Ähnlich verhält es sich in der Fischereiwirtschaft. Auch hier haben festgelegte Standards Auswirkungen auf staatliche Förderprogramme. Ich möchte in diesem Zusammenhang auch auf das Strategiepapier der Europäischen Kommission, das ist uns allen zugegangen, für die nachhaltige Entwicklung der europäischen Aquakultur hinweisen. Wenn ich recht informiert bin, ist dieses Thema noch nicht ausdiskutiert.
Lasst uns deshalb dieses Problem mit entsprechender fachlicher Kompetenz führen. Ich warne vor Eile, nur weil es vielleicht zeitgemäß oder populär ist. Nicht dass wir, ich sage das ganz ehrlich, den gleichen Reinfall erleben wie bei der Biolandwirtschaft, dass geringere europäische Standards unsere eigenen Betriebe benachteiligen. Die Forst- und Fischereileute werden noch erkennen, dass in dieser Frage der Teufel im Detail liegen wird und die Konsequenzen erkennbar sein müssen. Soviel zur guten fachlichen Praxis.
Des Weiteren sind wir den Angel- und Fischereiverbänden nachgekommen, keine verpflichtenden Hegegemeinschaften - im Gegensatz zu Ihnen, Herr Kummer - einzuführen, sondern das Prinzip der Freiwilligkeit beizubehalten. Im Zuge der Diskussion, Frau Dr. Klaus, hat sich eben auch ergeben, dass wir auch noch einmal an den § 28 Thüringer Waldgesetz herangehen mussten. Aufgrund der ersten Änderung der Fünften Durchführungsverordnung hat sich nämlich herausgestellt, dass Rechtsunsicherheit hinsichtlich der Flächengröße privaten Waldbesitzes besteht. Da die Beförsterungskosten nach Größe gestaffelt sind, gibt es Anzeichen, dass Eigentümer von großen Waldflächen ihr Eigentum auf verschiedene Personen, meist sind es nächste Verwandte, aufteilen, z.B. ein Eigentümer von 1.000 ha könnte vier Betriebe zu 250 ha machen. Dadurch würden die Beförsterungskosten niedriger ausfallen und somit würden dadurch fiskalische Einnahmen aufgrund von Beförsterungsverträgen geschmälert werden. Ich glaube, da würden wir auf Protest der Finanzministerin stoßen. Dieses Schlupfloch wollen wir mit den Veränderungen in § 28 schließen, denn Thüringen hat das Geld auch nicht so leicht.
Mich freut es besonders, dass § 40 Abs. 3 Thüringer Waldgesetz dahin gehend erweitert worden ist, dass die Belange behinderter Menschen in besonderem Maße zu berücksichtigen sind. Ich glaube, das ist eine notwendige Verbesserung. Auf verschiedene Veränderungen, zum Beispiel im Jagdgesetz, ist der Ausschussvorsitzende ein
Ich möchte noch etwas sagen zu Artikel 5, und zwar die erste DVO zum Thüringer Waldgesetz, vor allem auch deshalb mit dem Stichwort: Kennzeichnung von Reitwegen. Frau Nitzpon, da muss ich Bezug nehmen auf Ihre Äußerungen in der 96. Sitzung dieses Landtags. Sie haben damals ausgeführt, ich darf mal zitieren: "Die Verhandlungen, meine Damen und Herren, in den einzelnen Regionen zur Aufstellung eines Reitwegenetzes haben doch schon jetzt ergeben, dass es selbstverständlich zu Einschränkungen beim Reiten im Wald auch für Sportvereine kommen wird. So wird vom Tabarzer Sportverein, Abteilung Pferdesport, darauf hingewiesen, dass es kaum noch möglich sein wird, Pferde artgerecht zu bewegen, und das hat mit Einhaltung von Tierschutz nichts zu tun. Gleichzeitig wird das Reitwegenetz zum Teil von Bundesstraßen durchkreuzt, so dass es für Reiter, insbesondere für Kinder, beschwerlich ist, überhaupt dem Reitsport nachzukommen." Ich sage ganz ehrlich, Frau Nitzpon, da haben Sie wirklich einen falschen, einen dummen und lächerlichen Popanz aufgebaut.
Ich sage Ihnen das sehr wohl, Sie sollten einmal bei der Auseinandersetzung zum Reitwegenetz, das meines Erachtens auch fachlich eigentlich sehr gut gelaufen ist, zuhören. Schon vor der Regelung...
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Am 17. Februar gehen wir hin und sehen uns das an. Da können Sie gern mitkommen.)
Da gehe ich gern mit, aber mit einem Sportverein. Ich sage Ihnen das eine: Reiten aus kommerziellen Gründen oder aus Gründen des Sports war schon immer nach dem Bundesverfassungsgericht, damals habe ich auch auf Urteile hingewiesen, genehmigungspflichtig und es ist ein Einvernehmen mit den Waldbesitzern herzustellen hinsichtlich der Reitroute. Doch, Frau Nitzpon, wenn dass dieser Sportverein in den letzten Jahren nicht eingehalten hat, dann hat er gesetzwidrig gehandelt, denn Sport und Kommerz gehören nicht zu den Erholungszwecken und dafür gibt es Urteile. Dafür gibt es nach dem Forstrecht Urteile und damit haben wir uns ja auch bei der Anhörung auseinander gesetzt.
Herr Ramelow, ich will kein Zwiegespräch mit Ihnen führen, aber diese Argumentation ist jedenfalls falsch. Ich sage es ganz ehrlich, es scheint so, als wenn das Ihre letzten verzweifelten Argumente sind, Frau Nitzpon. Da muss ich ganz ehrlich sein und das dann auch noch mit den Bundesstraßen, also das ist schon wirklich eine Lächerlichkeit. Wo waren die Bundesstraßen vor der Regelung? Glauben Sie denn, dass die Reiter vor der Regelung die Bundesstraße nicht überqueren mussten, bloß weil sie in ein anderes Waldgebiet wollten? Also, erzählen Sie doch nicht, das ist doch was für den Fasching, Frau Nitzpon, wenn Sie das darstellen wollen, vielleicht für eine Büttenrede, aber doch nicht für eine ernst gemeinte Diskussion hier im Parlament. Ich sage es ganz ehrlich, weil das abgestimmte Konzept für die Reit- und Wanderwege, Skiloipen und Radfahrwege für die Freizeitnutzung und die touristische Vermarktung ein so stabiler und dauerhafter Grundstein geworden ist und das auch in den Regionen so gesehen wird, ist der Ärger so groß. Da können Sie noch so viel unkontrolliert Gift und Galle spucken, Frau Nitzpon, das bringt Sie auch nicht weiter. Anders Ihr Kollege Kummer hinsichtlich der Situation im Landkreis Hildburghausen, da gibt es eine Presseerklärung von Herrn Kummer. Dort sagt er: "Die Ausweisung von 768 km Reitwegen im Kreis Hildburghausen kann sich sehen lassen, stellte der PDS-Landtagsabgeordnete Tilo Kummer fest. Damit sich die große Kraftanstrengung der Forstverwaltung auch lohnt, fordert er die schnellstmögliche touristische Vermarktung eines thüringenweiten Reitwegenetzes." Herr Kummer, Sie können Grund zur Freude haben, denn wir wissen, im Landkreis Hildburghausen sind 540 km Reitwege, 615 km Wanderwege, 110 km Skiwanderwege und 112 km Radwanderwege abgestimmt worden. Weil ein ähnliches Konzept für ganz Thüringen erstellt wird, freuen sich die Landkreise, die Kommunen, die Fremdenverkehrsverbände, die Reiterverbände, die Wanderer, die Skifahrer, es freuen sich alle. Wissen Sie, Frau Nitzpon, Ihnen oder der PDS bleibt es vorbehalten sich weiter zu ärgern, denn dann haben wir von der CDU etwas richtig gemacht.
Nicht nur mit unserem vielseitigen Reit-, Wander- und Radwegenetz oder den Skiloipen, sondern auch mit diesem Artikelgesetz haben wir etwas für die Menschen getan, die in unserer Kulturlandschaft, die für unsere Natur arbeiten, sie hegen und pflegen. Das sind die Waldbesitzer, Forstleute, Jäger, Angler und die Fischer, die diesem Artikelgesetz ihre Zustimmung geben. Ich beantrage namens der CDU-Fraktion die namentliche Abstimmung für den Artikel 6 der Kormoranverordnung und für das Artikelgesetz insgesamt. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Wunderlich, erst ein paar kurze Hinweise zu Ihrer Rede. Erst einmal: Zu unserem Fraktionsvorsitzenden kann ich sagen, der kann schon selber essen und er hat mir vorhin erklärt, er hat sogar schon einmal Kormoran gegessen, also auch in dieser Hinsicht gibt es von der PDS durchaus Interessantes zu vermelden. Zur Ausweisung von touristischen Reitwegenetzen, wo Sie vorhin meine Presseerklärung zitiert haben.
Herr Wunderlich, das war wirklich ein Kraftakt für die Forstverwaltung, der lobenswert ist. Aber er wäre auch möglich gewesen ohne das Verbot des Reitens im Wald und das war immer unser Ansatz.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Es gibt doch kein Reitverbot im Wald. Also Leute, geht denn der Blödsinn weiter?)
Nun zu dem Gesetz mit den vielen Namen, meine Damen und Herren, offiziell Gesetz zur Änderung jagd-, wald-, fischerei- und naturschutzrechtlicher Vorschriften. Bei mir auf dem Tisch lag die Mappe immer mit der Bezeichnung "Monstergesetz". Ich muss ganz ehrlich sagen, ich habe den Eindruck, nach diesem Modell könnte man in Zukunft noch viele Vereinfachungen herbeiführen. Wir haben ja heute schon gemerkt, von welchen Bereichen die Palette geht in der Debatte, von Reitwegenetz über Kennzeichen, von Fisch bis hin zum Wald, es ist also alles drin, was den Bereich Umwelt und Landwirtschaft irgendwo betrifft. Man könnte also in Zukunft ein Gesetz zur Thüringer Umwelt und Landwirtschaft machen und das mit 100 Artikeln ausstatten. Da hätten wir zumindest den Vorteil, wir könnten dann immer gleich jeden Artikel novellieren und ständig für eine Aktualisierung sorgen. Aber es hätte natürlich auch noch einen anderen Hintergrund, das ist auch noch einmal etwas, das ich hier deutlich ansprechen möchte. Die zur Anhörung Eingeladenen aus dem Bereich der Fischerei mussten z.B. vier Stunden warten, bis sie mit den für sie interessanten Tagesordnungspunkten dran waren. Sie haben sich bis dahin ja sehr viel zu Wald angehört, auch mit großer Ruhe und Gelassenheit. Aber das ist eben die Frage: Muss man so etwas Anzuhörenden antun und wie oft wer
den Anzuhörende dann noch kommen zu solchen Mammutberatungen? Also, meine Damen und Herren, im Ernst, ich möchte die Landesregierung hier noch einmal ganz deutlich auffordern, in Zukunft eine solche Aneinanderreihung von Gesetzen zu unterlassen. Wir sollten die Gesetze weiterhin einzeln und übersichtlich behandeln und da würden vielleicht auch diejenigen, die diesen Gesetzentwurf vorlegen, etwas weniger übersehen.
Meine Damen und Herren, der Schwerpunkt in der Beratung des Gesetzentwurfs, das ist hier schon mehrfach angesprochen worden und war auch gleich in der Öffentlichkeit mit dem dritten Namen dieses Gesetzentwurfs verbunden, nämlich mit der Bezeichnung "Heckengesetz". Es war die Regelung, Waldränder ohne Ausgleichsmaßnahmen dort zurückzunehmen und zu roden, wo sie in den letzten vierzig Jahren in Äcker und Wiesen hineingewachsen sind. Was sich für uns in der Anhörung und in der Debatte nicht erschloss, war der Grund für die Regelung. Denn Fakt ist eins, sie hilft den Landwirten nicht, die vielleicht ursprünglich annahmen, dass die Katasterflächen stimmten, die sie gepachtet haben, und deshalb danach auch die Fördermittel beantragten und anschließend von der EU wegen der zu groß angegebenen bewirtschafteten Flächen gerügt wurden. Das Thema ist erledigt und die Strafen, die hier gezahlt werden müssen, müssen gezahlt werden. Es gibt auch nicht das Problem, dass landwirtschaftliche Fläche fehlt. Wenn ich mir ansehe, was wir hier in Thüringen an Stilllegungsflächen haben, das ist ein wesentlich größerer Teil als die Hektarzahl, um die es hier mit den herausgewachsenen Waldrändern geht. Diese Regelung ist auch nicht von Wiedereinrichtern eingefordert worden, die vielleicht Flächen wieder herausgenommen haben, um damit ihren Betrieb zu gründen, und dann gesagt hätten, es ist ja nur noch die Hälfte der Fläche da gewesen. Wenn es hier im Vorfeld Klagen gegeben hätte, hätte ich ja den Sinn dieser Regelung noch irgendwo verstanden. Diese Regelung hätte - und da, Frau Dr. Klaus, habe ich einen kleinen Dissens zu Ihnen - nicht den Bodeneigentümer Geld gekostet, sondern sie hätte die betroffenen Landwirte Geld gekostet. Von denen hätte nämlich dann der Flächeneigentümer verlangt, dass sie die Rodungen durchführen. Das wäre für die Landwirtschaftsbetriebe zum Teil zu einer erheblichen Belastung gekommen. Gut, dass diese Regelung vom Tisch ist.
Es gibt aber noch einen Änderungsantrag von uns zum Waldgesetz aus relativ aktuellem Anlass. Die PDS-Fraktion, da werden Sie sich sicherlich noch daran erinnern können, lehnt es ab, zur Finanzierung der gütlichen Einigung mit dem Herzogshaus Sachsen-Weimar-Eisenach landesweit für rund 11 Mio. ! " # häuser waren ja auch noch mit dabei - zu verkaufen, weil das für uns dem Stopfen von Haushaltslöchern gleichkam. Denn jetzt soll über Waldverkauf möglich gemacht werden, dass das Geld für Prinzessin Leonie zusammenkommt. Es hätte aber auch aus jedem anderen Haushalt finanziert werden können und so erfüllt es eben diese Option, dass hier
Meine Damen und Herren, wenn ich diese Geschichte betrachte, da, muss ich sagen, ist der nächste Zugriff zum Landeswald, um Geld einzutreiben, sicherlich nicht fern. Es gibt genügend gute andere wichtige Gründe, wo Thüringen investieren muss, ob das in Hochschulen oder in Schulen ist, wo man sagen könnte, hier wäre auch Geld sehr nötig. Mit diesen Gründen könnte man sicherlich genauso gut auch wieder den Verkauf von Landeswald betreiben. Das ist nicht das Anliegen von allen Abgeordneten hier im Haus und deshalb haben wir versucht, mit unserem Änderungsantrag diese watteweichen Formulierungen, die im Gesetz stehen, durch kräftigere Formulierungen zu ersetzen. In § 31 Abs. 4 steht zurzeit: "einer Verringerung der Waldfläche ist entgegenzuwirken". Wollen wir das Verbot der Verringerung! In § 32 hier muss ich noch dazu sagen, ist uns ein kleiner Lapsus unterlaufen, wir haben "§ 34" stehen, es ist also § 32. Die ursprüngliche Regelung war hier: Einnahmen aus Veräußerungen von Forstbetriebsvermögen sollen grundsätzlich zur Verbesserung und zum Erhalt des Forstbetriebes verwendet werden. Das haben wir geändert in "müssen", diese Einnahmen müssen zum Erhalt und zur Verbesserung des Forstbetriebes verwendet werden. Auch das "grundsätzlich" muss hier weg, denn es wurde uns erklärt, grundsätzlich bedeutet immer, dass es auch Ausnahmen geben kann. Die darf es unserer Ansicht nach nicht geben. Wir müssen den Landeswald als einen ganz besonderen Reichtum Thüringens langfristig erhalten, damit er seinen Aufgaben für Natur und Erholung, die eben auch im Unterschied zum Privatwald besonders hervorzuheben sind, erhalten bleibt.
Meine Damen und Herren, nun zum nächsten Gesetz, das mit diesem Gesetzespaket behandelt wurde, zum Jagdgesetz. Hier hatten wir eine andere Auffassung zur Häufigkeit von Abschussmeldungen von Wild. Gemeinsam mit dem Jagdverband wollten wir es bei der bisherigen 6-Tage-Frist belassen. Die neue Regelung ist vierteljährlich. Sie spart Verwaltungsaufwand - das ist richtig -, aber sie ermöglicht es auch, dass der Überblick über die Erfüllung des Hegeauftrages verloren geht. Hier haben wir Sorgen. Ein Ausweg können Wildursprungszeichen sein, die im Staatswald bereits angewendet werden. Meine Damen und Herren von der Landesregierung, dann sollten wir aber auch schnellstmöglich dafür sorgen, dass diese Wildursprungszeichen im Privat- und Körperschaftswald festgeschrieben werden.
Noch etwas zum Jagdgesetz: Für uns war es unverständlich, warum der Graureiher hier geregelt wird. Die Graureiherverordnung, die ausgelaufen ist, hatte sich bewährt. Das ist sehr, sehr einhellig von vielen festgestellt worden. Wir hätten diese Graureiherverordnung nur wieder aktualisieren müssen, dann wäre die Geschichte auch gegessen gewesen. Ich glaube, es wäre die bessere, klarere Lösung des Ganzen gewesen. Damit konnten wir
Herr Wunderlich, es ist manches unverständlich, was Sie tun. Zum Fischereigesetz: Das Fischereigesetz wurde von der Landesregierung aufgemacht, um die gute fachliche Praxis, die vom Bundesnaturschutzgesetz gefordert wird, einzuführen. Herr Wunderlich, ich muss es Ihnen noch mal sagen, der Bund hat im Fischereirecht keine Regelungskompetenz, weil es eine alleinige Landesaufgabe ist. Das heißt also, es ist an uns, die gute fachliche Praxis zu definieren, und nur an uns.
In der Anhörung ist die Einführung der guten fachlichen Praxis von allen begrüßt worden. Auch die Naturschutzverbände haben hier ihr Veto nicht eingelegt. Es gibt fachlich fundierte Vorarbeiten, die Länderreferenten sind sich einig, wie die gute fachliche Praxis aussehen soll, und in Hessen ist sie sogar schon in einer Verordnung und in einem Gesetz umgesetzt worden. Aber die Damen und Herren von der CDU sahen noch Diskussionsbedarf und beerdigten diese Einführung.
Meine Damen und Herren, damit bleiben aber die Probleme der Fischerei bestehen. Diese Probleme sind eine veraltete Fischereiverordnung. Bloß mal ein Beispiel, warum die veraltet ist. Darin gibt es z.B. noch ein Mindestmaß für einen amerikanischen Flusskrebs. Dieser amerikanische Flusskrebs als Überträger der Krebspest verhindert die Wiederansiedlung der Edelkrebsbestände, die wir jetzt aufgrund der verbesserten Gewässerqualität wieder einbringen könnten. So lange ich natürlich ein Mindestmaß in so einer Fischereiverordnung drin habe und nicht sage, die müssen komplett raus, so lange werde ich mit diesem Problem nicht fertig werden.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das machen die Kormorane.)
Herr Minister, ich glaube nicht, dass der Kormoran so sonderlich gerne Krebse frisst. Ich habe das bisher bei den Magenuntersuchungen nicht vernommen.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Wir können es doch mal probieren.)
Ein nächstes Problem - das ist auch in der Anhörung vom Fischereiverband angesprochen worden - ist die Frage, dass fischereilich bewirtschaftete Gewässer und fischereilich bewirtschaftete Anlagen in Thüringen von jedem gepachtet werden können, der einen Angelschein hat. Hier wurde vom Fischereiverband die Einführung eines Fischereischeins B, wie er in anderen Bundesländern üblich ist, also eines Fischereischeins für Berufsfischer, verlangt. Vom Ministerium kam die Zusage, man wolle prüfen, wie
man dafür sorgt, dass die entsprechende Qualifizierung für die Pacht von solchen fischereilichen Anlagen auch vorhanden sein muss, bevor es zu einer Verpachtung kommt. Es ist ein konkretes Beispiel damals angesprochen worden, die Teichwirtschaft Haselbach.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis dieses Ansprechens liegt hier vor. Diese Teichwirtschaft, die bisher von einem Fischereibetrieb gepachtet worden war, wird in Zukunft vom Naturschutzbund gepachtet werden. Die Begründung dazu, die ist hanebüchen. Zum einen, diese Teichwirtschaft würde in einem FFH-Gebiet liegen. Ich bin bisher immer davon ausgegangen, FFH-Gebiet bedeutet Schutz dessen, was dort entstanden ist gerade durch die spezifische Nutzung. Die andere Begründung, die fand ich besonders putzig, ist, dass der Teichwirt durch das Ablassen des Teiches und die Auswinterung des Teiches dafür gesorgt hat, dass die Teichmuschelbestände im Teich geschädigt worden seien.
Meine Damen und Herren, was passiert denn mit einem Teich, wenn ich den nicht regelmäßig leer lasse? Da sammelt sich der Schlamm an bis oben hin und ich habe irgendwann ein Moor und dann sind durch den Sauerstoffmangel in diesem Gewässer alle Tiere darin ausgestorben. Das ist gute fachliche Praxis in der Fischerei, dass man gerade einen Teich vernünftig bewirtschaftet und wenn wir diese gute fachliche Praxis nicht schleunigst in Thüringen definieren, dann werden solche Dinge weiterhin passieren und werden den ganzen Berufsstand zu Schanden machen.
(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Ein sehr interessantes Thema. Wenn wir es dann ha- ben, sind Sie, Herr Minister, der Erste, der dagegen plädiert.)
Eine nächste Frage, die im Gesetz besprochen wurde, war die Frage der Hegegemeinschaften. Herr Wunderlich ist auf die Differenz, die die PDS-Fraktion mit anderen dort hatte, auch schon eingegangen. Das, was wir jetzt haben, ist eine kosmetische Änderung. Das Gesetz erkennt jetzt an, was es schon seit Jahren gibt, nämlich, dass es Hegegemeinschaften gibt. Es wird keine Verordnung dazu geben und es gibt auch keine Pflicht, Hegegemeinschaften bis zum Jahr 2009 an den Thüringer Fließgewässern einzuführen, obwohl die Umsetzung der Maßnahmepläne der Wasserrahmenrichtlinie eine gewässerübergreifende Bewirtschaftung von Fließgewässern verlangt.
Meine Damen und Herren, hier hätten wir Verwaltungshandeln wirklich vereinfachen können. Im Moment ist es noch so, dass die unteren Fischereibehörden zwischen den Pächtern jedes einzelnen Gewässerabschnitts klarmachen müssen, wie das Gewässer übergreifend vernünftig bewirtschaftet wird. Oft sind die unteren Fischereibehörden dazu nicht in der Lage und es ist eine Menge Arbeit. Wenn ich nur noch wenige Hegegemeinschaften an einem Fließgewässer habe, wäre diese Arbeit wesentlich übersichtlicher und wir hätten hier ab dem Jahr 2009 auch sicher sein können, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade bei der Gewässerbewirtschaftung auch vernünftig geregelt wird.