Meine Damen und Herren, die Beratung von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern und Flüchtlingen hinsichtlich der Wahrnahme juristisch verbriefter Rechte und der Inanspruchnahme von garantierten sozialen Leistungen entsprechend des Asylbewerberleistungsgesetzes ist in Thüringen nach unserer Auffassung nur unzureichend gewährleistet. Unzureichend auch deshalb, weil die Beratung durch Ausländerbehörden und Sozialämter als die vollziehenden Behörden nicht die notwendige Vertrauensgrundlage haben können und andere engagierte Initiativen den vorhandenen Beratungsbedarf nicht dauerhaft abdecken können. Aus diesem Grund beantragt die PDS-Fraktion im Entschließungsantrag die Förderung von mindestens vier staatlichen Kontakt- und Beratungsstellen in Thüringen für Asylbewerberinnen, Asylbewerber und Flüchtlinge. Und weiterhin, meine Damen und Herren, erachten wir es als unabdingbar, dem fluchtspezifischen psychosozialen Beratungsbedarf, der sich infolge der durch die Fluchtgründe wie Krieg, Folter und Vergewaltigung verursachten Traumatisierung, insbesondere bei Kindern und Frauen, durch die Existenz eines psychosozialen Zentrums zu entsprechen.
Meine Damen und Herren, der Einzelplan des Innenministeriums dokumentiert in den von mir - es wird nur noch länger.
Der Einzelplan des Innenministeriums dokumentiert in den von mir angesprochenen Bereichen beispielhaft einen Politikansatz, der mit unseren Vorstellungen einer bürgerrechtsachtenden und normalen Gestaltung gesellschaftlicher Strukturen nicht zu vereinbaren ist, und dabei von Belang, meine Damen und Herren, ist nicht nur, wie die einzelnen Titel selbst ausgestaltet sind, sondern welche Regelungen und Konzepte der Inanspruchnahme dieser Mittel zugrunde liegen. Die PDS-Fraktion wird aus diesem Grund den Einzelplan des Innenministeriums ablehnen.
Es ist doch beachtlich, wie viel Stimmung bei diesem Thema immer wieder aufkommt. Ich hatte es angekündigt, dass wir jetzt unterbrechen bei der Behandlung des Einzelplans, und zwar sind heute vor der Mittagspause die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 im Block und 16 aufzurufen. Um das zügig über die Runden zu bringen, werden die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 in einem gemeinsamen Wahlgang aufgerufen und ich frage, ob der Tagesordnungspunkt 16, das ist die Wahl der Datenschutzbeauftragten, in offener Abstimmung oder in geheimer Abstimmung stattfindet. In geheimer Abstimmung findet statt, wenn ein Mitglied des hohen Hauses widerspricht, dass offen abgestimmt wird. Wird der offenen...
Herr Abgeordneter Jaschke, Sie widersprechen. Also werden wir sowohl die Tagesordnungspunkte 11 bis 15 als auch den Tagesordnungspunkt 16 in geheimer Wahl durchführen. Eine Vorbemerkung möchte ich dazu ankündigen: Sie werden im Folgenden die Abläufe der Wahlhandlungen erklärt bekommen, dann folgt der Namensaufruf und sobald der Namensaufruf abgeschlossen ist, wird der Tagesordnungspunkt 16 aufgerufen. Sie sollten sich also nicht allzu weit vom Plenarsaal entfernen und wir werden auch noch einmal klingeln. Dann wird der Namensaufruf für den Tagesordnungspunkt 16 erfolgen. Die Wahlhelfer haben dann in der Mittagszeit die Möglichkeit, die Wahlgänge auszuzählen.
Obwohl mit den Parlamentarischen Geschäftsführern kurz vorbesprochen, frage ich noch einmal, ob zum Tagesordnungspunkt 16 aus der Mitte des Hauses oder seitens der Landesregierung das Wort gewünscht wird. Das wird mir nicht signalisiert. Somit komme ich zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11. Ich bitte wieder um Ihr Verständnis, dass ich dann das ganze Procedere bekannt geben muss, und Sie sollten den Worten auch folgen.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/2 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/249/287
Nachdem der Landtag in seiner 6. Plenarsitzung am 16. Dezember 1999 den Untersuchungsausschuss 3/2 gebildet hat, sind der Vorsitzende des Untersuchungsausschusses 3/2 und dessen Stellvertreter gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes durch den Landtag zu wählen. Entsprechend dem vom Ältestenrat in seiner 2. Sitzung am 19. Oktober 1999 festgelegten Verfahren zur Benennung der Vorsitzenden der Ausschüsse und deren Stellvertreter entfällt gemäß dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren damit der Wahlvorschlag für den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf die Fraktion der SPD und der für dessen Stellvertreter auf die Fraktion der CDU. Die entsprechenden Wahlvorschläge liegen Ihnen vor. Die Drucksachennummern hatte ich bekannt gegeben.
Wahl von Mitgliedern der Kommission nach Artikel 10 Grundgesetz gemäß § 4 Abs. 1 Satz 3 und 4 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses (AG G 10) dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/67/79
Gemäß § 4 Abs. 1 des Landesgesetzes zur Ausführung des Bundesgesetzes zur Beschränkung des Brief-, Postund Fernmeldegeheimnisses besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern.
Sie werden vom Landtag aus seiner Mitte für die Dauer einer Wahlperiode mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt. Die Zusammensetzung der Kommission ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 4 des Gesetzes im Verhältnis der Stärke der einzelnen Fraktionen vorzunehmen, das sich nach dem d'hondtschen Höchstzahlverfahren bestimmt. Gemäß § 5 des Gesetzes endet die Amtszeit der Mitglieder der derzeitigen Kommission mit der Wahl der neuen Mitglieder der Kommission, spätestens jedoch sechs Monate nach Ablauf der 2. Wahlperiode. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der PDS und der CDU liegen Ihnen in den benannten Drucksachennummern vor.
Wahl von Mitgliedern des Beirats gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes (ThürLiegVerwG) dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/121/285
Gemäß § 4 Abs. 4 des Thüringer Liegenschaftsverwertungsgesetzes sind für den Beirat zwei Mitglieder des Landtags vorzuschlagen. Das Wahlverfahren ist im Gesetz nicht ausdrücklich geregelt, so dass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Die Wahlvorschläge der PDS und CDU liegen in den bekannten Drucksachennummern vor.
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern für das Kuratorium der "Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung in Thüringen" dazu: Unterrichtungen durch die Präsidentin des Landtags - Drucksachen 3/123/286
Gemäß § 11 Abs. 2 der Satzung der "Stiftung für Technologie- und Innovationsförderung" in Thüringen gehören dem Stiftungskuratorium drei Vertreter der Landtagsfraktionen an. Gemäß § 11 Abs. 3 der Satzung wird zugleich für jedes Kuratoriumsmitglied ein Stellvertreter durch die entsendende Einrichtung oder Behörde bestellt. Das Wahlverfahren ist in der Satzung nicht ausdrücklich geregelt, so dass die allgemeine Verfahrensvorschrift des § 9 Abs. 2 der Geschäftsordnung Anwendung findet. Die Wahlvorschläge der Fraktionen der PDS und CDU liegen in den Drucksachennummern vor, die ich bekannt gegeben habe.
Wahl von stellvertretenden Mitgliedern des Richterwahlausschusses gemäß Artikel 89 Abs. 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Verbindung mit §§ 14, 15 Thüringer Richtergesetz (ThürRiG) dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/232
Gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 1 des Thüringer Richtergesetzes gehören dem Richterwahlausschuss acht vom Landtag berufene Abgeordnete an. Gemäß § 15 des Thüringer Richtergesetzes werden die Abgeordneten und ihre Vertreter zu Beginn jeder Wahlperiode mit Zweidrittelmehrheit gewählt. Jede Landtagsfraktion muss mit mindestens einem Abgeordneten vertreten sein. Acht Mitglieder und sechs
Vertreter wurden in der 6. Plenarsitzung am 16. Dezember 1999 gewählt. Die Wahlvorschläge der Fraktion der PDS für die Vertreter der Mitglieder fanden in der 6. Plenarsitzung nicht die notwendige Mehrheit. In der Unterrichtung Drucksachennummer 3/232 liegen nunmehr die neuen Wahlvorschläge der PDS-Fraktion vor.
Nicht? Gut, sie wird nicht beantragt, so dass wir in die geheime Abstimmung kommen. Dazu berufe ich die Abgeordneten Braasch, Huster und Pohl als Wahlhelfer für die Wahl.
Ich möchte Ihnen folgende Hinweise geben: Nach dem Namensaufruf erhält jeder Abgeordnete durch die Wahlhelfer einen Umschlag mit fünf farblich verschieden gestalteten Stimmzetteln. Die farbliche Gestaltung der Stimmzettel dient der Sicherung einer exakten Auszählung der Stimmen. Wie viel Stimmen jeder Abgeordnete für die jeweilige Wahl hat, ist auf den einzelnen Stimmzetteln deutlich vermerkt. Die Wahlhelfer sind nach vorn gekommen und ich kann die Schriftführer beauftragen, den Namensaufruf vorzunehmen.
Dieter Althaus, Johanna Arenhövel, Rosemarie Bechthum, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Willibald Böck, Peter Bonitz, Dr. Gerhard Botz, Detlev Braasch, Werner Buse, Christian Carius, Dr. Richard Dewes, Dr. Dr. Heinrich Dietz, Steffen Dittes, Sabine Doht, Hans-Jürgen Döring, Irene Ellenberger, Volker Emde, Wolfgang Fiedler, Dr. Ursula Fischer, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Dr. Roland Hahnemann, Petra Heß, Michael Heym, Uwe Höhn, Mike Huster, Konrad Illing, Siegfried Jaschke, Jörg Kallenbach, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Dr. Christine Klaus, Dr. Joachim Koch, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. med. Ingrid Kraushaar, Horst Krauße, Otto Kretschmer, Thomas Kretschmer, Klaus von der Krone, Tilo Kummer;
Ich fahre fort mit dem Aufruf der Abgeordneten Annette Lehmann, Frau Christine Lieberknecht, Herr Frieder Lippmann, Herr Mike Mohring, Frau Christiane Neudert, Frau Cornelia Nitzpon, Herr Maik Nothnagel, Herr Michael Panse, Frau Birgit Pelke und Herr Dr. Werner Pidde, Herr Dr. Frank-Michael Pietzsch, Herr Günter Pohl; ich rufe auf Herrn Egon Primas und Herrn Bodo Ramelow; ich rufe auf Herrn Volker Schemmel und Herrn Konrad Scheringer; ich rufe auf Herrn Fritz Schröter und Herrn Dr. Gerd Schuchardt, Herrn Gottfried Schugens, Herrn
Franz Schuster, Herrn Jörg Schwäblein; ich rufe auf Frau Heidrun Sedlacik und Herrn Reyk Seela; ich rufe auf Herrn Dr. Volker Sklenar und Herrn Andreas Sonntag; ich rufe auf Frau Dr. Isolde Stangner und Herrn Harald Stauch; ich rufe auf Frau Christina Tasch und Frau Tamara Thierbach, Herrn Andreas Trautvetter und Herrn Dr. Bernhard Vogel; ich rufe auf Frau Bärbel Vopel, Frau Elisabeth Wackernagel, Herrn Wolfgang Wehner, Herrn Siegfried Wetzel; ich rufe auf Frau Dr. Heide Wildauer und Herrn Bernd Wolf; ich rufe auf Frau Katja Wolf, Herrn Gert Wunderlich; ich rufe auf Herrn Dr. Klaus Zeh, Frau Gabriele Zimmer und Frau Christine Zitzmann.
Die Wahlkabinen sind leer. Ich schließe damit die Wahlhandlung, diese Urne kann damit weggebracht werden. Gleichzeitig schließe ich die Tagesordnungspunkte 11 bis 15. Die Bekanntgabe dieser Wahlergebnisse ist nach dem Ende der Mittagspause vorgesehen.
Wahl des Landesbeauftragten für den Datenschutz dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/236
Der Wahlvorschlag der Landesregierung liegt in Drucksache 3/236 vor. Ich gebe den Hinweis, dass gemäß § 35 Abs. 1 Satz 1 des Thüringer Datenschutzgesetzes der Landesbeauftragte für den Datenschutz mit mehr als der Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags zu wählen ist. Es ist vorhin bereits entschieden worden, dass wir in geheimer Wahl wählen. Ich sehe, eine weitere Wahlurne ist inzwischen eingetroffen. Die Wahlhelfer aus dem vorherigen Wahlgang sind bereit. Die Wahlzettel werden gebracht, der Wahlzettel ist diesmal sehr einfach. Jeder Abgeordnete hat eine Stimme und kann mit Ja, Nein oder Enthaltung stimmen. Wir können mit der Abstimmung in diesem Wahlgang beginnen. Ich bitte die Schriftführer um den Namensaufruf.
Dieter Althaus, Johanna Arenhövel, Rosemarie Bechthum, Dagmar Becker, Gustav Bergemann, Willibald Böck, Peter Bonitz, Dr. Gerhard Botz, Detlev Braasch, Werner Buse, Christian Carius, Dr. Richard Dewes, Dr. Dr. Heinrich Dietz, Steffen Dittes, Sabine Doht, Hans-Jürgen Döring, Irene Ellenberger, Volker Emde, Wolfgang Fiedler, Dr. Ursula Fischer, Heiko Gentzel, Michael Gerstenberger, Prof. Dr. Jens Goebel, Manfred Grob, Evelin Groß, Günter Grüner, Dr. Roland Hahnemann, Petra Heß, Michael Heym, Uwe Höhn, Mike Huster, Konrad Illing, Siegfried Jaschke, Jörg Kallenbach, Dr. Karin Kaschuba, Dr. Birgit Klaubert, Dr. Christine Klaus, Dr. Joachim Koch, Christian Köckert, Eckehard Kölbel, Dr. Ingrid
Ich fahre fort: Frau Annette Lehmann, Frau Christine Lieberknecht, Herr Frieder Lippmann, Herr Mike Mohring, Frau Christiane Neudert, Frau Cornelia Nitzpon, Herr Maik Nothnagel, Herr Michael Panse, Frau Birgit Pelke, Herr Dr. Werner Pidde, Herr Dr. Frank-Michael Pietzsch, Herr Günter Pohl, Herr Egon Primas, Herr Bodo Ramelow, Herr Volker Schemmel, Herr Konrad Scheringer, Herr Fritz Schröter, Herr Dr. Gerd Schuchardt, Herr Gottfried Schugens, Herr Franz Schuster, Herr Jörg Schwäblein, Frau Heidrun Sedlacik, Herr Reyk Seela, Herr Dr. Volker Sklenar, Herr Andreas Sonntag, Frau Dr. Isolde Stangner, Herr Harald Stauch, Frau Christina Tasch, Frau Tamara Thierbach, Herr Andreas Trautvetter, Herr Dr. Bernhard Vogel, Frau Bärbel Vopel, Frau Elisabeth Wackernagel, Herr Wolfgang Wehner, Herr Siegfried Wetzel, Frau Dr. Heide Wildauer, Herr Bernd Wolf, Frau Katja Wolf, Herr Gert Wunderlich, Herr Dr. Klaus Zeh, Frau Gabriele Zimmer und Frau Christine Zitzmann.
Der Namensaufruf ist abgeschlossen und wenn der männliche Abgeordnete Gerstenberger seinen Wahlschein noch in die Urne geworfen hat, kann ich den Wahlgang abschließen, was ich hiermit tue. Ich schließe die Wahlhandlung im Tagesordnungspunkt 16 - Wahl des Datenschutzbeauftragten. Auch diese Auszählung der Stimmen erfolgt während der Mittagspause, so dass nach dem Ende der Mittagspause in der heutigen Plenarsitzung die Bekanntgabe des Wahlergebnisses erfolgt. Wir gehen jetzt in die Mittagspause, die von 13.00 Uhr bis 14.00 Uhr dauert, d.h., das Ende der Mittagspause ist in diesem Fall um 14.00 Uhr. Ich darf auch darauf verweisen, dass um 13.00 Uhr eine Ausstellungseröffnung erfolgt.
Wahl des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses 3/2 und dessen Stellvertreters gemäß § 5 Abs. 1 und 2 des Untersuchungsausschußgesetzes: abgegebene Stimmzettel 83, ungültige Stimmzettel keine, gültige Stimmzettel demzufolge 83.