Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordnete Wehner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will versuchen, mich ganz kurz zu fassen.

Die Pawlow'schen Reflexe funktionieren hier ja wunderbar. Man kann der Opposition an Gesetzentwürfen vorlegen, was man will, die Reaktion ist eh berechenbar und auf Ablehnung stößt erst einmal alles, was da niedergeschrieben ist. Ich behaupte einfach, wir hätten in diesem Gesetzentwurf regeln können, oder die Landesregierung hätte regeln können, was sie wollte, Frau Sojka, Sie wären sowieso nicht zufrieden gewesen mit der ganzen Geschichte.

Für mich ist auch die Frage einer Präambel nicht entscheidend. Die Frau Professor, die Sie genannt haben, Herr Döring, die sollten wir im Rahmen des Anhörungsverfahrens mal einladen, vielleicht kann sie uns wirklich von der Notwendigkeit der Präambel überzeugen. Ich denke, das ist ein Punkt, über den man jederzeit diskutieren kann, das ist für mich auch nichts Entscheidendes in einem Gesetzeswerk.

Für mich wesentlich wichtiger ist die Frage der Neuregelung der Förderung. Und gerade diese Frage ist auch von den anerkannten Trägern der Erwachsenenbildung selbst gefordert worden. Gerade diese Abrechnung mit diesem so genannten Ecklehrer, der dann im Verfahren der Spitzabrechnung dazu geführt hat, dass sie aus unerfindlichen Gründen, zumindest für sie unerfindlichen Gründen, plötzlich Geld zurückzahlen mussten, obwohl sie die Leistung ja erbracht haben, denke ich, ist schon an Stelle eines jetzt vorgesehenen pauschalierten Verfahrens nicht so positiv gewesen, so dass ich also auch denke, dass die Träger der Erwachsenenbildung in dem Bereich gut mit dem neuen Verfahren leben können.

Inwieweit man dort nach unten eine Grenze einziehen kann, dass die eine Grundversorgung bekommen, sollten wir auch im Rahmen einer Anhörung und danach in den Ausschussberatungen nochmals diskutieren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, besonders Herr Döring, was Sie natürlich sagen mit der Erweiterung der Trägerlandschaft und den Grenzen für die Zulassung neuer Träger, dass man darüber noch mal diskutieren sollte, halte ich für sehr bedenkenswert. Wir haben eine sehr gut ausgeprägte Trägerlandschaft in Thüringen und wir haben auch als Freistaat eine sehr großzügige Finanzierung dieser Trägerlandschaft, immer im Vergleich mit anderen Bundesländern, das muss man feststellen. Und es ist sicherlich unserem heutigen Fraktionsvorsitzenden zu verdanken, dass das so ist.

(Beifall bei der CDU)

Es ist aber natürlich auch wahr, dass keine Vermehrung des Geldes stattfinden wird. Und dass die Steuereinnahmen der Öffentlichen Hand immer weiter zurückgehen, dürfte auch Ihnen hinlänglich bekannt sein. Deswegen bedeutet natürlich ein Mehr an Trägern für den einzelnen Träger weniger. Deswegen, denke ich, man sollte vor allem auf die Qualifizierung der bisher bestehenden und gut bewährten Träger setzen und sozusagen Qualität vor Quantität setzen.

Ansonsten stimme ich der Überweisung an den Ausschuss zu und beantrage das auch namens meiner Fraktion. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Bildung und Medien beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das dürfte einstimmig sein. Ich frage trotzdem noch mal: Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Ich kann den Tagesordnungspunkt 8 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 9 in den Teilen

a) Pflegesituation in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3240

b) Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3244

c) Pflegequalität in der ambulanten und stationären Versorgung Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3246

Frau Abgeordnete Thierbach möchte den Antrag der PDSFraktion begründen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, drei Fraktionen haben jeweils einen Antrag zur Pflegesituation auf Berichtsersuchen eingereicht. Ich glaube, das ist in Ordnung. Ich möchte Ihnen aber begründen, warum die PDSFraktion am 04.04. den Antrag schon eingereicht hat.

Wir hatten zu verzeichnen, dass in Zeitungen oder anderen Medien immer wieder über Probleme in Pflegeheimen berichtet wurde mit den Attributen: Skandale, skandalisierender oder unhaltbare Situation in Pflegeheimen. Wir selbst haben uns im Ausschuss sehr viel mit Beispielen von Pflegeproblemen beschäftigen müssen, weil es immer wieder um ältere Bürger und deren Wohl ging.

Zum Zeitpunkt Anfang April hat die AOK Thüringen, die Pflegekasse der AOK Thüringen, eine Erhebung veröffentlicht, in der ein Ansteigen von Mängeln in Pflegeheimen eindeutig nachweisbar ist. So wurden bei 128 Überprüfungen im Jahre 2001 16 Prozent Mängel festgestellt. Nun ist sicher nicht jeder Mangel gleich schwer, aber allein 16 Prozent, die mit Mangel bezeichnet werden, sind schon eine große Zahl. Bei über 146 Überprüfungen im Jahr 2002 war es nun nicht etwa nur die doppelte Anzahl von Prozenten, sondern gar schon 38 Prozent. Das bedeutet, es ist ein rapides Anwachsen beim Aufdecken von Mängeln letztendlich zu verzeichnen. Ich glaube, je mehr tatsächlich kontrolliert wird, umso mehr Mängel werden auch sichtbar.

Des Weiteren ist uns allen bekannt, dass nach Artikel 52 die Unterstützung einer Infrastruktur im Pflegebereich nicht mehr länger als bis 2005 abfinanziert sein wird. Es wird keine Verlängerung dieser Mittel geben. Aber gleichzeitig ist uns bekannt, dass es bereits eine Wartezeit auf einen Platz in einem Pflegeheim bis zu einem Jahr gibt. Gleichzeitig ist uns allen bekannt, dass es in Thüringen bereits ca. 3.000 fehlende Plätze gibt. Gleichzeitig ist uns bekannt, dass man diese 3.000 Plätze bei frei finanziertem Bau von Pflegeheimen nicht einfach innerhalb kürzester Zeit aus dem Boden stampft. Gleichzeitig ist uns bekannt, dass es kein Datum für einen vierten Pflegeplan geben wird oder bisher gegeben hat. Denn es gab eindeutig die Aussage, dass nur dann ein vierter Pflegeplan bzw. der dritte fortgeschrieben wird, wenn es die Situation verlangt. Aber die Situation, wann das verlangt wird, wird eben durch das Ministerium anders eingeschätzt, als es zum Beispiel durch Anfragen oder durch Diskussionen im Ausschuss durch unsere Fraktion gesehen wird. Wir sind der

Meinung, ein vierter Pflegeplan muss her. Wir sind auch der Meinung, es müssen ganz detaillierte Untersuchungen vorgenommen werden, und wir bestehen darauf, dass es einen Pflegeplan geben muss, der dann auch zu einer Berichtspflicht der Regierung führen sollte. Dies betrifft auch, daran können Sie sich sicher erinnern, die Situation Auszubildender im Bereich der Pflege.

Diese Motive haben uns zu unserem Berichtsersuchen bewegt und da angekündigt ist, dass der Minister einen Bericht geben wird, hoffen wir, dass auf die einzelnen Unterpunkte tatsächlich auch eingegangen wird, z.B. wie der Bedarf abgebaut werden soll, wie der Stand Artikel 52 ist, wie es mit den freien Investitionen weitergehen soll, denn wir wissen, Pflegewohngeld gibt es nicht. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Es gibt den Sofortbericht der Landesregierung zu allen drei Anträgen in den Drucksachennummern 3/3240, 3/3244 und 3/3246. Bitte, Herr Minister Pietzsch.

Danke sehr. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn alle drei Fraktionen einen zwar im Detail unterschiedlichen, dennoch in der Zielrichtung gleichen Bericht fordern, dann muss offensichtlich etwas Besonderes bestehen. Ich denke, die Meldung in den Medien, Frau Abgeordnete Thierbach hatte es erwähnt, hat natürlich berechtigterweise elektrisiert, unabhängig davon, dass wir uns im Ausschuss in sehr vielen Sitzungen mit dieser Thematik befasst haben. Ich glaube, ich verkünde kein Geheimnis, dass wir uns auch in der Zukunft mit diesem Thema sehr intensiv befassen werden. Denn, meine Damen und Herren, es geht um alte, zum Teil für sich selbst nicht mehr sorgefähige Mitbürger. Ich glaube, dass wir hier auch eine besondere Verpflichtung haben.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Ihnen allen ist die Grundrichtung der demographischen Entwicklung in Deutschland und damit natürlich auch in Thüringen bekannt: Anstieg des Durchschnittsalters der Bevölkerung und Zunahme der Zahl der Hochbetagten und damit Zunahme der Zahl der Pflegebedürftigen. Diese Entwicklung, der Zugewinn an Lebenszeit, ist erst einmal sehr zu begrüßen und darüber sollten wir nicht klagen.

(Beifall bei der CDU)

Damit es aber nicht nur einen quantitativen, sondern auch einen qualitativen Zugewinn an Leben bedeutet, haben die Senioren Anspruch auf gute Lebensbedingungen. Die vorliegenden Anträge geben mir die Gelegenheit dazu etwas

zu sagen.

Zuerst zu den Zuständigkeiten; hierzu einige Worte zur Rechtslage: Grundsätzlich ist festzustellen, dass für die Qualität ihrer Leistungen die Träger der Pflegeeinrichtungen selbst verantwortlich sind; sie müssen ein eigenes Qualitätsmanagement aufbauen. Die Pflegekassen haben einen Sicherstellungsauftrag nach § 69 SGB XI, den sie durch Qualitätsvereinbarungen mit den Pflegeeinrichtungen erfüllen. Darüber hinaus haben die Pflegekassen den gesetzlichen Auftrag, Qualitätsprüfungen in Pflegeeinrichtungen durchzuführen. Die örtlichen Prüfungen der ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen führt der medizinische Dienst der Krankenversicherung Thüringen im Auftrag der Landesverbände der Pflegekasssen durch. Für die Durchführung des Heimgesetzes sind in Thüringen nun wiederum die Versorgungsämter in Erfurt, Gera und Suhl zuständig. Sie haben unter anderem die Aufgabe, die Qualität des Wohnens und der Betreuung in Heimen zu sichern. Das heißt, wenn man es ganz genau nimmt, sind es unterschiedliche Aufgabenfelder, dennoch überschneiden sich diese Aufgabenfelder. Deswegen ist es auch wichtig, dass zum Teil Medizinischer Dienst der Kassen und Heimaufsicht gemeinsam diese Prüfungen durchführen. Während die Pflegekassen ihre Beziehungen zu den Versicherten und den Pflegeeinrichtungen über Vereinbarungen und Verträge auf der Grundlage des Pflegeversicherungsgesetzes gestalteten, haben die Versorgungsämter lediglich eine Aufsichtsfunktion nach Maßgabe des Heimgesetzes. Das Verhältnis und die Aufgabe der Pflegekassen einerseits und der Heimaufsichtsbehörden andererseits gegenüber den Pflegeeinrichtungen sind, wie ich vorhin sagte, etwas unterschiedlich. Wenn also wie jüngst von Vertretern der AOK geäußert wird, dass die Pflegekassen in der Praxis erheblich besser als die Heimaufsicht reagieren würden, ist solch ein Vergleich nicht ganz zulässig. Das ist so, als würde ich als Arzt Ultraschall mit Kernspintomographie vergleichen. Es gibt Dinge, wo man es gegenseitig einsetzen kann, aber es gibt eben Dinge, wo man es nicht kann.

(Beifall Abg. Arenhövel, CDU)

Es ist klar, Anlass für die heutige Debatte waren die Aussagen seitens der AOK Thüringen, die für erhebliche Unruhe gesorgt haben. Einerseits bin ich schon froh über die Gelegenheit, diesen Bericht geben zu können und auch Dinge sicherlich richtig stellen zu können. Andererseits bedauere ich es, dass ältere Menschen verunsichert wurden und die engagierte Arbeit der Pflegekräfte in ein so negatives Licht geriet. Denn, meine Damen und Herren, die Arbeit der Pflegekräfte dürfen wir auch mal positiv würdigen,

(Beifall bei der CDU)

denn die Mängel sind doch die Ausnahme. Diese Arbeit in der Pflege zählt zu den schwierigsten Aufgaben, denke ich, und stellt nicht nur hohe Anforderungen an fachliche

Kompetenz, sondern auch an persönliche und menschliche Qualitäten. Hinzu kommt, dass diese Leistungen finanziell noch lange nicht genug gewürdigt werden. Vor diesem Hintergrund eben dieser Dank.

Lassen Sie mich aber auf die Statistik zu sprechen kommen. Nach Erhebungen der AOK Thüringen wurden im Jahr 2001 insgesamt 21 Fälle von erheblichen Mängeln in Pflegeeinrichtungen festgestellt, davon 7 in stationären und 14 in ambulanten Einrichtungen. Im Verhältnis dazu hat die AOK im Jahr 2002 insgesamt 57 Fälle von erheblichen Mängeln registriert - Frau Abgeordnete Thierbach hat es in Prozent genannt -, davon 23 in stationären und 34 in ambulanten Pflegeeinrichtungen. Um diese Zahlen würdigen zu können, muss man zunächst wissen, dass im Jahr 2002 deutlich mehr Pflegeeinrichtungen als im Vorjahr geprüft wurden. Deshalb können die genannten Zahlen nicht exakt miteinander verglichen werden. Schließlich stellt sich die Frage, um welche Art von Mängeln es sich handelt. Eine nicht eingetragene Blutdruckmessung hat einen anderen Stellenwert als das Wundliegen eines Patienten. Es muss an dieser Stelle gesagt werden, die Erhebung der AOK durch die Ergebnisse der Heimaufsicht zu ergänzen, die im Berichtszeitraum 2001 bis März 2003 also die Heimaufsicht, die in der Zeit 199 Einrichtungen geprüft und dabei 601 Kontrollen durchgeführt hat -, auch die Kontrollen und die Prüfungen sind nicht gleichzusetzen. 192 Kontrollen führten zur Feststellung von Mängeln, was aber nicht bedeutet, dass in jedem Fall ein Bewohner Schaden erlitten hat oder dass ihm dadurch Schaden gedroht hätte. Bei den 601 Kontrollen wurden leider auch fast 600 Dokumentations- und Argumentationsfehler registriert. In 58 Fällen handelt es sich allerdings um Pflegefehler, und davon 17 Fälle eines Dekubitus und 19 ernährungsbedingte Pflegefehler, und das ist sehr ernst zu nehmen. Diese Zahlen machen deutlich, dass schwere Pflegefehler die Ausnahme darstellen, allerdings wenn Sie sehen, 600 Kontrollen in 199 Einrichtungen, dann stellen Sie auch fest, dass bedauerlicherweise eben in einer Einrichtung meistens mehrere dieser Fehler aufgetreten sind. Trotzdem gab es eben erhebliche Mängel, die von der Landesregierung sehr ernst genommen werden. Jeder Missstand dieser Art, da machen wir uns gar nichts vor, ist einer zu viel und es wird in solchen Fällen energisch eingeschritten, um die Pflegequalität wieder herzustellen. Hier, meine Damen und Herren, ist nichts zu beschönigen und da muss auch hart durchgegriffen werden. Wenn ich dieses sage, erinnere ich beispielsweise an ein Heim in Zeulenroda, erinnere ich an die Situation hier in Erfurt, Phönixheim, erinnere ich - und dort hat es zwar lange gedauert, aber wir sind auf einem guten Weg - an das Heim in Suhl. Meine Damen und Herren, das Problem ist bei einem Heim mit 200 Betten, das können Sie erstens sperren und können zweitens die Patienten verlegen. Ob die Patienten sich verlegen lassen, ist die zweite Frage. Und dann müssen Sie einen neuen Träger finden, der dann das Ganze wieder aufbaut. Da ist es günstiger, wenn man mit konsequenten Forderungen eine Besserung in dem Heim erreicht, gegebenenfalls dadurch, dass auch Perso

nal ausgewechselt werden muss. Die Heimaufsichtsbehörden verfügen über eine breite Palette an Maßnahmen. Sie reichen bei harmlosen Dingen von Beratung und Aufforderung zur Mängelbeseitigung in insgesamt 386 Fällen, bis zu Aufnahmestopp und Beschäftigungsverboten. Aufnahmestopp ist achtmal verhängt worden, Beschäftigungsverbot dreimal ausgesprochen worden. Diese Zahlen belegen, meine ich, dass durchgreifend eingeschritten wurde, dort wo es nötig war. Nicht nur der Kontrollmechanismus, sondern auch der Sanktionsmechanismus funktioniert in aller Regel. Dies zeigt auch, und ich hatte es schon angewiesen, das AWO-Heim in Suhl, das allerdings erst jetzt so weit ist, dass man sagen kann, wir können Stück für Stück den Aufnahmestopp wieder zurückfahren. Wir werden nicht von einem Tag auf den anderen den Aufnahmestopp für beseitigt erklären, sondern wir werden es Stück für Stück in den nächsten Wochen machen können. Dort hatte das MDK im November des letzten Jahres bei 41 Bewohnern Hautschäden durch Wundliegen und auch Ernährungsstörungen festgestellt. Im Augenblick ist es so, dass es keine Hautschädigungen mehr gibt.

Zur Zusammenarbeit von MDK und Heimaufsicht: MDK und Heimaufsicht haben im Jahr 2002 insgesamt 75 gemeinsame Kontrollen durchgeführt. Ohne Beteiligung des MDK haben die Heimaufsichtsbehörden 131 Kontrollen vorgenommen, davon zwei Drittel planmäßig und ein Drittel anlassbezogen. Die planmäßigen Kontrollen waren wiederum zu etwa einem Drittel unangemeldet, die anlassbezogenen eben zu zwei Dritteln.

Zur Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes: Wenn kontrolliert wird, müssen zuvor natürlich Standards festgesetzt werden. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz vom 9. September 2001 verfolgt das Ziel, die Qualität der Pflege zu sichern und weiterzuentwickeln sowie die Rechte der Pflegebedürftigen zu stärken. Zu diesem Zweck sieht das Gesetz eine stärkere Beratung und Prüfung von Pflegeeinrichtungen vor. Das Nähere dazu bleibt allerdings einer Regelung durch Rechtsverordnung vorbehalten. Die Bundesregierung hat den Entwurf einer entsprechenden Rechtsverordnung vorgelegt, der jedoch mit einem hohen Verwaltungsaufwand und viel Bürokratie für alle am Pflegegeschehen Beteiligten verbunden gewesen wäre. Insbesondere die Pflegeeinrichtungen wären in hohem Maße mit Verwaltungstätigkeit belastet worden. Meine Damen und Herren, wer sich jemals in Pflegeheimen umgesehen und mit dem Personal gesprochen hat, auch mit dem Personal, was ausgesprochen gut pflegt, der wird immer wieder hören, wenn wir einen Teil dessen, was wir für die Dokumentation an Zeit hingeben müssen, am Krankenbett oder am Pflegebett leisten könnten, dann wäre uns viel geholfen. Deswegen ist auch diese Verordnung im Bundesrat abgelehnt worden, weil hier eine zu große Bürokratie oder eine zusätzliche Bürokratie auf die Pflegeheime und auf das Personal zugekommen wäre.

Zu Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation lassen Sie mich vor dem Ausblick auf die zukünftige Entwick

lung zuerst die von den anderen Fraktionen aufgeworfenen Fragen ansprechen. Antrag der Fraktion der PDS - Absicherung stationärer Pflegeplätze. Nach den Erhebungen der AOK gibt es in Thüringen 17.368 vollstationäre Pflegeplätze. Ich sage deshalb nach den Erhebungen der AOK, weil dort die Pflegeheimplätze mit enthalten sind, die mit den Pflegekassen Verträge haben, die aber nicht mit Fördermitteln des Landes gefördert worden sind und dementsprechend nicht im Landespflegeplan enthalten sind. Für die Mehrzahl dieser Plätze führen die Träger der Pflegeeinrichtungen Wartelisten. Teilweise melden sich allerdings die Pflegebedürftigen auch in mehreren Einrichtungen an, so dass es also schwierig ist zu sagen, so viel sind wirklich Wartende für Pflegeeinrichtungen. Es gibt in Erfurt zwei Einrichtungen und in Apolda eine neue Einrichtung, die im vorigen Jahr den Betrieb aufgenommen und immer noch freie Kapazität haben. Allerdings handelt es sich dabei um Einrichtungen, die ohne öffentliche Förderung gebaut wurden und daher den Bewohnern erhebliche Investitionsaufwendungen in Rechnung stellen. Was die teilstationäre Pflege angeht, bieten die über 700 Tagesund Nachtpflegeplätze in Thüringen eine Entlastung für pflegende Angehörige. Über die genannten 17.368 vollstationären Pflegeplätze hinaus befinden sich zusätzlich 2.300 Pflegeplätze ohne Landesförderung bereits im Bau oder in der Planungsphase. Zahlreiche Träger bereiten darüber hinaus eine Kapazitätserweiterung vor. Sie müssen nicht unbedingt bei uns anfragen, deswegen kann ich Ihnen dazu keine verbindliche erschöpfende Auskunft geben. In absehbarer Zeit werden wir also nahezu 20.000 vollstationäre Pflegeplätze in Thüringen zur Verfügung haben. Bei Annahme eines notwendigen Versorgungsgrades von 3,9 Plätzen für 100 Senioren werden in Thüringen dieses Jahr 17.200 Plätze und im Jahr 2010, 2013 etwa 19.000 Pflegeplätze im stationären Bereich benötigt. Thüringen ist auf dieses Anwachsen der Nachfrage vorbereitet. Wir gehen aber unterdessen bei unseren Planungen nicht mehr von 3,9 Plätzen für 100 Senioren, sondern mindestens von 4,1 Plätzen für 100 Senioren aus, so dass also eine zusätzliche Bettenzahl in den nächsten Jahren bis 2010, 2013 notwendig sein wird.

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Wer soll die Betten finanzieren, doch wohl das Land!)

Dann Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes: Zur Umsetzung des Pflegequalitätssicherungsgesetzes habe ich bereits beim Antrag der CDU-Fraktion Stellung genommen.

Dann zur Arbeit der Heimaufsicht: Die Arbeit der Heimaufsicht hängt ab von den sich stets ändernden Rahmenbedingungen der stationären Pflege oder zumindest die Schwerpunkte der Heimaufsicht. Die Ausgangslage für die Behörden nach der politischen Wende war geprägt durch einen großen Teil unsanierter und den Anforderungen des neuen Heimrechts nicht entsprechender Einrichtungen. Vielfach haben die Pflegeeinrichtungen die Vorgaben der Heimmindestbauverordnung nicht erfüllt. Es wurden Mehr

bettzimmer mit bis zu 12 Bewohnern, völlig unzureichende Sanitäranlagen, viel zu kleine Bewohnerzimmer und häufig eine sehr schlechte Bausubstanz festgestellt. Der Brandschutzstandard bedurfte dringend einer Verbesserung. Das waren in den ersten Jahren die Hauptkontrollpunkte der Heimaufsicht. Seit Mitte der 90er-Jahre vollzieht sich ein Wandel der Bewohnerstruktur. Waren die Einrichtungen zunächst noch mit vielen gering oder gar nicht Pflegebedürftigen belegt, ist nunmehr ein Trend zur Schwerstpflegebedürftigkeit zu beobachten. Das liegt zum einen an der höheren Lebenserwartung und den größeren medizinischen Möglichkeiten und zum anderen daran, dass durch die flächendeckende ambulante Betreuung Pflegebedürftige lange im häuslichen Umfeld bleiben und eher Problemfälle dann in die Heime kommen. All dies erfordert ein entsprechend höheres Fachwissen und einen höheren Zeitaufwand bei der Betreuung bzw. natürlich dann auch bei der Kontrolle. Meine Damen und Herren, nicht nur die Zahl der Pflegeplätze ist ein Thema für die nächsten Jahre, sondern nach meinem Dafürhalten noch mehr die Zusammensetzung der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Insbesondere mit Einführung der Pflegeversicherung haben sich die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Heimaufsicht wesentlich verändert. So sind z.B. völlig neue Strukturen in der Finanzierung der Pflegeleistungen entstanden. Die Pflegekassen in Verbindung mit dem MDK erhielten einen eigenständigen Prüfauftrag. Durch die Novellierung des Heimgesetzes vom November 2001 wurden die Aufgaben und Kompetenzen der Heimaufsicht erweitert. Neu ist die Verpflichtung, die Heimbewohner und Heimbeiräte zu beraten. Die Heimaufsichten sind zudem verpflichtet, mindestens einmal im Jahr die Heimeinrichtungen zu begehen. Die Zusammenarbeit mit anderen Behörden und Institutionen hat sich intensiviert und die Heimaufsicht ist verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und zu veröffentlichen; auch darüber haben wir hier schon gesprochen.

Während in der Vergangenheit Veränderungen in der Trägerstruktur, bauliche Mindestanforderungen, Ausstattung, Brandschutz im Vordergrund standen, haben sich als Kernpunkte der Heimaufsicht die Pflege und Betreuung der Bewohner sowie die personelle Ausstattung der Einrichtungen herauskristallisiert. Als Ergebnis der hohen Prüfdichte und der geänderten Schwerpunkte werden auch - das haben wir vorhin schon festgestellt - mehr Mängel in der Pflege und Betreuung festgestellt, als es früher der Fall war. Dies lässt jedoch, wie bereits ausgeführt, nicht zwangsläufig auf eine Verschlechterung von Pflege und Betreuung schließen, das ändert aber auch nichts daran, dass jeder Fall ein Fall zu viel ist.

Meine Damen und Herren, Umsetzung von Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz: Die Investitionsaufwendung auf der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms nach Ar