Lassen Sie mich aber doch noch darauf hinweisen, dass die Thüringer Landesregierung wiederholt deutlich gemacht hat, dass sie sich einer entsprechenden bundesrechtlichen Regelung nicht verschließen wird. Für meine Fraktion kann ich auch in diesem Fall dem Plenum nur empfehlen, der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen und den Antrag der PDS-Fraktion abzulehnen. Danke schön.
Meine sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf kurz eine Vorbemerkung machen. Es gibt noch wichtigere Dinge im Land als die Angelegenheiten der Minister. Ich nenne hier nur die Stärkung der Wirtschaftskraft, die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit oder auch unsere heutige Debatte zum Landeshaushalt. Gleichwohl, die Landesregierung handelt dort, wo es erforderlich ist. Sie tut es zügig und mit Augenmaß und sie hat es auch hier getan.
Vorweg noch ein Wort zu dem PDS-Antrag, meine Damen und Herren, "Keine Erhöhung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister" in Drucksache 3/2913 und damit die Forderungen nach einer Nullrunde für die Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Minister. Hier begrüßt die Landesregierung, dass der Bund nunmehr eine gesetzliche Regelung geschaffen hat, die eine Nullrunde auch für den Thüringer Ministerpräsidenten und die Thüringer Minister zur Folge hat. Übrigens ist es eine Nullrunde nicht nur für dieses Jahr, sondern auch eine Nullrunde für das Jahr 2004. Besondere gesetzliche Regelungen für Thüringen sind also nicht nötig, worauf die Landesregierung auf entsprechende Forderungen der Opposition im letzten Jahr bereits hingewiesen hat.
Der PDS-Antrag "Keine Erhöhung der Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister" in dieser bereits genannten Drucksache ist mithin gegenstandslos. Dass er nicht zurückgezogen wird, belegt einmal mehr, dass es der PDS nicht um Politik in der Sache, sondern um wohlfeilen Populismus geht.
Nun, meine Damen und Herren, kurz noch einmal zu den Gesetzentwürfen von PDS und SPD zur Änderung des Ministergesetzes. Hier hat die Landesregierung gehandelt. Sie hat durch Kabinettsbeschluss Festlegungen vorgenommen zur Abführung von Entgelten für bestimmte Tätigkeiten an den Landeshaushalt und zum Verfahren bei
Im Einzelnen: Das Kabinett hat beschlossen, dass das Entgelt, welches für Tätigkeiten gezahlt wird, die gemäß Artikel 72 Abs. 2 der Thüringer Verfassung und § 5 Abs. 1 des Thüringer Ministergesetzes mit Zustimmung des Landtags ausgeübt werden, an den Landeshaushalt abzuführen sind. Dem Mitglied der Landesregierung verbleibt lediglich ein Selbstbehalt in Höhe von 8.000
Des Weiteren sollen unter Berücksichtigung des genannten Selbstbehalts auch Vortragshonorare abgeführt werden, sofern es sich nicht um Vorträge wissenschaftlichen Charakters handelt. Außerdem hat das Kabinett beschlossen, dass Geschenke von besonderem Wert, die Mitglieder der Landesregierung in Verbindung mit ihrem Amt erhalten, der Landesregierung anzuzeigen und abzuliefern oder wertmäßig abzugleichen sind.
Das kommt zwar nicht oft vor, meine Damen und Herren, aber die neue Regelung ist gleichwohl sinnvoll, denn sie verhindert Fehlinterpretationen solcher Geschenke in der Öffentlichkeit.
Meine Damen und Herren, die Thüringer Landesregierung ist der Auffassung, dass sie mit den geschilderten Maßnahmen der Problematik Rechnung trägt. Weiterer Handlungsbedarf, wie ihn die Opposition mit ihren Gesetzentwürfen sieht, besteht nach unserer Auffassung nicht. Ich bedanke mich sehr.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich spreche ausschließlich zu unserem Antrag 1 c, jetzt sage ich mal verkürzt, Einfrierung der Ministergehälter. Was lange währt, wird endlich gut, sagt die Binsenweisheit, aber was zu lange dauert, hat oftmals kein gutes Ergebnis. Das zeigt auch der Verlauf der Beratung zu unserem vorliegenden Antrag. Wir hatten ihn schon im Dezember 2002 eingereicht und, Herr Koeppen, deswegen kann es gar kein Populismus sein, weil damals die Regierung überhaupt noch nicht gehandelt hat und auch nicht die Bundesregierung. Wir hatten ihn eingereicht und der Ausschuss hat ihn auf eine sehr lange Bank geschoben. Durch eine entsprechende gesetzliche Regelung sollte mit unserem Antrag sichergestellt werden, dass bis zum Ende der Wahlperiode, Herr Koeppen, und nicht nur für das Jahr 2003 die Amtsbezüge des Ministerpräsidenten und der Thüringer Minister nicht ansteigen sollten. Dieser Antrag veranlasste das sonst rührige Thüringer Kabinett zum Nichtstun. Die sonst
immer recht umtriebige Landesregierung, die sehr stolz darauf ist, in und mit Thüringen einen unabhängigen Weg zu gehen, berief sich, oh Wunder, diesmal auf die rotgrüne Bundesregierung - welch ungewohnte Töne. Formal richtig natürlich, Herr Koeppen, ist es, dass die Amtsbezüge für Thüringer Kabinettsmitglieder mit der Regelung der Bundesebene verknüpft sind. Deswegen gibt es in § 8 Ministergesetz auch einen Hinweis auf diese Regelung. Es ist aber verdächtig, dass die Landesregierung eben gerade da so inaktiv geblieben ist, wo es um ihren eigenen Geldbeutel ging, angesichts der schwierigen sozialen Situation vieler Menschen im Land. Sie haben gesagt, Sie haben nur abgewartet, was die Bundesebene tut. Sie hatten auch Glück, die rotgrüne Bundesregierung in Berlin hat sich tatsächlich eine Nullrunde gegeben und Sie haben das dann auch mit einem Kabinettsbeschluss nachvollzogen.
Das Anliegen unseres Antrags und das Ziel ist damit allerdings nicht erreicht, denn sollte sich im Bund die Lage ändern und es zu einer Anhebung der Bezüge kommen, würde das wegen der engen rechtlichen Verklammerung auch eine Steigerung der Amtsbezüge der Thüringer Kabinettsmitglieder nach sich ziehen. Anders lautender Kabinettsbeschluss, Herr Althaus, hin oder her, es wäre so. Mein Kollege Dr. Koch wird in seiner Rede noch ausführlich auf die Problematik der Wirksamkeit und Reichweite von kabinettsinternen Beschlüssen der Regierung Vogel eingehen. Denn, meine Damen und Herren, der Beschluss der Regierung Vogel verlor mit dem Amtsantritt des Kabinetts Althaus jegliche rechtliche Wirkung. Unseres Erachtens reicht es eben nicht aus,
sich per Beschluss und im Vertrauen auf die in Berlin zurückzulehnen. Ich verstehe die Unruhe nicht, da es rechtlich so ist. Hinzu kommt, dass die auf Bundesebene beschlossene Nullrunde, und ich hatte es schon gesagt, nur für das Jahr 2003 gilt, unser Antrag allerdings den Zeitraum bis zum Ende der Legislatur, also Mitte 2004, umfasst.
Ich nehme mal an, dass es auf diese rechtliche Handhabung des Kabinettsbeschlusses, ob er noch weiter gilt, hinausgeht. Das wird der Abgeordnete Koch hier noch mal deutlich machen. Sie können dann die Frage auch noch mal an ihn stellen.
Unser Antrag, meine Damen und Herren, hat sich auch nicht erledigt, weil es nicht zu verstehen ist, dass die Landesregierung eben nicht den Weg der gesetzlichen Regelung geht. In § 8 Ministergesetz war diese Regelung bis zum Jahr 1998 ja noch anders. Dort war eine Möglichkeit der Aussetzung der Anhebung der Ministergehälter. Wenn man diesen § 8 Ministergesetz wieder ändert, dann wäre eine solche Aussetzung für den Rest der gesamten 3. Wahlperiode wieder möglich und darauf zielte unser Antrag ab. So aber, meine Damen und Herren, versteckt sich die Landesregierung entgegen aller ihrer sonstigen Gepflogenheiten kleinlaut hinter der rotgrünen Bundesregierung. Es ist ein mehr oder weniger eleganter Ausweg aus dem Dilemma, dass die Damen und Herren der Regierung ihren Geldbeutel ungeschmälert behalten wollen, dies aber höchst ungern zugeben.
Herr Pietzsch, leichter fällt es wahrscheinlich der Regierung und auch Ihrer Fraktion, im Nachtragshaushalt 14 Mio. im sozialen Bereich mal schnell einzusparen.
Wir verlangen von der Thüringer Regierung: Werden Sie Ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern gerecht, mogeln Sie sich in Sachen Amtsbezüge nicht mit Halbheiten durch, sondern schreiben Sie die Aussetzung der Gehaltssteigerung für Kabinettsmitglieder ausdrücklich im Ministergesetz fest und ich kann Ihnen garantieren, der Landtag, Sie haben ja selbst die Mehrheit, wird diesen Gesetzentwurf verabschieden. Es würde eigentlich nur das festgeschrieben, was es schon einmal bis 1998 gab. Solange, meine Damen und Herren, sich an der wirtschaftlichen und sozialen Situation der Menschen in Thüringen, dem Land mit dem niedrigsten Einkommensniveau in Deutschland, nicht entscheidend etwas ändern wird, haben Kabinettsmitglieder, so meinen wir als PDSFraktion, sich keine Erhöhungen der Amtsbezüge zu genehmigen, und das sollte in § 8 Ministergesetz festgeschrieben werden.
Vor Aufruf des nächsten Redners darf ich jetzt wie angekündigt unsere Gäste aus Lateinamerika begrüßen. Es sind Kolleginnen und Kollegen aus den Parlamenten Boliviens und Equadors sowie Peru und auch aus der peruanischen Regierung. Herzlich Willkommen,
wir freuen uns, dass Sie die Arbeit unseres Parlaments hier in Thüringen kennen lernen wollen und hoffen, Sie können gute Eindrücke mitnehmen, auch gute Eindrücke vom Freistaat Thüringen. Herzlich Willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, es ist nicht meine ursächliche Aufgabe, das Kabinett zu verteidigen. Keine Angst, ich werde dies auch nicht tun. Aber man muss zumindest an dieser Stelle mal festhalten, was Polemik ist und was korrektes Handeln einer Thüringer Landesregierung ist. An dieser Stelle stelle ich fest, dass zum Punkt 1.3 die Landesregierung so gehandelt hat, wie sie auch gehandelt hätte, wenn es noch eine große Koalition gegeben hätte, nach den Regeln des Gesetzes, nach den Bundesregeln und natürlich auch dem Vorbild der rotgrünen Bundesregierung.
Ich akzeptiere zu diesem Punkt deshalb das, was Staatssekretär Koeppen gesagt hat, und ich teile die Meinung des Abgeordneten Wolf. Dieser Antrag ist eigentlich nunmehr auch obsolet. Ich glaube auch nicht, wenn man die Datumsleiste sieht, dass er zu einem Zeitpunkt gestellt wurde, wo die rotgrüne Bundesregierung sich noch nicht so entschieden hat, dass die rotgrüne Bundesregierung den PDS-Antrag zum Anlass genommen hätte, sich zu entscheiden an dieser Stelle. Das glaube ich nicht.
Zu den Punkten 1 a und b Folgendes: Sie werden bemerkt haben, das Kabinett hat sich zwar zu einer Regelung verständigt, 8.000 den für Honorartätigkeit und anderes. Die Geschenkregelung ist erläutert worden. Unser Antrag, das werden Sie aber feststellen, ist weit gehender, wesentlich stringenter. Wir wollten natürlich dem Thüringer Kabinett keinen einzigen Euro überlassen aus Vortragstätigkeit u. ä. Das Kabinett mag uns deswegen böse sein oder nicht, wir halten unseren Antrag für weiter gehend. Wir bitten deshalb für unseren Antrag 1 b, weil er konsequenter, stringenter und weiter gehender ist, um Zustimmung in diesem Haus und um Ablehnung der Beschlussempfehlung des Justizausschusses.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir haben mit dem Gesetzentwurf in der Drucksache 3/2619 einen Vorschlag zur Änderung des § 5 Thüringer Ministergesetz eingebracht. Dieser Vorschlag ist denkbar einfach. § 5 Thüringer Ministergesetz regelt, welche Tätigkeiten Mitglieder der Landesregierung neben der Wahrnehmung ihres Amts als Minister nicht oder nur mit Genehmigung ausüben dürfen. Das Thüringer Ministergesetz enthält dagegen bislang keine Vorschrift, die die Kabinettsmitglieder hinsichtlich der Annahme und der Verfügung über Entgelte, die sie aufgrund legaler Nebentätigkeiten erhalten, beschränkt. Ferner fehlen gesetzliche Bestimmungen, die den Umgang mit Geschenken, die Minister im Zusammenhang mit ihrer Amtsausübung erhalten, regeln. Das ist ein Defizit des Gesetzes, wie sich beim Bekanntwerden einer umfänglichen Vortragstätigkeit der Ministerin für Wissenschaft, Forschung und Kunst gezeigt hat. Die hierdurch ausgelöste Resonanz in der Öffentlichkeit hat offenbart, dass ein dringender Handlungsbedarf in dieser Frage besteht. Es muss ja nicht erst der Fall eintreten, dass Minister aufgrund materieller Vorteile, die sie durch legale Ausübung von Nebentätigkeiten erhalten, in der Wahrnehmung ihres Ministeramts beeinflusst werden. Es reicht nach meinem Dafürhalten allein schon der Anschein aus, Minister könnten aufgrund solcher Tätigkeiten beeinflussbar sein oder beeinflussbar werden, um damit dem Ansehen der Regierung und der Demokratie schwersten Schaden zuzufügen.
Das hat wohl auch die Landesregierung erkannt. Andernfalls hätte sie sich nicht Gedanken darüber gemacht, ob durch Änderung des Ministergesetzes oder durch einen Kabinettsbeschluss auf dieses Defizit zu reagieren ist. Ich fasse den Inhalt unseres Gesetzgebungsvorschlags kurz wie folgt zusammen: Durch Änderung des § 5 Ministergesetz werden Pflichten der Mitglieder der Landesregierung geregelt, die die Annahme und Abführung von Entgelten und geldwerten Vorteilen betreffen, die sie aufgrund der Ausübung legaler Nebentätigkeiten erhalten. Weil es bei Vortragstätigkeiten im Einzelfall unklar sein kann, ob die Vortragstätigkeit im Zusammenhang mit der Ausübung des Amts als Minister steht oder nicht oder ob es sich um eine wissenschaftliche oder eine nicht wissenschaftliche Vortragstätigkeit handelt, schlagen wir eine klare und völlig unzweideutige Regelung vor: Empfangene Entgelte oder geldwerte Vorteile aufgrund einer Vortragstätigkeit müssen ausnahmslos und unverzüglich an die Thüringer Ehrenamtsstiftung abgeführt werden.
Bei den Entgelten und geldwerten Vorteilen aufgrund einer genehmigten Tätigkeit nach Absatz 1 Satz 2 oder einer Tätigkeit im Vorstand, Aufsichtsrat, Verwaltungsrat oder einem sonstigen Organ eines nicht auf Erwerb gerichteten Unternehmens gilt eine Höchstgrenze von 6.000 im Jahr; darüber hinaus erhaltene Vergütungen sind ebenfalls an die Thüringer Ehrenamtsstiftung abzuführen.
Damit die Einhaltung dieser Vorschrift kontrolliert werden kann, sieht unser Gesetzentwurf eine jährliche Mitteilungspflicht der Mitglieder der Landesregierung vor und verpflichtet die Landesregierung zu einer jährlichen Berichterstattung darüber gegenüber dem Landtag. Hinsichtlich der Geschenke, welche die Mitglieder der Landesregierung im Zusammenhang mit ihrem Amt erhalten, sehen wir eine Mitteilungspflicht gegenüber der Landesregierung vor. Die Landesregierung entscheidet dann über die Verwendung der Geschenke. So weit in Grundzügen unsere Vorstellungen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, diese gesetzlichen Bestimmungen, die wir vorschlagen, stellen aus unserer Sicht Mindestanforderungen dar, wie mit Vorteilen aufgrund von Nebentätigkeiten und mit Geschenken umzugehen ist. Die Landesregierung ist gleichwohl nicht daran gehindert, intern durch Kabinettsbeschluss ihren Mitgliedern weiter gehende Auflagen zu machen. Durch einen Kabinettsbeschluss wird aber eine gesetzliche Regelung nicht überflüssig. Ein Kabinettsbeschluss kann bekanntermaßen jederzeit unter Ausschluss der Öffentlichkeit wieder aufgehoben und abgeändert werden. Eine neue Regierung ist im Übrigen auch nicht mehr an den Kabinettsbeschluss des Vorgängerkabinetts gebunden.