Meine Damen und Herren, unser Punkt 5 bezieht sich auf die Privathochschulen und da komme ich zu der kleinen sachlichen Unebenheit, die Herr Kollege Goebel vorgetragen hat. Wir wollen in der Tat, dass die Vermögensverhältnisse des Trägers die vollständige Finanzierung inklusive aber der Studiengebühren zulassen. Das ist der Punkt gewesen, also nicht nur die eigene Finanzierung, sondern natürlich summarisch dazu die Studiengebühren. Das wollen wir zulassen, das ist ganz klar, sonst lässt sich das Ganze überhaupt nicht finanzieren. Aber was wir nicht wollen, ist, dass Mittel aus dem staatlichen, aus dem öffentlichen Bereich in private Hochschulen hineingepumpt werden. Das wollen wir nicht.
Warum, meine Damen und Herren der CDU, wollen Sie eigentlich die Tür aufstoßen für die öffentliche Finanzierung privater Hochschulen? Der Text, wie er jetzt vorliegt, inklusive der Beschlussempfehlung stößt diese Tür auf. Die war bisher zu. Unsere Hochschulen und Institute, die pfeifen finanziell auf dem letzten Loch. Wollen Sie wirklich, dass von dem Kuchen noch etwas abgeschnitten wird, um damit potenzielle private Hochschulen vielleicht zu finanzieren? Das können Sie doch nicht im Ernst wollen? Die Mittelausstattung ist so knapp, meine Damen und Herren, die Denkfabrik Thüringen läuft seit diesem Haushalt ohne Kraftstromanschluss. Die Denkfabrik Thüringen läuft zurzeit nur noch mit einem Notstromaggregat.
Punkt 6 unseres Antrags: Ja, meine Damen und Herren, das ist natürlich besonders delikat. Das muss ich Ihnen ein
fach noch ein bisschen schildern. Die CDU führt also Studiengebühren für Überschreitungen der Regelstudienzeiten ein. Die Delikatesse dieses Punkts 23 der Beschlussempfehlung ist, dass sie das aber erst für das Jahr 2004/2005 tun möchte. Im Regierungsentwurf stand 2003/2004. Also, meine Damen und Herren, ich bin davon überzeugt, dass das überhaupt nichts mit Angst vor der Landtagswahl 2004 zu tun hat, überhaupt nicht, das ist eine rein sachbezogene Entscheidung von Ihnen.
Sachbezogen, wissen Sie, wie ich das meine? Sie wollen vielleicht insgeheim, dass es zu diesen Gebühren nie kommt, und bei anderen parlamentarischen Mehrheiten wird das auch wieder abgeschafft und dann kommt es vielleicht in Thüringen überhaupt nicht dazu.
Wintersemester 2004, das wäre Herbst. Also, in gewisser Weise haben Sie die SPD-Fraktion und damit auch mich sogar in Schwierigkeiten gebracht. Wenn man etwas nicht will, dann will man natürlich auch keinen Termin dazu. Diese Auffassung hat dann in der Abwägung dieser Dinge bei uns obsiegt. Aber eigentlich müsste man sogar mit dieser Terminverschiebung ganz zufrieden sein. Aber so haben Sie es wahrscheinlich nicht gemeint.
Ich fasse zusammen: In Nummer 1 unseres Änderungsantrags stellen wir klar, dass die Hochschulen tatsächlich die Weiterbildungsgebühren zusätzlich zu ihren sonstigen Mitteln erhalten. Nummer 2 ist gleichbedeutend mit dem Festhalten an den bisherigen, seit Jahren bewährten gesetzlichen Regelungen zu den Verfahren und Fristen bei der Berufung von Professoren. Mit Nummer 3 zielen wir auf eine Streichung der geplanten grundsätzlichen Kopplung der Erstberufung von Professoren an eine zeitlich befristete Anstellung ab. Durch Nummer 4 gewährleisten wir, dass in Thüringen auch weiterhin keine Studiengebühren erhoben werden. Nummer 5 wahrt die bisherigen gesetzlichen Bestimmungen zur vollständigen Eigenfinanzierung von nicht staatlichen Hochschulen, ermöglicht aber zugleich, Kollege Goebel, die Erhebung von Studiengebühren an diesen Einrichtungen.
Mit der Annahme unseres Änderungsantrags, meine Damen und Herren, in allen Punkten könnten wir, die SPD-Fraktion, dem vorliegenden Gesetzentwurf auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst zustimmen, bei der Annahme unseres Änderungsantrags in allen Punkten, ansonsten werden wir ihn ablehnen.
Ein Wort noch zum PDS-Antrag: In Ihren Punkten 1, 2, 4 und 5 stimmen wir überein, zum Teil sind sie identisch. Da wird es also, falls punktuell abgestimmt wird, ein Ja geben. Bei anderen Punkten sind wir anderer Auffassung, dort würden wir uns der Stimme enthalten, wenn der Antrag in seiner Gänze abgestimmt werden sollte.
Meine Damen und Herren, ich hoffe, dass bei allen Ärgernissen, die mit diesem Gesetz verbunden sind, das bisher gute Klima zwischen unseren Hochschulen, der Legislative und der Exekutive in Thüringen erhalten bleibt. Ich möchte mich bei der CDU-Fraktion bedanken, man darf ja auch einmal eine Anerkennung aussprechen, dass es gelungen ist, aus diesem Gesetzentwurf der Regierung, die drei faulsten Zähne herauszuziehen. Vielleicht können meine Ausführungen zum Punkt private Hochschulen und Steuergelder und das Aufstoßen der Tür für dieses Problem bei Ihnen doch noch einmal einen Ruck auslösen. Es wird ja immer ein Ruck in Deutschland gefordert, meine Damen und Herren, geben Sie sich einen Ruck, wenn Sie wirklich nicht wollen, dass unseren Hochschulen die dringend nötigen finanziellen Mittel abgezweigt werden oder abgezweigt werden können zu Gunsten privater Hochschulen, dann schlagen Sie diese Tür wieder zu. Das ist ganz einfach, zum Zuschlagen dieser Tür brauchten Sie nichts anderes, als unserem Punkt 5 in unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Hochschulgesetzgebung ist ein Gebiet, das uns immer wieder beschäftigt hat und uns auch für die Zukunft immer wieder beschäftigen wird, weil es zum Glück eine sehr dynamische Materie ist, weil sie Entwicklungserfordernisse und Entwicklungsgegebenheiten widerspiegelt und weil sie deutlich macht, dass wir hier eine permanente Aufgabe vor uns haben. Ich ergänze, bei der auch ich mir wünschen würde, dass dieser Plenarsaal proppenvoll wäre.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Bildung ist die wertvollste Zukunftsinvestition, die wir aufbringen können, für die ganz Jungen im Vorschulalter, für die Heranwachsenden im Schulalter, aber, ich ergänze das, auch für die schon etwas fortgeschrittenen jungen Menschen im
Bereich des Studiums. Hier sind wir im Wettbewerb innerhalb Deutschlands und sind darüber hinaus auch im Wettbewerb in Europa und mit allen Hochschulen dieser Welt. Zum Glück hat sich im Großen und Ganzen, abgesehen von der schwierigen Thematik, die wir heute Morgen besprochen hatten, das Klima auf dieser Welt so weit verändert, dass es selbstverständlich geworden ist, dass man vom Ausland her in Deutschland studiert, mittlerweile auch sehr viele Deutsche im Ausland studieren, und niemand nimmt Anstoß daran. Man kann trotzdem vergleichen und sich fragen, welches System ist attraktiver, welches bietet den jungen Leuten größere Chancen für ihren späteren Berufsweg und woraus zieht die Gesellschaft, die das ja im Großen und Ganzen vorfinanziert, im Gegenzug auch den größten Nutzen. Das Studium ist nicht Selbstzweck, es eröffnet jungen Menschen Chancen und die Gesellschaft profitiert in hohem Maße davon, wenn wir hervorragend ausgebildete Fachkräfte haben. Das vorab, um das einmal gerade zu rücken, es ist eine Gesetzgebung, die im Wesentlichen hier in den Ländern gestaltet wird. Es gibt eine Rahmengesetzgebung des Bundes, die immer einmal fortgeschrieben wird. Daraus ergeben sich schon mal Novellen, die auch zeitlich enge Grenzen haben.
Es kam im Laufe der Gesetzgebung die Frage auf: Warum haben wir nicht die jüngste Hochschulrahmengesetzgebung bereits in diesem Werk berücksichtigt? Es war auch in der Anhörung Thema, die übrigens in großer Übereinstimmung aller Fraktionen beantragt wurde, also so auch von uns. Wir können an dieser Stelle für die Öffentlichkeit noch einmal deutlich machen, die jüngste Rahmengesetzgebung des Bundes ist umstritten. Sie ist anhängig beim Bundesverfassungsgericht. Bevor diese Entscheidung nicht gefällt ist, lohnt es sich nicht, bereits Veränderungen dort aufzunehmen, die möglicherweise dann nach einem Spruch des Bundesverfassungsgerichts wieder zurückgenommen werden müssten.
Nein, ich erkläre es nur noch einmal der Öffentlichkeit. Ich habe mich auf keinen der Vorredner bezogen, weil natürlich auch die Frage stand, warum haben wir jetzt die vierte Hochschulrahmengesetzesnovelle und nicht schon die fünfte mit berücksichtigt. Das ist die klare Antwort darauf. Wir haben die Anhörung, die anstrengend war, aber trotzdem sehr viel Inhalt geboten hat, sowohl mit ihren schriftlichen Äußerungen als auch mit dem Teil, der dann zum mündlichen Vortrag kam, ausgewertet wie die anderen Fraktionen auch. Wir sind als CDU-Fraktion teilweise auf gleiche Lösungsansätze gestoßen, aber eben teilweise sind wir auch zu differierenden Standpunkten gekommen und das ist heute noch einmal überaus deutlich geworden. Ich möchte unsere Haltung zu den heute angeregten Punkten noch einmal deutlich werden lassen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir im Wettbewerb stehen - ich habe das angedeutet, übrigens
auch im Wettbewerb der Gesetzgebung, jedes Parlament hält sich zugute, das modernste Hochschulgesetz zu haben, ob das immer zutrifft, mögen dann andere beurteilen, ich behaupte jetzt einmal nicht, dass man nun auf jede vermeintliche Modernität mit aufspringen muss, manches muss auch geprüft werden, ob es sich lohnt zu übernehmen -, wenn wir also im Wettbewerb stehen, so ist einer der Punkte, ob wir bei der Lebenszeitverbeamtung vom ersten Tag an für Professoren bleiben sollen. Die Frage stand schon einmal, als wir den Beamtenstatus für Professoren Anfang der 90er-Jahre eingeführt haben. Sollten wir das tun, wie das die anderen Länder auch schon getan haben, oder sollten wir möglicherweise in den neuen Ländern einen anderen Weg gehen. Damals ist das Konkurrenzgebaren in den Vordergrund gestellt worden. Wir haben auf einen abweichenden Weg verzichtet. Mittlerweile gehen wir in dieser Probezeit für Professoren nicht mehr als Erste voran, sondern wir folgen dort einer Entwicklung, die in anderen Ländern schon gesetzgeberische Realität ist. Es ist noch nicht die Mehrheit der Länder, Herr Dr. Schuchardt, die das so hat, aber wir tun gut daran, hier ein Stück Bewegung hineinzubringen, auch hier für die Öffentlichkeit. Ist der Professor erst einmal auf Lebenszeit verbeamtet, gibt es über ihm nur noch den blauen Himmel und außer er stiehlt das berühmte goldene oder silberne Löffelchen, gibt es kaum noch Einflussmöglichkeiten auf seine Arbeit, ob er die Vorlesung wahrnimmt oder nicht. Es sind dann verheerenderweise immer nur ganz Wenige, die das Bild eines ganzen Berufsstandes schädigen, aber es gibt sie. Insoweit tun wir gut daran, auch in diesem Bereich unserer öffentlichen Einrichtungen - als solches sind es ja Schulen, die mit Steuergeldern im Wesentlichen arbeiten - verantwortlich zu handeln. Also, wir bleiben dabei, es wird bei der Erprobungszeit für Professoren bleiben. Wir verkennen nicht, dass es in manchen Fachrichtungen Probleme geben könnte, dann gute Leute zu bekommen; für diese Ausnahmefälle kann man von der Probezeit abweichen. Insoweit wird Qualität vor das an sich gute Ziel der Probezeit gestellt.
Die weitere Kritik, die heute aufkam, bezog sich auf einen Gesetzgebungsaspekt, Herr Dr. Schuchardt, was die Weiterbildung an Hochschulen angeht. Uns eint der Wunsch, dass dieses Geld den Hochschulen zusätzlich zur Verfügung steht. Aber nun ignorieren Sie zum wiederholten Male die Meinung der Rechtskundigeren, als wir es möglicherweise als nicht ausgebildete Juristen sind, wir haben eine Landeshaushaltsordnung, wir haben das hohe Recht des Parlaments, den Landeshaushalt zu bestimmen, und wenn wir dort zusätzlich reinschreiben, müssten wir ständig den Landeshaushalt anpassen. Nach den jetzt schon gültigen Vorschriften dieses Freistaats, dieser Verfassung, dieses Landtags bekommen unsere Hochschulen dieses Geld zusätzlich, ohne dass dieses Wort im Hochschulgesetz auftauchen muss.
Da kann man das irgendwann einmal zur Kenntnis nehmen oder man kann sich weiterhin bockbeinig stellen, wie Sie es heute getan haben, Herr Dr. Schuchardt. Also beileibe so nicht.
Zum Geist der Beschlussempfehlung: Die CDU-Fraktion hat eine Vielzahl von Änderungsvorschlägen durchgebracht. Bei einigen gab es Zustimmungen der Opposition, bei vielen Ablehnung, aber wir haben, wie schon in der vorigen Legislaturperiode, erneut auf Stärkung der Autonomie der Hochschulen gedrängt. Es ist damit keine Kritik am Ministerium verbunden, denn auch da hat es mittlerweile Entwicklungen gegeben. Als der Gesetzentwurf erarbeitet wurde, gab es noch nicht das Instrument der Ziel- und Leistungsvereinbarungen mit den Hochschulen. Darüber ist heute staatliche Vorgabe möglich, die Festschreibung von Zielen. Herr Dr. Schuchardt, auch das haben Sie in Ihrer Ministerzeit nicht anders gemacht, den Hochschulen sehr wohl Ziele vorgegeben und auch geschaut, ob sie erfüllt werden. Da haben Sie auch keine Kritik geübt. Durch dieses Einführen eines neuen Instruments kam es dann, ich nenne es mal, zur "doppelten Naht" bei der Aufsicht über die Hochschulen. Eine einfache Naht reicht, zwiegenäht muss das nicht sein, insoweit haben wir tatsächlich in § 109 einen ganzen Teil der Regelungen zurückgenommen. Dies ist möglich, weil die Qualitätssicherung, die Zielsteuerung über Ziel- und Leistungsvereinbarungen möglich ist. Hochschulen aber gänzliche Freiheit zu geben, welche Studiengänge sie einrichten und welche sie abschaffen, das kann nicht im allgemeinen Interesse sein, Herr Dr. Schuchardt, denn dann könnte aus einem kurzfristigen Desinteresse von Studierenden, einem finanziellen Engpass, der immer mal wieder auftreten kann, eine Entwicklungslinie, auch eine Traditionslinie in der Wissenschaft einen Abbruch erfahren, was wir nur schwer oder gar nicht verantworten könnten. Insoweit ist also dann das Eingriffsrecht des Ministeriums geboten. Es wird davon so gut wie nie Gebrauch gemacht, aber es muss eine Handlungsoption für Regierungen geben und an der halten wir fest.
Die Novelle, die Änderungsanträge aus dem Ausschuss stärken die Autonomie von Hochschule auch dort, wo es für Hochschule teilweise unbequem ist. Manche Entscheidung, die bisher beim Ministerium lag, wird jetzt auch durch unsere Änderungen, übrigens in Übereinstimmung mit allen Fraktionen, auf Hochschule übertragen. Bisher musste ein Sonderurlaub in der Vorlesungszeit von der Ministerin direkt genehmigt werden. Wir halten es für gut und richtig, dass das jetzt der Rektor bitte selber zu entscheiden hat. Das ist unbequem, aber es gehört an die Hochschule. Und so finden sich einige dieser Punkte, wie jetzt auch mit dem Hochschulpakt zum Glück, das darf ja durchaus mal resümierend gesagt werden, wo eine finanzielle Sicherheit in den nächsten Jahren gegeben ist. Wer die weiteren Haushaltskürzungen jetzt erleben durfte, und ich bin, glaube ich, Prophet genug, zu sagen, nach all dem, was uns mittlerweile von den Wirtschaftsweisen signalisiert wird, wird die Haushaltssituation im Freistaat
nach der Mai-Steuerschätzung nicht günstiger, sondern vermutlich noch viel schlimmer. Nachdem diese finanzielle Sicherheit gegeben ist, werden sich natürlich die Verteilungskämpfe in die Hochschule hineinverlagern. Hochschule selbst wird weitaus mehr Verantwortung bekommen. Und, Herr Dr. Schuchardt, an einem Punkt gebe ich Ihnen Recht: Hochschulen in Deutschland, Hochschulen auch in Thüringen sind unterfinanziert und die Situation hat sich in den letzten Jahren nicht verbessert. Ich greife gern Ihr Bild auf, ich weiß nicht ganz sicher, ob Ihnen das dann so gefällt, wenn ich das aufgreife: In der letzten Zeit ist den Hochschulen tatsächlich der Starkstromstecker gezogen worden, aber diese rotgrüne Bundesregierung hat am Stecker gezogen und das muss dazugesagt werden.
Wir sind mit unseren Landesfinanzen nicht in der Lage, etwas anderes als ein Notstromaggregat aufzustellen. Wir können die Ausfälle, die uns durch miserable Bundesgesetzgebung beschert werden, im Land nicht kompensieren, insbesondere auch nicht für die Hochschulen kompensieren. Dies in aller Deutlichkeit und das ist nicht mit dem Finger auf andere gezeigt, denn wir strengen uns an, das Schlimmste wirklich zu verhüten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme auf die Kritik an den Regelungen zur Eingangseignungsfeststellung. Es war von Frau Dr. Kaschuba geäußert worden, sie ist sehr dafür, dass sich Studenten ihre Hochschule aussuchen dürfen. Ja, auch das teilen wir und dürfen feststellen, dass das längst nicht Realität ist. Es gibt dort eine Zwangssteuerung, die wir nicht für gut halten diesen Punkt teilen Sie vielleicht schon nicht mehr -, aber wir sagen zu A auch B. Auch Hochschulen sollen sich, zumindest in einem gewissen Rahmen, ihre Studenten aussuchen dürfen. Dies darf keine Einbahnstraße bleiben. Und da muss die Frage erlaubt sein: In welchem Maße kann und soll das geschehen? Um gleich einem Vorurteil vorzubeugen: Wir halten an der Notwendigkeit eines Abiturs zur Feststellung der Studierfähigkeit fest. Dies ist gut und richtig, aber es muss gefragt werden: Ist das Abitur als eine der unbedingt notwendigen Hürden zur Erreichung der Studierreife ausreichend? Seit Jahrzehnten ist in manchem Fach anerkannt, dass das Abitur allein nicht ausreicht. Wir selektieren im besten Sinne des Wortes - bitte nicht negativ verstehen - in den musischen Fächern und wir sortieren auch Unsportliche aus, die versuchen, ein Trainer- oder Sportlehrerstudium aufzunehmen, denn da ist offensichtlich, dass das nicht gut geht. Wenn man keine Noten lesen kann, macht es keinen Sinn, dass man Musik studiert. Und wenn man unsportlich ist und bekommt keinen Klimmzug hin, dann macht das keinen Sinn, dass man ein Sportstudium aufnimmt. Das sind anerkannte, aber nüchterne Tatsachen. Meine Damen und Herren, ich erweitere das. Wenn jemand, im Abitur mit ach und weh in Mathe gerade noch eine "4" erreicht hat, versucht Mathematik zu studieren, so sollte doch der Hochschule ermöglicht
werden, die Motivation dieses jungen Menschen abzufragen, wieso er gerade mit diesen fehlenden Vorleistungen auf die Idee kommt, Mathematik zu studieren. Oder wenn er Biologie studieren möchte, weil es gelegentlich chic ist, aber das abgewählt hat in den Leistungskursen, muss die Frage erlaubt sein, ob das wirklich der optimale Studiengang für diesen jungen Menschen ist. Das ist eine Debatte, in die wir jetzt gerade einsteigen und die sich fortsetzen wird. Ein Hochschulstudium ist viel zu teuer, die Lebenszeit dieser jungen Menschen ist viel zu kostbar - das stelle ich vornan -, das Studium selber ist viel zu teuer, um zu viele Irrwege tatsächlich zuzulassen. Eine Erprobungsphase der jungen Menschen sollte immer drin sein, aber eine Orientierung derer, die das vielleicht unterstützen könnten, ohne ihnen die Entscheidung zu nehmen, das ist auch Aufgabe staatlichen Handelns, wie es auch Aufgabe aller Eltern ist, die Kinder zu beraten. Deshalb: Wenn wir die besten Studenten wollen - und das eint uns -, dann sollte es möglich sein, dass die Hochschule auch Auswahlrechte bekommt bei ihren Studierenden. Nun ist das nicht gänzlich ohne Kriterien zu machen. Da ist uns sehr deutlich gemacht worden, dass es dort durch das Grundgesetz aufgestellte Hürden gibt, die man nur unter bestimmten Bedingungen derzeit beiseite schieben kann. Deshalb muss es einen Regelkatalog geben, damit überhaupt Auswahl möglich wird. Dies ist mit der Novelle geschehen. Ich sage Ihnen aber voraus, diese Debatte wird weitergehen.
Weil ich jetzt einmal schon angefangen habe über Hochschulfinanzen zu sprechen, komme ich auch auf das Thema, das mit der Einführung von Langzeitstudiengebühren verbunden ist. Ich bin erstaunt, Herr Dr. Schuchardt, dass Sie unsere Argumente aus der ersten Lesung und aus der Anhörung glatt beiseite wischen.
Zufällig, Sie haben uns an anderer Stelle auch Zufälligkeit unterstellt. Jetzt musste ich nicht das Wort "Absicht" in den Mund nehmen, ich kann es nicht beweisen, also tue ich es nicht. Es wird unterstellt, als ob wir darüber die Finanzen der Hochschulen retten wollten - beileibe nicht. Wenn wir über dieses Instrument nicht einen Euro einnähmen, dann hätte es seinen Zweck erfüllt, und zwar im besten Sinne des Wortes. Wir wollen über die Langzeitstudiengebühr nicht einen einzigen Euro einnehmen. Wir wünschen uns, dass möglichst alle jungen Menschen in der Regelstudienzeit studieren. Wohl wissend, dass es hier und da Schwierigkeiten gibt, ist ein Puffer von vier Semestern eingebaut. Für die Unkundigen: Das sind zwei Jahre Verlängerung des Studiums und im Falle von Bachelor-Abschlüssen, die ja normalerweise in drei Jahren geschehen, fast eine Verdoppelung der Studierdauer, die möglich ist. Bedenken Sie das bitte und tun Sie nicht so, als sei es völlig ohne Belang, wie lange man studiert. Das ist es nicht. Wir wollen dem Missbrauch, der gelegentlich zu erkennen ist, vorbeugen. Es ist richtig, dass wir das Problem vieler Langzeitstudierenden in Thüringen noch nicht haben und
deshalb beugen wir vor und zeigen allen jungen Menschen: Haltet euch an einen straffen Studienablauf, ansonsten kommt ihr irgendwann in diese Notwendigkeit. Dazu gibt es Ausnahmeregeln, die sind beschrieben. Wenn junge Frauen in der Studienzeit Nachwuchs bekommen, gibt es die Aufweichung, wenn jemand langzeiterkrankt gibt es die Aufweichung, wenn jemand Opfer einer Straftat geworden ist, gibt es selbstverständlich die Ausnahmeregelungen. Bei einer Notwendigkeit, einen zweiten Studiengang anzuhängen, ist jetzt durch die Novelle, auch durch die Änderung im Ausschuss Abhilfe geschaffen, und wenn besondere Umstände eintreten sollten, die wir mit dem Gesetz im Allgemeinen - das Gesetz regelt ja nur das Grundsätzliche, kann nie den Einzelfall regeln, da macht das Gesetz etwas Falsches - und wenn also in Einzelfällen die Hochschule der Meinung ist, das sind solche Umstände, dass man davon absehen muss, hat sie es, wenn wir heute ja sagen zu der Novelle, auch in der Hand, die Studiengebühren für Langzeitstudierende auszusetzen. Wir sind da wirklich sehr weit gegangen, aber das Prinzip, dass das Studium Lebenszeit kostet, die man nicht über Gebühr beanspruchen sollte, dass es Ressourcen der Eltern und auch des Steuerzahlers bindet, das muss jungen Menschen auch sehr deutlich werden und das darf nicht über Gebühr strapaziert werden. Dann dürfen wir vor einem die Augen nicht verschließen. Ich sage bewusst noch einmal, in Thüringen ist es zum Glück noch nicht ganz so schlimm. Wir haben Länder, in denen wir Studierende haben - ich nenne sie bewusst "Scheinstudierende" -, die sich noch im 60., 70. und 75. Semester als Angehörige der Hochschule führen. Entschuldigung, hier, behaupte ich allen Ernstes, liegt Missbrauch vor und den dürfen wir nicht zulassen, denn damit werden Sozialleistungen erschlichen, die unser aller Geld kosten, und das darf nicht sein.
Ich mache jetzt bewusst einen Schnitt: Was ich jetzt anbringe, hat nichts mit der aktuellen Novelle zu tun. Ich habe aber schon angedeutet, Hochschulgesetzgebung wird uns weiterhin beschäftigen. So ist durchaus zu Recht angebracht worden, dass ich vorige Woche auf einer Tagung auf Einladung der Bayerischen Hochschulkonferenz in München war, wo man das Thema "Zukunft der Studienfinanzierung" aufgegriffen hat, aus den Hochschulen heraus die Systeme aufgegriffen und ich sage Ihnen mal das Resümee: Obwohl die Meinungen durchaus unterschiedlich sind, eine Mehrheit der Rektoren befürwortet die generelle Einführung von Studiengebühren, die Anwesenden. Aber es ist ja deutlich geworden, dass das über die Anwesenden hinaus geht, gab es eine Mehrheit der Rektoren, ohne jeden Einzelnen in diese Aussage einzubeziehen, was ich nicht kann, und zwar aus der Einsicht heraus, dass unsere Hochschulen unterfinanziert sind, aber auch aus der Einsicht heraus, dass es bei der Notlage der öffentlichen Haushalte in absehbarer Zeit wohl nicht zu einer Verschiebung der Finanzierungsanteile in öffentlichen Haushalten kommen wird. Das erleben wir auch hier, wir beklagen die Not, aber wir haben nicht die Kraft, so umzuschichten, dass wir andere Bereiche noch mehr
belasten, um den Hochschulen aus ihrer Not zu helfen. Dazu sind wir als Haushaltsgesetzgeber in Thüringen derzeit und in absehbarer Zeit nicht in der Lage.
Jetzt hat man sich ernsthaft Gedanken gemacht, wie kann man zu einem zusätzlichen Finanzierungsbeitrag kommen, der sozial gerecht ist und allen, die die Fähigkeit zum Studium haben, dieses Studium ermöglicht. Also, eine soziale Selektion soll bewusst vermieden werden. Da darf es kein Denkverbot geben. Ich sage Ihnen noch eine Erkenntnis aus dieser Tagung: Es gibt mittlerweile kein Erkenntnisproblem mehr, weder international noch in Deutschland. Es gibt ein reines Umsetzungsproblem und ich sage meiner eigenen Partei voraus, die dort schon ein Stück mehr vorangekommen ist, aber ich sage es insbesondere in Richtung Sozialdemokratie: Dieser Prozess, den Sie derzeit mit den Veränderungen im Sozialsystem mit sich und den Gewerkschaften erleben, der wird Sie in wenigen Jahren auch bei der Notwendigkeit von Studiengebühren noch einholen. Es gibt Modelle, dies sozial gerecht zu machen, und ich will mal einen Gerechtigkeitsaspekt aufführen. Wir haben verschiedene Qualifikationswege in Deutschland. Manche führen zum Studium, andere führen zu Qualifikationen, die nicht mit Hochschule und Studium verbunden sind, und genau in den Bereichen wird heute schon in einem weiten Maße privat finanziert und hinterher auch Steuern gezahlt und aus diesen privaten Qualifikationen wird dann das Studium derer finanziert, die möglicherweise finanzielle Vorteile haben. Dies ist in einem gewissen Grad sozial ungerecht. Jetzt darf man diskutieren: Sollten sich nicht junge Menschen, so sie sich mit Hilfe der Öffentlichkeit und Hilfe ihrer Eltern - das muss mit dazu gesagt werden eine hervorragende Ausbildung aneignen können, im Falle sie haben Erfolg und haben eine Anstellung und kommen zu versteuerbaren Einkünften, sich nicht in einem gewissen Maße im Nachgang - das ist das, was aus der Tagung herausgekommen ist - an ihrer Studienfinanzierung beteiligen? Dieses Denken muss möglich sein. Dies bringt Wettbewerb, dies ermöglicht breiten Bildungszugang, wobei wir jetzt durchaus mal feststellen können, dass die bildungsfernen Schichten, dort wo Zugang zum Lesen, zum Studium nicht zum Alltag gehört, bereits heute, wo das Studium kostenfrei ist, ja nur in einem unzureichenden Maße an unseren Hochschulen zu finden sind. Die Kinder aus bildungsfernen Schichten - das können wir alle beklagen und das tun wir ja auch kräftig, aber ohne über Folgen nachzudenken - sind bereits heute unterrepräsentiert an unseren Hochschulen. Das hat aber, wenn ich den Umkehrschluss ziehe, nichts mit Gebühren an Hochschulen zu tun, denn im Falle der Gebührenfreiheit können wir diesen Umstand jetzt schon feststellen. Das hat mit der frühkindlichen Phase zu tun und dem mangelnden Zugang zu Lesen und Bildung in diesem Bereich. Das hat mit vermutlich unzureichender Förderung in den ersten Schuljahren zu tun und nur ganz zuletzt mit den Hochschulen und da sollten wir nicht die Argumente verkehren und Prinzipien vor uns hertragen, die da sagen, um Himmels willen, mit uns gibt es da keine Diskussion
darüber, es gibt ein schieres Denkverbot. Für mich verblüffend war, dass es mittlerweile noch keine Mehrheit, aber eine beträchtliche Zahl von jungen Menschen, die sich im Studium befinden, gibt, die allen Ernstes sagen, ja, wenn ihr das so sozial anlegt und wir Mitspracherecht bekommen auch über die Verwendung der Gelder, dann sind wir bereit, ja zu sagen zu Studiengebühren. Also, eine hoch spannende Geschichte. Ich will noch dazu sagen, man müsste es systematisieren, diese Zusatzeinnahmen der Hochschulen als Drittmittel für die Lehre und zur Verbesserung der Lehre einsetzen, dann macht das Ganze Sinn und würde - so sind die ersten Prognosen - die Hochschulhaushalte etwa um 10 Prozent verbessern helfen. Ich verkenne nicht, dass die Sorgen der Rektoren überdeutlich waren, dass Finanzminister sich an diesen Mehreinnahmen beteiligen könnten für andere Zwecke. Da wäre natürlich vorab die Vorsorge zu leisten, dass das nicht anders verwendet wird.
Ich bin vorhin, Frau Dr. Kaschuba, von Ihnen so als Sensation hingestellt worden, er hatte sich in München für Studiengebühren geäußert. Ich habe das seit Jahren in diesem Parlament getan, damals auch noch unter Kritik meiner eigenen Fraktion. Ich tue es weiterhin, weil diese Notwendigkeit, junge Menschen an ihrer Ausbildung zu beteiligen, unausweichlich sein wird, auch wenn wir das in Deutschland noch nicht einsehen. Andere Länder haben es uns vorgemacht, die Engländer unter der Führung der Sozialdemokraten, die Australier auch. Die Zahl der Studierenden dort hat zugenommen. Also bitte keine Denkverbote, ansonsten bitte ich um Zustimmung zu unserer Gesetzesnovelle.
Das Letzte war ein additiver Beitrag, hat mit der aktuellen vorliegenden Gesetzesänderung noch nichts zu tun. Aber so eine Gelegenheit kann man natürlich auch mal nutzen, um in die Zukunft zu schauen. Es wird nicht die letzte Novelle des Hochschulgesetzes sein, es wird eine Materie sein, die uns immer wieder zu beschäftigen hat. Ergreifen wir die Chancen, die darin liegen. Sie sind sowohl von der Regierung gut vorbereitet, durch die CDU-Fraktion und ihre Änderungsanträge im Ausschuss noch mal bestärkt worden. Wir tun diesem Land, wir tun diesen jungen Menschen, die hier studieren wollen, Gutes, wenn wir heute ja zu der vorliegenden Beschlussempfehlung des Ausschusses sagen, und lehnen Sie bitte mit uns gemeinsam die Änderungsanträge ab. Sie führen, Herr Dr. Schuchardt, nicht voran.
Eine Abschlussbemerkung sei mir gestattet: Dr. Schuchardt, ich bin immer wieder erstaunt, wie der Wechsel der Funktion die Sichtweise auf die Materie ändert. Sie haben damals einen überaus strikten, stringenten Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es der CDU-Fraktion möglich wurde, sehr viel Liberalisierung, sehr viel Stärkung der Autonomie der Hochschule einzubringen. Wenn Sie das heute begrüßen, bedanke ich mich bei Ihnen und hoffe, dass Sie dabei bleiben, uns unterstützen, die Hochschulen auch in Zukunft ordentlich mit Autorität zu