Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

Für die Landesregierung antwortet Innenminister Trautvetter.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, für die Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Ja. Die Notwendigkeit einer rechtsaufsichtlichen Prüfung zu der Frage, inwieweit Gemeinden in der Lage sind, von ihnen zu tragende Eigenanteile im Rahmen von Fördermaßnahmen zu tragen, ergibt sich aus dem bundesweit geltenden förderrechtlichen Grundsatz, dass Fördermittel nur dann vergeben werden dürfen, wenn die Gesamtfinanzierung der geförderten Projekte gesichert ist. Die entsprechende Regelung ist in § 44 Landeshaushaltsordnung Nr. 1.2, dort steht: Eine Anfinanzierung von Vorhaben, deren Gesamtfinanzierung nicht gesichert ist, ist unzulässig. Eine identische Regelung befindet sich in der Bundeshaushaltsordnung. Der mit dieser Prüfung verbundende Verwaltungsaufwand ist vertretbar, da die Kommunalaufsichtsbehörden anhand der ihnen vorliegenden Haushaltsdaten der Gemeinden prüfen, inwieweit notwendige Eigenanteile im Haushalt der Gemeinde berücksichtigt sind.

Zu Frage 2: Ein Verzicht auf die Prüfung durch die Kommunalaufsicht bei Unterschreiten von bestimmten Grenzbeträgen z.B. von 2.500 " +lung vorgeschlagen, ist aus mehreren Gründen nicht sinnvoll. Dies ergibt sich zunächst aus der sehr differenzierten kommunalen Struktur in Thüringen mit nach wie vor sehr vielen VG-angehörigen kleinen und Kleinstgemeinden, die jeweils einen eigenen Haushalt führen auf der einen Seite und Großstädten auf der anderen Seite. Ein einheitlicher Grenzbetrag hätte naturgemäß höchst unterschiedliche Bedeutung für die jeweiligen Haushalte. So mag ein Betrag in Höhe von 2.500  ,  Großstadt eine zu vernachlässigende Größenordnung darstellen, für den Haushalt einer Kleinstgemeinde jedoch erhebliche Bedeutung haben. Vergessen werden darf auch nicht, dass gerade bei kleinen und Kleinstgemeinden, aber auch bei größeren Gemeinden durch eine Vielzahl von geförderten Maßnahmen die Summe der im Einzelfall relativ geringen Einzelanteile durchaus schnell eine für den Haushalt bedeutsame Größenordnung erreichen kann. Es ist daher wichtig, dass die Kommunalaufsicht die Einzelbeträge im Zusammenhang mit dem Gesamthaushalt bewertet. Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass

die Frage, welche Beträge für einen Haushalt von Bedeutung sind, in erheblichem Umfang von der Haushaltssituation der jeweiligen Gemeinde abhängt. So kann ein relativ geringer Betrag für eine große Gemeinde mit angespannter Haushaltssituation schwieriger zu finanzieren sein als für eine kleine Gemeinde mit einem gesunden Haushalt.

Ich weise noch zusätzlich darauf hin, dass wir die Prüfungen wahrscheinlich erweitern müssen, da wir bei Investitionen in die Prüfung immer die Folgekosten einbeziehen werden, denn viele Investitionen, wo die Eigenanteile zwar gesichert sind, stellen sich dann in den Folgekosten und der Betreibung der entsprechenden Einrichtung als für die Gemeinden nicht mehr finanzierbar heraus.

Zu Frage 3: Ich verweise hierzu auf meine Antwort zu Frage 2.

Und zu Frage 4: Die Landesregierung beabsichtigt nicht, diese Regelung zu ändern, auch dies ist in der Antwort zu Frage 2 begründet.

Es gibt keine weiteren Nachfragen.

Ich rufe als Nächstes die Anfrage des Abgeordneten Dittes, PDS-Fraktion, in der Drucksache 3/3357 auf.

Im Rahmen geplanter Übertragungen von Landesstraßen auf Landkreise ist auch die Straße im Jonastal (Ilm-Kreis) von einer möglichen Übertragung betroffen. Nach Informationen ist der wirtschaftliche Aufwand für einen dann notwendigen Ausbau der Straße unverhältnismäßig hoch, außerdem liegen ausweislich der Beantwortung der Kleinen Anfrage 437 in Drucksache 3/1834 durch die Landesregierung erhebliche naturschutzfachliche Gründe gegen einen Ausbau vor. Aus diesem Grund wird die Verlegung der Straße bzw. deren vollständiger Rückbau geprüft.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche unterschiedlichen Varianten sind derzeit in der Prüfung (Ausbau, Rückbau, Neubau der Trasse außer- halb des Jonastales), und wie werden diese ökologisch, wirtschaftlich und infrastrukturell durch die Landesregierung bewertet?

2. Wie ist der gegenwärtige Stand der Prüfungen der vorliegenden Varianten?

3. Welche Stellungnahmen liegen von den betroffenen Gemeinden zu den unterschiedlichen Varianten vor?

4. Wann ist mit einer Entscheidung zum Ausbau, Rückbau bzw. zur Neutrassierung zu rechnen?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Richwien.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dittes für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer 1. Frage: Es stehen sechs Varianten zur Diskussion, die sich unter anderem durch einen abschnittsweisen Neubau zwischen Espenfeld und Gossel und den teilweisen Ausbau des Jonastals unterscheiden.

Zu Ihrer 2. Frage: Die Prüfung ist zum heutigen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen.

Zu Ihrer 3. Frage: Die Gemeinden haben sich weit gehend für einen Neubau zwischen Espenfeld und Gossel ausgesprochen.

Zu Ihrer 4. Frage: Zur Ermittlung der Vorzugslösung ist nach Auffassung des TMWAI ein Raumordnungsverfahren, in dem auch die FFH-Verträglichkeit bewertet werden muss, erforderlich. Die abschließende Entscheidung liegt erst mit der landesplanerischen Beurteilung nach Abschluss des Verfahrens vor. Und da ergänze ich noch, Herr Abgeordneter Dittes: Das heißt, wir müssten erst das Raumordnungsverfahren abschließen, um dann eine klare Aussage treffen zu können.

Es gibt eine Nachfrage.

Herr Richwien, ich unterstelle jetzt mal positiv für Sie, dass Sie die Frage 1 deshalb nicht beantwortet haben, um Zeit zu sparen und vielleicht auch den entsprechenden Umfang hier nicht darstellen wollen. Würden Sie mir die schriftliche Beantwortung der Frage 1 zusichern, denn die Frage, nach welchen Varianten und nach der Bewertung dieser Varianten kann nicht dadurch beantwortet werden, dass man die Anzahl benennt und feststellt, dass sie sich voneinander unterscheiden.

Herr Abgeordneter Dittes, ich bin gehalten, Mündliche Anfragen kurz und prägnant zu beantworten. Ich sage Ihnen aber zu, dass ich die Frage bzw. die Antwort noch etwas untermauern möchte und werde sie Ihnen dann zuleiten.

Weitere Nachfragen gibt es nicht.

Ich rufe als Nächste die Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger, PDS-Fraktion, in der Drucksache 3/3358 auf.

Durch die Staatsbauämter zu vergebende Planungsaufträge

Im Auftrag der Landesregierung werden die Staatsbauämter bauvorbereitend, baubegleitend und -ausführend wirksam.

Dazu werden in der Regel fachlich geeignete externe Planungs- und Überwachungskapazitäten eingesetzt.

Ich frage die Landesregierung:

1. In welchem Umfang wurden in den Jahren 2000 und 2001 Planungs- sowie Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben (getrennt nach den Staatsbauämtern) für Maßnahmen notwendig und welcher Anteil wurde davon durch die Staatsbauämter selbst durchgeführt?

2. In welcher Höhe wurden in den Jahren 2000 und 2001 Planungs- sowie Bauleitungs- und Überwachungsaufgaben (getrennt nach den Staatsbauämtern) an entsprechende, in Thüringen ansässige Büros vergeben?

Für die Landesregierung antwortet Staatssekretär Illert.

Frau Landtagspräsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger wie folgt:

Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung: Die umfangreichen Leistungen, die die Bauverwaltung neben den beauftragten Architekten und Ingenieuren bei der Erledigung von Bauaufgaben des Landes und des Bundes zu erbringen hat, umfassen im Wesentlichen folgende Bereiche: baufachliche Leistungen nach dem Leistungsbild der HOAI sind vorrangig solche der Planung und Bauüberwachung. Im Bereich der Planung und Bauüberwachung erfolgt weit gehend eine Vergabe an freiberuflich tätige Architekten, Ingenieure und Sonderfachleute; hingegen werden die Planungsphasen eins, zwei und neun dies sind im Wesentlichen Grundlagen-, Entwicklungsund Bestandsdokumentation - von den Staatsbauämtern selbst erbracht. Diese Leistungen entsprechen etwa 11 bis 20 Prozent der vollen HOAI-Leistungen. Vor allem aber leisten die Staatsbauämter Baumanagementaufgaben mit Projektleitung und Projektsteuerung in Wahrnehmung der Bauherrenfunktion für den Freistaat selbst. Darunter fallen die Auftragsverteilung, die Leistungsabnahme, die Vergütung der Auftragnehmer, die Verfolgung von Ansprüchen sowie die Beratung der Nutzer. Weiterhin wer

den auch Amtshilfen für die Ressorts geleistet, etwa bei der Betreuung von Baumaßnahmen, die aus Zuwendungen oder Investitionshilfen des Landes oder des Bundes finanziert werden oder der Wertermittlung von Grundstücken.

Nun zu den Fragen 1 und 2: In der Vergabestatistik der Staatlichen Hochbauverwaltung Thüringens werden Architekten- und Ingenieurverträge einheitlich erfasst; eine Trennung nach Planungs-, Überwachungs- und Bauleitungsaufgaben wird nicht vorgenommen. Es können nur die von den Bauämtern vergebenen Leistungen summarisch benannt werden. Im Jahr 2000 wurden von den Staatsbauämtern aus dem Bereich der baufachlichen Leistungen nach dem Leistungsbild der HOAI Aufträge mit einem Gesamtwert von 49,9 Mio. DM an Architekten und Ingenieure vergeben. Der Anteil der an Thüringer Büros vergebenen Leistungen betrug insgesamt 42,7 Mio. DM, das sind 85,6 Prozent. Es verteilt sich auf die drei Staatsbauämter wie folgt: Staatsbauamt Erfurt 23,3 Mio. DM, Staatsbauamt Gera 12,2 Mio. DM, Staatsbauamt Suhl 7,2 Mio. DM. Im Jahr 2001 betrug der Gesamtwert der vergebenen Aufträge 44,6 Mio. DM. Davon entfielen auf Thüringer Büros 39,3 Mio. DM, gleich 89,5 Prozent, die sich wie folgt auf die Staatsbauämter verteilen: Staatsbauamt Erfurt 15,9 Mio. DM, Staatsbauamt Gera 18,5 Mio. DM, Staatsbauamt Suhl 4,9 Mio. DM.

Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank.

Wir kommen zur nächsten Frage des Abgeordneten Ramelow in Drucksache 3/3362. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Einkommenssituation in Thüringen

Obwohl Thüringen zu den Bundesländern mit den niedrigsten durchschnittlichen Löhnen und Gehältern zählt, wird in der öffentlichen Debatte eine Ausweitung des "Niedriglohnsektors" gefordert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Beschäftigte in Thüringen erzielen Löhne von weniger als 66 Prozent des Einkommensdurchschnitts des Freistaats, die die EU-Kommission unter Rückgriff auf die Europäische Sozialcharta als Schwelle für "gerechte" bzw. "angemessene" Löhne ansieht (Zahlen bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten getrennt sowie ge- schlechtsspezifisch angeben)?

2. Wie viele Vollzeitbeschäftigte in Thüringen erzielen Löhne von weniger als 60 Prozent des Einkommensdurchschnitts des Freistaats, den der Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung als Armutsschwelle an

nimmt (Zahlen bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäf- tigten getrennt sowie geschlechtsspezifisch angeben)?

3. Wie viele Vollzeitbeschäftigte in Thüringen erzielen Löhne von weniger als 50 Prozent des Einkommensdurchschnitts des Freistaats, der in der internationalen Forschung als Armutsschwelle gilt (Zahlen bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten getrennt sowie ge- schlechtsspezifisch angeben)?

4. Wie viele sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in Thüringen erhalten ergänzende Sozialhilfe (Zahlen bitte nach Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigten getrennt sowie geschlechtsspezifisch angeben)?

Danke.

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: