Wissen Sie, Herr Kummer oder die PDS, es ist heute Vormittag schon einmal angesprochen worden, wenn Sie wieder mit den Ängsten gerade älterer Menschen hier Schindluder treiben - das betrifft das Ehepaar aus dem Forsthaus Kranichfeld -, ich frage Sie klipp und klar: Im Mietvertrag der Mieter im Forsthaus Kranichfeld steht eindeutig: Mit Beendigung des Arbeitsrechtsverhältnisses endet auch das Mietverhältnis. Mit Eintritt in das Rentenalter bemühen sich beide Mietparteien um anderen angemessenen Mietraum. Der Eigenbedarf wurde bisher nicht geltend gemacht, weil der jetzige zuständige Revierförster in einem Eigenheim wohnt und das dortige Revier bewirtschaftet. Deswegen ist das Ehepaar von dieser Entscheidung nicht vollkommen unvorbereitet getroffen worden. Dann sage ich Ihnen noch einmal das eine. Jeder Forstbedienstete weiß klipp und klar, wenn sein Dienstverhältnis endet, endet auch das Mietverhältnis. Und wer hier etwas anderes behauptet, der lügt und der verkündet hier einfach falsches Zeug. Ich sage Ihnen auch ganz eindeutig, Herr Kummer, diese Verhaltensweise ist eine Selbstverständlichkeit für die Forstbediensteten. Denn die Häuser, entweder werden sie verkauft, wenn sie nicht mehr gebraucht werden, oder sie werden für den weiteren Forstdienst benötigt, wenn das Revier oder das Forstamt bewirtschaftet werden muss. Ich sage Ihnen ganz ehrlich, der Antrag der PDS läuft ins Leere. Auf die populistische Argumentation der Frau Dr. Klaus möchte ich gar nicht mehr eingehen.
Trotzdem möchte ich noch einmal zum Schluss zu einer Bemerkung kommen. Es wird ja immer wieder von der Opposition, sowohl von der PDS als auch von der SPD, der Versuch gemacht, dem Landwirtschaftsminister, der ist ja auch Forstwirtschaftsminister, zu unterstellen - das hat ja gerade Frau Dr. Klaus versucht, und das ist ein ganz untauglicher Versuch, den Sie schon oft unternommen haben -, dass er sich nicht sozial gegenüber seinen Be
Das ist immer so. Und da können Sie noch so schäbige Vorwürfe machen, sie werden immer wieder ins Leere laufen.
Denn allen in der Öffentlichkeit ist bekannt, gerade unter den Forstbediensteten, das Engagement und der Einsatz des Ministers für die Bediensteten - und das sage ich Ihnen, Frau Dr. Klaus ganz ehrlich -, das ist ein ganz besonderer menschlicher Vorzug von ihm.
Der fehlt manchem, wenn er sich damit beschäftigt. Das wissen draußen auch die Forstbediensteten, deswegen schätzt man ihn auch und deswegen wird er auch so akzeptiert. Das werden auch diese - und ich sage es ganz ehrlich - absurden Anträge von der PDS, weil das ein wirklich untauglicher Versuch ist, hier dem Minister unsoziales Verhalten zu unterstellen, nicht bewirken. Ich rate der PDS, kommen Sie endlich davon weg, dass Sie glauben, dass Sie ein Hort oder eine Instanz der Gerechtigkeit sind. Das bilden Sie sich nur ein. Wissen Sie, was Sie sind? Sie sind ein Konglomerat von Populisten und mehr nicht. Genau dieser Antrag ist ein populistischer Antrag. Und deswegen lehnen wir ihn ab, weil er mit der Wirklichkeit nichts zu tun hat. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem Beitrag von Herrn Wunderlich muss ich natürlich zuerst einmal kurz darauf eingehen. Ich werde dann aber im Laufe meines Redebeitrags noch mehrere Dinge dazu bemerken. Zuerst einmal, Herr Wunderlich, würde mich schon interessieren, wo Sie denn den Mietvertrag von Herrn Thieme herhaben. Denn meiner Ansicht nach unterliegt so etwas auch dem Datenschutz. Ich möchte Ihnen aber aus einem Schreiben des Forstamts Kranichfeld an den Herrn Thieme, das er uns zur Verfügung gestellt hat, etwas vorlesen, gerade zu diesem Mietvertrag. Da steht etwas anderes drin, als das, was Sie hier gesagt haben. Hier steht nämlich: "Wenn Sie nicht mitbieten wollen oder nicht den Zuschlag erhalten, so ist dafür gesorgt, dass Ihr Mietverhältnis auf den neuen Eigentümer übergeht nach allen mietrechtlichen Bestimmungen und üblicherweise ab dem Monatsersten
Und nun zu meinem Redebeitrag. Meine Damen und Herren, am 17.11.2003 um 12.00 Uhr geht es los im Viktors, 500 m von hier. Die Versteigerung Thüringer Immobilien findet hier statt. Einige hundert Menschen werden in der Hoffnung, dort ein Schnäppchen zu machen, auch entsprechend mitsteigern. Aber es wird natürlich auch noch andere Hintergründe des Steigerns geben, man wird auf Immobiliengeschäfte hoffen und der eine oder andere möchte vielleicht auch ein Häuschen kaufen in der Erwartung, dass er einen Eigenjagdbezirk gleich daneben erwerben kann.
Erstaunlicherweise wurde uns von einigen der Betroffenen erzählt, dass die meisten der Interessenten an den Häusern, in denen sie wohnen, sich mit "Grüß Gott" vorgestellt haben, also auch nicht unbedingt zu erwarten ist, dass es sich hier um Thüringer handelt.
Niedrige Einstiegsgebote locken natürlich dazu, hier entsprechend mitzubieten. Ein Beispiel möchte ich vorlesen, das Beispiel in Tautenhain, das ist übrigens ein leer stehendes Forsthaus, "idyllische Lage am Ortsrand" steht im Katalog, Grundstücksgröße 4.569 m², zwei Wohnungseinheiten mit ca. 216 m², zwei Schutzräume im Kellergeschoss - man bekommt also einen integrierten ehemaligen Luftschutzbunker gleich noch mit - und die Bausubstanz ist solide. Mindestgebot 20.000 $ $"stiegsgebot zumindest ist wirklich ein Schnäppchen. Aber wie das bei Versteigerungen so ist, beim Einstiegsgebot wird es nicht bleiben - Herr Wunderlich, Sie sind schon darauf eingegangen -, es wird also, wenn sich dann die Steigerer erst in einen richtigen Rausch versetzen, um ein Vielfaches überboten werden - sollte zumindest meistens so sein. So weit ist alles normal.
Nur am 17. und 18.11. handelt es sich eben um 31 Immobilien des Thüringenforstes, davon fünf leer stehende, die sie von mir aus versteigern können. Damit habe
ich kein Problem. Ich hoffe nur, das Geld kommt rein, das man sich erhofft, weil es ja sonst vielleicht den Rechnungshof interessieren könnte. 26 dieser Immobilien sind jedoch vermietet und damit haben wir eben ein Problem. Wie das vonstatten geht und zu dem, was Sie hier gesagt haben, Herr Wunderlich, wie im Vorfeld mit den ehemaligen Bediensteten gesprochen wurde, möchte ich Ihnen auch noch aus diesem Brief aus dem Forstamt Kranichfeld vorlesen. "Bevorstehende Versteigerung Ihres von uns vermieteten Hauses - Sicherlich haben Sie auch in den Medien verfolgt, dass der Freistaat Thüringen dem Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach durch gerichtliche Einigung 15,5 Mio. % hierfür die Forstwirtschaft Thüringens aufzubringen und das geht zuerst über Hausverkäufe, anschließend über die Veräußerung unbewaldeter Immobilien und letztlich wird auch noch ein beträchtlicher Teil unseres eigentlichen Kapitals, des Staatswaldes, verkauft werden müssen, um diese Riesensumme aufzubringen. Insgesamt gesehen, mehr als eine bittere Pille, die wir Forstleute zu schlucken haben. In diesem Zusammenhang standen alle Forstgebäude auf dem Prüfstand und es wurden hiervon nochmals in einer Kommission beim Landwirtschaftsministerium Erfurt drei Dutzend Häuser ausgewählt, die noch in diesem Jahr versteigert werden sollen. Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass auch das von Ihnen angemietete Forsthaus dafür mit ausgewählt wurde. Auf die Auswahl hatte unser Forstamt keinen Einfluss." So weit dazu, wie hier im Vorfeld Betroffene mit einbezogen waren. So war also die Information der Betroffenen.
Meine Damen und Herren, wir hatten eigentlich erwartet, dass es ein Vorkaufsrecht für die Mieter geben wird. Ein Vorkaufsrecht gibt es im Rahmen einer solchen Versteigerung jedoch nicht.
Meine Damen und Herren, die Mieter, die ihr Haus erwerben wollen, und wir wissen eben, dass es Mieter gibt, die ihr Haus erwerben wollen und auch unter den jetzt Betroffenen,
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das konnten sie schon lange machen.)
Diese Mieter müssen sich also dem Procedere der Versteigerung unterziehen. Dazu gehört, dass sie zuerst eine
Bietungssicherheit in Höhe von 10 Prozent des ihnen unbekannten Zuschlagspreises hinterlegen müssen. Anschließend werden dann bei der Versteigerung die Objekte aufgerufen, die spezifischen Daten verlesen, Mindestgebote aufgerufen, höhere Gebote mit einer vorher festgelegten Steigerungsrate per Handzeichen abgegeben. Meistbietende erhalten dann wie üblich mit dem dritten Hammerschlag den Zuschlag. Ich denke, dieses Verfahren ist für jemanden, der ein Haus, das über Jahrzehnte zum Teil sein Lebensmittelpunkt war, erwerben will, unwürdig. Und das besonders für ältere Menschen, um die es sich hier oft handelt, denn es handelt sich eben zum großen Teil nicht um aktive Bedienstete,
die ein solches Procedere oft rein psychisch gar nicht aushalten. Deshalb möchte ich auch noch einiges zu den Mietern sagen. Was sind das für Mieter? Es sind eben oft ehemalige Mitarbeiter des Landesforstes, es sind deren Familien, es sind die Witwen von Mitarbeitern und, wie gesagt, ihnen droht der Verlust ihrer Wohnung.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Forsten: Na, sicher gilt das.)
aber, Herr Minister, Sie wissen ganz genau, dass es die Möglichkeit einer Eigenbedarfskündigung durch den Neuerwerber gibt. Und warum denn, bitte schön, soll jemand gerade auf den Gedanken kommen, ein idyllisches Forsthaus an einer Stelle, wo er nie wieder eine Baugenehmigung bekommen würde, zu erwerben, wenn er es nicht für den Eigenbedarf haben möchte? Ansonsten, wenn man über die Eigenbedarfskündigung diejenigen nicht rausbekommt, dann wissen wir ja, wie das sonst in dieser Branche üblich ist, über Dauersanierung und Ähnliches wird dann Stress hervorgerufen, dass die Mieter dann irgendwann doch gehen. Den Forstbediensteten hatte man ein humaneres Verfahren zugesagt. Hier hatte man gesagt, wir machen eine öffentliche Ausschreibung, anschließend habt ihr die Möglichkeit, in das Gebot des Höchstbietenden einzusteigen. Da gibt es auch 14 Tage Frist, wenn ich das richtig mitbekommen habe, in der man sich das überlegen kann und man sich bei seiner Bank das entsprechende Finanzierungsangebot machen lassen kann, so dass man hier auf der sicheren Seite ist, in Ruhe und gründlich überlegt hat und dann sagen kann, ich möchte das Haus kaufen, das mein Lebensmittelpunkt ist. Herr Minister, das ist die Regelung, die wir als vernünftig empfinden. Wir haben nichts gegen den Verkauf von Forsthäusern. Wir wollen aber eine vernünftige Regelung, wir wollen, dass die Menschen, die darin wohnen, wirklich die Möglichkeit bekommen, dieses Haus auch zu vernünftigen Bedingungen zu
erwerben, deshalb haben wir vorgeschlagen, dass gerade diese Verfahrensweise der Thüringer Landesliegenschaftsmanagement GmbH hier entsprechend auch auf diese vermieteten Forsthäuser angewendet wird. Das ist eine runde Sache. Deshalb bitte ich Sie, unserem Antrag zuzustimmen, damit nicht Menschen, die oft ihr Leben lang für dieses Land gearbeitet haben, im hohen Alter auf unwürdige Art und Weise ihre Wohnung verlieren.
aus einem solchen Vertrag kommt man auch raus, die Möglichkeiten dafür gibt es, allerdings würde es das Land ein bisschen Geld kosten. Das ist uns klar gewesen mit unserem Antrag. Vielen Dank.
Herr Abgeordneter Kummer, Sie hatten die Beantwortung der Nachfrage zugesagt. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Kollege Kummer, können Sie mir vielleicht einmal sagen, wer außer den Kranichfelder Mietern noch Beschwerden bei Ihnen eingelegt hat?
weil die meisten derer, die sich an die IG BAU gewandt haben oder die sich an unsere Fraktion gewandt haben, aus Gründen, über die Sie einmal deutlich nachdenken sollten, darum gebeten haben, dass ihre Namen hier rausgelassen werden. Ich möchte mit dieser Antwort auch keine Möglichkeit zu Spekulationen geben.