Dann kommen wir zur Schlussabstimmung, wer auch in der Schlussabstimmung die Zustimmung gibt, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben. Danke. Jetzt die Gegenstimmen, die bitte ich ebenfalls sich von den Plätzen zu
die anderen haben die Gegenstimmen durch Aufstehen dokumentiert. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann in der Schlussabstimmung gleiches Abstimmverhalten und mit Mehrheit so angenommen.
Dann müssen wir noch über den Punkt 1 abstimmen, weil alle anderen Punkte sich jetzt schon erledigt haben.
Gut. Dann stimmen wir noch über den Punkt 1 ab. Wer dem Punkt 1 dieses Entschließungsantrags die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann ist mit Mehrheit auch der Punkt 1 des Entschließungsantrags und damit der Entschließungsantrag in Gänze abgelehnt.
Damit kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 1 schließen und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2, in seine Teilen:
a) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2912 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3251 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3294 ZWEITE BERATUNG
b) Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2911 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3250 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3295 ZWEITE BERATUNG
c) Entschließungsantrag der Fraktion der SPD Zweites Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen - Drucksache 3/2973 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3252 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3296 ZWEITE BERATUNG
Die Berichterstattung wird Herr Abgeordneter Schemmel vornehmen. Ich darf jetzt den Abgeordneten Schemmel bitten, die Berichterstattungen zu den Teilen a bis c vorzunehmen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, in diesen Tagesordnungspunkten 2 a bis c geht es um die Höhe unserer Grundentschädigungen und um die Höhe unserer Aufwandsentschädigungen. Es gab eine Reihe von Drucksachen, viele dazugehörige Vorlagen, ausschussinterne Änderungsanträge, gutachterliche Vermerke, alles mit Drucksachen- und Vorlagennummern versehen. Ich möchte Sie nicht in den Irrgarten dieser Vorlagen- und Drucksachennummern führen, sondern ich möchte mich - so hatten wir das im Ausschuss abgesprochen - auf das eigentlich Substanzielle, auf das Sachliche beziehen, was im Ausschuss zu dieser Diskussion abgelaufen ist und mich von diesen vielen Drucksachen usw. trennen.
Ursprünglich lagen also im Ausschuss vor: Zwei Gesetzentwürfe der PDS, einer mit verfassungsänderndem Charakter und einer zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Ziel dieser PDS-Initiative war die Aufhebung des Indexierungsverfahrens, wie es in Artikel 54 Abs. 2 der Thüringer Verfassung geregelt ist, bereits für die Grundentschädigung und die Aufwandsentschädigung für das Jahr 2003. Dazu gab es einen Entschließungsantrag der SPD-Fraktion mit folgenden Zielen: Beibehaltung des Indexierungsverfahrens, aber Einfrieren der Diäten in Höhe der Diät 2002 für das Jahr 2003 und dann - das haben viele nicht begriffen - Ausschluss der Möglichkeit bei Wiedereinsetzung des Indexierungsverfahrens die ausgelassene Erhöhung wieder aufzuholen. Also den Ausschluss dieser Möglichkeit, dass dann nicht im nächsten Jahr das Indexierungsverfahren wieder eingeführt wird, doppelt aufgepackt wird, den Ausschluss dieser Möglichkeit. So, jetzt muss man auf die Termine achten, denn jetzt kommen wir zu dem komplizierten Teil der Arbeit im Ausschuss. Diese drei Vorlagen wurden in der ersten Dezemberhälfte des Jahres 2002 in den Geschäftsgang des Thüringer Landtags eingebracht. Der Justizausschuss beriet erstmalig in seiner Sitzung am 23.01.2003 über diese Änderungsanträge. Einen Tag zuvor, am 22.01.2003, hatte aber die Landtags
präsidentin den Landtag über die Veränderung der Grundund Aufwandsentschädigung unterrichtet, und zwar mit Wirkung vom 01.11.2002. Daraus entstand jetzt natürlich eine Diskrepanz. Es war eigentlich schon diese Unterrichtung geschehen mit dieser, ich sage mal, Rückwirkung 01.11.2002 und die Anträge waren verzögert zu diesem Termin eingegangen, natürlich in Unkenntnis von vornherein dieser Verzögerung. Dieser Diskrepanz hat sich jetzt der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung gewidmet und hat uns einen gutachterlichen Vermerk überreicht und hat gesagt, Leute, wenn ihr jetzt diese Regelung, entweder der PDS oder der SPD durchsetzt, dann handelt es sich um einen Fall echter Rückwirkung in Rechte Betroffener, die schon jetzt dargestellt sind, diese Rechte Betroffener, durch die Benachrichtigung oder Unterrichtung der Landtagspräsidentin und dann halten wir diesen echten Rückgriff für verfassungsrechtlich äußerst bedenklich. Wir haben zu dieser Thematik eine lange Diskussion im Justizausschuss geführt und in deren Ergebnis haben die betroffenen Fraktionen, nämlich die SPD und die PDS, diese verfassungsrechtlichen Bedenken der Landtagsverwaltung akzeptiert. Die waren sehr fundiert und gestützt auf Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts und auf verfassungsrechtliche Prinzipien, so dass wir diese dann akzeptiert haben.
Aus dieser Akzeptanz heraus ist nun Folgendes entstanden: Wir haben unsere Anträge so modifiziert, dass sie nunmehr für den Termin der nächstmöglichen Diätenveränderung gelten sollen. Der Stichtag ist der 1. November 2003. Diese modifizierten Anträge, die die gleichen Prinzipien, einmal Aufhebung des Indexierungsverfahrens, einmal Beibehaltung aber Einfrieren der Diäten, diese modifizierten Vorlagen sind aber dann von der Mehrheit im Justizausschuss abgelehnt worden. So lauten auch die Beschlussempfehlungen des Justizausschusses, die Ihnen in den entsprechenden Drucksachen vorliegen. Jetzt ist eigentlich der Justizausschuss zu Ende, aber zur Klarheit für die Öffentlichkeit sage ich jetzt, dass nunmehr diese modifizierten Vorlagen aus dem Ausschuss in gleicher Form als Änderungsanträge heute dem Plenum zur Beschlussfassung vorliegen, so dass die Beschlussfassung heute lautet: Wollen wir alles so beibehalten, wollen wir die Indexierungslösung streichen oder wollen wir unsere Diäten für das nächste Jahr, für das Jahr 2004 einfrieren? Das ist die Entscheidungsfrage, die aus dieser Beratung des Justizausschusses für die Abgeordneten heute steht. Danke.
Das war die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Ich wollte nur sagen, auch ein Berichterstatter kann durchaus von "wir" sprechen, wenn er den Ausschuss meint. Bei seiner Fraktion sollte er dann "SPD-Fraktion" sagen und sich in dem Moment hier als Berichterstatter verstehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, insbesondere Herr Schwäblein, ich möchte Sie konkret ansprechen, denn Sie haben ja in der letzten Stadtratsitzung in Erfurt im Zusammenhang mit dem Personalabbau in der Stadtverwaltung, dem Ihre Fraktion dort zugestimmt hat, kundgetan, dass es Ihnen unmöglich sei, auf Erhöhung der Diäten zu verzichten, da Sie an die Thüringer Verfassung gebunden wären. Sie würden laut Verfassung auch nicht selbst entscheiden. Sie haben heute, Herr Schwäblein und Ihre gesamte Fraktion, die Möglichkeit, und auch im Juni noch mal, weil ja eine Verfassungsänderung drei Lesungen unseres Antrags zur Verfassung benötigt, dieses Hindernis in der Verfassung aus dem Weg zu räumen mit Ihrer Zustimmung. Wir haben es Ihnen, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, noch etwas einfacher mit Ihrer Zustimmung gemacht, denn das, was Herr Schemmel hier dargestellt hat mit dem Rückwirkungsverbot und dem Datum des In-Kraft-Tretens, diese Änderungsanträge haben wir heute hier noch einmal eingereicht. Sie haben also die Möglichkeit, Ihre Bedenken auch selbst mit der Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen aus dem Weg zu räumen. Diesen Änderungsanträgen, Herr Seela, müssten Sie eigentlich zustimmen, denn ansonsten stimmen Sie gegen Ihre eigenen verfassungsrechtlichen Einwendungen, wenn Sie unseren Anträgen nicht zustimmen. Damit, denke ich aber, dürfte Ihrer Zustimmung generell zu den Anträgen und Gesetzentwürfen, die heute beraten werden, nichts mehr im Wege stehen, denn im Ausschuss war das Ihre einzige Argumentation.
Nachdem bei der ersten Beratung hier im Thüringer Landtag die Wogen hochgingen, lassen Sie mich noch einmal kurz Argumente und Beweggründe für unsere Anträge auf Abschaffung des Indexverfahrens zusammenfassen. Natürlich gibt es einen aktuell politischen Auslöser. Im Bund, wie auch in den Ländern, wie auch in Thüringen wird bei den Staatsausgaben zu Ungunsten der Bürgerinnen und Bürger gespart. Betroffen ist davon vor allem der Bereich der sozialen Leistungen, also dort, wo die Schwächsten der Gesellschaft noch einmal am härtesten getroffen werden. Gerade Parlamentarier aber, die den Anspruch erheben, Vertreter aller Bürgerinnen und Bürger zu sein, dürfen keine schnöde Sankt-Florians-Politik betreiben. Wenn Sie gerade von den Schwächsten und Bedürftigsten der Gesellschaft Opfer verlangen, müssen die Parlamentarier mit gutem Beispiel vorangehen.
An dieser Stelle, meine Damen und Herren, möchte ich auch noch einmal sagen, ich hätte gern das Änderungsgesetz von uns zum Ministergesetz, dass die Minister auf ihre Erhöhung der Gehälter verzichten, heute abschließend mitberaten, allerdings ist das nicht möglich, weil
Das ist doch nicht entschieden. Es gibt einen Gesetzentwurf von uns in diesem Landtag, der ist im Ausschuss nicht zu Ende beraten worden und heute wird er deswegen nicht hier im Landtag in zweiter Lesung beraten. Ich hätte mir gewünscht, das gemeinsam zu machen, weil auch das an die Bevölkerung ein Signal sendet, dass Abgeordnete und Minister auch bei sich selbst sparen wollen.
Das ist nicht längst erledigt. Aber hier ist noch nicht abgestimmt worden, selbst wenn Sie auf den Bund verwiesen haben und sagen, es hat sich damit erledigt und Sie schließen sich dem an. Ich hätte mir gewünscht, abschließend eben heute das hier noch auf die Tagesordnung zu setzen. So wird es im Juni kommen.
Dieses widersprüchliche Verhalten bei den Abgeordneten stößt daher zu Recht bei der Bevölkerung auf Kritik. Am Montag dieser Woche konnten wir in einer Zeitung einen Leserbrief einer Frau aus Weimar lesen, die geschrieben hat - und ich möchte diesen Brief zitieren: "So ist es zum Beispiel absurd, das Rentenalter auf 67 Jahre heraufzusetzen. Für die jungen Leute gibt es keine Arbeit. Die Erhöhung der Zuzahlungen für Arznei und das Streichen von Sterbegeldzuschuss, die Zahlung bestimmter ärztlicher Untersuchungen kommen noch hinzu. Das alles sind Maßnahmen, die sich gegen die Bevölkerung, ja gegen die Wähler richten. Im Gegenzug liest man aber nicht, dass unsere Abgeordneten auf ihre nicht schlechten Gehälter, Diäten und Sterbegeld verzichten bzw. Abstriche zulassen im Gegenteil." Und das "im Gegenteil" bezieht sich natürlich ganz aktuell auch auf Schleswig-Holstein, wo sich eine große Koalition die Diäten erhöhen wollte. Natürlich weiß ich, dass es dort auch einen Umbau am Diätensystem geben soll. Aber dennoch hat das Vorgehen in Kiel im Landtag die Formen und den Geruch der Selbstbedienung. Dass das gekippt wurde, diese Erhöhung in Kiel, meine Damen und Herren, dürfte doch auch Ihnen der CDU-Fraktion zu denken geben. Zwar werden Sie sagen, eben deshalb gibt es die Indexierung, aber meine Damen und Herren, ich muss Ihnen entgegenhalten, auch die Indexierung ist eine Form der Selbstbedienung und sie ist aus mehreren Gründen abzulehnen. Dabei ist die Tatsache, dass mit diesem Verfahren die Selbstbedienung verschleiert wird, nicht einmal der unwichtigste Aspekt. Denn die Grundsätze von Demokratie und Öffentlichkeit und auch Transparenz bei Parlamentsentscheidungen sind wichtig. Die Bürgerinnen und Bürger haben ein Recht darauf zu erfahren, was ihre Volksvertreter entscheiden, warum ihre Volksvertreter so entscheiden und wie sie zu diesen Entscheidungen kommen. Und gerade eine Zeit, in der der Staat von den Bürgern die Leistungen aus Sozial
beiträgen und Steuergeldern erhalten, verlangt, dass sie sich zu gläsernen Menschen vor Behörden machen, in dieser Zeit muss es für uns Abgeordnete nur eins geben, auch wir müssen in aller Öffentlichkeit darüber Rechenschaft ablegen, was wir erhalten und was wir selbst erhalten wollen. Dem, meine Damen und Herren, wird die jetzige Gesetzesregelung in Thüringen eben nicht gerecht. Aus dem veröffentlichten Text des Abgeordnetengesetzes gehen nicht einmal die aktuellen Zahlen bezüglich der Höhe von Grund- und Aufwandsentschädigungen hervor.
Kurz: Der Thüringer Landtag muss sich künftig endlich seiner Verantwortung stellen und nach öffentlicher Debatte im Plenum in Form der Änderung des Abgeordnetengesetzes über eine Veränderung der Diäten entscheiden oder es eben sein lassen. Hinzu kommt, dass die Ausgestaltung des Indexierungsverfahrens nicht dem Grundsatz entspricht, dass Abgeordnete Vertreter der gesamten Bevölkerung zu sein haben. Über die problematischen Details des Verfahrens haben wir schon in der ersten Lesung ausführlich gesprochen. Zum Beispiel darüber, dass die Personengruppen, deren Einkommen bzw. Einkünfte berücksichtigt werden, geschickt ausgewählt werden und zum Beispiel Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger nicht berücksichtigen. Gehören diese Gruppen nicht zur Bevölkerung von Thüringen, frage ich Sie? Wir haben auch darüber diskutiert, dass das Indexierungsverfahren die Tatsache nicht berücksichtigt, dass die Realeinkommen der meisten Menschen, gerade auch der abhängig Beschäftigten, seit Jahren sinken. Auch darüber haben wir diskutiert, dass das Indexierungsverfahren im Gegensatz zu den anderen Personengruppen dazu mit 99,9 prozentiger Sicherheit eine jährliche Diätenerhöhung garantiert. Wir haben in den letzten Jahren auch gar nichts anderes erlebt. Das, meine Damen und Herren, in einem Bundesland mit dem niedrigsten Lohn- und Einkommensniveau in Deutschland. Ich denke, wir sollten uns dafür schämen. Daran ändert auch nichts die Möglichkeit, dass wir spenden können. Es gibt eine Schieflage auch in Thüringen.
Meine Damen und Herren, Herr Schemmel hat es schon gesagt, die SPD hat einen Entschließungsantrag eingereicht. Sollte unser Gesetzentwurf keine Mehrheit finden, werden wir diesem zustimmen. Denn ein Jahr aussetzen der Diätenerhöhung ist besser als nichts. Aber wegen der grundsätzlichen Schwächen des Indexierungsverfahrens, das die SPD nicht ändern will, halten wir den Vorschlag der SPD auf eine bloße Aussetzung des Verfahrens absolut für inkonsequent.
Er geht am Kern des Problems vorbei und reagiert eben nur auf oberflächliche Stimmungslagen in der Bevölkerung. Dass das so ist, hat Frau Pelke hier in der ersten Lesung mit ihrem Redebeitrag schon signalisiert. Sie hat eingangs damals meine Fraktion angegriffen und stöh
nend gemeint, schon wieder würden wir als PDS dieses Thema auf die Tagesordnung setzen. Ich sage Ihnen, Frau Pelke und der SPD, wir werden so lange dieses Thema hier im Landtag auf die Tagesordnung setzen, bis der Artikel 54 geändert ist.
Unser Antrag, meine Damen und Herren, ist ganz einfach und, das können Sie nachvollziehen, eine Anknüpfung an unsere Klage vor dem Weimarer Verfassungsgerichtshof. Insoweit konnte meine Fraktion auch nicht den undifferenzierten Brief - lassen Sie mich das hier an dieser Stelle sagen - des Bundes der Steuerzahler in Thüringen an alle Abgeordneten vor einiger Zeit, den er verschickt hat, ganz einfach nachvollziehen. Ja, das Verfassungsgericht, werden einige Damen und Herren der CDU jetzt entgegenhalten. Zwei Gesichtspunkte sind hier aber im Zusammenhang mit diesem Urteil zum Indexierungsverfahren wichtig. Zum einen mahnt auch das Verfassungsgericht deutlich eine Verbesserung der Kriterien und der Datengrundlage zur Feststellung des Indexes an. Also auch das Gericht sieht die Probleme, dass das bisherige Verfahren die gesamtgesellschaftlichen Einkommensverhältnisse in Thüringen zu ungenügend abbildet. Das ist eine - aus unserer Sicht - unüberhörbare Aufforderung an das Statistische Landesamt, die Datenerhebungsverfahren und auch die Datenmodalitäten im Zusammenhang mit dem Indexierungsverfahren zu ändern. Aber mir ist nicht bekannt, dass das Landesamt dieser unmissverständlichen Aufforderung des Gerichtes bisher nachgekommen wäre. Zum anderen: Das Urteil des Verfassungsgerichtshofs sagt nur aus, dass die Anpassung der Abgeordnetendiäten in Form eines Indexierungsverfahrens geregelt werden darf. Das heißt aber auch, der Gesetzgeber muss nicht das Indexierungsverfahren wählen. Es ist also jederzeit möglich, und auch heute, wieder zur Einzelfallentscheidung durch die Abgeordneten dieses Thüringer Landtags zurückzukehren. Deshalb, meine Damen und Herren Abgeordneten, lassen Sie uns unsere Flucht aus der Verantwortung beenden. Schaffen wir das Indexierungsverfahren ab und lassen Sie uns in einer verantwortungsvolleren und in einer öffentlicheren Art und Weise unter den kritischen Blicken der Bürgerinnen und Bürger entscheiden. Lassen Sie uns unserer Verantwortung für das Allgemeinwohl, aber auch unserer Vorbildfunktion in der Demokratie gerecht werden und lassen Sie uns gemeinsam den Beweis antreten, dass die Volksvertreter in Thüringen eben nicht nach der egoistischen Maxime handeln, "Wasser predigen und Wein trinken"! Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, zum Tagesordnungspunkt a, b und c hat der Kollege Schemmel schon die ganzen dazugehörigen Drucksachen aufgeführt. Ich werde mich zuerst auf die vorliegenden und im Ausschuss beratenen Drucksachen beziehen und die Ergänzungsanträge, die gestern bzw. heute eingegangen sind, dann etwas später erwähnen. Sehr geehrte Kollegen, Entschädigung für Abgeordnete, Diäten, ein Thema, das immer für Schlagzeilen gut ist. Auch wenn ich mir sicher bin, wenn wir morgen die Meldung über die heutige Debatte lesen, wird der eine oder andere denken, es war eine andere Veranstaltung.
Zum Wesen der heutigen Demokratie gehört auch der finanziell unabhängige Abgeordnete. In Thüringen ist das geregelt in Artikel 54 der Thüringer Landesverfassung. Ich darf zitieren, Abs. 1: "Die Abgeordneten haben Anspruch auf eine angemessene, ihre Unabhängigkeit sichernde Entschädigung."
Es darf einfach nicht sein, dass über die Teilnahme am politischen Entscheidungsprozess der Kontostand entscheidet. Sehr geehrte Kollegen, die Rechtslage verlangt, dass die Mitglieder des Parlaments, die Abgeordneten des Thüringer Landtags, öffentlich und für die Bürger nachvollziehbar über ihre Entschädigungen selbst entscheiden. All diese Forderungen erfüllt die in Thüringen gültige Indexregelung. Ich und auch die Mehrheit meiner Fraktion halten diese Regelung für die vernünftigste Lösung für die Abgeordnetenentschädigung.
Die Indexregelung löst den Widerspruch, dass Abgeordnete eigentlich nie in eigener Sache - ich erinnere nur an die Kommunalordnung, da müssen Abgeordnete sogar den Raum verlassen, wenn sie in eigener Sache abstimmen würden - entscheiden dürfen, aber über die Höhe ihres Einkommens entscheiden müssen. Die Indexregelung in Thüringen ist für dieses Problem die vernünftigste Lösung. Ich trage es hier noch einmal ganz kurz vor. Artikel 54 Abs. 2 und der § 26 des Thüringer Abgeordnetengesetzes beinhalten die Indexregelung. Dies bedeutete - weil da die wirrsten Zahlen in der Presse in den letzten Wochen erschienen sind und auch der Kollege Gentzel versucht hat, Thüringen mit Kiel ins Gespräch zu bringen und auch die Kollegin Nitzpon hat eben das eine oder andere in diese Richtung anklingen lassen - 2002/2003 ergaben sich für die Mitglieder des Thüringer Landtags zum 01.11.2002 2,2 Prozent Steigerung der Grundentschädigung. Das waren 92,96 eine oder andere doch immer noch einmal versucht, uns mit Kiel gleichzusetzen. Wer das nachlesen will in Drucksache 3/3087, das
war die Unterrichtung der Präsidentin des Landtags. So viel auch zur Öffentlichkeit und zur Nachvollziehbarkeit dieser Dinge, die Kollegin Nitzpon eben vorgetragen hat. Jedem sind diese Dinge zugänglich.