Ich glaubte, eine ganze Menge Kollegen von der CDU hatten da eigentlich ein bisschen Verständnis, dass man sich eines solchen Problems entledigen kann, sage ich mal respektlos, auf eine wirklich vernünftige Art und Weise, wie es die Sachsen seit 1990 tun, wie alle, bloß dann hat Herr Fiedler sich nicht von seiner vorbereiteten Rede lösen können
und hat uns die ganzen Bannmeilengeschichten unterstellt und hat hier einen Streitpunkt aufgemacht an einer Stelle, wo er fast schon überwunden schien. Ich finde das sehr schade, und deswegen würde ich doch alle bitten, noch mal nachzudenken. Wir wollen das dann auch nicht als persönlichen Triumph unserer Fraktion feiern, aber es wäre doch wunderschön, wenn wir es erreichen würden, dass wir eine Jürgen-Fuchs-Straße haben, dass wir die Adresse Jürgen-Fuchs-Straße 1 sind, dass die Jürgen-Fuchs-Straße nicht in der Bannmeile und dass wir wie die Sachsen 140 Demonstrationen - hoffentlich erleben wir nicht mehr
so viele - auf der Basis von Versammlungsrecht und Ordnungsrecht im Einvernehmen mit den Demonstrierenden sauber über die Bühne bringen und dieses regeln. Ich glaube, das wäre doch ein vernünftiges Ziel für uns im Innenund Justizausschuss. Und da sollten wir doch jetzt mal die Grabenkämpfe, was hat der 1995 gesagt und was hat der 1996 gesagt, beiseite tun, sondern wir sollten uns diesem Ziel verschreiben und dann können wir wie alle ostdeutschen Bundesländer eine solche Lösung treffen und haben geordnete Verhältnisse vor unserem Haus und in unserem Haus.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, als jemand, der sich in den letzten Monaten sehr intensiv dafür eingesetzt hat, dass die Straße, die am Landtag vorbeiführt, nach Jürgen Fuchs benannt werden kann, darf ich die Unterstellung, dass damit ein Schritt gegen die Demokratie verbunden wäre, wenn wir die Bannmeile dort entlang führen, aufs Schärfste zurückweisen.
Die Bannmeile soll gerade nicht die Bevölkerung und die Öffentlichkeit ausschließen, sondern die Bannmeile sichert den freien Zugang der Parlamentarier und der Öffentlichkeit zu diesem Plenargebäude.
Und das, was seitens der PDS unterstellt wird, dass das mit Ordnungsrecht ginge, das wirft zumindest bei mir Zweifel auf.
Wenn wir bedenken, was in den letzten Wochen mit dem Ordnungsrecht und mit dem Hausordnungsrecht seitens der PDS-Abgeordneten angestellt wurde, so kann man sich leicht ausrechnen, was passiert, wenn man Ihre Demonstranten bis genau vor die Tür lässt.
Dann werden wir Abgeordneten gezwungen sein, durch die Hintertür, durch die Garage dieses Gebäude zu betreten, weil sie sich nicht an die Auflagen halten werden.
(Zwischenruf Abg. K. Wolf, PDS: Seien Sie doch nicht albern! Es gibt noch drei andere Änderungsanträge.)
Nein, Sie haben durch das Animieren von Besuchern, die Hausordnung hier zu verletzen, keine Gewähr dafür gegeben, dass der freie Zugang zu diesem Parlamentsgebäude auf Dauer gesichert bleibt. Da bleiben meine Bedenken, und ich bin nicht allein mit diesen Bedenken. Wir haben - die, die schon länger dabei sind - auch erlebt, was 1990/91 schon einmal passiert ist ohne Bannmeile, dass Demonstranten gewaltsam in das Gebäude eingedrungen sind, sind bis zum Vorzimmer des Ministerpräsidenten vorgedrungen und haben dort mit Füßen gegen die Tür getreten, erst dann waren sie zu stoppen. Das unterstellen wir nicht den friedlichen Demonstranten, die wir seit Jahren hier empfangen. Aber eine Zumutung ist es, Herr Hahnemann, wenn Sie unterstellen, dass wir sie völlig aus dem Blick des Landtags verbannen wollen, das ist Ihre perfide Art, die Öffentlichkeit zu täuschen.
Herr Abgeordneter Schwäblein, der Abgeordnete Schemmel möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?
Herr Schwäblein, sind Sie aber nicht mit mir doch einer Meinung, dass diese Vorfälle, die Sie jetzt geschildert haben, eigentlich vorgekommen sind, sowohl bei Bestehen einer Bannmeile als auch, wenn man nach dem sächsischen Vorbild mit Versammlungsrecht dieses regeln wollte, also wenn eine Demonstration gewaltsam bis zum Ministerpräsidenten vor die Tür eindringt, dann ist doch das ein ganz anderer Zustand, als ich ihn mit Versammlungsrecht oder Bannmeile hervorrufe. Das Argument, was Sie jetzt vorbringen, das taugt doch nicht, um zwischen Bannmeile und Versammlungsrecht zu unterscheiden. Sind Sie da mit mir einer Meinung?
Ich verstehe nicht, warum Sie sich gegen das Wort "Bannmeile" sperren. Das Versammlungsrecht würde nach aller Erfahrung eine Auflage erteilen, dass die Versammlung eben nicht genau auf der Jürgen-Fuchs-Straße stattfinden kann, damit der freie Zugang zu diesem Gebäude gesichert wird. Das wird zwischen dem Ordnungsamt und der Polizei garantiert so abgestimmt werden, damit wir und auch die Gäste nicht durch die Tiefgarage das Gebäude betreten brauchen.
Was erzählen Sie hier für dummes Zeug. Ich laufe jeden Tag hin und her. Ich gehe noch zu Fuß. Bei einer Entfernung von 150 m dürfen Sie mir das durchaus zutrauen,
aber Ihre begrenzte Wahrnehmung ist ja hier Allgemeingut, darüber müssen wir heute Abend nicht reden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die angebliche Zumutung, die Herr Dr. Hahnemann unterstellt - ich greife den Gedanken wieder auf -, besteht darin, dass wir die, die uns etwas mitzuteilen haben in größeren Mengen, in Form einer Versammlung unter freiem Himmel bitten, 10 m Distanz zwischen dem Gebäude und ihrer Versammlungsgrenze zu halten. Größer ist der Unterschied nicht, maximal sind es 10 m. Und wer vor die Tür tritt, wird sie sehen und wenn die Lautstärke hoch genug ist - das ist selbst in den alten Plenarsaal gedrungen - werden wir sie auch hören. Wir scheuen doch die Diskussion überhaupt nicht. Unterstellen Sie uns nicht solche Dinge. Das ist eine Unverschämtheit.
dass der Zugang zu frei gewählten Parlamenten erhalten bleibt. Ich wiederhole gern noch einmal, was mit Ihren Besuchergruppen - von Ihnen teilweise direkt oder durch Ihre
Sie haben die letzten Demonstranten in den Räumen der PDS-Fraktion schnell wieder versteckt. Ich glaube, ich musste einen Hinweis geben, wo sie hingegangen sind.
Ja, selbstverständlich, ich habe das doch auf dem Gang erlebt, ich bin doch zufällig hinterhergelaufen, und ich weiß noch genau, was ich gehört und gesehen habe, ich habe da keinen partiellen Gedächtnisverlust, wie Sie das offensichtlich haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, allein auf das Hausordnungsrecht zu vertrauen, hilft bei dieser Opposition nicht, deshalb auch Bannmeile. Vielen herzlichen Dank.
"Lieber Hans-Jürgen, es ist noch nichts entschieden für alle Zeiten und falls es für dich überhaupt eine Frage ist, bleib auf jeden Fall in der DDR."
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, diese Nachricht erhielt ich von Jürgen Fuchs im März 1978, einem halben Jahr nach Haftentlassung und Abschiebung nach Berlin-West. Selbst in für ihn schwierigen Zeiten hat Jürgen Fuchs immer wieder Mut gemacht, man konnte sich seiner Solidarität immer sicher sein. Er war nicht nur ein unbequemer Mahner, er hat vor allem Mitmenschlichkeit vorgelebt. Es war für ihn selbstverständlich, das Gesagte auch zu leben und er ist sich und seinen politischen Überzeugungen bis zu seinem Tod treu geblieben. Das wird auch in seiner Jenaer Poetikvorlesung vom Juni 1993 deutlich. Ich zitiere: "Die Kultur, die Toleranz, das Lebenlassen der anderen müssen sich behaupten. Dafür macht es Sinn, Mühe, Entbehrung, sogar Leiden auf sich zu nehmen. Wir müssen die offene Gesellschaft, die gerade erst zustande kam, entschieden verteidigen, allerdings ohne uns in den starken Staat zu verrennen."