Aus dem Pool ließe sich darüber hinaus Weiteres speisen. Ich denke hier besonders an den unbedingt notwendigen Einstellungskorridor zur Harmonisierung der Altersstruktur im Lehrerbereich. Ich denke z.B. auch an Abminderungsstunden für Lehrer, die sich im Rahmen eines möglichen Sonderprogramms im dienstlichen Interesse berufsbegleitend für Fächer und Richtungen qualifizieren Lehrkräften, wenn nicht gar einen Notstand gibt. Dies betrifft vor allem die Bereiche Förderschule - und aus der Mitte dieses Hauses kam es ja vorhin als Zwischenruf auch schon - auch den berufsbildenden Bereich. Wir sind gern bereit, diese Vorstellungen im Gespräch genauer zu untersetzen. Das muss dann aber auch gewollt sein.
Meine Damen und Herren, Unterrichtsausfall führt zu Defiziten in auszubildenden Kompetenzen. Sicher gibt es Schülerinnen und Schüler, die diese problemlos kompensieren können. Bei anderen aber bleiben Spuren, die nicht oder nur mit größeren Aufwendungen, z.B. über familiäre oder außerfamiliäre Nachhilfe und dann verbunden mit physischen und psychischen Belastungen für die Schüler, was ich für fragwürdig halte, gegebenenfalls auch verbunden mit finanziellen Belastungen gelöst werden können. Da müssen Sie uns schon die Frage nach der Qualität von Bildung, aber auch die nach der Chancengleichheit gestatten. Mit Chancengleichheit, ich sage nicht Gleichmacherei und ich meine dies auch nicht, hat das dann aber nichts mehr zu tun. Und auch die Abstriche in der Bildung sind in diesem Zusammenhang für uns nicht akzeptabel. Für uns sind Qualität von Bildung und damit von Schule und Chancengleichheit zwei wichtige Prämissen unseres bildungspolitischen Verständnisses, und ich erinnere mich an Diskussionen in den letzten Tagen, so etwas taucht ja nun auch bei anderen Parteien auf.
Wenn in diesem Zusammenhang Klage über freie Stellen im Schulbereich und nicht vorhandene Bewerber geführt wird, überhören wir diese keineswegs und sie beunruhigen uns auch sehr. Wir nehmen schon auch zur Kenntnis, dass es jetzt Versuche der Gegensteuerung gibt, nur reichen sie offensichtlich bei weitem nicht aus. Das Fehlen von geeigneten Bewerbern ist auch eine Folge der Personalpolitik der Landesregierung in den vergangenen Jahren. Die allgemeine Diskreditierung des Lehrerberufs, Berufsun
sicherheiten, Reden aus dem Regierungsumfeld im Zusammenhang mit der Schließung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Pädagogischen Hochschule Erfurt, über nicht vorhandenen Lehrerbedarf etwa bis zum Jahre 2013 bis 2015, natürlich auch die sinkenden Schülerzahlen, haben die Zahl der Lehramtsstudierenden rapide zurückgehen lassen. Hinzu tritt das Abwanderungsproblem, das sich gegenwärtig aus der unterschiedlichen Einstellungspraxis und der unterschiedlichen Bezahlung in Ost und West ergibt. Hier sind wirksame Lösungen gefragt: Aufwertung des Lehrerimages, sprich Anerkennung ihrer pädagogischen Leistungen, Werbung für den Lehrerberuf, berufsbegleitende Qualifizierung für Mangelfächer und, ich meine, auch eine Annäherung der Gehälter und Bezüge. Da gibt es ja Befürworter in der Landesregierung und ich hoffe sehr, dass sich diese dann auch durchsetzen können.
Die Problematik der Personalpolitik bzw. der Stellenplanung zeigt sich auch deutlich in den im vorliegenden Haushaltsentwurf enthaltenen Auf- bzw. Abbauschritten. Wie dies praktisch funktionieren soll - ich nehme als Beispiel nur einmal den Grundschulbereich, 2001 558 Stellen minus, 2002 plus 142 Stellen -, ist uns ein Rätsel. Das hätten wir gern mal erklärt und, ich meine, da ist auch Floating überfordert.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir an dieser Stelle noch einige Bemerkungen zu dem für den Sommer angekündigten Personalkonzept für den öffentlichen Dienst. Wir meinen und sagen dies auch mit aller Deutlichkeit, dass ein Personalkonzept nicht aus dem unsinnigen Vergleich mit anderen Ländern heraus erfolgen darf. Der Ausgangspunkt für ein vernünftiges Konzept muss ja wohl eine gründliche Situationsanalyse sein. Ich sehe mich da durchaus mit dem Herrn Kollegen Höhn von der SPD-Fraktion auf einer Ebene. Es muss eine Grundprämisse dieses Konzepts sein, einen funktionierenden öffentlichen Dienst zu haben. Daran, Herr Dr. Zeh, erinnern Sie sich dann hoffentlich, Sie haben das ja gestern angesprochen, wenn dieses Konzept entwickelt wird. Mit diesem, dazu fordern wir auf, darf der Schulbereich nicht wieder als Stellenspender behandelt werden. Das wäre mehr als fahrlässig und würde manche Äußerung der Landesregierung, die ich hier im Haus schon miterlebt habe in meiner kurzen Zeit der Abgeordnetentätigkeit, auch ad absurdum führen.
Nur zur Verdeutlichung noch einmal: Im Schulbereich werden, wenn der Abbauplan aufgrund der auftretenden Probleme nicht gestoppt wird, im Jahr 2005 etwa 20,4 Prozent der Stellenausgangszahlen von 1995 gestrichen worden sein, und das bei steigenden Geburtenzahlen, Letzteres sehe ich natürlich positiv.
Charakterisiert wird die Bildungspolitik der Regierungspartei in Thüringen auch durch den Haushaltsantrag zum
Einsatz von Richtern im Unterricht. Wir sprechen da überhaupt nicht gegen den Praxisbezug, im Gegenteil. Das ist schon etwas Vernünftiges. Aber durch den Antrag rufen Sie gleich mehrere Widersprüche hervor. Ich will auf einige eingehen. Einerseits wird die Überlastung der Gerichte beklagt, andererseits ordnen Sie ihnen eine zusätzliche Aufgabe zu. Wenn man davon ausgeht, dass im Interesse von Chancengleichheit und Rechtskunde alle Schüler in den entsprechenden Klassen von Regelschulen und Gymnasien diesen Unterricht erfahren sollen, kommt schon eine erhebliche Stundenzahl zusammen. 1.000 oder wie viel?
Ein weiterer Widerspruch: Einerseits bauen Sie Lehrerstellen weiter ab, andererseits bekunden Sie aber mit dem Einsatz von Richtern einen Bedarf an Lehrkapazität. Warum reden wir dann aber gerade auch wegen der oben genannten Belastungsgründe nicht darüber, auch Lehrer auf diesem Gebiet im dienstlichen Interesse zu qualifizieren?
Meine Damen und Herren, ein paar Bemerkungen zur Schulsanierung: Die grundsätzliche Auffassung meiner Fraktion zu dieser Frage wurde bereits vorgetragen. Ich will aber noch Folgendes ansprechen und ich hätte gern eine sachliche und ausreichende Antwort darauf und ich betone noch einmal das Sachliche. Es geht uns nicht um Verhetzung von Kommunen. Was passiert aber mit den Schulen, wenn der Schulträger zwar willens, aber nicht oder nur teilweise in der Lage ist, seinen Anteil für die dringend notwendige Sanierung seiner Schule oder seiner Schulen aufzubringen, weil z.B. Prioritäten anders gesetzt werden mussten oder müssen. Da sind Hinweise auf eben diese Prioritätensetzung, goldene Wasserhähne oder die Philosophie des "Nie-genügend-Geld-haben-können", wenig hilfreich.
Wie wollen Sie, meine Damen und Herren Abgeordneten, die unseren Antrag zur Erhöhung der Finanzausstattung der Kommunen abgelehnt haben, dies in Ihren Heimatkommunen erklären, die einen entsprechenden Bedarf haben. Es ist, so unsere Überzeugung, zu einfach in Sachen Schulsanierung immer wieder nur auf den Schulträger zu verweisen. Das Land trägt Verantwortung für die Erfüllung des Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule in Thüringen. Dieser Auftrag ist nicht erfüllbar ohne die entsprechenden äußeren Bedingungen. Das sollte schon mit bedacht werden.
Meine Damen und Herren, ich komme noch einmal auf die zu Beginn meiner Rede geäußerten Wertvorstellungen von Bildung zurück. Das Dilemma scheint uns darin zu bestehen, dass offensichtlich die Vorstellung langlebig ist, es sei unerheblich, wie viel in Schule investiert werde, die Ergebnisse seien immer unbefriedigend. Eine der Stundentafel entsprechende Unterrichtsversorgung habe noch lange nichts mit Qualität zu tun. Aus einem technokratischen Qualitätsverständnis heraus wird es geradezu zum Zeichen professioneller Handlungsfähigkeit von Schulen erklärt, mehr Qualität zu gleichem oder niedrigerem Preis zu erreichen. Aus diesem Zustand heraus und der daraus re
sultierenden Aufgabenüberfrachtung drohen die Schulen jedoch in einen depressiven Zirkel zu geraten, der sie daran hindert, die Qualität ihrer Arbeit weiterzuentwickeln.
Aus diesem Teufelskreis kann Schule erst geführt werden, wenn der Komplex Bildung von allen Verantwortungs- und Entscheidungsträgern als ein ganzheitlicher Prozess begriffen und zuerst die Qualität von Schule und anschließend die Finanzierung definiert wird. Ich appelliere an Sie, diesen Weg zu gehen und Lernfähigkeit, so wie es im angesprochenen UNESCO-Bericht genannt wird, als unseren verborgenen Reichtum aufzufassen, den es zu vermehren gilt. Vielen Dank.
Verehrte Präsidentin, verehrte Damen und Herren Abgeordnete, im Namen der CDU-Fraktion möchte ich mich zum Thema Haushalt Kultusbereich äußern. Antike Schriftsteller und Latein wurden heute hier zitiert. Ich möchte mich hier einreihen und erlauben Sie mir daher, meine Haushaltsrede zum Kultusbereich mit einem passenden Wort des großen deutschen Philosophen Friedrich Nietzsche einzuleiten: "Das Schulwesen wird in großen Staaten immer höchstens mittelmäßig sein, aus demselben Grunde, aus dem in großen Küchen bestenfalls mittelmäßig gekocht wird."
Nun, meine Damen und Herren, der Freistaat Thüringen ist ein kleines Land mit einer beispielhaften Bildungslandschaft, Frau Dr. Stangner. Bereits zehn Jahre nach der Wende kommen Bildungspolitiker aus den alten Bundesländern nach Thüringen, wenn sie sich über neue Modelle, innovative Konzepte und Versuche informieren möchten. Darauf sind wir, die Mitglieder der CDU-Fraktion, stolz. Und darüber hinaus freuen wir uns, dass es vor allem CDU-Bildungspolitiker waren, die an dem Erfolg der vergangenen zehn Jahre einen entscheidenden Anteil haben. Die PDS kann hier nur schwarz sehen und alles schlecht reden.
Unsere in die Zahlen des Haushalts gegossene bildungspolitische Zielstellung ist Anspruch und Aufgabe zugleich. Der Faktor Bildung muss auch in Zukunft die Wohlfahrt unseres Freistaats und seiner Bürger garantieren. Um künftig auf eigenen Beinen stehen zu können, also weg vom finanziellen Tropf der alten Länder, müssen wir uns wirtschaftlich weiter vorwärts entwickeln. Dabei bauen wir vor allem auf das Gold in den Köpfen der jungen Thüringerinnen und Thüringer, das es in wirtschaftliche Erfolge umzu
wandeln gilt. Zu diesem Zweck, meine Damen und Herren, setzen wir bei der Wissensvermittlung verstärkt auf die neuen Medien. Zur Untermauerung sei mir folgender Hinweis gestattet: Zwischen 1998 und 1999, also innerhalb eines Jahres, hat die Zahl der Internet-Nutzer um 55 Prozent zugenommen. Für das Jahr 2005 werden 717 Mio. InternetNutzer prognostiziert. Einer davon ist ja auch der Abgeordnete Herr Ramelow verstärkt. In der Europäischen Union können bis 2002 runde 600.000 Arbeitsplätze allein für so genannte Netzwerkqualifikationen nicht besetzt werden, prognostiziert die Forrester Resurch. Für Deutschland weist diese Studie 180.000 offene Stellen aus, die kurzfristig nicht besetzt werden können. Wir haben auf diese Entwicklung reagiert und agieren weiterhin. Die Multimediaausbildung an Thüringer Schulen hat für uns einen hohen Stellenwert. So haben wir bereits in den letzten Jahren etwas mehr als 13 Mio. DM in die technische Ausrüstung der Schulen investiert. 10 Mio. DM waren es davon allein im vorigen Jahr. Davon wurde vor allem das Sonderprojekt "Schulen ans Netz" und die PC-Ausstattung der Schulen realisiert. Inzwischen sind alle Thüringer Schulen am Netz. Das wird auch Folgen für die Schulverwaltungen haben. Einige Schulen sind als Pilotprojekte inzwischen voll vernetzt. Wer sich einen Eindruck vom Umgang mit neuen Medien im Kultusressort verschaffen möchte, sollte sich im Internet (Herr Ramelow wieder) unter www.thüringen.de.tkm informieren.
Im Haushalt 2000 sollen nunmehr neue Akzente gesetzt werden. Neben der Beschaffung von Gerätetechnik soll in Zukunft der Schwerpunkt auf den Einsatz von Bildungssoftware gelegt werden. Die Anschaffung von Rechnern allein genügt eben nicht, jetzt geht es auf dem Gebiet der neuen Medien vor allem um Inhalte. Der Bildungsbereich muss Forderungen an die Wirtschaft formulieren. Man darf nicht erwarten, dass die Wirtschaft alles von allein macht. Wir müssen deutlich sagen, was Schüler brauchen und was wir wollen. In dieser Verfahrensweise hat der Kultusminister unsere rückhaltlose Unterstützung.
Dazu gehört auch unsere Überlegung, dass Technik und Bildungssoftware nicht immer nur gekauft werden muss. Mitunter muss sie erst entwickelt und hergestellt werden. Wir haben diesem Anliegen mit unserem Antrag in Titel 812 76 in Kapitel 01 Rechnung getragen. In absehbarer Zeit muss ein Zertifizierungssystem geschaffen werden, das den Lehrerinnen und Lehrern hilft, geeignete Lernsoftware für ihre spezifischen Zwecke aus der Palette der Angebote herauszufinden. Das könne z.B. so ähnlich wie bei den Verfahren zu den Schulbüchern aussehen. Den Fortgang der Entwicklung werden wir vom Parlament aus selbstverständlich begleiten.
In diesem Jahr, meine Damen und Herren, stehen im Haushaltsentwurf der Landesregierung 5 Mio. DM zur Verfügung, um die Schulträger bei der Anschaffung von neuer Medientechnik und Bildungssoftware zu unterstützen. Ge
rade im Bereich der Ausrüstung mit neuer Medientechnik hat das Land größere Handlungsmöglichkeiten als der einzelne Schulträger, wie Sie wissen. Optimale Lösungen können nur im Miteinander von Schulträgern und Land gefunden werden. Und so wollen wir unseren Änderungsantrag verstanden wissen, bei dem wir von den 5 Mio. DM 1,5 Mio. DM mit dem neuen Titel 653 76 - sonstige Zuweisungen an Gemeinden und Gemeindeverbände - versehen und Verpflichtungsermächtigungen von je 1,5 Mio. DM in den Jahren 2001 bis 2004 eingestellt haben. Damit sollen Leasingverträge der Schulträger gefördert werden, so dass der finanzielle Handlungsrahmen schließlich erweitert wird. Durch dieses effiziente Finanzierungsmodell soll ermöglicht werden, dass die Schulen nicht zu PC-Friedhöfen mit veralteter Technik werden, vielmehr soll das Leasingmodell eine ständige Wartung und partielle Erneuerung der Technik gewährleisten.
Vielleicht ein Wort zu den Investitionen. Bei den Erläuterungen zur Investitionspauschale von Schulgebäuden haben wir durch einen Änderungsantrag in Kapitel 17 20 die Erläuterung zu Titel 883 04 geändert, um damit ebenfalls den Handlungsrahmen zu erweitern. Die Investitionspauschale kann dann auch nicht mehr nur für Umbauten und Sanierungsmaßnahmen, sondern auch für Erweiterungsbauten oder Neubauten von Schulen und Schullandheimen verwendet werden. Ausdrücklich einbezogen ist auch die Erstausstattung und Neubeschaffung der Unterrichtsräume.
Meine Damen und Herren, erlauben Sie mir in diesem Kontext noch eine Anmerkung zur unserem angekündigten Plattenschulbauprogramm. In diesem Jahr finden sich im Einzelplan 08 in Kapitel 04 unter den Bauten im Bereich des Thüringer Kultusministers in den Titeln 712 06 und 712 07 Beträge von 6,5 bzw. 3,2 Mio. DM. Das sind die Sportgymnasien in Erfurt und Jena, die in diesem Jahr in kostenintensivere Bauabschnitte zum Umbau bzw. zur Sanierung eintreten. Damit werden Beispiele im Hinblick auf die verbesserte Nutzung und gestalterische Aufwertung von Plattenschulen geschaffen. Im nächsten Jahr werden weitere Beispiele kommunaler Schulträger folgen. Dazu hat der Finanzminister die Erabeitung von Finanzierungsmodellen angekündigt.
Schulbibliotheken sind Angelegenheit der Schulträger. In einem Schreiben vom 5. November vorigen Jahres hat sich der Arbeitskreis Schulbibliotheken an den Landtag gewandt und um die Einstellung in den Landeshaushalt gebeten. Auch wir haben dieses Schreiben aufmerksam gelesen. Wenn wir dem Antrag der SPD zum Titel 685 01 nicht gefolgt sind, so deshalb, weil wir der Meinung sind, dass mit 200.000 DM, die nach dem Gießkannenprinzip ausgereicht werden müssten, weniger als der buchstäbliche Tropfen auf den heißen Stein geleistet würde. Für außerordentlich
wichtig halten wir dagegen die Hilfestellung des Kultusministeriums bei inhaltlichen Fragen zu Schulbibliotheken. Es muss die Frage beantwortet werden, welche Bücher in einer Schulbibliothek stehen sollten und welche nicht. Es muss vermieden werden, dass Bücher eingestellt werden, die niemand liest. Schulbibliotheken dienen der Leseförderung und müssen sich deswegen am Leseverhalten der Schülerinnen und Schüler orientieren. Keinesfalls sollten Schulbibliotheken aufgebaut werden, die die Möglichkeiten der Schule überfordern. In Verbindung mit dem eingangs besprochenen Thema "Neue Medien und Lernsoftware" ist zu erwarten, dass auf Schulbibliotheken neue Aufgaben zukommen. Auch aus diesem Grund halten wir es für nötig, noch stärker als bisher hier eine inhaltliche Beratung anzubieten. Dabei möchten wir die Zusammenarbeit mit den örtlichen Bibliotheken verstärkt wissen.
Unsere Unterstützung findet auch die Einführung eines rechtskundlichen Unterrichts an Thüringer Schulen, Frau Dr. Stangner. Als Bildungspolitiker begrüßen wir die Initiative der Rechts- und der Europapolitiker unserer Fraktion, bei Lehrplanthemen wie Strafrecht oder Zivilrecht im Unterricht Richter und Staatsanwälte zu Wort kommen zu lassen. Wir wünschen uns, dass die Schulen lebhaften Gebrauch machen von der Möglichkeit, Rechtskundebeauftragte aus dem Justizministerium auf Abruf einzusetzen. Rechtsstaatlichkeit und Rechtsbewusstsein sind eine sehr anspruchsvolle und vielfältige Materie, der die Schilderung praktischer Beispiele nur gut tun kann. Man muss den Rechtsstaat verstehen, um ihn als ein hohes Gut akzeptieren und vor allem durch die eigene Person auch vertreten zu können.
Abschließend möchte ich noch auf einen Titel aufmerksam machen, der sich im Einzelplan 07, also im Ressort Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur, befindet. Dieser neue Titel 685 03 in Kapitel 02 dient der Förderung der internationalen Schule. Für dieses Jahr sind 200.000 DM vorgesehen mit Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 495.000 DM für die Jahre 2001 bis 2004. Diese Mittel sollen als Anschubfinanzierung für die Errichtung und den Betrieb einer internationalen Schule in Thüringen zur Verfügung stehen, was den Erläuterungen zu entnehmen ist. Was muss man sich nun unter einer "international school" vorstellen? Eine "international school" gibt es weltumspannend, Unterrichtssprache ist in der Regel Englisch. Sie sind ein Angebot an internationale Arbeiter, z.B. Ingenieure, Manager, Künstler oder Sportler. Das System der international school folgt einheitlichen Standards, so dass Schulkindern der Wechsel von einem Land in ein anderes erleichtert wird. Die rechtliche Verzahnung wird nach dem Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft in Form einer Ergänzungsschule erfolgen, denn selbstverständlich unterliegt auch die international school der Aufsicht des Freistaats. Im Übrigen verfügt Sachsen bereits über zwei international schools. Wenn also künftig irgendwo in Thüringen Offerten formuliert werden, mit welchen Investoren angelockt werden sollen, darf die international school keinesfalls als weicher Standortfaktor vergessen werden. Als
Abschließend, meine sehr verehrten Damen und Herren, noch eine Bemerkung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung im Kultusressort sichert uns die Fortführung einer zukunftsorientierten Bildungspolitik im Freistaat. Dabei kann auf bereits Erreichtes und Bewährtes aufgebaut werden. Mit dem Haushalt 2000 möchten wir im Kultusbereich aber auch neue Akzente setzen und die junge Generation für das neue Jahrtausend fit machen. Deshalb bitte ich im Namen meiner Fraktion um Ihre Zustimmung zu den Änderungsanträgen, wie sie in Ihren Beschlussempfehlungen vorliegen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn man es nicht besser wüsste, könnte man meinen, das Kultusministerium hat sich in Luft aufgelöst, denn wer nach Aktivitäten der Landesregierung im Bildungsbereich sucht, stellt schnell fest: Fehlanzeige, allerdings mit einer Ausnahme. Der Kultusminister versprach uns eine deutschlandweit einmalige Multimediainitiative. Dass die allerdings dann darin bestand, die Mittel zur Unterstützung der Schulträger für die Anschaffung von Computertechnik zu halbieren, hat sicher nicht nur mich überrascht.
Bei der wachsenden Bedeutung von Medienkompetenzen für die Arbeitswelt der Zukunft ist das natürlich eindeutig ein falsches Signal. Meine Damen und Herren, der Umgang mit Computern ist, denke ich, unverzichtbare Voraussetzung für die Teilhabe in der Informationsgesellschaft. Nur wer in der Schule wirklich gelernt hat, die Funktionsweise dieser medialen Wirklichkeit zu durchschauen und sie auch zu nutzen, wird am Wohlstand teilhaben können. Deshalb muss es Ziel sein, mittelfristig alle Klassenzimmer mit Rechnern zum täglichen Gebrauch auszustatten.
Wir legen daher großes Gewicht auf unseren Antrag, den entsprechenden Titel um 5 Mio. DM aufzustocken und damit wieder auf das Volumen von 1999 zu bringen. Zwar hat auch die CDU mittlerweile den Planansatz erhöht und richtigerweise auch nach Mitteln für Bildungssoftware gesucht, dennoch bleiben wir bei unserem Vorschlag, weil wir die hier vorgesehenen Leasingmodelle für Schulausstattung als sehr problematisch betrachten. Was als Finanzie
rungsmodell für Schulgebäude hingenommen werden kann, ist nicht gleichermaßen tauglich für Geräte, die ständig wechselndem Gebrauch und Verschleiß unterliegen, die entsprechend ihrem technischen Stand auch innerhalb der Schularten weitergereicht werden sollen, deren Besitzer und Nutzer also wechseln. Wir haben einen verlässlichen Deckungsvorschlag für unseren Änderungsantrag und erwarten Zustimmung dafür. Übrigens bleiben wir bei unserem Antrag, auch unabhängig davon, wer den Zuschlag dafür bekommt und wer wem wie viel gespendet hat.
Meine Damen und Herren, neben der Ausstattung der Schulen mit Informationstechnik und der Entwicklung unterrichtsgeeigneter Software brauchen wir vor allem didaktische und methodische Rahmenkonzepte zum Einsatz neuer Medien im Unterricht und ein Gesamtkonzept zur Qualifizierung der Lehrkräfte zu sinnvollem Einsatz neuer Medien in allen Unterrichtsfächern. Hier erwarten wir von der Landesregierung verstärkte Anstrengungen und, Herr Minister Krapp, hier werden wir Sie nicht aus der Verantwortung entlassen.
Meine Damen und Herren, guten Grund für eine Zustimmung gibt es auch bei unserem Antrag zur Förderung der Schülerbibliotheken. Offensichtlich sind viele Schulträger bei der Bestandssicherung, bei der Aktualisierung und Modernisierung des Buchbestandes überfordert. Die Schülerbibliotheken sind mancherorts in einem ganz erbärmlichen Zustand. Mit unserem Antrag erhält das Kultusministerium ein Instrument, das Schulträger zu sinnvollen Investitionen anregen kann, indem es anteilig fördert. Das in unserem Antrag vorgesehene Volumen von 200.000 DM ist angemessen und gedeckt. Ich erinnere mich an die Diskussion im vergangenen Jahr mit dem damaligen Kultusminister Althaus; wir hatten uns eigentlich damals verständigt, dass wir in diesem Jahr dieses Problem angehen werden, die CDU hat das leider vergessen.