Protokoll der Sitzung vom 17.10.2003

Wir haben eine Meldung noch aus dem Plenum. Frau Abgeordnete Becker und der Herr Staatssekretär sitzt auch noch mal auf dem Sprung, wie ich das sehe. Bitte, Frau Kollegin Becker.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich bin ja erst einmal zufrieden, Herr Staatssekretär, dass Sie dann die Ebene der Sachlichkeit wieder erreicht hat, weil Herr Sonntag hatte sie ja wohl kurz mal verlassen. Ich bin sehr glücklich, dass Sie das geschafft haben, uns wieder hier einzufangen, sonst wäre das ja in einer Katastrophe gelandet. Ich weiß auch nicht, wie lange die CDU-Fraktion das noch sich gestatten lassen will, dass solche Sachen im Umweltbereich passieren. Ich glaube, Sie tun damit allen keinen Gefallen.

Die Antworten zur Großen Anfrage "Vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz" werfen leider auch am Freitagnachmittag noch einige Fragen auf. Sicherlich wäre es angenehmer für die Kolleginnen und Kollegen gewesen, dass wir die Detailfragen im Umweltausschuss besprochen hätten und wir wären ja auch dazu bereit gewesen, aber leider hat die CDU-Fraktion schon angekündigt, dem nicht zuzustimmen, also müssen wir dies hier tun. Ein wichtiger Punkt für die SPD-Fraktion ist die mögliche Umwandlung von Ackerland in Grünland in Überschwemmungsgebieten. Ich bin froh, dass die Landesregierung das in dieser Anfrage auch so sieht. Sie sind darauf eingegangen, leider gehen Sie nicht darauf ein, wie Sie die Probleme lösen wollen. Wenn wir das alle insgesamt wollen, dass Ackerland in Grünland umgewandelt wird, müssen wir auch Fördermaßnahmen dazu schaffen. Ich glaube, dass das KULAP dazu nicht geeignet ist, da die Förderzeit von 5 Jahren zu kurz ist. Wir sollten darüber nachdenken, Mittel aus der Modulation dafür einzusetzen. Wir haben auch schon öfter darüber geredet und Herr Minister Sklenar war ja auch im Umweltausschuss. Ich würde Sie doch bitten, da noch mal nachzudenken. Die Anfrage gibt das nämlich leider nicht her.

Als Nächstes, auch das wurde heute schon angesprochen, ist der Flächenentzug in Deutschland. Natürlich kann man das gut darstellen, dass seit 1992 der Flächenentzug in Thüringen wieder zurückgeht. Das wäre auch schlimm, wir wären schon längst eingemauert, wenn das auf diesem Niveau weitergegangen wäre, aber im Dezember 2002 hatte ich mal so einen glücklichen Anfall, hatte die Landesregierung mal so eine Eingebung in der Staatskanzlei mit dem Minister Gnauck, einen Vertrag mit der Fachhochschule Nordhausen zu schließen über Flächenmanagement und Brachflächen. Da wurde ein Gebiet aus Nordhausen erst mal als Fördergebiet rausgenommen, also sozusagen zur Prüfung ausgenommen und dargestellt, wie viel Brachflächen und wie viel Industriebrachen wir haben, bevor wir dazu kommen, neue Industriegebiete auch in der "Goldenen Aue" zu schaffen. Und dieser Ansatz von damals war ja ein sehr guter, nur ich weiß jetzt nicht, wie er weitergeführt werden kann, da Herr Gnauck uns leider aus der Landesregierung verlassen hat. Aber ich hoffe, dass diese Anregungen noch mitgetragen werden, auch vom Umweltministerium, weil der Ansatz war wirklich gut, das muss man so sagen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir be- dauern das, wir hätten ihn gern behalten.)

Ich glaube, dass weiß er, Wolfgang. Gut. Nämlich die vorhandenen Baumaßnahmen, die...

Ja, ja ich weiß. Du weißt, wie spät es ist, wenn du jetzt weiter mit mir redest - also.

Wir müssen bei dem Flächenentzug auch im Rahmen der A 38 darauf achten, dass nicht wieder solche Situationen entstehen wie in Sundhausen und in Uthleben, da haben

nämlich die Leute auch von der unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass so, wie die A 38 da angelegt wird, ein neuer Stauraum geschaffen wird und dadurch die Gemeinden gefährdet würden. Und genau das ist im Dezember/Anfang Januar im Landkreis Nordhausen eingetreten. Und, Herr Staatssekretär, die Menschen dort haben das immer gesagt. Als die Planungen da ausgelegt waren, haben sie darauf hingewiesen, dass es so nicht geht. Nun bessert in diesem Fall die DEGES ja nach. Also, ohne weiteres würden sie das nicht tun, wenn sie nicht einsehen würden, dass da wirklich Fehler gemacht wurden. Da würde ich Sie auch bitten begleitend Ihre Hand darüber zu legen.

Ein nächstes Thema, wo der Hochwasserschutz der Fortschreibung bedarf, das ist der LEP; darüber haben wir ja in den letzten zwei Tagen auch schon geredet, ich will das auch abkürzen. Ich würde es für sehr dringlich erachten, die Überschwemmungsgebiete und die Talauen festzuschreiben für die Fließgewässer, dass natürliche Retardationsräume entstehen können. Und wenn das im LEP schon festgeschrieben ist, da müssen die anderen Planungen darauf auch aufbauen. Dann haben wir wieder mehr Spielraum, damit wir das umsetzen können.

Zu Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten, das hat Herr Kummer auch schon angesprochen, das ist natürlich eine Farce. Wir ändern dieses Jahr zweimal das Wassergesetz. Wir sind jetzt beim zweiten Mal bei der Änderung des Wassergesetzes. Herr Minister Sklenar hat Anfang des Jahres groß getönt, wie schlimm das ist, wenn in Überschwemmungsgebieten gebaut wird, und was machen wir bei der Änderung des Wassergesetzes - wir weichen es auf. Es gibt die sächsische Lösung, das ist eindeutig so, dass die Sachsen es verbieten, weiter in Überschwemmungsgebieten zu bauen. Dieser Lösung sollten Sie sich nicht weiter entziehen. Wir werden Ihnen die Chance geben, bei der Wassergesetzänderung diesen Änderungsantrag noch mal einzubringen, da könnten Sie vielleicht mit Nachdenkungsprozessen, Herr Baldus, bei Ihrer CDU-Fraktion nachhelfen, dass der Antrag vielleicht doch noch angenommen wird.

Ein nächstes Problem sind die Deiche an Gewässern zweiter Ordnung, die vorrangig vor Hochwasser vom Gewässer erster Ordnung schützen. Diese Unterhaltungslast müsste dem Land überführt werden. Auch dazu haben wir jetzt die Chance innerhalb des Wassergesetzes. Wir werden dazu nächste Woche im Umweltausschuss etwas sagen. Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen.

Auch beim technischen Hochwasserschutz, es wird uns ja immer unterstellt, wir wollen nur renaturieren, das stimmt ja nicht. Wir erkennen den technischen Hochwasserschutz in Thüringen an. Wir sind aber auch der Meinung, dass er nur beidseitig ausgebaut werden kann, also der technische Hochwasserschutz und - die Mauer von Leibis würde ich da trotzdem nicht erhöhen, Herr Baldus - würde ich sehen, dass einmal der technische sein muss und ande

rerseits auch Renaturierungsflächen wie er an der Unstrutaue und zum Teil auch an Gewässern zweiter Ordnung und da ist Ihre Antwort in der Anfrage auch sehr mäßig, würde ich mal vorsichtig sagen. Bei der Flächensuche zur Deichrückverlegung, auch das sprechen Sie an, auch da sagen Sie, dass Sie mit den staatlichen Umweltämtern in Kontakt stehen und zusätzliche Flutungsflächen suchen, nur konkrete Vorstellungen gibt es an der mittleren Unstrut, wir waren auch da, Sie hatten das angesprochen, aber weiter ist auch noch nichts zu sehen, also ich würde doch sagen, wir müssen uns etwas beeilen, weil wir nicht wissen, wann das nächste Hochwasser kommt. Wir wollen doch alle nicht, dass die Menschen weiter gefährdet sind.

(Beifall bei der SPD)

Das andere ist das Management der Stauanlagen. In unserem ersten Hochwasserforum im April dieses Jahres wurde wesentlich auf das Management der Saale-Talsperren eingegangen, Herr Baldus. Wir haben dann auch gehört, dass Sie dieses Management berichtigt haben und mehr Freiraum geschaffen wurde zum Hochwasserschutz. Vielleicht könnten Sie darauf auch noch mal eingehen, wie der jetzige Stand ist. Wir wissen das nur vom Mai letzten Jahres, was Sie dazu gesagt haben.

Gewässerrenaturierung hatte ich schon angesprochen. Ich halte es für ganz wichtig, dass Flüsse und Bäche insgesamt renaturiert werden und nicht nur abschnittsweise, weil das ist nicht die Gesamtkonzeption, die wir dazu brauchen. Es gibt da einen interessanten Ansatz eines Projektes der Uni Hannover zur Renaturierung von Fließgewässern mit Totholz, das soll auch finanziell nicht ganz so schlimm sein, also nicht, dass wir da nun wieder gleich kommen mit der Keule erschlagen, dass wir dafür viel Geld brauchen. Über die Hochwasserschutzkürzung im Haushalt hat Herr Kollege Kummer gesprochen. Da könnten Sie uns vielleicht mal erklären, wie das mit der Umsetzung der EU-Mittel vonstatten geht, weil es kamen da immer widersprüchliche Aussagen aus Ihrem Haus, dass einerseits die Mittel zwar genehmigt wurden, aber ob sie denn wirklich für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen sollten, da sind wir noch nicht ganz informiert. Das gibt die Antwort auf die Große Anfrage auch nicht hier. Sonst wünsche ich mir eine Zusammenarbeit auf einer Ebene, Herr Baldus, die Sie hier geschaffen haben, aber nicht auf der Ebene von Herrn Sonntag. Danke schön.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Herr Staatssekretär, bitte noch eine Replik.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lassen Sie mich auf einige Fragen, die in der Debatte gestellt worden sind, kurz antworten. Ich werde mich

jedenfalls um eine kurze Antwort bemühen.

Frau Becker, der Stellenwert, den die Landesregierung dem Hochwasserschutz - und Herr Kummer hat das auch angesprochen - zuwendet, ist zweifelsfrei hoch, wenn auch wie in allen anderen Gebieten die Mittel begrenzt sind. Schon im letzten Jahr hat die Landesregierung entsprechende Maßnahmen ergriffen und in diesem Jahr, und glücklicherweise hat die EU-Kommission dem Antrag des Freistaats Thüringen stattgegeben, konnte eine erhebliche Mittelaufstockung für den Hochwasserschutz erreicht werden. Frau Becker hat die Frage gestellt, ob die Mittel denn nun in diesem Jahr - ja, Sie haben sich jetzt ein bisschen versteckt nach hinten - zur Verfügung stehen. Ich kann Ihnen berichten, dass die 13,896 Mio.  1 "*! ! stehen. 6,518 Mio.   "* 6    7 nung zur Verfügung, für Gewässer zweiter Ordnung - und ich rede nur von zugewiesenen Mitteln - stehen 2,403 Mio.  zur Verfügung und für Wasser- und Bodenverbände insgesamt aus dem Landeshaushalt 163.960      Abwasserabgabe 294.000  $  !  0 richten können, dass die eingeplanten Mittel auch in voller Höhe zur Verfügung stehen. Zum Thema naturnaher Hochwasserschutz ist sicherlich auszuführen, dass die Maßnahmen sich nicht in kurzer Zeit realisieren lassen. Hier hat ein Umdenken stattgefunden und hier ist der Rechtsrahmen auch im Wandel. Ich muss aber ganz deutlich sagen, Frau Becker, wenngleich wir dem Einsatz von Grünland im ufernahen Bereich eine hohe Priorität zumessen, so können wir doch nicht den Intentionen des Bundesumweltministeriums folgen, die pauschal eine Überflutungsfläche von rund 1 Mio. Hektar aus dem Markt nehmen wollen, obwohl sicher vor Ort bekannt ist, dass weniger als 10 Prozent dieser Flächen durch Überflutung tatsächlich gefährdet sind, wo man auch durch Umwandlung von Ackerland in Grünland tatsächlich eine signifikante Verbesserung erreichen kann. Bei über 90 Prozent der Ackerflächen handelt es sich um Flächen, die bei Hochwasser durch Durchnässung im Wesentlichen gefährdet sind, wo keine Erosion zu befürchten ist und es folglich auch nicht gerechtfertigt sein kann, dass man diese Flächen zwangsweise in Grünland umwandelt. Wir sind mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft im Gespräch. Das Ernährungsministerium hat uns auch Unterstützung gegenüber dem Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit zugesagt, was deutlich macht, dass es hier nicht nur schwarz und weiß, braun und grün gibt, sondern dass man sich den Problemen tatsächlich sachkundig zuwenden muss. Wir tun das. Hinsichtlich Ihrer Anmerkung, Herr Abgeordneter Kummer, Bodenschutzgesetz, hier den Hochwasserschutz zu verankern, dieses halten wir für sachfremd. Das wäre eine Überfrachtung. Es geht hier im Bodenschutzgesetz darum, den Boden vor schädlichen Verunreinigungen zu schützen und nicht diese Ziele zu erreichen. Das müssen wir mit anderen Regelungen hinbekommen und wir sind hier auch auf einem guten Wege. Wie weit die Diskussion der nächsten Woche führen wird, bleibt abzuwarten. Es wird immer wieder diskutiert, Bau

maßnahmen in Überschwemmungsgebieten zu verhindern. Wir sind der Auffassung, dass das, was rechtlich geboten ist in Thüringen, auch schon in Recht gefasst worden ist. Wir haben gesagt, Bauen im Außenbereich in Überschwemmungsgebieten ist in Thüringen nicht zulässig. Wir sagen, dort, wo wir eine geschlossene Ortsbebauung haben, wird zumindest zusätzlicher Hochwasserschutz durch ein Bebauungsverbot nicht erreicht. Das hier technischer Bautenschutz erforderlich ist, ist bekannt und dieses zu realisieren ist Aufgabe der unteren Behörden, also der Bauaufsicht.

Zum Thema Flächenverbrauch: Hier wird relativ pauschal gesagt, in Thüringen gibt es noch Flächenverbrauch. Wir nähern uns in Thüringen der Null-Linie. Ich darf drei Zahlen nennen: Im Jahre 1999 waren es 140.827 Hektar, die bebaut waren, im Jahr 2000 waren es 141.777 Hektar und im Jahr 2001 waren es 142.662 Hektar. Dies im Vergleich zu 1992, dort war die Zahl 127.680 Hektar. Das zeigt, dass die Flächeninanspruchnahme in Thüringen drastisch zurückgeht, dass also die Neuinanspruchnahme sich, wie gesagt, der Null-Linie nähert. Herr Kummer, ich weiß nicht, ob Sie sich selbst zitiert haben, ich glaube aber nicht. Sie haben Herrn Luck zitiert auf dem Hochwasserforum in Breitungen. Der Ordnungsamtsleiter der Stadt Bad Salzungen sagt, dass nachmittags das Hochwasser der Werra zu sehen ist und er die Warnung morgens früh um 8.00 Uhr in seinem Zimmer hat. Hätte er eine Verbindung zu seiner Leitstelle, dann hätte er am Mittag des Vortags gewusst, welche Hochwasserwarnstufe ausgerufen ist. Ich halte es nun nicht für eine besondere Ruhmestat, wenn ein Ordnungsamtsleiter bei einer bestimmten Wetterlage morgens um 8.00 Uhr in sein Büro geht, um dann zu gucken, ob die Werra übergelaufen ist, während die Feuerwehr schon 18 Stunden im Einsatz ist. Das ist nämlich die Praxis.

(Beifall bei der CDU)

Da haben Sie sich einen Kronzeugen ausgesucht, der sich sicherlich mit seiner Aussage in Breitungen kein gutes Zeugnis ausgestellt hat.

Zur Frage von Frau Becker, was ist denn Sachstand im Bereich der Polder. Hier gibt es gegenüber der Beantwortung der Großen Anfrage eine Fortschreibung. Die vorgezogenen Baumaßnahmen am Polder Schlüsselwiesen haben begonnen. Vorstudien liegen aktuell zum Polder Waltersdorf im Landkreis Sömmerda vor. Darüber hinaus sind Bestandsaufnahmen an der oberen Unstrut veranlasst sowie eine Optimierung der vorhandenen Polderflächen - keine Erweiterungen an der unteren Unstrut - sind im Fachgespräch.

Es ist Freitag, aber noch nicht Schluss, Herr Professor Goebel. Eine wichtige Rolle im...

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU:... Staatssekretäre arbeiten weiter.)

Staatssekretäre lassen sich durch solche Dinge nicht beeindrucken, schon gar nicht in ihrer Arbeitsfreude einschränken, Herr Abgeordneter.

(Beifall bei der CDU)

Wichtig ist, dass wir die Überschwemmungsgebiete auf einem aktuellen Stand erfassen und das Ausweisungsverfahren in einem überschaubaren Zeitraum zu Ende führen. Aus diesem Grund haben wir das Personal im Landesverwaltungsamt mit Kräften des Ministeriums verstärkt, so dass wir zuversichtlich sind, dass wir mit der Ausweisung von Überschwemmungsgebieten in Thüringen in diesem Jahrzehnt das Ziel erreichen. Das ist ein Wert, wie ihn auch unser Nachbarland SachsenAnhalt anstrebt. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und für die sachliche Debatte.

(Beifall bei der CDU)

Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Dann hat es der Herr Staatssekretär geschafft, um 15.42 Uhr des heutigen Tages der letzte Redner an diesem Pult gewesen zu sein, denn die Beratung ist geschlossen und damit kann ich auch den Tagesordnungspunkt schließen. Ihnen allen, liebe Kolleginnen und Kollegen, kann ich nur sagen, das war's. 13 Jahre Thüringer Landtag...

(Zwischenruf Abg. Kummer, PDS: Die PDS-Fraktion hatte Überweisung der Großen Anfrage an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beantragt.)

Dann stimmen wir diese Ausschussüberweisung noch ab. Entschuldigung, das war hier nicht ganz angekommen. Wer zur weiteren Beratung die Materie an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist die Mehrheit. Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt. Es ist eine sehr große Präsenz im Saal zu diesem Schluss. Damit kann ich jetzt diesen Tagesordnungspunkt schließen.

Einen Moment noch, weil wir die letzte Sitzung, wie ich heute Morgen schon gesagt habe, jetzt hinter uns gebracht haben. 13 Jahre Thüringer Landtag in diesem Saal - einige Punkte zur Bilanz hatte ich ja heute Morgen schon gesagt, so bleibt mir an dieser Stelle jetzt nur noch einmal, das möchte ich auch gern tun, allen zu danken, die in diesen Jahren hier die Debatten geführt haben, die gehört haben, die geredet haben, die gefragt und geantwortet haben, gewählt, abgestimmt und beschlossen, je nach Materie streitig, aber manchmal auch in beachtlicher Einmütigkeit. Danken möchte ich auch allen, die uns dabei begleitet haben, von Seiten der Verwaltung, der Stenografische Dienst, die wissenschaftlichen Mitarbeiter, die Technik, die uns begleitet hat und auch die Presse, je nachdem, manchmal in

großem Einverständnis, manchmal auch in Kontroverse, so ist das mit freien Medien, die wir im Land haben, und auch allen Besucherinnen und Besuchern.

Es ist ein Stück Geschichte, die wir mit diesem Saal verbinden, ich denke, jeder Einzelne ganz persönlich für sich, aber auch natürlich für unser Land, für den Freistaat Thüringen. Manches wird im neuen Saal sicher ähnlich sein, das hängt einfach damit zusammen, dass wir Parlament und Thüringer Landtag sind, manches wird sich vielleicht auch ändern unter anderen äußeren Umständen. Um eine bleibende Erinnerung, liebe Kolleginnen und Kollegen, möchte ich mich gerne mühen, auf die ich mehrfach schon angesprochen worden bin, nämlich: Im Ältestenrat, meine ich, sollten wir gemeinsam miteinander darüber beraten, auf welchem Weg interessierte Abgeordnete ihren Parlamentsstuhl dauerhaft zum weiteren dann indiviuellen Gebrauch erwerben können, gegen Bares versteht sich. So bleibt am Ende auch ein wenig erhalten, und ich denke auch, das ist ein guter Gedanke zum Abschied aus diesem Saal.

Das nächste Plenum findet dann, wie bereits schon ausgedruckt, in dem dann schon eingeweihten neuen Plenarsaal am 13. und 14. November 2003 statt. Jetzt ist es 15.45 Uhr und ich schließe die Sitzung.

(Beifall im Hause)

E n d e d e r S i t z u n g: 15.45 Uhr