Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Juli dieses Jahres hat das Verfassungsgericht das Urteil zur zusätzlichen Entschädigung für Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer gefällt und dabei die Höhe der Aufwandspauschale für verfassungswidrig erklärt. Deshalb ist eine Novellierung des Abgeordnetengesetzes erforderlich. Bereits nach der Urteilsverkündung habe ich damals für die SPD-Fraktion gesagt, wir halten eine Pauschallösung für sinnvoll. Wir haben als Übergangslösung diese Spitzabrechnung seit August. Das bedeutet zusätzlichen Aufwand. Dabei meine ich nicht die betroffenen Abgeordneten, sondern ich meine vor allen Dingen die Verwaltung. Wenn wir die verschiedensten Maßnahmen zum Bürokratieabbau betreiben in den verschiedenen Verwaltungsebenen, dann wäre das gerade hier auch kontraproduktiv. Deshalb sage ich, die Pauschallösung ist besser als über Einzelbelege.
Meine Damen und Herren, wir hätten uns gewünscht, dass es zu einem gemeinsamen Weg aller drei Fraktio
nen kommt. Wenn Frau Wolf hier gerade gesagt hat, wir hätten doch auf den PDS-Antrag springen können, sicher, wir hätten bestimmt einen Weg finden können, wo auch meinetwegen SPD und PDS über so einem Antrag steht. Darum ging es uns aber nicht. Es geht uns nicht um Polemik, wir wollten hier nicht irgendwelche Vorführungen inszenieren, sondern uns ging es wirklich darum, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch gesetzt hätten. Das wäre ein deutliches und gutes Zeichen gewesen.
Wir hätten uns sehr gewünscht, dass die Landtagspräsidentin sich des Themas angenommen hätte. Mein Fraktionsvorsitzender, Herr Gentzel, hat mehrfach in der Öffentlichkeit auch darauf hingewiesen, er hätte diesen Wunsch gern, es kam leider nicht dazu.
Vor diesem Hintergrund ist es eigentlich nur folgerichtig, dass wir erst mal abgewartet haben, ob es entsprechende Gespräche gibt. Dass die PDS-Fraktion zum letzten Plenum einen eigenen Gesetzentwurf eingereicht hat, habe ich damals schon kritisiert, weil ich sage, das ist nicht besonders dienlich für einen solchen Konsens, wo man vorher mal miteinander redet und eine gemeinsame Lösung erarbeitet.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich jetzt zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion kommen. Das Verfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass die Entfernung vom Wohnort zum Landtag ganz entscheidend für die Höhe dieser Pauschale sein muss. Wir haben zurückgegriffen auf die im Abgeordnetengesetz in § 6 Abs. 2 vorliegende entfernungsmäßige Staffelung, nämlich dass wir sieben verschiedene Stufen in Schritten von 20 km für richtig halten, weil sich das bewährt hat. Die kleinste Stufe von bis zu 20 km Entfernung, die größte Stufe über 120 km Entfernung. Das hat sich für Thüringen bewährt, deshalb haben wir diese Stufung in unseren Gesetzentwurf aufgenommen. Was die Höhe der Aufwandspauschale angeht, ist für uns die Basis 79,90 ( * durchschnittliche Aufwand nach Thüringer Reisekostengesetz für die Ausschuss-Vorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion. Dieser ist vom Thüringer Rechnungshof bestätigt worden und bildet somit die Basis
für die Höhe unserer Aufwandspauschale, die wir vorschlagen. Wir haben sie entsprechend gestaffelt in sieben Stufen von 50 bis zu 110 95 !
Meine Damen und Herren, wenn wir auf die anderen beiden Gesetzentwürfe schauen, der Antrag der PDSFraktion, die Höhe der Aufwandspauschale, und da hat Frau Wolf vollkommen Recht, da liegen wir nicht weit voneinander. Was die entfernungsabhängige Staffelung angeht in nur drei Stufen, das halten wir für unzureichend und für ungerecht. Zum Gesetzentwurf der CDU-Fraktion: Hier ist es eigentlich umgekehrt, die Staffelung entspricht ja genau dem, was wir uns auch gedacht haben. Was die Höhe der Aufwandspauschale von 320 3=0 geht, so ist das für uns nicht nachvollziehbar. Nach dem tatsächlichen Aufwand, der in unserer Fraktion angefallen ist, und wir haben das wirklich akribisch ermittelt, ist das für uns utopisch hoch. Im Justizausschuss werden wir die ganzen Details ja dann diskutieren. Ich bitte um Überweisung an den Justizausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es gibt Themen im Landtag, die sind wichtig fürs Land, scheinen aber fast niemanden so richtig zu interessieren, und es gibt so Stichworte wie Bezüge von Abgeordneten, Aufwandsentschädigung u.Ä., da ist man sich zumindest der Aufmerksamkeit der Medien an sich immer sicher. Um nun auch keinen zu enttäuschen, waren die Fraktionen fleißig und haben drei Gesetzentwürfe auf den Tisch des Hauses gelegt, um die Aufwandsentschädigungen für Parlamentarische Geschäftsführer und für Ausschussvorsitzende neu zu regeln. Meine Damen und Herren, die PDSFraktion wollte offenbar mit ihrem Vorschlag die erste und preiswerteste sein, beides ist gelungen, das muss man neidlos anerkennen. Im Gegensatz dazu wollte die SPDFraktion wohl erst wissen, was schlägt die CDU-Fraktion vor, um dann in letzter Minute noch einen eigenen Entwurf einzureichen, der, wie bereits genannt, in der Endstufe 10 1(" packt. Ich bin mir allerdings auch sicher, das will ich durchaus sagen, Ihr Entwurf von der SPD hätte anders ausgesehen, wenn es keinen Gesetzentwurf der CDU gegeben hätte.
Doch, doch. Meine Damen und Herren von der Opposition, für die öffentliche Darstellung mögen Ihre Gesetzentwürfe ja ganz nützlich sein, allerdings mit der Umsetzung des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs haben sie unserer Meinung nach sehr wenig zu tun. Meine Damen und Herren, einig sind sich alle Fraktionen zumindest darin, dass nach dem Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs der durch den Landesrechnungshof und vom Gericht anerkannte und - jetzt Zitat - "erhebliche
finanzielle Zusatzaufwand" zu einer gesetzlichen Entschädigungsregelung führen muss. Das ist ein Zitat aus der Urteilsbegründung, wo das Verfassungsgericht von einem erheblichen finanziellen Zusatzaufwand spricht. Dies ist auch nach der Urteilsbegründung gemäß dem mit Verfassungskraft anerkannten Grundsatz, nur Gleiches gleich, Ungleiches dagegen nicht gleich zu behandeln, sogar geboten. Ich denke, so weit, so gut. Meine Damen und Herren, wir wissen alle, dass die betroffenen Mandatsträger über mehrere Monate hinweg ihren zusätzlichen Aufwand erfassten und dass diese Aufschreibungen vom Landesrechnungshof kontrolliert und gewertet wurden. Nun fragt sich natürlich der interessierte Beobachter, wie kann es dann zu so unterschiedlichen Ergebnissen kommen, wie sie sich letztlich in den drei Gesetzentwürfen dokumentieren?
Meine Damen und Herren, da hilft ein Blick in die Mitteilung des Landesrechnungshofs an den Verfassungsgerichtshof und in die Urteilsbegründung. Da steht bei der Bewertung der Aufschreibung der Mandatsträger der CDU-Fraktion, dass es einen festgestellten Gesamtaufwand, und nun hören Sie zu, von 700,25 gestellt und anerkannt. Dieser verringert sich allerdings, das will ich nicht verheimlichen, auf 463,64 man nicht den tatsächlichen Aufwand, sondern wie, so das Gericht, bei anderen Reisen von Abgeordneten auch nur 30 Cent pro Kilometer anrechnet. Ich halte, das will ich auch deutlich sagen, diesen Ansatz für falsch, weil eine Aufwandsentschädigung auf den tatsächlichen Aufwand aufbauen muss und nicht auf irgendeiner anderen Pauschale, aber sei's drum, das Gericht hat es so festgelegt. Die Funktionsträger der PDS-Fraktion wiesen einen durchschnittlichen monatlichen Aufwand von 67,38 und, jetzt wird es interessant, die der SPD-Fraktion, nicht wie Herr Dr. Pidde uns eben weismachen wollte, eine Summe von 79,90 0("1(4 tion hat also in ihren Erfassungen 0 gewiesen. Bei der SPD-Fraktion sah sich dann der Rechnungshof allerdings veranlasst 79,90 , zwangszuzuordnen, da die Begründungen für die Nichtveranschlagung schlicht zu abenteuerlich waren.
Meine Damen und Herren, in beiden Fällen, bei der PDS und auch bei der SPD, wurde der geringe bzw. gar nicht ausgewiesene Aufwand damit begründet, dass z.B. andere Finanzierungen herangezogen wurden, unter anderem Kostenerstattung aus Fraktionsmitteln. Hört, hört, ganz interessant, was natürlich nicht zulässig ist. Auch wenn man von den beiden Fraktionen, die das Normenkontrollverfahren veranlasst haben - ich sage das noch einmal in aller Deutlichkeit, ich habe es in meiner letzten Rede schon gesagt -, nicht erwarten kann, dass sie selbst die Gegenbeweise auf den Tisch legen, ist diese Verfahrensweise aus meiner Sicht einfach nicht hinnehmbar.
Schauen wir in die Urteilsbegründung, wie dies vom Verfassungsgerichtshof gesehen wird. Zitat: "Diese Divergenzen", also die Divergenz zwischen dem, was von
der CDU-Fraktion anerkannt wurde und von Ihren Fraktionen, "beruhen im Wesentlichen auf einer uneinheitlichen Zuordnung, der bei Gelegenheit der Funktionswahrnehmung entstandenen Aufwendungen." Im Weiteren liest man, dass die Antragsstellerinnen, also Ihre beiden Fraktionen, geltend machen, dass ein funktionsbedingter Sonderaufwand vom Zuwendungssystem des Abgeordnetengesetzes bereits erfasst ist. Und dass diese Frage im Vorfeld der Aufwandszuordnung auch im Sinne der Antragstellerinnen, also in Ihrem eigenen, beantwortet wurde jetzt wird es interessant, und das ist wieder Zitat -, "so dass die in die Erhebungsbögen eingeflossenen Angaben nicht unerheblich von dieser Wertung beeinflusst und so die tatsächlichen Verhältnisse nicht zuverlässig widergeben." Ich denke, das ist schon sehr deutlich, was Ihnen das Verfassungsgericht hier über die Urteilsbegründung mitteilt.
Meine Damen und Herren von der Opposition, ich denke, hier bekommen Sie wirklich juristisch feinsinnig formuliert, was ich im allgemeinen Sprachgebrauch nur als versuchte Irreführung des Verfassungsgerichts bezeichnen kann. Dies wollen Sie uns nun als Grundlage für ein zu beschließendes Gesetz anbieten? Ich meine, da gehört schon einige Unverfrorenheit dazu. Nun will ich Ihnen aber auch nicht verheimlichen, was in der Begründung des Urteils zu den Erfassungen der Mandatsträger der CDU zu lesen ist. Da steht: "Insoweit haben die vorgenommenen Überprüfungen nicht ergeben, dass seitens der nicht den Antragsstellerinnen angehörenden Funktionsträger", also die der CDU, "in nennenswertem Umfang Aufwendungen in die Erfassungsbögen eingestellt worden sind, die entweder nicht funktionsbedingt oder nicht finanzieller Natur oder nicht angemessen gewesen wären." Also alles okay. Weiter im Zitat: "Für bewusste Fehlzuordnungen haben die im vorliegenden Verfahren getroffenen Festlegungen nichts ergeben für die Mandatsträger der CDU."
Meine Damen und Herren, deswegen müssen Sie sich auch den Vorwurf gefallen lassen, dass Ihre Gesetzentwürfe ausschließlich populistischer Natur sind. Im Gegensatz dazu beruht unser Gesetzentwurf auf einem belastbaren und vom Thüringer Rechnungshof sowie vom Verfassungsgericht dem Grunde nach nicht kritisierten Zahlenmaterial. Er entspricht auch als Einziger den weiteren Vorgaben und Hinweisen des Verfassungsgerichtshofs und des Landesrechnungshofs.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf berücksichtigt nämlich, dass laut Urteilsbegründung ein Pauschalbetrag in Höhe von deutlich unter 500 lich abgeltungsfähig ist.
Übrigens auch ein Hinweis darauf, dass sich das Gericht auf unsere Aufschreibung und nicht auf die der Opposition bezieht, denn ich denke mal, sonst hätte man ja wohl
zu einer deutlichen Reduzierung der Pauschale, nämlich, bisher war die in etwa bei 700 ( 60 Prozent des bisherigen Niveaus und nicht, wie auch der eine oder andere Journalist im Vorfeld bereits seinen Lesern vermitteln wollte, zu einer zusätzlichen Finanzierung. Davon kann überhaupt keine Rede sein, sondern sie wird reduziert auf ca. 60 Prozent nach unseren Vorschlägen. Wir haben auch, dies folgt der Urteilsbegründung, sonstigen Aufwand in Höhe von etwa 20 Prozent, einen wohnortabhängigen Anteil von 40 Prozent und einen wohnortunabhängigen Anteil von ebenfalls 40 Prozent in die Tabellenwerte einfließen lassen und haben die prozentuale Staffelung innerhalb der Tabelle, so wie auch die SPD-Fraktion, gemäß der Urteilsbegründung für den wohnortabhängigen Betrag an § 6 Abs. 2 Nr. 3 Thüringer Abgeordnetengesetz ausgerichtet. So wie unser Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, damit in allen Punkten den Vorgaben des Verfassungsgerichts folgt, entsprechen Ihre Entwürfe aus unserer Sicht nicht in einer einzigen diesen Vorgaben. Populistische Schnellschüsse, wohl mit der Hoffnung eingereicht, dass sie eh nicht zum Tragen kommen. Bedauerlich, das muss ich Ihnen sagen, dass man nicht wenigstens für die Mandatsträger Ihrer Fraktion, Ihre Gesetzentwürfe in Kraft setzen kann. Im Übrigen stimmen wir einer Ausschussüberweisung an den Justizausschuss zu. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich muss noch einmal wiederholen, es ist schade, dass nicht vorher alle drei Fraktionen miteinander geredet haben und auf einen gemeinsamen Nenner gekommen sind. Dann hätten wir uns jetzt diesen polemischen und vielleicht auch, sage ich mal, beleidigenden Teil ersparen können. Herr Stauch,
wenn Sie der SPD-Fraktion vorwerfen, dass wir bewusst das Verfassungsgericht irreführen wollten, dann muss ich das strikt zurückweisen, weil das nicht der Fall ist.
Wenn Sie sagen, wir haben 0 sere Berichte, dann sage ich Ihnen, hätten Sie sich doch einmal besser kundig machen sollen und hätten sich das angeschaut. Wir haben akribisch genau unseren Aufwand dargestellt in diesen Berichten an den Thüringer Rechnungshof. Dort war alles ganz genau ausgewiesen. Wir haben aber mit Sternchen gekennzeichnet, weil wir der Meinung waren, dass dieser Aufwand schon in der Aufwandspauschale, die jeder Abgeordnete sowieso erhält, enthalten ist. Wir haben keine Summe ausgewiesen, sondern wir haben das gekennzeichnet. Bei uns ist nicht eine Fahrt unterschlagen worden, bei uns ist nicht ein Blumenstrauß unterschlagen worden. Wir haben alles akribisch genau aufgelistet. Wenn Sie sich die Unterlagen angeschaut hätten, hätten Sie es gesehen. Der Rechnungshof hat das Ganze nachgerechnet und hat uns gesagt 79,90 ( sächlichen Aufwand, den die SPD-Fraktion hatte und das ist okay so und das ist die Basis für den Gesetzentwurf.
Ich hoffe, wir kommen im Justizausschuss wieder auf eine sachliche Ebene zurück, um dort einen vernünftigen Weg zu finden.
Herr Kollege Pidde, in Ihrer Fraktion war die Kollegin Heß eine ganze Weile tätig. Sie ist immer regelmäßig aufgetreten mit der Behauptung, sie hätte alle Krankenhäuser in Thüringen besucht in ihrer Funktion als Ausschussvorsitzende.