Protokoll der Sitzung vom 06.06.2003

das bedeutendste Kunstfestival Thüringens das jährlich stattfindende Kunstfest Weimar wesentlich vom Freistaat Thüringen gefördert, ebenso die Domstufenfestspiele in Erfurt. Daneben weist der Thüringer Kulturkalender in jedem Jahr viele Höhepunkte auf. In diesem Jahr haben wir einen besonderen Höhepunkt, so wird heute der Bundeswettbewerb "Jugend musiziert" in Erfurt, Jena und Weimar eröffnet. Er wird zum ersten Mal in unserem Freistaat durchgeführt.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir erwarten dazu 1.700 junge Musiker und 4.000 Gäste. Wir haben ebenso durchgeführt den "Tag der mitteldeutschen Barockmusik" in Sondershausen, die "Shakespeare-Theaterwoche" in Meiningen, das "Vierte internationale Folklorefestival Danetzare" in Erfurt und wir werden im September dieses Jahres den ersten Theaterneubau Deutschlands in diesem Jahrtausend eröffnen.

(Beifall bei der CDU)

Sie sehen, wir haben in unserem Land eine lebhafte kulturelle Szene und wir als Landesregierung unterstützen diese nach Kräften. Der Anteil von rund 1,5 Prozent der Kulturausgaben am Landeshaushalt, das sind jährlich ca. 150 Mio.         zensatz; darauf sind wir stolz und dazu stehen wir als Landesregierung in Thüringen.

Aber, meine Damen und Herren, in unserem Staat kann Verantwortung für die Kultur nur im Geiste der Kooperation wahrgenommen werden, das heißt gemeinsame Verantwortung aller staatlichen Instanzen bei geteilten und bei sich ergänzenden Aufgaben. Auch in der Kulturpolitik gilt das Prinzip der Subsidiarität. Kulturpolitik muss dort ansetzen, wo die Kultur ihre Wurzeln hat, bei den Menschen. Knappe Haushaltsmittel machen es erforderlich, eine neue Säule für die Kulturförderung zu errichten.

Sie werden mir erlauben, dass ich den Antrag der CDUFraktion zur "Gründung einer Kulturstiftung Thüringen" und den Antrag der PDS-Fraktion zur "Vorbereitung der Gründung einer Kulturstiftung Thüringen" in einer Stellungnahme behandle, da der Sachzusammenhang unmittelbar gegeben ist. Die Zukunft der Stiftung "Kulturfonds" ist seit Jahren immer wieder Thema der Kulturminister der neuen Länder. Sie wurde von den fünf neuen Ländern und Berlin als Nachfolgeeinrichtung der Stiftung "Kulturfonds" der DDR errichtet. Ihre Rechtsverhältnisse sind durch einen Staatsvertrag vom 2. Februar 1995 geregelt. Das Stiftungsvermögen besteht aus Grundstücken in Brandenburg, hier das Schloss Wiepersdorf, in MecklenburgVorpommern das Künstlerhaus "Lukas" in Ahrenshoop und Sachsen-Anhalt sowie aus Wertpapieren in der Höhe von ursprünglich 92 Mio. DM. Nachdem der Freistaat Sachsen seine Mitgliedschaft zum 01.01.1998 gekündigt

hatte, verblieben noch 65 Mio. DM in der Stiftung. Dies entspricht nach aktuellem Tageswert 32 Mio.  ! die Länder Berlin-Ost, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen zur Verfügung stehen. Thüringen steht dabei ein Anteil von 23,7 Prozent vom Kapitalvermögen und von rund 16 Prozent an den Immobilien zu. Sachsen hat seine Miteigentumsanteile an den Liegenschaften ruhen lassen. Die Stiftung "Kulturfonds" war von vornherein als eine Einrichtung auf Zeit gedacht. Sie sollte durch ihre Fördermöglichkeiten übergangsweise einen Beitrag zur Angleichung der Lebensverhältnisse im Bereich der Künstlerförderung, insbesondere durch Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur leisten. Mit der Austrittserklärung Sachsens wurde bereits Ende 1996/97 hier in Thüringen der weitere Verbleib in der Stiftung diskutiert, insbesondere vor dem Hintergrund, dass Thüringen damals unterdurchschnittliche Fördermittel aus dem Zinsertrag der Stiftung erhielt. Die Regierungschefs der neuen Länder haben sich daher im Frühjahr 1997 auf neue Grundsätze zur Förderpolitik geeinigt. Danach soll ein Drittel der Zinserträge für den Fehlbedarf der Betriebskosten der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf und Lukas sowie die Verwaltung der Stiftung in Berlin und zwei Drittel für die Förderung von Projekten und die Vergabe von Stipendien aufgewendet werden. Die Länder konnten dann mit Finanzierungen entsprechend ihrer eingebrachten Anteile rechnen. Leider unterlagen diese Finanzierungsproportionen in den vergangenen Jahren jedoch immer wieder sehr starken Schwankungen, da je nach Geldmarktentwicklung die Gefahr bestand, nur noch die Grundkosten für die Verwaltung und für die Künstlerhäuser abdecken zu können. Die Finanzierung von Projekten und Stipendien, von denen gerade die Thüringer Kulturlandschaft profitiert, hätten nicht mehr finanziert werden können. Die Stiftung hatte daher zur Aufrechterhaltung des Stiftungszwecks massive Einschnitte in ihrem Personalbestand vorgenommen. Diese Einsparpotenziale sind mittlerweile ausgeschöpft. Auch konnte die Stiftung bisher auf außerordentliche Zinserträge zurückgreifen, das heißt, sie erzielte Gewinne aus dem Anlagevermögen, ohne die Substanz und den Wert des gemeinsamen Fonds zu gefährden. Die finanziellen Nöte der Stiftung "Kulturfonds" werden sich nach dem offiziell angekündigten Austritt des Landes Sachen-Anhalt und der vorgesehenen Kündigung zum Jahresende drastisch verschärfen. Für die vier verbleibenden Länder Brandenburg, Berlin, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen stellt sich nunmehr die Frage, ob die Stiftung nach dem Austritt Sachsen-Anhalts ihre Aufgabe nach dem Staatsvertrag über die Neuordnung der Rechtsverhältnisse der Stiftung "Kulturfonds" in angemessenem Umfang wahrnehmen kann. Dem Land Sachsen-Anhalt steht allein ein Kapitalanteil von 25,7 Prozent zu. Aus dem Restvermögen kann der Stiftungszweck nicht mehr in Gänze erfüllt werden. Die Erträge der vier verbleibenden Länder würden nur noch für die Künstlerhäuser oder für kulturelle künstlerische Projekte ausreichen. Deshalb bin ich zu der Auffassung gelangt, dass eine Fortführung der Stiftung "Kulturfonds" allein mit den vier verbleibenden Ländern nicht sinnvoll ist, und die Stiftung daher

einvernehmlich durch Auflösung und Neufassung eines Staatsvertrags beendet werden sollte.

(Beifall Abg. Schwäblein, CDU)

Dieser Auffassung haben sich auch die übrigen Länder angeschlossen. Entscheidend bei einer solchen Lösung ist für mich, dass das Vermögen weiterhin für die Förderung von Kunst und Kultur in Thüringen zur Verfügung steht. Die Landesregierung wird daher dem Landtag vorschlagen, die einvernehmliche Auflösung der Stiftung "Kulturfonds" mit der Errichtung einer Landeskulturstiftung zu verbinden, um aus den Zinserträgen weiterhin Stipendien und künstlerische Projektförderung für die freie Kulturszene hier in Thüringen zu sichern. Nach dem Staatsvertrag der Stiftung "Kulturfonds" sind allerdings die beiden Künstlerhäuser ungeteilte Erbmasse. Da die Sitzländer eine Übernahme abgelehnt haben, stehen wir daher in der Verantwortung, gemeinsam mit den übrigen Ländern eine tragfähige Lösung zu finden. Beide Künstlerhäuser sind ganzjährig genutzt, sie sind vor allem heute national und international ausgerichtet. Schloss Wiepersdorf, aber auch Ahrenshoop sind zu einem Treffpunkt ausgesuchter internationaler Künstler geworden, zu einem Austauschplatz von ost- und westeuropäischer Kunst. Sie tragen damit nicht unerheblich bei zum Dialog der Kulturen, aber auch zum Zusammenwachsen Europas. Eine solche Aufgabe ist nicht allein Angelegenheit der neuen Länder, sondern vielmehr auch eine Frage der auswärtigen Kulturpolitik der Bundesrepublik Deutschland. Die Landesregierung bemüht sich daher gemeinsam mit den übrigen Ländern, die Künstlerhäuser in die Verhandlung zur Gründung einer Deutschen Kulturstiftung mit einzubeziehen. Diese Verhandlungen zwischen den 16 Bundesländern und der Bundesregierung befinden sich derzeit in einem sensiblen Stadium. Deshalb bitte ich Sie um Verständnis, dass ich zurzeit nicht auf Details eingehe. Es ist im Interesse der Künstlerförderung im Freistaat Thüringen, eine tragfähige Lösung für das Miterbe der Künstlerhäuser zu finden und wir sind dort auf einem guten Weg.

Durch die Errichtung einer eigenen Landeskulturstiftung und damit Schaffung einer zusätzlichen Förderstruktur, die auf individuelle und besondere Eigenheiten der Künstlerförderung hier in Thüringen eingeht, kann der ursprüngliche Auftrag der Stiftung "Kulturfonds" weitergeführt werden. Nach Jahren der Unsicherheit zur Zukunft der Stiftung "Kulturfonds" streben wir jetzt eine dauerhafte Lösung für die Verwendung des Vermögens an. Die von Staatsministerin Weiss vorgeschlagene Gesamtlösung der Integration des Vermögens der Stiftung "Kulturfonds" bedeutet dagegen wieder nur eine Lösung auf Zeit. Deshalb tragen wir diese Lösung nicht mit. Die Finanzierung der geplanten Deutschen Kulturstiftung soll in einem zeitlich begrenzten Abkommen geregelt werden und deshalb halte ich den Weg, den Thüringen und Sachsen-Anhalt gehen, für die zukunftsweisendere Lösung.

Folgende Schritte hat die Landesregierung bis Ende dieses Jahres umzusetzen und wir hoffen dabei auf Ihre Mitwirkung:

Um nicht zu Beginn des Jahres 2005 durch das Wirksamwerden der Kündigung Sachsen-Anhalts nur noch über eine Rumpfstiftung zu verfügen, die ihre Aufgaben nicht mehr erfüllen kann, bereitet die Landesregierung den Abschluss eines Staatsvertrags zur einvernehmlichen Auflösung der Stiftung "Kulturfonds" mit Wirkung zum 31.12.2004 vor. Darüber hinaus verhandelt der Ministerpräsident gemeinsam mit seinen Amtskollegen aus den neuen Ländern bezüglich der Übernahme der Künstlerhäuser in die geplante gemeinsame Stiftung des Bunds und der Länder. Mit der Ratifizierung eines solchen Staatsvertrags beabsichtigt die Landesregierung gleichzeitig die Gründung einer Kulturstiftung "Thüringen" vorzulegen und somit eine übergangslose Förderung von Kunst und Kultur, von Projekten hier in Thüringen zu ermöglichen.

Wir werden damit unserer kulturellen Tradition ebenso gerecht wie der Notwendigkeit, vertragliche Voraussetzungen für die zukünftige Entwicklung der Kultur hier im Freistaat Thüringen zu schaffen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen damit zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Seidel, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, lieber Herr Prof. Pforte - ich begrüße den Geschäftsführer der Stiftung "Kulturfonds" auf der Tribüne -, viel Nebel, wenig Klares ist trotz des Sofortberichts geblieben. Merkwürdig ist schon die Formulierung "Gründung einer Kulturstiftung Thüringen" oder wie ihn die PDS im Nachgang betitelt "Vorbereitung der Gründung einer Kulturstiftung Thüringen". Dabei geht es der Union und ihrer Regierung doch um etwas ganz anderes. Nach dem Motto: "Jeder macht seins", verfolgt die CDU mittels Antrag und auch mittels Sofortbericht das Ausstiegsszenario aus der Stiftung "Kulturfonds". Ausstiegsszenarien Thüringens gab es übrigens schon Mitte der 90er-Jahre, wie die Union in der Begründung ihres Antrags selbst zugibt. Gott sei Dank setzten sich seinerzeit in der 2. Legislatur Bernhard Vogel und Gerd Schuchardt für den weiteren Verbleib Thüringens in der Stiftung "Kulturfonds" mit Erfolg ein. Sie können im Sofortbericht mit Engelszungen reden, wahr ist, heute soll der Weg Thüringens aus der Stiftung "Kulturfonds" für die Landesregierung mittels Antrag der Mehrheitsfraktion freigeschlagen werden.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich erinnere Sie deshalb, insbesondere aber die Union, an wichtige Zuwendungen durch die Stiftung "Kulturfonds" auch an

den Freistaat Thüringen in den vergangenen Jahren; Zuwendungen für viele Literatur-, Musik-, Jazz-, Kunst-, Film- und Ausstellungsprojekte. Ich denke an die unverzichtbare Förderung des "Goldenen Spatz" in Gera, an Stipendien für Künstler und Schriftsteller. Man könnte noch eine Vielzahl von Projekten konkret benennen. Erinnert sei z.B. an die Drehbuchförderung des preisgekrönten Films "Good bye Lenin".

Meine Damen und Herren, die Zerschlagung der Stiftung "Kulturfonds", all das soll geschehen unter Verweis auf Sachsen-Anhalt, die die Kündigung ihres Landes zum Gegenstand ihrer Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP machten. Wer hier federführend wirkte, mag dahingestellt bleiben. Ganz lapidar heißt es in deren Vereinbarung "Die Partner streben die Errichtung einer Kulturstiftung SachsenAnhalt an. Der Stiftungszweck ist auf eine breite kulturelle Förderung hin auszurichten. Der Anteil des administrativen Aufwands ist so gering wie möglich zu halten. Der Kapitalstock wird aus den bisher bei der Stiftung "Kulturfonds" in Berlin eingelegten Finanzmitteln Sachsen-Anhalts rekrutiert. Darüber hinaus sind Zuwendungen zur Kapitalaufstockung durch das Land erwünscht. Außerdem müssen Konzepte entwickelt werden, die einen Anreiz für Stiftungen durch Dritte bieten." Soweit die Anhaltiner mit ihrer Brechstangenpolitik.

Aber liebe Leute, so geht das einfach nicht. Was man an dieser Stelle unbedingt erwähnen muss, es handelt sich bei Sachsen-Anhalt um einen Stiftungsanteil in Höhe von ca. 9,5 Mio.  "!    mal 7,6 Mio. #   $ legt.

Liebe Kollegen, das Anliegen des Antrags der Union bleibt mehr als im Dunkeln. 7,6 Mio.     kapital sind zum Sterben zu viel und zum Leben für eine Thüringer Kulturstiftung einfach zu wenig. Bei der gegenwärtigen Thüringer Haushaltslage ist kaum davon auszugehen, dass weitere Mittel ausfindig gemacht werden können. Insofern haben die Fragen der PDS im Antrag Drucksache 3/3355 durchaus ihre volle Berechtigung. Wofür also die Kulturfondsmittel in Thüringen einsetzen? Die Anhaltiner haben in dieser Frage genauso verschwommen unpräzise Antworten wie die Thüringer CDU in ihrem Antrag, auch die Berichterstattung. Hat die Union dabei an Breiten-, Sozio- oder Jugendkultur gedacht, an eine Stiftung Breitenkultur, wie sie in dem Thüringer Haushalt seit Jahren als Lehrmittel vor sich hergeschoben wird? Ist dabei an die bei gleicher Höhe immer enger werdenden Ausgaben für Hochkultur, für Theater und Orchester gedacht oder etwa an den finanziell stark gebeutelten Bereich der Denkmalpflege? Vielleicht gar an Prinz Michael, wenn es mit dem Verkauf des Waldes nicht so recht klappen sollte?

Übrigens, auch das Beispiel der Landeskulturstiftung Sachsen - Sachsen ist 1997 aus der Stiftung "Kulturfonds" ausgetreten - ist zum Vergleich gänzlich unpassend, da für deren Stiftung dauerhaft zusätzliche Landesmittel zur Verfügung gestellt werden müssen. Für Thüringen wäre dies

bei der jetzigen Haushaltssituation wohl kaum zu verantworten.

Sie sehen, meine Damen und Herren, alles bislang ungeklärte Fragen und Probleme im schönen Kulturland Thüringen. Dennoch gibt es eine wichtige, interessante, neue Option. Die PDS, auch die Ministerin, deuteten sie beide schon an. Die Beauftragte für Kultur der Bundesregierung, Staatsministerin Christina Weiss, stellt in einem Eckpunktepapier den Vorschlag für die Errichtung einer deutschen Kulturstiftung unter Zusammenführung der Kulturstiftung des Bundes, der Kulturstiftung der Länder und der Stiftung "Kulturfonds" vor. Ein Drei-Säulen-Modell, sozusagen als dritte Säule, sollte die von den neuen Ländern mit Ausnahme Sachsens getragene Stiftung "Kulturfonds" unter Einbeziehung der Künstlerhäuser Schloss Wiepersdorf und des Künstlerhauses Lukas in Arenshoop in die neue Stiftung integrieren. Hier könnte die weitere ostspezifische künstlerische Förderung auf eine langfristig tragfähige, stabile, sichere Zukunft gehoben werden, ohne sich nach dem Motto "Jeder macht seins" klein in klein zu verzetteln.

In diesem Sinne, meine Damen und Herren, sollten beide Anträge einschließlich des Sofortberichts eine eingehende Bewertung und Behandlung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst erfahren. Ich bin sicher, wir, die Mitglieder des Ausschusses, werden dazu während unserer auswärtigen Ausschuss-Sitzung in Österreich und Ungarn genügend Zeit dafür finden, uns mit der Problematik zu befassen.

Vielleicht noch eine letzte Bemerkung. Selbst, wenn alles für den Ausstieg aus der Stiftung "Kulturfonds" spräche, so wäre dies jetzt der denkbar ungünstigste Zeitpunkt, da bei der gegenwärtigen Kurslage die Wertpapiere absolut tief im Keller liegen. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Als nächste Rednerin hat Frau Abgeordnete Dr. Klaubert, PDS-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich bin zunächst ganz froh darüber, dass wir einen Bericht gehört haben und insbesondere zu der Frage 4 aus unserem Antrag, nämlich zur Stellung der Landesregierung zum Eckpunktepapier der Staatsministerin Weiss. Aber die Antwort befriedigt natürlich nicht. Die Antwort befriedigt insofern nicht, da aus unserer Sicht offensichtlich nicht alle Probleme, die damit verbunden sind, die aus dem CDU-Antrag herauszulesen sind, gelöst werden. Demzufolge einige Problemsichten, die von unserer Seite genannt werden müssen und die unbedingt - das sage ich gleich vorweg - im Ausschuss für Wissenschaft, For

schung und Kunst debattiert werden müssen.

Als wir den Antrag zur Gründung einer Kulturstiftung Thüringens in die Hand bekamen, hätte man zunächst meinen können, dass ein Oppositionsantrag der PDS-Fraktion, der seit vielen Jahren vorliegt, nämlich eine Kulturstiftung in Thüringen vorrangig mit den Aufgaben Jugendund Breitenkultur zu installieren, in Erfüllung gehen könnte. So ist es aber nicht. Wenn man den Antrag hinterfragt, wird eigentlich deutlich, dass Thüringens CDU eine Kulturstiftung gründen möchte und eine andere dafür opfert, nämlich die Stiftung "Kulturfonds".

(Beifall bei der PDS)

Die Angriffe auf diese Stiftung gibt es schon lange, das hat der Abgeordnete Seidel bereits deutlich gemacht, und auch in der letzten Legislaturperiode gab es vielleicht unbemerkt von manchem ein Ausstiegsszenario, welches übrigens auch mit der Hilfe des Ministerpräsidenten a.D. Dr. Vogel abgewehrt werden konnte. Damit geht natürlich gleichzeitig der Auftrag an Sie, Herr Althaus. Sie haben in Ihren ersten Worten als Ministerpräsident immer wieder von "Werte leben" und "Kultur in Thüringen fördern" gesprochen. Sie sollten sich also sehr genau mit diesem Antrag noch einmal beschäftigen, denn Ende des Monats wird in der Ministerpräsidentenkonferenz beim Bundeskanzler über diesen Sachverhalt verhandelt und Sie könnten das Kunststück fertigbringen, die Künstlerförderung in Ostdeutschland auf völlig neue Füße zu stellen. Aber Sie haben noch einige Tage Zeit und das wäre innerhalb Ihrer ersten 100 Tage Amtszeit.

Die Stiftung "Kulturfonds" übrigens, von der die Ministerin vorhin als einer zeitweiligen Stiftung oder als einer Stiftung mit einer zeitweiligen Aufgabe sprach, ist 1990 als Stiftung öffentlichen Rechts gegründet worden und Rechtsnachfolgerin des Kulturfonds der DDR. Das Stammkapital betrug damals 184 Mio. Mark der Deutschen Notenbank. Es kam aus Geldern, die von der PDS als Rechtsnachfolgerin der SED abgeführt werden mussten, berechtigterweise abgeführt werden mussten, weil sie nicht Eigentum der Partei, sondern Eigentum des Staates DDR waren. Auf der Grundlage des Einigungsvertrages Artikel 35 Abs. 6 setzte die Stiftung "Kulturfonds" ihre Mittel zur Förderung zeitgenössischer Kunst in den neuen Ländern und in Berlin ein und es ist bereits gesagt worden, seit 1997 nicht mehr in Sachsen, weil Sachsen aus dieser Stiftung ausgeschieden ist. Die Stiftung vergibt Stipendien, fördert länderübergreifende Projekte und betreibt die genannten zwei international renommierten Künstlerhäuser in Arenshoop und auf Schloss Wiepersdorf.

Was aber besonders interessant ist, dass mit der Stiftung ein Fonds zur spartenübergreifenden innerdisziplinären Förderung der zeitgenössischen Kunst in den neuen Ländern entstanden ist. Es gab neben den Ausstiegsszenarien immer wieder Überlegungen, ob man ein solches Modell nicht beispielhaft auf die gesamte Bundesrepublik über

tragen kann, so dass also aus einer bundesdeutschen Stiftung, an der sich die Länder beteiligen, diese länderübergreifende und spartenübergreifende Künstlerförderung in der gesamten Bundesrepublik wirken könnte. Das ist immer wieder abgelehnt worden, und so sahen wir auch in dem Vorschlag der Staatsministerin Weiss, auf die der Abgeordnete Seidel nun wiederum eingegangen ist, eine Möglichkeit, dass sich dieses Modell durchsetzen könnte. Man muss dazu sagen, wenn man ein solches Modell durchsetzen würde, dann würde auch die Chance bestehen, dass die ostdeutschen Länder mit dem eingebrachten Kapital sowohl an Immobilien als auch an Wertpapieren als auch an dem Vermögen diese Förderung zu betreiben nicht mehr als Bittsteller allein auftreten würden, sondern etwas eingebracht hätten in deutsche Kulturförderung, und letztendlich modellhaft etwas auf die gesamte Bundesrepublik übertragen werden würde.

(Beifall bei der PDS)

Auch von unserer Fraktion ist anzufragen, was der Kollege Seidel jetzt gesagt hat. Wie soll man mit knapp 8 Mio.  die also den Thüringer Anteil an der Stiftung "Kulturfonds" darstellen, die Thüringer Kulturstiftung ausreichend finanzieren und die Aufgaben erledigen, die bisher durch die Stiftung "Kulturfonds" realisiert worden sind, und gleichzeitig noch bestimmten Ansprüchen der Thüringer Kulturförderung entgegenkommen? Wir haben das Thema der Stiftungsgründung des Öfteren diskutiert. Es wurde auch immer wieder gesagt, wir haben nicht ausreichend Kapital um eine Thüringer Kulturstiftung, die eigene Erträgnisse abwirft, zu gründen, und nun ist plötzlich ein Anteil von 7,6 Mio.     % & Ministerin Schipanski und Herr Ministerpräsident Althaus, es klingeln dabei alle Alarmglocken, muss ich Ihnen sagen. Auch nach dem Bericht ist es nicht deutlicher geworden, dass der Weg, der mit dem CDU-Antrag eingeschlagen worden ist, der richtige Weg sowohl für Thüringen und insbesondere aber auch für die Kunst und Kultur sei. Ich möchte demzufolge noch einmal mit aller Deutlichkeit formulieren: Die Probleme, die sich hinter dem CDU-Antrag verbergen, müssen unbedingt im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst debattiert werden. Wir dürfen uns keinen Schnellschuss erlauben, der heute mit der Abstimmung des CDU-Antrags Verhältnisse sanktioniert, die wir dann nicht mehr zurückholen können. Denn würden wir das tun, dann würden wir uns dem Vorwurf aussetzen, dass die Thüringer Kulturstiftung nichts anderes ist als das Grabkreuz auf dem Grab der Stiftung "Kulturfonds". In diesem Sinne hoffe ich, dass ich Ihr Verständnis erweckt habe und wir eine sorgsame Beratung im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst durchführen. Ich möchte gleichzeitig dazu beantragen, dass der Bericht, den die Ministerin gegeben hat, und der Hintergrund, der dazu in der Ausschuss-Beratung notwendig ist, mit im Ausschuss fortberaten wird.

(Beifall bei der PDS; Abg. Döring, SPD)

So, das Wort hat jetzt Herr Prof. Goebel, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in seiner gestrigen kurzen Rede formulierte der Ministerpräsident: "Dass Thüringen ein Kulturland ist, weiß jeder." Ich bin der Meinung, wir empfinden in der Tat den kulturellen Reichtum unseres Landes, den die Frau Ministerin in ihrem Sofortbericht noch einmal deutlich dargestellt hat, auch als ein besonders prägendes Merkmal, und das meint nicht nur die kulturellen Traditionen, das meint auch das kulturelle und künstlerische Leben jetzt und heute. Künstler brauchen unsere Aufmerksamkeit, unsere Offenheit, unsere Bereitschaft zur Auseinandersetzung mit ihrer Kunst und Sie brauchen unsere Unterstützung und unsere Förderung. Das war in der Vergangenheit so, das ist heute so und dem stellt sich der Freistaat Thüringen mit den erwähnten 1,5 Prozent Kulturausgaben aus dem Landeshaushalt. Es gab und gibt darüber hinaus weitere Instrumente der Kunstförderung. Es gibt die Stiftung "Kulturfonds", zunächst der sechs deutschen Bundesländer, über deren Genesis wir ebenfalls im Sofortbericht ausführlich informiert worden sind. Die Stiftung dient der Förderung zeitgenössischer Kunst und Kultur und sie unterhält die bekannten zwei Künstlerhäuser. Die Förderpraxis der Stiftung, auch das ist von allen meinen Vorrednern gesagt worden, war zu unterschiedlichen Zeiten durch unterschiedliche Sichten nie frei von Kritik. Der Aufwand für die Geschäftsführung, der hohe Aufwand für den Unterhalt der Künstlerhäuser, die Wirksamkeit in den jeweiligen Ländern in unterschiedlichen Sparten wurden vielfach hinterfragt. Der Freistaat Sachsen hat die Stiftung verlassen. Das Land Sachsen-Anhalt beabsichtigt das Verlassen der Stiftung in diesem Jahr, übrig bleiben vier Länder. Mit dieser dann übrig bleibenden Substanz, die immer schmaler ist, ist eine zentrale Verwaltung des Stiftungskapitals mit den notwendigen Aufwendungen aus meiner Sicht immer fragwürdiger. Das hat meine Fraktion dazu bewogen, die Landesregierung mit dem vorliegenden Antrag zu bitten, aktiv die Sicherung des Thüringer Anteils der Stiftung zu betreiben, und diesen in eine eigene Stiftung einzubringen. Dabei ist der bevorzugte Weg der der Auflösung und ich höre aus dem Sofortbericht mit Genugtuung, dass hier ein Stück des Weges beschritten ist. Denn es geht darum, zuallererst die Sicherung dieser zusätzlichen Fördermöglichkeiten für die Gegenwartskunst in Thüringen zu betreiben.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das ist der Kern des Stiftungsgeschäfts für die neu zu errichtende Stiftung, auch das hat Frau Ministerin Schipanski deutlich dargestellt. Der Kurswert des Stiftungskapitals lässt einen weiteren Zweck im Moment sicher auch nicht zu. Nun kommt die Anregung aus den Reihen der Opposition, man könne doch,

auch das ist ja unter anderem ein Vorschlag der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, diese Stiftung komplett einbringen in die neu zu errichtende Deutsche Kulturstiftung. Meine Damen und Herren, ich bin der Meinung, damit geht die Sichtweise auf die Teile der Förderung, die unser Land betrifft, verloren, und deshalb halte ich dies für grundsätzlich nicht vernünftig. Dagegen ist, was die Frage der Künstlerhäuser anbetrifft, durchaus, und auch das hat ja die Ministerin schon dargestellt, eine andere Sichtweise sinnvoll. Wenn man sich beispielsweise, man kann das im Internet genau verfolgen, die derzeitige Liste der Stipendiaten des Jahres 2003 in Wiepersdorf ansieht, dann stellt man fest, dass sich zurzeit bzw. im Verlaufe dieses Jahres 24 Künstler dort befinden mit einem Stipendium der Stiftung "Kulturfonds". Davon kommen sechs aus dem Bereich der Mitgliedsländer, fünf davon aus Berlin, alle anderen aus Deutschland, Europa, aus Nord- und Südamerika, und das zeigt, dass dieses Haus eine Begegnungsstätte für Künstler aus der Welt geworden ist, eine Begegnungsstätte, in der Kreativität entwickelt wird, in der grenzüberschreitende künstlerische Projekte bearbeitet werden. Das ist wichtig, das ist gar keine Frage, und das ist durchaus etwas, was im Bereich der Kulturpolitik des Bundes weiter zu betreiben ist. Das kann also eine solche Aufgabe einer neuen Kulturstiftung, der Deutschen Kulturstiftung sein. Da ist unsere Empfehlung, diese Künstlerhäuser dort auch einzubringen. Man kann sich durchaus vorstellen, als Beitrag zu den Unterhaltskosten könnte dann die Landesstiftung ihrerseits auch Arbeitsstipendien für Aufenthalte in solchen Häusern ausbringen. Denn, meine Damen und Herren, die sächsische Kulturstiftung ist derzeit in Wiepersdorf mit sechs Künstlern vertreten, Thüringen mit keinem. Das ist ein System, das man durchaus durchbrechen kann. In diesem Sinne wäre der Weg, den wir hier vorschlagen, eine Bereicherung für das Kulturland Thüringen.

(Beifall bei der CDU)

Ein weiterer Gesichtspunkt ist mir wichtig, den Herr Seidel erwähnt hat, als er die Pläne des Landes Sachsen-Anhalt hier vorgetragen hat. Eine eigene Kulturstiftung kann ein Nukleus sein für einen Fördermechanismus, der in der Zukunft durchaus breiter aufgestellt werden kann, wenn es gelingt, ihn so zu gestalten, dass Zustiftungen, auch Zustiftungen aus privater Hand, interessant, attraktiv und gegeben werden. Damit können wir schrittweise ein Instrument entwickeln, das - wie es eine Stiftung sein sollte auf Jahrzehnte angelegt ist zur Förderung von Kunst und Kultur.

Aber, meine Damen und Herren, ich bin durchaus in einem mit den Beiträgen meiner Vorredner einverstanden; die Details dieser Gestaltungen können wir durchaus noch einmal im Ausschuss beraten. Deshalb möchte auch ich hier die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst für den Antrag meiner Fraktion beantragen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)