Protokoll der Sitzung vom 12.12.2003

Ich nehme an, dass alle Abgeordneten ihre Stimmkarten abgeben konnten. Ich bitte um Auszählung.

Das Abstimmergebnis zu Punkt 1 des Antrags der SPDFraktion in Drucksache 3/3817 liegt vor. Es wurden 67 Stimmen abgegeben, davon 14 Jastimmen, 41 Neinstimmen, 12 Enthaltungen. Damit ist dieser Punkt des Antrags mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Abstimmung siehe Anlage 2).

Jetzt können wir aber tatsächlich den Tagesordnungspunkt 13 abschließen und ich rufe den Tagesordnungspunkt 14 auf

Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3819

Die Begründung wird nicht gewünscht, wir kommen dann zur Aussprache und ich bitte zunächst Frau Abgeordnete Pelke ans Rednerpult.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, lassen Sie mich ganz kurz erläutern, worum es uns mit unserem Antrag geht.

1. Das Land Thüringen hat wie kein zweites Bundesland sich zum Themenbereich "Jugendberufshilfe" bekannt. Ausdrücklich wurde mit § 19 des Thüringer Kinder- und Jugendhilfeausführungsgesetzes den öffentlichen Trägern auf kommunaler Ebene und auf Landesebene der Auftrag erteilt, die Angebote der Arbeitsverwaltung bedarfsgerecht zu ergänzen. Weiterhin sollen die öffentlichen Träger der Jugendhilfe im Zusammenwirken mit der Arbeitsverwaltung darauf hinwirken, dass besonders benachteiligte Jugendliche, darüber hinaus natürlich alle Jugendlichen insgesamt, aber besonders benachteiligte Jugendliche Angebote zur beruflichen Integration erhalten. Dies ist ein aktiver Handlungsauftrag für die Jugendhilfe sowohl auf Landes- als auch auf der kommunalen Ebene. Trotz unterschiedlicher Bewertungen sind wir ja wohl alle der Meinung, dass die Arbeitsverwaltung mit ihren Beratungsangeboten noch deutlich verbessert werden muss. Wenn ich den zu Hartz IV konkurrierenden Antrag des Existenzgrundlagengesetzes der CDU richtig lese und auch die politischen Diskussionen dazu hoffentlich richtig verfolgt habe, so scheint eigentlich bei aller Unterschiedlichkeit, was die Auffassung der CDU angeht, aber zumindest Übereinstimmung zu bestehen, dass sich die Sozialhilfe und die Jugendhilfe entsprechend einzubringen haben.

Also kurz gesagt, wenn man die gesetzlichen Grundlagen ernst nimmt und wenn man darüber hinaus die Kooperationsvereinbarung zur Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung bei der Integration benachteiligter Jugendlicher - diese Vereinbarung ist bereits von 1994 - ernst nimmt, dann, liebe Kolleginnen und Kollegen, müsste die Jugendhilfe längst aktiv sein und längst müsste es ein intensives Zusammenwirken der Jugendhilfe mit der Arbeitsverwaltung auf örtlicher Ebene und des Fachressorts und seiner nachgeordneten Behörden mit dem Landesarbeitsamt auf überörtlicher Ebene geben. Ich kann Ihnen aber sagen, aus meiner Erfahrung zumindest, dass die Jugendhilfe dieses Arbeitsfeld immer mehr verlässt und schuldzuweisend auf die Arbeitsverwaltung verweist. Den entscheidenden Impuls allerdings in diese Richtung hat auch die Landesregierung mit der Veränderung der Finanzierung des Landesprogramms Jugendberufshilfe vorgenommen. Ich bitte Sie einfach, genau darauf zu achten, welchen fachlichen Einfluss die Jugendhilfe auf kommunaler Ebene und auf Landesebene tatsächlich bei der Neugestaltung von Beratungsangeboten mit der Bundesanstalt für Arbeit geltend macht. Hier, meine Damen und Herren, gibt es eine erhebliche und eine zunehmend größer werdende Diskrepanz zwischen der Rechtsgrundlage auf der

einen Seite und dem tatsächlichen Handeln der Jugendhilfe auf der anderen Seite. Sie ist aus meiner Sicht in diesem Rahmen fast nicht mehr existent und das ist für mich so ein Stückchen Flucht vor der Verantwortung.

Zum Punkt 2, weshalb dieser Antrag aus unserer Sicht wichtig ist weiterberaten zu werden: Die Bundesanstalt für Arbeit schreibt zunehmend Maßnahmen der so genannten Benachteiligtenförderung nach VOL aus. Kolleginnen und Kollegen von der CDU, wenn Sie vielleicht zuhören, das hat auch ein bisschen was mit Kritik in dieser Richtung zu tun, nicht dass Sie wieder sagen, wir zeigen nur mit dem Finger auf die eine Seite. Es sind uns Ausschreibungsverfahren bekannt, die kleine Träger der Jugendsozialarbeit aufgrund der Größenordnungen faktisch ausschließen.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Das wis- sen wir schon.)

Darüber hinaus hat es Bestrebungen der Bundesanstalt für Arbeit gegeben, die Ausschreibungsverfahren auch für die Benachteiligtenförderung zumindest auf der Ebene des Landesarbeitsamtes zu konzentrieren und auch dort zu entscheiden. All dies wurde nicht etwa von den öffentlichen Trägern der Jugendhilfe auf Landes- oder auch auf kommunaler Ebene wahrgenommen, sondern ausschließlich von den freien Trägern, die in dieser Angelegenheit schon seit Wochen Sturm laufen. Das ist für mich ein deutliches Indiz, dass sich die Jugendhilfe von Mitverantwortung in diesem Falle hier im Freistaat Thüringen weit gehend verabschiedet hat. Wie aber soll denn Jugendhilfe ergänzend Leistungen erbringen, wenn sie in keiner Weise zumindest über die künftige Struktur der Angebote informiert wird oder wenn sie nicht informiert werden will? Wie soll die Jugendhilfeplanung im Bereich der Jugendsozialarbeit erfolgen, wenn der größte Teil der Mittel, zum Glück unverändert, von der BA kommt, die Jugendhilfe aber offenbar wenig Interesse an den Strategien der Arbeitsverwaltung hat? Wie soll die Jugendhilfe Trägervielfalt und auch Qualität gewährleisten, wenn die in den vergangenen Jahren mühsam entwickelte regionale Struktur plötzlich durch diese veränderte und auch nicht positive Geschäftspolitik der BA und das Desinteresse der öffentlichen Jugendhilfe in Frage gestellt wird. Wie also soll, liebe Kolleginnen und Kollegen, Qualität gewährleistet werden, wenn zu befürchten ist, dass allein der Preis eine Rolle spielen wird? Aus allen Erfahrungen wissen wir, Sie genauso wie ich, dass ein derartiger Prozess über kurz oder lang zu Fehlentwicklungen und auch zu Leistungsdefiziten führt, und erst dann, leider erst dann, nachgesteuert wird. Noch besteht die Möglichkeit gestaltend Einfluss zu nehmen, in Kooperation mit der Arbeitsverwaltung Verantwortung wahrzunehmen. Wenn sich hier etwas ändern soll, dann muss auch dieser gesetzliche Auftrag nun ernst genommen werden, meine Damen und Herren, und vor allen Dingen auch in Richtung der Landesregierung, dann muss auf Ebene des zuständigen Fachressorts im wahrsten Sinne des Wortes nun endlich losge

legt werden, was diese Zusammenarbeit angeht. Natürlich müssen sich die Landkreise, wenn ich das von Ihnen wieder gesagt bekomme, und die kreisfreien Städte in ihrer Rolle als örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe zum Aufgabenbereich der Jugendberufshilfe bekennen und nicht nur bekennen, sondern auch handeln. Sonst besteht die Gefahr, ich sage es an dieser Stelle noch mal, dass mühsam entwickelte kleinteilige Strukturen, die wir in diesem Bereich brauchen, im Bereich der Jugendsozialarbeit und der Jugendberufshilfe zerstört werden. Ich erinnere mich gut an eine Tagung beim paritätischen Wohlfahrtsverband zum Aufbau der Job-Center und ich erinnere mich auch an Gespräche mit dem Sozialamt in Erfurt und mit dem Arbeitsamt in Erfurt. Wenn das in anderen Bereichen anders ist, vielleicht können Sie darüber auch noch mal was sagen. Es ist gut, und ich bitte das einfach zur Kenntnis zu nehmen, dass Sie, meine Damen und Herren von der Landesregierung, möglicherweise offenbar aufgrund unserer Nachfrage nunmehr in diesem Bereich tätig werden. Nicht, dass Sie das falsch verstehen, das heißt nicht, dass Sie gar nichts gemacht haben, sondern es geht um diesen Aspekt der Einbindung in diese Strukturen. Wenn jetzt die oberste Landesjugendbehörde zukünftig auf die Arbeitsverwaltung zugeht und damit auch als ernsthafter Verhandlungspartner auftritt, dann kann uns das nur recht sein. Ich denke, es wurde auch Zeit, weil bislang in dieser Frage nichts Bemerkenswertes geschehen ist. Die Vertreterin seinerzeit des Landesarbeitsamtes jedenfalls bei der von mir genannten Tagung erklärte auf Nachfrage, dass die Sozialämter Ansprechpartner sind und die Jugendämter so hier und da mal beteiligt werden. Da hörte man deutlich heraus, welcher Stellenwert den Jugendämtern eingeräumt wurde. Das ist dann aus dieser Sicht auch verständlich, denn wenn Jugendhilfe sich kaum rührt und auch nicht selbstbewusst auftritt und ihren Lobbyauftrag für junge Menschen tatsächlich wahrnimmt, dann muss man sich nicht wundern, wenn die Stimme der Jugendhilfe auch nicht gehört wird.

Bei unseren Gesprächen im Arbeitsamt Erfurt war leider auch von der örtlichen Jugendhilfe wenig zu hören. Positiv zu bemerken war allerdings, dass das Sozialamt in sehr couragierter Form auftrat. Genau das ist nämlich das Problem. Wenn die Jugendlichen oder junge Menschen erst im Sozialamt sind, dann heißt das, dass sie schon zwei oder drei Jahre erfolgloser Bemühungen hinter sich haben und dass wir es dann mit Problemfällen zu tun haben, sowohl aus Sicht des Betroffenen als auch aus Sicht derer, die dann mit Begleitmaßnahmen versuchen müssen hier Abhilfe zu schaffen.

Deswegen sollten auch die Ausschreibungsverfahren der Bundesanstalt für Arbeit, auch das an die Landesregierung, zumindest dort, wo es diesen Personenkreis betrifft, mit denen auch Jugend- und Sozialhilfe zu tun hat, wirklich nicht beschönigt werden. Sie müssen nur einmal bei den Vertretern der Liga nachfragen, wie das dort empfunden wird. Es ist doch auch sonst, liebe Kolleginnen und Kollegen der CDU, Ihr ganz besonderes Anliegen, Trägervielfalt und freie Träger innerhalb der Jugendhilfe und auch der

Sozialhilfe einzufordern. Das ist auch richtig, wenn wir auch in Einzelpunkten dort unterschiedliche Auffassungen haben, was die Verantwortung der öffentlichen Hand angeht, aber zu Trägervielfalt und freien Trägern stehen wir alle.

Wenn aber jetzt auf völlig anderen Grundlagen eine Ausschreibung durch die Bundesanstalt für Arbeit erfolgt und wenn diese Ausschreibung auch von der regionalen Ebene weggeht bzw. verlagert wird, dann kann ich nur garantieren, und das leider im negativen Sinne, dass das Ausschreibungsergebnis nur noch an einem, nämlich am Preis gemessen wird und nicht mehr im Interesse der Menschen liegt.

(Beifall bei der SPD)

Wenn sich in dieser Situation die Jugendhilfe, die einen fachlichen Anspruch zu vertreten hat, heraushält, dann ist das an dem Punkt, und das will ich auch so deutlich sagen, verantwortungslos, und nicht nur das, sondern es wird natürlich am Ende auch teurer. Zur Erinnerung: Die Jugendhilfe soll die Angebote der Arbeitsverwaltung ergänzen und sie wird umso mehr ergänzen müssen, je schlechter die Grundlage der Arbeitsverwaltung ist. Deshalb muss es im originären Interesse des Sozialministeriums und auch der örtlichen Jugendämter liegen, in den Gestaltungsprozess des Arbeitsamts, der Arbeitsverwaltung mit einzugreifen. Genau aus diesem Grund muss es in Zukunft innerhalb der Job-Center, darauf hatten wir vorhin schon mal verwiesen, einen speziellen Servicebereich für junge Menschen und deren Eltern geben, weil genau dort sich dann Jugendhilfe einbringen muss mit all den ergänzenden Angeboten, die notwendig sind.

Deswegen sage ich noch mal ganz deutlich: Thüringen hat eine gute rechtliche Grundlage, aber diese muss auch umgesetzt werden. Genau das muss in Anspruch genommen werden, was ich gesagt habe, Jugendhilfe muss den Einfluss innerhalb der Arbeitsverwaltung für sich in Anspruch nehmen. Wir werden in den nächsten Tagen oder Wochen, wie ich hoffe, die Ergebnisse des Vermittlungsausschusses auf den Tisch bekommen

(Beifall bei der SPD)

und wir werden uns im Interesse von unseren Thüringer Jugendlichen und deren Eltern darüber einen Kopf machen müssen, wie die Angebote von Arbeitsverwaltung, von Jugendhilfe und von Sozialhilfe aufeinander abgestimmt und miteinander verknüpft werden können und wie sie möglicherweise sogar auch institutionell zukünftig in Thüringen zu verankern sind. Deswegen möchte ich Sie an diesem Punkt herzlich bitten, gemeinsam mit uns diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen und ihn dort möglicherweise auch unter Hinzuziehung von Experten, beispielsweise der Arbeitsverwaltung oder anderer auch von Ihnen zu benennender Experten, zu beraten. Aus unserer Sicht ist es jedenfalls nicht

damit getan weiter abzuwarten, den politischen Handlungsauftrag der Jugendhilfe über Bord zu schmeißen und zu versuchen ihn mit anderen Programmen, die man anbietet, zu kompensieren. Ich bitte deshalb um Ihre Zustimmung, diesen Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Frau Abgeordnete Vopel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Kollegin Pelke, der geneigte Zuhörer läuft Gefahr zu meinen, die Landesregierung kann die Bundesanstalt für Arbeit beeinflussen oder gar anweisen. Das muss man mal so deutlich sagen, so klang das im Moment.

(Beifall bei der CDU)

Der vorliegende Antrag, der die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Arbeitsverwaltung beinhaltet und sich bezieht - ich sage es jetzt mal verkürzt, da weiß jeder, was gemeint ist - auf die bisher in Kraft getretenen und künftigen, sich noch im Vermittlungsausschuss befindenden Hartz-Gesetze, der geht in großen Teilen an die falsche Adresse, so einfach ist das, der geht in großen Teilen an die falsche Adresse. Sie beauftragen die Landesregierung, die Fehler, die die Bundesregierung bei ihrer Gesetzgebung gemacht hat, wieder zu revidieren, und das kann es ja wohl nicht sein.

(Beifall bei der CDU)

Wir haben im Vorfeld darauf hingewiesen, das fängt ja bei Job-Aqtiv und Hartz I und II, bei allem an, was es für die neuen Länder bedeutet. Wir haben Änderungsvorschläge gemacht, die abgelehnt worden sind. Wir sind beschimpft worden, dass wir die Gesetze abgelehnt haben, und jetzt, wo sie in Kraft sind und sich herausstellt, dass sie zuungunsten unserer Menschen, unserer Jugendlichen, aber auch aller anderen Arbeitslosen sind, da kommen Sie her und sagen, so, Landesregierung, nun tue mal etwas dagegen. So kann es eigentlich nicht sein.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Wenn Sie uns missverstehen wollen.)

Nein, ich will Sie gar nicht missverstehen. Wir haben immer auf die unterschiedlichen Ausgangslagen aufmerksam gemacht. Frau Pelke, ich komme dann im zweiten Punkt Ihres Antrags noch dazu, dann geben Sie doch mal Herrn Matschie diesen Antrag mit. Der hat in jeder Zeitung verkündet, er will alle Kanäle nutzen, um für uns zu

werben, um für uns positive Dinge zu bewirken. Nun soll er das doch bitte schön nicht nur bei Interviews machen, sondern soll es tatsächlich mal tun.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Böse Po- lemik, ganz böse.)

Nein, das hat mit Polemik überhaupt nichts zu tun. Aber es kann doch nicht sein, dass wir für die Dinge verantwortlich gemacht werden, die in Berlin versaut werden, zum Kuckuck noch mal.

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Das habe ich doch gar nicht gesagt, so hören Sie doch zu...)

Ich habe sehr gut zugehört, Frau Pelke.

Nun zu Ihren beiden Punkten in Ihrem Antrag: Sie wissen es besser, das weiß ich, weil Sie im Landesjugendhilfeausschuss sind, und Sie wissen, dass sich der Landesjugendhilfeausschuss sehr ausführlich mit all diesen Dingen wie Hartz I und II befasst hat, es geht aber weiter. Es gibt doch mittlerweile eine ganze Reihe von Gesprächen in den Kommunen auf Basis der Kooperationsempfehlung mit dem Wirtschaftsministerium, mit dem Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen und mit dem Landesamt für Soziales und Familie. Diese Gespräche haben doch stattgefunden, das wissen Sie doch ganz genau. Sie wissen auch ganz genau, dass man - wir haben kommunale Selbstverwaltung - in den einzelnen Kommunen unterschiedlich reagiert. Und Sie wissen auch ganz genau, dass wir da niemanden anweisen oder drücken können, dass die Prioritäten da sehr unterschiedlich gesetzt sind. Es gibt Beispiele, wo das alles recht gut funktioniert, auch die Einbindung der Jugendhilfeausschüsse. Ich bilde mir ein, dass es in unserem Landkreis so ist, obwohl das sehr schwierig ist, z.B. gegen unsere Kreisspitze. Der Kreisjugendhilfeausschuss müht sich bei uns redlich, aber er hat es da nicht immer einfach. Es gibt Landkreise oder auch kreisfreie Städte, wo das sehr gut funktioniert. Deswegen kann man hier nicht pauschal sagen, die Landesregierung muss da endlich mal was tun; es ist von Anfang an, seitdem die neuen Gesetze avisiert waren und in Kraft getreten sind, was getan worden. Was am Ende beim Vermittlungsausschuss rauskommt, das können Sie heute noch nicht sagen und das kann ich nicht sagen. Ich gehe mal davon aus, dass die Leute, die an diesem Tisch sitzen, selbst noch nicht wissen, was wirklich am Ende beschlossen wird. Wenn dann der Beschluss vorliegt, bin ich mir ziemlich sicher, dass alle zuständigen Stellen sich sehr schnell an einen Tisch setzen werden. Ich habe neulich auch mit den Leitern der Arbeitsämter gesprochen und wir haben auch mit dem Präsidenten - noch nennt er sich ja wohl so - des Landesarbeitsamts Sachsen-Anhalt/Thüringen gesprochen. Wenn Sie in Ihrem ersten Punkt die künftigen regionalen Strukturen der Arbeitsämter ansprechen, dann wissen Sie so gut wie ich, dass die Leute da so verunsichert sind, da sie

ihre eigenen Strukturen Ende Dezember noch nicht kennen, die Anfang Januar in Kraft treten sollen. Das ist doch im Moment die Wirklichkeit

(Beifall bei der CDU)

und das können Sie nun wirklich nicht dieser Landesregierung anlasten.

Zum Punkt 2 möchte ich eines sagen: Die Ausschreibungsverfahren beklagen wir genauso wie Sie. Das betrifft überhaupt nicht nur benachteiligte Jugendliche; wir haben es kürzlich beim Arbeitsamtsgespräch hier in Erfurt besprochen. Ich sage das auch, ich habe immer auf dem Standpunkt gestanden, wir haben auch Trägerstrukturen dabei gehabt, da ließ die Qualität zu wünschen übrig, aber im Großen und Ganzen sind doch ganz vernünftige Trägerstrukturen in Thüringen mittlerweile vorhanden. Wenn die Ausschreibungslose jetzt so gewählt sind, dass unsere Leute überhaupt nicht zum Zuge kommen, dann ist das einfach nicht machbar. Aber auch da kann ich nur sagen, sagen Sie das Ihren Leuten in Berlin. Dort ist das verzapft worden, das ist die Achse Berlin-Nürnberg, die das verzapft hat, und nicht die Landesregierung in Erfurt.

(Beifall bei der CDU)

Ja, es ist doch so. Und eines muss ich Ihnen auch sagen, Frau Pelke, die Träger, die haben sich auch bei mir wieder angemeldet, mehrere, die sich mittlerweile zusammenfinden, die im Moment das tun, was wir in der Wirtschaft seit Jahren fordern: Arbeitet zusammen, legt alle Befindlichkeiten ab und macht wieder Gemeinschaften. Anders wird es wahrscheinlich nicht gehen, denn ich sehe - und das ist uns auch so bestätigt worden - im Moment überhaupt keine Bereitschaft, von dieser Verfahrensweise wieder abzugehen. Das können wir nicht beeinflussen, das ist das Schlimme, das können nur Sie. Sie haben im Moment die Regierungsverantwortung in Berlin, Sie haben den Zugriff der Bundesanstalt für Arbeit, aber es ist ja nun mal leider so, dass dort im Moment über - ja, wie sage ich es meinem Kinde - die Spitze dieser Bundesanstalt mehr gesprochen wird und über die Gelder, die dort verbraten oder auch nicht verbraten werden, mehr gesprochen wird als über inhaltliche Arbeiten. Und da bitte ich Sie aber wirklich drum, da bringt das doch überhaupt nichts, auch wenn Sie sich wieder hier hinstellen und sagen, das ist eine Kritik an meine eigene Regierung oder nach Nürnberg. Die Kritik ist ja schön, wenn Sie die hier üben, aber die muss da geübt werden, wo sie gehört wird. Hier hört die keiner von denen, die es etwas angeht. Geben Sie das Ihrem Landesvorsitzenden, dem Staatssekretär mit auf den Weg, der soll die da anbringen, wo sie hingehört, und nicht bei dieser Landesregierung. Danke schön.

Herr Abgeordneter Nothnagel, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, dass die vor mir gehaltene Rede nach dem Muster abläuft, das war so zu erwarten.

(Beifall bei der PDS)

Natürlich gibt der Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 3/3819 auch einige Angriffspunkte dazu. Aber, Frau Vopel, ich muss schon sagen, Sie haben das Thema hier ein bisschen verfehlt, denn der Antrag hat zwei Punkte.

(Beifall bei der PDS)