Moment, lassen Sie mich bitte ausreden! Ich komme noch zu diesem Punkt. Welches Bedrohungspotenzial im Vergleich zu heute stellt Saddam Hussein heute mehr als damals dar? Was man damals nicht gewollt hat, warum will man es heute? Und wenn Sie, Herr Althaus, und Sie, Herr Dr. Vogel, eben in Ihrem letzten Beitrag eine Verknüpfung der Terroranschläge unmittelbar mit dem Regime von Saddam Hussein herstellen, das haben Ihnen aber nun doch wirklich die vielen Historiker, die sich in den letzten Tagen und Wochen zu Wort gemeldet haben, deutlich widerlegt. Ich empfehle Ihnen die entsprechenden...
(Zwischenruf Abg. Seela, CDU:... Saddam Hussein gibt, 20.000 Dollar pro Terroran- schlag, das ist die Wahrheit.)
20.000 Dollar, meinen Sie das wirklich ernst, Herr Seela, dass 20.000 Dollar die Begründung für einen Krieg gegen das Regime von Saddam Hussein gewesen sein sollen? Nein, das hat einen anderen Hintergrund. Das kam eben bei Ihnen, Herr Vogel, ganz deutlich zum Ausdruck. Die USA haben noch vor dem schwarzen Tag 11. September 2001 etwas verkündet. Etwa zwei Monate vorher hat der amerikanische Verteidigungsminister eine neue Militärdoktrin für die Vereinigten Staaten ausgegeben. Das sind eben genau diese Präventivkriege für den Fall, dass Amerika, wenn es sich von wem auch immer auf dieser Welt bedroht fühlt, einen vorbeugenden Krieg führen kann oder führen will. Dieser Argumentation, unabhängig vom 11. September, haben Sie heute das Wort geredet und das ist das eigentlich Frustrierende für mich, dass Sie eine solche Haltung hier an den Tag legen.
Nein, das ist kein Unsinn. Das haben Sie getan, indem Sie diesen Krieg in unmittelbaren Zusammenhang mit dem
11. September bringen. Damit sind Sie wirklich auf der falschen Linie. Sie haben eindeutig - Sie können sich da gerne noch einmal das Protokoll kommen lassen - in den letzten Bemerkungen Präventivkriegen der Vereinigten Staaten das Wort geredet.
Eine Bemerkung kann ich mir natürlich, Herr Althaus, nicht verkneifen. Ich weiß nicht, wo Sie das herhaben, zunächst einmal die Auffassung, dass Deutschlands Haltung den Sicherheitsrat gespalten hat, das ist ja schon so ziemlich daneben, aber dass die Bundesregierung - und ich zitiere wörtlich: "Die Bundesregierung hat sich im Herbst vom UN-Sicherheitsrat distanziert." Mein Gott, wo haben Sie denn das her? "Vom UN-Sicherheitsrat", das haben Sie wörtlich gesagt. Ich weiß nicht, das zeigt doch, dass Sie in Ihren Argumenten wirklich nicht besonders viel zu bieten haben.
Dass Deutschland in die Isolation der Weltgemeinschaft getrieben worden ist - ja, haben Sie denn eigentlich die Proteste auf der ganzen Welt nicht zur Kenntnis genommen mit dem ausdrücklichen Hinweis auf die klare Position von Deutschland seit Monaten? Es ist die Minderheit der Völkergemeinschaft, die diesem Krieg das Wort redet. Es ist die klare Minderheit. Das sollten Sie zur Kenntnis nehmen.
Sie haben das Wort "Glaubwürdigkeit" in den Mund genommen, Sie sollten das auch tun, aber auf Sie selbst bezogen. Das, was Sie an Position heute hier abgeliefert haben, zeigt, dass die Christlich Demokratische Union in Deutschland zu der Frage Krieg oder Frieden keine glaubwürdige Position vertritt.
Das kommt mittlerweile auch in Teilen Ihrer Partei zum Ausdruck. Mir ist klar, dass Ihnen das nicht gefällt. Aber so widersprüchlich, wie man sich hier in diesem Plenum zu diesem Thema geäußert hat, lässt das keinen anderen Schluss zu.
Meine Damen und Herren, Frau Groß, entschuldigen Sie, ich weiß nicht, wenn es niemand gehört hat, sie hat mir gerade gesagt, Sie können nichts dafür, wenn wir es nicht verstehen. Wir verstehen das sehr gut, dass Sie hier versuchen, aus einem argumentativen Dilemma noch das mög
lichst Beste zu machen. Sie haben in dieser Debatte die schlechteren Argumente und Sie wissen das. Danke schön.
Es liegen mir keine weiteren Redewünsche mehr vor. Ich schließe die Aussprache zur Regierungserklärung und wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3235. Herr Abgeordneter Pidde.
Es wird ein Geschäftsordnungsantrag gestellt. Moment bitte, den muss ich vornehmen. Sie hatten einen Geschäftsordnungsantrag signalisiert und Sie eine Redemeldung? Ja. Zur Geschäftsordnung, dann sind Sie zuerst dran und dann Herr Stauch.
Die CDU-Fraktion kann diesem Antrag auch zustimmen. Wir werden also in namentlicher Abstimmung über diesen Entschließungsantrag abstimmen und ich bitte die Stimmkarten einzusammeln. Es hatte jeder die Gelegenheit seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung vor. Es wurden 85 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben gestimmt 37 Abgeordnete, mit Nein haben 47 Abgeordnete gestimmt und es gab 1 Stimmenthaltung (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Damit ist der Entschließungsantrag abgelehnt.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes sowie des Thüringer Gesetzes über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2847 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst - Drucksache 3/3204 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3208 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3234 ZWEITE BERATUNG
Als Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Prof. Goebel benannt. Ich bitte um die Berichterstattung.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung, das Gesetz zur Änderung des Thüringer Hochschulgesetzes und des Thüringer Gesetzes über die Aufhebung der Pädagogischen Hochschule Erfurt in der Drucksache 3/2847, wurde auf Beschluss des Landtags vom 6. Dezember 2002 an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst überwiesen. Der Ausschuss hat in seiner 27. Sitzung am gleichen Tage eine schriftliche und mündliche Anhörung beschlossen und den Kreis der Anhörungspersonen festgelegt. Zur mündlichen Anhörung am 21. Februar wurden 24 Auskunftspersonen eingeladen, von denen 12 erschienen. Angehört wurden in schriftlichen bzw. mündlichen Anhörungsverfahren die Rektoren und Präsidenten der Thüringer Hochschulen, die Studentenwerke, die Vertreter der Studierenden, die Personalräte, Verbände der Hochschullehrer, weitere Berufsverbände, Gewerkschaften, Wirtschaftsverbände, die Vertreter der Kirchen, der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft und das Centrum für Hochschulentwicklung in Gütersloh. Insgesamt wurden 58 Stellungnahmen erbeten.
Die eingegangenen schriftlichen Erklärungen sowie die Äußerungen im mündlichen Anhörungsverfahren haben ein breites Meinungsspektrum zu verschiedenen Punkten des Gesetzentwurfs geliefert. Dabei wurden alle Kernbereiche der Novelle berührt. Die Anzuhörenden begrüßten unisono die Neuregelungen zur Weiterbildung als Primäraufgabe der Hochschulen im Grundsatz. Seitens der Gewerkschaftsvertreter wurde gefordert, dass auch für das nicht wissenschaftliche Personal die Mitarbeit an Weiterbildungsmaßnahmen in Kooperation mit anderen Ein
Die Regelung, nach der erstberufene Professoren künftig nicht mehr in nahezu allen Fällen zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden sollen, wurde unter anderem von den Hochschulvertretern hinterfragt. Sie sahen darin mögliche Nachteile der Thüringer Wissenschaft im Wettbewerb um die besten Köpfe.
Die Einführung von Studiengebühren für Langzeitstudierende stieß auf ein geteiltes Echo. Sie wurden von den Vertretern der Studierenden und von Gewerkschaftsvertretern grundsätzlich abgelehnt, von den Vertretern der Wirtschaftsverbände dagegen begrüßt. Die Hochschulen selbst merkten kritisch an, dass einem erheblichen zusätzlichen Verwaltungsaufwand nur geringe Einnahmen aus diesem Titel gegenüberstehen.
Die Neufassung der Grundsätze der staatlichen Mitwirkung bei der Erstellung und Änderung von Satzungen und Ordnungen bei Strukturentscheidungen und weiteren grundsätzlichen Fragen der Selbstverwaltung der Hochschulen, die unter einem Genehmigungsvorbehalt stehen, wurde von den Anzuhörenden ebenfalls kritisch beleuchtet. Hier kam die Sorge zum Ausdruck, dass staatliches Handeln gegenüber den Hochschulen künftig in breiter Front die Ebene der Rechtsaufsicht verlassen könnte und damit die Verbindlichkeit von Entscheidungen der Selbstverwaltungsgremien in Frage gestellt wäre.
Schließlich wurde die Möglichkeit zur Selbstauswahl der Studierenden im Rahmen eines Erprobungsverfahrens von den Anzuhörenden grundsätzlich positiv bewertet. Die Verfahrensregeln für eine solche Erprobung wurden jedoch u.a. vom Centrum für Hochschulentwicklung kritisiert. Im Einzelnen schlugen sich die Aussagen und Anregungen aus der Anhörung in Änderungsvorschlägen nieder, über die der Ausschuss in seiner 31. Sitzung am 21. März beriet. Es wurden insgesamt 40 Änderungsvorschläge beraten, die in den Vorlagen 3/1760, 3/1762 und 3/1769 dokumentiert sind.
Ich möchte Ihnen im Folgenden einige der wesentlichen Beratungsgegenstände vortragen und die in der Drucksache 3/3204 wiedergegebene Beschlussempfehlung vorstellen.
In § 10 a "Lehrbericht", der den Inhalt des im zweijährigen Rhythmus von den Hochschulen der Öffentlichkeit vorzulegenden Lehrberichts umreißt, beschloss der Ausschuss, von einer verpflichtenden Darstellung des Wanderungsverhaltens der Hochschulabsolventen abzusehen.
Ein Antrag zu § 15 "Weiterbildendes Studium", auch die Mitarbeit des Hochschulpersonals ohne Lehraufgaben an Weiterbildungsmaßnahmen grundsätzlich außerhalb der Dienstaufgaben zu stellen, wurde abgelehnt. Auch fand der Antrag, die den Hochschulen aus Gebühreneinnahmen
für weiterbildende Studienangebote zufließenden und dort zur Erfüllung ihrer Aufgaben verbleibenden Mittel als zusätzlich zur Verfügung stehend zu bezeichnen, keine Mehrheit.
Der Antrag zur Neufassung der Regelung zur Führung ausländischer Grade in § 27 a wurde ohne Gegenstimmen angenommen.
Das in § 38 "Mitglieder und Angehörige" geregelte Recht der Zuerkennung der mitgliedschaftlichen Stellung eines Professors auf Personen, die Aufgaben in Lehre und Forschung wahrnehmen, ohne selbst Mitglied oder Angehöriger der Hochschule zu sein, soll künftig vom Ministerium auf den Rektor der Hochschule übertragen werden. Dies beschloss der Ausschuss einstimmig. Eine weiter gehende Ausdehnung der Zuerkennung von Mitgliedschaftsrechten, wie sie nach der letzten Novelle des Hochschulrahmengesetzes vorgesehen ist, hat mit Blick auf die gegen diese Novelle vor dem Bundesverfassungsgericht anhängige Klage des Landes keine Mehrheit.
Ebenso wurde der Antrag, bei der Formulierung der Mitwirkungsrechte der Mitgliedergruppen in den Gremien der Hochschulselbstverwaltung am bisherigen Gesetzestext, § 39 "Rechte und Pflichten der Mitglieder" festzuhalten, abgelehnt.
In dem das Verfahren zur Berufung von Professoren regelnden § 49 soll auch künftig geregelt sein, dass das zuständige Ministerium nur in begründeten Fällen von der Reihenfolge des Berufungsvorschlags abweichen kann. Das beschloss der Ausschuss mehrheitlich. Die im Gesetzentwurf der Landesregierung vorgesehene Vereinheitlichung der Fristen bei der Besetzung bzw. Wiederbesetzung freier oder frei werdender Professorenstellen auf sechs Monate wurde vom Ausschuss bestätigt und anders lautende Anträge abgewiesen.