Deshalb bleibt es dabei, was der Staatssekrektär vorhin vorgetragen hat und auch unser Kollege Wunderlich noch einmal vortragen wird, nämlich, dass der Freistaat nicht beabsichtigt, zu einem Zeitpunkt X sämtliche Waldflächen zu verkaufen, sondern tatsächlich auch, und das ist der Begriff, der wichtig ist, bei forstfiskalischen Gesichtspunkten auch Immobiliengüter u.a. Flächen verkauft, die eben nicht ausdrücklich Wald sind. Diese sollen vorrangig im Verkauf einbezogen werden, um damit den Erlös zu erzielen. Genau dieses soll der Haushaltsausschuss dann in seiner Berichtsvorlage zum 31. Mai nächstes Jahr bewerten und sehen, welcher Ist-Stand tatsächlich an Einnahmen erzielt wurde und welches Immobilienvermögen und welche Flächen tatsächlich verkauft worden sind.
Meine Damen und Herren, darüber hinaus bedarf es dann einer weiteren Bewertung. Ich will noch eines sagen, meine Damen und Herren, was zeigt, wie unterschiedlich doch auch in diesem Haus und darüber hinaus der Wert von Wald in Thüringen bemessen wird. Während die SPDFraktion davon ausgeht, dass man mindestens 6.000 bis 8.000 ha Wald verkaufen müsse, um den Erlös zu erzielen, geht der Rechnungshof selbst von einer Fläche von 4.736 ha und die Landesregierung, wie vorhin berichtet, von einer zu veräußernden Fläche zwischen 1.300 und 2.200 ha Wald aus. Das zeigt also, dass wir uns um eine Dimension um das Vierfache streiten, welcher Wert denn für Wald in Thüringen zu erzielen ist. Das zeigt auch, wie schwierig die Diskussion ist und wie zurückhaltend man die Diskussion tatsächlich führen sollte, weil - ich will es für unsere Fraktion noch einmal ausdrücklich sagen - nicht vorrangig der Verkauf von Wald im Vordergrund steht, sondern vorrangig die Einigung mit dem Hause EisenachWeimar- das war genau verkehrt herum,
Aber das ist der entscheidende Argumentationspunkt, der in der Bedeutung von ganz wichtigem Interesse ist, nämlich vorrangig die Einigung zu beachten, den Wert der Kulturgüter zu sichern und dagegen Eigentum aus dem Besitz Thüringens zu verkaufen.
Meine Damen und Herren, wir stimmen uneingeschränkt der Vorlage zu und wir hoffen auf gemeinsame Zustimmung aller Fraktionen, weil dieses epochale Ereignis und die besondere Wertschätzung für die Einigung, die möglicherweise in den nächsten Jahrzehnten nicht wieder zu erzielen wäre, über allem Wert liegt. Vielen Dank.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, vor Aufruf des nächsten Redners habe ich willkommene Gäste zu begrüßen, es ist eine Besuchergruppe aus Fort Wayne, amerikanische Gäste, die Gäste der Partnerstadt Gera sind, und es freut mich besonders, dass sie an ihrem heutigen Unabhängigkeitstag das Thüringer Parlament aufsuchen. Herzlichen Glückwunsch zu diesem Tag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am Anfang möchte ich Herrn Staatssekretär Aretz noch mal dafür danken, wie sachlich er die Fragen hier dargestellt hat und ich hoffe, dass wir auch in der weiteren Debatte diese Sachlichkeit hier wahren können.
Zum Abschluss der Restituionsverhandlungen mit dem Herzoghaus Sachsen-Weimar-Eisenach hat Frau Dr. Klaubert die Meinung unserer Fraktion bereits wiedergegeben. Ich möchte meine Äußerungen beziehen auf den Punkt 2 des vorliegenden Antrags der Landesregierung zur Veräußerung von Forstflächen, gerade weil ich in diesem Punkt 2 ein besonderes Problem sehe, das eigentlich getrennt vom Restitutionsergebnis behandelt werden müsste.
Meine Damen und Herren, es geht hier ganz einfach um eine der Formen der Finanzierung. Ich finde es schon mal merkwürdig, dass der Kunstverkauf in diesen Punkt 2 nicht aufgenommen wurde. Da stellt man sich natürlich auch die Frage, warum das passierte. Wir haben 15,5 Mio. € in Raten bis zum 31.05.2004 aufzubringen, um die Ansprüche
des Herzoghauses zu befriedigen. Das ist sicherlich nicht einfach, gerade in Anbetracht der schwierigen Haushaltslage. Aber, meine Damen und Herren, ich muss schon die Frage stellen, warum haben wir gerade diese Lösung hier angeboten bekommen. Selbst der Landesrechnungshof steht dem Antrag kritisch gegenüber. Ich sage Ihnen ganz eindeutig, aus Sicht unserer Fraktion hätte dieser Finanzierungsvorschlag nicht so schnell und nicht mit dieser Vorlage kommen müssen. Wir werden im September einen Nachtragshaushalt hier im Haus haben und bis dahin hätte man die Klärung der Finanzierung verschieben können.
Denn, meine Damen und Herren, die erste Rate von 2 Mio. € ist zwar im September bereits fällig, aber diese Rate soll ja gerade nicht über Waldverkauf geregelt werden, im Anschluss soll es dann bei den weiteren Raten um die forstfiskalischen Flächen gehen. Dann hätten wir uns im Rahmen des Nachtragshaushalts verständigen können, ob wir denn andere Möglichkeiten zur Finanzierung finden und wie wir diese Finanzierung am besten angehen. Herr Mohring, ich sage Ihnen auch ganz ehrlich, wenn Sie jetzt hier sagen, es wird nicht hauptsächlich Wald sein, sondern andere forstfiskalische Flächen, auch darüber hätten wir im Nachtragshaushalt reden können, damit wir genau wissen, wie sieht denn das Paket aus. Ich kann Ihnen dazu auch noch eines sagen: Wir haben ja im Vorfeld vielfach das Gespräch gesucht mit dem Bund Deutscher Forstleute, mit dem Hauptpersonalrat Forsten, da haben wir die Auskunft bekommen, dass die meisten Forsthäuser eben gerade schon aus dem Forstgrundstock herausgenommen worden sind, so dass hier das Verhandlungspaket so groß gar nicht mehr ist.
Meine Damen und Herren, ich denke, es gibt auch noch ein weiteres gravierendes Problem damit, denn wie gesagt, es geht hier um eine Finanzierung und nicht um einen Tausch wie damals beim Herzoghaus Sachsen-CoburgGotha. Da ist es eben etwas grundsätzlich anderes. Es geht darum, dass dem Freistaat Thüringen mit dieser Regelung ein Finanzloch entstanden ist und dieses Finanzloch muss gestopft werden und wir nehmen hier zum Stopfen eines Finanzloches Landeswald. Da muss ich eben mal spekulieren, warum wollen wir uns so zeitig auf den Wald festlegen. Es ist eine Frage, die mich sehr bewegt hat. Da drängt sich natürlich der Verdacht auf, dass es etwas damit zu tun hat, dass der Verhandlungsführer für das Herzoghaus Vizepräsident des Waldbesitzerverbandes ist und wie groß der Einfluss des Waldbesitzerverbandes ist, haben wir bei dem Gesetz zum Reiten im Wald eindeutig gemerkt.
Meine Damen und Herren, im Waldgesetz steht, Staatswald darf nur veräußert werden, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Der Gesetzgeber meinte damit Dinge wie z.B. den Straßenbau, den Bau von Bahntrassen oder
die im Wald stattfinden müssen. Aus diesem Grund, weil wir für diese Fragen den Verkauf von Wald genehmigen müssen, um der Entwicklung des Freistaats die Möglichkeit zu geben, hat der Gesetzgeber damals auch gesagt, die Einnahmen aus diesen Veräußerungen sollen grundsätzlich der Verbesserung des Forstbetriebs dienen.
Diese Haltung, meine Damen und Herren, haben wir bisher gegenüber Kommunen sehr nachhaltig durchgedrückt. Nun ist der Erwerb von Kulturgütern natürlich von nationaler Bedeutung. Über die Bedeutung der Kulturgüter ist heute schon viel gesagt worden. Dem schließe ich mich an. Das ist natürlich von öffentlichem Interesse, aber dieses öffentliche Interesse - der Erwerb dieser Kulturgüter - ist nicht an den Verkauf von Wald gebunden.
Meine Damen und Herren, wie gesagt, der Verkauf von Wald muss dem Wald wieder zufließen. Allerdings steht im Gesetz das Wort "grundsätzlich". Das Wort "grundsätzlich" hat nicht nur die Bedeutung, wie wir sie im täglichen Leben gebrauchen, sondern es hat auch noch eine juristische Bedeutung, die diesen Paragraphen zu einem Gummiparagraphen macht. Ich denke aber trotzdem, dass das Waldgesetz auch mit diesem Gummiparagraphen eindeutig ist, dass wir uns nicht darüber hinwegsetzen können. Es gibt dort noch den § 31 Abs. 4 "Der Staatswald soll in seinem Bestand und seiner Flächenausdehnung erhalten bleiben".
Meine Damen und Herren, wie wir das schaffen wollen, darüber steht in der Vorlage auch nichts. Wir haben nun auch noch ein Protokoll des Landwirtschaftsausschusses vom 2. März 2000 und ich würde Ihnen dringend empfehlen, sich dieses Protokoll wirklich noch mal gründlich anzusehen. Es ging damals um den Verkauf von kreiseigenen Waldflächen im Unstrut-Hainich-Kreis. Die Landesregierung führte damals aus, dass Staats- und Kommunalwald in erster Linie Schutz- und Erholungsfunktion und weniger eine Nutzfunktion haben und die erzielten Erlöse wieder in Wald zu investieren sind.
Gleichfalls wurde ausgeführt, dass Kommunal- und Staatswald gleichgestellt sind. Wir haben es also mit sehr deutlichen Aussagen zu tun und die werden noch unterstrichen von § 31 des Waldgesetzes "Der Staatswald dient dem Allgemeinwohl in besonderem Maße". Da muss ich noch ein paar Worte zum Ministerpräsidenten sagen, der gestern im Rahmen der Debatte zur Regierungserklärung hier im hohen Hause gesagt hat, dass es keine unterschiedliche
Sie haben gesagt, es gibt keine unterschiedliche Bewertung von unterschiedlichen Eigentumsformen im Waldbesitz, Herr Althaus.
Da sage ich Ihnen eben eindeutig, das Waldgesetz nimmt hier eine unterschiedliche Bewertung der Eigentumsformen vor, indem es sagt "Der Staatswald dient dem Allgemeinwohl im besonderen Maße". Das, meine Damen und Herren, ist eine Sache, an die sollten wir uns halten.
Die Zustimmung zu Punkt 2 des vorliegenden Antrags bedeutet aus meiner Sicht eindeutig einen Verstoß gegen das Waldgesetz. Sollte es hier zu einer Zustimmung durch das hohe Haus kommen, werde ich in diesem Fall prüfen, ob eine Organklage möglich ist und meiner Fraktion eine entsprechende Empfehlung geben.
Meine Damen und Herren, ich sehe mit dieser Regelung die Gefahr, dass Tür und Tor geöffnet wird dafür, dass in Zukunft kommunale und Landeshaushälter auf Staatswald und auf Kommunalwald zugreifen können, um Haushaltslöcher zu stopfen.
Wir werden es nicht verhindern können, wenn Kommunen, nachdem wir einen solchen Beschluss gefasst haben, von uns verlangen, Wald verkaufen zu können, um z.B. auch Ansprüche von Adelshäusern an Kunstgegenständen zu befriedigen.
Herr Abgeordneter Kummer, stimmen Sie mit mir überein, dass der Schutz und die Erhaltung von Kulturgut Allgemeinwohl in besonderem Maße ist?