Zu Frage 3: Zunächst ist festzustellen, dass Planung und Neubau der Brücke allein Angelegenheiten der Deutschen Bahn sind, die nunmehr aufgrund der Verschiebung des Ausbaus der Sachsenmagistrale überraschend auf 2009/2010 verschoben wurden. Eine Vorfinanzierung könnte daher nur ausnahmsweise erfolgen. Über eine Vorfinanzierung des Baus der Brücke kann bei dem gegenwärtigen Arbeitsstand noch keine Aussage gemacht werden. Einerseits ist eine abgeschlossene Planung notwendig, andererseits stehen die hierfür notwendigen Planungsmittel nicht zur Verfügung. Um die notwendigen Mittel umzuschichten, wurde der Landkreis um Prüfung gebeten, ob er im Zusammenhang mit den für das Jahr 2004 vorgesehenen Abstufungen von Landesstraßen durch Übernahme rückständiger Unterhaltsleistungen helfen kann, die notwendigen finanziellen Mittel im Landeshaushalt freizulenken. Eine Antwort zu diesem Vorschlag liegt uns noch nicht vor.
Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank. Wir kommen zur Frage 3/3815. Bitte, Herr Abgeordneter Schwäblein.
Zur Jahreswende jährt sich der Beschluss des Thüringer Landtags zur Wiedergründung der Universität Erfurt zum zehnten Mal. Mit der Wiedergründung der Alma Mater Erfordiensis verband sich ein besonderer Auftrag zur Hochschulreform in Studium und Lehre, Forschung und Administration. Gleichzeitig ist der Thüringer Landespresse zu entnehmen, dass sich die Universität mit erheblichen Finanzproblemen konfrontiert sieht.
1. Wie stellen sich Entwicklungsbilanz und Perspektiven der Universität Erfurt in Realisierung des Reformprogramms dar?
3. Wie sind Chancen und Probleme, insbesondere in Bezug auf die Reform der Lehramtsbildung einzuschätzen?
4. Können Reformcharakter und Profilbildung der Universität Erfurt unter den gegebenen und zu erwartenden finanziellen Rahmenbedingungen gesichert werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, am 22.12.1993 hat der Thüringer Landtag der Wiedergründung der Universität Erfurt zugestimmt. Bevor ich die Frage des Abgeordneten Schwäblein beantworte, möchte ich die Gelegenheit nutzen und an dieser Stelle den Abgeordneten herzlich für diesen wichtigen, zukunftsgerichteten Beitrag zur Entwicklung des Wissenschaftslandes Thüringen danken.
Alle, die am Aufbau der Alma Mater Erfordiensis tatkräftig mitgewirkt haben, und all jene, die heute hier arbeiten und studieren, wissen, dass das Ergebnis sich sehen lassen kann. Die Deutsche Universitäts-Zeitung schrieb unlängst vom "Bologna des Nordens". Das gilt im Übrigen auch für die anderen Thüringer Hochschulen, für die wir in den letzten Jahren bis hin zum Hochschulpakt gemeinsam große Anstrengungen unternommen haben. Angesichts der mehr als angespannten Haushaltslage ist der Hochschulpakt eine klare Prioritätensetzung für unsere Hochschulen und ein solidarischer Kraftakt der Landesregierung. Wir haben ein modernes Hochschulgesetz, wir haben Flexibilität, wir verbessern kontinuierlich die Infrastruktur. Während andere Länder im Moment massiv im Hochschulbereich kürzen, bleiben unsere Zuschüsse hier in Thüringen stabil.
Ja, wir haben Gebühren für Langzeitstudierende eingeführt. Diese Gebühren werden fällig, wenn die Regelstudienzeit um vier Semester überschritten ist. Dies betrifft in Thüringen ca. 1.900 von 50.000 Studierenden. Das sind rund 4 Prozent. Der Bundesdurchschnitt liegt doppelt so hoch. Meine Damen und Herren, der Berliner Wissenschaftssenator gab vor wenigen Tagen bekannt, dass für das Wintersemester 2002/2003 rund 22.000 Studierende jenseits des 16. Hochschulsemesters eingeschrieben sind und immerhin noch weit über 12.000 jenseits des 20. Semesters. Nimmt man das zum Maßstab, dann können wir auf unsere Studienbedingungen in Thürin
Natürlich würden wir gern unseren Hochschulen mehr Geld zur Verfügung stellen. Doch dafür muss sich zunächst die allgemeine wirtschaftliche Situation in Deutschland verbessern. Dank einer verfehlten rotgrünen Steuerpolitik im Bund haben wir eben nicht mehr zu verteilen hier in unserem Land.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich namens der Landesregierung die Anfrage des Abgeordneten Schwäblein wie folgt:
Die Fragen 1 und 2, die in einem Zusammenhang stehen, möchte ich zusammen beantworten. Die Universität Erfurt wurde wiedergegründet mit dem Ziel, einen innovativen Beitrag zur Entwicklung der geistes- und kulturwissenschaftlichen Studien in der Bundesrepublik Deutschland zu leisten. Bereits im Jahr 1995 konnte die Empfehlung des Wissenschaftsrates zur Aufnahme der Universität in das Hochschulverzeichnis nach dem Hochschulbaufördergesetz und damit die Zustimmung zu dem Reformkonzept für die neue Universität erreicht werden. Der Aufbau der Universität folgte konsequent dem durch den Wissenschaftsrat bestätigten "ereignisorientierten Gründungskonzept", das heißt eine zeitlich gestaffelte Aufnahme des Studienbetriebs in den verschiedenen Studiengängen. Gegenwärtig begutachtet eine Arbeitsgruppe des Wissenschaftsrats die Umsetzung des Reformauftrags. Ich rechne gegen Ende des I. Quartals 2004 mit einem Ergebnis. Zentrale Anliegen waren und sind dabei die Reform der Lehr- und Studienorganisation sowie die Stärkung der universitären geisteswissenschaftlichen Forschung. Mit der Beschränkung auf diese Disziplinen war von vornherein eine überschaubare, klar strukturierte Universität ins Auge gefasst worden. Entsprechend wurde in der Grundordnung der Hochschule eine schlanke Verwaltung, eine gestärkte Stellung von Universitätsleitung und Dekanen sowie eine deutlichere Lenkungsfunktion der Selbstverwaltungsgremien verankert. Diese Struktur hat sich bewährt, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten. Das Profil der Universität Erfurt hebt sich von herkömmlichen geisteswissenschaftlichen Studienstrukturen in Deutschland ab. Mit der konsequenten Umstellung des Studienangebots auf das international übliche Modell der Bakalaurus- und Magisterabschlüsse leistet die Universität Erfurt einen wichtigen Beitrag zur deutschen Hochschulreform und darüber hinaus zur europäischen Hochschulentwicklung. Der europäische Hochschulraum wird in Zukunft durch konsekutive und international vergleichbare Studiengänge gekennzeichnet sein. Die Universität Erfurt wird mit dem Bachelor-Master-Konzept wesentlichen Anforderungen des Bologna-Prozesses schon jetzt gerecht. Mit Beginn des Wintersemesters 2003/2004 ist das Studienangebot nahezu vollständig auf dieses konsekutive Modell mit studienbegleitenden Prüfungs- und Mentorensystemen umgestellt worden. Aus
nahmen sind noch der Diplomstudiengang für katholische Theologie sowie die Studiengänge für das Lehramt an Förderschulen und das Lehramt an Berufsschulen. Die Universität hat eine Arbeitsgruppe zur Anpassung dieser Lehramtsstudiengänge eingesetzt. Die Hochschulleitung beabsichtigt weiter, die Umstellung des gestuften Studienmodells mit der Einführung strukturierter Promotionsstudiengänge abzuschließen. Das Max-Weber-Colleg hat sich dabei als ein erfolgreiches Modell zur Reform der graduierten Ausbildung etabliert. Die guten Erfahrungen, die an der Universität Erfurt gesammelt wurden, kommen allen Thüringer Hochschulen zugute, so zum Beispiel die Möglichkeit, neue Organisationsformen zu erproben oder Eignungsfeststellungsverfahren mit dem Ziel der Stärkung des Selbstauswahlrechts der Hochschulen durchzuführen, die entsprechend dem Hochschulgesetz verankert worden sind.
Zu Frage 3: Die Studiengänge an der Universität Erfurt, die auf ein Lehramt an Grund- bzw. Regelschulen vorbereiten, wurden ebenso wie die anderen Studiengänge an das Bachelor-Master-Modell der Universität Erfurt angepasst. Damit wird dem Beschluss der Kultusministerkonferenz zur Einführung von Bachelor-Master-Strukturen in der Lehrerausbildung vom 1. März 2003 Rechnung getragen. Gegenwärtig haben sieben Länder die Lehrerausbildung in Form der Bachelor-Master-Struktur reformiert. Die reformierten Lehramtsstudiengänge an der Universität Erfurt starteten zum jetzigen Wintersemester 2003/2004. Alle Studierenden absolvieren zunächst einen Bachelor-Studiengang mit zwei Studienrichtungen. Eine frühe Praxisorientierung ist durch Praktika im Bereich Berufsfeld möglich. Entscheidet sich ein Bachelor-Absolvent für den Lehrerberuf, dann setzt er seine Ausbildung in einem Master-Programm für ein Lehramt an einer bestimmten Schulart fort. Aus der Polyvalenz des Bachelor-Abschlusses erwächst aber auch die Möglichkeit einer unmittelbaren beruflichen Tätigkeit. Im anschließenden dreisemestrigen Master-Studiengang absolvieren die Studierenden fachdidaktische, fachwissenschaftliche und berufswissenschaftliche Module sowie Praktika.
Zu Frage 4: Seit dem 3. Dezember 2002 besteht eine Rahmenvereinbarung zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen. Ziel dieser Rahmenvereinbarung ist es, die Leistungsfähigkeit der Hochschulen zu sichern und sie als Zentren des Wissenschaftssystems weiter auszubauen. Mit diesem Hochschulpakt haben Universitäten und Fachhochschulen in Thüringen Planungssicherheit bis zum Jahr 2006. Aber, meine Damen und Herren Abgeordneten, natürlich bleibt die gegenwärtige Situation insgesamt angespannt. Die Thüringer Hochschulen sind daher mehr denn je gefordert, Schwerpunkte zu definieren. Dies hat in besonderer Weise die Universität Erfurt mit dem Reformentwicklungs- und Sicherungskonzept Phönix getan. Sie hat ein Programm beschlossen, das diese Prioritäten definiert. Damit wird unter den Gegebenheiten der derzeitigen Haushaltslage die Fortentwicklung der Universität Erfurt gewährleistet.
Frau Ministerin, wenn jetzt erfreulicherweise Thüringen bei der Lehramtsausbildung nicht den alleinigen Vorreiter macht, sondern andere Länder parallel mitziehen, wissen Sie, ob unsere Schulverwaltung auf die neuen Studienformen schon vorbereitet ist, ausreichend vorbereitet ist, und wissen Sie, ob es da Erfahrungswerte in anderen Ländern gibt, denn da kommt auf Verwaltung und auch auf Schulen ja Neues zu?
Wir haben bei der Konzeption dieser Studiengänge eng mit dem Kultusministerium zusammengearbeitet. Es besteht weiterhin die gemeinsame Arbeitsgruppe, die die weitere Einführung dann eben auch der Absolventen in das Schulsystem begleitet.
Gut, vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3824. Bitte, Frau Abgeordnete Fischer.
Die Landesregierung erarbeitet gegenwärtig die "Sechste Thüringer Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Krankenhausgesetz (6. ThürKHG-PVO)". Diese soll zum Ende des Jahres 2003 rückwirkend ab 1. Januar 2003 in Kraft treten. Die Pauschalförderung wurde seit 1995 von 52,7 Millionen Euro drastisch auf 20,5 Millionen Euro im Jahr 2002 reduziert. Die Kritik der kommunalen Spitzenverbände ist bekannt.
2. Wie will die Landesregierung den Rechtsanspruch der Krankenhäuser auf eine sachgemäße Ausstattung mit Pauschalfördermitteln vor dem Hintergrund des drastischen Rückgangs der Pauschalfinanzierung garantieren?
3. Welche Parameter werden für die Neuberechnung der Summen für Pauschalförderung für die Jahre 2003 und 2004 zu Grunde gelegt?
4. Wie soll die notwendige Planungssicherheit im Bereich der Pauschalförderung für das Jahr 2003 gewährleistet werden, wenn die neue Pauschalverordnung noch nicht in Kraft ist?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Frau Abgeordnete Dr. Fischer, namens der Landeregierung beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage wie folgt:
Zu den Fragen 1 und 2, die ich zusammenfassen möchte: Die Reduzierung der im Landeshaushalt für die Pauschalförderung der Krankenhäuser eingestellten Mittel wurden bereits mehrfach im Landtag behandelt, so zum Beispiel anlässlich der letzten Haushaltsdebatten. Wichtig für die Beurteilung der Zahlen ist, dass seit 1998 die Basis der Pauschalförderung seit 1998 nicht mehr in die Planbettenzahlen, sondern an die Anzahl der jährlich abgeschlossenen Behandlungsfälle gebunden ist. Diese Änderung hat sich bewährt, denn es ergibt sich damit die Möglichkeit, die Pauschalförderung dem Leistungsspektrum der Krankenhäuser anzupassen. Im Jahr 2002 wurde außerdem eine Analyse des tatsächlichen Bedarfs für die Pauschalförderung durchgeführt. Diese Analyse ergab auf der Grundlage des gegenwärtigen nach § 10 Abs. 1 Thüringer Krankenhausgesetz geförderten Ausstattungsbedarfs einen durchschnittlichen jährlichen Bedarf in Höhe von 25 bis 26 Mio. 2 3tiger Anlagegüter bei einer durchschnittlichen Nutzungsdauer. In den Haushaltsjahren 1995 bis Ende 2003 waren demgegenüber durchschnittlich 30,4 Mio. Pauschalförderung veranschlagt. Hierbei handelt es sich natürlich um einen pauschalierten Durchschnitt. Mit der notwendigen Reduzierung der Haushaltsansätze wird die großzügige Förderung der vergangenen Jahre also nur dem geänderten Bedarf angepasst und teilweise kompensiert. Bei dieser Gelegenheit möchte ich daran erinnern, dass die Landesregierung in den letzten 13 Jahren die Krankenhäuser mit rund 2,5 Mrd. # Thüringer Krankenhauslandschaft kann sich inzwischen im Bundesvergleich durchaus sehen lassen. Noch in diesem Jahr werden weitere 180 Mio. (*- ringer Kliniken bewilligt. Ich gehe davon aus, dass spätestens 2010 der Nachholbedarf beseitigt sein wird.
Zu den Fragen 3 und 4: Die Pauschalförderung wird im Jahr 2003 auf der Grundlage der Anzahl der im Jahr 2001 abgeschlossenen Behandlungsfälle gewährt. Der Haushaltsansatz für die Pauschalförderung wurde mit dem Nachtragshaushalt 2003/2004 neu festgesetzt. Dadurch hat sich der Erlass der Sechsten Thüringer Verordnung über die Pauschalförderung nach dem Krankenhausgesetz etwas
verzögert. Auch wenn die neue Pauschalförderverordnung noch nicht in Kraft ist, so sind doch alle Träger durch die Landesregierung bereits informiert und auf die Förderbedingungen vorbereitet. Die Planungssicherheit ist gewährleistet, weil die Krankenhäuser nicht nur informiert sind, sondern bereits Abschlagszahlungen erhalten haben und damit wirtschaften können. Neu an der Sechsten Verordnung über die Pauschalförderung gemäß Thüringer Krankenhausgesetz wird sein, dass die Krankenhäuser entsprechend ihrer Größe, gemessen an der Anzahl der Planbetten, entsprechend 4. Thüringer Krankenhausplan, entsprechend ihrer Leistungsfähigkeit, gemessen an der Anzahl der in einem Jahr erbrachten Behandlungen, Behandlungsfällen sowie entsprechend ihres Versorgungsauftrags, nämlich gemessen an der Art und der Anzahl der Fachrichtungen entsprechend des 4. Thüringer Krankenhausplans in fünf Gruppen eingeteilt werden. Für jede einzelne Gruppe wird eine gesonderte Grundpauschale festgelegt, die mit der Anzahl der Behandlungsfälle multipliziert die Pauschalförderung des jeweiligen Krankenhauses ergibt. Mit dieser Differenzierung der Krankenhäuser wird eine bessere und gerechtere Abstimmung der Pauschalförderung auf den speziellen Bedarf erreicht. Die stationäre Versorgung der Patienten in Thüringen, so darf ich feststellen, hat mit Hilfe der Landesregierung einen qualitativ und quantitativ hohes und zeitgemäßes Niveau erreicht. Diesen Qualitätsstandard wollen wir halten und der Weiterentwicklung anpassen.
Es ist mehr eine Bitte. Sie haben vorhin von einer Bedarfsanalyse vom Jahr 2002 gesprochen. Wäre es möglich, dass Sie uns die zugänglich machen?
Rahmen-Integrationsvereinbarungen entsprechend dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) zwischen den Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen sowie den zuständigen Schwerbehindertenvertretungen
In der 82. Sitzung des Thüringer Landtags am 3. April 2003 wurde in der Drucksache 3/3231 die Frage gestellt, in
wieweit die Überarbeitung der Richtlinie zur Durchführung des Schwerbehindertengesetzes im öffentlichen Dienst vorgesehen ist.
Durch die Landesregierung wurde geantwortet, dass zurzeit ein Abstimmungsprozess innerhalb der Landesregierung läuft sowie die Anhörung der Schwerbehindertenvertretungen und des Integrationsamts. Dieser Prozess soll bis zum 31. Dezember 2003 abgeschlossen sein.
3. Mit welchen weiteren Thüringer Ministerien und deren nachgeordneten Einrichtungen - außer den bereits am 3. April 2003 erwähnten - wurden Rahmen-Integrationsvereinbarungen abgeschlossen?