Dagmar Becker

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Meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Präsidentin, Herr Minister, mit Zwischenberichten ist das immer so eine Sache. Schon der Zwischenbericht im März zeigte, dass es doch erhebliche Mängel bei den meisten Anlagen geben wird und bei den anderen leichtere Mängel. Nichtsdestotrotz haben Sie es wieder geschafft, uns in dieser Waage zu halten und uns nicht zu zeigen, ob denn der Bericht noch kommt oder nicht. Im Umweltausschuss wur
de auch nicht noch einmal darauf hingewiesen. Deshalb halte ich es schon für richtig, dass wir heute im Plenum noch einmal dieses Thema behandeln. Sie haben ja gesagt, dass uns der Bericht im Mai noch schriftlich zugeht, weil das ja auch ein zu großer Umfang ist, um die einzelnen Probleme hier zu besprechen. Nichtsdestotrotz ist das ja immer so - wenn Ereignisse waren, Sie haben auch Gösen schon ein paar Mal angesprochen, es ist ja so wie bei Hochwasserkatastrophen oder wie bei Gösen -, umso mehr Zeit ins Land geht, umso schneller wird auch wieder alles vergessen. Wir dachten, wir müssten auch die Landesregierung vielleicht noch einmal unterstützen, dass ihr Gedächtnis ein bisschen auf Vordermann bleibt, Herr Minister Sklenar. Deshalb halte ich es auch für richtig, dass heute dieser Antrag behandelt wird.
Nein.
Herr Minister, wir machen doch keine Unverschämtheiten. Nein, die große Anzahl der Versäumnisse, die im Rahmen der Untersuchung festgestellt wurden, hat erneut deutlich gemacht, dass die Kontroll- und Überwachungstätigkeit der Behörden dringend verbessert werden muss. Der Auftrag, der ja aus dem Ausschuss resultiert, also Sie sagen, es war schon vorher geplant, diese Anlagen zu kontrollieren, aber ich glaube, Gösen hat da noch einmal ein bisschen Schub hineingebracht, dass es doch schneller geht. Gösen hat auch gezeigt, dass Kontrollversäumnisse vorliegen. Ob nun mit Großbrand oder ohne Großbrand, unkontrollierte Abfalllagerungen oder sonstige Mängel in solchen Anlagen gehen letztlich immer zulasten der Allgemeinheit. Wir müssen dann alle für die dadurch entstandenen Kosten einstehen. Leider hat auch hier die Landesregierung nach meiner Meinung bei Gösen doch ein bisschen versagt, Herr Minister, auch wenn Sie mir da wieder eine Unverschämtheit vorwerfen. Ich glaube, das Staatliche Umweltamt in Gera wusste schon lange Bescheid, was da für Mengen von Abfall zu viel liegen, und sie haben nicht gehandelt. Sie haben erst nach dem Brand gehandelt. Ich glaube, da ist schon ein großes Fehlverhalten vorzuwerfen. Deshalb war es ja auch Aufgabe - und der Umweltausschuss hat sich dann ja auch damit befasst -, die anderen Anlagen zu überprüfen. Eine effektive behördliche Kontrolle im Abfallbereich muss daher auf allen Stufen gleichermaßen angesetzt werden. Sie sind auch schon auf einzelne Punkte eingegangen, die mit unseren identisch sind, wie eine konsequente Vorsorge vor Gefahren schon bei der Genehmigungserteilung. Das hatten Sie zugesagt, eine konsequente Kontrolle der Genehmigun
gen und deren Aufgaben und gegebenenfalls auch nachträgliche Anordnungen. Drittens, eine konsequente Überwachung und die Durchsetzung der Beseitigung der erkannten Mängel, wie gesagt, da will ich mich nicht wiederholen, das ist in Gösen nicht passiert. Der zweite und dritte Punkt sind einfach vernachlässigt worden und durch diese Versäumnisse konnte die Katastrophe erst so groß werden. Das wissen Sie auch, Herr Minister. Fragen, wie eine mögliche Sicherheitsleistung für Unternehmen, aus denen die Beseitigung von rechtswidrigen Zuständen bezahlt werden kann, sollten noch intensiver geprüft werden. Davon hatten Sie auch nach meiner Meinung jetzt nichts gesagt. Gerade diese Frage ist im Zwischenbericht schon sehr kurz nur angesprochen worden.
Besonders bedauerlich ist auch, dass in vielen Fällen, obwohl Kontrollversäumnisse staatlicher Behörden vorliegen, die Gemeinden und Landkreise dann die Kosten tragen müssen. Auch dafür ist Gösen das beste Beispiel, weil der Landkreis sich damit doch ziemlich überfordert fühlte und vielleicht konnte da eine entsprechende Sicherheitsleistung zumindest teilweise entgegenwirken, dass das nicht alles dann bei den staatlichen Behörden, Landkreisen und Kommunen bleibt. Ich glaube, die Gemeinde Gösen hat immer noch Probleme mit der Finanzierung des Brandes. Neben der Sicherheitsleistung ist auch der von uns schon öfter eingeforderte Katastrophenfonds ein Mittel, was wir für richtig erachten und wo man wirklich darüber nachdenken muss. Natürlich wird das jetzt nichts vor den Wahlen, aber, ich glaube, für die neue Legislaturperiode sollten wir uns das alle als ersten Punkt mit herannehmen, weil die Katastrophen nun einmal nicht an Thüringen vorbeigehen. Wir hatten sie im Hochwasser, wir hatten sie in Gösen. Natürlich muss auch bewusst mit diesem Geld und mit diesem Fonds umgegangen werden. Aber, ich glaube, und das zeigt ja auch Ihre Analyse von diesen 100, also 95 Anlagen, dass es doch eine größere Gefährdung gibt, als wir vielleicht vor Gösen geglaubt hatten. Und vielleicht könnten Sie da auch noch einmal darüber nachdenken, wie das mit dem Katastrophenfonds für Thüringen denn wäre. Im Großen und Ganzen ist es natürlich schon schade, dass erst durch so etwas darauf aufmerksam gemacht wird, dass 48 Anlagen schwer wiegende wesentliche Mängel aufweisen, und dass die Landesregierung jetzt wieder im Anschluss daran uns so schwerfällig darüber berichtet. Das ist schon traurig, aber ich hoffe auf die Zukunft. Na ja, im Herbst geht alles neu und dann werden wir sehen, was wir mit den Anlagen machen und wie wir auch damit umgehen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte schon gern noch ein paar Erklärungen der CDU-Fraktion erwartet zu ihrem Antrag, weil, ich weiß nicht so richtig, wo Sie eigentlich hin wollen. "Für einen maßvollen Ausbau der Windkraftnutzung im Einklang mit Natur und Landschaft" klingt ja nicht schlecht.
Wie die Verwendung des Wortes "maßvoll" in Ihrem Antrag zunächst vermuten lässt, scheinen Sie einen Ausgleich zwischen einem weiteren Ausbau der Windkraft, ihrer Förderung und dem Landschaftsschutz zu beabsichtigen. Aber Sie wissen ja, wie das mit mir so ist, beim zweiten Anblick Ihres Antrags kamen mir schon Zweifel. Ich glaube, offensichtlich ist es doch so, dass Sie die Emotionen der Bürger ausnutzen wollen, um damit Wahlkampf zu betreiben, um den weiteren Ausbau der Windkraft in Thüringen auszubremsen.
Ich glaube, diese Absicht ist ziemlich rückwärts gewandt, dient auch nicht dem wirtschaftlichen Aufschwung in Thüringen und untergräbt noch das Klimaschutzprogramm Ihres eigenen Ministers. Wo Fördermittel nicht effizient genug eingesetzt werden, muss natürlich nachgebessert werden. Das ist gar keine Frage. Die gerade vom Bundeskabinett beschlossene Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes hat diese und andere Fragen aber bereits ausreichend berücksichtigt und stellt einen sehr vernünftigen Kompromiss dar. Weitere Änderungen halten wir durch den Bundesrat für vollkommen überflüssig und auch nicht realisierbar, da nach unserer Meinung dieses Gesetz gar kein Zustimmungsgesetz ist und demzufolge der Antrag reiner Populismus ist. Sie schließen sich der öffentlichen Kampagne an, die im Moment in Deutschland gegen die Windkraftenergie um sich greift, würde ich sagen. Nicht nur Sie, auch die Medien haben sich dieser angeschlossen: "Der Spiegel", "Monitor", "Fakt". Alles Dinge, die im Moment nicht nachvollzieh
bar sind und nur dem Populismus dienen.
Das im ersten Teil Ihres Antrags angesprochene Ziel, die Vergütungssätze für Strom aus Windkraft den technologischen und wirtschaftlichen Entwicklungen anzupassen, wird bereits mit der Novelle zum ErneuerbareEnergien-Gesetz durch die Bundesregierung erfüllt. Die Grundvergütung für Strom aus Windkraft wird gesenkt und die Degression der Fördersätze deutlich verschärft. Auch ohne die zunächst vorgesehene starre Schwelle von 65 Prozent des Referenzertrags steht die Novelle damit ganz im Zeichen der Erhöhung der Effizienz des von der Bundesregierung eingeführten und in den vergangenen Jahren äußerst erfolgreichen Instruments. Etwa 120.000 Arbeitsplätze, die durch erneuerbare Energien in Deutschland geschaffen wurden, sprechen eine deutliche Sprache. Von vielen Seiten werden wir international gelobt und als vorbildlich anerkannt im Rahmen des Klimaschutzes. Aber nichts könnte natürlich so gut sein, um dieses nicht noch verbessern zu können. Dies ist das Anliegen der jetzigen Novelle des EEG. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre tragen dazu bei, die Zielgenauigkeit der Förderung weiter zu erhöhen. So können die Effektivität und die Dynamik des Gesetzes für den Ausbau der erneuerbaren Energien und damit für den Klimaschutz, für größere Unabhängigkeit der deutschen Wirtschaft von fossilen und atomaren Energien weiter ausgebaut werden.
Der zweite Teil Ihres Antrags ist inhaltlich noch schwächer, noch pauschaler und noch fragwürdiger.
Natürlich müssen Konflikte zwischen Windkraftnutzung und betroffenen Bürgern sowie mit dem Natur- und Landschaftsschutz durch vernünftige und lenkende Planungen verringert werden. Die Mittel dafür sind aber vorhanden und wie die Kriterien für solche Planungen aussehen, das ist alles bekannt und natürlich auch in Thüringen vorhanden. Unbestreitbar ist die Erhaltung des Landschaftsbildes für ein Land - ich glaube, Herr Seela will mir eine Frage stellen. Aber ich komme jetzt gerade erst zu Ihrem Thema, Herr Seela, wenn ich Ihnen das sagen darf.
Selbstverständlich.
Natürlich, ich spreche öfter mit Frau Tasch und ich spreche auch öfter mit Menschen, die in - nein, die ist nicht begeistert -, aber ich sage, auch die Ästhetik dieser Windkraftanlagen ist umstritten. Da sind wir uns doch vollkommen einig. Wir reden auch mit Menschen, die in der Nähe wohnen. Sie meinen bestimmt in Jena. Aber das ist doch auszugleichen, man muss es doch abwägen. Dieser Antrag ist ziemlich einseitig, das meine ich.
Unbestreitbar - deshalb habe ich gesagt, ich habe jetzt noch einen Abschnitt dazu - ist die Erhaltung des Landschaftsbildes für ein Land wie Thüringen, das erhebliche Potenziale gerade im Tourismus nutzen will, von großer Bedeutung. Nicht zuletzt ist die Schönheit der thüringischen Landschaften ein wichtiger Faktor für die Entwicklung des Tourismus im Freistaat. Wie schon gesagt, ist das Mittel der Landes- und Regionalplanung besonders dafür geeignet, Konflikte zwischen Windkraftnutzung und Landschaftsschutz zu verringern. Es ist wichtig, dass es dabei nicht um eine Verhinderungsplanung der Windkraft geht, sondern an objektiven Faktoren wie Windhäufigkeit und Netzanschlussmöglichkeiten muss sich orientiert werden. Erst dann können wertende Belange wie die Schönheit des Landschaftsbilds berücksichtigt werden. Es gibt natürlich - Herr Seela, da werden Sie mir auch Recht geben - schon Bereiche in Thüringen, auch landschaftlich nicht so wertvolle Gebiete, wo eine Windkraftnutzung besonders sinnvoll ist. Es muss reguliert werden, dass wir dort auch die Windkraftnutzung zulassen. Für diese Bereiche kann ein besonderer Schutz des Landschaftsbilds nun wirklich nicht herhalten. Es muss Aufgabe der Regionalplanung sein, die Windkraftnutzung zu stärken und zu fördern und nicht, wie Ihr Antrag suggeriert, einfach abzustellen. Das halte ich für schlichtweg falsch. Der negative Einfluss durch Windkraftanlagen auf die Erholungsfunktion der Landschaft darf auch nicht überschätzt werden, so wie es in Ihrem Antrag steht, denn gerade Bundesländer wie Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, in denen anteilig die meisten Windkraftanlagen stehen, sind besonders bekannte Tourismusgebiete. Die Windkraftnutzung hat der touristischen Attraktivität dieser Region aber nicht geschadet.
Wenn ich Ihnen noch ein paar Zahlen sagen darf: In Deutschland brauchten wir, wenn wir alle Energie aus Windkrafträdern beziehen wollten, 166.000 solcher Anlagen, die im Moment bei 1,5 Megawatt Nutzung wären. 166.000 Anlagen wären nötig, um ganz Deutschland mit Strom aus diesen Anlagen zu speisen. Wir haben im Moment 15.000 solcher Anlagen in Deutschland und es gibt
in Deutschland 280.000 Hochspannungsmasten, über die sich in Deutschland kein Mensch aufregt, die einfach hingenommen werden. Also, wenn wir Windkraft nutzen würden, würden wir Hochspannungsmasten abbauen, zurückbauen können und würden auf dezentrale Energien umsteigen,
was das Landschaftsbild sogar noch verbessern würde. Ich finde diese ganze Diskussion von Ihnen ziemlich abwegig und ich möchte auch noch mal in Bezug auf Ihre Wirtschaftsleute fragen, wie sie denn mit den Arbeitsplätzen in Thüringen umgehen. Das ist doch eines der höchsten Güter, die wir in Thüringen haben. Es sind 700 bis 800 Arbeitsplätze, die allein durch die Windenergie in Thüringen vorhanden sind und die wir auch erhalten wollen. Es ist die einzige Branche, die in den letzten Jahren Zuwachs hatte in Thüringen, wo es zu einem deutlichen Wachstum von Arbeitsplätzen kam. Durch so einen Antrag - Sie haben ja auch die Faxe und die Aufgeregtheit der Firmen mitbekommen - stellen Sie das alles in Frage? Ich halte das für ziemlich problematisch und ziemlich kurzfristig gedacht, das muss ich schon mal sagen. Ich hatte es auch schon angesprochen, die Einhaltung des Kyoto-Abkommens wollen Sie damit auch nicht mehr ermöglichen, damit unterlaufen Sie Ihren eigenen Minister, der ja für Mai wieder zu einer großen Klimakonferenz eingeladen hat. Auf die CO2-Einsparung durch Windenergie möchte ich hier nicht noch mal eingehen. Wegen dieser Abweisung im Bundesrat möchte ich nur darauf hinweisen, dass mit dieser Novelle auch die Bioenergie, auch ein hohes Gut, gestärkt wird durch die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes. Ich weiß nicht, wie Sie das in Thüringen verkaufen wollen, dass Sie dann im Bundesrat dagegen argumentieren wollen. Das ist alles nicht nachvollziehbar. Wir lehnen diesen Antrag eindeutig ab, halten ihn für nicht nur sinnlos, auch vollkommen überflüssig in der heutigen Zeit. Entgegen dem, was die Zukunft bringen sollte, sind Sie rückwärts gewandt und Sie stellen auch noch Arbeitsplätze in Thüringen in Frage. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, den Kreisel von Herrn Baldus kann ich nicht nachvollziehen. Die Novelle des neuen Energiegesetzes heute zu den erneuerbaren Energien ist einstimmig im Bundestag angenommen worden, mit Stimmen der CDU. Alles das, was Sie über den Bundesrat eingebracht haben, ist aufgenommen worden. Warum gibt es dann so einen sinnlosen Antrag, der nur Konflikte schafft, der die Menschen in Thüringen in Bezug auf die Windenergie nur verunsichert? Das ist blanker Populismus. Sie können Ihren Antrag nur zurückziehen.
Es hat keine Grundlage, was da drinsteht. Es ist nicht nachzuvollziehen, was Sie damit bezwecken wollen.
Es ist alles berücksichtigt, es ist alles in Ordnung. Der Bundesrat ist nicht zustimmungspflichtig. Der Bundestag hat abgestimmt - einstimmig - und Sie gehen mit so einem Mist hier um.
Finanzierung des Hochwasserschutzes in Thüringen
Die Landesregierung hat anlässlich der Vorstellung des Hochwasserschutzkonzepts für Thüringen erklärt, Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes (Deichsa- nierung, Ausbau bestimmter Fließgewässer) im Jahr 2004 mit ca. 21 Mio.  *   ! +%   jährlich zu finanzieren. Dies erfolge aufgrund einer beantragten Programmänderung, der die EU-Kommission entsprochen habe.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Programme und welche konkreten Fördermaßnahmen sind in welchem Umfang von Kürzungen zur Finanzierung der Hochwasserschutzmaßnahmen betroffen?
2. In welcher Höhe stehen diese Mittel für Maßnahmen an Gewässern 2. Ordnung zur Verfügung?
3. Wie teilen sich die künftig zur Verfügung stehenden Gesamtmittel des Hochwasserschutzes auf Maßnahmen der Flächenvorsorge und Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes auf?
4. Kann die Landesregierung ausschließen, dass in Thüringen in Überschwemmungsgebieten oder Gebieten, die bis zum 31. Dezember 2010 als Überschwemmungsgebiete gelten, Baugebiete ausgewiesen werden?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Braasch ist ja schon ausführlich in seiner Berichterstattung darauf eingegangen, dass es unterschiedliche Anträge in den Ausschüssen gab. Es gab eine sehr sachliche Diskussion zum Bodenschutzgesetz. Ich glaube, wir brauchen unsere Kolleginnen und Kollegen hier nicht zu überanstrengen und das noch mal fachlich auszudehnen. Es gab ein paar Punkte, wo die SPD-Fraktion anderer Meinung war, das ist ja möglich. Es ging besonders darum, den Schutz des Bodens vor Versiegelung und Verunreinigung zu stärken - Herr Kummer hat es auch schon angedeutet - und in Artikel 1
des Gesetzes noch mal die Zielbestimmung reinzubringen. Das wurde abgelehnt. Schade war es, weil es ja eigentlich im Referentenentwurf Ihres Hauses schon drinstand, wir hatten es übernommen, aber es sollte nicht sein.
Es wäre sicherlich nach unserer Meinung günstiger gewesen, aber die Mehrheit des Ausschusses hat das nicht mitgetragen. Verwunderlich ist das schon, da ja gerade in Thüringen die Wissenschaft Konzepte zur intelligenten Bodennutzung erarbeitet und erarbeitet hat. Ich möchte da nur auf das Projekt des intelligenten Flächenmanagements der Fachhochschule Nordhausen hinweisen, das auch die Unterstützung der Landesregierung hatte. Herr Minister Gnauck hat damals dieses Projekt in Nordhausen vorgestellt, was auch sehr wichtig war. Das sollte nicht nur Theorie sein, sondern auch in der Praxis angewendet werden. Die anderen Fälle, die die SPD-Fraktion ein bisschen kritisch sah, war die Sache mit den Bagatellfällen, auf die Herr Braasch schon eingegangen ist. Ein nächster Kritikpunkt war im Gesetzentwurf die Frage der Zuständigkeiten. Die Landkreise und kreisfreien Städte befürchteten wieder mit diesem Gesetz eine Übertragung von Aufgaben in ihren Bereich. Das konnte nicht ganz ausgeschlossen werden, doch eine Klarstellung ist dieses Gesetz auf jeden Fall. Wir werden uns als SPD-Fraktion der Stimme enthalten, weil ein paar Punkte mehr zur Zielstellung uns gut getan hätten. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wie meine Vorredner schon sagten, geht es hier in der zweiten Lesung des vorliegenden Gesetzentwurfs um die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Wir als SPD-Fraktion teilen die Ziele der Wasserrahmenrichtlinie, wollten sie auch unterstützen, doch leider ist es mit diesem Gesetzentwurf ohne unsere Änderungen nicht möglich. Ich möchte auf einige Punkte noch mal eingehen, die wir ja auch schon ausführlich im Ausschuss besprochen haben. Wir sind der Meinung, das Land sollte für die Unterhaltung aller Deiche, die dem Wohl der Allgemeinheit dienen, verantwortlich sein. Die Unterhaltung eines Dei
ches, unabhängig, ob an einem Gewässer 1. oder 2. Ordnung, verlangt anderes als schlichte Gewässerunterhaltung sowie technische und auch finanzielle Mittel, mit denen die Gemeinden vielmals überfordert sind. Die Deiche sind den Gemeinden in den meisten Fällen in einem sehr schlechten Zustand übertragen worden; dieser Zustand hat sich in den letzten Jahren meistens verschlechtert. Angesichts der wachsenden Vielfalt an Aufgaben, die den Gemeinden auch vom Land übertragen wurden, können die Kommunen die Mittel weder für die Sanierung noch für die Unterhaltung aufbringen. Dies hat auch zu der Hochwassergefährdung verschiedener Gemeinden bei den zurückliegenden Hochwasserereignissen geführt. Die Sanierung und Unterhaltung der Deiche sollte auch wegen der in der Regel nicht auf das Gemeindegebiet begrenzten Schutzwirkung eines Deiches von den dafür zuständigen Behörden des Landes ausgeübt werden. Durch die Übertragung der Aufgaben auf das Land wäre auch eine fachliche Kontrolle von Schwachstellen in den Deichsystemen eher gewährleistet als das, was Sie jetzt vorsehen. Schlichte Pflegemaßnahmen, wie z.B. eine Grasmahd kann trotzdem von den Gemeinden durchgeführt werden. Eine wichtige Rolle im Ausschuss spielte auch der Vorschlag des Gemeinde- und Städtebundes, Erlaubnisse für Gewässereinleitung stufenweise zu erteilen. Eine solche Regelung könnte in vielen Fällen ein koordiniertes Vorgehen bei der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie ermöglichen und würde auch finanziell einen größeren Spielraum lassen. Wir hätten uns gewünscht, dass diese Möglichkeit schon jetzt in das Gesetz aufgenommen worden wäre. Wir hoffen aber auf Ihre Bereitschaft, die Möglichkeit einer solchen Regelung noch einmal zu überdenken und sie dann so schnell wie möglich nachzuholen.
Unverständlich ist auch für uns als SPD-Fraktion die Ablehnung unseres Änderungsantrags zu § 39 im Umweltausschuss. Die geplante Neufassung erweitert die Genehmigungsfreistellung für Fischereiausübungsberechtigte. Darauf ist Herr Kummer schon eingegangen. Das Düngen wird erweitert, soweit keine signifikanten Nachteile auf den Zustand des Gewässers zu erwarten sind. Selbst die Fachbehörden sind sich über diese Abgrenzung nicht einig und Sie geben dieses jetzt einfach weiter an den Fischereiberechtigten. Ich glaube, mit dieser Regelung tun wir dem Land und den Gewässern in Thüringen keinen Gefallen.
Es wäre wirklich besser gewesen, es bei der alten Regelung zu belassen. Erfreut, aber nicht so ganz sehr überrascht wie Herrn Kummer hat uns die Kompromissbereitschaft der CDU zu § 71 Abs. 4, da sie sich ja jetzt nur nach dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion im Umweltausschuss orientiert haben, um nicht zu sagen, dass es jetzt vorliegt im Plenum. Meine sehr verehrten Damen und Herren der CDU-Fraktion, wir werden uns bemühen, unsere Änderungsanträge Ihnen das nächste Mal früher zuzuleiten, damit Sie dann im Umweltausschuss auch schon dem zu
stimmen können und es nicht über das Plenum machen müssen. Aber wir sind natürlich bereit, diesem Änderungsantrag zuzustimmen, da er in unsere Intention geht. Wir waren immer der Meinung, dass das Land an der Finanzierung der Maßnahmen beteiligt sein müsse, dass das Land verpflichtet sein muss, unbedingt auch weiter in die Verantwortung zu kommen, dass aber auch eine Beteiligung der Leistungsfähigkeit der Verpflichteten eingehalten werden muss. Das war ja im Kompromiss dann nicht mehr gegeben, so ist diese Änderung jetzt die bessere. Mit dem Änderungsantrag der CDU sind wir natürlich einverstanden.
Es ist wortwörtlich der gleiche, den haben wir im Umweltausschuss eingebracht, Herr Krauße, da brauchen Sie sich nun wirklich nicht zu wundern. Das hat nichts mit schwarzen Vögeln zu tun, das hat nur mit Ihrer Kompromissbereitschaft zu tun und das ist ja in Ordnung.
Ein weiterer Streitpunkt, auf den Herr Kummer auch schon eingegangen ist, sind die Kosten der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie. Wie hoch sind sie? Es ist alles unklar. Der Gemeinde- und Städtebund hat in der Anhörung darauf hingewiesen, dass so schnell wie möglich Klarheit geschaffen werden muss. Deshalb werden wir dem Entschließungsantrag der PDS auch zustimmen.
Eines kann ich Ihnen in diesem Jahr nun nicht ersparen Frau Dr. Klaus hatte es schon gesagt -, wir ändern das Wassergesetz das zweite Mal in einem Jahr, was auch zu dementsprechenden Verwirrungen in den Verbänden geführt hat. Deshalb stellen wir auch heute unseren Änderungsantrag zu § 81, weil wir der Meinung sind, Ihren Worten müssen auch einmal Taten folgen, Herr Minister. Wir sind eindeutig für ein Verbot für die Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten. Sie haben sich immer dann, wenn es akut war, dazu geäußert, dass Sie auch dagegen sind und dass Sie das schlimm finden, was die Gemeinden da machen. Nur wenn Sie handeln dürfen, dann tun Sie das nicht, dann sagen Sie der Bund muss handeln. Sehr gut, dass der Bund auch handelt.
Der handelt auch, das wissen Sie ganz genau, der Referentenentwurf liegt vor.
Aber wir haben das Wassergesetz das zweite Mal in diesem Jahr geändert und Sie sind nicht bereit, eine sächsische Regelung zu übernehmen, die dort schon lange im Wasser
gesetz Eingang gefunden hat.
Einmal sagen Sie, es ist verfassungswidrig, bei der letzten Anhörung im Umweltausschuss haben Sie gesagt, der Bund soll es richten, Herr Minister Sklenar, Sie haben Verantwortung und Sie könnten jetzt handeln Ich bitte deshalb, dem SPD-Antrag und dann auch dem Gesetzentwurf mit den Änderungen zuzustimmen.
Waldverkäufe zur Finanzierung der Ausgleichszahlung an das Haus Sachsen-Weimar-Eisenach
Zur Finanzierung der Ausgleichsansprüche des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach für deren Verzicht auf Rückgabe enteigneter Kulturgüter wird die Landesregierung Landeswald und sonstige forstliche Immobilien für insgesamt 11 Mio.   2 % '* * ! 3 ! vom 9. Oktober 2003 war zu entnehmen, dass der Landesregierung bereits eine Liste der zu verkaufenden Waldund Nichtwaldgrundstücke vorliegt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Waldgrundstücke und sonstigen Grundstücke mit welchem Verkehrswert sind derzeit für einen Verkauf zur Beschaffung von Finanzmitteln vorgesehen?
2. Welche Objekte mit welchem Verkaufswert hat die Landesregierung zur Finanzierung der Ausgleichszahlung bereits veräußert?
3. Bis wann werden voraussichtlich Bewertung und Ausschreibung für die Veräußerung der Wald- und Nichtwaldgrundstücke abgeschlossen sein?
4. Bis wann werden voraussichtlich die Grundstücke verkauft und die geplanten 11 Mio.   1 ) "0 genommen sein?
Sie gehen aber immer noch davon aus, Herr Staatssekretär, dass Sie den Zeitrahmen insgesamt schaffen, obwohl das ja alles sehr langwierig ist, was Sie da vortragen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich bin ja erst einmal zufrieden, Herr Staatssekretär, dass Sie dann die Ebene der Sachlichkeit wieder erreicht hat, weil Herr Sonntag hatte sie ja wohl kurz mal verlassen. Ich bin sehr glücklich, dass Sie das geschafft haben, uns wieder hier einzufangen, sonst wäre das ja in einer Katastrophe gelandet. Ich weiß auch nicht, wie lange die CDU-Fraktion das noch sich gestatten lassen will, dass solche Sachen im Umweltbereich passieren. Ich glaube, Sie tun damit allen keinen Gefallen.
Die Antworten zur Großen Anfrage "Vorbeugende Maßnahmen zum Hochwasserschutz" werfen leider auch am Freitagnachmittag noch einige Fragen auf. Sicherlich wäre es angenehmer für die Kolleginnen und Kollegen gewesen, dass wir die Detailfragen im Umweltausschuss besprochen hätten und wir wären ja auch dazu bereit gewesen, aber leider hat die CDU-Fraktion schon angekündigt, dem nicht zuzustimmen, also müssen wir dies hier tun. Ein wichtiger Punkt für die SPD-Fraktion ist die mögliche Umwandlung von Ackerland in Grünland in Überschwemmungsgebieten. Ich bin froh, dass die Landesregierung das in dieser Anfrage auch so sieht. Sie sind darauf eingegangen, leider gehen Sie nicht darauf ein, wie Sie die Probleme lösen wollen. Wenn wir das alle insgesamt wollen, dass Ackerland in Grünland umgewandelt wird, müssen wir auch Fördermaßnahmen dazu schaffen. Ich glaube, dass das KULAP dazu nicht geeignet ist, da die Förderzeit von 5 Jahren zu kurz ist. Wir sollten darüber nachdenken, Mittel aus der Modulation dafür einzusetzen. Wir haben auch schon öfter darüber geredet und Herr Minister Sklenar war ja auch im Umweltausschuss. Ich würde Sie doch bitten, da noch mal nachzudenken. Die Anfrage gibt das nämlich leider nicht her.
Als Nächstes, auch das wurde heute schon angesprochen, ist der Flächenentzug in Deutschland. Natürlich kann man das gut darstellen, dass seit 1992 der Flächenentzug in Thüringen wieder zurückgeht. Das wäre auch schlimm, wir wären schon längst eingemauert, wenn das auf diesem Niveau weitergegangen wäre, aber im Dezember 2002 hatte ich mal so einen glücklichen Anfall, hatte die Landesregierung mal so eine Eingebung in der Staatskanzlei mit dem Minister Gnauck, einen Vertrag mit der Fachhochschule Nordhausen zu schließen über Flächenmanagement und Brachflächen. Da wurde ein Gebiet aus Nordhausen erst mal als Fördergebiet rausgenommen, also sozusagen zur Prüfung ausgenommen und dargestellt, wie viel Brachflächen und wie viel Industriebrachen wir haben, bevor wir dazu kommen, neue Industriegebiete auch in der "Goldenen Aue" zu schaffen. Und dieser Ansatz von damals war ja ein sehr guter, nur ich weiß jetzt nicht, wie er weitergeführt werden kann, da Herr Gnauck uns leider aus der Landesregierung verlassen hat. Aber ich hoffe, dass diese Anregungen noch mitgetragen werden, auch vom Umweltministerium, weil der Ansatz war wirklich gut, das muss man so sagen.
Ich glaube, dass weiß er, Wolfgang. Gut. Nämlich die vorhandenen Baumaßnahmen, die...
Ja, ja ich weiß. Du weißt, wie spät es ist, wenn du jetzt weiter mit mir redest - also.
Wir müssen bei dem Flächenentzug auch im Rahmen der A 38 darauf achten, dass nicht wieder solche Situationen entstehen wie in Sundhausen und in Uthleben, da haben
nämlich die Leute auch von der unteren Wasserbehörde darauf hingewiesen, dass so, wie die A 38 da angelegt wird, ein neuer Stauraum geschaffen wird und dadurch die Gemeinden gefährdet würden. Und genau das ist im Dezember/Anfang Januar im Landkreis Nordhausen eingetreten. Und, Herr Staatssekretär, die Menschen dort haben das immer gesagt. Als die Planungen da ausgelegt waren, haben sie darauf hingewiesen, dass es so nicht geht. Nun bessert in diesem Fall die DEGES ja nach. Also, ohne weiteres würden sie das nicht tun, wenn sie nicht einsehen würden, dass da wirklich Fehler gemacht wurden. Da würde ich Sie auch bitten begleitend Ihre Hand darüber zu legen.
Ein nächstes Thema, wo der Hochwasserschutz der Fortschreibung bedarf, das ist der LEP; darüber haben wir ja in den letzten zwei Tagen auch schon geredet, ich will das auch abkürzen. Ich würde es für sehr dringlich erachten, die Überschwemmungsgebiete und die Talauen festzuschreiben für die Fließgewässer, dass natürliche Retardationsräume entstehen können. Und wenn das im LEP schon festgeschrieben ist, da müssen die anderen Planungen darauf auch aufbauen. Dann haben wir wieder mehr Spielraum, damit wir das umsetzen können.
Zu Baugenehmigungen in Überschwemmungsgebieten, das hat Herr Kummer auch schon angesprochen, das ist natürlich eine Farce. Wir ändern dieses Jahr zweimal das Wassergesetz. Wir sind jetzt beim zweiten Mal bei der Änderung des Wassergesetzes. Herr Minister Sklenar hat Anfang des Jahres groß getönt, wie schlimm das ist, wenn in Überschwemmungsgebieten gebaut wird, und was machen wir bei der Änderung des Wassergesetzes - wir weichen es auf. Es gibt die sächsische Lösung, das ist eindeutig so, dass die Sachsen es verbieten, weiter in Überschwemmungsgebieten zu bauen. Dieser Lösung sollten Sie sich nicht weiter entziehen. Wir werden Ihnen die Chance geben, bei der Wassergesetzänderung diesen Änderungsantrag noch mal einzubringen, da könnten Sie vielleicht mit Nachdenkungsprozessen, Herr Baldus, bei Ihrer CDU-Fraktion nachhelfen, dass der Antrag vielleicht doch noch angenommen wird.
Ein nächstes Problem sind die Deiche an Gewässern zweiter Ordnung, die vorrangig vor Hochwasser vom Gewässer erster Ordnung schützen. Diese Unterhaltungslast müsste dem Land überführt werden. Auch dazu haben wir jetzt die Chance innerhalb des Wassergesetzes. Wir werden dazu nächste Woche im Umweltausschuss etwas sagen. Ich möchte das jetzt nicht weiter ausführen.
Auch beim technischen Hochwasserschutz, es wird uns ja immer unterstellt, wir wollen nur renaturieren, das stimmt ja nicht. Wir erkennen den technischen Hochwasserschutz in Thüringen an. Wir sind aber auch der Meinung, dass er nur beidseitig ausgebaut werden kann, also der technische Hochwasserschutz und - die Mauer von Leibis würde ich da trotzdem nicht erhöhen, Herr Baldus - würde ich sehen, dass einmal der technische sein muss und ande
rerseits auch Renaturierungsflächen wie er an der Unstrutaue und zum Teil auch an Gewässern zweiter Ordnung und da ist Ihre Antwort in der Anfrage auch sehr mäßig, würde ich mal vorsichtig sagen. Bei der Flächensuche zur Deichrückverlegung, auch das sprechen Sie an, auch da sagen Sie, dass Sie mit den staatlichen Umweltämtern in Kontakt stehen und zusätzliche Flutungsflächen suchen, nur konkrete Vorstellungen gibt es an der mittleren Unstrut, wir waren auch da, Sie hatten das angesprochen, aber weiter ist auch noch nichts zu sehen, also ich würde doch sagen, wir müssen uns etwas beeilen, weil wir nicht wissen, wann das nächste Hochwasser kommt. Wir wollen doch alle nicht, dass die Menschen weiter gefährdet sind.
Das andere ist das Management der Stauanlagen. In unserem ersten Hochwasserforum im April dieses Jahres wurde wesentlich auf das Management der Saale-Talsperren eingegangen, Herr Baldus. Wir haben dann auch gehört, dass Sie dieses Management berichtigt haben und mehr Freiraum geschaffen wurde zum Hochwasserschutz. Vielleicht könnten Sie darauf auch noch mal eingehen, wie der jetzige Stand ist. Wir wissen das nur vom Mai letzten Jahres, was Sie dazu gesagt haben.
Gewässerrenaturierung hatte ich schon angesprochen. Ich halte es für ganz wichtig, dass Flüsse und Bäche insgesamt renaturiert werden und nicht nur abschnittsweise, weil das ist nicht die Gesamtkonzeption, die wir dazu brauchen. Es gibt da einen interessanten Ansatz eines Projektes der Uni Hannover zur Renaturierung von Fließgewässern mit Totholz, das soll auch finanziell nicht ganz so schlimm sein, also nicht, dass wir da nun wieder gleich kommen mit der Keule erschlagen, dass wir dafür viel Geld brauchen. Über die Hochwasserschutzkürzung im Haushalt hat Herr Kollege Kummer gesprochen. Da könnten Sie uns vielleicht mal erklären, wie das mit der Umsetzung der EU-Mittel vonstatten geht, weil es kamen da immer widersprüchliche Aussagen aus Ihrem Haus, dass einerseits die Mittel zwar genehmigt wurden, aber ob sie denn wirklich für diese Maßnahmen zur Verfügung stehen sollten, da sind wir noch nicht ganz informiert. Das gibt die Antwort auf die Große Anfrage auch nicht hier. Sonst wünsche ich mir eine Zusammenarbeit auf einer Ebene, Herr Baldus, die Sie hier geschaffen haben, aber nicht auf der Ebene von Herrn Sonntag. Danke schön.
Herr Minister, hier ging es aber wirklich darum, dass die Ablagerungen durch das Hochwasser entstanden sind. Das ist nicht so, dass einer da hochgegangen ist und hat das oben an den Baum gehangen. Es wäre ja jetzt so, dass es möglich wäre, das im Rahmen des Niedrigwassers zu reinigen. Und es wäre ja nichts, was man jahrelang tun müsste, sondern einmalig, darum geht es jetzt, Herr Minister. Und es geht auch nicht um die Dose, die da am Rand liegt.
Ja, die Frage ist, ob Sie sich nicht dazu durchringen könnten, etwas anzuordnen, dass da eingegriffen werden kann.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch ich möchte mich im Namen der SPD-Fraktion ganz herzlich bei den ehrenamtlichen und hauptamtlichen Helfern aus Gösen, aus der Stadt Eisenberg, aus dem Saale-HolzlandKreis und der Umgebung bedanken. Sehr viele Menschen vor Ort haben alles erdenklich Mögliche getan, um die Schäden so gering wie möglich zu halten. Sie haben ihr Leben eingesetzt, um die Umweltbelastungen für andere und die ganze Region so gering wie möglich zu halten; also unseren herzlichen Dank dafür.
Was aber überhaupt nicht funktionierte, war das Krisenmanagement der Landesregierung. Auf Landesebene hat es erhebliche Kommunikations- und Koordinierungsprobleme gegeben; diese gehören aufgearbeitet. Besondere Probleme gab es in Ihrem Haus, Herr Minister Sklenar, und in den Ihnen unterstellten Behörden. Dieses laienhafte Umgehen bei Stör- und Krisenfällen im Umweltbereich ist ja leider keine Ausnahme. Wir erlebten es bei dem UnstrutHochwasser und wir erlebten es bei den erhöhten Dioxinwerten im Trockenwerk Apolda. Auch da gab es verschiedene Terminleisten, die nicht ganz in Ordnung waren, Herr Minister, und auch damals mussten Sie das eingestehen. Die Versetzung des Leiters des Staatlichen Umweltamts in Gera, die Sie nach dem Besuch von Herrn Ministerpräsident Althaus veranlasst haben, ist ein längst überfälliger Schritt. Ich erinnere bei Herrn Lotze nur noch an Elf Aquitain.
Ich hoffe aber nicht, dass Sie glauben, das reicht aus. Das sind alles Altlasten, das wird alles aufgearbeitet. Mit diesem Schritt haben Sie noch kein tragfähiges Krisenmanagement für die Zukunft geschaffen. Durch diesen Schritt haben Sie einen Anfang getan, um aus den Konflikten vor Ort die Konsequenzen zu ziehen. Aber damit ist der Schutz für die Bürger bei dem nächsten Schadensfall noch nicht wirklich sicher gestellt. Ich glaube auch nicht, Herr Scherer hatte ja heute in der Anfrage Herrn Fiedler darauf geantwortet, dass Sie beabsichtigen, vielleicht eine solche Stelle im Landesverwaltungsamt zu installieren. Darüber kann man ja reden, aber als wir vor Ort waren, kamen gerade auch Bedenken von der Umgebung und vom Krisenstab, dass die Koordinierung mit dem Landesverwaltungsamt dieses Mal nicht geklappt hat. Es kann ja sein, wenn man das dann ansiedelt, dass es dadurch verbessert
wird, aber kritische Stimmen gab es auch zum Landesverwaltungsamt. Das muss man sagen. Es kann ja auch nicht sein, dass die für die Messung von Umweltschadstoffen spezialisierten Thüringer Behörden sich mit der entsprechenden Technik erst am 20.08, also 5 Tage nach Beginn des Brandes, auf den Weg zum Brandort begaben. Ihre Begründung, dass diese Verspätung unerheblich sei, weil da ja die Feuerwehren auch Messungen durchgeführt haben, ist nicht zu akzeptieren. Aufgabe der Feuerwehren ist die schnelle effektive Bekämpfung des Brandes sowie der Schutz der eingesetzten Feuerwehrleute. Messungen der Feuerwehren dienen nur dem Schutz der eigenen Mannschaft, um den akut werdenden Schaden von ihnen abzuhalten. Es ist nicht Aufgabe der Feuerwehren, die Auswirkungen von Emissionen für die betroffenen Regionen festzustellen und zu beurteilen. Dazu sind andere Umweltbehörden da. Es ist Aufgabe des Umweltministeriums, das zu koordinieren. Es erfolgte nicht oder es erfolgte unzureichend und zu spät. Mindestens genauso wichtig, auch diese Punkte wurden angesprochen, wie eine gute Vorbereitung auf die Krisensituation ist die Vorsorge im Vorfeld. Und gerade hier gab es schwere Versäumnisse Ihres Hauses. Dieses fängt, wie Herr Kummer auch schon sagte, mit der Genehmigung dieser Anlage
zur Behandlung von Abfällen auf diesem Standort auf einer Altdeponie an. Das erfolgte 1994. Schwer wiegender ist nach unserer Meinung noch die Kontroll- und Überwachungstätigkeit. Hier haben Ihre Behörden eindeutig versagt. Und da hilft es nichts, wenn Sie das mal kurz am Ende Ihrer Rede andeuten. Die Belastungen für die Bevölkerung und das Ausmaß des Brandes wären geringer gewesen, wenn die Anlage ordnungsgemäß betrieben worden wäre. Sie ist es nicht gewesen. Statt 9.000 t, die in der Genehmigung vorlagen, waren da über 30.000 t. Als der jetzt neue Betreiber die Anlage übernommen hat, wurde geschätzt, dass 32.000 t vorhanden waren. Das ist das Vierfache mehr als die 9.000 t, die genehmigt waren. Und das wusste Ihr Staatliches Umweltamt spätestens im Jahre 2002 und es hat nicht gehandelt. Sie sind wissentlich damit umgegangen, dass zu viel Müll in der Anlage liegt. Und ich weiß auch, dass es viele solcher Anlagen gibt. Der Herr Staatssekretär hat auch darauf hingewiesen, dass Sie vorher schon versucht haben, da Einfluss zu nehmen. Aber es ist halt nicht passiert. Es ist so, dass überall dieser Müll deponiert wird und Sie sich hier hinstellen, wir müssen jetzt mal schauen, wo das überall passiert ist. Aber die Missstände sind nun mal da und wir müssen sehen, dass jetzt konsequent eingegriffen wird, weil es auch da ja schon einmal gebrannt hat. Und wenigstens nach diesem ersten Brand, der ja geringer war, wo es nicht so viele Auswirkungen auf die Umgebung gab, hätte ja Ihr Staatliches Umweltamt handeln müssen. Herr Fiedler sagt zu Recht, mit dem jetzigen Betreiber muss man reden, das ist vollkommen klar, aber man muss auch auf dem Boden der Tatsachen bleiben. Es ist schwierig, festzustellen, was nun
stimmt, ob der Müll übernommen wurde oder nicht. Er hat die ganze Anlage übernommen, es lag zu viel Müll drauf, er sagt, er hat den Müll nicht mit übernommen. Nach seinen Aussagen ist er bei dem Insolvenzverwalter geblieben, darüber muss man reden.
Ja, wenn Sie sagen, es ist ein Witz, er sagt es aber. Und deshalb ist es schwierig mit den Kosten, die für die Entsorgung jetzt auf ihn und auch auf das Land zukommen. Da muss die Kette erst mal geklärt werden. Wir wussten, dass zu viel Müll da lag und Ihre Kette hat nicht funktioniert. Die Überwachung dieser Anlage hat nicht funktioniert. Dazu muss das Land stehen. Deshalb ist es auch wichtig, dass die Kosten für die Entsorgung auch für das Löschwasser, was der Landrat ja erst mal in Auftrag gegeben hat, weil Not am Mann war. Er musste ja reagieren, er musste die Löschteiche entfernen lassen. Weil Regen kam, standen die kurz vor dem Überlaufen und auch diese Kosten müsste nach unserer Meinung das Land übernehmen, weil wir der Aufsichtspflicht nicht nachgekommen sind. Es kann nicht sein, dass der Landkreis auf diesen schätzungsweise 300.000     :  kreis ist für Brand- und Katastrophenschutz zuständig, aber nicht für Anlagen, bei denen die Müllmenge dreifach so hoch war wie genehmigt. Dann hat das nichts mehr mit Brand- und Katastrophenschutz zu tun. Dann haben die Umweltbehörden versagt. Wenn 9.000 t da oben gebrannt hätten, dann hätte man schneller reagieren können. Dann hätte man es auseinander ziehen können, dann hätte der Brand auch nicht so lange gedauert, die ganzen Umweltbelastungen wären geringer gewesen.
Das können Sie nicht leugnen, Herr Baldus, und das kann man nicht mit Brand- und Katastrophenschutz abtun.
Eines muss ich noch sagen, natürlich war die Meldung von Greenpeace vollkommen daneben, darüber braucht man nicht zu reden. Die Leute vor Ort haben das Notwendige getan, haben all ihren Einsatz gezeigt, aber die Ursache liegt wirklich in der Anlage. Und darüber müssen wir nachdenken. Es kann öfter passieren. Wir haben nicht gehandelt, nachdem der erste Brand da war und das liegt nun mal in der Führung Ihres Hauses und das liegt nicht nur beim Staatlichen Umweltamt Gera. Da gab es schon öfter Mängel, das wissen wir über die Jahre hinweg, und Sie haben nicht gehandelt, Herr Sklenar. Nur den Umweltamtsleiter abzusetzen, ist zu wenig, ich warte auf Konsequenzen von Ihnen. Und ein Schmankerl muss ja noch sein, Herr Minister,
Umweltpolitik haben Sie ja schon immer nicht gerne gemacht. Aber komisch ist schon, dass, wenn das mit Dioxin irgendwie zusammenhängt, immer Herr Baldus der Retter in der Not ist. Von dem Umweltminister habe ich in den Tagen von Gösen nichts gesehen. Da war ein Staatssekretär da, der sich bemüht hat, aber vom Umweltminister war nichts zu sehen in diesen Tagen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister ist ja schon darauf eingegangen, dass wir erst vor zwei Monaten die Änderung des Wassergesetzes hier im Parlament hatten, und ich glaube, wir sollten es nicht zur Übung machen, das alle zwei Monate zu wiederholen, weil es die Verbände nicht ganz nachvollziehen konnten, dass das in so kurzer Zeit war. Ihre Ausflüchte, dass es vielleicht am Parlament lag, Herr Minister, das konnte ich auch nicht ganz nachvollziehen. Auch wenn wir sicherlich im Ausschuss noch über Detailfragen reden werden, Herr Kummer hat das ja schon ein bisschen hier gemacht, möchte ich auch noch auf ein paar vorliegende kritische Punkte eingehen, aber nur ein paar wenige.
Wir vermissen auch in dieser Fassung der Wasserrahmenrichtlinie das vorgebende Ziel des guten chemischen ökologischen Zustandes bei der Bewirtschaftung von Gewässern. Auch darauf ist Herr Kummer schon eingegangen. Der § 25 Abs. 1 sieht als Mindestziel Gewässerbewirtschaftung lediglich eine mäßige Belastung vor, die nicht überschritten werden soll, Herr Minister. Da müssten Sie noch mal nachschauen. Mäßig ist ja nicht gut, und das könnten Sie ja dann auch nicht vertreten.
Natürlich können nicht alle Gewässer bereits jetzt einen guten Zustand erreichen. Es sollte aber deutlicher werden, dass dieser Zustand Ziel der künftigen Gewässerbewirtschaftung sein muss. Zudem bezieht sich der Begriff mäßige Belastung nach Begründung des Gesetzentwurfs vor allem auf den Zustand des Wassers. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verfolgt aber auch eine Verbesserung der Gewässerstruktur.
Auch darüber könnten wir ja dann im Ausschuss noch mal reden. Dieses Anliegen kommt unserer Meinung nach viel zu kurz, da der gute ökologische Zustand ja der zentrale Punkt der Wasserrahmenrichtlinie sein soll. Aber, wie gesagt, die CDU-Fraktion lernt ja dazu, und wir haben eine mündliche Anhörung... Wie bitte?
Natürlich, wir lernen alle dazu, lebenslanges Lernen, Frau Wackernagel.
Und wir werden dementsprechend eine mündliche Anhörung haben im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz, und da können wir ja detailliert noch mal darauf eingehen.
Ein zweiter Punkt, der meiner Meinung nach auch schon angesprochen wurde von Herrn Kummer, ist die Finanzierung, Herr Minister Sklenar. Sie gehen da zwar von hohen Belastungen für Kommunen und Land aus, benennen die Ziffer auch für das Land bis zum Jahr 2006, aber ich glaube, da sind Sie auch zu kurz gesprungen, da müssen wir schon detaillierter damit umgehen, weil wir ja mit diesen Vorgaben den Kommunen sagen müssen, was da auf sie zukommt. Wir wissen alle, dass es nicht billig wird, und wir wollen alle gute Gewässerstrukturen erreichen. Aber wir müssen da auch schon ein bisschen weiter gehen, um das zu verdeutlichen, dass es nicht billig wird, was die EU uns da auferlegt und was wir ja auch gern umsetzen wollen.
Das waren unsere ersten Punkte, zu denen ich nur kurz was sagen wollte. Wie gesagt, wir reden dann im Ausschuss weiter, ich freue mich auf die Debatte, und bitte überprüfen Sie doch das nächste Mal, dass wir das doch vielleicht in einem Guss machen könnten. Wir hätten uns viel Ärger und Zeit gespart, und wir bitten um Überweisung an den Umweltausschuss.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, jetzt wird auch noch die Redeordnung geändert.
Ich habe das nicht gesagt, Herr Sonntag hat beanstandet, dass ich immer erst als Zweite rede. Herr Sonntag, wenn Sie dann nächstes Jahr als Erster reden dürfen, dann wissen Sie, wie schön das ist.
Wir reden heute über einen Gesetzentwurf der Landesregierung, dessen Grundlage das Bodenschutzgesetz vom 17. März 1998 ist. An diesen Bundeskanzler denkt gar keiner mehr, aber das Land Thüringen hat fünf Jahre gebraucht, um zu versuchen, dass dieses Bundes-Bodenschutzgesetz umgesetzt wird. Herr Minister, es hat sehr lange gedauert, muss ich dazu sagen.
Na hoffen wir es, dass es dann auch gut wird. Aber lange haben Sie schon gebraucht, um festzustellen, dass diese unterschiedliche Regelungsdichte, diese Zersplitterung vielleicht nicht so gut ist und dass es doch vielleicht besser ist, dass man in einem Gesetz zusammenfasst.
Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden viele Regelungen zum Vollzug des Bodenschutzgesetzes erlassen, insbesondere werden Mitwirkungs- und Duldungspflichten für die Verursacher schädlicher Bodenveränderungen geregelt. Das halten wir für vernünftig und auch für gerechtfertigt. Des Weiteren ist ein Informationssystem über diesen Zustand von Böden geplant. Dies kann dazu beitragen, Bodenschutz in Thüringen zu verbessern. Des Weiteren hat Herr Minister auch schon tiefgründigere Ausführungen zu diesem Gesetz gemacht. Da wir uns gemeinsam einig sind, dass es auch dazu eine mündliche Anhörung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt geben wird,
bitte ich um Überweisung an diesen und um die Aussprache im Ausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Drucksache 3/3391 wird Thüringer Gesetz umgesetzt. Herr Minister ist schon darauf eingegangen, im Nationalparkgesetz von 1997 haben wir als Gesetzgeber festgelegt, dass Thüringen Eigentümer der Flächen werden soll. Natürlich ist dieses, was jetzt passiert, ein Kompromiss. Sicherlich, Herr Kummer, können wir lange darüber reden, wie die Verantwortung des Bundes dabei zu werten ist. Wir sind 1997 in die Verhandlungen eingetreten, da war noch eine andere Bundesregierung da und sind auch voller Elan in diese Verhandlung eingetreten und mussten dann aber beim Regierungswechsel feststellen, dass Finanzminister gleich Finanzminister ist. Das muss man einfach so sagen.
Herr Primas, das können wir noch ausdiskutieren. Es ist auf jeden Fall zu sagen, dass wir einen Kompromiss vorliegen haben, dem die SPD-Fraktion zustimmen wird. Wir sind der Meinung, dass der Nationalpark in Landeseigentum übergehen sollte und wir halten auch den Zeitpunkt für geeignet, dass das passiert. Wir können nicht noch weitere Jahre darüber reden. Es muss jetzt geschehen und ich halte auch das Verhandlungsergebnis für gerechtfertigt. Natürlich wollte der Bund 1:1 tauschen am Anfang, wir wollten 1:5 tauschen. Wir haben uns jetzt in der Mitte getroffen, typische Kompromissvariante, das muss man einfach so darstellen. Wichtig ist aber auch dabei, dass die Region jetzt endlich Ruhe haben will und dass diese 4.100 ha übergehen sollen in Landeseigentum und dass wir nicht nur mit dem Pflege- und Entwicklungsplan, sondern auch wirklich darüber bestimmen sollen, was mit dieser Schutzzone 2 passieren soll. Sicherlich hätten wir 1997 auch darüber nachdenken können schon die Schutzzone zu erweitern und aus dieser Schutzzone 2 eine Schutzzone 1 zu machen. Aber das war zu diesem
Zeitpunkt nicht machbar. Wir waren froh, dass wir in der Entwicklung überhaupt so weit gekommen sind, einen Nationalpark zu errichten in Thüringen.
Herr Minister Sklenar, in dieser Zeit waren Sie uns nicht immer so hilfreich. Da, muss ich sagen, waren wir schon froh darüber, dass der Ministerpräsident Vogel so hilfreich war und mit uns durch den Bayerischen Wald gewandert ist und Sie davon überzeugt hat, wie schön ein Nationalpark sein kann. Es hat also auch bei Ihnen ein bisschen gebraucht. Aber nichtsdestotrotz sehen wir alle zusammen jetzt die Erfolge des Nationalparks und wir sind froh darüber, dass wir ihn 1997 eingerichtet haben. Wir glauben auch, dass durch diese Übertragung der Schutzzweck und das Ziel des Nationalparks noch verstärkt werden können. Da sind wir uns auch mit Herrn Kummer einig.
Ein Problem stellten immer noch die Waldarbeiter dar. Aber das ist bei der Übertragung berücksichtigt worden und ich hoffe, dass die Waldarbeiter, die wir jetzt vom Bund übernehmen, auch dann in der Region Hainich eingesetzt werden können und dass dadurch der Hainich gestärkt wird, in seiner Personalentwicklung auch aufgestockt wird.
Noch mal zu den übertragenen Flächen vom Land: Wir geben 766 ha im Wartburgkreis an den Bund ab, aber diese Flächen wurden bis jetzt schon vom Bund bearbeitet. Also, da entsteht uns keine Differenz der Waldarbeiter, weil die schon beim Bund ansässig sind. Auch mit dem Gebäude haben wir uns noch mal erkundigt, auch mit der Gebäudeeinrichtung und den Umrechnungsfaktoren geht das in Ordnung. Die SPD-Fraktion wird Ihrem Antrag heute zustimmen und wir hoffen und schätzen auch, dass die Weiterentwicklung im Hainich damit vorangeht. Herr Minister, wenn Sie denn einmal soweit sind, könnten wir vielleicht auch über die Erweiterung des Nationalparks nachdenken. Nicht, dass Sie jetzt am Rande noch Flächen verkaufen und da vielleicht Geld machen wollen für die nächsten Fürsten. Nein, dann erweitern wir lieber den Nationalpark, da haben wir alle ein Ziel erreicht und ich hoffe, die Region ist dann mit uns zufrieden. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dem vorliegenden Gesetzentwurf können wir als SPD-Fraktion ohne die von uns vorgeschlagenen Änderungen nicht zustimmen. Das wird die Mitte des Hauses sicherlich nicht überraschen.
In einigen Punkten ist der Gesetzentwurf unausgewogen, in manchen einfach nicht erforderlich. Es ist nichts von Bürokratieabbau in diesem Gesetz zu merken, was sich ja die Landesregierung so vollmundig auf die Fahne geschrieben hat. In manchen Punkten, wo wir uns natürlich wieder wünschen, dass mehr Bürokratie reinkommt zum Hochwasserschutz, zur Sicherung des Eigentums von Menschen, da geht er allerdings nicht weit genug. Es gäbe noch viele kritische Punkte zu diesem Wassergesetz zu sagen, aber ich möchte mich auf die vier wesentlichen Punkte beziehen, auf die auch unser Änderungsantrag der SPD-Fraktion eingeht.
Als Erstes: Es ist die zwangsweise Übertragung des Eigentums und damit der Unterhaltungslast an Wehranlagen auf die Eigentümer der Grundstücke, die dafür Wasserbenutzungsrechte besitzen. Dieses ist nach unserer Meinung überhaupt nicht notwendig. Meine Vorredner, Herr Krauße und Herr Kummer, sind darauf eingegangen. Wir halten es für schlicht unnötig, dieses zu tun. Aus unserer mündlichen Anhörung, die die SPD- und die PDS-Fraktion aus den Gründen, die auch schon dargelegt wurden, durchgeführt haben, ist hervorgegangen, dass alle Verbände, die sich dazu geäußert haben, der Meinung sind, dass diese Regelung überflüssig ist. Es ist zwar in dieser Anhörung auch deutlich geworden, dass in der Frage der ordnungsgemäßen Unterhaltung und Bewirtschaftung von Wehranlagen teilweise erhebliche Defizite bestehen, aber die im Gesetzentwurf vorgeschlagene Übertragung des Eigentums zur Lösung dieser Probleme ist wirklich von allen abgelehnt worden. Durch die geplante Eigentumsübertragung werden mehr Probleme geschaffen als gelöst. Wir befürchten, dass ein Großteil der neuen Eigentümer die ihnen übertragenen Unterhaltungspflichten gar nicht erfüllen können. Das kann bereits daran scheitern, dass die neuen Eigentümer von ihnen ihre neuen Pflichten mit all ihren Konsequenzen überhaupt nicht erfahren. Die Übertragung der Unterhaltungspflicht für alle Zeiten kann viele Betroffene wirtschaftlich und technisch vollkommen überfordern. Daran ändert auch die neue Fristsetzung durch den Umweltausschuss nichts, dass dieser Paragraph erst am 01.01.2006 in Kraft treten soll. Das Problem der Zwangsübertragung bleibt. Wir lehnen diesen Punkt ab.
Der zweite kritische Punkt ist die Regelung der Wasserentnahme für landwirtschaftliche Betriebe in § 49. Auch darüber ist hier schon gesprochen worden. Zwar hat der Ausschuss auch hier nachgebessert und die ursprünglich vorgesehene Genehmigungspflicht für bereits bestehende Wasserentnahmen in eine Anzeigepflicht umgewandelt, dies verschafft aber den landwirtschaftlichen Betrieben nicht die erforderliche Rechtssicherheit. Was wird zukünftig mit der angezeigten Nutzung? Kann diese später noch untersagt oder reduziert werden? Wenn ja, unter welchen Voraussetzungen? Warum wird den Betrieben die bisherige Wasserentnahme nicht zugesichert, wenn diese zu keinerlei Beeinträchtigungen des Grundwasserhaushalts geführt haben? Alles Fragen, die durch das neue Gesetz, also durch die Änderung des Gesetzes, erst entstehen, die gab es vorher nicht.
Als Drittes erscheint uns die im Entwurf vorgesehene erlaubnisfreie Einleitung des Niederschlagswassers im Rahmen des Gemeingebrauchs als Problem. In einzelnen Fällen ist es möglich, dass durch eine unkontrollierte und unkalkulierbare Einleitung die Gefahr von lokalen Überschwemmungen sich deutlich erhöhen kann. Ich wohne in einem solchen Ort, wo das öfter einmal passiert und wenn die Einleitung dann so unkontrolliert erfolgt, haben wir schwere Bedenken, dass die Hochwassersituation sich dadurch noch erhöht. Zudem schafft diese Regelung auch keine Anreize zur Vermeidung von Flächenversiegelung, was
aber ein Anreiz zum vorsorgenden Hochwasserschutz sein muss, was auch in den letzten Wochen und Monaten immer wieder gesagt wurde. Daher sollten solche Einleitungen erst nach einer entsprechenden behördlichen Prüfung genehmigt werden, wenn alternative Nutzungen das Niederschlagswasser wie Versickerungen auf dem Grundstück, Verwertung oder Zwischenspeicherungen in Zisternen nicht zumutbar sind. Nur dann sollte es wirklich genehmigt werden.
Viertens: Einen wesentlichen Kritikpunkt stellt die unzureichende Regelung zu den Verboten in Überschwemmungsgebieten dar. Hier wäre neben den bereits im Gesetz genannten Verboten auch eine klare Aussage zur Zulässigkeit der Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten erforderlich, wie das Sachsen seit Jahren bereits tut. Gerade Ausweisung neuer Baugebiete in Überschwemmungsgebieten hat in den vergangenen Jahren zu erheblichen Schadensfällen in Flussauen geführt. Dass gerade dieser für den Hochwasserschutz äußerst bedeutsame Fall im Entwurf des Wassergesetzes überhaupt keine Rolle spielt, zeigt, wie wenig die Landesregierung trotz aller Beteuerungen nach dem Hochwasser zu Beginn dieses Jahres an einer Lösung interessiert ist.
Hier ist die Frage, warum wir überhaupt mit entsprechendem Aufwand Überschwemmungsgebiete ausweisen, wenn dieser ganz wesentliche Fall dann doch nicht erfasst werden soll. Es wirkt sehr scheinheilig, Herr Minister Dr. Sklenar, wenn immer wieder gravierende Bausünden der Gemeinden in Überschwemmungsgebieten beklagt werden und ausschließlich den Gemeinden die Schuld daran gegeben wird, man aber selber im Rahmen eines Änderungsgesetzes nicht der eigenen Verantwortung nachkommt und einschreitet und den Gemeinden entsprechende Planungsrichtlinien zur Hand gibt. Sie haben in diesem Gesetz die Möglichkeit, und ich sehe auch nicht die verfassungsmäßigen Bedenken, die Ihr Haus immer zu der Sachsenregelung äußert. Sachsen hat es, tut es und es ist eine richtige Vorgabe, die wir aus Sachsen übernehmen könnten. Aber der Landesregierung fehlt scheinbar der Mut, trotz der Hochwasserereignisse des Januar diese Regelung einzuführen. Da finde ich es schon korrekt und auch in Ordnung, dass die Bundesregierung jetzt das Vorhaben unternimmt, die Ausweisung von neuen Bebauungsgebieten in Überschwemmungsgebieten bundeseinheitlich einzuschränken. Das soll in dem Baugesetzbuch erfolgen, aber es bedarf noch Zeit und die Bundesregierung hat auch angekündigt, die Länder darauf hinzuweisen, dass sie es im Wassergesetz tun sollen. Also, Herr Minister, bitte denken Sie noch einmal darüber nach, nehmen Sie Ihren Regelungsbedarf in die Hand und stimmen Sie unserem Änderungsantrag wenigstens in diesem Punkt zu. Ich glaube auch, dass es nicht von großer Autorität oder wie man das nennen soll, zeugte, Herr Minister, dass zwei Gesetzesentwürfe behandelt werden. Herr Kummer ist darauf schon eingegangen. Es hat bei den Verbänden nur einen Unmut erzeugt und vor allen
Dingen, warum reden wir über Gesetze, deren Verfallsdatum schon bekannt ist, weil das neue bei Ihnen schon vorliegt. Ich weiß nicht, ob das so der Stil des Parlaments sein soll. Ich bitte die Damen und Herren des Hauses, dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion zuzustimmen und danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, ich wollte eigentlich eine Zwischenfrage an Herrn Krauße stellen, aber ich dachte, wir sprechen so miteinander. Ich meine, Sie waren ja auch im Umweltausschuss, und ich glaube, von der Janusköpfigkeit der Behörden in den Landkreisen hat nicht die SPD-Fraktion gesprochen,
sondern diese Landesregierung, Herr Krauße. Ich möchte, dass Sie diese Unterstellungen, dass wir den unteren Wasserbehörden und den Landkreisen das nicht zutrauen, lassen. Wir sagen nur, es gab in den letzten Wochen und Monaten seit 1990 so viele Ausnahmen, wo der Minister dann im Januar gesagt hat, ich würde es ja gerne verbieten, aber die Grundlage ist nicht da, die gesetzliche Grundlage gibt es nicht, also machen die Gemeinden was sie wollen. Jetzt ändern wir das Wassergesetz. Auch auf die Bundesregierung ist Herr Sonntag schon eingegangen. Die Bundesregierung sagt, wir müssen das als oberste Behörde überplanen, das ist vollkommen richtig, aber sie fordert gleichzeitig die Länder auf, es in den Wassergesetzen zu regeln. Sachsen hat es getan. Es ist keine Unterstellung, dass wir Landratsämtern nichts zutrauen, sondern das ist eine Regelung, die im Allgemeinwohl von allen Thüringern ist, damit wir solche Bilder wie diese Überschwemmungen im letzten August vom Altenburger Land nicht wieder haben. Wir wissen ja, ein großes Beispiel ist auch schon öfter beredet worden, Opel steht auch in einem Überschwemmungsgebiet. Dass das da ist, ist eine Sache, aber dass wir das wiederholen müssen, ist eine ganz andere Sache, und dass wir als Landtagsabgeordnete dann natürlich zusammenstehen müssen, wenn wir sagen können, da können wir nicht hinbauen. Herr Schemmel hat mir erklärt, im
Justizausschuss ist das schon passiert, dass sie das abgelehnt haben, in einem Überschwemmungsgebiet zu bauen. Das ist doch selbstverständlich und da müssen wir alle zusammenstehen. Aber wir haben nicht unterstellt, dass die unteren Behörden sich da irgendwie nicht kooperativ verhalten oder so, oder sich auch nicht bestechlich zeigen, will ich mal sagen.
Förderpolitik der Landesregierung im Bereich der Abfallwirtschaft
Am 14. März 2003 - dem Tag der Vergabe für eine Abfallvorbehandlungsanlage im Zweckverband für Abfallwirtschaft Südwestthüringen (ZASt) - erklärte das Umweltministerium öffentlich, dass es für die dortige Anlage eine Förderung von 20 Prozent geben soll. Im Rahmen der Vergabeentscheidung im Zweckverband Abfallwirtschaft Nordthüringen (ZAN) hatte die Landesregierung und insbesondere das Umweltministerium eine solche Förderung stets abgelehnt.
Ich frage die Landesregierung:
1. Warum ist für den ZAN keine vergleichbare Förderung bewilligt worden?
2. Auf welcher rechtlichen Grundlage werden Fördermittel für die Anlage in Südthüringen ausgereicht?
3. Aus welchem Haushaltstitel werden die Mittel bereitgestellt?
4. Ist eine solche Förderung entgegen dem Beschluss des Landtags vom 12. Dezember 2002 zum Entschließungs
antrag der Fraktion der PDS, mit dem eine solche Förderung mehrheitlich abgelehnt wurde, zulässig?
Herr Minister, Sie sagten ja, dass es die Anfrage von Nordthüringen im September 2002 gab. Sie sagten, das war eine Vorabanfrage. Anders kann es bei Südwestthüringen auch nicht sein, weil die Vergabeentscheidung erst am Nachmittag gefallen ist. Ihre Pressemitteilung, Ihre Zusage für die Fördermittel ist früh gekommen, also kann es ja auch nur eine Vorabfrage von Südwestthüringen gewesen sein.
Wo die Ungleichbehandlung - Sie sagen, dem ZAN Nordthüringen mussten Sie absagen, weil es vorher eine Anfrage war. Von Südwestthüringen kann es auch vorher nur eine Anfrage gewesen sein, die Sie aber positiv gesehen haben. Stimmen Sie dem zu?
Herr Minister, Sie gehen also davon aus, dass der Zweckverband Südwestthüringen erst nach 2005 bauen wird?
Verlegung der B 80-L 1001 Richtung Arenshausen
Im Bereich Kirchgandern und Arenshausen ist im Einzelplan 07 des Landeshaushaltsplans der Bau einer Umgehungsstraße vorgesehen. Für den gleichen Bereich soll aber bereits die im Bau befindliche A 38 eine wesentliche Entlastung für die Ortslage Kirchgandern bringen.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie hoch ist das derzeitige Verkehrsaufkommen im Bereich der Ortsdurchfahrt Kirchgandern?
2. Wie hoch ist das prognostizierte Verkehrsaufkommen der geplanten L 1001 im Bereich Kirchgandern?
3. Aus welchen Gründen ist die Landesregierung der Auffassung, dass die zurzeit im Bau befindliche A 38 keine ausreichende Entlastung für den Ort Kirchgandern bringt?
4. Warum wird die L 1001 nicht entlang des zu umgehenden Ortes auf dem neu anzulegenden Deich rechts der Leine geführt?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch im Namen der SPD-Fraktion bedanke ich mich ganz herzlich für den Einsatz der Menschen vor Ort bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die dort vieles geleistet und auch mit ihrem Einsatz geholfen haben, Schlimmeres zu vermeiden, denn bei allen Katastrophen, die in Thüringen abgelaufen sind, sind sie doch im Großen und Ganzen glimpflich abgelaufen. Das ist ein Verdienst auch der Bürgerinnen und Bürger und des Katastrophenschutzes im Innenministerium.
Das muss man hier auch einmal sagen, das ist hervorragend gelaufen. Nur, Ihr Antrag, meine Damen und Herren der Landesregierung, geht meiner Meinung nach etwas weiter. Seine Folgen, das können doch nicht nur die finanziellen Folgen sein, das müssen auch inhaltliche Folgen sein, die beim Hochwasserschutz in den letzten Monaten ja schon öfter debattiert wurden, aber scheinbar bei der Landesregierung noch nicht ganz angekommen sind.
Es gibt aber in Thüringen nicht nur beeinflussbare Faktoren, die Hochwassergefahren abmindern können, sondern es gibt auch verstärkende Faktoren, Herr Minister Sklenar, und die sind uns in den letzten Wochen doch öfter um die Ohren geflogen, glaube ich. Wir haben als SPDFraktion öfter darauf hingewiesen, aber weder die Landesregierung noch die CDU-Fraktion haben kritische Stimmen hören wollen. Im Gegenteil, Sie haben sich teilweise unflätig dazu geäußert, wenn wir als Fraktion unsere Schwerpunkte vorgetragen haben und ändern wollten in diesem Land.
Nach unserer Auffassung - Renaturierung, Herr Primas sollte die konsequente Fortentwicklung der Instrumente des vorsorgenden Hochwasserschutzes aber auch eine Folge dieses Hochwassers sein, denn hier gibt es doch erhebliche Defizite in Thüringen. So ist das Management der Talsperren - Herr Minister hat es kurz angesprochen - in vielen Fällen aus Sicht des Hochwasserschutzes kritisch zu bewerten. Auch da sind in den letzten Wochen und Monaten Bürgerinnen und Bürger öfter auf uns zugekommen. Das betrifft nicht nur die Vorhaltung zu geringer Wasserstauräume, sondern auch das Management des Wasserabflusses im unmittelbaren Fall eines Hochwassergeschehens. Hier muss die Gewichtung des Hochwasserschutzes mit anderen Nutzungsinteressen an den Talsperren in Einzelfällen schnellstens überdacht und abgeändert werden und es müssen andere Interessen auch einmal in den Hintergrund gestellt werden, wenn es um Hochwasserschutz geht. Im Bereich der Gewässer zweiter
Ordnung bestehen große Unterhaltungsmängel, die im Fall eines größeren Hochwassers zu erheblichen Schäden in den Gemeinden führen können. Wie groß die Gefahr wirklich ist, haben wir ja gerade beim Neujahrshochwasser erlebt. Die Defizite bei der Sanierung der Gewässer zweiter Ordnung sind bereits seit längerem bekannt und wir haben diese auch immer und immer wieder angesprochen. Wir hoffen, dass die Landesregierung die wachsenden Gefahren für Leben und Eigentum zum Anlass nimmt, den für die Gewässer zweiter Ordnung unterhaltungspflichtigen Kommunen für die Sanierung die erforderlichen Mittel zur Verfügung zu stellen. Und wir müssen darüber nachdenken, dass es mit der Kofinanzierung durch die Kommunen nicht klappt, Herr Minister Sklenar. Sie müssen über Ihre Richtlinie nachdenken, damit wir endlich handeln können und nicht noch Jahre vergehen, wie in den letzten fünf Jahren, wo wir nur darüber geredet haben, dass etwas passieren muss.
Aber nicht nur bei den Gewässern zweiter Ordnung gab es Kritik an Ihrem Haus. Auch anlässlich der Kürzung der Haushaltsmittel sind Sie kritisiert worden. Ich habe noch mal nachgelesen; schon im August hat Herr Staatssekretär Illert festgestellt, dass allein an der Pleiße 10 Mio.  Schaden an dem Flusslauf entstanden sind. Sie kürzen im Dezember dafür die Mittel. Da können Sie nach 14 Tagen auch nicht erklären, dass Sie das mit EU-Mitteln ausgleichen wollen, obwohl das auch noch fraglich ist, weil die EU erst mal mitspielen muss und dann gibt es die Verfahren, dass die Genehmigung kommen muss. Wir können nur hoffen, es klappt, dass die Mittel eingesetzt werden können und dass auch große Teile dieser Mittel dann wirklich den Kommunen zur Unterhaltung der Gewässer zweiter Ordnung auch zugute kommen.
Ein weiteres großes Problem ist immer wieder angesprochen worden und ging in den letzten Monaten durch die Medien, das ist die Bebauung in den Überschwemmungsgebieten. Aber auch hier, Herr Minister, hilft es nicht, wenn Sie nur darüber reden. Es gibt ein Wassergesetz, das in diesen Bereichen eigentlich sehr streng und sehr gut ist. Sie müssen es nur anwenden. Sie müssen Ihre Verwaltung dazu zwingen, auch das Landesverwaltungsamt, konsequent umzusetzen, was im Wassergesetz steht. Dann können wir Bebauungen in Überschwemmungsgebieten schon jetzt verhindern und eingreifen.
Sie tun immer so, als ob irgendwer über Ihnen steht, der dann kommt und Ihnen helfen soll, dass in Überschwemmungsgebieten nicht mehr gebaut wird. Sicherlich gibt es noch Probleme bei nicht ausgewiesenen Überschwemmungsgebieten - darüber haben wir letzte Woche im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt auch schon geredet - aber auch da muss so schnell wie möglich gehandelt werden, damit die Sicherung dieser Überschwemmungsge
biete gewährleistet wird. Es hilft wirklich nicht, dass wir uns gegenseitige Schuldzuweisungen geben. Herr Minister, Sie sind ein paar Mal zitiert worden bei diesem Hochwasser, dass Sie das gar nicht verstehen und dass immer wieder weiter gebaut wird. Sie müssen nur handeln, das ist das Problem, das wir haben, und Sie tun es einfach nicht.
Um die Durchsetzung der Verbote in den Überschwemmungsgebieten zu stärken, hoffen wir, dass der Hochwasserschutz auch in der Landesplanung einen breiteren Raum bekommt. In den Bundesländern Brandenburg und Niedersachsen ist das bereits der Fall. Da der Landesentwicklungsplan zurzeit durch die Landesregierung fortgeschrieben und wohl auch im Kabinett beschlossen werden soll, besteht eine Möglichkeit, auf dieser Ebene den Hochwasserschutz in der Landesplanung zu verankern. Wir appellieren daher an die Landesregierung eindringlich, schon im Landesentwicklungsplan die Grundlagen für den Hochwasserschutz auf den nachfolgenden Planungsebenen wie Regionalplan, Flächennutzungsplan und Bebauungsplan zu schaffen. Vielleicht gelingt es uns, über diese Planungsschiene dem Hochwasserschutz in der gemeindlichen Bauleitplanung mehr Gewicht zu verleihen. Wir verstehen dies nicht als unangemessenen Eingriff in die Planungshoheit der Kommunen, sondern eher als eine Unterstützung für die Planungssicherheit der Gemeinden.
Die Entwicklung der Kommunen ist auch möglich ohne weitere Bebauung in Fluss- und Bachauen. Dafür bedarf es aber intelligenter Konzepte der Siedlungsplanung und dem Schutz der bereits bebauten Flussauen. Herr Sonntag, nicht dass Sie dann wieder kommen und sagen, wir wollen alle aus- oder umsiedeln. Das ist nicht gemeint. Wir wollen auch die schützen, die im Moment schon dort leben und in Flussauen gebaut haben.
Ergänzend möchte ich noch darauf hinweisen, dass auch die Flächenentsiegelung - Herr Scheringer hat das auch schon angesprochen - eine wichtige Rolle im Landesentwicklungsplan spielen muss, weil die Flächenentsiegelung - gerade im Landkreis Nordhausen kam das auch zum Ausdruck - doch eine wesentliche Rolle infolge des Hochwassers ist oder im Vorfeld des Hochwassers sein kann und ist. Das ist auch festgestellt worden. Ich glaube, auch da müssen wir in Thüringen das Augenmerk verstärken.
Nicht zuletzt sollten auch ökologische Maßnahmen des Hochwasserschutzes verstärkt werden, wie z.B. die Renaturierung von Flussauen, um dadurch die Geschwindigkeit des Wasserabflusses zu vermindern und um die flussabwärts gelegenen Gebiete und Ortschaften zu schützen. Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie fordert auch eine solche Denk- und Handlungsweise über Gemeindeund Landesgrenzen hinaus. Das bedeutet z.B. auch, dass zu eng bemessene Überschwemmungsflächen, soweit es die Umstände dort für zumutbar erscheinen lassen, dem
tatsächlichen Bedarf angepasst werden sollen. Hier möchte ich ausdrücklich begrüßen, dass mit dem vorliegenden Entwurf des Wassergesetzes nun endlich die vom Wasserhaushaltsgesetz vorgesehene Möglichkeit der Rückgewinnung von Überschwemmungsflächen im Thüringer Wassergesetz aufgenommen werden soll. Damit sollte aber auch eine Anpassung der Landschaftsnutzformen erfolgen, also eine Umwandlung von Ackerland in Grünland. Da gibt es immer noch Mängel.
Herr Minister Sklenar, da müssten Sie vielleicht Ihre Förderprogramme überdenken, da die Landwirte sie immer kritisieren, da sie keine genügende Planungszeit haben und Förderzeiträume erwähnen. Deshalb passiert die Umwandlung von Grünland in Ackerflächen nicht. Sie hatten im letzten Plenum auch darauf hingewiesen, dass Sie sich mit dem Bund und der EU verständigen wollen. Ich hoffe, es hat schon Fortschritte gegeben, weil man durch die Umwandlung von Ackerflächen in Grünland in Überschwemmungsgebieten doch einen Qualitätsanstieg erringen kann. Vielleicht könnten Sie ja die überall gescholtene Modulation zur Verfügung nehmen, um Mittel umzustrukturieren, um Mittel dahin zu tun, um den Landwirten eine neue Einkommensmöglichkeit zu eröffnen. Sicher werden nicht alle Aufgaben auf einmal zu bewältigen sein und sicherlich werden wir auch in diesem hohen Haus noch öfter darüber reden müssen, was wir als nächste Schritte tun können. Aber wir dürfen die Bereitschaft der Bürger und Kommunen nicht verstreichen lassen. Nach so einem Hochwasser sind doch alle bereit mit uns zu reden und auch Abstriche zu machen. Da muss es auch Einschränkungen in allen Bereichen geben, weil die Schäden, die auftreten im allgemeinen Bereich, auch der Staat oder die Volkswirtschaft in dem Sinne trägt. Wir müssen einfach diese Schäden auch einmal aufrechnen mit Vorsorgeschutz. Ich glaube, wir kommen da finanziell immer noch günstiger weg, wenn wir unsere Gelder schon in vorsorgende Hochwasserschutzmaßnahmen stecken, als hinterher immer nach den Katastrophen den Bürgerinnen und Bürgern zu helfen - so wichtig wie das ist, ich möchte das nicht in Frage stellen.
Erschreckend ist dann für mich in dieser öffentlichen Diskussion auch, dass wir im Moment ein Wassergesetz im Umweltausschuss haben, wo auch die Bebauung von Überschwemmungsgebieten angesprochen wird und wir eine Anhörung dazu fordern wollten, aber die Mehrheit des Ausschusses keine öffentliche Anhörung zu diesem Gesetz wollte, sondern eine schriftliche Anhörung beschlossen hat, damit das ja im kleinen Kreis behandelt werden kann. Auch über so was, Herr Althaus, müssten Sie einmal mit Ihrer Fraktion reden. Es wirkt nicht so ganz toll; in Zeiten, wo alle Menschen Angst vor Katastrophen und Hochwasser haben, ziehen Sie ein Wassergesetz so ein bisschen am Rande der Öffentlichkeit durch, damit die Landesregierung ihre Fristen einhalten kann.
Das ist nicht in Ordnung. Da müssen Sie nachdenken, was dieses Parlament für Aufgaben und Wirkungen nach außen hat. Das ist einfach dieser Situation nicht angemessen, dass wir in diesem Fall ein Gesetz in der Kürze der Zeit durchziehen, um am Rande abzuhelfen, aber ins Detail gehen wir nicht, da gehen wir noch mal später. Es ist nicht die Zeit etwas zu verschieben, es ist die Zeit des Handelns.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in vielen Punkten ist der vorliegende Gesetzentwurf zu begrüßen. Es werden vor allem EU- und bundesrechtliche Regelungen umgesetzt, die bereits jetzt Geltung entfalten. Über einzelne Punkte - die sind auch schon angesprochen worden werden wir uns sicherlich im Ausschuss noch länger unterhalten oder dementsprechend auch streiten müssen. Ein wichtiger Kritikpunkt - auch der ist schon angesprochen worden - ist die Umsetzung der EU-Zoo-Richtlinie. Sie kommt leider viel zu spät und, Herr Minister, auch wenn
Sie Ihr Feindbild mit dem Bund wieder aufgebaut haben, andere Länder wie Baden-Württemberg haben die schon im letzten Jahr verabschiedet, aber wir hatten ja da zu tun mit Reiten im Wald und Kalistaatsverträgen und konnten vielleicht nicht die Richtlinie zu den Zootieren umsetzen. Nur der Bund ist nicht möglich, andere Länder waren etwas schneller als Thüringen. Auch zu der Frist hat Herr Kummer schon etwas gesagt; der 9. April steht im Gesetz, das ist nicht einzuhalten, darüber brauchen wir gar nicht nachzudenken. Dann als Nächstes die Schließung einiger Zoos in Thüringen, auch darüber müssen wir nachdenken, dass das nicht sein kann, weil die Landesregierung ihre Aufgaben nicht erledigt, dass dann Zoos in Thüringen mit einer Schließung bedroht werden. Das sind alles Punkte, worüber wir reden müssen, und wir können nichts dafür, wenn die EU die Fristen setzt und wir es nicht umgesetzt haben. Also inhaltlich können wir darüber reden. Herr Kummer hatte ja schon einige Punkte davon angesprochen.
Weniger problematisch dürfte der zweite Teil sein, wo es um die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzrichtlinie geht. Da sind auch Vorgaben gemacht und das Wesentliche ist auch schon durch Bundesrecht abgedeckt. In einigen Punkten gibt es noch Klärungsbedarf, zum Beispiel da, wo es keine FFH-Gebiete gibt und der Schutzstatus von einstweilig gesicherten Naturschutzgebieten nicht mehr gilt. Wir müssen darüber reden, was mit diesen Schutzgebieten zurzeit ist. Aber ich finde, da haben wir noch Zeit im Ausschuss darüber zu beraten. Wir müssen nur darüber nachdenken, was das mit dem 9. April werden soll, weil wir eine mündliche Anhörung im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt beantragen werden, die sicherlich dieses Mal auch Zustimmung finden wird, weil das so ein breites Thema ist und wir vielleicht den Zoodirektoren auch die Chance geben müssen, mit uns darüber zu reden, wie das umsetzbar ist in den einzelnen Punkten, was Herr Kummer angesprochen hat. Über die Zeitachse müssen wir reden, das geht so nicht und sonst wird das Gesetz ja sicherlich an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Dr. Klaus hat es schon erwähnt, mit dem Entwurf des UVP-Gesetzes sollen europarechtliche Vorgaben in Landesrecht umgesetzt werden. So steht es auch in der Begründung des Gesetzes. Wie wir im Rahmen der Ausschussberatungen festgestellt haben, sind durch den Gesetzentwurf nicht sämtliche vom EU-Recht vorgegebene Lücken geschlossen worden.
Daher haben wir im Umweltausschuss einstimmig dem Landtag empfohlen, insbesondere die UVP-Pflicht für Anlagen zur Nutzung der Windenergie einzuführen, die lediglich nach Baurecht zu genehmigen sind. Zwar hatten wir als SPD-Fraktion Zweifel, ob das Land überhaupt noch die Kompetenz hatte, weiter gehende Regelungen zu tref
fen, nachdem der Bund bereits in seinem UVP-Gesetz eine differenzierende Regelung zur Windkraft getroffen hatte.
Die seit kurzem bekannte EU-Rechtsprechung verlangt aber, dass bei Einbeziehung von Schwellenwerten sichergestellt sein muss, dass der Regelungszweck nicht durch Aufsplittung von Vorhaben vereitelt wird, obwohl Einzelvorhaben zusammen erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben können. Dies konnten wir im Fall der Windkraft nicht sicher ausschließen.
Aber was für die Bedeutung der Windkraftanlagen richtig ist, gilt ebenso für den Punkt 3 unseres Antrags, die beantragte Umwandlung naturnaher Flächen oder so genannten Ödlands in intensiv land- oder forstwirtschaftliche Nutzung. Beide Vorhaben sind in derselben Anlage der EUUVP-Richtlinie aufgeführt. Auch für die Umwandlung naturnaher Flächen und von Ödland darf es keine absoluten Unterschwellen geben, ab denen keine UVP-Pflicht mehr durchzuführen ist. Es kann auch hier nicht ausgeschlossen werden, dass die Umwandlung von naturnahen und bislang nicht genutzten Flächen von weniger als einem Hektar erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt hat.
Deshalb sollten wir das wenigstens einer standortbezogenen Vorprüfung unterziehen. Ich bitte die CDU-Fraktion wirklich, darüber nachzudenken. Wir haben ja noch ein bisschen Zeit. Es ist uns leider während der Ausschuss-Sitzung nicht aufgefallen.
Weil wir das im Ausschuss nicht angesprochen hatten als SPD-Fraktion. Das ist ein neuer Punkt, Herr Schugens. Deshalb wollte ich fragen, ob Sie da noch einmal darauf schauen, ob Sie dem folgen können, weil das chronologisch mit den Windkrafträdern ist. Dem sind wir ja auch alle gefolgt. Gerade nicht genutzte und naturnahe Flächen sind in Deutschland und in Thüringen äußerst selten, da praktisch jede Fläche in irgendeiner Form genutzt wird.
Wir werden also kaum noch ungenutzte Flächen finden, die erheblich größer als ein Hektar sind. Oft sind aber gerade diese Flächen von sehr hohem und höchstem naturschutzfachlichen Wert. Unter Beachtung der Seltenheit und Empfindlichkeit solcher Flächen der entsprechenden EU-Rechtsprechung müssen wir das Gesetz in diesem Punkt nachbessern. Wir setzen damit konsequent die Logik fort, die uns überzeugt hat, eine Nachbesserung bei der Nutzung der Windkraft vorzunehmen.
Zu einem weiteren Punkt unseres Antrags: Wir halten an unserer Auffassung fest, dass vor jeder Errichtung oder jedem Betrieb einer neuen Torfgewinnungsanlage in Thüringen eine zwingende UVP durchzuführen ist. Nach groben Schätzungen sind in Thüringen etwa noch 35 Hektar Hochmoore vorhanden. Da davon ausgegangen werden kann, dass ein Torfabbau vor allem in diesen Gebieten
stattfindet, erscheint die Grenze von etwa fünf Hektar zu einer lediglichen Vorprüfung eine zu hohe Hürde.
Es ist daher wichtig, dass aufgrund des Schutzes der Hochmoore, die wir ja selten haben in Thüringen - wo ich glaube, dass dadurch nicht die Wirtschaft aufgehalten werden kann, Herr Kretschmer -, diese UVP-Pflicht eingeführt wird.
Sie reden aber von der EU, wenn es um Geld geht, aber wenn es um EU-Richtlinien geht...
Ja, natürlich.
Das ist ja Unsinn, Herr Kretschmer, darf ich Ihnen das sagen.
Auch die UVP-Pflicht bei Flusskanalisierungen und Stromkorrekturen halten wir für gegeben. Natürlich wissen wir, dass das in Thüringen nur wenige Stellen unserer Flusslandschaft betrifft. Aber es ist keine Überregulierung, wenn wir dieses vorsehen.
Nein, Herr Kretschmer, es schützt unsere Umwelt, und zwar gerade in Bezug auf die vorgegebenen Maßnahmen.
Gerade wegen dem, was in Sachsen in den letzten Jahren passiert ist, ist es richtig, dass Stromkorrekturen dann als UVP-Pflicht gesehen werden. Und das ist möglich.
Nein, das ist richtig.
Also wir bitten wirklich darum, dass Sie unserem Änderungsantrag zustimmen können, und wir sehen darin keine Einengung der Wirtschaft in Thüringen und der Entwicklungschancen für Thüringen. Wir bitten um Zustimmung zu unserem Antrag.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Kalibergbau in Thüringen hat eine lange Geschichte und leider ist diese seit 1990 nicht besonders positiv. Herr Ministerpräsident, die Änderung des Staatsvertrags fußt auf einem Verfassungsbruch Ihrer Landesregierung.
Ich hätte von Ihnen erwartet, dass Sie sich dafür beim Parlament entschuldigen.
Sie sprachen gestern von Verschleierung und Täuschung und Sie haben damit sicherlich mindestens zwei Mitglieder Ihrer Landesregierung gemeint.
Diese vorzeitige Vertragsunterzeichnung des Staatsvertrags hat wirklich keine rechtlichen Auswirkungen. Wir haben das ja auch prüfen lassen, aber Sie haben uns dadurch Mitspracherechte des Parlaments entraubt, das müssen Sie einfach zur Kenntnis nehmen. Herr Grob, Sie sprachen ja von Ehe, Sie haben die Mitgift vergessen - 1993 1 Mrd. DM für Kali + Salz und 1998 im Rahmen des Generalvertrags 800 Mio. DM.
Herr Minister Sklenar, es gibt keine Zusage von 800 Mio. DM im Generalaltlastenvertrag für Kali + Salz; gibt es nicht.
Wenn man von Ehe spricht, kann man auch von Mitgift reden, Herr Staatssekretär. Zum wiederholten Mal sprechen wir also heute über Kalibergbau und zum wiederholten Mal werden die letzten Arbeitsplätze in Thüringen in Frage gestellt, seit 1993, 1996 und, wie gesagt, 1998 mit der Beschlussfassung von 1999. Schon 1995 im Rahmen der Vereinbarung, die ja Anhang des Staatsvertrags ist, wurden die jetzt in Rede stehenden Arbeitsplätze in Frage gestellt. In diesen damaligen Verhandlungen wurde sichergestellt, dass das Feld Merkers-Süd, um was es sich jetzt handelt, für die Sicherung der Fabrik Unterbreizbach zu dienen hat und für die nächsten 50 Jahre zur Erhaltung ihrer Lagerstätte vorgesehen ist. Heute, sieben Jahre danach, wirklich keine lange Zeit im Bergbau, wird durch einen Staatsvertrag zugelassen, dass dieses Feld als Lagerstättenzugriff für Wintershall gelten soll. Wir sagen, das ist okay, weil das ganze Werra-Revier sonst in Frage gestellt wird. Aber man muss doch ein paar Aussagen, die gerade im Vorfeld des Staatsvertrags und der Vereinbarung und dann auch noch zwischen dem 8. November und 11. November gerade von Ihnen aus dem Umweltministerium kamen, wirklich in Frage stellen. Da wurde erst einmal gesagt: Natürlich gibt es keine Reduzierung der Lagerstätte von 50 auf 30 oder 20 Jahre, wie das Frau Becker in den Raum gestellt hat. Aber bei der Anhörung wurde dieses bestätigt. Das ist so, ist doch selbstverständlich, wenn man vorher eine Lagerstätte für einen Standort vorsieht und dann die Lagerstätte aufteilt, um zwei Drittel nach Wintershall zu bringen, dass dann die Gesamtkapazität und die Lagerstättenzeit sich verringern, ist doch auch für einen Laien wie mich logisch.
Natürlich, das sagen Sie doch immer wieder. Aber Herr Staatssekretär selbst hatte ja in einer Pressemitteilung noch darauf hingewiesen, dass das Lüge ist. Dann die Vereinbarung - ein nächster Punkt in unserer Diskussion. Die Vereinbarung wurde am 13.11. unterschrieben. Im Vorfeld dieser Vereinbarung wurde vom Ministerium bekannt gegeben, es sollen 100 zusätzliche Arbeitsplätze in Unterbreizbach entstehen. Am Tag der Vereinbarung waren es dann noch 100 Arbeitsplätze, die umgesetzt werden, und 170 Arbeitsplätze, die bis 2005 von Kali + Salz abgebaut werden. Das ist etwas anderes, das ist okay. Wenn man in Unterbreizbach das Salz Merkers-Süd abbaut, braucht man dafür mehr Leute, die da unter Tage arbeiten. Das ist auch in Ordnung und wir sind ja froh, dass die Arbeitsplätze im ganzen Werra-Revier erhalten werden und es nur 170 Arbeitsplätze sind, die abgebaut werden. Aber die Aussagen aus dem Ministerium waren andere und das müssen Sie zur Kenntnis nehmen.
Ein Zweites, worum es ja auch allen geht, und Herr Grob hatte da schon wirklich darauf hingewiesen, sind die Sicherungen der Arbeitsplätze für die Fabrik Unterbreizbach. Dass sich die Arbeitsplätze unter Tage ausdehnen, hatte ich eben schon gesagt, etwa 100 werden es mehr.
Aber es geht um den letzten Standort der Fabrik. Deshalb gab es auch den Brief vom Gemeinderat, vom Bürgermeister aus Unterbreizbach mit dem Ansinnen, dass wir uns stärker für den Erhalt der Fabrik Unterbreizbach einsetzen sollen. Der ging an alle Abgeordnete des Landtags und wir als SPD-Fraktion haben das auch in allen Ausschuss-Sitzungen, in allen Gesprächen, die danach geführt wurden, eingefordert. Ich glaube, es ist ein guter Schritt, wenn das heute im Rahmen des Entschließungsantrags auch vollzogen wird. Ich bin auch froh, dass der Entschließungsantrag für die Region Unterbreizbach eine Mehrheit in der Mitte des Hauses findet, was ja gestern noch nicht so aussah.
Noch ein paar Worte zur Sicherheit: Sicherlich ist das so eine Sache mit Begutachtern von Gutachten, Herr Grob. Es ist nicht einfach, aber Sie müssen auch die Abfolge sehen. Es gab 1993 ein Gutachten, das das ganze Gegenteil ausgesagt hat von dem Gutachten, was wir jetzt 2002 vorliegen haben. Dann gab es die Aussagen von Kali + Salz im November 2001, wo es weder das Gutachten von ERCOSPLAN noch das Gutachten von Prof. Sitz gab, dass sie das Roll-Loch machen werden und dass es nur noch der Änderung des Staatsvertrags bedarf. Das haben Sie im November 2001 öffentlich gesagt.
Und da müssen Sie doch auch einmal verstehen, dass man das dann in Frage stellt, dass dann die Gutachten danach kommen und das auch alles unterstützen und richtig stellen, was Kali + Salz vorgegeben hat. Ich sage nicht, dass das Gefälligkeitsgutachten sind. Das kann sich keiner in dieser Branche erlauben, da geht es um Menschenleben.
Aber es ist in der Abfolge schon schwierig, das nachzuvollziehen. Es ging in den Sicherheitsbereichen ja nicht nur darum, dass es um das Roll-Loch ging, sondern es ging im Staatsvertrag 1996 ja darum, dass von Hattdorf aus das Feld Unterbreizbach-Süd abgebaut werden soll. Darum haben wir 1996 den Staatsvertrag geändert. Das war Grundlage in der Vereinbarung. Im Jahre 2002 bestätigt uns Kali + Salz, dass sie zu diesem Feld noch nicht vorgestoßen sind, weil es Probleme damit gibt, in der Auffahrung des Feldes Unterbreizbach-Süd.
Und Kolleginnen und Kollegen von Ihnen, Herr Grob, besonders Dr. Häfner, haben 1995/1996 darauf hingewiesen, dass es auch geologische Probleme im Abbau MerkersSüd geben wird. Auch darauf müssen wir hinweisen. Es geht nicht nur um die Sicherheit des Roll-Lochs, sondern um die Sicherheit des ganzen Grubenverbundes. Dass es da auch immer Restrisiken gibt, das sagt auch das Gut
achten aus. Das ist im Bergamt so. Und Sie wissen auch, dass es im Moment in Merkers-Süd Probleme mit dem Gas gibt. Aber da muss man doch darauf hinweisen können, dass es noch Probleme gibt, über die wir reden können.
Nein. Es geht uns um die ganze Region. Wir wollen auch keine Ost-West-Geschichte aufmachen. Aber ich komme aus Sollstedt und das war einer der ersten Standorte eines Kalischachtes, der geschlossen werden musste. Es gab Bischofferode, es gab Bleicherode, Sondershausen - Sie kennen das alle. Da ist es nur legitim, dass wir uns dem letzten Standort in Thüringen mit möglichst viel Einsatz stellen und ihn erhalten wollen.
Ja, aber Sie waren am Anfang genauso enttäuscht wie wir über die Vorgehensweise der Landesregierung. Ich glaube schon, dass es ein bisschen auch unser Druck war, dass wir immer wieder diese zwei Punkte - ein Drittel des Sylvinitabbaus in Unterbreizbach in der Fabrik und die Sicherung der Arbeitsplätze - gefordert haben und dass es deshalb dazu kommt, dass wir heute gemeinsam den Entschließungsantrag abstimmen und einheitlich in diesem Haus dafür stimmen.
Ich hoffe, dass es natürlich dann auch so weitergeht in der Umsetzung, dass die Vereinbarung erst geändert wird, die zwei Punkte aufgenommen werden und das Gesetz dann veröffentlicht wird, weil, wenn Sie den Staatsvertrag veröffentlichen, ist es natürlich schwer, die Vereinbarung noch einmal mit den zwei Punkten zu ändern. Ich wollte nur noch einmal darauf hinweisen. Wenn es in diesem Haus eine Mehrheit für den Entschließungsantrag der SPD gibt, werden wir dem Staatsvertrag mit Hessen und Thüringen zustimmen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelplan 09 lässt eindeutig erkennen, dass der Herr Minister seinen Schwerpunkt nicht in den Bereich des Naturschutzes legt, sein Herz schon gar nicht.
Das zeigt sich an den viel zu geringen Ansätzen im Bereich des Vertragsnaturschutzes, an der Reduzierung der Mittel für die Naturschutzverbände,
am Fehlen der notwendigen Mittel für die Anpachtung von Flächen für den Naturschutz. Es geht hier um verhältnismäßig geringe Beträge, die aber eine große Wirkung im Land entfalten. An dieser Stelle zu sparen, schafft für den Landeshaushalt so gut wie keine Entspannung, bewirkt aber, dass einem erheblichen Teil ehrenamtlicher Tätigkeit die sachliche Grundlage entzogen wird. Die negativen Auswirkungen z.B. nicht gepflegter Bergwiesen im Thüringer Wald wiegen wesentlich schwerer als die geringen Einsparungen im Landeshaushalt. Deutlich wird dieses auch bei den vorgesehenen Streichungen der Mittel zur Förderung des Kleingartenwesens. Auch hier geht es nur um 25.000  :      .    Kleingartenwesens aber gewährleisten würden.
Ein weiterer Punkt, der uns auch besonders wichtig ist, sind die Kürzungen im Bereich der Umweltbildung und im Bereich des Hainich. Entgegen früherer Zusagen hat die Landesregierung die zunächst im Doppelhaushalt 2003 und 2004 vorgesehenen Mittel in Höhe von 300.000  für die Errichtung des Baumkronenerlebnispfades im Nationalpark wieder gestrichen. Mit diesem Projekt soll ein touristisches Highlight geschaffen werden, das es in dieser Form bisher in Deutschland überhaupt noch nicht gibt. Gerade diese Einmaligkeit würde die Attraktivität des Nationalparks deutlich erhöhen
und dazu beitragen, die erheblichen, bisher nur zu einem Teil genutzten Potenziale der touristischen Vermarktung des Nationalparks zu erschließen.
Die vergleichsweise bescheidenen Investitionen von 300.000    !     $vere volkswirtschaftliche Effekte erzielen als beispielsweise Millionen Subventionen für die Einrichtung überflüssiger und auch in der Unterhaltung noch teurerer Spaßbäder. Mittelfristig wird diese Investitionshilfe nicht nur für die Nationalparkregion, sondern auch für den gesamten Freistaat nützlich sein. Zur Stärkung des Nationalparks hat die SPD-Fraktion einen Entschließungsantrag eingestellt, zu dem ich hier nicht noch ausführlich reden möchte; da bitten wir Sie um Ihre Zustimmung.
Maßnahmen und Projekte im Bereich der Umweltbildung erfüllen wichtige Aufgaben bei der Erziehung der Bevölkerung, insbesondere der Kinder und Jugendlichen. Einem verantwortungsbewussten und an Gedanken der Nachhaltigkeit orientierten Umgang mit der Umwelt nützen diese Mittel, die Sie jetzt noch bereitstellen, wirklich nichts mehr. Zudem tragen die Projekte der Umweltbildung
wesentlich zur Umsetzung der Agenda 21 in Thüringen bei. Dazu hatte ja Herr Kummer schon Ausführungen gemacht. Wie Sie das noch darstellen wollen in der Zukunft, ist uns rätselhaft. Nehmen Sie doch bitte diese Mittel, die Sie für diese sinnlose Ausweisung des Reitwegenetzes vorgesehen haben und stecken Sie diese 125.000  < ! bildung.
Dann tun Sie was für Thüringen, das hat auch was mit PISA zu tun, Sie haben da noch nicht genügend getan, Herr Minister. Es ist doch nicht in Ordnung, dass Sie ein Gesetz schaffen, wo Sie doch immer sagen, Sie sparen großartig. Von diesem Gesetz halten außer Herrn Wunderlich und Herrn Primas nicht viele in Thüringen was, muss ich sagen. Deshalb nehmen Sie das Geld und stecken Sie das in die Umweltbildung, da haben wir mehr davon. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der lang angekündigte Gesetzentwurf zur Fusion der Talsperrenverwaltung mit dem Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen liegt uns vor, aber die offenen Fragen und Bedenken unserer Fraktion sind durch diesen Entwurf nicht geringer geworden. Als die ersten Ansätze der Landesregierung zur Fusion bekannt wurden, war vorgesehen, die beiden Fernwasserverbände Nord- und Ost- und Südthüringen mit der Talsperrenverwaltung zu verschmelzen. Darauf hatte das bis heute geheim gehaltene so genannte Kienbaum-Gutachten aufgebaut. Der Fernwasserzweckverband Süd hat sich aber, aus welchen Gründen, wir wissen es nicht, der Fusion verweigert. Allein dies gibt Anlass, an einer nachhaltig günstigen Wirkung der Fusion zu zweifeln. Der Fernwasserverband Süd ist nämlich der mit den weniger Verbindlichkeiten belastete Verband, ist also auch der wirtschaftlich gesündere und dient nicht mehr als Grundlage der umzusetzenden Fusion. Daher ist es nicht nachvollziehbar, wie die Fusion ohne Teilnahme von Süd zu denselben Resultaten führen soll, zu verlustfreiem Wirtschaften bei einem politischen Fernwasserpreis von 61 Cent. Die
alles entscheidende Frage ist aber, ob der angestrebte Fernwasserpreis von 61 Cent in den nächsten zehn Jahren und auch darüber hinaus ausreicht, die im Fernwassersystem anfallenden Kosten abzudecken. Den kommunalen Verbänden wäre nicht geholfen, wenn sie zwar billiges Fernwasser beziehen können, andererseits aber die Verluste der Thüringer Fernwasserversorgung jetzt oder später über Umlagen oder in ähnlicher Weise finanzieren müssten bzw. das eingebrachte kommunale Vermögen in dem Rahmen der Bewirtschaftung langfristig nicht erhalten werden könnte. Dann müsste der günstige Wasserpreis an einer anderen Stelle teuer erkauft werden oder vielleicht droht dann die Privatisierung, Herr Kummer hatte das ja schon angesprochen. Gerade was die Erhaltung des eingebrachten Anstaltsvermögens betrifft, weist das Gesetz einen gravierenden Mangel auf. Herr Kummer hat schon darauf hingewiesen, zwar leistet das Land für die Fernwasserversorgung volle Gewähr, diese Gewährträgerschaft kommt aber erst dann zum Tragen, wenn die Gläubiger nicht mehr aus dem Anstaltsvermögen befriedigt werden können. Eine Haftung des Landes kommt also erst dann in Betracht, wenn die Anstalt kein Vermögen mehr hat, also wirtschaftlich tot ist. Das ist schon schwierig, solange das Anstaltsvermögen wie bisher ausschließlich aus dem Vermögen des Landes besteht. Umso problematischer ist es aber, wenn - wie durch die Fusion geplant - auch kommunales Vermögen zur Disposition steht. Für diesen Fall gibt es leider keine Regelung, die bei einem Verzehr des kommunalen Vermögens entgegen gewährt werden könnte, wenn die Fernwasserversorgung entgegen den Zusicherungen der Landesregierung langfristig doch Verluste erwirtschaften sollte. Nach Angaben der Landesregierung wäre der Preis von 61 Cent kostendeckend, wenn man mindestens 40 Mio. Kubikmeter Wasser jährlich verkaufen könnte. Hier liegt aber auch das entscheidende Problem der Kalkulation des Landes. Zurzeit haben wir einen Fernwasserabsatz von ca. 30 Mio. Kubikmetern, aber mit stetiger Tendenz fallend und nicht steigend. Die Behauptung der Landesregierung, dass der Fernwasserabsatz durch Ausweitung des Geschäfts mit Altkunden und die Gewinnung von Neukunden auf 40 Mio. Kubikmeter, entgegen dem bisherigen Trend, ausgeweitet werden könnte, ist leider durch nichts nachvollziehbar und durch keine Daten und Fakten ist das untersetzt, Herr Minister.
Die Verträge gibt es noch nicht, die verhandeln Sie ja erst aus.
Zweifel an der Richtigkeit der Absatzprognosen sind deshalb angebracht, denn schon in den letzten Jahren mussten die Prognosen
alle deutlich nach unten korrigiert werden. Sehen Sie sich doch nur die Wasserprognose von 1995 an, Herr Minister, mit welchen Zahlen Sie damals hantiert haben, und sehen Sie jetzt. Die haben wir nicht aufgestellt, das stimmt nicht, die Gutachter waren von allen benannt, nicht nur von uns. Wir halten es auch für falsch, die Zweckverbände zu verpflichten, so viel Wasser abzunehmen, wie sie im Schnitt der vergangenen drei Jahre verkaufen mussten. Sie mussten es verkaufen. Dies benachteiligt insbesondere solche Zweckverbände, die mit einem deutlichen Rückgang im Fernwasserabsatz rechnen müssen, sei es aufgrund zurückgehender wirtschaftlicher Strukturen oder aufgrund zurückgehender Bevölkerungszahlen.
Ein weiterer Kritikpunkt ist, dass der Fernwasserzweckverband nach der Fusion auch für solche Aufgaben wie z.B. den Hochwasserschutz rechtlich mit verantwortlich ist. Die bisher ausschließlich vom Land wahrgenommenen Aufgaben werden damit auf den ganzen Verband übertragen. Dadurch entstehen dem Verband auch neue Aufgaben. Schließlich ist unklar, auf welcher Grundlage der Fernwasserzweckverband Nord- und Ostthüringen die Fusion mit der Talsperrenanstalt beschließen konnte. Nach unserer Auffassung ist die 14. Satzungsänderung des Fernwasserzweckverbands Voraussetzung für die Fusion. Mit der 14. Satzungsänderung wird bestimmt, dass sich der Fernwasserzweckverband zur Erfüllung seiner Aufgaben anderer Unternehmen bedienen kann. Genau das tut er im Fall der Fusion. Zum Zeitpunkt des Beschlusses über die Fusion wurde in derselben Sitzung die 14. Satzung beschlossen. Also war die 14. Satzung bei Beschließen des Beschlusses noch nicht in Kraft, Herr Minister, das können Sie nicht ausschließen, das ist so. Wenn man aber wie die Landesregierung der Auffassung ist, die 14. Satzungsänderung sei nicht Voraussetzung für den Fusionsbeschluss, dann frage ich mich, warum das in der 15. Satzung dann wieder ausgelöst und aus der Satzung genommen wurde. Das müssten Sie uns dann vielleicht im Umweltausschuss mal erklären, Herr Minister.
Nein, das stimmt nicht.