Protokoll der Sitzung vom 03.07.2003

Ich hatte da zur Frage 3 gesagt, dass die Landkreise bereits gemeinsam Richtlinien erarbeiten. Auf dieser Basis, denke ich, wo vor Ort die Kenntnis der Sachlage ist, kann am besten mit den Richtlinien umgegangen werden. Ich würde das auch dort belassen wollen. Sie wissen ja, Frau Thierbach, dass wir das Gesetz im Bundesrat abgelehnt haben. Ich denke, dass unberechtigte Erwartungen auch bei den Antragsberechtigungen begründet worden sind. Wir bleiben dabei, diese Aufgabe ist bei den Kommunen am besten aufgehoben.

(Beifall bei der CDU)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3397 der Frau Abgeordneten Klaubert und Frau Abgeordnete Nitzpon wird sie stellen. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

"Bundestags-Enquetekommission Kulturpolitik"

SPD und Grüne im Bundestag haben die Einberufung einer Enquetekommission zur Kulturpolitik angekündigt. Die Länder pochen dagegen in der Kulturpolitik auf ihre Eigenständigkeit. Der Sprecher der unionsgeführten Bundesländer, Bayerns Wissenschaftsminister Hans Zehetmair, sagte in einem dpa-Gespräch: "Eine weitere Kommission bringt der Kultur in Deutschland nichts."

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Ankündigung von SPD und Grünen im Bundestag zur Einberufung einer Enquetekommission des Bundestags zur Kulturpolitik?

2. Was ist der Landesregierung zum Auftrag und Ziel der Einberufung einer Enquetekommission bekannt, und wie bewertet sie dies?

3. Worin sieht die Landesregierung Vor- und Nachteile der Arbeit einer Enquetekommission des Bundestags zur Kulturpolitik?

4. Inwiefern ist die oben genannte Auffassung des bayerischen Wissenschaftsministers mit dem unionsgeführten Bundesland Thüringen abgestimmt?

Frau Ministerin Schipanski, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Dr. Klaubert in folgender Weise:

Wegen des inhaltlichen Zusammenhangs fasse ich die Fragen 1 bis 3 zusammen: Der Landesregierung ist bekannt, dass der Deutsche Bundestag eine Enquetekommission zur Kulturpolitik einsetzen will. Der Deutsche Bundestag unterstreicht damit die hohe Bedeutung, die diesem Politikbereich in unserem Land zukommt. Dieses Signal ist zu begrüßen, allerdings liegt der konkrete Arbeitsauftrag der Kommission bisher nicht vor, deshalb kann sich die Landesregierung hierzu nicht äußern. Das gilt auch für eventuelle Vor- oder Nachteile der Arbeit der Kommission. Wir gehen aber davon aus, dass im Fall der Einberufung einer solchen Enquetekommission auch die Länder und die kommunalen Spitzenverbände entsprechend ihrer grundgesetzlichen Zuständigkeiten beteiligt werden.

Zu Frage 4: Der bayerische Wissenschaftsminister hat in dem zitierten Interview seine Meinung geäußert, es ist unüblich, derartige Statements untereinander abzustimmen.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke, Frau Ministerin. Wir kommen zu Drucksache 3/3421. Herr Abgeordneter Müller, bitte, Sie stellen sie.

Errichtung eines Fünf-Sterne-Hotels in Erfurt (II)

In der Stadt Erfurt gibt es zurzeit zwei Interessenten für den Bau und Betrieb eines Fünf-Sterne-Hotels. Beide Hotel-Konzeptionen gehen von einer Integration der einzigen für Thüringen geplanten Spielbank in das jeweilige Hotel aus. In der Antwort auf meine Mündliche Anfrage in der Drucksache 3/3318 führte die Landesregierung aus, dass die landeseigene erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG bereits eine vertragliche Bindung im Hinblick auf die Integration der geplanten Thüringer Spielbank in das am Brühl geplante Fünf-Sterne-Hotel eingegangen ist.

Ich frage die Landesregierung:

1. Der Standort der Thüringer Spielbank ist per Gesetz durch den Gesetzgeber festzulegen. Das derzeit gültige Thüringer Spielbankgesetz beinhaltet keine Standortfestlegung für den Sitz der Thüringer Spielbank. Auf welcher gesetzlichen Grundlage hat die erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG die in der Antwort auf die Drucksache 3/3318 genannte vertragliche Bindung für Spielbankräumlichkeiten in Erfurt vorgenommen?

2. Einem Ausbau des Erfurter Hofs zum Fünf-Sterne-Hotel unter Nutzung von Fördermitteln aus der Städtebauförderung und der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" sollen beihilferechtliche Probleme entgegenstehen. Wie bewertet die Landesregierung diese Aussage?

3. Seit wann sind der Landesregierung die unter Frage 2 genannten beihilferechtlichen Fragen bekannt?

4. Wie stellt sich die Landesregierung die Zukunft der Liegenschaft "Erfurter Hof" in Erfurt vor, vor dem Hintergrund der zu Gunsten des LEG-Standorts Brühl inzwischen getroffenen Entscheidung?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Dr. Müller, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Müller für die Landesregierung wie folgt:

Nach dem derzeit noch geltenden Spielbankgesetz entscheidet die Landesregierung über die Standorte für die Errichtung einer Spielbank in Thüringen. Auf der Grundlage eines Gutachtens, welches die Landeshauptstadt Erfurt unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten als einzig tragfä

higen Standort für eine Spielbank in Thüringen auswies, hat sich die Landesregierung am 23.10.2001 auf den Standort Erfurt verständigt. Im Anschluss daran hat die Erste Thüringer Spielbankgesellschaft mbH & Co. KG als eine Personengesellschaft auf privatrechtlicher Grundlage einen Mietvertrag abgeschlossen.

Zu Frage 2: Im Rahmen der Investitionsförderung sind stets umfangreiche beihilferechtliche Bestimmungen zu beachten. Selbstverständlich gelten diese Bestimmungen auch beim kombinierten Einsatz mehrerer Förderprogramme, so dass die Fördertatbestände klar abzugrenzen sind. Eine gesonderte EU-Genehmigung ist nicht erforderlich.

Zu Frage 3: Diese ist mit Frage 2 beantwortet.

Zu Frage 4: Die Liegenschaft eignet sich für verschiedene Nutzungen. Hierüber hat allerdings nicht primär die Landesregierung zu entscheiden, sondern der Eigentümer der Liegenschaft in Abstimmung mit der Stadt Erfurt.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Müller.

Wenn die Antwort unter 1. so korrekt ist, weshalb liegt dann das Spielbankgesetz seit 12 Monaten im Innenausschuss? Dann könnte es doch auch zurückgezogen werden.

Das ist eine Frage, die der Landtag sicher beantworten muss. Dazu kann die Landesregierung nichts sagen.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke Herr Minister. Wir kommen zur Frage 3/3429. Bitte, Frau Abgeordnete Tasch.

Ausbau der Eisenbahnstrecke Erfurt-Bad Langensalza im Abschnitt Kühnhausen-Bad Langensalza

Für den 30. Juni 2003 ist die Verkehrsfreigabe auf der sanierten Bahnstrecke Bad Langensalza-Kühnhausen angekündigt worden.

Die Deutsche Bahn AG und der Freistaat Thüringen haben erhebliche Finanzmittel eingesetzt, um die Attraktivität dieser Strecke und damit der gesamten Regionalbahnlinie der Erfurter Industriebahn (EIB) Erfurt-Bad Langensalza-Kassel/Wilhelmshöhe zu erhöhen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Fahrzeitverkürzungen treten infolge der Sanierungs- und Ausbaumaßnahmen auf dieser Strecke ein?

2. Welche Angebotsverbesserungen schlagen sich für die Fahrgäste im Reisefahrplan 2004 infolge dieser Ausbaumaßnahmen nieder?

3. Welche Zuwächse an Fahrgastzahlen werden infolge der Attraktivitätserhöhung und Angebotsverbesserung prognostiziert?

Herr Minister Reinholz, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich beantworte die oben genannte Mündliche Anfrage für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Lassen Sie mich bitte zuerst feststellen, dass ohne die jetzt erfolgte Sanierung der Strecke Kühnhausen-Bad Langensalza in Kürze die Sperrung der Strecke erforderlich gewesen wäre. In diesem Jahr werden durch die DB-Netz AG hauptsächlich Sanierungsmaßnahmen am Oberbau durchgeführt. Im Ergebnis reduziert sich die Fahrzeit zwischen Erfurt und Bad Langensalza um ca. 5 Minuten. In einer weiteren Baustufe soll die Sicherungstechnik der Strecke modernisiert werden. Hierzu ist der Neubau eines elektronischen Stellwerkes bis 2007 vorgesehen. Im Ergebnis kann eine Geschwindigkeitserhöhung auf 80 km/h erreicht werden. Damit würde sich die Fahrzeit nochmals um ca. 10 Minuten verkürzen, so dass die Reisezeiten zwischen Erfurt und Kühnhausen-Bad Langensalza unter 45 Minuten liegen werden.

Zu Frage 2: Im Ergebnis der Ausbaumaßnahmen können ab Fahrplanwechsel am 14.12.2003 wieder direkte umsteigefreie Fahrmöglichkeiten von Erfurt nach Kassel mit Nahverkehrszügen angeboten werden. Im Rahmen der Gestaltung des neuen Jahresfahrplans verkürzt sich die Reisezeit zwischen Leinefelde und Erfurt um bis zu 14 Minuten.

Zu Frage 3: Die Abschätzung der Zuwächse der Fahrgastzahlen gestaltet sich schwierig. Noch bis zum Jahr 2006 beeinträchtigen die Umbaumaßnahmen im Erfurter Hauptbahnhof den Zugverkehr zwischen Erfurt-Kühnhausen-Döllstedt-Bad Langensalza. Beispielsweise werden verschiedene Züge zwischen Erfurt und Mühlhausen auch ab Dezember 2003 nur bis bzw. ab Erfurt-Nord verkehren können. Außerdem werden zwischenzeitlich noch Anpassungsmaßnahmen an den Bahnübergängen und der Sicherungstechnik notwendig sein, die erneute Sperrungen und kurzzeitigen Schienenersatzverkehr zur Folge haben wer

den. Insgesamt ist aber nach Fertigstellung der Baumaßnahmen an dieser Strecke und im Erfurter Hauptbahnhof von einer Steigerung der Fahrgastzahlen auszugehen.

Jetzt die Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete Tasch.

Sie sprachen eben von der Sicherheitstechnik, die eingebaut werden muss, um die Strecke auch mit 80 km/h zu befahren. Wann soll damit begonnen werden? Wann soll das beendet werden? Ist vor 2007 schon damit zu rechnen, dass auf dem Abschnitt Kühnhausen-Bad Langensalza mit 80 km/h gefahren werden kann oder mehr als im Moment mit 30 km/h?

Ich hatte darauf schon geantwortet, indem ich gesagt habe, bis 2007 soll das abgeschlossen werden und erst dann kann mit den Geschwindigkeiten gefahren werden.

Ich habe noch eine Nachfrage. Ich habe diesen Fahrplanentwurf 2003/2004 schon einmal sehen können, der ja wohl noch in der Abstimmung ist. Sie haben eben gesagt, die Durchgängigkeit zwischen Kassel-Wilhelmshöhe und Erfurt/Erfurt-Nord soll dann für alle Züge gegeben werden. In diesem ersten Fahrplanentwurf waren noch Standzeiten in Bad Langensalza im Berufsverkehr, also früh um 7.00 Uhr, von 40 Minuten vorgesehen. Ist das noch aktuell oder kann man da noch etwas machen? Das ist ja für den Pendlerverkehr auf keinen Fall förderlich.

Wir werden die Anregung aufnehmen und werden versuchen, das noch mit einzubringen. Das ist ja nur ein Entwurf. Am 14.12.2003 wird erst der Fahrplanwechsel auftreten.