorrangfrage?
4. Ist bei dem Gespräch in Berlin schließlich noch 'ne Emmissionsabgabe auf Sprudel in Flaschen drin?
Dem Anlass, 1. April, ist, denke ich, Genüge getan. So fügt nun Minister Dr. Sklenar die Fakten bitte schriftlich an.
Herr Minister, gestatten Sie noch mal eine Nachfrage, zwecks Präzisierung? Kollegin Sojka sprach jetzt eben von Kommunen und Landkreisen, deswegen meine konkrete Nachfrage: Hat ein Landkreis die Möglichkeit, sich an den Kosten, z.B. der Impfmaßnahmen bei einer Freiwilligen Feuerwehr, deren Aufgabenträger eine Gemeinde ist, anteilmäßig zu beteiligen oder kann er das nicht?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wollte eigentlich nur noch eine kurze Nachbemerkung zu meiner Vorrednerin zu zwei Punkten halten. Erstens, Frau Doht, fühle ich mich natürlich namens der Altenburger durchaus geehrt, wenn ich daran denke, welch wichtigen Platz wir in Ihren Ausführungen einnehmen durften.
Zum Zweiten: Die Talsperre Windischleuba, die ja des Öfteren Thema war, ist sicherlich für die beiden direkt betroffenen Dörfer äußerst wichtig. Das will ich nicht in Abrede stellen. Allerdings für den ganzen Landkreis Altenburger Land, manchmal müsste ich sogar sagen, leider, hat sie nicht diese große Bedeutung. Und was aus meiner Sicht noch nachzutragen wäre, Frau Doht: Die politische Landschaft im Zusammenhang mit dem Ausbau unseres Flughafens ist doch etwas komplizierter, als Sie das hier dargestellt haben. Ich will nur daran erinnern, wer im Altenburger Land derzeit den Landrat stellt, wer in der Stadt Leipzig derzeit den OB stellt. Das also mit: "das haben wir bei der CDU abgeladen" zu benennen, ist doch etwas sehr verkürzend dargestellt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich jetzt zu meinen eigentlichen Ausführungen komme, lassen Sie mich auf meine beiden Vorrednerinnen eingehen. Ich fange mal hinten an. Frau Wolf,...
Ich war eigentlich der Meinung, dass das ein ernstes Thema sein soll, aber ich lasse mich gern auch von Ihnen, Frau Wolf, eines Besseren belehren.
Ich habe meinen Beitrag für den 1. April schon geleistet, wenn Sie noch einen zweiten haben wollen, zu dem Thema bin ich nicht bereit dafür.
Frau Wolf, die Zuverdiener, die Sie jetzt, was Frauen betrifft, so negativ besetzt haben, so beklagt haben, es mag sein, dass Sie ob Ihrer Jugend das nicht wissen können, aber die Zuverdienersituation war in der DDR so untypisch nicht. Als wir in Schweden waren, haben wir uns ja dieses Modell, nämlich der Einkommensnotwendigkeit beider Ehepartner, um überhaupt ein Leben dort finanzieren zu können, angeschaut. Es ist nicht so sehr abstrus, wie das von Ihnen hier den Eindruck hinterlassen sollte.
Was die Hinweise auf ein Vergabegesetz, auf ein Gleichstellungsgesetz betrifft, Frau Wolf, da rennen Sie bei mir natürlich offene Türen ein,
nur, vergessen Sie bitte eines nicht, und das ist der Grund, warum auch ich mich belehren lassen musste, dass das in der Situation, um die es eigentlich geht, so viel nicht bringen kann. Diese Gesetze schaffen keine neuen Arbeitsplätze, die werden im günstigsten Fall nur die Verteilung ändern und Beispiele dafür können wir uns in Berlin und anderswo anschauen.
Meine Damen, meine Herren, die Vorrednerinnen haben eines getan, nämlich immer wieder die Klischees bedient. Frau Wolf, dieser Spruch von der ungesunden Erwerbsneigung, er ist von keinem Thüringer geprägt worden.
Es gibt in der Bundesrepublik sicherlich auch andere Meinungen, wir haben ja eine Pluralität. Uns das jetzt immer wieder um die Ohren zu hauen, was da vor Jahren einmal von einem gesagt wurde, das ist unfair. Sie werden es von keinem Thüringer zu hören bekommen, dieses Wort von der ungesunden Erwerbsneigung, denn es trifft schlicht
und ergreifend nicht zu.
Übrigens, was ihre Statistiken, Zahlen betrifft - der Staatssekretär hat ja schon darauf hingewiesen, dass die Basis nicht stimmt, aber eine Binsenweisheit möchte ich Ihnen noch nachliefern. Allein rein zahlenmäßig wohnen in Bayern und Baden-Württemberg natürlich wesentlich mehr Frauen, so dass also auch deswegen in absoluten Zahlen weniger Thüringerinnen als Baden-Württembergerinnen und Bayerinnen arbeiten können.
Die Entscheidung, meine Damen, meine Herren, für oder gegen Kinder, die von Frau Wolf hier dargestellt wurde, das ist natürlich zuallererst, bitte schön, auch ein Problem der gesellschaftlichen Sicht. Ich habe das im jüngsten Gleichstellungsausschuss schon ausführen können. Wenn die Gesellschaft die Karriereunterbrechung bei Frauen im Beruf für Kinder, für Erziehungszeiten nicht entsprechend honoriert, und wenn es dann logischerweise dazu führt, dass junge Männer in der Karriere an Frauen problemlos vorbeiziehen können, dann ist es im Prinzip nur nachvollziehbar und natürlich, dass sich viele Frauen im Berufsleben dann nicht für Kinder oder sehr spät für Kinder entscheiden. Auch das, konnten wir uns in Schweden anschauen, ist dort besser gelöst. Das ist keine Frage der Politik, das ist - wie wir es uns in Schweden haben sagen lassen müssen - in allererster Linie eine Frage der Sichtweise von uns allen.
Was die Kinderbetreuung betrifft, Frau Wolf, da haben wir in Thüringen durchaus beispielhafte Verhältnisse, wenn ich mal an die Diskussion beispielsweise vor der Wahl in Hamburg erinnern darf. Dort war das ein großes Thema, allerdings aus unserer Sicht, wir hatten gesagt, okay abgehakt, das ist bei uns kein Thema mehr oder noch nie gewesen.
Zu Frau Künast: Der Ministerpräsident hat auch darauf hingewiesen, dass diese Mindestlöhne, diese Minilohngeschichte, diese Niedriglohngeschichte nicht die Lösung ist, er hat sich deutlich gegen Niedriglöhne ausgesprochen.
Zu alledem, was Sie sagten, ich formuliere es einmal so, Sie sind ja nun relativ neu im Ausschuss, wenn Sie dort, wie Frau Bechthum beispielsweise, Gelegenheit gehabt
hätten, all das mitzuerleben, mitzugestalten, was wir dort bereits besprochen und getan haben, dann wäre die eine oder andere Ausführung von Ihnen so nicht gekommen. Ich kann es Ihnen deswegen nicht übel nehmen, das ist eben halt so. Ich sage es einmal salopp, neue Besen kehren bekanntermaßen gut, aber bitte zweckentfremden Sie dieses Arbeitsgerät nicht.
Eines sollten wir uns ganz generell abgewöhnen, nämlich diese zum Teil recht bösartige Klischeepflege. Wenn ich mal an die Erwerbsneigung von Frauen gerade in Ihren Reihen der SPD in den alten Bundesländern erinnern darf, sollten Sie, die im Glashaus sitzen, bitte nicht mit Steinen werfen.
Meine Damen, meine Herren, dieser Antrag, der vor uns liegt, trotz der falschen Zahlenbasis impliziert der natürlich, es gebe in erster Linie in Thüringen ein Problem der Frauen auf dem Arbeitsmarkt.
Nun, wenn dem so wäre, dann sähe die Arbeitslosenstatistik bei den Männern natürlich völlig anders aus, als sie ist und als sie uns vorhin von Herrn Staatssekretär dargestellt worden ist. Die Quellen sind falsch, das hat er bereits gesagt, und wenn es sich um eine Frage des Herangehens an das Problem handeln würde, wenn also in Thüringen bei der Öffnung des Arbeitsmarktes für Frauen gravierende Barrieren existieren würden, na gut, dann schauen wir doch mal nach Mecklenburg-Vorpommern als ein Beispiel,
was ja für Sie ein ganz probates Beispiel ist, haben Sie dort die Möglichkeit, alles das zumindest mit umzusetzen, was Sie hier Ihrer Sichtweise nach nicht umsetzen können, unserer Sichtweise nach, Gott sei Dank, nicht umsetzen dürfen.
Meine Damen, meine Herren, gerade der Blick nach Mecklenburg-Vorpommern beweist, dass es noch offenbar tiefer liegende Ursachen gibt, als die in Ihrem Antrag dargestellte Sichtweise, also für einen von Ihnen als solches Problem erkanntes Beispiel, als Defizit.
Ganz kurz und prägnant: Halten wir uns die Verhältnisse von dort vor Augen. Das Land erlebt einen Tourismusboom. Meiner Kenntnis nach ist der Zuwachs beim Tourismus in Mecklenburg-Vorpommern spitze. Es werden dort auch, genau wie bei uns, in der Infrastruktur Millionen verbaut, und zwar durch den Bund. Noch aus der Regierungszeit der CDU in Mecklenburg-Vorpommern
sind mir die Anstrengungen um den Erhalt der heute wieder als so wichtig erkannten weichen Standortfaktoren deutlich in Erinnerung. Schließlich ist die Bevölkerungsdichte dort niedriger als in großen Teilen Thüringens - um das mal zu vergleichen. Es sind also durchweg Faktoren, die dieses Bundesland in die Lage versetzen müssten, bei der Frauenarbeitslosigkeit ganz andere, deutlich bessere Verhältnisse vorzuweisen. Wenn man daran denkt, meine Damen, meine Herren, dass gerade der Tourismus eine Branche ist, wo es einen sehr hohen Anteil an Arbeitsplätzen für Frauen gibt, und wir alle kennen ja die Stellung von Mecklenburg-Vorpommern im Ranking der neuen Bundesländer, wenn es also dieses von Ihnen immerhin mitregierte Bundesland nicht vermochte, in Ihrem Sinne Zeichen zu setzen, Frau Kollegin Wolf, dann liegt das möglicherweise doch nicht nur am Unvermögen der rotroten Landesregierung, sondern könnte doch wohl auch tiefere Ursachen haben.
Da die Zeit schnelllebig ist und der Zeitgeist heute die alten Schulden häufig auf neuen Schreibtischen ablädt, gebe ich Ihnen doch jetzt - da Sie ja noch so jung sind - einen aus meiner Sicht notwendigen Exkurs in unsere jüngere Vergangenheit. Als nach dem Zweiten Weltkrieg die deutsche Wirtschaft dreigeteilt wurde, führte dies auch infolge der Nachkriegspolitik des Kalten Kriegs zu einer sehr differenzierten wirtschaftlichen Entwicklung. Bildete der östliche Teil den Grundstock der Wirtschaft des nach Westen verschobenen Polens, so wurde dem mittlere Teil nach Demontage und Reparation eine neuen Ausrichtung im Rahmen der Gemeinschaft des RGW als Produzent von Industriegütern, End- und Fertigprodukten und Konsumgütern zugedacht. Die Abschottung von internationalen Märkten bedingte den Aufbau einer Grundstoff- und Schwerindustrie, bedingte hohe Fertigungstiefe bei großen Teilen der Produktion. Schließlich der Weiterbetrieb zahlreicher Altindustriebetriebe, teilweise 60 Jahre und älter, alle diese Faktoren bedingten ein Heer von Arbeitskräften, so dass schon aus diesem Grund die DDR zwingend zur Erfüllung der ihr aufgebürdeten Auflagen die Mobilisierung des gesamten Arbeitskräftepotenzials erreichen und damit auch die Frauen zu einem hohen Anteil in den Arbeitsprozess einbinden musste.
Daraus, nur daraus, Frau Wolf, und nicht aus der reinen Lehre der Gleichstellung von Frau und Mann resultiert die große Zahl von Betreuungseinrichtungen für Kinder. Sie werden ja von der PDS so gern den Aktiva des überlebten Regimes zugezählt. Die Maßnahmen der Rationalisierung Ende der 70er- bis in die 80er-Jahre
waren vor allem der Erschöpfung des Reservoirs Arbeitskraft geschuldet, das heißt also salopp gesagt, die Frauen in die Produktion. Die Wende, schlagartig aber die Einfüh
rung der D-Mark, brachte die abrupte Neuorientierung, die alle genannten Faktoren total über den Haufen warf, nämlich den Wegbruch des RGW-Markts, den Zusammenbruch des Binnenmarkts für DDR-Produkte aufgrund der Orientierung der Konsumenten auf Westprodukte - meine Damen, meine Herren, die Ostalgie war damals noch nicht erfunden - und die Einbringung des DDR-Wirtschaftsraumes quasi über Nacht in die internationale Arbeitsteilung machten die hohe Arbeitstiefe vieler DDR-Produkte überflüssig und nahm ihnen die Marktfähigkeit, weil sie zu teuer waren. Zugehört haben Sie hoffentlich noch, denn diese harten ökonomischen Fakten sind es doch gewesen, meine Damen, meine Herren, die zu so einem dramatischen Arbeitsplatzabbau Anfang der 90er-Jahre führten.
So beispielsweise 100.000 Arbeitsplätze in der mitteldeutschen Braunkohleindustrie, um wieder mit diesem Beispiel zu kommen, 40.000 Arbeitsplätze beim Thüringer Teil der Wismut; bei den zwei Beispielen lasse ich es bewenden.
Sofort, Frau Dr. Klaubert, wir haben ja vorhin so viel zum Teil sehr ausschweifende Themen behandeln dürfen, dass ich Ihnen diesen kleinen Exkurs durchaus zumuten darf.
Mit Blick auf diese Entwicklung muss es Ihnen einleuchten - auch Ihnen, Frau Dr. Klaubert -, geradezu sonnenklar sein, dass es angesichts der Deindustrialisierung - und jetzt komme ich auf das Thema des Antrags, Frau Doktor - in den neuen Bundesländern absolute Notwendigkeit war und ist, hier auf Wachstum zu setzen.
Wir haben von Anfang an diesen Weg beschritten und es sind gerade diese Maßnahmen, wie die Modernisierung der Infrastruktur, so Telefon, Erdgas, stabile Stromversorgung, ausreichend Wohn- und Gewerberaum, rasche Ausweisung von Gewerbegebieten - alles Dinge aus der 1. Legislatur, die meisten sind schon wieder vergessen -, wie spezifische Förderungen ansiedlungswilliger Betriebe - gilt bis heute -, alles Dinge, die in vielem schon eine Selbstverständlichkeit geworden sind. Wir haben es geschafft und mittlerweile steht Thüringen an der Spitze bei der Schaffung von Arbeitsplätzen im verarbeitenden Gewerbe. Wie Sie vielleicht wissen, liegt die Schwelle des Wirtschaftswachstums, ab dem eine dauerhafte Beschäftigungswirkung erreicht wird, bei mindestens 2 Prozent. Doch mir ist angesichts der desaströsen Politik in Berlin bange, dass wir bald in den Genuss dieses selbsttragenden Aufschwungs
kommen werden. Denn angesichts der von mir gebrachten Beispiele, angesichts der Situation auch in den Ländern, in denen Sie, sei es durch Tolerierung oder durch Beteiligung, in Mitverantwortung stehen oder standen, muss doch auch Ihnen klar sein, dass es sich hier um einen Generationen betreffenden Umbauprozess handelt, dessen Ursachen wir geerbt haben, dessen Anstoß allerdings auch viele der hier mit in Verantwortung Stehenden mit gegeben haben. So verweise ich auf die weichen Standortfaktoren, welche im Bericht der Landesregierung vorhin hinreichend gewürdigt wurden. Ich gebe Ihnen absolut nicht Recht, meine Damen und Herren von der PDS, wenn Sie von umfassender Benachteiligung von Frauen am Arbeitsmarkt sprechen. Fakten sprechen da eine andere Sprache und es sind gerade viele Frauen auch aus Thüringen, die inzwischen im gesamten Deutschland, auch weltweit, ihre Qualifikation unter Beweis stellen.
Wir haben vor Ort, das ist richtig, ein Malus an ausreichenden Arbeitsplätzen. Daraus resultiert die Abwanderung vor allem junger Menschen. Die Abwanderung von jungen Frauen ist besonders bitter, da sich dies doppelt nachteilig auf Thüringen auswirkt, denn dann fehlen auch deren Kinder und die Überalterung der Bevölkerung, statistisch gesehen, steigt weiter. Doch sollen wir dem derzeitigen Zuwachs in absoluten Zahlen bei der Bevölkerung, bei den über 60-Jährigen nun Negatives andichten? Wenn wir ein Mehr an Arbeitsplätzen hier in Thüringen wollen - und nur damit werden wir auch die Unterschleife bei Frauenarbeitsplätzen beseitigen können -, dann sind es doch gerade die Dienstleistungs- und Sozialberufe, welche hier Lösungen bringen können. Natürlich ist der Wegfall vieler Arbeitsplätze in Industrie und Gewerbe schmerzlich. Doch es hat keinen Zweck, die Abwanderung junger Leute zu bedauern oder gar zu bekämpfen. Wir haben Grenzen eingerissen, damit müssen wir auch die Folgerungen dieser Entscheidung akzeptieren. Und ich sage Ihnen ganz ehrlich als persönliche Begründung, ich sehe durchaus kein Problem damit, dass nicht nur meine Kinder in Altbundesländern ihre Arbeit gefunden haben. Ich sorge mich viel mehr darum, dass zu gegebener Zeit entweder die Kinder oder deren Enkel wieder nach Thüringen zurückkommen. Das halte ich für eine sinnvollere Sache, als mich hinzusetzen und zu barmen, dass dem so ist. Wenn junge Menschen und auch ältere Menschen woanders bessere Bedingungen, höheren Verdienst vorfinden und in Anspruch nehmen, so ist das doch völlig in Ordnung.
Nur wenn zu schlechteren Bedingungen Auswärtsarbeit anzunehmen ist, weil daheim gar nichts mehr zu haben war, dann gilt es gegenzusteuern, meine Damen und Herren. Da bin ich mit den Regelungen nach Hartz durchaus nicht einverstanden. Womit wir wieder bei der Notwendigkeit, nämlich des Wachstums, wären, meine Damen und
Herren; ohne Wachstum in Thüringen, ohne Wachstum in der Thüringer Produktion geht nichts. Weiterhin kommt es nun verstärkt darauf an, mit den Abgewanderten Verbindung zu halten, sie von Entwicklungen bei uns in Kenntnis zu setzen, denn das ist eine Voraussetzung zur Rückkehr. Schließlich spricht ja nichts gegen eine Vergabe einer Intendanz, einer Professur, einer Berufung in einem Ministerium gegen Bewerber aus aller Welt, auch solche, die bis vor kurzem Thüringerinnen waren.
Noch einen Hinweis an das produktive Gewerbe: So manchem Betrieb hier werden mittlerweile die Facharbeiter knapp. Spätestens mit den Auswirkungen des Geburtenknicks in den neuen Bundesländern, also auch in Thüringen, wird es zwingend notwendig, vorhandene Reservoire am Arbeitsmarkt auszunutzen, womit wir wieder bei der Notwendigkeit des Wachstums wären.
So, meine Damen, meine Herren von der SPD, weil Sie ja vorhin darauf hinwiesen, dass wir unsere Hausaufgaben machen sollten, ich sage Ihnen eines: Wie es um dieses Wachstum bei uns bestellt ist, da ist mir bange, wenn in den Reden des Kanzlers, weder bei seinen richtungsweisenden Erklärungen auf Parteitagen noch in den in jüngster Zeit abgegebenen Erklärungen, die neuen Bundesländer überhaupt keine Rolle spielen, ja in den Reden gar nicht mehr vorkommen.
Wenn durch handwerkliche Fehler, Herr Kollege, durch Pfusch, ein Großteil der Gelder - wenn ich noch einmal an das Problem mit der Maut erinnern darf, die der Verbesserung der Infrastruktur in den neuen Bundesländern hätten dienen sollen - verplempert werden, dann richten Sie doch Ihre Fragen nach der Arbeitsmarktsituation vor allem an die Adresse Berlin und an die Adresse, das muss ich unbedingt noch mit hinzufügen, einer Organisation, die Sie hier zwar als Quelle ihrer Studie nennen, des DGB nämlich, deren Selbstverständnis aber häufig das einer fünften Kolonne der Bundesregierung ist. Insoweit halte ich gerade den Bezug auf den DGB hier für abwegig, weil dessen Auftreten mir da zu verlogen ist.
So, nun kann ich aus dem Zahlenmaterial der Berichterstattung der Landesregierung keine verfehlte Gleichstellungspolitik ableiten.
Wir haben in Thüringen beim Arbeitsmarkt kein Gleichstellungs- oder geschlechtsspezifisches Problem, sondern wir haben eine Strukturkrise in Deutschland, die sich eben in Thüringen genau wie anderswo in den neuen Bundesländern deutlich mit dem von mir vorhin vorgestellten Szenario überlagert. Wenn Sie einmal selbst nachrechnen, welcher jährliche Zuwachs beim Bruttosozialprodukt in Thü
ringen erfolgen muss, um den Arbeitsmarkt auf hessisches oder bayerisches Niveau zu heben - natürlich unter Beibehaltung, Frau Wolf, der hohen Erwerbsquote bei Frauen, denn Sie meinten in Ihrem Antrag statt der Erwerbsquote die Beschäftigtenrate, meine Damen und Herren von der PDS -, wird die hohe Erwerbsquote bei verheirateten Thüringer Frauen, speziell der mittleren und älteren Jahrgänge, die in den letzten Jahren sogar angestiegen ist und bei 78 Prozent gegenüber 62 Prozent in den alten Bundesländern liegt, besonders deutlich.
Waren es im Oktober 1990 bei uns in den neuen Bundesländern noch 11,3 Mio. Einwohner im erwerbsfähigen Alter, davon 8,9 Mio. erwerbstätig, so lag diese Zahl ein Jahr zuvor noch bei 9,8 Mio., inzwischen nur noch bei 6,4 Mio. Einwohnern aus den neuen Bundesländern, die einer Erwerbsarbeit nachgehen. Da die Zahl der Erwerbspersonen, das heißt die Summe aus Erwerbstätigen und Erwerbslosen, indes nur um rund 1 Mio. zurückging in den letzten 12 Jahren, erkennen Sie ganz glatt gerechnet ein Arbeitsplatzdefizit von noch rund 500.000 Arbeitsplätzen. Wenn Sie dann noch die 600.000 Pendler, die wir derzeit haben, dazuzählen, kommen wir auf 1,1 Mio. Arbeitsplätze, die wir gerne über die Regelungen in Nürnberg und andere Maßnahmen aus Berlin wieder hier einrichten würden. Deswegen lassen Sie mich zum letzten Satz kommen.
Es sind noch zwei Minuten Zeit.
Schließlich sei noch darauf hingewiesen, dass die ausgesprochen günstigen Rahmenbedingungen für den Arbeitsmarkt für Frauen in Thüringen, also Kindertagesstättengesetz, um das uns viele Länder beneiden, und die Förderung für Berufsrückkehrerinnen aus den Altbundesländern, um noch ein zweites Beispiel hinzuzufügen, das also diese Maßnahmen durchaus - und da gebe ich Ihrer Hoffnung, Frau Wolf, Recht - dazu greifen werden, dass wir uns über dieses Thema in der nächsten Legislatur nicht mehr in diesem Maße unterhalten müssen, wenn, meine Damen und Herren, auch die Bundesregierung ihre Hausaufgaben macht und uns in Zukunft mit solchem Pfusch wie bei der Maut verschont. Ich danke Ihnen.
Immer wieder Wirbel um den Flugplatz Altenburg-Nobitz
Einer Zeitungsmeldung nach wollen nun die großen Fluggesellschaften über ihre Dachorganisation, der "Arbeitsgemeinschaft Deutscher Luftfahrtunternehmen" (ADL), gegen den Billigflieger Ryan-Air vorgehen, indem sie drohen, den Betreiber des Flugplatzes Altenburg-Nobitz vor Gericht zu ziehen (Osterländer Volkszeitung vom 27. 02. 2004).
Die Gebührenordnung des Flugplatzes Altenburg-Nobitz gilt für alle Nutzer gleichermaßen. Ebenso dienen die Ausbaumaßnahmen am Flugplatz, wie die Verlängerung der Start- und Landebahn sowie deren künftige Sanierung und die Verbesserung der Sicherheitseinrichtungen allen Nutzern. Bei dem hinreichenden Potenzial der Region Ostthüringen/Westsachsen ist die Zurückhaltung deutscher Fluggesellschaften gerade im Charterverkehr daher wirtschaftlich eher unbegründet, und es steht die Frage nach anderen Ursachen im Raum.
Daher frage ich die Landesregierung:
1. Sind die Fluggesellschaften über die derzeitige Situation am Flugplatz Altenburg-Nobitz nach der Abarbeitung der geforderten Maßnahmen zur Hindernisbeseitigung und dem vorläufigen Abschluss der Umbauarbeiten an der Start- und Landebahn durch das zuständige Ministerium ebenso gründlich informiert worden wie vor einem Jahr über die damals bestehenden Einschränkungen, was bekanntlich zum Weggang eines Charterfluganbieters geführt hatte?
2. Warum hat die mit öffentlichen Mitteln ausgestattete TTG zwar den Beginn der Ryan-Air-Aktivitäten am Flugplatz Erfurt werbend begleitet, die Eröffnung der Fluglinie Altenburg-Nobitz - London Stansted im vergangenen Jahr jedoch nicht im gleichen Maße?
3. Wie wird die Landesregierung bei sich bietenden Gelegenheiten in Zukunft mit dem Flugplatz als einem Hoffnungsträger der Region Altenburg umgehen, so zum Beispiel bei den Mitte-Deutschland-Gesprächen?
4. Sieht sie sich in der Pflicht, den Betreiber des Flugplatzes bei der Ansiedelung weiterer Nutzer, der Einrichtung weiterer Fluglinien bzw. Charterverbindungen zu unterstützen, wie sie dies beim Flugplatz Erfurt auch getan hat?
Herr Minister, gilt die für Frage 4 genannte Zusage auch ohne die Einschränkung, die Sie zum Schluss formuliert haben, wenn die Bedingungen dafür gegeben sind?
Ja, ich nehme die Wahl an.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe mich zu Wort gemeldet, weil Kollege Ramelow vor kurzem dem Ministerpräsidenten und uns mangelnde geschichtliche Korrektheit vorgeworfen hat. Herr Ramelow, als Sie ausführten,
dass zwischen dem Dritten Reich und der DDR 6 Mio. Tote standen. Wenn Sie damit die Juden meinen, haben Sie einen Fehler gemacht, wo Sie leider nicht allein stehen,
es waren 6 Mio. tote Juden, das ist richtig, aber jedoch waren das bei weitem nicht alle. Wenn Sie schon diesen Zwischenraum, diesen Abstand dokumentieren wollen, Herr Ramelow, und wenn Sie geschichtlich korrekt sein wollen, dann bitte vergessen Sie oder unterschlagen Sie nicht die Millionen Toten in den besetzten Ländern, unterschlagen Sie nicht die Widerstandskämpfer, die hingemordet wurden, unterschlagen Sie nicht die Sinti und Roma, unterschlagen Sie nicht all diese, die ebenso auf das Konto des Dritten Reiches gehen. Das wollte ich hier noch mal sagen.
Sie sehen mir meine Aufregung bitte etwas nach. Ich habe dem soeben verabschiedeten Regelwerk gern zugestimmt, weil sich damit die Intentionen und Ziele bestätigen, welche ich in der 1. Legislatur leider nicht umsetzen konnte. Ebenso gern möchte ich meine Freude über die breite Zustimmung des hohen Hauses zur Verbesserung der plebiszitären Regelungen in Thüringen zum Ausdruck bringen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Staatssekretär, mitunter ist Zurückhaltung zwar vornehm, aber fehl am Platze. Deswegen habe ich jetzt die Ehre, den letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung, wenn nicht noch einer nachgeschaltet wird, zu beginnen. Es geht um die Große Anfrage der PDS "Vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz". Wenn wir das jetzt mal aus der Sicht der breiten Masse, also nicht von uns, sondern des Otto Normalbür
gers draußen betrachten würden, da der Normalbürger ja von tagesmedialen Informationen beeinflusst wird, würde der die Thematik unter Umständen gar nicht so falsch finden, denn Hochwasser nach den Ereignissen von 2002, nach den Thüringer Ereignissen vom Jahreswechsel 2002 auf 2003, ist ja sicherlich auch in den Tagesmedien nun nicht gerade zu kurz gekommen. Der informierte Bürger erinnert sich genau dieser umfassenden Hochwasserthemen und zwar nicht nur derer, die ich gerade erwähnte, sondern auch der darauf stattgefundenen Diskussionen, meine Damen, meine Herren, hier in diesem hohen Hause. Da haben wir das Thema ja nicht nur einmal behandelt, und nicht zuletzt, die CDU hat ja zu dem Thema Hochwasser auch ein Forum durchgeführt, was auch schon eine Weile her ist und wo auch sehr umfassend über die Problematik Hochwasser, insbesondere auch über das Hochwasser zum Jahreswechsel, gesprochen wurde und wo auch Schlussfolgerungen gezogen und Maßnahmen erläutert wurden.
Es gibt darüber hinaus noch die Publikationen der Landesregierung, und ich nehme nur mal die mit Namen "Vorbeugender Hochwasserschutz in Thüringen" von 2002, "Vorsorgender natürlicher Hochwasserschutz", "Hochwasserereignisse in Thüringen". Auch darauf aufbauend kann man sich informieren. Der Fachmann kennt darüber hinaus natürlich noch eine ganze Reihe von flankierenden Publikationen, Fachpublikationen vor allem, auch über Thüringen hinaus. Deren lückenlose Aufzählung, meine Damen, meine Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit ersparen Sie mir bitte. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung, falls da vertieftes Interesse vorhanden sein sollte.
Nun steht die Frage, wo so eine Landtagsfraktion, die über wissenschaftliche Mitarbeiter verfügt, die über einen hinreichenden Etat finanziert werden, die nachweislich das Repertoire der Hilfen, welche der Landtag unter anderem mit seinem Wissenschaftlichen Dienst bietet, zu nutzen gelernt hat, wo also eine solche Fraktion einzuordnen ist? Nimmt man die Qualität der Fragen zum Maßstab, meine Damen, meine Herren, dann scheidet Letzteres, nämlich die Einordnung zu den Fachleuten, offenbar aus.
Ich bin eher geneigt, Ersteres anzunehmen. Natürlich nicht, Herr Kummer, weil ich Ihnen unterstelle, Sie lägen auf dem Niveau von Lieschen Müller, das nicht. Doch worin liegt der Zweck dieser Anfrage, meine Damen, meine Herren, und vor allen Dingen der Zweck dieser heutigen Besprechung. Die Nachrichten heute früh lassen da nur einen Schluss zu. Sie haben wohl in Auswertung der politischen Erfolge des Kanzlers beim Hochwasser 2002 das Thema als für den kommenden Wahlkampf für geeignet erkannt und da Sie nicht leider, sondern Gott sei Dank kein Hochwasser bestellen können, müssen Sie das Thema halt mit politischen Spielchen warmhalten oder vorbereiten.
Wenn dem nicht so ist, meine Damen, meine Herren, dann - doch ja, sie ist da - gehe ich einfach mal davon aus, Herr Kummer, dass Sie der Frau Kollegin aus der SPD
Fraktion, Frau Dr. Klaus, einfach nur eine Steilvorlage bieten wollten, damit sie uns in einer Qualität, wie wir es von ihr gewohnt sind, und in ihrer Art und Weise, wie es dem heutigen Anlass - letzter Auftritt in diesem hohen Hause - vielleicht in einer Art und Weise, wie Sie es aus der 2. Legislaturperode von Herrn Dr. Mäde her gewohnt sind, einfach nur noch mal die Gelegenheit bieten, hier uns einen Fachvortrag allererster Güte halten zu wollen.
Sie wissen, meine Damen, meine Herren, dass Einfachste wäre, auf diese Große Anfrage mit dem Hinweis - ich hatte es ja gesagt -, dass genügend Publikationen, genügend Dinge bereits gelaufen sind, darüber hinwegzugehen und auch dem Hinweis geschuldet, dass wir das Thema ja ohnehin im Fachausschuss weiter diskutieren werden im Rahmen der Gesetzlichkeit, die würde jetzt diskutiert werden, man könnte sagen, zur Tagesordnung überzugehen. Den Gefallen tue ich Ihnen nicht, denn es ist vollkommen klar, die Nachrichtenlage von heute früh beweist ja, was Sie vorhaben, das werden wir so nicht unterstützen.
So möchte ich in aller Kürze auf einige, mir wichtige Kriterien dieser Großen Anfrage eingehen. Da ich ja, meine Damen, meine Herren, als Altenburger die der Großen Anfrage zugrunde liegenden Ereignisse zum Teil hautnah miterlebt habe, sehen Sie mir nach, dass ich mit dem Beispiel aus dem Altenburger Landkreis beginne. Wir hatten das Pech, in 2002 von einem außergewöhnlichen Hochwasser betroffen zu sein, welches vor allem Bayern, Sachsen und Sachsen-Anhalt - und zwar stärker als uns - betroffen hat. Es steht wohl außer Frage, dass Thüringen ähnlich katastrophal betroffen worden wäre wie Sachsen, wenn das Regengebiet ca. 150 bis 200 km weiter westlich abgeregnet hätte. So viel zur Frage, meine Damen und Herren von der PDS, nach der Betroffenheit für außergewöhnliche Ereignisse.
In diesem Zusammenhang ist auch die Antwort zu Ihrer Frage IV 1, wenn Sie nachschauen wollen, von geradezu grundlegender Bedeutung, so dass ich sie hier zitieren werde, mit Ihrer Erlaubnis. Ich will sie erst einmal heraussuchen, es ist ziemlich umfangreich das Papier, welches Sie eingereicht haben, da sehen Sie es mir nach, dass ich nicht alles auf Anhieb finden kann.
Sie haben ja Recht, aber bei dem Wust von Papier, welcher zu dieser Großen Anfrage gehört, ist es nicht so ein
fach. So, ich habe es gefunden.
Die Frage war: Welche Arten der Flächennutzung tragen insbesondere in Thüringen und in welchem Maße zur Entstehung bzw. Verstärkung einer Überschwemmungsgefahr bei? Ich zitiere aus der Antwort: "Die Einflüsse, um die es hier geht, treten bei außerordentlichen Hochwasserereignissen durch die eintretende flächenhafte natürliche Versiegelung in Folge der vollständigen Sättigung der oberflächennahen Bodenhorizonte zu Gunsten eines vollständigen Abflusses des Niederschlagwassers zurück." Wenn ich das Amtsdeutsch einmal in normales Deutsch übersetzen darf, meine Damen, meine Herren, dann liegt in dieser lapidaren Einschätzung die Antwort auf alle ich betone die Wörter "auf alle" - menschlichen Einflüsse bei den medial am wirksamsten, weil außergewöhnlichen Hochwassern zugrunde. Dabei ist tatsächlich nicht sicher, dass solche Hochwasser nur alle 100 Jahre eintreten werden, selbst nach diesem Jahrhundertsommer, den wir jetzt erlebt haben, nicht. D.h., und das zieht sich wie ein roter Faden durch Ihre Große Anfrage, für derartige Hochwasser bedarf es großer Rückhalteeinrichtungen - ich wiederhole noch einmal: "großer Rückhalteeinrichtungen". Selbst die können meist zur Zeit allerdings sehr, sehr wertvolle Zeit gewinnen.
Meine Damen, meine Herren, ich halte das nicht angebracht für Lächerlichkeit, denn wenn ich einmal darauf hinweisen darf, die Talsperre Windischleuba selbst in dem beklagenswerten Zustand, in dem sie sich derzeit befindet, hat für die darunter liegenden Gemeinden, wenn ich nur einmal Treben herausgreife, immerhin ein paar Stunden Vorwarnzeit gebracht, Vorwarnzeit, die, vor allen Dingen wenn so ein Hochwasser nachts eintritt, Sie sich sicherlich vorstellen können, für die Rettung von Menschenleben äußerst bedeutsam ist. Ich denke, das ist nicht eine Sache, über die man lachen sollte.
In diesem Zusammenhang, meine Damen, meine Herren, von der Seite, die hier drüben immer noch lachen, muss ich wieder darauf verweisen, wer trägt denn die politische Schuld daran, dass wir den Staudamm der Talsperre Leibis verkürzen mussten und damit den Stauraum in dieser Talsperre um immerhin fast die Hälfte - nämlich 40 Prozent - verringert haben? Das heißt also, dass wir genau den Hochwasserschutzraum, den Auffangraum für Hochwasser in diesem Talsperrensystem verschenkt haben. Diesen Bärendienst, meine Damen, meine Herren von der SPD-Fraktion, an unseren nachfolgenden Generationen, vielleicht werden diese das Wort "Verbrechen" dafür in den Mund nehmen, den werden Sie politisch sich immer noch in das Stammbuch schreiben müssen. Daran wird auch, Frau Becker, ein noch so lautes Schreien nach Bauverbot in Flutungsräumen nichts ändern, aber dazu kommen wir ja noch.
Übrigens, Frau Becker, im Fall eines Jahrhunderthochwassers, wie es 2002 der Fall war, ist die Frage nach Bauverboten in den Hochwasserrückhalteräumen relativ Illusion, denn ich hatte gerade darauf hingewiesen, wenn die Versiegelung durch Starkwässer einmal eingetreten ist, nützt Ihnen das ganze Rückhaltebecken nichts.
Anders sieht es mit der Ausweisung der Polder und anderer Rückhalteräume in der Fläche aus. Hier ist die Landesregierung auf sehr gutem Wege, so mit der Erstellung eines Reduktionskatasters, mit der Schaffung von Polderräumen vor allem in Mittel- und Nordthüringen.
Es soll ja ausdrücklich einmal erwähnt werden, dass diese Maßnahmen auch gelebte Solidarität des Oberliegers Thüringen mit den Unterliegern Sachsen-Anhalt und Niedersachsen sind, aber danach haben Sie, meine Damen, meine Herren, gar nicht gefragt, Ich denke aber, das wäre wichtig, das mit zu erwähnen. Wenn man den Tenor der Fragen Revue passieren lässt, so bleibt der Eindruck, dass es sich beim Thema "Hochwasser" um ein reines Landesthema handelt. Da stößt es mich schon sauer auf, wenn ich hier mitteilen muss, dass von den Mitteln des Bundes für das Sonderwasserbauprogramm Altenburger Land immerhin noch 1,1 Mio., d.h. fast die Hälfte des avisierten Geldes, noch nicht geflossen sind. Sie können sich ausdenken, was mit diesem Geld alles dort hätte schon verbaut werden können und in einer Region, wo Arbeitsplätze wichtig sind, wo Aufträge wichtig sind, ist das eine Menge Holz, was uns da noch aussteht.
Doch ich will hier ausdrücklich nicht nur am Geld die Probleme festmachen, die eben weit unterhalb der Landesebene liegen. Hier passt eine weitere Nachricht aus dem betroffenen Kreis, dem Altenburger Land. In der "Osterländer Volkszeitung" vom Mittwoch dieser Woche wurde geschrieben: "Flutdamm für Lehma scheitert am fehlenden Land", und zwar ist da nicht das Bundesland, der Freistaat Thüringen gemeint, sondern das Bauland. Dort könnte nur ein zwei Meter hoher und 600 m langer Damm vom Ortsausgang in Richtung des nächsten Ortes Sicherheit schaffen, der noch nicht gebaut wird. Das Bauwerk würde - und jetzt, Frau Becker, hören sie drauf - jenes Oberflächenwasser aufhalten, das sich bei dem gefürchteten Starkregen vor allem auf den großen Feldern ringsum sammelt, und dann das bisher namenlose Rinnsal in Richtung Gerstenbach zum reißenden Strom verwandelt. Der Bau scheitert nicht am Geld, der Bau scheitert nicht an der Planung, sondern der Bau scheitert einfach daran, dass es Grundeigentümer gibt, die ihren Grund und Boden für den Bau nicht hergeben wollen.
Darauf habe ich jetzt gewartet, dass der Hinweis kam, da gibt es Möglichkeiten, das zu ändern. Tja, Herr Kollege, sehr richtig, aber in dem Kommentar der Zeitung zu diesem Ereignis wird schon darauf hingewiesen, dass das
öffentliche Interesse an Hochwasserereignissen ein vorübergehendes ist, dass man die Zeit, und da ist seit 2002 schon eine Zeit ins Land gegangen, zu nutzen wissen muss, um hier Fakten zu schaffen in dem Sinne, was Sie gerade gesagt haben, nehme ich an. Nicht umsonst überschreibt der Kommentator seine Meinung mit "Hilfsbereitschaft mit Halbwertszeit". Nach vier bis fünf Jahren ist die Hilfsbereitschaft dann nicht mehr die gleiche.
Meine Damen, meine Herren, zu dem Hinweis von Herrn Kummer möchte ich noch eins ausführen: Die Küstenanrainer Deutschlands und nicht nur Deutschlands kennen für den Kampf mit dem Wasser ein Gesetz, das lautet, ich sage es auf hochdeutsch: Wer sich nicht solidarisch dem Deichbau unterwirft, der nit will dieken, der muss seinen Grund und Boden verlassen, der mut wieken. Soweit, Herr Kummer, gehe ich davon aus, wollten Sie es mit dem Wohn- und Bleiberecht der Bürger... nicht kommen lassen. Dieser Hinweis, was Sie gemeint haben. Mir liegt es auch fern, solche drakonischen Maßnahmen zu allgemein gültiger Lösung zu erheben, aber ich denke, dass trotz und gerade wegen der Verantwortung der Teile der Großen Anfrage, die sich darauf beziehen, die Verantwortung für die Baumaßnahmen gegen Hochwasser, z.B. für die Deiche, aber auch für andere Baumaßnahmen, Herr Kummer, dass diese Verantwortung nicht allein beim Freistaat liegt, sondern die Verantwortung beginnt ganz unten. Die beginnt wirklich ganz unten und wenn die betroffenen Bürger in Schlussfolgerungen aus dem Hochwasserereignis nicht einmal in der Lage sind, eine Solidarität zu entwickeln, um den Platz für den Deich zur Verfügung zu stellen, Herr Kummer, dann nutzen unsere ganzen Großen Anfragen alle nichts, denn diese Erkenntnis, die muss ganz unten vor Ort wachsen. Da muss ich Ihnen, meine Damen und Herren von der PDS, entgegenhalten, fragen Sie doch nicht nur die Landesregierung, wie viele Baugenehmigungen im Flutungsgebiet erteilt worden sind und werden. Machen Sie ein Rundschreiben an alle ihre kommunalen Vertreter, schließlich sind die doch ebenso in der Verantwortung, und dann werden Sie aus erster Hand die Interessenlage vor Ort, ich hatte Ihnen ein Beispiel gegeben, erfahren und dann können wir weiter reden. Ich garantiere Ihnen, Sie werden sich bei manchem Beschluss ob der Kleinkariertheit vor Ort die Haare raufen. Sehen Sie bitte unter diesem Aspekt, ich könnte sagen unter diesen Aspekten, auch die Forderungen des Bundesministers Trittin zur Verbesserung des Hochwasserschutzes. Diese Vorschläge zählen in Thüringen bereits größtenteils zur Routine. Die terminlichen Vorgaben allerdings sind zum Beispiel bei der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten schlicht unrealistisch, ich könnte sagen siehe oben, ich hatte es ja gerade ausgeführt, welche Randbedingungen und welche Prämissen es da alles noch zu beachten gilt. Genug, ich komme zum Fazit: Einflussnahme auf Hochwässer, welche normal bis regelmäßig vorkommen, ist zu organisieren und wo notwendig zu verbessern. Dazu gibt die Auswertung, die Beantwortung der Fragen genügend Hinweise. Das ist aber Aufgabe aller Bürger und nicht nur Aufgabe der Landesregierung. Einflussnahme auf Jahrhunderthochwässer ist zur
Milderung und zur Katastrophenvorsorge zu tätigen. Dabei sollen alle Reserven einbezogen werden, auch wenn dabei, siehe Leibis, ideologische Scheuklappen fallen müssen. Heute Vormittag analysierte mein Kollege Kretschmer die Arbeit der Opposition bei dem Leitthema heute Vormittag und stellte fest, dass diese sich vorwiegend in der Aufforderung an die Landesregierung, diese möge antworten oder diese möge berichten, erschöpft. Unter Einbeziehung der Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3654 von Herrn Kummer und der Kleinen Anfrage 3/3613 von Frau Becker zu gleichen Themen kann ich die Erkenntnisse meines Kollegen Kretschmer von heute Vormittag nur unterstreichen. Da werden wir eine weitere Diskussion über diese aus unserer Sicht völlig ausreichend beantwortete Große Anfrage im Ausschuss nicht befürworten. Ich danke Ihnen meine Damen, meine Herren.
So ist es.
Ich habe diesem Antrag nicht zugestimmt. Wohl erweckt der Antrag den Anschein, sich für die Hochwasserschutzeinrichtungen einzusetzen, aber spätestens mit der wieder mal eklatanten Rede des Fraktionsvorsitzenden der SPD
ist der wahre Grund dieser Drucksache oder dieser Drucksachen im Allgemeinen erkennbar und für solch eine Wahlkampfpolemik gebe ich mich nicht her.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten noch recht zahlreichen Damen und Herren, ich darf zunächst eine Vorabbemerkung mitteilen, und zwar auf ausdrücklichem Wunsch und gemäß Festlegung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt. Zu einzelnen Passagen des Gesetzentwurfs erfolgt jetzt durch mich eine ausführlichere Berichterstattung, als Sie das sonst gewohnt sind.
Durch Beschluss des Landtags vom 30. Januar 2003 ist der Gesetzentwurf an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen worden. Der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt hat den Gesetzentwurf in seiner 45. Sitzung am 7. Februar 2003, in seiner 46. Sitzung am 21. März 2003, in seiner 47. Sitzung am 11. April 2003, in seiner 48. Sitzung am 16. Mai 2003 und in seiner 49. Sitzung am 20. Juni 2003 beraten. In seiner 47. Sitzung hat der
Ausschuss eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Der Ausschuss hat das Anhörungsverfahren aufgeteilt in ein mündliches und ein schriftliches Anhörungsverfahren. Insgesamt wurden 34 Anzuhörende einbezogen, davon neun, die um eine schriftliche Stellungnahme gebeten wurden, 25 wurden zur mündlichen Anhörung in öffentlicher Sitzung am 11. April 2003 eingeladen.
Der Kreis der mündlich Anzuhörenden wurde in der 45. Sitzung am 7. Februar 2003 festgelegt und umfasste folgende Sachverständige, Interessenvertreter, Spitzenverbände und Vereine - die letzteren zum Teil ehrenamtlich tätig: Die Zoos Erfurt, Gera, Suhl, Gotha, der BUND, der NABU
- soll ich weiter vorlesen? -,
der Thüringer Bauernverband e.V., Gemeinde- und Städtebund Thüringen, Thüringischer Landkreistag, Vertreter der regionalen Planungsgemeinschaften, Vertreter der IHK's, Verband der Wirtschaft Thüringens, Waldbesitzerverband, Thüringer Tourismus GmbH, Industrieverband Steine-Erden-Transport-Beton, Arbeitsgemeinschaft land- und forstwirtschaftlicher Betriebe in Sachsen und Thüringen, ein Vertreter der Landschaftspflegeverbände, der Arbeitskreis Gipskarst, Arbeitskreis heimischer Orchideen und die Grüne Liga.
Darüber hinaus wurden folgende Interessenvertreter und Einrichtungen schriftlich angehört: die Deutsche Tierparksgesellschaft, Verband Deutscher Zoodirektoren, Betreiber der Tierparks in Arnstadt, Eisenberg, Sonneberg, Worbis, Saalfeld, Hohenfelden und Sondershausen. Die vier regionalen Planungsgemeinschaften sowie die drei Industrie- und Handelskammern trugen dem Ausschuss jeweils eine gemeinsame Stellungnahme vor, so dass 21 von 25 geladenen Anzuhörenden in der Sitzung vertreten waren. Die übrigen haben schriftliche Stellungnahmen vorgelegt. Insgesamt sind 33 Zuschriften zu diesem Gesetzentwurf eingegangen. Die Landesregierung hat auf Bitten des Ausschusses in den Vorlagen 3/1824 und 3/1878 nochmals schriftlich Stellungnahmen zu einigen Passagen des Gesetzentwurfs abgegeben, die für die weitere Ausschussberatung von Bedeutung waren und auf die im Rahmen in dieser Berichterstattung von mir noch eingegangen wird.
Insbesondere die Fraktionen der Opposition haben mit den Vorlagen 3/1903 und 3/1904 ihre Änderungsvorschläge schriftlich eingebracht. Es wurde zu 12 Änderungsanträgen beraten.
Ergebnisse der Anhörung: Die in der 47. Sitzung am 11. April 2003 durchgeführte mündliche Anhörung in öffentlicher Sitzung ergab unter anderem folgende Hinweise: Der Städte- und Gemeindebund begrüßte, dass der Vertragsnaturschutz einen stärkeren Anteil bei der Inschutznahme der FFH- und Vogelschutzgebiete gewinnen soll. Bisher hat bei dem Gemeinde- und Städtebund ein Übermaß an bestehenden und geplanten Schutzgebietsverordnungen bestanden. Dies könne durch den Vertragsnaturschutz gemildert werden und die Verbesserung des Erhaltungszustands derartiger Gebiete kann dadurch positiv beeinflusst werden.
Der Spitzenverband, der auch Städte und Gemeinden vertrat, die in ihren Gemarkungen Zoos ihr Eigentum nennen, verwies deutlich auf aus seiner Sicht scharf formulierte EU-Zoorichtlinien, aufgrund derer zusätzliche Anforderungen nach dem Tier- und Artenschutz den Betreibern von Zoos, insbesondere von kleineren Zoos, erwachsen, die dann möglicherweise den weiteren Betrieb der Zoos nicht sicherstellen können. Quintessenz dieser Frage war dann die finanzielle Unterstützung dieser Einrichtungen. Auch der Landkreistag hat den besonderen Platz des Vertragsnaturschutzes im Gesetzentwurf begrüßt.
Ich werde jetzt etwas kürzen.
Die Vertreter der regionalen Planungsgemeinschaften äußerten die Befürchtung, dass mit zum Teil nachdrücklicher Nennung von Fledermausarten in dem Gesetzentwurf der Zweck der Erreichung eines Umgebungsschutzes verfolgt werde, kam dazu die Wortäußerung: Anscheinend habe es in Thüringen eine Fledermausinvasion gegeben.
Die Frage, warum die Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes in Landesrecht nicht in einen Gesetzentwurf eingearbeitet worden sei, hat die Landesregierung damit beantwortet, dass das Bundesgesetz erst vor einem Jahr in Kraft getreten sei und man für die Umsetzung bis April 2005 vom Bundesgesetzgeber Zeit bekommen habe.
Der Waldbesitzerverband und andere fordern, dass der Stärkung des Vertragsnaturschutzes im Gesetzentwurf auch die Einstellung der finanziellen Mittel im Haushaltsplan folgen müsse. Zur geäußerten Anregung, unbestimmte Rechtsbegriffe noch zu erläutern, sagte die Landesregierung zu, den FFH-Einführungserlass dahin gehend zu überarbeiten.
Der Bauernverband fordert die Streichung des § 26 Abs. 3 Satz 2 des Gesetzentwurfs, da die Maßnahmen unzulässig seien, die auch eine von außen auf das Schutzgebiet einwirkende Beeinträchtigung darstellen, da man der Auf
fassung sei, dass die Landwirtschaft bereits genügend und umfangreichen Regelungen unterworfen sei, z.B. UVP, BImSch-Gesetz, so dass die Landwirtschaft Einwirkungen von außen gar nicht mehr verursachen könne. Der BUND bemerkte, dass nur - bitte mal genau zuhören 10 Prozent der Landesfläche unter Schutz gestellt worden seien. Ich erlaube mir hier als Berichterstatter - unter dem Hinweis auf die Frage: Schutz vor wem? - die Bemerkung zu diesen 10 Prozent der Landesfläche: Hört, hört!
In Bezug auf die Bedeutung des europäischen Naturschutzes gehe es darum, Lebensräume und Arten zu schützen, die einzigartig in Thüringen seien. Da könne in Thüringen noch mehr getan werden. Insofern seien die Anlagen 1 und 2 in Artikel 1 des Gesetzentwurfs unvollständig, weil jetzt schon klar sei, dass einige Gebiete nachgemeldet würden. Hier hatten sowohl die Mitglieder des Ausschusses als auch die Landesregierung klargestellt, dass bei den erfolgten Neuausweisungen und Nachmeldungen natürlich das Thüringer Naturschutzgesetz und die entsprechenden Naturschutzgebietsfestsetzungen zu novellieren bzw. zu ergänzen seien. Im Gegensatz zum Thüringer Waldbesitzerverband lehnte der BUND die gleichwertige Anwendung der Ausweisung besonderer Schutzgebiete und des Vertragsnaturschutzes ab und setzte sich für den Vorrang der Schutzgebietsausweisung ein. Die Grüne Liga und der Arbeitskreis Gipskarst haben sich im Wesentlichen den Ausführungen des BUND angeschlossen und zu den Ausführungen dieser beiden stellte die Landesregierung klar, dass der Vorrang des Vertragsnaturschutzes nur dann gegeben sei, wie in Artikel 2 Abs. 6 Satz 2 usw. vorgeschlagen, wenn die Bedingungen dafür erfüllt seien, d.h., wenn sie dem Ziel in gleicher Weise dienen, also einen gleichwertigen Schutz gewährleisten, die Bereitschaft der Flächeneigentümer oder der Flächennutzer zum Abschluss von Verträgen vorliege und ansonsten nicht zu unangemessenen Verzögerungen führe. Nur dann könne eine Unterschutzstellung unterbleiben.
Die Zoos haben festgestellt, dass die EU-Zoo-Richtlinie als eine Aufwertung der Zoologischen Gärten gewertet wird. Zoos seien, von rund 25 Mio. Menschen im Jahr in Deutschland besucht, nicht nur Freizeiteinrichtungen, sondern hätten auch andere Aufgaben: Bildung, Forschung und Zucht. Da ein Zoo keine Pflichtaufgabe einer Kommune sei, seien die notwendigen finanziellen Mittel zur Erfüllung der EU-Richtlinien wichtig im Gesetz zu regeln. Als gravierend wurde die seit dem 9. April 2003 gemäß Artikel 4 Abs. 2 der EU-Zoo-Richtlinie gebotene, aber aufgrund später Umsetzung des EU-Rechts im Bund und damit logischerweise auch im Land, noch fehlende Betreibererlaubnis für die Zoos angesprochen. Daraus, so der Wunsch sowohl schriftlich wie auch mündlich angehörter Zooparkvertreter, dürfe den Zoos - und ich schiebe hier mal mit ein, den darin gehaltenen Tieren - kein Nachteil entstehen, wenn noch nicht alle Auflagen erfüllt seien und ein Betriebserlaubnisentzug drohe. Auf die in die
sem Zusammenhang wichtige Übergangsregelung werde ich noch eingehen. Die Umsetzung der Zoorichtlinie der EU und der damit verbundenen geringen Zeit wurde angemahnt, hier die Behörden zügig handeln zu lassen. Letztlich möchte ich noch darauf hinweisen, eine allgemein geäußerte Befürchtung der Zoos, ein Schließen der Zoos und ein Töten von Tieren, wo man doch zur Erhaltung der biologischen Vielfalt verpflichtet sei, dürfe nicht geschehen. Ein einmal geschlossener Zoo und logischerweise ein totgeschossenes Tier werde wohl kaum mehr zum Leben erweckt werden können.
Die angesprochene Frist für die Umsetzung der EU-ZooRichtlinie: Zoos, die bei In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Umsetzung von bundes- und europarechtlichen Vorschriften in Thüringer Naturschutzrecht bestanden und die nach § 33 Abs. 3 einer Genehmigung bedürfen, müssen spätestens am 9. April 2003 auch über eine Genehmigung verfügen. Diese Frist war durch das Gesetzgebungsverfahren im Thüringer Landtag, für das ja auch eine angemessene Zeit zur Verfügung stehen sollte, nicht mehr einzuhalten. Ich hatte genannt, wo die Gründe lagen. Da EU-Recht in Thüringen nicht umgesetzt ist, gilt EU-Recht damit unmittelbar als Recht gemäß Artikel 4 Abs. 2 der EU-Zoo-Richtlinie. Der genannte Termin ist zwar unwiderruflich in der EU-Zoo-Richtlinie enthalten, aber die betroffenen Zoos und Institutionen haben gemäß § 33 Abs. 4 Satz 3 dieses Gesetzes noch fast zwei Jahre Zeit, die Anforderungen der Richtlinie zu erfüllen. Die ZweiJahres-Frist beginnt ab dem Zeitpunkt, zu dem entsprechende Anordnungen erlassen wurden. Das Ministerium hat sich deswegen mit dem für Tierschutzfragen zuständigen Ministerium und den nachgeordneten Behörden geeinigt, eine Informationsveranstaltung durchzuführen, die inzwischen, und zwar am 10. April 2003, stattfand. Dabei ist zur Vorbereitung auf die Antragstellung der Zoos zum Erhalt der Betriebserlaubnis eine Liste der zu erstellenden Antragsunterlagen übergeben worden. Es wird vor In-Kraft-Treten dieses Gesetzes festgestellt, welche Anforderungen von den Zoos im Einzelnen erfüllt werden müssen, um zeitnah die Genehmigung zum Weiterbetrieb der Zoos auch zu erhalten. Eine ständige Beratung der Zoos durch die zuständigen Behörden des Landes findet statt.
Bei den Beratungen zum Gesetzentwurf hatte der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt Wert darauf gelegt, dass dies genauso wie beschrieben abläuft. Bevor der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt zu Änderungsanträgen zum Gesetzentwurf beraten hat, wurden wichtige Passagen, so zum § 26 a, § 26 b und § 33, des Gesetzentwurfs im Ausschuss in Auswertung der Anhörung nochmals zur Beratung mit der Landesregierung aufgerufen, um Änderungsanträge je nach Sicht der Fraktionen qualifiziert stellen zu können. Dabei wurde zu Fragen des Umgebungsschutzes sowie zu der Frage, ob Schutzgebietsausweisungen gemäß EU-FFH-Richtlinie geboten oder vertragliche Regelungen zum gleichen Schutzziel führen, beraten. Es wurde klar festgestellt, dass an die EU
gemeldete FFH-Gebiete einen besonderen Status besitzen und für diese ein Verschlechterungsverbot gilt. Das zu verabschiedende Gesetz habe dem natürlich Rechnung zu tragen. Bezüglich der Nachmeldung von FFH-Gebieten wird es zu gegebener Zeit eine Novellierung des Thüringer Naturschutzgesetzes und der Naturschutzgebietsfestsetzungen geben.
Der Befürchtung, dass bei strenger Auslegung der EUZoo-Richtlinie und von § 33 dieses Gesetzes Zoos geschlossen werden müssen, wurde der Wille aller und entsprechendes Handeln entgegengehalten, die Zoos mit ihrer jeweiligen Artenvielfalt zu erhalten. Die Zoos haben eine gesellschaftlich wertvolle Rolle zu erfüllen, so nicht nur eine Freizeit-, sondern auch eine Bildungsfunktion.
In der entscheidenden abschließenden 49. Sitzung, auf die ich nun etwas näher eingehen muss, wurden Änderungsanträge durch die PDS in Vorlage 3/1903 und die SPD in Vorlage 3/1904 besprochen.
Erstere begründete ihren Änderungsantrag zu § 2 Abs. 6 mit der aus ihrer Sicht noch vorhandenen Unsicherheit von Regelungen auf dem Weg des Vertragsnaturschutzes, welche eine Schutzgebietsausweisung ersetzen könnten. Auch sei die Hoffnung der Landesregierung, dass die EU diese Form des Vertragsnaturschutzes bezuschussen würde, zu vage und der finanzielle Spielraum des Freistaats bekanntermaßen begrenzt. Daher halte die PDS die diesbezügliche Regelung im Gesetzentwurf für ungeeignet. Dieser Auffassung konnte sich die Mehrheit des Ausschusses nicht anschließen und lehnte den Antrag der PDS ab.
Die SPD machte in ihrem Änderungsantrag zu § 8 des Gesetzentwurfs der Landesregierung geltend, dass gesichert sein müsse, dass bei mangelhaftem Erfolg von Ausgleichsmaßnahmen Nachbesserungen im Interesse des Artenschutzes durchzuführen seien. Dieser Auffassung wurde gegengehalten, dass sich zum einen bereits mit den geltenden Regelungen bindende vertragliche Vereinbarungen schließen lassen, diese bzw. deren Umsetzung durch die zuständigen Ämter kontrolliert werden und zum anderen der Rechnungshof in seiner letzten Bewertung geraten habe, statt genereller Überprüfungen nur noch Stichproben durchzuführen und überdies den Antragstellern für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den Nachweis der Wirksamkeit selbst zu überlassen, anstatt dies durch staatliche Stellen zu überprüfen. Des Weiteren wies die Landesregierung darauf hin, dass die Überprüfung der Wirksamkeit von Naturschutzmaßnahmen bereits Praxis sei und durch überstaatliches Recht festgelegt. Schließlich sei der vorliegende Gesetzentwurf die Umsetzung von Bundesin Landesrecht. Wenn darüber hinaus jedoch Bedarf bestünde, über grundsätzliche Verfahren im Bereich des Naturschutzes neu nachzudenken, bestünde die Möglichkeit, dies bei der zweiten Tranche der Umsetzung des Bundesnaturschutzgesetzes zu tun. Für das aktuelle Gesetzesvorhaben wäre jedoch kein Handlungsbedarf gegeben. Auf die Diskussion zur Art der Vertragsgestaltung bzw.
deren Verbesserungswürdigkeit sagte die Landesregierung eine entsprechende Prüfung im Zuge der Vorbereitung der zweiten Tranche zu. Nach einer weiteren Zusage der Landesregierung, in einer der nächsten Sitzungen über die Wirksamkeit von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen generell zu berichten, zog die antragstellende Fraktion den Änderungsantrag zu § 8 Abs. 2 Satz 4 zurück.
Die weiteren Änderungen, welche in beiden Vorlagen bezüglich der §§ 19 und 26 aufgeführt waren, wurden unter anderem mit dem Hinweis auf die erfolgte juristische Prüfung des Gesetzentwurfs sowie auf die schon jetzt gegebene Öffentlichkeitsbeteiligung und den Aspekt der Beachtung von Deregulierungen abgelehnt.
Schließlich erfolgte eine abschließende Diskussion zum Zoo bzw. Zootier - § 33: Es wurde zunächst über den Ausschließungspassus, also über Gehege, welche nicht als Zoo gelten, diskutiert. An Beispielen, so der Falknereien, wurde die einzige im Bundesrecht eingeführte Ausnahme, nämlich die Gehegehaltung von so genanntem Schalenwild, als zu einseitig empfunden. Die Frage im Ausschuss, ob die in der Diskussion befindliche Zoo-Richtlinie noch geändert werden könne, wurde von der Landesregierung verneint. Es sei die vom Bund vorgegebene Zoodefinition 1:1 umgesetzt worden. Die EU-Richtlinie eröffnet zwar die Möglichkeit, Tiere bis zu einer gewissen Bagatellgrenze von der Zoodefinition auszunehmen. Dies habe der Bund mit der erwähnten Ausnahme, also der Schalenwildhaltung, umgesetzt. Sollte der Freistaat weitere Ausnahmen einfügen, wäre dies wohl nicht rahmenrechtskonform. Möglich wäre aber, vom Bund genehmigte Ausnahmen zu streichen. Dies lag jedoch den Abgeordneten im Ausschuss nicht im Sinn. Fazit der sich daraus ergebenden Diskussion war die Unmöglichkeit der Veränderung der in Rede stehenden Bundes- sowie der EU-Regelung. Daher bekam der Berichterstatter den Auftrag, das Plenum davon in Kenntnis zu setzen, dass die Mitglieder des Ausschusses zu der Auffassung gelangt seien, dass Falknereien oder andere kleine Tiergehege nicht unter die Zoodefinition fallen sollten.
Die Landesregierung erklärte sich bereit, der Bitte des Ausschusses entsprechend, die Definition der Bagatellgrenze als Frage in die LANA, das ist das zuständige Gremium auf Bundesebene, Verzeihung, auf Länderebene, einzubringen. Dies sei das Gremium, in dem das Problem zu diskutieren wäre und in dem ein bundesweiter Konsens herbeigeführt werden solle.
Ebenso wolle man in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses den Vergleich der Bagatellgrenzen der übrigen EU-Länder erbringen. Man wolle auch ermitteln, ob es in anderen Bundesländern Bedarf zur Veränderung der Baga
tellgrenze bzw. zu Interpretationen der EU-Richtlinie gebe. Auch eine Bundesratsinitiative dazu wäre denkbar.
Darauf wurde der Änderungsantrag für diesen Passus des § 33 von der einbringenden Fraktion zurückgezogen.
Analog wurde von der Landesregierung zu den Begründungen zur Änderung des § 33 Abs. 3 Nr. 1 die biologischen und Erhaltungsbedürfnisse, so steht es dort, der jeweiligen Art betreffend, auf die Formulierung des Gesetzestextes verwiesen, welche keinen Spielraum lasse, da es die EU-Richtlinienformulierung übernehme. Es sei schließlich mit der Formulierung "Erhaltungsbedürfnisse" nicht automatisch, Herr Kummer, die Vermehrung von im Käfig gehaltenen Tieren gemeint.
Darauf wurde der Änderungsantrag für diesen Passus § 33 von der einbringenden Fraktion zurückgezogen.
Schließlich galt es noch den Begriff "Schadorganismen" in § 33 Abs. 3 Satz 2 Nr. 6 zu konkretisieren. Jedenfalls gab es auch dafür einen Änderungsantrag. Nach Diskussion übernahmen die Ausschussmitglieder die von der Landesregierung vorgeschlagene EU-rechtskonforme Übersetzung aus dem Amtsblatt der EU, die da lautet - ich zitiere mit Ihrer Erlaubnis: "Dem Einbringen von Schädlingen und Ungeziefer von außen" einstimmig.
Damit hatte sich dieser Änderungsantrag erledigt.
Ein weiterer Änderungsantrag bezog sich auf die Zoos und auf die den Zoos noch zur Verfügung stehende Zeit, das Gesetz umzusetzen. Hier wurde festgelegt, der Berichterstatter soll im Plenum die Landesregierung zu § 33 Abs. 4 Satz 3 auffordern, die nunmehr noch bestehende Übergangsfrist von zwei Jahren zur Umsetzung der gesetzlichen Vorschriften in den Zoos nicht zu streng auszulegen. Schon wegen des nicht oder nicht ausreichend zur Verfügung stehenden Platzes in den Zoos, bei Umsetzung aller Vorschriften, sei denkbar, den Zoos die Erarbeitung eines Maßnahmenplans zu ermöglichen, welcher in nachvollziehbaren, sinnvollen Schritten die Umsetzung der Vorschriften darlegt. Dabei sollte das Sinn- und nicht das Zeitkriterium im Vordergrund stehen.
Daraufhin wurde der diesbezügliche Änderungsantrag zurückgezogen.
Ebenso soll das Landesverwaltungsamt keine...
Bitte, meine Damen, meine Herren, hier mal kurz draufhören, das ist wichtig.
Ebenso soll das Landesverwaltungsamt keine unnötige Betriebsamkeit in diesem Falle an den Tag legen, eine Forderung, bei Beamten leicht erfüllbar, denke ich mal, alle Ermessensspielräume auszunutzen sowie im Sinne der Betroffenen, und das sind im Zweifel die Tiere in den Parks, bei denen es ums Überleben ginge, zu entscheiden.
Darauf wurde der Änderungsantrag zu diesem Passus § 33 von der einbringenden Fraktion zurückgezogen.
Schlussendlich kam der Ausschuss noch der Bitte der Verwaltung nach, aus rechtsförmlichen Gründen die Zoorichtlinie als Begriff einmal im Gesetzestext zu verankern. Sie, meine Damen und Herren, finden diese Formulierung in der Ihnen vorliegenden Beschlussempfehlung, deren Annahme ich Ihnen in Verbindung mit der vom Ausschuss mehrheitlich beschlossenen Drucksache 3/3069, also dem geänderten Gesetzestext, namens meiner Person unbedingt empfehle.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zum Gesetz, da mir vorhin nach meinem Bericht unangenehm in die Nase aufgestoßen ist, dass danach noch kräftig nachgewaschen wurde und Dinge wiederholt wurden, die schon zweimal gesagt wurden, werde ich jetzt das nicht tun und verweise auf die Erläuterungen unseres Ministers. Die waren sowohl ausführlich als auch rich
tungweisend.
Herr Kummer, ich hätte das fast jetzt auch als eine Laudatio aufgefasst zu diesem Gesetzentwurf, wenn Sie nicht, Herr Kummer, die große Keule, die 100 Mio. fend, geschwungen hätten. Ich könnte es mir jetzt leicht machen, Herr Kummer, und könnte sagen, klappern Sie doch mal bitte Ihre Kolleginnen und Kollegen in der PDSFraktion ab, ob die bei Jugend- oder bei Erwachsenenbildung, bei Sozialmaßnahmen oder was auch immer Ihnen den einen oder anderen Euro rausrücken würden, und sammeln Sie dann mal 100 Mio. + gen Sie das bis zum Ende der über- oder überübernächsten Legislatur sogar hin.
Also wenn man ein Gesetz in den Papierkorb legen will, dann mit dieser Keule. Herr Kummer, wir wollen doch zielorientiert diskutieren im Ausschuss, und zielführend ist es garantiert nicht, wir haben ja Glück, dass die Öffentlichkeit, die veröffentlichte Meinung jedenfalls, ich sehe niemanden mehr, zumindest jetzt nicht da ist, dass also diese große Keule in der Öffentlichkeit hoffentlich niemand hört. Selbst wenn, was ich stark anzweifle, Ihre Zahl stimmen soll, wenn ich heute damit durch die Lande tingele und sage, Leute, wir wollen was für die Gewässer tun, aber es kostet 100 Mio. ! & Finanzsituation in Deutschland, können Sie sich vorstellen, wie so eine Diskussion dann auf die Leute wirkt!? Wissen Sie, welche Bereitschaft dann da ist, die guten, wirklich, Sie haben es ja selber gelobt, die guten Ansätze, die guten Dinge in dem Gesetzentwurf umzusetzen, wenn Sie dann mit dieser Keule kommen? Also wir werden das mit Sicherheit, und ich beantrage das hier jetzt schon die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an den Umweltausschuss, mit Sicherheit diskutieren, und ich gehe mal davon aus, wir werden uns auch über die Finanzen unterhalten. Aber ich denke mal, das Gesetz ist ja nicht für jetzt auf gleich gedacht, ja, es hat ja, wie Sie selber festgestellt haben, eine ziemliche Langzeitwirkung. Und wenn ich da am Anfang gleich alles machen will und keine Finanzierung vorlegen kann, dann tue ich dem Gesetz, oder besser gesagt dem, worum es eigentlich geht, nämlich den Gewässern, einen Bärendienst. Und das haben wir doch, denke ich, nicht nötig, und Sie Herr Kummer bestimmt erst recht nicht. Denn das wäre, um bei dem Satz zu bleiben, das Kind mit dem Bade ausschütten.
Was die Definition betrifft, Herr Minister, da hätte ich auch ganz gern noch den Vorschlag eingebracht, in den § 2 in dem Satz 2 noch einen Passus anzufügen, der auf die im Rahmen von Meliorationsmaßnahmen zu DDRZeiten verrohrten kleinen Fließgewässer eingeht. Denn diese sind zwar vom Menschen geschaffen diese Verrohrungen, aber veränderlich, fließen aber nun unterirdisch, und in Ihren Definitionen, Herr Minister, die jetzt von Ihnen gebracht wurden, gibt es die unterirdisch fließenden Gewässer nicht, und es wäre ja schade, wenn wir nun ausgerechnet die außen vor ließen.
Desgleichen möchte ich noch verweisen, Herr Minister, die zahlreichen natürlichen Gewässer, die der Melioration in dem genannten Zeitraum, also diesen vierzig Jahrzehnten, vier Jahrzehnten, Verzeihung, Gott sei Dank nur vier Jahrzehnten DDR-Landwirtschaft, zum Opfer gefallen sind, und da gibt es ja Untersuchungen in Ihrem Ministerium, wie viele das sind, die sollten wir wenigstens mittelfristig teilweise wieder erstehen lassen, im Gesetz sollte dieser Hinweis mit erscheinen, auch wenn die Gewässer derzeit faktisch vor Ort nicht da sind. Dann noch ein weiterer Punkt, gut das können wir im Ausschuss machen. Ich nehme noch einen kleinen letzten Punkt.
In § 37 Abs. 1, wenn man da auf das Anhängsel "man" bei dem ersten Wort, das lautet jedermann, wenn wir auf dieses Anhängsel verzichten würden, wäre inhaltlich exakt dasselbe ausgedrückt, aber wir können, denke ich mal, auf solche Uraltformulierungen, und da muss man nicht im Gleichstellungsausschuss sein, um das festzustellen, verzichten. Das ist das Deutsch vom vorvorhergehenden Jahrhundert, sicherlich in jagdlichen Dingen noch interessant, aber in Gesetzentwürfen heutzutage nicht mehr üblich.
Und noch eine letzte Sache: Wenn wir, Herr Minister, mal vergleichen, dieses Grundrecht, was wir in § 37 jedem einräumen, nämlich die Benutzung der Gewässer usw. und so fort, was von diesem Grundrecht bleibt, nachdem die Ausführungen der Sätze 1 bis 4, also diese ganzen Einschränkungsmaßnahmen, abgezogen werden, wer die Praxis kennt und jetzt gerade bei der Hitze vorige Woche vor den Badeverboten gestanden hat, sei es nun durch Angler oder sei es durch andere Gewässernutzer, der weiß, worauf ich hinaus will. Grundgesetze, Herr Minister, sind Grundgesetze, denke ich mal, und da sind Einschränkungen, Herr Kummer, Sie sehen es mir bitte nach, mancher Angelverbände nachrangig. Aber da, denke ich mal, haben wir genügend Gelegenheit im Ausschuss zu sprechen, Frau Becker.
Positiv haben wir festgestellt, dass Sie, die beiden Oppositionsfraktionen, offenbar nicht die Gelegenheit hatten, sich zu diesem Gesetzentwurf abzustimmen, denn Ihre Beiträge waren fast deckungsgleich. Sie hatten nur das Pech, Sie waren die zweite Siegerin und was die Lernfähigkeit, Frau Becker, meiner Fraktion betrifft, diese Lernfähigkeit wird sich mindestens mit der Lernfähigkeit, die Sie in der Diskussion zu dem Gesetz, zu dem ich Berichterstatter sein durfte, an den Tag legten, als Sie einen Antrag nach dem anderen kleinlaut zurückziehen mussten, die Waage halten. Gut, ich denke, wir sollten das im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt noch weiter vertiefen und bitte um die Überweisung des Gesetzes an denselben.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute noch viel vor, und da uns, Kollege Krauße sagte das schon, das Thema ohnehin noch einmal beschäftigen wird, gehe ich noch einmal ganz kurz auf einige der Punkte meiner Vorredner ein. Es muss an dieser Stelle gesagt werden, dass die Änderungen, wie die SPD sie vor allen Dingen vorgelegt hat, aber auch bei der PDS, eigentlich nichts Neues sind. Im Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Vorlage 3/1814 wurden identische Formulierungen ausführlichst in der 46. und 47. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt bereits diskutiert. Ich denke, es gab triftige Gründe, dass die Mehrheit des Ausschusses Ihrem Antrag, meine Damen und Herren von der SPD, nicht gefolgt ist. Offenbar wollen Sie die demokratischen Spielregeln nicht wahrhaben und wiederholen hier im Gegensatz zur PDS das Spielchen.
Auf den Entschließungsantrag der PDS werde ich nicht groß eingehen, der wurde so kurzfristig vorgelegt, dass eigentlich für jeden hier im Haus klar ist, dass dieser mit "heißer Nadel" gestrickt ist und im Wesentlichen Aktionen legitimieren will.
Der ausführlich diskutierte § 4, um auf die Details der Diskussion einzugehen, hat in Absatz 3 das Ziel, dass das Eigentum an alten Mühlengrundstücken - und nur darum geht es -, die einst der Wasserkraftnutzung dienten, mit den dazugehörigen Wehranlagen zusammenzuführen ist. Ich muss jetzt nicht näher erläutern, dass die Mühlenkraftanlage und das Wehr Teile eines Gesamtsystems sind und auch als solches zu behandeln sind. Die Praxis zeigt, dass Interessenten aufgrund der derzeit äußerst lukrativen Einspeisevergütung durch das Erneuerbare-Energien-Gesetz Wasserrechte und Mühlengrundstück haben wollen, jedoch nicht die dazugehörige Wehranlage. Die Konsequenz ist dann die Abschöpfung maximaler privater Vorteile und die im Zusammenhang damit auftretenden Kosten werden auf die Gesellschaft verlagert. Ich denke mal, Frau Becker, dass Ihr Hinweis, dass die SPD-Fraktion unser Gesetz ablehnen wird, wenn wir Ihrem Änderungsantrag nicht zustimmen, doch nicht sein kann. Sie können sich doch nicht ernsthaft als Anwalt der Gewinnabschöpfer darstellen. Wenn ich mal an die vielen Wehranlagen denke,
die noch zu sanieren sind, die Betroffenen von den Dingen - um es mal vorsichtig zu umschreiben, Frau Becker -, die durch eine kaputte Wehranlage entstehen können gerade im Hochwasserfall, die jetzt und bald eine Änderung wollen, zumindest eine Reparatur, die lassen Sie in Ihren Gedankenspielen völlig außen vor. Frau Becker, wenn Sie das den Betroffenen nach einem Hochwasser verklickern wollen, habe ich überhaupt nichts dagegen, da bin ich gern bereit mal zuzuschauen, wie Sie das machen. Darum ist es für mich erstaunlich, dass gerade die SPD auf dieser Position verharrt. Wir wollen das nicht. Wir haben jedoch auch erkannt, dass infolge alter Rechte eine Übergangsphase notwendig ist, in der der Inhaber des Rechts dieses zurückgeben kann. Deshalb soll diese Regelung wie gesagt auch erst 2006 in Kraft treten. Bis dahin ist noch genügend Zeit, sich kundig zu machen. Und wenn die Landesregierung ihre Zusage umsetzt - ich nehme an, der Minister wird das dazu noch mal bestätigen -, Mittel und Wege der Information zu nutzen, dann haben wir ab 2006 die Spreu vom Weizen getrennt, denn, meine Damen, meine Herren, ich gehe davon aus und ich nehme an Sie auch, dass seriöse Unternehmer, und die gibt es ja auch jetzt schon, sich nicht verweigern werden, die Wehranlagen mit zu übernehmen. Denn, wie gesagt, die werden sie auch in Zukunft brauchen, um das Gesamtsystem Gewinn bringend zu nutzen. Was die Unterhaltung betrifft, so haben wir dafür die entsprechenden Aufsichts- und Genehmigungsbehörden.
Herr Kummer, wenn Sie hier die Existenz von mittelalterlichen Rechten in die Diskussion einführen, so wundert mich das, aber ich finde das schon spaßig, dass gerade von der PDS und so einem jungen Mann wie Ihnen die mittelalterlichen Rechte angeführt werden, aber da sei auch Ihnen der Satz gesagt, der im Grundgesetz steht: "Eigentum verpflichtet." - das gilt auch für die Wehre. Ich denke mal, gerade in Auswertung dessen, was wir vergangenes Jahr erlebt haben, gilt es, bei dem Reparaturbedarf an Wehren heute zu handeln. Da nützt ein Hinweis auf ein eventuell existierendes mittelalterliches Recht für die Betroffenen relativ wenig.
Nun zu § 49 Abs. 1, wonach größere Wasserentnahmen zukünftig einer Bewilligung bedürfen. Das, denke ich, ist unstrittig. Jedoch mit der bestehenden Grundwassernutzung in der Landwirtschaft eiern Sie, meine Damen, meine Herren von der PDS, herum. Frau Becker hat es uns ja bewiesen. Wir sagen, eine Anzeige innerhalb eines Jahres und damit besteht Rechtssicherheit. Sie wollen im Gesetz wieder eine Klausel oder man könnte auch sagen eine "Fußangel", dass die Behörde eine Genehmigung verweigern kann. Das passt nicht in die heutige Zeit und das kann auch nicht als deregulierend angesehen werden. Frau Becker, Sie haben doch in Ihrem Eingangsstatement gerade gesagt, dass aus Ihrer Sicht die mangelnde Deregulierung unseres Gesetzentwurfs für Sie ein Ablehnungsgrund sei. Warum wollen Sie da noch Fußangeln zusätzlich einbauen? Frau Becker, das verstehe ich nicht.
Noch dazu, wenn Sie sich einmal in die Situation eines Landwirts versetzen, der hat nun weiß Gott andere Aufgaben und andere Zielrichtungen, als nun tagtäglich Gesetze zu lesen. Sicherlich wird er es tun, aber er soll in erster Linie Landwirtschaft betreiben. Da, denke ich, tun wir ihm einen großen Gefallen, wenn wir auf Fußangeln dieser Art verzichten.
Grundwassernutzung eines Landwirtschaftsbetriebs, denke ich mal, ist eine Grundvoraussetzung. Ich kann mir schwer vorstellen, eigentlich gar nicht vorstellen, dass ein Gesetzgeber in dieser Situation, die Sie, Frau Becker, geschildert haben, eine Grundwassernutzung untersagen würde. Ich denke mal, das ist politisch nicht umsetzbar. Wir sollten bei der Variante, die im Gesetz steht - der Minister wird sicherlich noch etwas dazu sagen -, Anzeige, das als hinreichend betrachten. Frau Becker, ich denke, da brauchen wir keine Angst zu haben, dass in dem Sinne, wie Sie es hier in den Raum gestellt haben, die Gefahr besteht.
Den Antrag in § 58 Abs. 3, Möglichkeiten der Versickerung von Niederschlagswasser zu erweitern, haben wir im Ausschuss sattsam und lange diskutiert. Sie haben offenbar auch nicht verstanden, dass diese Maßnahme, die Sie eingeführt haben, bereits durch § 37 abgedeckt ist. Deshalb brauchen wir die Überfrachtung an dieser Stelle, denke ich, nicht.
Letztendlich die Ausweisung von neuen Baugebieten nach § 81 - Sie wollen die sächsische Lösung. Offenbar haben Sie noch immer nicht das Protokoll der 47. Sitzung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt gelesen, wonach es sich hier um eine bauplanerische Regelung handelt und diese eben im Baurecht zu verankern ist, und das insbesondere - Sie haben ja darauf hingewiesen - auf Bundesgesetzebene. Sie wissen doch sehr wohl, Frau Becker, dass das BMU eine Gesetzesinitiative angekündigt hat, genau diesen Punkt aufzugreifen, wobei mir eine persönliche Äußerung gestattet sei: Ich bin der Meinung, entscheidend ist nicht, ob in solchen Gebieten gebaut wird, sondern - und da greife ich mal das von Ihnen gebrachte Beispiel der Trafohäuschen auf - entscheidend ist, wie in solchen Gebieten gebaut wird. Aber, wenn politisch die Meinung ist nach dem Hochwasser in Sachsen, nicht nur in Sachsen, dass hier ein generelles Bauverbot per Bundesgesetz par ordre du mufti kommen soll; gut, wir werden damit leben müssen, was soll's. Wundern tut es mich natürlich, Frau Becker, und das zeigt Ihr zerrissenes Verhältnis zur eigenen Bundesregierung, dass Sie dennoch, obwohl Sie genau wissen und obwohl Sie hier am Tisch darauf hingewiesen haben, dass diese Regelung vom BMU kommen wird, jetzt hier im Wassergesetz zusätzlich noch eine eigene Regelung einbauen wollen. Sie trauen offenbar der Bundesregierung - wenn man so will, Ihrer eigenen Bundesregierung - nicht einmal mehr die angekün
digte Änderung dieser Novellierung zu. Anders kann man Ihren Antrag eigentlich nicht werten.
Meine Damen, meine Herren, die PDS, der Herr Kummer hat vorhin mit der Wortwahl "Ausnahmen vom Anschlussund Benutzungszwang für bereits im Betrieb befindliche Pflanzenkläranlagen und vollbiologische Kläranlagen" ins Gesetz reinzuschreiben, eine Gefahr an die Wand gemalt. Das tun Sie nicht zum ersten Mal, Herr Kummer, und nicht nur Sie, Herr Kummer, eine Gefahr, die in der Öffentlichkeit immer so diskutiert wird, die aber, wenn man mal dahinterschaut, Herr Kummer, und das müssten Sie eigentlich können, so nur ein Popanz ist. Sie machen die Leute damit verrückt. Herr Kummer, im ländlichen Raum, wo Sie, wie Sie richtig gesagt haben, die Hauptkosten, wenn Sie eine zentrale Kläranlage dort bauen würden, in den Sammlern hätten. Niemand, Herr Kummer, zwingt den Abwasserzweckverband im ländlichen Raum eine zentrale Kläranlage in seine Planung einzusetzen. Niemand zwingt ihn. Es war, es ist und es wird möglich sein, im ländlichen Raum, wo jeder, der ein bisschen rechnen kann, weiß, dass es die Sammler sind, die die Kosten nach oben treiben, dort mehrere auch biologische Anlagen, auch Pflanzenkläranlagen, auch größere einzurichten, dann reduzieren sich nämlich die Längen der Sammler und damit auch die Kosten. Herr Kummer, das war schon möglich, das ist schon möglich und das wird auch möglich sein. Deswegen sehe ich jetzt keinen Grund, noch dazu einen Entschließungsantrag mit der Formulierung "Die Landesregierung wird aufgefordert, dem Souverän", also uns, "nahe zu legen, das KAG zu ändern". Das hätten Sie einfacher sagen können, als so einen Entschließungsantrag heute einzubringen. Herr Kummer, es wäre wichtiger, nein, es ist wichtiger, Herr Kummer, dass Sie in der Öffentlichkeit immer darauf hinweisen, dass nicht durch die Gesetzgebung, die wir hier abgegeben haben, die Sammler gebaut werden müssen, sondern dass die Planungen im flachen Land, also draußen in den dünn besiedelten Räumen so gemacht werden müssen, dass man auf solche langen Sammler verzichtet. Das hat mit dem KAG herzlich wenig zu tun. Das hat auch mit dem Wassergesetz herzlich wenig zu tun, Herr Kummer.
Man darf nur nicht, wie Sie es hier gemacht haben - ich will nicht das Wort "demagogisch" in den Mund nehmen, sonst kriege ich einen Ordnungsruf -, solche Beziehungen knüpfen, solche Verbindungen knüpfen, denn wer das nicht so genau versteht, der geht Ihnen dann verdammt schnell auf den Leim. Und das, Herr Kummer, wäre schade.
Resümee, meine Damen und Herren: Es ist nichts Neues aus Ihren Reihen, jedenfalls nicht viel Neues gekommen und durch Wiederholung ist es auch nicht besser geworden. Vielleicht waren, das wird wohl der wahre Grund sein, auch ein paar Kolleginnen und Kollegen verärgert, dass es in diesem Fall nur zu einer schriftlichen Anhörung des Themas gekommen ist. Vielleicht haben Sie draußen anderen anderes versprochen, ich weiß es nicht. Aber Sie wissen ja, meine Damen, meine Herren von der Opposi
tion, Sie haben eine zweite Chance, denn die nächste Wassernovelle steht an, in dem die EU-Wasserrahmenrichtlinie im Landesgesetz umgesetzt werden wird. Da wird es noch mal richtig zur Sache gehen, vielleicht gibt es dann auch eine mündliche Anhörung, ich gehe mal davon aus, dass die kommen wird, dann werden wir uns noch mal zu dem Thema unterhalten. Deswegen danke ich Ihnen jetzt für Ihre Aufmerksamkeit und bitte um Zustimmung zu dem Gesetz.
Herr Kollege Kummer, wiewohl alle Vergleiche hinken, gestatten Sie mir die Frage: Wenn Sie ein Auto gekauft haben und es eines Tages nicht mehr nutzen wollen, lassen Sie es dann am Straßenrand stehen oder sind Sie in der Pflicht, es ordnungsgemäß zu beseitigen?
Danke sehr, Frau Präsidentin. Ich darf zunächst meiner Freude Ausdruck verleihen, dass außer Ihnen, Frau Präsidentin, und mir auch noch weitere Damen und Herren hier im Saal verweilen. Daher meine Mündliche Anfrage:
Beginn von Maßnahmen in Auswertung des Hochwassers 2002 im Altenburger Land
Das mag ja für Sie, meine Damen und Herren, nicht sonderlich von Interesse sein, aber für die Region ist es von großem Interesse.
Die Schadensaufnahme, -auswertung und die Abstimmung von Veränderungen zu den Hochwasserschutzeinrichtungen längs der Pleiße sowie an den anderen exponierten Standorten haben stattgefunden. Nun ist es an der Zeit, nach der Bestandsaufnahme und Auswertung mit deren Umsetzung zu beginnen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Maßnahmen sind im Umfeld der Pleiße als ein Gewässer erster Ordnung vorgesehen und wann werden diese umgesetzt?
2. Welche Unterstützung wird der Freistaat Thüringen bei den dem Hochwasserschutz dienenden Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung leisten?
3. Wird es eine anteilige Übernahme der Mehraufwendungen des Landkreises - Altenburger Land natürlich - im Rahmen der Erfassung, Bewertung und Bearbeitung der Hochwasserhilfe durch den Freistaat geben?
4. Welcher Stand liegt inzwischen bei den Verhandlungen zur Zukunft der Talsperre Windischleuba vor?
Herr Staatssekretär, ich fange mit dem Punkt 3 an. Sind Ihnen die anteiligen Mehrkosten seitens des Landratsamts ausgewiesen worden und welche Gründe lagen vor, die nicht zu übernehmen?
Sie erwähnten die Verhandlungen zur Zukunft der Talsperre Windischleuba auf behördlicher Ebene. Können Sie über den Zeitablauf dieser Verhandlungen Aussagen treffen?
Wie weiter mit den Teerresten in Rositz?
Der Füllstand des abgedeckten Teersees in Rositz hat sich merklich gesenkt; einer örtlichen Pressemeldung zufolge gibt es mittlerweile nicht mehr genügend eigenes Material für eine ortsansässige Bodenbearbeitungsanlage. So erfreulich die Fortschritte in der Sanierung sind, so steht doch auch die Frage der Verstetigung von investiertem Kapital und der damit verbundenen Arbeitsplätze. Jedoch wurde im Zusammenhang mit der Verarbeitung von Teerresten vor Ort durch diverse Ereignisse verschiedenster Art infolge vor allem von Geruchsbelästigungen die Toleranz der Rositzer Bürger über Gebühr strapaziert. So ist es nachvollziehbar, dass die Bürger dem Weiterbetrieb von zur Verarbeitung derartiger Teerreste konzipierten Anlagen reserviert gegenüberstehen und Argumenten, welche auf eine Besserung bei dem Einsatz von anderen Stoffen verweisen, wenig aufgeschlossen sind. Daher wird es von eminenter Wichtigkeit sein, den Imageschaden für solche Anlagen, die durch die Rückführung von Abfällen in den industriellen Kreislauf eine wichtige Funktion in unserer Industriegesellschaft zu erfüllen haben, zu beheben. Daher frage ich die Landesregierung:
1. Ist der Freistaat Thüringen bzw. seine Gliederungen Verträge mit den Firmen, welche sich mit der Verarbeitung der Teerreste und sonstigen belasteten Böden befassen, eingegangen, die diesen einen Verbleib am Standort und eine Erweiterung der Palette der Einsatzstoffe gestatten?
2. Welche Quellen derzeitiger Geruchsbelästigung in Rositz sind aktenkundig und durch Messungen belegt?
3. Welche Maßnahmen sind seitens der Genehmigungsbehörden zur Abstellung der Geruchsbelästigungen nach Frage 2 vorgesehen?
4. Sind aus der Auswertung der Hochwasserereignisse vom Sommer vergangenen Jahres Erkenntnisse gewonnen worden, die eine andere Bewertung der Bebauung derzeit durch oben genannte Anlagen genutzter Standorte bedeuten?
Herr Staatssekretär, gestatten Sie mir bitte im Prinzip zwei Nachfragen, erstmal die erste: Kurze Vorbemerkung, ich empfehle Ihnen nicht, wenn Sie an Fegefeuer denken, sich in Rositz mit Teer dort zu bekleckern, dann brennen Sie noch besser. Die Frage bezieht sich auf Fichtenhainichen. Sie erwähnten die geplanten Maßnahmen. Wann ist mit dem Beginn der Sanierung der kleineren Teerteiche oder Teerreste auf der Deponie Fichtenhainichen zu rechnen? Gibt es da schon ein Datenwerk?
Ich kenne mich mit dem Fegefeuer nicht so gut aus wie Sie, deswegen meine zweite Frage, ein völlig anderes Thema: Gibt es seitens der von Ihnen erwähnten Firma Aicher bereits einen Antrag auf die immissionsrechtliche Genehmigung für den Dauerbetrieb?
Danke sehr, Frau Präsidentin, für dieses Bonmot. Sie haben natürlich völlig Recht.
Herr Kollege Schemmel, die Argumentationslinie meines Vorredners Herrn Dr. Hahnemann, dass diese Überprüfungen aus seiner Sicht ja völlig zwecklos wären, liegt fördernd in dem Sinne, um das es geht. Ließe diese Argumentationslinie nicht dann den Schluss zu, dass der Herr Kollege eigentlich noch viel weiter gehende Überprüfungen mittragen müsste, um das Ziel, was er ja unbestritten mit befürwortet, auch entsprechend umsetzen zu können?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, einige Dinge, die von meinen Vorrednern angesprochen wurden, haben mich doch dazu gebracht, mich noch einmal zu Wort zu melden. Zunächst, der Tenor meiner Vorredner lag auf der Verbesserung der Kontrolltätigkeit. Das sieht sicherlich für einen Laien so aus, als wenn das des Pudels Kern wäre oder hier den großen Vorteil brächte. Ich verweise noch einmal darauf, der Herr Staatssekretär hat auch schon darauf hingewiesen, dass bei einem
Prozess wie dem, der in einem Trockenwerk stattfindet, Kontrollen bei einem ständigen Vorgang immer nur Momentaufnahmen darstellen. Dass eine derartige Kontrolle - noch dazu, Frau Dr. Klaus hat den Werdegang dargelegt, wie es dann weitergeht, wenn die Probe gezogen wurde - im Prinzip im Nachhinein unter Umständen nach Wochen für den einen Punkt, an dem die Probe genommen wurde, wirklich Sicherheit gibt, was da passiert ist, aber was dann zwischendurch, vorweg oder hinterher gewesen ist in der Anlage, da wissen sie trotz der teuren Kontrolle gar nichts. Deswegen, meine Damen, meine Herren, das Wichtigste bei der Diskussion, das versteckt sich so bei Ihnen sowie bei der PDS im Punkt 3, der Staatssekretär hat es auch weiter hinten gesagt, ich sage es mal so, das Wichtigste ist eigentlich, dass solche Anlagen eigensicher sein müssen. Eigensicher heißt für mich, dass es gar nicht, und zwar bei keinem Prozesszustand möglich sein darf, dass, in dem Falle Dioxin, in das Produkt, also in das getrocknete Futtermittel, gelangen kann.
Danach, meine Damen, meine Herren, können wir diesen Zustand durch Kontrollen auch belegen, meinetwegen mit mehr Kontrollen, so weit das dann aus meiner Sicht nicht mehr nötig wäre. Wenn wir uns auf Kontrollen verlassen würden, würden wir an dem jetzigen Zustand wenig ändern. In dem Zusammenhang, Herr Staatssekretär, die Trocknung auf indirekt umstellen, das ist sicherlich schön und gut, eigentlich könnte ich es mir leicht machen und könnte sagen: Wunderbar, dann haben auch andere Energieträger wie meine Braunkohle wieder eine Chance hier in den Markt zu dringen. Aber es ist nur die halbe Miete, denn wenn Sie die Temperaturführung weiterhin dem Verfahrensbetreiber überlassen und wenn Sie Futtermittel trocknen, bei dem Sie nicht ausschließen können, dass im Rohprodukt auch die Ingredenzien für eine Dioxinneubildung drin sind, und das ist eigentlich im Normalfall immer der Fall, dann werden Sie auch Dioxin finden bei einem indirekten Beheizverfahren. Einfach deswegen, weil dann die Neubildung im Dioxinfenster ab 300 °C aufwärts bis 1.000 °C, wenn Sie in den Temperaturbereich auch nur kurzzeitig kommen, gegeben ist. Deswegen, Herr Kummer, habe ich mich bei Ihrem Punkt 3 gewundert, dass Sie das so, ich sage mal, global formuliert haben. Ich hätte das anders formuliert, ich hätte darauf hingewiesen, Herr Staatssekretär, dass "keine Bedingungen zur Aufnahme von Dioxin in das Trockengut bzw. der Bildung von Dioxin in demselben mehr sein dürfen." Das kann durch eine indirekte Beheizung gewährleistet werden, muss aber nicht; es ist auf jeden Fall weiter gehend.
Eines ist vielleicht noch wichtig zu sagen. Frau Nitzpon hat mit ihrer Forderung nach einer Nulltoleranz sehr volkstümlich ausgedrückt, das hört sich auch sicherlich für den Normalbürger als eine Forderung an, die schlechterdings unbedingt sein muss. Nur, was verbirgt sich hinter der Angabe "1 Picogramm Dioxin" im Schweinefleisch? Rechnen
Sie doch mal nach, Frau Nitzpon, wie viel Milliarden Moleküle Dioxin das sind. Sie wissen doch, unser Gesundheitsminister hat darauf hingewiesen, wenn Dioxin als Krebs erregend eingestuft wird - ich kann dann auch mal, wenn Sie es wollen, zu meiner Mündlichen Anfrage nachher die Brücke schlagen -, wenn es Stoffe gibt, die in einer Konzentration von wenigen Molekülen bereits Krebs erregend sein können, Asbest zum Beispiel ist so einer, dann ist die Sicherheit, Frau Nitzpon, dass Sie sagen, Nachweisgrenze nehme ich jetzt als Sicherheitsgrenze, die ist wertlos. Ihre Nase ist zum Beispiel wesentlich besser geeignet als Nachweismittel zu dienen als eine Laboruntersuchung. Das merken Sie, wenn Sie mal nach Rositz kommen, Sie werden dort Dinge riechen, die schlechterdings mit Labormaßstäben gar nicht nachweisbar sind.
Daher, meine Damen, meine Herren, diese Hysterie, die an dem Dioxin im Fleisch festgemacht wurde, ist aus meiner Sicht erstens völlig ungerechtfertigt und zweitens für uns als reiches Industrieland beschämend. Denn überlegen Sie mal, ich habe der Zeitung entnommen, dass 3.000 Schweine in einem Betrieb notgeschlachtet und beseitigt wurden, nur weil die Möglichkeit bestanden haben könnte, das wäre nicht mehr absetzbar. Wenn Sie das mal mit der Sichtweise aus einem Nichtindustrieland vergleichen - ich sage nicht Entwicklungsland, absichtlich nicht -, dann ist das beschämend, meine Damen, meine Herren, denn es ist aus meiner Sicht absolut kein Grund für eine solche Vorgehensweise gegeben. Und darüber sollten wir mal mehr reden. Wir können nicht auf der einen Seite verlangen, dass wir Naturschätze schonen, dass wir auf der einen Seite versuchen, gerade bei der Energieerzeugung, auf Produkte zurückzugreifen, Abprodukte zum Beispiel, auf der anderen Seite dann wiederum Bedingungen schaffen, wo man sagt, okay, das darf gar nicht mehr eingesetzt werden, anstatt die Technik so zu machen, dass es geht, das ist kein Problem. Auf der anderen Seite dann über Anträge redet nach dem Muster, die armen Länder müssen wir mehr unterstützen. Wenn es aber wirklich auf so etwas ankommt, dann lassen wir alle diese Vorgaben, diese Skrupel weg und bauen uns Grenzwerte auf, wo jeder Fachmann sagt, das sind keine Grenzwerte, das sind nur Nachweisgrenzen. Ich kann momentan mit der Technik das nicht tiefer fassen. Ich weiß aber ganz genau, dass ich es tiefer fassen müsste, wenn ich wirklich sagen könnte, unter dem Grenzwert kann hier nichts mehr passieren. Das sagt mir jeder Mediziner. Wir sind nur in der Technik nicht in der Lage das nachzuweisen. In der Öffentlichkeitsdarstellung wird gesagt, wenn ich unterhalb dieser Nachweisgrenzen bleibe, kann nichts passieren. Genau das ist der Skandal, das ist der Fehler. Ich denke, auch dazu sollten wir uns eine Meinung bilden und die vor allem nach außen tragen. Danke.