Ja, das werden wir in der nächsten Legislaturperiode diskutieren, wenn wir uns mit der Änderung des Kommunalwahlgesetzes befassen.
Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, an den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Damit ist die Überweisung abgelehnt. Wer der Überweisung an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Auch das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen und diese Überweisung ist abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 9 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 12, da TOP 10 am morgigen Tag beraten und TOP 11 zurückgezogen wurde:
Verkehrssicherheit in Thüringen weiter verbessern Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/1935 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3547 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3581
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/1935 zur Verkehrssicherheit in Thüringen wurde durch Beschluss des Landtags vom 9. November 2001 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, den Innenausschuss und den Justizausschuss überwiesen. Als federführender Ausschuss wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik bestimmt. Gegenstand des Antrags sind verschiedene Vorschläge zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Thüringen. Diese betreffen neben verkehrlichen und verkehrsrechtlichen Fragen im engeren Sinne auch verkehrspolizeiliche und rechtliche Fragestellungen. Da zu den verkehrsfachlichen Fragen Gutachten der Bundesanstalt für Straßenwesen, also der BASt, und eine Stellungnahme des 41. Verkehrsgerichtstages wesentlich waren, ist der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik in seiner 28. Sitzung am 30. Mai 2002 übereingekommen, die mitberatenden Ausschüsse, also den Innenausschuss und den Justizausschuss, vorab um eine Stellungnahme zu bitten. Der Innenausschuss hat in seiner 47. Sitzung am 8. August 2002 und der Justizausschuss hat in der seiner 39. Sitzung am 29. August 2002 beraten und diese Ausschüsse haben ihrerseits beschlossen, den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, der also federführend ist, zunächst zu bitten seine Beratung vorzunehmen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag sodann bereits in seiner Sitzung am 30. September 2002, in seiner 31. Sitzung am 28. November 2002 sowie in seiner 34. Sitzung am 9. April 2003 beraten. Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung durchgeführt, zu der eine ganze Reihe von kompetenten Vertretern aus Verbänden und Wissenschaft um ihre Stellungnahme gebeten wurden. Einen Schwerpunkt der Anhörung bildete das Unfallgeschehen bei jungen Fahrern und entsprechende mögliche Präventionsmaßnahmen. Zu dieser Thematik hat der Ausschuss auch den Vorschlag insbesondere der Projektgruppe begleitendes Fahren der Bundesanstalt für Straßenwesen und die Empfehlung der Arbeitsgruppe des 41. Verkehrsgerichtstags in Goslar berücksichtigt. Im Hinblick auf die auf Bundesebene noch nicht abgeschlossene Diskussion hat der Ausschuss jedoch keine ausdrückliche Änderung
in diesem Sinne für das begleitende Verfahren vorgenommen und empfohlen. Ferner ist darauf hinzuweisen, dass der Ausschuss zur Forderung in Punkt 8 des CDU-Antrags, bei dem Bau und der Unterhaltung von Straßen verstärkt auf eine hohe Griffigkeit hinzuweisen, sich besonders auf der HannoverMesse am 18. und 19. April 2002 kundig gemacht hat. Dort hat die Fachhochschule Erfurt, insbesondere Herr Prof. Dr. Richter, entsprechende Forschungsergebnisse vorgestellt, die inzwischen auch in Bundesrecht umgesetzt wurden. Im Ergebnis seiner Beratungen hat der Ausschuss, insbesondere unter Berücksichtigung der Stellungnahme von Dr. Brünken von der Universität Erfurt, zwei Änderungen vorgenommen. Zum einen ist der Absatz zu den Fahranfängern verändert worden und zum anderen ist eine Veränderung bezüglich einer Leistungsbegrenzung für Pkw-Fahrer vorgenommen worden. Mit diesen Änderungen hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik die Annahme des Antrags empfohlen. Dieser Empfehlung sind der Justizausschuss in seiner 47. Sitzung am 15. Mai 2003 sowie der Innenausschuss in seiner 64. Sitzung am 28. August 2003 beigetreten. Die Beschlussempfehlung liegt Ihnen vor und es wird die Annahme in Drucksache 3/3547 empfohlen. Ich danke Ihnen.
Ich eröffne die Aussprache. Als erster Redner hat sich der Abgeordnete Buse, PDS-Fraktion, zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, der heute in zweiter Beratung vorliegende Antrag enthält bekanntlich einen ganzen Katalog einzelner Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit in Thüringen, die sich sicherlich mit unterschiedlichster Gewichtung dieser Problemlage zuwenden. Ich darf es vielleicht namens meiner Fraktion vorweg sagen, es gibt natürlich keinen Grund, diesen Antrag in Gänze abzulehnen. Jede einzelne dieser Maßnahmen ist dazu geeignet, Einfluss auf die Verkehrssicherheit zu nehmen, dies ist unzweifelhaft. In der parlamentarischen Beratung dieses Antrags im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik und auch in den Fraktionen - die Fraktionen haben auch selbständig Veranstaltungen zu dieser Thematik in den letzten knapp 23 Monaten durchgeführt - wurde deutlich, dass mit der Behandlung dieses Themas sowie einzelner Maßnahmen daraus die öffentliche Aufmerksamkeit gegenüber der Problematik verstärkt wurde. Kollege Kretschmer hat in den Beratungen öfter auch auf diesen Zusammenhang besonders hingewiesen, dass wir mit diesem Antrag, mit der Behandlung dieser Thematik in den Fraktionen und in den Ausschüssen das öffentliche Bewusstsein etwas geschärft haben. Ob es ausreicht, ist sicherlich weiter zu bereden. Wir haben mit dieser Diskussion und der Anhörung im Ausschuss nicht nur Impulse gesetzt, so würde ich sagen, son
dern auch Erwartungen an unser weiteres Handeln bei Verkehrsteilnehmern, bei Wissenschaftlern, überhaupt in der Öffentlichkeit geweckt. Verkehrssicherheit muss mehr gesellschaftliche Akzeptanz und Öffentlichkeit erfahren, dafür zu wirken ist eine wesentliche Aufgabe der Politik. Wir sind der Auffassung, dass die Landesregierung dazu einen konkreten Beitrag leisten kann und muss. Deshalb stellen wir den Entschließungsantrag nach einem Verkehrssicherheitsprogramm in Thüringen, das konkrete und messbare Maßnahmen
und Ziele sowie einen zeitlichen Rahmen zu deren Umsetzung und Realisierung enthalten sollte. Wir brauchen eine neue Verkehrsphilosophie.
Nirgends in der Welt wird so gerast wie in Deutschland. Warum nur beharren wir so uneinsichtig auf dieser Spitzenstellung in der Welt, obwohl alle Statistiken klipp und klar aussagen, dass die meisten Verkehrsunfälle und insbesondere die Verkehrstoten mit Raserei zu tun haben. Bei 31 Prozent der Verkehrsunfälle im Jahr 2001 war unangepasste Geschwindigkeit die Hauptursache. Im Jahre 2002 lag sie knapp unter 30 Prozent. Im ersten Halbjahr dieses Jahres ist mit 30,4 Prozent wiederum ein Wert über 30 Prozent zu verzeichnen. Viele Aufklärungs- und Restriktionsmaßnahmen sind deshalb darauf zu richten, die Raserei einzudämmen. Solange Erkenntnisse sich noch nicht im individuellen Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer niederschlagen, sind Maßnahmen gegen die Raserei notwendig. In diesem Sinne von Abzockerei der Autofahrer wie in der Haushaltsdiskussion oder auch wie im Antrag von Abkassieren, sicherlich in eingeschränkten Bereichen, zu reden, halte ich für unangebracht. Sie bringen auch nicht das Bemühen und den Willen zum Ausdruck, gegen Raserei etwas Aktives zu tun. Man mag zu einzelnen Formen und Methoden zur Erhöhung des Überwachungsdrucks kritisch stehen, aber deshalb sollten Versuche und neue Maßnahmen nicht von vornherein verteufelt werden. So sollte meines Erachtens das Modellprojekt "Ortsfeste Verkehrsüberwachungsanlagen in Nordthüringen" bei aller Skepsis sicherlich eher von den erreichten Ergebnissen bewertet und nicht vorher schon verteufelt werden. Und, was mir schwer fällt, wenn man der Bildzeitung einmal Glauben schenken kann, dann dämmt Überwachung auch die Raserei der Biker am Kyffhäuser ein. Hier wird der Polizeimeister Frank Schendt zitiert, der sagt: "Der Rekord war heute 195 km/h. Seitdem wir hier sind, ist Ruhe." Man muss nicht zu anderen Mitteln greifen, die andere Verkehrsteilnehmer einschränken, wie Fahrverbote, Oberflächengestaltung und anderes mehr, um die Raserei an diesem "Todesberg", wie er in der Zeitung genannt wird, einzuschränken.
Zur neuen Verkehrsphilosophie gehört auch, sich dem Verhalten junger Verkehrsteilnehmer und Fahranfänger im Straßenverkehr sowie dem Verhalten anderer ihnen gegenüber zuzuwenden. Kollege Kallenbach sprach in der Berichterstattung über die Ausschussbehandlung, dass sich der Ausschuss besonders dieser Thematik zugewandt und einen breiten Raum gewidmet hat. Der Unfallbeteiligung der Fahranfänger ist meines Erachtens noch wirksamer zu begegnen. Das Gefährdungsrisiko der Fahranfänger ist mit vielfältigen Maßnahmen abzubauen. Dazu gehören Maßnahmen in der Fahrschulausbildung, Leistungsbeschränkungen für benutzte Fahrzeuge, Führerschein auf Probe, Sicherheitstraining und Schulungsangebote, auch das FiftyFifty-Taxi und vieles andere mehr. Diesem Komplex kommen die im Antrag verankerten Maßnahmen, insbesondere Punkt 15 des Antrags, in nur sehr eingeschränktem Maße nach. Das Unfallrisiko junger Verkehrsteilnehmer in Thüringen ist überdurchschnittlich hoch. Der Anteil der 18- bis 25-Jährigen an den Verkehrstoten beträgt im ersten Halbjahr dieses Jahres 24,4 Prozent. Er ist gegenüber den 32,1 Prozent des vergangenen Halbjahres gesunken, das ist sicherlich erfreulich, aber immer noch zu hoch. Der Anteil dieser Altersgruppe an den schwer Verletzten betrug 28,2 Prozent im ersten Halbjahr und ist im Wesentlichen zum Vorjahrszeitraum konstant geblieben. Deshalb meinen wir, dass die Politik gefordert ist, sich diesem Problem noch stärker und zielgerichteter zuzuwenden.
Letztlich, verehrte Damen und Herren, wirkt auch auf diesem Feld der europäische Prozess. Am 02.06.2003 informierte die EU-Kommission über das Europäische Aktionsprogramm für die Straßenverkehrssicherheit. Das Ziel ist, bis zum Jahr 2010 die Zahl der Unfallopfer im Straßenverkehr innerhalb der EU zu halbieren. Im Aktionsprogramm werden insbesondere konkrete Maßnahmen aufgeführt, einen methodischen Rahmen zur Ermittlung und Verbreitung vorbeugender Praktiken durch die Erstellung technischer Leitlinien festzulegen, die Sammlung und Auswertung von Unfalldaten und der Daten über Verletzungen zu verbessern und Forschung und Entwicklung fortzusetzen, um zukunftsträchtige Lösungen zu finden. Die Kommission wünscht, dass alle betroffenen Kreise dieses Programm gutheißen und sich daran beteiligen. Zu diesem Zweck schlägt sie all denen, die über Anordnungsund Entscheidungsbefugnisse oder über wirtschaftliche oder gesellschaftliche Durchsetzungsmöglichkeiten oder ein Vertretungsmandat verfügen, vor, ihren Beitritt zu einer europäischen Charta für die Straßenverkehrssicherheit zu erklären. Außer zur Einhaltung allgemeiner Grundsätze verpflichtet sich jeder Unterzeichner dazu, bestimmte Maßnahmen durchzuführen. Die so eingeschränkten Verpflichtungen werden veröffentlicht und ihre Einhaltung beobachtet. Wir meinen - allein schon ein Grund ein solches Verkehrssicherheitsprogramm für Thüringen aufzustellen.
Werte Damen und Herren, eine neue Verkehrsphilosophie muss natürlich verbunden werden mit einer Zukunftsvision, einem Leitbild für das Verkehrssystem der Zukunft, in dem die Themenerhöhung das Bewusstsein für Sicher
heit im Straßenverkehr, Eindämmung des Verkehrswachstums und gezielter Einsatz von Technologien im Mittelpunkt stehen. Deshalb gehören Geschwindigkeitseinschränkungen, Alkoholverbot im Straßenverkehr genauso dazu wie die Förderung und weitere Verbesserung des ÖPNV zur Sicherung der Mobilität der Bürgerinnen und Bürger und die Sicherung des Schülerverkehrs und der Schulen und Spielwege.
Verehrte Damen und Herren, vorrangig der CDU-Fraktion, ich weiß, im Thüringer Landtag ist es schwer, auf der Grundlage eines Antrags der Opposition, insbesondere wenn er von der PDS-Fraktion kommt, die Landesregierung zu einem bestimmten Handeln auffordern zu lassen und damit aufzufordern.
Auch wenn Handlungen anderer Landesregierungen keine Handlungsoptionen für die Thüringer Landesregierung sind, wie das Herr Fiedler heute in einem anderen Tagesordnungspunkt schon zum Ausdruck brachte, möchte ich doch unter anderem auf den Beschluss in Drucksache 14/6842 des bayerischen Landtags - Verkehrssicherheit der Staatsregierung - verweisen und bitte um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe bei der ersten Lesung diesen Antrag der CDU ein wenig glossiert, ich werde mich bemühen, das heute nicht mehr so ausgeprägt zu tun.
Herr Buse, ich habe Sie vorhin nicht so richtig verstanden, worin die neue Verkehrsphilosophie eigentlich bestehen soll.
Nein, nein, so hat er es sicher nicht gemeint. Ich nehme Herrn Kollegen Buse auch ernst, aber so richtig ist es mir
nicht klar geworden. Vielleicht finden wir noch mal Gelegenheit, darüber zu sprechen. Der Anlass, meine sehr verehrten Damen und Herren, ist ein ernst zu nehmender, darüber sind wir uns einig. Die Häufung schwerer Verkehrsunfälle, in Sonderheit mit Lkw und Reisebussen, ist in der letzten Zeit Besorgnis erregend gewesen und Besorgnis erregend ist auch die Aggressivität und die Brutalität, mit der die deutschen Autofahrer auf deutschen Straßen unterwegs sind. Das ist unbestritten so. Die SPD-Fraktion bezweifelt allerdings, ob wir mit diesem Antrag und den darin enthaltenen Anliegen ernsthaft Abhilfe schaffen können. Bestenfalls lassen wir Bemühungen erkennen, hier etwas tun zu wollen, wie zum Teil auch einige dieser Punkte untauglich sind und sogar plakativen Charakter haben. Ich sage von vornherein, wir werden selbstverständlich diesem Antrag zustimmen, weil er unschädlich ist, er schadet zumindest niemandem.
Wir werden auch dem Antrag der PDS aus dem gleichen Grund zustimmen. Aber die Gelegenheit müssen Sie mir geben, wir schütten mal die 16 Punkte des CDUAntrags durch das Sieb, nämlich durch das Sieb der Wirksamkeit und der Effizienz, und da ergibt sich schon einiges, was ich Ihnen nicht vorenthalten möchte - die Zeit muss sein:
Der Punkt 1: Wir sollen zielgerichtete Verkehrskontrollen weiterführen. Ich frage die Landesregierung: Haben wir die Absicht, Verkehrskontrollen abzuschaffen?
Der Punkt 2: Geschwindigkeitsbegrenzungen und Kontrollen - das ist aus Ihrem Antrag -, deren Einhaltung z.B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten usw. müssen für die Verkehrsteilnehmer nachvollziehbar sein und dürfen nicht den Eindruck eines Abkassierens haben. Sie sind alle Verkehrsteilnehmer und wenn Sie jetzt Ihr Verhalten selbstkritisch beurteilen, Verkehrsteilnehmer, die in eine Geschwindigkeitsbegrenzung hineinfahren, sind niemals zu Verständnis bereit, niemals. Und sie haben auch immer den Eindruck, sie werden abkassiert. Mir geht es jedenfalls so,
ich gebe das ja zu. Es gibt keine nachvollziehbaren und nicht nachvollziehbaren Strafen. Also, ich glaube, das Ding ist eigentlich nur da, um eine Biertischdiskussion in Gang
Der 3. Punkt ist der schönste, dem können wir selbstverständlich auch zustimmen: Da steht nämlich, dass die Bundesautobahn und das gesamte Straßennetz - der Ausbau, beides, darunter verstehe ich auch Landesstraßennetz - zügig weitergeführt werden können. Da müssten wir eigentlich in Beifall ausbrechen. Ich weiß, der Bund setzt den Ausbau der Straßen fort, für die er bezahlt, nämlich zügig, und hat auch das nötige Geld bereitgestellt. Nicht zügig wird der Ausbau des Landesstraßennetzes weitergeführt und das bedauere ich. Wenn also dieser Punkt 3 eine Aufforderung an die Landesregierung ist - so kurz vor der Nachtragshaushaltsberatung ist das ganz wichtig -, das Landesstraßennetz zügig weiter auszubauen, dann bin ich dabei und halte diesen Punkt auch für gut.
Es ist zu prüfen, sagt der Punkt 4, inwieweit auf noch nicht dreispurig ausgebauten Richtungsfahrbahnen der BAB - 4 und 9 werden hier genannt - vermehrt Überholverbote für Lkw ausgeschildert werden. Das kann man natürlich machen, bloß ich weiß nicht, ob man damit die Disziplin derer erhöht, die auf acht oder auf zwölf Rädern unterwegs sind. Ich kann es mir nicht vorstellen. Ich habe auf der A 9 in Richtung München schon die unglaublichsten Dinge erlebt und da stehen auch meistens an den Bergen, dort wo vier Spuren sind, also zwei rechts und zwei links, Überholverbote. Daran hält sich kein Mensch, schon gar nicht in der Nacht.
Der Punkt 5 ist okay: Das betrifft Gefahrguttransporte in Tunneln. Das müssen wir im Auge behalten, jetzt haben wir ja auch welche und das ist schon in Ordnung so.
Jetzt kommt der Punkt 6: Mehr Parkplätze für Lkw, damit die Fahrer die Ruhezeiten einhalten können. Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn Lkw-Fahrer ihre Ruhezeiten nicht einhalten, dann liegt das niemals an nicht vorhandenen Parkplätzen, sondern sie sind ganz einfach in Zeit- und Kostendruck und können und wollen diese Ruhezeiten nicht einhalten. Das funktioniert nicht, Sie können Parkplätze rechts und links der Autobahn in Hülle und Fülle einrichten.