Protokoll der Sitzung vom 06.06.2003

Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Richwien zu Wort gemeldet.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, einige Aussagen kann man natürlich hier nicht so im Raum stehen lassen und deswegen habe ich mich noch mal zu Wort gemeldet.

Herr Dr. Müller, in der Position sind wir uns, glaube ich, einig, Herr Gerster ist am Anfang in seinem Haushaltsplan von einem Bruttoinlandsprodukt von 1,5 Prozent ausgegangen, obwohl ihm viele, viele gesagt haben, dieses Wachstum wird nicht eintreten. Und es war damals schon verkehrt, klar und deutlich diese Zahl in seinen Haushaltsplan zu übernehmen. Wir haben, und das können Sie bitte mitnehmen, auch darauf verwiesen, dass die 4,1 Mio. Arbeitslose, die auch in seinem Haushaltsplan standen, auch nicht realistische Zahlen waren und deshalb haben wir versucht, im Verwaltungsrat klar und deutlich darauf hinzuweisen und rechtzeitig diesen Haushaltsplan anzupassen. Das ist uns bis zum heutigen Zeitpunkt verwehrt worden und man hat diesen Haushaltsplan weiterhin stehen lassen. Jetzt muss ich aber die Frage stellen, wir als neue Länder, wo ja immerhin 50 Prozent der Gelder der Bundesanstalt für Arbeit hinfließen, möchten schlicht und ergreifend natürlich wissen, wo soll gespart werden? Und nun ist ja eine Zahl schon bekannt, dass die 143 Mio. aus dem Eingliederungstitel hier gestrichen sind, allein nur für Thüringen. Deswegen habe ich vorhin gesagt, möchten wir wissen, man könnte es salopp ausdrücken, wo soll die Reise hingehen? Und wo sollen Einsparungsmaßnahmen vorgenommen werden und wo müssen wir dann letztendlich darauf basierend unsere Programme umstellen bzw. unsere Maßnahmen ergreifen? Das möchte ich nicht erst im Oktober und im November machen, sondern das möchte ich möglichst frühzeitig machen und deshalb habe ich nie und nimmer verstanden,

(Beifall bei der CDU)

dass diese Maßnahmen nicht frühzeitig umgesetzt wurden. Wir haben nicht diese Arbeitslosenzahlen, wie durch das Hartz-Papier angekündigt - 2 Millionen Arbeitslose weniger - in die Landschaft gesetzt. Wir haben das nicht getan, aber die Erwartungshaltung, die damit heraufbeschworen wurde, ist natürlich sehr, sehr hoch gegangen. Dass wir natürlich als Ländervertreter für den Erhalt der Landesarbeitsämter streiten, dürfte auch nicht verwundern, weil das die Behörden sind, mit denen wir zusam

menarbeiten. Wir versuchen dann auch in die einzelnen Regionen hineinzuwirken und deswegen sind wir weiterhin für den Erhalt. Aber es wird sehr, sehr schwer und ich hoffe, die Länder können sich durchsetzen, dass wir hier nicht ein Desaster erleben. Das werden wir nämlich dann erleben, wenn die Landesarbeitsämter in der Form nicht mehr zur Verfügung stehen.

Ich will aber auf eins noch einmal, Herr Dr. Müller, verweisen: Ich war persönlich damals im Ausschuss des Bundesrates, wo wir rechtzeitig Vorschläge unterbreitet haben zum JobAqtiv-Gesetz. Und ich kann mich noch ganz genau an diese Beratung erinnern, wie unsere Vorschläge - damals recht zeitnah und recht deutlich - von Ihrer Seite abgelehnt wurden. Ich glaube, das war nicht der richtige Weg und auch nicht der richtige Zeitpunkt. Man hätte diese Vorschläge diskutieren sollen und man hätte sagen können, gut, wir gehen den einen oder anderen Weg mit, aber Sie haben sie in Bausch und Bogen abgelehnt und es kam gar nicht zu dieser Diskussion. Heute sind wir, und Sie natürlich auch, in der Hinsicht etwas schlauer.

Herr Gerstenberger, normalerweise bin ich immer davon ausgegangen, dass Sie durchaus in der Lage sind - und ich will es auch weiter glauben - die Zusammenhänge zu erkennen. Aber aus gewisser Sicht kann ich mir vorstellen, warum Sie so eine Rede hier gehalten haben, wie Sie sie gehalten haben. Denn als Vorsitzender des Haushaltsausschusses muss man natürlich auch erkennen, dass man nur das Geld ausgeben kann, was man zur Verfügung hat. Sie wissen doch besser als jeder andere, was wir in den ersten drei/vier Monaten an Steuerausfällen zu verkraften hatten. Und ich sage immer wieder, es ist ein ganz einfacher Satz, eine sehr gute Wirtschaftspolitik ist die beste Arbeitsmarktpolitik.

(Beifall bei der CDU)

Wenn man kritisiert - und ich nehme gerne Kritik entgegen -, dann bin ich aber auch der Meinung, dann müssen Vorschläge unterbreitet werden, welche Wege man einschlagen will, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen, wenigstens zu minimieren. Dass Sie teilweise immer den dritten Arbeitsmarkt haben wollen, diesen Weg wollten wir ja nicht beschreiten, das ist auch klar. Aber auch für den dritten Arbeitsmarkt benötigen Sie Geld, um diese Maßnahmen letztendlich zu finanzieren.

(Beifall bei der CDU)

Deswegen muss man dann auch klar und deutlich hier vorn sagen, woher nimmt man dann das Geld und nicht nur einfach die Forderung aufmachen.

Dass wir in Deutschland ein Problem haben, was das wirtschaftliche Wachstum anbetrifft, ist in den letzten Monaten, wirklich in den letzten Monaten, und auch im vergangenen Jahr klar zum Vorschein gekommen. Und dass wir uns als ein sehr gut industriell entwickeltes Land in

Europa an die letzte Stelle bewegt haben, ist traurig genug. Dass wir aber als Land keine Konjunkturprogramme schreiben können bzw. durchführen, sondern Standortpolitik betreiben, das ist wohl, hoffe ich, den Letzten hier auch aufgefallen.

(Beifall bei der CDU)

Mit Hilfe dieser Standortpolitik versuchen wir natürlich, Investitionstätigkeit anzukurbeln, Investoren nach Thüringen zu lenken, damit hier zusätzliche Arbeitsplätze entstehen. Ich glaube, dieser Aufgabe - und das wissen Sie - sind wir sehr, sehr stark nachgekommen und wir haben dafür auch sehr viele Geldmittel eingesetzt. Wenn ich Sie kritisiere wegen den Programmen, dann muss ich Ihnen aber auch sagen, wir sind schon seit Jahren im Gange und wir haben einige Programme hier entwickelt, die sich sehr positiv entwickelt haben, nämlich auf dem ersten Arbeitsmarkt z.B. das Programm 50 PLUS, was in unserem Haus sehr gut läuft. Wir haben das Programm "Zweite Karriere" mit auf den Weg gebracht, wo ich persönlich der Meinung war, dass man hier die Damen und Herren Akademiker, die in die Arbeitslosigkeit gegangen sind, wieder für den ersten Arbeitsmarkt fitmachen kann. Leider ist das Programm nicht ganz so gut angelaufen, aber vielleicht kann man ja durch die eine oder andere Verbesserung einiges erreichen.

Was wir in Thüringen für ein Problem haben, wo Wirtschaftspolitik und Arbeitsmarktspolitik eng miteinander verbunden sind, ist klar und deutlich. In der Industrie entwickeln wir uns gut und, das ist Ihnen ja auch bekannt, wir haben dort einen Beschäftigungszuwachs immerhin von 1,1 Prozent. Was uns nach unten zieht ist die Problematik Bauindustrie, denn wir haben immer noch doppelt so viele Baubetriebe wie in den alten Bundesländern. Dieser Anpassungsprozess, meine Damen und Herren, setzt sich auch weiter fort.

Ich wollte eigentlich noch zum Abschluss etwas zum Meister sagen, aber Frau Vopel hat das schon übernommen, denn gerade an dieser Problematik können Sie erkennen, nicht nur ob derjenige bereit ist, dort hineinzugehen, sondern auch, dass man in Deutschland die Problematik hat, dass immerhin 500.000 Meisterbetriebe demnächst übernommen werden müssen. Wenn das so weitergeht, wird wohl hier auch ein schwieriges Problem auf uns zukommen, nicht nur was die Wirtschaft anbetrifft, sondern auch was die Ausbildung von Jugendlichen anbetrifft. So viel von meiner Seite.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt noch eine Redemeldung des Abgeordneten Gerstenberger, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, Herr Staatssekretär, nur etwas zur Richtigstellung. Wir sollten ja zumindest versuchen ernst zu nehmen, was wir in diesem Land beschließen. Die Mitte des Hauses hat einen dritten Nachtragshaushalt beschlossen und uns erklärt, das wäre die Wahrheit und das Umsetzbare in der Haushaltspolitik des Jahres 2002. Nun habe ich mir erlaubt, Herr Staatssekretär, bezüglich dieses dritten Nachtragshaushalts die Veränderungen im Ergebnis der Umsetzung des dritten Nachtragshaushalts darzustellen. Man kann nicht im Oktober sagen, mit diesem Hauhalt kommen wir über's Jahr und vier Monate später, wenn dann das Ergebnis vorliegt, was wir übrigens immer gesagt haben, dass dieser Haushalt unbrauchbar ist für die Umsetzung der Haushaltsprobleme in diesem Land,

(Unruhe im Hause)

kommen und sagen, die Aussagen sind aber nun nicht mehr ganz richtig.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Wenn wir die Vorschläge von euch genommen hätten, wären wir schon Pleite.)

Meine Damen und Herren, bitte schön, so viel Ehrlichkeit sollten wir uns schon zugestehen.

(Beifall bei der PDS)

Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich habe den Abgeordneten Gerstenberger vorhin so verstanden, dass er den Antrag für die PDS-Fraktion stellen wollte,

(Zwischenruf Abg. Gerstenberger, PDS: Frau Vopel auch.)

den Antrag im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik fortzuberaten und Frau Vopel für die CDU-Fraktion. Demzufolge stimmen wir über diesen Antrag ab. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist dieser Antrag auf Fortberatung im Ausschuss angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 19 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 20

Verhandlungen zum Rundfunkänderungsstaatsvertrag Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3359

Die einreichende Fraktion hat keine Begründung beantragt. Demzufolge komme ich zum Aufruf des erste Redners. Herr Minister Dr. Krapp möchte als Erster diesen

Tagesordnungspunkt gestalten.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, gestatten Sie mir vorab eine grundsätzliche Anmerkung zur Begründung des Antrags der PDS-Fraktion. Dort wird beklagt, dass die Landtagsabgeordneten keinen Einfluss auf die Entwicklung des Medienrechts und insbesondere auf die Finanzierung öffentlich-rechtlicher Medien hätten. Dem kann ich so nicht folgen. Die Thüringer Landesregierung informierte den Thüringer Landtag stets kontinuierlich über medienpolitische Entwicklungen, so dass sich die Abgeordneten rechtzeitig vor anstehenden medienrechtlichen Entscheidungen am Meinungsbildungsprozess beteiligen konnten. Das wird auch für zukünftige Rundfunkstaatsvertragsänderungen gelten.

(Beifall bei der CDU)

Beim aktuellen 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht es insbesondere um den öffentlich-rechtlichen Funktionsauftrag, um Transparenz bei der Finanzierung, um Filmförderung, um Liberalisierung der Werberegelungen, aber gerade nicht um Gebühren. Erst nach Vorlage der Empfehlungen der Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, kurz KEF, zur aktuellen Gebührenanmeldung der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten wird die Gebührenfrage in einem 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag neu aufgegriffen, der zum 1. Januar 2005 in Kraft treten soll. Auch darüber werden wir das Parlament rechtzeitig und umfassend informieren.

Nun zu den einzelnen Punkten des Antrags. Dazu möchte ich namens der Landesregierung wie folgt Stellung nehmen. Zum ersten Punkt: Dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird durch die ständige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und durch § 11 Abs. 1 des Rundfunkstaatsvertrags bereits eine umfassende Bestands- und Entwicklungsgarantie gewährleistet. Dies gilt auch und gerade für neue Übertragungswege und -möglichkeiten. Hier hat sich Thüringen schon sehr früh dafür eingesetzt, dass dies insbesondere für die Digitalisierung gilt. In diesem Zusammenhang muss aber auch beachtet werden, dass der Gebührenzahler das Maß der Finanzierbarkeit durch seine Akzeptanz bestimmt. Nicht jede machbare Entwicklung ist auf seinem Rücken auch leistbar. Internetangebote der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten sollen deshalb zukünftig nur noch programmbezogen sein. Nach derzeitigem Stand der Verhandlungen zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag soll das bisher dem Wort "programmbezogen" vorgestellte Wort "vorwiegend" entfallen, so dass extensive Online-Angebote der öffentlichrechtlichen Rundfunkanstalten auf Kosten der Rundfunkgebühr nicht mehr erlaubt wären.

Zu Punkt zwei: Der Staatsvertrag über den Rundfunk im vereinten Deutschland gibt die grundsätzliche Organisa

tionsform der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in den deutschen Ländern vor. Die dort beschriebenen Rechte und Pflichten von Intendanten, Verwaltungsräten und Rundfunkräten sichern sowohl die Rundfunkfreiheit als auch ein hohes Maß von demokratischen Mitwirkungsund Kontrollrechten. Die Funktionsfähigkeit dieses Prinzips von Checks and Balances hat sich bewährt. Jüngstes Beispiel für gut funktionierende inhaltliche Kontrolle ist die Diskussion im MDR-Rundfunkrat um die Gysi-Späth-Talkshow; Sie werden sich erinnern. Ein Beispiel für die Kontrollfunktion des MDR-Verwaltungsrats ist die Diskussion um Geldanlagen des MDR vor zwei Jahren; auch hieran werden Sie sich erinnern. Also, die Kontrolle funktioniert. Ob die Vertreter in den jeweiligen Aufsichtsgremien ihre staatsvertraglich eingeräumten Kontrollrechte auch tatsächlich optimal und effizient ausüben, dies zu beurteilen ist aufgrund der verfassungsrechtlich gebotenen Staatsferne nicht Aufgabe der Landesregierung.

Zu Punkt drei: Die Idee eines eigenständigen öffentlichrechtlichen Kinderradios ist für die Landesregierung nicht neu. Wenn Sie, die PDS-Fraktion, mit diesem Vorschlag unseren seit Jahren verfolgten Ansatz, Thüringen als Kindermedienland zu etablieren, unterstützen wollen, dann sollten Sie die technischen und politischen Aspekte einer solchen Idee auch zu Ende denken. Zum einen erreichen Sie wohl kaum die gewünschten Zuhörer, also die Kinder, eines solchen Programms, wenn Sie wie vorgeschlagen den Tonunterträger eines TV-Satellitenkanals nutzen wollen. Also, Satellitenschüsseln an die Sandkästen oder Kabelanschlüsse an die Halfpipes, dies kann es wohl nicht sein. Wer ein Kinderradio einrichten will, muss bei der derzeitigen UKW-Frequenz-Knappheit gleichzeitig auch sagen, welche Hörfunkprogramme dafür eingestellt werden sollen. Fazit, dieser Vorschlag ist zurzeit etwas realitätsfremd. Für den Fall der Einführung des digitalen Rundfunks, also z.B. DAB, können wir uns solche Wünsche auf Wiedervorlage legen, denn dann stehen neuartige Übertragungskapazitäten, -quantitäten und -qualitäten zur Verfügung. Im Übrigen sind im öffentlich-rechtlichen Hörfunk Kindersendungen schon seit langem fester Bestandteil des Programms, wie beispielsweise beim Deutschlandradio oder in den Programmen MDR 1 Radio Thüringen und MDR Kultur.

Zu Punkt vier wiederhole ich nochmals: Fragen der Höhe und der Ausgestaltung der Rundfunkgebühr sind nicht Gegenstand des aktuell diskutierten Rundfunkänderungsstaatsvertrags. Ich kann Ihnen aber berichten, dass im Gesamtkontext der Reform der Medienordnung auf Arbeitsebene bereits Überlegungen zur Umstellung von der bisherigen Gerätegebühr auf eine Haushaltsgebühr angestellt wurden. Die als Folge einer solchen Umstellung vermuteten Gebührenausfälle, welche auf die dann verbleibenden Rundfunkteilnehmer umgelegt werden müssten, sowie schwer widerlegbare datenschutzrechtliche Bedenken haben diese Überlegungen zumindestens gebremst. Zurzeit wird eher die erweiterte Gerätelösung diskutiert, nach der

insbesondere auch rundfunkempfangstaugliche Internetgeräte den klassischen Rundfunkempfangsgeräten gebührenrechtlich gleich gestellt werden.

Zu Punkt fünf: Im Rahmen der erwähnten Reform der Medienordnung werden zurzeit auf der Ebene der Rundfunkkommissionen der Länder auch Fragen des künftigen Rundfunkgebührenbefreiungsrechts bearbeitet. In diesem Zusammenhang wird auch die Einkommensgrenze als ein Maß für die Befreiung von der Rundfunkgebühr diskutiert. Jedoch kann dieser Aspekt nicht losgelöst von der Gebührenentwicklung insgesamt betrachtet werden und folglich wird dies wohl Regulierungsgegenstand des erwähnten 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrags sein, der erst nach Vorlage des Berichts der KEF - wie ich schon gesagt habe - erarbeitet wird.

Zu Punkt sechs: Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten bieten bereits eine Vielzahl behindertengerechter Sendungen an. So werden "Tagesschau", "Heute-Journal", "Lindenstraße" und "Tatort" regelmäßig untertitelt, insgesamt etwa 12 Prozent aller Sendungen oder 10 Sendestunden am Tag. Der Nachrichtenkanal "Phönix" setzt bei seinen Nachrichtensendungen Gebährdendolmetscher ein. Es wurden 79 Filme als Hörfilme bearbeitet, zudem wird in sämtlichen dritten Programmen der ARD das wöchentliche Gehörlosenmagazin "Sehen statt Hören" ausgestrahlt. Im Übrigen verweise ich auf meine Ausführungen zu den Antragsziffern 1 und 3. Es gilt auch hier: Nicht jede möglicherweise wünschenswerte Entwicklung ist auf dem Rücken der Gebührenzahler auch leistbar, aber neue technologische Entwicklungen, also z.B die Digitalisierung, werden wohl auch in diesem Bereich neue und hoffentlich finanzierbare Lösungen initiieren.

Lassen Sie mich zusammenfassen: Die im PDS-Antrag geforderten Aktivitäten der Thüringer Landesregierung im Zusammenhang mit dem Rundfunkstaatsvertrag sind bereits Teil ihrer aktuellen medienpolitischen Arbeit. Grundsätzlich neuer Handlungsbedarf wird insofern nicht gesehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Zeitpunkt, zu dem der Antrag vorgelegt wird, verwundert schon ein bisschen. Die Verhandlungen zum 7. Rundfunkänderungsstaatsvertrag sind inzwischen abgeschlossen. Am 21. und 22. Mai haben sich die Chefs der Senats- und Staatskanzleien auf die Endfassung dieses Vertragswerks geeinigt. Am 26. Juni - also in wenigen Tagen - wird die Ministerpräsidentenkonferenz abschließend über das Ver

tragswerk befinden. Natürlich ist die Regelung rundfunkrechtlicher Fragen ein dynamischer Prozess und der Minister hat gerade schon darauf hingewiesen, dass ja auch am 8. Rundfunkänderungsstaatsvertrag zumindest schon in Vorarbeiten gearbeitet wird und insofern kann man natürlich über die einzelnen Punkte hier nachdenken und auch sprechen.

Meine Damen und Herren, der vorliegende Antrag enthält eine ganze Reihe von an und für sich vertretbaren und auch wünschenswerten Forderungen. Es wird allerdings an keiner Stelle gesagt, wie die Realisierung dieses Forderungskatalogs finanziert werden soll. Ich will mal den Punkt 4 herausgreifen, die Umstellung der Erhebung der Rundfunkgebühren auf das Haushaltsprinzip. Das ist eine wünschenswerte Sache, wir haben darüber schon mehrfach innerhalb der SPD gesprochen, dass die Gebührenerhebung grundlegend reformiert werden soll, dass eine Pauschalgebühr pro Haushalt unabhängig von der Anzahl der Geräte erfolgen soll. Das Ganze ist also nicht neu, es ist alles durchgerechnet und geprüft worden und siehe da, es würde bei ARD und ZDF jährliche Mindereinnahmen von etwa 440.000 %'  & ) betrag wäre aber nur durch eine allgemeine Gebührenerhöhung auszugleichen. Auch das ist schon berechnet worden, das macht etwas mehr als 1  #   , ) halt aus. Hier vermissen wir den Realitätssinn, weil der Bevölkerung weitere Erhöhungen der Gebühren schwer vermittelbar sind.

(Beifall bei der CDU)

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk wird gerade wegen dieses Fakts erstmal seine Einsparpotenziale nutzen müssen, ein besseres Kostenmanagement, über das Sponsoring nachdenken, was von ARD und ZDF gemacht wird. Aber ich will jetzt hier die Diskussion nicht weiterführen, weil wir - wie auch der Minister schon sagte - erst einmal den Bericht der KEF abwarten wollen und dann werden wir sehen, was sich in der Frage Gebührenentwicklung dort abzeichnet. Ich muss natürlich auch mal den Blick nach Süden richten: Wenn aus der weißblauen Staatskanzlei Forderungen aufgemacht werden wie bedingungsloses Einfrieren der Gebühren oder absolutes Werbeverbot für die öffentlich-rechtlichen Anstalten, das ist natürlich Blödsinn. Es sind Teile des Angriffs der Christdemokraten, die den Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu Gunsten der privaten Anbieter zurückschneiden wollen.