Protokoll der Sitzung vom 13.11.2003

(Beifall bei der CDU)

Es war auch ein Fehler von Rotgrün 1998 den demographischen Faktor auszusetzen und schließlich zu streichen. Die Regierung Schröder hat die zielführende Rentenreform der Kohl-Regierung zurückgenommen. Vor wenigen Monaten hat der Bundeskanzler eingeräumt, dass diese Zurücknahme ein riesiger Fehler war. Leider haben davon die Rentner nichts und leider hat Herr Schröder auch daraus nichts gelernt. Die Rentenprobleme der Bundesregierung werden noch verstärkt durch eine desaströse Arbeitsmarktpolitik, die keine Arbeitsplätze schafft und bestehende vernichtet. Als Beispiel nenne ich das Gesetz zur Scheinselbständigkeit und die Novellierung des Be

triebsverfassungsgesetzes. Dies alles hat Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und damit natürlich auf die Rentenkassen. Mit Notoperationen muss endlich Schluss sein. Wir brauchen eine verlässliche Rentenpolitik, die Jung und Alt auf Jahre Planungssicherheit gibt. Ich kann mich erinnern, dass man vor kurzem noch zu den entsprechenden Behörde gehen konnte und sich seine Rente ausrechnen lassen konnte. All das ist nun Makulatur und Schall und Rauch. Wir brauchen eine verlässliche Rentenpolitik die Jung und Alt auf Jahre Planungssicherheit gibt. Dazu brauchen wir mehr Arbeitsplätze und ein geändertes generatives Verhalten der Familien. Dies können wir erreichen durch einen Kinderbonus, der Familien in der aktiven Elternzeit beim Rentenbeitrag entlastet.

(Beifall bei der CDU)

Außerdem darf die junge Generation nicht überfordert werden.

(Beifall bei der CDU)

Der Rentenbeitrag darf 20 Prozent in der Zukunft nicht überschreiten.

Sehr geehrte Damen und Herren, von der Rentenpolitik sind mindestens 20 Mio. Menschen in Deutschland direkt zurzeit betroffen und ihre Zahl wird deutlich steigen. Ich halte es daher für wichtig, dass die Bundesregierung zur Wahrheit und Klarheit in der Rentenpolitik zurückkehrt und dass den Menschen reiner Wein eingeschenkt wird.

(Beifall bei der CDU)

Kein Mensch weiß mehr, wo ihm der Rentenkopf im Moment steht. Meine Damen und Herren, es herrscht totale Verunsicherung. Gerade wurden im Deutschen Bundestag die neuen Gesetze verabschiedet. Und trotzdem - da bin ich mir ganz sicher - müssen wir in den nächsten Jahren erneut Notoperationen vornehmen.

Doch nun zu den Maßnahmen und konkreten Auswirkungen: Da wäre zunächst die Absenkung der Schwankungsreserven von bisher 0,5 Monatsausgaben auf 0,2 zu nennen. Das bedeutet, wir haben keine Rücklagen für Krisen. Da bekanntlich die Rentenfinanzierung im Umlageverfahren erfolgt und die Beitragseingänge im Laufe eines Jahres schwanken, sie schwanken konjunkturbedingt und es gibt Monate mit Sonderzahlungen, wie Urlaubsund Weihnachtsgeld, deshalb ist bereits jetzt absehbar, dass in einzelnen Monaten des kommenden Jahres Bundesmittel in Anspruch genommen werden müssen. Im September 2003 z.B. betrug die Ist-Reserve bei der derzeitigen Vorgabe von 50 Prozent einer Monatsausgabe nur 39 Prozent einer Monatsausgabe. Allerdings, dies hat keine Auswirkungen auf die Sicherheit der Rentenzahlungen an die Rentnerinnen und Rentner. Ich sage das ausdrücklich, um nicht eine zusätzliche Verunsicherung der Bürger hier zu provozieren. Die Aussetzung der Renten

anpassung allerdings hat entsprechende Auswirkungen für die Rentnerinnen und Rentner, insbesondere in Verbindung mit der vollen Beitragsübernahme für die Pflegeversicherung zum 1. April 2004. Die Mehrbelastung für die volle Beitragstragung der Pflegeversicherung ab April 2004 ist mit ca. 6      !   einen durchschnittlichen Rentenzahlbetrag in Thüringen mit rund 772    

Unterstellt man weiter, dass es im Jahre 2004 zu einer Anpassung der Renten von rund 1 Prozent gekommen wäre, dann ist zusammen mit der Belastung aus der Pflegeversicherung von einem finanziellen Verlust von rund 13       7  8  lungen in Thüringen entsteht dadurch ein Kaufkraftverlust von rund 78 Mio.   & '  Zahl bereits zum Eingang meiner Rede. Die Notoperation für 2004 darf allerdings nicht isoliert betrachtet werden. Die genannten Entscheidungen haben gemeinsam mit den noch angekündigten Maßnahmen der Bundesregierung auch Folgewirkungen in den darauf folgenden Jahren. Insbesondere sind die fehlenden Angleichungsschritte an das Westniveau und wahrscheinlicherweise auch weitere Nullrunden zu befürchten.

Meine Damen und Herren, zum Thema West-Ost-Niveau möchte ich an dieser Stelle zur Klarstellung einige Erläuterungen geben. Wie Sie sicherlich kürzlich Presseveröffentlichungen entnehmen konnten, wurde dort ohne Differenzierung behauptet, dass die Rentenzahlbeträge in den jungen Ländern zwischenzeitlich höher seien als in den alten Ländern. Als Grundlage dienten dazu offenbar die Statistiken des Verbandes Deutscher Rentenversicherungsträger, die ohne Erläuterung veröffentlicht wurden. Richtig ist, dass sich diese Zahlen in West- und Ostdeutschland so verkürzt nicht vergleichen lassen.

Erstens: In den jungen Ländern besteht die Altersversorgung in der Regel allein aus Rentenzahlungen der gesetzlichen Rentenversicherung, während in den alten Ländern ganze Berufsgruppen nicht der gesetzlichen Rentenversicherung angehören, z.B. Beamtenversorgung, Berufsständische Versorgungswerke für Ärzte, Apotheker, Anwälte usw. Außerdem verfügen Rentnerinnen und Rentner über weitere Versorgungsquellen in den Altbundesländern, z.B. Betriebsrenten und private Absicherungen. All diese Zusatzansprüche sind in den Statistiken der Rentenversicherungsträger nicht enthalten. Da aber in den jungen Ländern alle die genannten Berufsgruppen in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen sind, wirken sich die in der Regel auch deutlich höheren rentenrechtlich relevanten Verdienste dieser Gruppen positiv auf die Durchschnittsermittlungen aus.

Zweitens: Zumindest die so genannten Umstellungsrenten, also die Renten, die mit dem Rentenüberleitungsgesetz auf das gesamtdeutsche Recht umgestellt wurden, aber auch so genannte Zugangsrentnerinnen und -rentner in den darauf folgenden Jahren, können in der Regel

eine zum Teil deutlich längere Lebensarbeitszeit nachweisen, was infolge der Berechnungssystematik zu höheren Zahlbeträgen führt.

Drittens: Insbesondere Frauen in den jungen Ländern haben in der Regel gänzlich andere Versicherungsbiographien als in den Altländern, was ebenfalls zu deutlichen Unterschieden führt. Alle zuvor angeführten Fakten werden sich allerdings in Zukunft Zug um Zug angleichen. Deshalb kann aus den genannten Gründen nur die so genannte Eckoder Standardrente als Vergleich dienen. Mit der Rentenanpassung zum 1. Juli 2003 ist das Niveau auf der Basis dieser Standardrente in den jungen Ländern auf knapp 88 Prozent des Westniveaus angewachsen. Eine Angleichung der Renten in Ost und West, wie sie nach 14 Jahren Einheit perspektivisch notwendig wäre, wird mit den jüngsten Beschlüssen auf die lange Bank geschoben.

Meine Damen und Herren, einen weiteren Problemkreis stellt die Abschmelzung der so genannten Auffüllbeträge dar. Die Auffüllbeträge waren im Zuge der Rentenüberleitung als Besitzschutz vorgesehen, damit Zahlbeträge aus DDR-Recht nicht unterschritten wurden. Nach Beendigung der Übergangsregelung werden diese Auffüllbeträge seit 1996 bei jeder Rentenanpassung abgeschmolzen. Es stellt sich zurzeit in Zahlen so dar: Bestanden im Bereich der Landesversicherungsanstalt Thüringen im Juli 1998 noch rund 137.000 Fälle mit Auffüllbetrag, so ist mit der Rentenanpassung 2003 ein Rückgang auf rund 41.000 Fälle zu verzeichnen.

Noch ein Wort zu den SED-Opfern, wie es in dem Antrag der CDU nachgefragt worden ist: Von den geplanten Rentenkürzungen der SPD-geführten Bundesregierung sind in Thüringen besonders die SED-Opfer betroffen. Denn Anträge auf berufliche Rehabilitierung, die unmittelbar oder späte Auswirkungen auf die Rente haben, sind in Thüringen allein von mehr als 15.000 Betroffenen gestellt worden. Seit Jahren haben sich bei der Durchführung der beruflichen Rehabilitierung Defizite zu Lasten der Betroffenen gezeigt, die sich besonders auf die Rente auswirken.

Meine Damen und Herren, ich bitte um Verständnis, wenn die Ausführungen etwas umfangreich waren, aber im Interesse einer Klarstellung ist dies meines Erachtens jedoch erforderlich gewesen. Es zeigt auch, dass das komplexe durch ständige Notoperationen nicht besser gewordene Recht endlich einer echten Strukturreform weichen muss.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke, die vorliegenden Kommissionsberichte, z.B. von Altbundespräsident Herzog, bieten dafür gute Ansätze. Die von der jetzigen Bundesregierung geplanten Belastungen für die Rentner und für die Beitragszahler halte ich für unzumutbar. Der Effekt ist, dass die Rentner noch nicht einmal einen Kaufkraftausgleich bekommen. Hinzu kommt eine zusätzliche Beitragsbelastung. Gleichzeitig möchte

ich jedoch eine Zusammenarbeit mit der Bundesregierung bei der langfristigen Rentenpolitik nicht grundsätzlich ausschließen. Die kurzfristigen Maßnahmen muss die Bundesregierung selbst politisch verantworten. Die langfristigen Maßnahmen, meine Damen und Herren, ich meine, wenn man auf Bundesebene wieder gemeinsam zu langfristigen Modellen kommen kann, dann könnten die großen Volksparteien CDU und SPD wieder eine gemeinsame Rentenreform hinbekommen, wie zu Zeiten der CDUBundesregierung in den 50er- und 60er-Jahren. Ob es wirklich zu einem Kompromiss und damit zur langfristigen Sicherung unseres Rentensystems kommt, hängt im Wesentlichen vom Verantwortungsbewusstsein der Bundesregierung ab. Eine Prognose habe ich hierzu nicht. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

So, beantragt jemand die Aussprache zu dem Bericht? Die PDS-Fraktion, gut, die anderen auch. Dann kommen wir zur Aussprache und ich gebe Frau Abgeordneten Bechthum, SPD-Fraktion, als Erste das Wort.

Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, der Antrag der CDU-Fraktion und der Bericht der Landesregierung gehen in Richtung Wahlkampf, Herr Dr. Zeh, und nicht darum, die derzeitigen Probleme der gesetzlichen Rentenversicherung für alle klar und deutlich aufzuzeigen. Das wäre ein Beitrag, um das Vertrauen in die sozialen Sicherungssysteme zu stärken. Herr Minister Zeh, ich hätte mir eigentlich von Ihnen etwas mehr Realitätssinn gewünscht und weniger Populismus. Das passt eigentlich nicht zu Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Kurz nach der Wende gab es von Herrn Blüm die Parole: "Die Renten sind sicher." Trotz dieser Aussage und der gerade durchgeführten Rentenreform 1992 wurde von der Bundesregierung eine Kommission gebildet, die zur langfristigen Sicherung der Rentenfinanzierung Vorschläge erarbeiten sollte. Hintergrund war der Anstieg der Rentenbeitragssätze und die immer höheren Bundeszuschüsse zur Rentenversicherung. Sie waren selbst dabei, als vor einer Woche Minister Clement auf der Messe gesprochen hat und sagte, 37 Prozent zahlt die Regierung zu den Renten dazu; das ist sehr, sehr viel. 1997 wurde nach noch nicht einmal acht Jahren die nächste Rentenreform für 1999 verabschiedet. Es ist nötig, auf zwei Schwerpunkte dieser Reform 1999 hier näher einzugehen.

Erstens wurden die Abschläge für ein vorgezogenes Renteneintrittsalter bei allen Altersrenten, langjährig Versicherte, Arbeitslose, Frauen, Erwerbsunfähigkeit, eingeführt. Dieser Teil der Reform ist aus Gründen der Vertrauens

schutzregelungen noch nicht abgeschlossen. Die davon erhofften finanziellen Entlastungen sind dementsprechend auch nicht verifizierbar.

Zweiter Schwerpunkt ist der immer wieder von der CDU als Wunderwaffe gegen die Beitragseinbrüche angeführte Demographiefaktor. Ich habe vorhin dazu schon etwas gesagt. Nicht gesagt wird, dass sich mit dem vorgeschlagenen Demographiefaktor das Rentenniveau auf 64 Prozent absenkt. Eine soziale Abfederung des sinkenden Rentenniveaus, wie Möglichkeiten für eine verbesserte private Altersvorsorge zu schaffen, war aber von der damaligen Bundesregierung überhaupt nicht vorgesehen. Dies wurde erst durch die SPD-geführte Bundesregierung mit der so genannten Riesterrente, die ja eine Frage des Einkommenssteuergesetzes und nicht des VI. SGB ist, geschaffen.

(Beifall bei der SPD)

Vermutlich wurde sie nur von Finanzbeamten ausgearbeitet, sonst wüsste ich nicht, wie man so umständliche Regelungen erlassen kann. Dieses ist unterdessen erkannt und wird auch geändert. Ich habe vorhin bereits gesagt, die CDU-Bundesregierung ging bei ihrer Rentenreform 1999 von einer Lohnsteigerung bis zum Jahre 2030 von durchschnittlich jährlich 3 Prozent aus, nachzulesen BMA Pressemitteilung Bonn, 18.06.1997. Das war damals schon längst keine reale Zahl mehr. Nun wird immer wieder von der CDU behauptet, mit dem Demographiefaktor wäre das Rentenbeitragsdefizit, denn um dieses geht es, bei den kurzfristigen Maßnahmen nicht so hoch oder gäbe es gar nicht. Die Wahrheit ist eine andere. Bei der Umsetzung der Rentenreform 1999 mit dem Demographiefaktor läge heute der Beitragssatz bei 21,5 Prozent und für nächstes Jahr bei 22,3 Prozent. Haben Sie das denn alles vergessen? Herr Bergemann, Sie können nachher auch was sagen. Zu dieser Aussage kam übrigens kein Widerspruch von Seiten der CDU im Bundestag. Hier regen Sie sich auf und wollen alles klären, was Sie dort nicht machen.

(Beifall bei der SPD)

Zu dem ständig gebrachten Einwurf zur Ökosteuer: Sicherlich, der Begriff hat mir auch nicht gefallen, die Einnahmen waren von vornherein dafür vorgesehen, die rentenversicherungsfremden Leistungen durch Steuermittel und nicht wie bisher aus dem Beitragsaufkommen zu bezahlen. Ohne die Erträge aus der Ökosteuer - vielleicht hätte man rechtlich sagen sollen "Mehrwertsteuer" oder eine richtige Steuer, eine Steuer für die Renten, da hätte man das sagen sollen, deshalb ist dieser Begriff "Ökosteuer" auch immer wieder für uns so ein Punkt des Angriffs und das verstehe ich auch - hätten wir heute einen um 1,7 Prozentpunkte höheren Rentenbeitragssatz, 21,2 Prozent.

Welche Gesetzesmaßnahmen sind denn vorgesehen, die Sie von der CDU nicht schon längst in Ihrer Regierungszeit selbst durchgeführt oder in Ihrem CDU-Papier "Soziale

Sicherheit - Herzog-Kommission" vorschlagen? Effektive Rentenkürzungen haben wir in den 90er-Jahren durchaus gehabt, denn die Rentenanpassungen lagen jahrelang deutlich unter der Inflationsrate. Sie haben das alles vergessen. Die entsprechend der Inflationsrate gedeckelte Rentenanpassung im Jahr 2000 war damit immer noch höher als eine ganze Reihe von Rentenanpassungen zuvor. So ist Ihre Behauptung zum wiederholten Mal - eine effektive Rentenkürzung durch die SPD-geführte Bundesregierung verlogener Populismus, das muss ich Herrn Zeh auch so sagen. Er hat es so gesagt. Die 8 Mrd.  lende Beitragseinnahmen in den ersten 9 Monaten des Jahres 2003 sind nicht einfach durch höhere Bundeszuschüsse auszugleichen. Da hätten Sie ja vorige Woche dem Herrn Clement das auch mal sagen können, Herr Reinholz. Sie waren doch dabei, es haben alle genickt, als gesagt wurde, die 37 Prozent das ist ein ganzer Batzen und mehr ist nicht möglich. Das Aussetzen der Rentenanpassung ist ja leider eine notwendige Antwort, so schmerzhaft wie es ist, aber es ist ehrlich. Bei den ab 1. April 2004 von den Rentnern voll zu erbringenden Beitragsleistungen zur sozialen Pflegeversicherung empfehle ich der CDU-Fraktion das Herzog-Papier, Punkt 50 zu lesen. Wenn Sie von der CDU das Wort "Generationengerechtigkeit" gebrauchen - denken Sie mal an Ihren Herrn Mißfeldt oder wie heißt er -, dann bitte ich doch wie im Zusammenhang mit der Rentenreform 1999, wo es heißt: "Gemeinsames Tragen der zusätzlichen Belastungen durch Rentner, Beitragszahler und Bund" Das ist eine Bundestagsdrucksache 13/8011 vom 24.06.97.

Eine Frage wurde in dem Antrag ganz ausgeklammert, nämlich: Welchen Einfluss nimmt die Landesregierung, dass der Beitragssatz der gesetzlichen Krankenkassen, die der Landesaufsicht unterliegen, gesenkt wird? Haben Sie schon etwas dazu unternommen? Diese Beitragssatzsenkungen der gesetzlichen Krankenkassen können nach dem Gesetzentwurf jetzt jeden Monat berücksichtigt werden. Diese neue positive Möglichkeit wird immer von den Kritikern geflissentlich übersehen. Die CDU-Fraktion sollte von der Landesregierung in ihrem Bericht auch verlangen, dass Letztere über Alternativen zu den notwendigen kurzfristig wirkenden Maßnahmen in der Rentenpolitik berichtet. Hier wären Ihre Vorschläge zur Lösung des Problems der Generationengerechtigkeit von großem Interesse. Weiterhin hätten in den Bericht auch Aussagen über die Auswirkungen eines sonst steigenden Rentenbeitragssatzes auf die Thüringer Wirtschaft und den Thüringer Arbeitsmarkt gehört. Das wäre auch ehrlich gewesen, Herr Dr. Zeh. Wer aber nur ablehnen will, der darf sich nicht wundern, wenn man ihm fehlende eigene Alternativen nachsagt. Die CDU-Bundestagsfraktion hat nämlich keinen, wie man aus der Rede ihres Abgeordneten Andreas Storm zur ersten Lesung der Rentengesetze entnehmen kann. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Als Nächste hat das Wort Frau Abgeordnete Thierbach, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, werte Damen und Herren, es wird so viel zur Rente erzählt, dass ich als Erstes die SPD-Fraktion zu ihrer inneren Solidarität ehrlichen Herzens beglückwünschen möchte. Ich verstehe es nur nicht ganz, weil die Unzufriedenheit Ihrerseits, wenn man mit vielen im Gespräch über die Probleme redet, viel größer ist, als hier Geschlossenheit und Einheit der Reihen dokumentiert wird und das ist nicht ganz glaubhaft.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das klären wir in den Gremien, wo es hingehört.)

Ich würde mir wünschen, dass wirklich auf die Auswirkungen in Thüringen eingegangen wird und SPD-Abgeordnete sich mit einreihen und den Berlinern sagen: Leute, lasst euch etwas einfallen, ganz so geht es nicht.

Nun zu dem Phänomen, das Frau Arenhövel in der Aktuellen Stunde benannt hat, dass sie der Meinung ist, Rente ist so wichtig, dass man es nicht in einer Aktuellen Stunde behandeln kann. Hätte ich bis vor einer Woche auch gesagt,

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Nicht ausführlich.)

nicht ausführlich, und deswegen haben Sie einen Antrag formuliert. Ich beglückwünsche Sie. Ich beglückwünsche Sie ausdrücklich, das erste Mal haben Sie es fertig gebracht, einen Antrag zur Problematik Rente in diesen Landtag einzubringen. Ich stelle Ihnen gern die Landtagsrecherche dazu zur Verfügung. Dann wollte ich Ihnen sagen, auch Herrn Minister Zeh, ich freue mich, dass Sie als relativ neuer Sozialminister nun mindestens drei Elemente tatsächlich benannt haben, die die PDS-Fraktion, und jetzt erspare ich es Ihnen, seit der 1. Legislatur zu benennen, sondern ich beginne erst in der 2. Legislatur, in einer Unzahl von Anträgen versucht hat, hier in diesem Haus zu klären, und zwar habe ich den Eindruck, Sie haben damals alle nicht lesen können. Das betrifft nämlich die Ost-West-Angleichung, das betrifft den Abschmelzbetrag, das betrifft die Benachteiligung beim Ost-West-Rentenwert und beim Frauenrecht. Ich sage, spät kommen Sie, aber Sie kommen. Ich hoffe ganz einfach, dass es nicht Populismus war, weil Sie merken, dass irgendwie das Volk sich dieses nicht gefallen lässt und dass die CDU sich nun wirklich mal dahinter schwingt und mal überlegt, was tun Sie den Rentnern auch in Thüringen seit Jahren an, dass Sie eine Unmenge von Anträgen der PDS-Fraktion nämlich abgelehnt haben und bis heute keine eigenen gemacht haben. Ganz perfide kommt mir an, dass genau vor einem Jahr Sie nämlich die Chance schon einmal hatten im Bundesrat, die Ost-West-Angleichung we

nigstens mit Ihrer eigenen Stimme der CDU-Regierung tatsächlich dafür einzutreten. Nein, der Antrag zur Angleichung aus Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern wurde durch die Landesregierung der CDU abgelehnt.

(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Soziales, Familie und Gesundheit: Sie wissen warum.)

Abgelehnt, Sie sind gar nicht soweit, dass Sie selber sagen warum, sondern ich soll für Sie sagen warum, weil es für Sie nur eine Kostenfrage war, weil Sie nämlich nicht die innere demokratische Verfasstheit eines Landes dabei betrachtet haben, sondern die Crux, die schon im Einigungsvertrag beschlossen ist, im Prinzip bis heute nicht angegangen haben, dass nämlich für die Rentenaufkommen, die durch Rentenklagen letztendlich bei Zusatzund Sonderversorgungssystemen sich erhöhen in den Kosten für die Länder, weil aufgrund der Eindrittel-/Zweidrittelregelung im Einigungsvertrag es für die Länder immer teurer wird, wenn Menschen ihr Recht erhalten. So einfach. Ich hoffe, dass die Ankündigungen, die es gab, dass man sich auch für die Veränderungen der Eindrittel- zu Zweidrittellasten endlich einsetzt. Das haben Sie bisher auch abgelehnt.

Zum Abschmelzen der Auffüllbeträge haben wir einen ganzen Antrag eingebracht, in dem wir nachgewiesen haben, dass sogar der Einigungsvertrag damit nicht eingehalten wird. Damals haben Sie mich einfach als ein bisschen dämlich hingestellt und haben gesagt, das stimme nicht. Ganz konkret ist im Einigungsvertrag enthalten, dass nämlich erst dann der Auffüllbetrag abgeschmolzen werden kann - meine Herren, Sie auf der Regierungsbank, Sie können sich gern darüber freuen -, wenn die allgemeine Einkommensentwicklung Ost und West gleich ist. Nichts haben Sie dafür getan, aber jetzt jammern Sie und sagen, dass dieses SPD-Gesetz dahin auch noch greift und im Prinzip dieses auch noch erschwert.