beschlossen, dass wir in den jungen Ländern vergleichbar den heutigen Ziel-1-Gebieten auch weiterhin nach 2006 gefördert werden sollen, d.h. von 2007 bis 2013. Wobei mir noch wichtig zu sein scheint, dass das Beihilferegime, d.h. die Höhe der Förderung und wie gefördert werden kann, auch beibehalten wird. Es darf nicht sein, wenn die Erweiterung kommt, dass dann plötzlich Leute sagen, schau an, weil die jetzt dazugekommen sind, dafür müssen wir jetzt bluten und dafür sind wir durch den statistischen Effekt jetzt schlechter dran.
Ich freue mich gerade in den letzten Wochen über das, was wir in Europa weiter voranbringen und dass wir vieles auf den Weg gebracht haben und dass viel in Bewegung gekommen ist. Ich stehe wirklich an, allen Dank zu sagen, die dazu beigetragen haben, dass wir in Fragen des Verfassungsvertrags weitergekommen sind. Herr Dr. Botz, da gehört selbstverständlich Herr Hentsch dazu, da hört Herr Professor Meier dazu, aber immer wieder auch in die Vergangenheit geschaut, Roman Herzog und in jüngster Zeit vor allem auch Erwin Teufel, der hier weitergeholfen hat.
Nochmals besten Dank für so viel Gemeinsamkeit in einer so wichtigen Frage - diese wichtige Frage verdient Gemeinsamkeit - und dass wir alle an eine europäische Zukunft glauben und nicht nur daran glauben, sondern auch unseren Beitrag dazu leisten, dass jeder an seinem Platz seinen Schritt dazu beiträgt und seine Handreichung tut, dass wir Europa zusammenbringen. In Sonderheit auch dann, wenn wir im nächsten Jahr ab dem 1. Mai 2004 100 Mio. Einwohner mehr in Europa, d.h. in der Europäischen Union haben. Ich halte das für großartig, vor einigen Jahren konnte man das nicht so erwarten, ich glaube, wir haben Chancen, dass wir tatsächlich in eine gute europäische Zukunft gehen. Danke.
Es liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließe und ich stelle fest, dass das Berichtsersuchen erfüllt ist, falls dem nicht widersprochen wird. Widerspruch gibt es dazu nicht, damit ist das Berichtsersuchen erfüllt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 14.
Bericht zur Situation der Landwirtschaft in Thüringen Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3549
Die einreichende Fraktion möchte keine Begründung geben, da der Sofortbericht angekündigt ist. Herr Minister Dr. Sklenar, bitte.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, zu dem Antrag möchte ich für die Landesregierung wie folgt berichten: Wenn heute über die Situation der Landwirtschaft in Thüringen gesprochen werden soll, so muss man feststellen, dass wir uns hier nicht zu verstecken brauchen, denn die Thüringer Landwirtschaft hat Erfolge vorzuweisen. Einer der wichtigsten ist, sie produziert hochwertig gesunde Nahrungsmittel. Es ist kein Geheimnis, Thüringer Produkte haben einen guten Ruf, daran kann auch der Handel nicht mehr vorbei. Inzwischen kommen 30 Prozent der Produkte in Thüringer Lebensmittelmärkten aus Thüringer Herstellung. Auch in den angrenzenden Bundesländern fassen Thüringer Produkte immer besser Fuß. Die Landwirtschaft nimmt dabei eine wichtige Schanierfunktion zwischen vor- und nachgelagerten Bereichen ein. Ohne die Thüringer Bauern hätte die Ernährungswirtschaft in Thüringen nicht diese Entwicklung genommen. Die Ernährungswirtschaft verzeichnet seit dem Einstieg in die Marktwirtschaft eine stetige Aufwärtsentwicklung. Mit 2,65 Mrd. 3 #$$# bisher höchste Umsatzvolumen erreicht. Die Ernährungsbranche nimmt im Vergleich der übrigen Branchen im Verarbeitungsgewerbe noch vor dem Fahrzeugbau einen hervorragenden 1. Platz ein.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die aktuelle Situation der Landwirtschaft in Thüringen wird gegenwärtig von einer Reihe außergewöhnlicher Faktoren beeinflusst. Dazu gehört ohne Zweifel der Witterungsverlauf in diesem Jahr. Aufgrund der extremen Trockenheit kommt es zu größeren Ausfällen bei Druschfrüchten sowie bei Obst- und Gemüsekulturen und zu erheblichen Problemen bei der Versorgung der Tierbestände mit Frischfutter und Silagen zur Winterfütterung. Auch bei der gegenwärtig laufenden Kartoffelernte und der Rodung der Zuckerrüben sind Ertragsrückgänge zu erwarten. Bei Getreide sind die Verluste ca. 12 Prozent, bei den Ölfrüchten ca. 15 Prozent zum Durchschnitt der Erntejahre 1997 bis 2002. Die Ausfälle sind jedoch regional sehr differenziert und schwanken zwischen 5 bis 40 Prozent zum langjährigen Durchschnittsertrag. Insgesamt sind hier finanzielle Verluste in Höhe von ca. 41 Mio. !4 fälle bei den Futterkulturen sind durch wochenlang fehlenden Niederschlag besonders groß. Der zweite Futterschnitt ist vollständig ausgefallen und seitdem nur ein mäßiger Aufwuchs bei Grünland und Futtersaaten erfolgt. Der Ausfall an Grünfutter für die Frischversorgung und zur Herstellung von Silagen wird auf ca. 33 Mio. schätzt. Durch die lang anhaltende Hitze und Trockenheit ist die Menge der fließenden oder stehenden Flüsse, fließenden oder stehenden Wassers in Flüssen, Bächen, Talsperren, Rückhaltebecken, Seen und Teichen deutlich reduziert. Mit diesen Mengenreduzierungen geht eine permanente Erwärmung und ein Sauerstoffdefizit der Restwassermenge einher. Damit wurden die Lebensbedingungen für die überwiegend in Kaltwasser lebenden Fische, die
Fischnährtiere und die ganze Biozönose drastisch eingeschränkt. Durch die anhaltende Hitze und Trockenheit kam es auch zu vereinzeltem Fischsterben. Der Gesamtumfang der zu erwartenden Schäden wird vorbehaltlich weiterer noch ausstehender Meldungen auf ca. 2,3 Mio. das entspricht einem Ertragsausfall von ca. 20 Prozent, geschätzt. Wir haben bereits im Juni 2003 auf die schwierige Lage der Betriebe hingewiesen. In einem Schreiben an die Bundesministerin Frau Künast wurde auf mögliche Auswirkungen hingewiesen und mehrere Hilfsmaßnahmen wurden benannt. Leider erfolgte die Freigabe der Stilllegungsflächen etwas spät, um überregional wirksam zu werden. Sie hat jedoch für einige Betriebe eine Erleichterung bei der Futterversorgung gebracht. Unsere Forderung, die Zahlung der EU-Beihilfen bereits Ende September vorzunehmen, wurde erst für Mitte Oktober genehmigt. Gleichzeitig kann der Anteil der Tierprämien von 60 auf 80 Prozent erhöht werden. Diese Zahlungen sind ab November möglich.
Allein, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Maßnahmen reichen jedoch für die stark betroffenen und in ihrer Existenz gefährdeten Betriebe nicht aus. Deshalb ist ein gemeinsames Hilfsprogramm von Bund und Ländern richtig und notwendig. Der Freistaat Thüringen wird sich an einem solchen Hilfsprogramm beteiligen. Die Landesregierung hat am 26.08. dieses Jahres einen Beschluss dazu gefasst, das Land wird hierzu trotz der angespannten Haushaltslage einen Anteil leisten. Wir wollen den Betrieben, die in einer Notlage sind, durch finanzielle Zuschüsse helfen, um größere Auswirkungen wie Insolvenzen oder den Abbau von Arbeitsplätzen zu verhindern. Unsere Erhebungen haben gezeigt, dass eine Vielzahl von Betrieben in Thüringen erhebliche Einbußen erleiden und in ihrer Extistenz gefährdet sind. Für das Bund-Länder-Hilfsprogramm ist eine Summe von 8 Mio. liche Beihilfe eingeschätzt worden. Jetzt wird so schnell wie möglich das Antragsverfahren eröffnet, um das tatsächlich erforderliche Beihilfevolumen bestimmen zu können. Neben den Landwirtschaftsbetrieben werden auch die Gartenbau- und Fischwirtschaftsbetriebe in die Förderung einbezogen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Haushalt wird das Jahr 2003 zum Ansatz für die Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten um 7,7 Mio. ) 56 ! Kürzung war im Interesse der Konsolidierung der Finanzlage des Freistaats erforderlich. Im Ergebnis einer Abwägung wurden an dieser Stelle Einschnitte vorgenommen. Ansonsten hätten in noch größerem Umfang Kofinanzierungsmittel der EU in Frage gestanden und bereits zugesagte Fördermittel hätten zurückgenommen werden müssen. Gemeinsam mit dem Thüringer Bauernverband wurde ein Verteilungsmodus erarbeitet. Dieser sieht vor, Ackerflächen von der Förderung gänzlich auszuschließen und die Beihilfen auf die Grünlandstandorte zu konzentrieren. Damit kann trotz der Einschnitte in der Finanzausstattung den Betrieben mit den größten Futterproblemen wirksam geholfen werden. Vor dem Hintergrund der aktuell
schwierigen Situation in der Landwirtschaft hat sich die Landesregierung ganz bewusst darauf verständigt, dass 2004 keine Minderung bei den kofinanzierten Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" und dem Maßnahmenbündel des Operationellen Programmes 2000 bis 2006 vorgenommen werden sollen. Damit wird die Ausgleichszulage in den benachteiligten Gebieten gesichert. Im Übrigen ist der Anteil der Landwirtschaft an den Einsparauflagen des Ministeriums für das Jahr 2004 gering. Auch dies ist eine ganz gezielte Entscheidung pro Landwirtschaft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, der EU-Agrarrat hat am 26. Juni 2003 einen Kompromiss zur zukünftigen Ausgestaltung der gemeinsamen Agrarpolitik vorgelegt. Die EU-Kommission begründet die Notwendigkeit der Reformen mit der Einhaltung internationaler Handelsverpflichtungen im Rahmen der WTO-Agrarverhandlungen, mit der Erweiterung der Europäischen Union und mit der Einhaltung des Finanzrahmens für die gemeinsame Agrarpolitik, der vom Europäischen Rat bereits im Oktober letzten Jahres bis 2013 festgelegt wurde. Im Mittelpunkt der Reform steht die Entkopplung der Direktzahlung von der landwirtschaftlichen Produktion und damit verbunden eine Vielzahl von Entkopplungsmöglichkeiten nach Grad und Verteilung. Grundlegendes Ziel ist es, das Angebot landwirtschaftlicher Produkte an das der Nachfrage zu orientieren und die Entscheidungsfreiheit des Landwirtes zu stärken. Derzeit werden die Entkopplungsmodelle in Politik, Berufsstand, Wissenschaft und Medien heftig diskutiert. Um detaillierte Aussagen für die Meinungsbildung und die Festlegung einer abschließenden Position für Thüringen treffen zu können, werden die Entkopplungsmodelle in den nächsten Monaten eingehend hinsichtlich der Umverteilungseffekte, Einkommenseffekte, Verdrängungseffekte sowie Umsatz- und Kosteneffekte untersucht.
Die Entscheidung über die konkrete Ausgestaltung des Entkopplungsmodells und den Zeitpunkt der Entkoppplung auf Bundesebene muss bis zum 1. August 2004 erfolgen. Wenn keine Einigung über das Modell und Umsetzungszeitpunkt erzielt werden kann, tritt ab 2005 ein völlig entkoppeltes Betriebsprämiensystem in Kraft. Aus Thüringer Sicht muss das Modell bei erträglichem Verwaltungsaufwand eine flächendeckende Landwirtschaft ebenso zum Ziel haben, wie eine Sicherung der landwirtschaftlichen Existenzen. Die Direktzahlungen werden ab dem 01.01.2005 an die Einhaltung von Mindeststandards in dem Bereich Umweltschutz, Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie an die Erhaltung der Flächen in einem guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand gebunden. Die volle Höhe der Prämie wird nur dann gewährt, wenn der Betrieb die Einhaltung der CrossCompliance-Bestimmungen nachweisen kann. Die Betriebskontrolle erfolgt durch die Fachrechtsbehörde, aber InVeCos bestimmt die Kontrolldichte und sanktioniert.
Cross Compliance, meine sehr verehrten Damen und Herren, bringt ein kaum administrierbares Kontrollsystem für die Verwaltung sowie eine unüberschaubare Nachweispflicht für die Landwirte. Die praxisfernen Regelungen bergen ein finanzielles Risiko für den Mitgliedstaat bzw. das Bundesland. Hierzu kommen Wettbewerbsverzerrungen durch die unterschiedliche Umsetzung der Vorschriften in den EU-Ländern. Die Bundesregierung hat es maßgeblich versäumt, durch eine drastische Reduzierung der Zahl der zu überprüfenden Vorschriften auf wenige leicht prüfbare Kontrollkriterien eine Vereinfachung des schon jetzt hohen Bürokratie- und Verwaltungsaufwandes herbeizuführen.
Mit Hilfe der obligatorischen EU-weiten Modulation werden die Prämienzahlungen beginnend ab 2005 um 3 Prozent, 2006 um 4 Prozent, 2007 um 5 Prozent gekürzt. Beihilfen unter 5.000 '0' Gegenüber den ursprünglichen Vorschlägen wurde erreicht, dass immerhin 80 Prozent der Modulationsgelder in das jeweilige Mitgliedsland zurückfließen und zugunsten des ländlichen Raumes eingesetzt werden. Die restlichen Modulationsmittel gehen den Mitgliedstaaten für die Umverteilung in die zweiten Säulen verloren, da sie durch die Kommission nach bestimmten Kriterien in andere Mitgliedsländer gelenkt werden. Damit bringt die Modulation den Landwirten ab 2005 unmittelbare Einkommenseinbußen. Eine Degression ist bis 2007 nicht vorgesehen. Ab 2007 dient die Degression als Sicherheitsmechanismus und wird auf Vorschlag der Kommission ausgelöst. Aus der Umsetzung der Reformelemente Modulation und Cross Compliance wiegt der Anstieg des Verwaltungsund Kontrollaufwandes auf die Thüringer Agrarverwaltung in der momentanen Haushaltssituation und der daraus resultierenden schwierigen Stellen- und Personalsituation besonders schwer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Milchquotenregelung wird bis 2015 verlängert und die Milchprämie ab 2004 in drei Stufen eingeführt. Eine Erhöhung der Milchquote um 1,5 Prozent erfolgt um ein Jahr verschoben auf 2006. Der Richtpreis für Milch wird aufgehoben. Die Interventionspreise für Butter und Magermilch werden beginnend ab 2004 gesenkt. Bis zum 30. Juni 2006 ist es den Mitgliedstaaten freigestellt, die Milchprämien weiterhin an die Milchreferenzmenge zu koppeln. Spätestens ab dem 1. Juli 2007 wird die Entkopplung der Milchprämie obligatorisch. Das bedeutet, dass die Milchprämien nach Entscheidung der Mitgliedstaaten in das Modell der Entkopplung eingehen. Die Situation der Milchviehbetriebe verschärft sich durch die Senkung der Interventionspreise für Butter und Magermilchpulver sowie durch die geplante Quotenaufstockung in Höhe von 1,5 Prozent, für die keine Milchprämie gewährt wird. Nach der Umsetzung dieser Schritte wird für das Jahr 2007 ein Milchpreis von 21 Cent pro Kilo prognostiziert. Insbesondere in Gebieten mit hohen Produktionskosten wird die Milchproduktion für viele Milcherzeuger ein Zuschussgeschäft. Daher sollte zunächst für eine gekoppelte Milchprämie bis
zum 30. Juni 2006 plädiert werden. Eine Umverteilung der entkoppelten Milchprämie ab 2005 als Flächenprämie ist grundsätzlich als einkommensschädigend zu bewerten.
Zusammenfassend stellt sich die GAP-Reform keineswegs als eine tragfähige Lösung dar. Die Vorschläge gewährleisten weder eine Einkommensstabilität, noch ermöglichen sie den Landwirtschaftsbetrieben eine Teilnahme an der allgemeinen Einkommensentwicklung. Eine Verbesserung der Akzeptanz und Legitimation landwirtschaftlicher Zahlungen in der Öffentlichkeit wird durch die Reform nicht erreicht. Der bürokratische Aufwand für die Überwachung und Kontrolle der neuen Regelung ist zu hoch. Das Ziel der Verwaltungsvereinfachung wurde deutlich verfehlt. Die voraussichtlich schon in der Überprüfung im Jahre 2008 vorzunehmenden Anpassungen der Beschlüsse nehmen den Landwirten jede Planungssicherheit.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf über eine abschließende Regelung zur Behandlung der Altschulden der Landwirtschaft der neuen Länder vorgelegt. Ziel ist die beschleunigte Ablösung der Altschulden. Dazu sollen zum einen die Bedingungen der privatrechtlichen abgeschlossenen Rangrücktrittsvereinbarung erheblich verschärft werden. Zum anderen soll die Möglichkeit einer sofortigen Ablösung der Altschulden durch die betriebsindividuelle Festlegung eines einmal zu zahlenden Beitrags geschaffen werden. Im Zuge der Erarbeitung des Gesetzentwurfs sind die Landwirtschaftsministerien der neuen Länder und einschlägige Berufsverbände angehört worden. In einer gemeinsamen Position der neuen Länder wurde auf erhebliche Probleme hinsichtlich des Entwurfs verwiesen. Darüber hinaus sind in einem Schreiben an Herrn Bundesfinanzminister Eichel die aus Thüringer Sicht bestehenden Bedenken benannt worden. Dies betrifft insbesondere die betriebswirtschaftlich nicht gerechtfertigte Verschärfung der Bedingungen der Rangrücktrittsvereinbarung, die nicht verfassungsgemäßen Eingriffe in die privatrechtlichen abgeschlossenen Rangrücktrittsvereinbarungen sowie das bislang in seinen Eckpunkten nicht ausreichend definierte Ablöseverfahren. Die Bundesregierung ist auf keine der Einwendungen eingegangen.
Da es sich, meine sehr verehrten Damen und Herren, bei dem Gesetz um ein Einspruchsgesetz handelt, hat die Landesregierung nur sehr begrenzte Möglichkeiten, über den Bundesrat Einfluss auf das Gesetzgebungsverfahren zu nehmen. Herzlichen Dank.
Das war der Bericht zum Punkt 1 des Antrags. Wir führen jetzt die Aussprache zum Antrag in dem Punkt 2, es sei denn, die Fraktionen beantragen die Aussprache zum
Die PDS-Fraktion beantragt die Aussprache zum Bericht und wir führen diese Aussprache zu beiden Teilen, also zu dem Bericht und zu dem Punkt 2 des Antrags, durch. Als erster Redner hat sich zu Wort gemeldet der Abgeordnete Dr. Botz, SPD-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Bericht zur Situation der Landwirtschaft in Thüringen, wie er im PDS-Antrag heute hier gestellt wurde, hat mich in zwei Punkten etwas überrascht, vielleicht klärt sich das auch in der Debatte noch etwas auf. Deswegen will ich mich zu diesen Punkten auch ziemlich knapp nur äußern, einmal zu der Frage der Trockenheit, da doch schon ziemlich lange klar war, dass wir in der Aktuellen Stunde heute die Gelegenheit haben, Gott sei Dank nach den ersten Regentagen wieder, dieses Thema anzusprechen. Ich möchte dann, weil wir da ja immer nur wenige Minuten Zeit hatten, nur auf zwei Punkte noch eingehen. Vielleicht als Gegenstück dieser Punkt Reformelemente der EUAgrarpolitik und der Herr Minister hat das ja jetzt noch mal klargestellt, bis wann sozusagen die Untersetzung zu erfolgen hat, das ist im Gegensatz dazu wieder ein so komplexes, ernsthaftes, zukunftsträchtiges Thema, das auf viele Jahre Auswirkungen haben wird auf die Landwirte in Thüringen, dass ich mich auch wieder frage angesichts der Anwesenheiten, also diesmal auf der Tribüne, sprich der thüringischen Öffentlichkeit, ob das der richtige Zeitpunkt ist. Aber ich meine, wir haben alle unsere Rechte, und der Antrag ist nun mal so.
Zu den anderen Punkten - Kürzung der Ausgleichszulage - habe ich schon im Zusammenhang mit der Dürrediskussion noch mal auch ausdrücklich die Landesregierung, den Herrn Minister, angesprochen - nicht zum ersten Mal, der Ausschuss hat sich ja schon oft damit beschäftigt, wir alle hatten Gelegenheit, hier schon breiten Meinungsaustausch zu führen -, diesen Weg auf keinen Fall weiterzugehen und trotz aller wirklich ernsthafter Haushaltssituation, der wir ja insgesamt gegenüberstehen, hier wieder umzukehren und Belastungen, die besonders Betriebe betreffen, die, wie wir jetzt eben gerade wieder gesehen haben, standörtlich eben am härtesten betroffen sind, nicht, wenn es an das Kürzen des Geldes geht, so stark an die Substanz zu gehen. Ich will es mal noch klarer ausdrücken. Es gibt Landwirtschaftsunternehmen in Thüringen, die durchaus in der Lage sind, durch ihre andere geographische Lage mit der einen oder anderen Kürzung der einen oder anderen Maßnahme substanziell in den nächsten Jahren besser zurechtzukommen als genau die
se Betriebe, denen die Ausgleichszulage jetzt erstmalig und dann in einer solchen Dimension gekürzt wurde. Das will ich hier zum wiederholten Mal ganz klar zum Ausdruck bringen. Und dass ich das dem Herrn Minister und auch meinen verehrten Kollegen Herrn Wunderlich und Herrn Primas nicht zum ersten Mal sage und auch nicht sagen brauche, weiß ich inzwischen auch. Ich glaube, dass auch der jetzt anwesende Herr Ministerpräsident bei seinen Besuchen in den betreffenden Betrieben und sicher auch nicht erstmalig ganz klar den Eindruck mitgenommen hat, dass man so praktisch an der Stelle nicht weiter verfahren kann. Wir wären sehr froh, wenn das, was angekündigt wird, trotz aller knappen Kassen hier nicht weiter verfolgt wird. Das zu diesem Punkt. Ein paar Anmerkungen noch zur Dürre
ich weiß nicht, ob das wirklich ein Thema ist, wo man hier in totale Heiterkeit ausbrechen kann, aber das ist auch jedem freigestellt -,
weil die Zeit so knapp war. Ich möchte ausdrücklich noch mal aufgreifen, was der Kollege Wunderlich ja auch ganz kurz noch mal angesprochen hat. Es gibt nach diesem dramatischen klimatischen Ereignis, das darf man so benennen, in allen Parteien, das darf ich Ihnen für meine auch versichern, einen wachsenden Anteil von Kollegen, der dem Stichwort Mehrgefahrenabsicherung wesentlich aufgeschlossener gegenübersteht - seit voriges Jahr Hochwasser, Sie haben das ja gesagt, und jetzt -, als das noch vor wenigen Monaten so war. Da möchte ich Sie durchaus bestärken darin. Ob das nun wirklich die einzige Quelle ist, die Öffentlichkeitsarbeit eines Bundesministeriums anzuzapfen, könnte ich jetzt, aber da ist mir die Zeit ein bisschen zu schade, zu sagen, ich trete gern der Frau Künast in der Richtung auch auf die Füße, Herr Wunderlich, ja.
Ach doch, wenn Sie mal ausdrücklich Gelegenheit hätten die Fachpresse zu lesen, werden Sie finden, dass ich des Öfteren auch der Frau Künast, nicht meiner hochverehrten Fraktionskollegin, sondern der Bundesministerin durchaus fachlich entgegentrete. Aber lassen Sie sich uns nicht verzetteln. Es geht nicht um unsere Befindlichkeiten. Wenn das so ist, dass wir sogar so weit gehen, dann würde ich sagen, müssen wir mit gutem Beispiel im eigenen Land vorangehen. Ohne eine Kofinanzierung von Landesseite ist eine Mehrgefahrenabsicherung nicht denkbar. Über Prozentsätze wird garantiert wieder monatelang verhandelt, das wissen wir. Wenn wir das eine ernsthaft angreifen wollen, Herr Wunderlich, bin ich dafür, dass wir es mit einigen Prozenten, über die möchte ich mich heute hier auch nicht äußern, in unserem Haus praktisch auch
machen müssten. Ich möchte ganz kurz im Zusammenhang mit dieser Dürreproblematik auf etwas eingehen, was eine hochinteressante Veranstaltung Ihres Hauses vorige Woche, Wasserkonferenz, Herr Minister, mit aus meiner Sicht, will ich mal ganz persönlich sagen, sehr interessanten, qualitativ sehr interessanten Vorträgen ja noch mal gebracht hat. Dort gab es unter anderem nicht erstmalig, aber auch in dem Zusammenhang ja wieder einen Beitrag zu klimatischen Perspektiven und deren Auswirkungen auf Landwirtschaftsunternehmen. Und die haben sicher auch, dort waren nicht sehr viele Landwirte, aber diese ganz klare präzise Darstellung von Wissenschaftlern, die man wirklich mehr als ernst nehmen muss, hat vielen Teilnehmern überraschend klar gezeigt, wie wenige Jahrzehnte uns nur noch bleiben, uns darauf einzustellen, nicht auf irgendein Chaos, das kommt, sondern auf richtig klar kalkulierbare Erwärmungsszenarien nicht jedes Jahr, nicht total stufenförmig, aber mit denen wir immer häufiger rechnen müssen. Und deswegen und mit Blick darauf möchte ich das von Herrn Wunderlich hier aufgreifen. Wir sollten da in Richtung Mehrgefahrenabsicherung weitermachen.
Letzter Punkt dazu, meine Damen und Herren, was mich erschrocken hat, das gehört auch einmal in eine solche Debatte, das war während der heißen Wochen und Monate, dass, obwohl es eindeutig dramatische Zustände waren, auch die Nachrichten haben die dramatischen Zustände gebracht, dankenswerterweise, nicht nur die Zeitungen, auch die großen Medien, haben die Medien trotzdem immer wieder auch den Bürgern irgendwie suggeriert, oh, es hat doch schon wieder mal geregnet, die erste Wolke ist vorbeigehuscht und das reicht doch jetzt eigentlich und nun müsste eigentlich das schöne Wetter wieder weiterkommen. Ich will das hier noch mal ganz klar ansprechen, weil wir uns berechtigt vor zwei Jahren mal über die BSE-Problematik in dem Zusammenhang unterhalten haben, wie Medien mit Themen umgehen. Es muss uns gelingen, das können wir als Politiker nicht alleine, aber in Zusammenarbeit mit den Medien vielleicht doch ein bisschen besser klar zu machen, dass es auch substanzielle Zusammenhänge zwischen Wohlbefinden einer Mehrheit von Bevölkerung gibt, wenn uns das in den nächsten Jahrzehnten regelmäßig passiert. Und ich kann nur meine Hoffnung zum Ausdruck bringen, nicht nur dass es hoffentlich nicht so oft passiert, sondern dass es uns gelingt, mit Hilfe der Medien diese Klarheit auch wieder zu schaffen. Entschuldigen Sie, wenn ich die Gelegenheit hier in der Debatte genutzt habe, auch wenn es nicht direkt mit der Situation der Landwirtschaft zu tun hat. Ich könnte jetzt auch die Prozentzahlen noch einmal nennen und sagen, es sind nur 3 Prozent, die direkt einkommensabhängig davon abhängen. Aber damit macht man sich etwas vor. Wir wissen, dass mehr davon abhängt und wir wissen eben, dass die Volksernährung - das war einmal eine sehr knallharte Keule, mit der vor vielen Jahrzehnten härter argumentiert wurde - von solchen Dingen abhängt. Das wollte ich hier noch einmal zum Ausdruck bringen.
Zu den Reformelementen der EU-Agrarpolitik - der Herr Minister hat hier die wesentlichen noch einmal aufgezählt: In den Gesprächen in den letzten Wochen und Monaten hat mich eins etwas nicht beruhigt, aber doch etwas befriedigt, dass die betroffenen Betriebe langsam umsteuern von dem sich nur kritisch zu äußern - das wird bei uns das und das und das bedeuten -, hin zu einer internen Meinungsbildung - warte mal, wir leben hier in standortlich benachteiligten Regionen, wir haben Berufskollegen, die Gott sei Dank in anderen Regionen produzieren können. Wie sind unsere Interessenlagen, wie stark nehmen wir bis zum 01.08. des Jahres 2004 in welcher Form innerhalb unserer Interessenvertretungen oder im Daraufzugehen auf Politiker Einfluss, damit das, was eben nun einmal im Rahmen aus Europa kommt, so untersetzt wird, dass wir in den nächsten Jahrzehnten besser über die Runden kommen. Ich glaube, bei aller Betroffenheit, dass das ein sinnvoller Weg ist. Ich freue mich über jeden Landwirt, der diese Erkenntnis umsetzt. Herr Primas, ich darf das ruhig einmal aus der Runde sagen, als wir das letzte Mal ja zusammensaßen, ich habe mich gefreut, dort ein Blatt hingelegt zu bekommen, ganz frisch vom Vortag, wo die Betriebe einfach einmal gesagt haben, unserer Auffassung nach aus unserer regionalen Betroffenheit müsste das so und so aussehen, ohne jetzt hier im Detail darauf einzugehen.
Zum Altschuldengesetz: Meine Damen und Herren, mir ist nur bekannt aus dem aktuellen Stand der Ausschussarbeiten im Bundesrat, dass Thüringen eines der Bundesländer wahrscheinlich sein wird, das im Großen und Ganzen diesem Altschuldengesetz auch zustimmen wird. Es gibt wohl noch kleinere Punkte, wo noch Diskussionsbedarf ist. Ich kenne jetzt auch nicht ganz genau den Termin, wann darüber entschieden wird, aber Fakt ist eins, dass diejenigen Betriebe - und die gibt es, die gibt es auch in Thüringen, und es ist vollkommen selbstverständlich, dass die nicht ganz laut Tag für Tag herumschreien und sagen, uns geht es eigentlich gar nicht so schlecht - die auch nicht unerhebliche Altschulden hatten, jetzt eben auch etwas stärker gesetzlich aufgefordert werden, diese Altschulden zurückzuzahlen. Diese Betriebe haben Recht, wenn sie darauf aufmerksam machen, dass im Unterschied zu denjenigen, denen es nicht so gut geht - das kann ja auch seine Ursache darin haben, dass man nicht ganz so gut wirtschaftet, es muss ja nicht immer nur andere Gründe haben, wir wissen, dass das Management in der Landwirtschaft eine große Rolle spielt -, dass die vorübergehend natürlich dann etwas besser gestellt sind mit der jetzigen gesetzlichen Regelung. Das kann man so sehen, aber das ändert nichts daran, dass ein solches Gesetz schon seit Jahren gefordert wurde. Es gab viele Gründe, weshalb es lange gedauert hat, dass es vorgelegt wird. Wir sind eigentlich auch als Landtagsfraktion ganz froh, wenn es zu einer Zustimmung auch der thüringischen Landesregierung zu diesem Altschuldengesetz im Bundesrat kommen würde. Soweit mein Beitrag hier zu diesem Antrag der PDS.
Zu Punkt 2 des Antrags vielleicht abschließend, der ja mit hoher Wahrscheinlichkeit noch zur Abstimmung kommt. Wir hoffen auf eine Mehrheit des Hauses, die einem solchen Punkt mit großem Selbstverständnis heute zustimmen kann. Meine Fraktion kann es natürlich auf jeden Fall. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, über die Auswirkungen der Dürre ist in der Aktuellen Stunde und auch hier vom Minister wieder ausführlich berichtet worden, genauso über die Altschulden, deswegen möchte ich auf diesen Teil verzichten. Deswegen beschränke ich mich in meinem Beitrag auf die Auswirkungen der Reform der EU-Agrarpolitik und natürlich auch auf die Auswirkungen der Haushaltsbeschlüsse der rotgrünen Regierung auf die Landwirtschaft in Berlin. Darüber ist heute überhaupt gar nicht gesprochen worden. Im Bundestag wird ja zurzeit über den Haushalt diskutiert.
Zunächst zu den Haushaltsbeschlüssen in Berlin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die natürlich tiefgreifende Einschnitte auf die Landwirtschaft in Thüringen haben werden. Denn das vom Bundeskabinett beschlossene Haushaltsbegleitgesetz bedeutet für die Landwirtschaft eine weitere - und das sage ich ganz deutlich - drastische und dramatische Wettbewerbsbenachteiligung. Vielleicht dürfen wir auch einmal ein paar Zahlen hier ansprechen. Die Kürzungen der Zuschüsse für die landwirtschaftliche Krankenversicherung in Höhe von 218 Mio. uns in den neuen Ländern nicht so, aber die drastische Erhöhung des Steueranteils für Agrardiesel in Höhe von 157 Mio. 7 #$$8 Landwirte weitere existenzbedrohende Einschnitte. Jetzt kommt es besonders für die neuen Länder. Die beschlossene vergütungsfähige Agrardieselmenge auf jährlich 10.000 Liter pro Betrieb benachteiligt, wie gesagt, insbesondere die neuen Bundesländer. Wie wettbewerbsverzerrend die geplante Anhebung des Agrardieselsteuersatzes ist, zeigt ein Vergleich der europäischen Konkurrenz und das müssen wir heute immer wieder tun. Bereits der heutige Satz von 25,6 Cent pro Liter ist der höchste in Europa. Ein Vergleich Dänemark 3,24 Cent pro Liter, das ist der niedrigste in Europa, Großbritannien 6,0 Cent pro Liter und Frankreich 5,5 Cent pro Liter zeigt, welche Wettbewerbsnachteile die deutsche und somit auch die thüringische Landwirtschaft hat. Ziel der Bundesregierung müsste es sein, diese Wettbewerbsverzerrung nicht zu verschärfen, sondern zu lindern. Wenn man den Bundeshaushalt studiert, dann fällt auf, dass 30 Mio. ,
schaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur" eingespart werden, dass jeweils 16 Mio. 9programm "Ökologischer Landbau und tiergerechte Haltungsverfahren" eingespart werden und - Egon hör zu - 14 Mio. bei nachwachsenden Rohstoffen. Hinzu kommt, das führt bei der Landwirtschaft besonders zur Verunsicherung, 107 Mio. Globale Minderausgabe, dass wir gar nicht wissen, wo die eingespart werden.
Herr Dr. Botz, das verunsichert die Landwirte schon, wir wissen, was eine Globale Minderausgabe bedeutet in der Höhe
nein, das führt zur Verunsicherung der Landwirtschaft und diese Kürzungen sind Gift für Investitionen und damit auch für die Arbeitsplätze. Natürlich will die CDU auch nicht der Kritik ausweichen, das ist in der Aktuellen Stunde angesprochen worden, dass Thüringen 2003 nicht alle Fördermittel aus der Gemeinschaftsaufgabe abgerufen hat, was vor allem für die benachteiligten Gebiete sich negativ ausgewirkt hat, auch wenn, wie der Minister das angesprochen hat, hier sehr differenziert worden ist. Ich sage es ganz deutlich, die Kritik des Berufsstandes war berechtigt.