Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

Meine Damen und Herren, hier hätten wir Verwaltungshandeln wirklich vereinfachen können. Im Moment ist es noch so, dass die unteren Fischereibehörden zwischen den Pächtern jedes einzelnen Gewässerabschnitts klarmachen müssen, wie das Gewässer übergreifend vernünftig bewirtschaftet wird. Oft sind die unteren Fischereibehörden dazu nicht in der Lage und es ist eine Menge Arbeit. Wenn ich nur noch wenige Hegegemeinschaften an einem Fließgewässer habe, wäre diese Arbeit wesentlich übersichtlicher und wir hätten hier ab dem Jahr 2009 auch sicher sein können, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade bei der Gewässerbewirtschaftung auch vernünftig geregelt wird.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Man kann sie nicht zwingen, Herr Kummer.)

Herr Wunderlich, es ist merkwürdig, dass ich mich immer wieder auf Hessen berufen muss. In Hessen ist die Hegegemeinschaft auch schon als Pflicht eingeführt. Komischerweise haben wir es im Jagdrecht auch als Pflicht. Es ist schon sehr merkwürdig und ich fand eigentlich die Frist bis 2009 sehr angemessen, um sich bis dahin auf freiwilliger Basis zu einigen. Wir hätten auch Zeit gehabt, eine entsprechende Verordnung vernünftig zu erarbeiten, um hier klarzustellen, wie das dann entsprechend geregelt werden soll und wie das Land für die ersparten Aufwendungen der öffentlichen Hand gerade durch diese vielen Absprachen diese Hegegemeinschaften fördern kann.

Ein nächster Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Frage des Schutzes heimischer Fische. Im Moment steht darin, die Fischereibehörden sind zuständig für den Schutz heimischer Fische vor Fisch fressenden Tieren. Wir hatten uns den Schutz vor natürlichen Feinden gewünscht. Das ist sicherlich für den oberflächlichen Betrachter ein sehr geringer Unterschied, aber ich möchte es hier noch mal anbringen. Fisch fressende Tiere, das ist etwas anderes als z.B. ein Virus. Wir wissen gerade auch aus Zeitungsmeldungen, aus aktuellen Problemen, dass wir es im Moment mit einigen Viren zu tun haben, die gerade durch viele Fischarten, die von fernen Ländern nach Deutschland, nach Thüringen kommen, hier eingeschleppt werden. Der Herpesvirus beim Koi ist ein Beispiel, der inzwischen dafür sorgt, dass, wenn ein mit diesem Virus infizierter Fisch in einen Teich eingesetzt wird, dort fast alles eingeht, nahezu hundertprozentig, was an Fischen drin ist, und ein Herpesvirus ist kein Fisch fressendes Tier. Wir müssen aber Maßnahmen ergreifen, um unsere heimischen Fischbestände auch vor solchen Fischseuchen zu schützen. Deshalb wäre "vor natürlichen Feinden" die angebrachtere Formulierung gewesen. Nun noch zu einer nächsten Regelung, die heute schon mehrfach eine Rolle gespielt hat, die Schäden in Thüringen, die durch schwarze Vögel hervorgerufen werden. Sie spielten wieder eine Rolle, diesmal sogar von der CDU selbst beantragt. Meine Damen und Herren, ich kann dazu sagen, es ist gut, dass Vergrämung und Abschuss zum Schutz

heimischer Fische jetzt möglich sind. Ich wünschte mir hierbei nur eine vernünftige Zusammenarbeit zwischen Anglern und Naturschutzverbänden. Denn wir brauchen auch gerade die Naturschutzverbände, die uns darauf aufmerksam machen, dort, wo vielleicht keiner angelt, dass hier heimische Fische, vom Aussterben bedrohte Fischarten, in bestimmten Gewässerabschnitten vom Kormoran massiv bedroht sind.

Zu der ganzen Debatte, die es dabei gegeben hat, möchte ich noch einmal eins sagen: In einem normalen ökologischen Gleichgewicht wird sicherlich nie ein Räuber seine Beute ausrotten. In Gewässern, wie wir sie leider zurzeit noch haben in Thüringen, die begradigt sind, die kanalisiert sind, wo es wenig Versteckmöglichkeiten für Fische gibt, die in Abschnitte geteilt sind zwischen Wehren, da hat der Fisch keine Chance dem Kormoran zu entkommen und der Kormoran aufgrund des eingeschränkten Nahrungsspektrums, was er hat, gerade im Winter, wenn viele Gewässer zugefroren sind, macht diese Gewässer eben gründlich leer. Das haben Untersuchungen der Bauhaus-Universität bewiesen, die durch Befischung von Gewässern nach Kormoraneinfall festgestellt haben, dass sie zum Teil wirklich fischleer waren. Deshalb muss hier eingegriffen werden. Ich hätte mir jedoch eins gewünscht und das ist eben der andere Ansatz bei uns im Gegensatz zu Ihnen, Herr Wunderlich, dass eine Grenze für diese Abschüsse eingeführt wird. Sicherlich ist das im Moment, was in Thüringen abgeschossen wird, sehr wenig und weniger als das, was genehmigt wurde, aber die Erfahrungen in Bayern haben gezeigt, es gibt 7.000 Vögel, die dort gezählt werden in jedem Jahr und es werden rund 7.000 im Winter abgeschossen. Das heißt also, es kann mit der neuen Verordnung durchaus eine wesentliche Steigerung der Abschusszahlen geben und dann muss man auch einen Moment schaffen, wo von den Behörden gesagt wird, halt, jetzt ist Schluss, jetzt sind genügend Kormorane abgeschossen worden. Wir wollen den Kormoran nicht ganz aus Thüringen vertreiben. Das ist auch nicht im Sinn der Angler und Fischer. Deshalb hatten wir uns hier diese Obergrenze gewünscht. Wir konnten sie nicht durchsetzen, dafür aber wenigstens einen Kompromiss bei der Meldepflicht, so dass jedes Vierteljahr gemeldet werden muss. Ich hoffe, dass dann die Behörden wachsam genug sind, um rechtzeitig Stopp zu sagen, wenn die Zahl der Kormorane, sagen wir mal, deutlich unter 500 sinken würde.

Vielleicht noch eine andere Geschichte, weil uns ein entsprechendes Papier zur Verfügung gestellt wurde, der Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Graureiher und Kormoran von der Thüringer Landesanstalt für Waldund Forstwirtschaft in Gotha. Wir hatten ja viele Streitigkeiten gerade dazu, ob man Ausgleichgewässer für den Kormoran anbieten kann. In diesem Abschlussbericht ist eindeutig festgestellt, man kann auch Gewässer vorsehen für den Kormoran, in denen er entsprechend lebt, dann müssen die Fischer entschädigt werden. Es wäre also eine Geschichte, wo man durchaus darüber nach

denken könnte, gerade im Bereich der Saale-Talsperren, wo der Herr Posselt ja schon jetzt massiv von Kormoranen betroffen ist, ob man hier eine solche Lösung finden würde. Das wäre sicherlich eine Geschichte, um den Streit zwischen Naturschützern und Anglern auszuräumen. Darüber nachzudenken regt dieser Abschlussbericht an und ich denke, wir werden hier noch die eine oder die andere Diskussion haben.

Zum Schluss meiner Rede, meine sehr verehrten Damen und Herren, möchte ich mich noch einmal für die konstruktive Arbeit im Ausschuss bedanken. Da kann ich mich Herrn Wunderlich nur anschließen. Es ist vieles an Änderungsanträgen durchgegangen. Der Gesetzentwurf der Landesregierung ist deutlich verändert worden. Es haben sich auch Änderungsanträge der Opposition, diesmal auch inhaltliche Änderungsanträge, wiedergefunden und ich wünschte mir, dass wir für die Zukunft eine solche Zusammenarbeit weiterhin pflegen könnten. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Botz zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Leidwesen einiger Kollegen sicher in allen Fraktionen

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Besonders in Ihrer.)

muss ich noch einmal etwas stärker auf den Teil Kormoranverordnung eingehen. Es hat einen sehr einfachen sachlichen Grund. In der ersten Lesung lag uns dieser Teil des Gesetzespakets, das wir heute behandeln, noch nicht vor, sondern ist uns auch damals relativ kurzfristig vor einer Ausschuss-Sitzung durch die CDU in einer ersten Fassung vorgestellt worden. Vorweg noch einmal ganz klar - wir sind ja inzwischen schon zitiert worden vom Kollegen Wunderlich, ich möchte das an der Stelle bestätigen -, auch wir sind der Auffassung, dass das Kormoranproblem durch wirksamere Regelungen aus Sicht der Angler und Fischer gemildert werden muss, unstrittig. Es ist auch unstrittig, dass das Problem sich verschärft hat, nur sind wir der Auffassung, dass die neuen Lösungen, die wir dem entgegenstellen sollten, möglichst langfristig und auch aussichtsreich erfolgreich sein sollten. Derartige Lösungen müssen ein nachvollziehbares Ergebnis eines Abwägungsprozesses sein. Dieser Abwägungsprozess muss fischereiwirtschaftliche, gewässerökologische und auch gesamtgesellschaftliche Faktoren beinhalten. Für derartige Lösungsansätze gibt es aus unserer Sicht fachliche und rechtliche Begrenzungen. Im ersten Teil möchte ich auf die fachlichen Gesichtspunkte

eingehen. Uns ist allen klar, es geht nicht - ich glaube, da sind wir auch einer Auffassung - um eine Ausrottung des Kormorans oder eine Vertreibung aus dem herrlichen Freistaat Thüringen, sondern es geht um einen stärkeren Schutz besonders gefährdeter Bereiche unserer Gewässer vor den Fraßschäden dieses Vogels.

Weil das so ist, meine Damen und Herren, auch wenn es im ersten Augenblick etwas merkwürdig klingt, sollte man versuchen, die nun einmal vorhandenen Schwärme, groß oder klein, in der Winterperiode, da treten ja die Schäden überwiegend auf, so wenig wie möglich in Bewegung zu versetzen. Das hat einen ganz einfachen Grund. Jemand, der auf der Suche nach Futter ständig hin- und herfliegt, also einem Menschen soll es auch so ähnlich gehen, der entwickelt einen höheren Energiebedarf und diesen höheren Energiebedarf muss Mensch und Tier selbstverständlich mit einem größeren Nahrungsangebot wieder ausgleichen. Deshalb, meine Damen und Herren, sehen wir die Gefahr, dass überall, das steht ja hier zur Debatte, wenn ganzflächig in Thüringen gejagt werden kann und darf, dass es die Gefahr der Aufsplittung der Schwärme gibt und dass dieser Energiebedarf der Vögel steigt. Am Schluss, das ist hier überhaupt noch nicht angesprochen worden, meine Damen und Herren, wird es nur dort die gewünschte Entlastung geben, wo die regelmäßigste und intensivste Bejagung erfolgen wird. Der Druck auf kleinere und bisher weniger betroffene Bereiche wird dann erheblich steigen. Inwiefern dort dann auch wieder regelmäßige Bejagung organisiert werden kann, bleibt sehr fragwürdig. Mit Genehmigung der Frau Präsidentin würde ich hier gern einmal ganz kurz zitieren aus einem Abschlussbericht zum Forschungsprojekt Graureiher/Kormoran der Thüringer Landesanstalt für Waldund Forstwirtschaft Gotha, das uns dankenswerterweise kurz vor dem Plenum hier auch noch einmal zur Verfügung gestellt wurde, Seite 11, Punkt 2 - ich zitiere: "Vergrämungsabschüsse in den Rast- und Überwinterungsgebieten," - hier ist ausgeführt - "Abschüsse an gefährdeten Gewässern (Beispiel Bayern 96/97 mit ca. 6.200 Kor- moranen) beruhigt wohl die Gemüter der betroffenen Fischwirte, Nachweise für Schadensminderungen bzw. abnehmende Zugzahl stehen bisher aber aus. Bei konzentriertem Vergrämungsabschuss an Aufzuchtteichen ist ein verstärktes Ausweichen auf freie Gewässer (z.B. Forellenbäche) wahrscheinlich."

Deshalb, meine Damen und Herren, bleibt es unserer Auffassung nach erforderlich, eine differenzierte Vorgehensweise anzuwenden. Der Abschuss sollte dort zugelassen werden, wo die wirtschaftliche und gewässerökologische Sensibilität sehr hoch ist. Das sollte dort nicht zugelassen werden, wo diese Sensibilität eher gering ist, und zwar in einem größeren Umfang, als das jetzt im vorliegenden Paket angedacht ist.

Meine Damen und Herren, die Schadenspotenziale sind nicht an allen Orten in Thüringen gleich. Das ist doch unstrittig. Die jetzt vorliegende Regelung zwingt ja ge

radezu den Kormoran in diejenigen Gebiete, die einen besonderen Schutzstatus haben, auszuweichen. In der Realität, und darüber bitte mache sich keiner irgendwelche Illusionen, wird es noch mehr Rückzugsgebiete geben, und zwar dort, wo am wenigsten geschossen wird. Wo das sein wird, hängt dann aber nicht mehr vom Gesetzgeber ab, meine Damen und Herren, sondern davon, wo und wie stark Jagdberechtigte mobilisiert werden können. An der Stelle, Herr Minister und auch die Kollegen von der CDU-Fraktion, darf man auch einmal auf das wachsende Problem der Defizite bei den Pflichtabschüssen bei der allgemeinen, normalen Jagd, wenn ich das einmal so nennen darf, verweisen. Das scheint mir auch ein Problem zu sein, wie man einerseits diese Defizite, die ja mindestens, denke ich, denselben Stellenwert haben, abbauen will und auf der anderen Seite flächendeckend hier sozusagen die Bejagung dieser Vogelart organisieren will.

Damit komme ich zum zweiten Bereich, zu den rechtlichen Bedenken, die uns zur Ablehnung dieses Gesetzes zwingen. Sowohl die Vogelschutzrichtlinie Artikel 9 Abs. 1 als auch das Bundesnaturschutzgesetz § 43 Abs. 8 erlaubten zwar generell den Abschuss, aber eben nur, wenn es einen belegbaren Bezug von Schaden und Notwendigkeit des Abschusses gibt. Das heißt, in Thüringen hätte es einen flächendeckenden Schadensnachweis geben müssen, da ja nun auch die flächendeckende Bejagung möglich werden soll. Diese Auffassung bestätigt auch das Gutachten der Landtagsverwaltung, das unsere Fraktion in Auftrag gegeben hatte und für dessen kurzfristige Bereitstellung ich hier ausdrücklich auch den Mitarbeitern der Landtagsverwaltung noch einmal danken möchte. Einen solchen Nachweis ist uns allerdings sowohl die CDU-Fraktion als auch die Landesregierung schuldig geblieben. Es ist daher zu befürchten, dass hier bewusst eine rechtswidrige Regelung in Kauf genommen wird. Das, meine Damen und Herren, nützt auf Dauer auch den Anglern und Fischern nicht. Denn die wollen eine auf längere Frist absehbare Entlastung ihrer Situation, die auf rechtlich einwandfreier Basis steht.

Meine Damen und Herren, besonders werte Kollegen von der CDU-Fraktion, Herr Wunderlich, beschämend war auch die Rücksichtslosigkeit des ursprünglich, wie gesagt, uns kurzfristig zur Kenntnis gebrachten CDUAntrags zu diesem Thema, und zwar besonders in zwei Punkten. Da war zum einen eine ganzjährige Bejagung vorgesehen ohne Berücksichtigung irgendwelcher Brutoder Jagdzeiten und da war zweitens, und das ist auch bemerkenswert, das Recht zum Schießen sollte jedem zukommen, der im Besitz einer waffenrechtlichen Erlaubnis ist. Nicht im Besitz des Jagdscheins, sondern - und das ist ja ein Thema, das in anderem Zusammenhang, ich will es gar nicht aussprechen, vor nicht allzu langer Zeit eine gewaltige Bewegung auch im politischen Raum ausgelöst hat - es hätte der waffenrechtliche Erlaubnisschein und dann noch der Auftrag eines Pächters - lege los - gereicht. Das ist ja wohl der Gipfel gewesen, meine Damen

und Herren, das war alles andere. Herr Wunderlich, Sie haben hier von dieser Stelle heute sehr oft seriöse und ernsthafte Herangehensweisen eingefordert. Das war das Gegenteil, verehrte Kollegen von der CDU. Das war das Gegenteil von seriösen Unterlagen, die man in einem ersten Antrag in eine gesetzgebende Körperschaft einbringt. Und das war, das muss man auch sagen - da komme ich hier noch zu dem weiteren Bereich - auch kein Glanzlicht, was das zuständige Ministerium an dieser Stelle als zuständige Behörde geleistet hat. Meine Damen und Herren, hier möchte ich, sicher auch im Interesse des einen oder anderen Kollegen aus anderen Politikbereichen, einmal zum Ausdruck bringen, das war nicht unser Ziel, das müssen wir ja machen, weil die CDU-Fraktion das als einen richtigen Weg angesehen hat. Solche schwierigen, fachlich-detaillierten rechtlichen Fragen hier im Landtag gesetzgeberisch zu bearbeiten ist nicht angebracht. Diese Themen gehören in Verordnungen. Das hat die Exekutive zu leisten. Wenn das hier anders geschehen ist, was ja nicht ganz zu verhindern ist, dann ist es letzten Endes sicher eine politische Zielstellung, die in Ihrer Fraktion geboren wurde von Einzelpersönlichkeiten, getragen natürlich von der Mehrheitsfraktion, wie wir das nun schon vier Jahre lang kennen gelernt haben. Es ist ein Jammer, Herr Minister und Herr Staatssekretär, das muss ich hier in aller Deutlichkeit sagen, wie hier trotz Anwesenheit - ich verwende bewusst das Bild - des Katers oder zweier Kater, wenn ich das einmal so sagen darf, die Mäuse Wunderlich und Primas auf dem Tisch getanzt haben und Sie nichts anderes getan haben, als ängstlich über die Tischkante zu schauen. Sie sind das Ministerium für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt. Der zweite Teil dieser Behörde hat hier eine jämmerliche Rolle gespielt und Sie haben den politischen Druck ausgeübt, der zu dieser Ängstlichkeit und zu dieser unakzeptablen Verfahrensweise der Exekutive geführt hat. Schämen Sie sich, muss ich Ihnen ganz klar sagen!

(Heiterkeit Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt)

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Und Sie haben wohl den Speck dazu?)

Die Motive der CDU-Fraktion könnte man ja noch nachvollziehen. Kurz vor der Wahl dem zahlreichen Klientel der Angler derart weit entgegenzukommen, ist natürlich verführerisch, aber eben nicht sehr verantwortungsbewusst. Auf der anderen Seite - ich gehe nicht noch einmal nachdrücklich darauf ein, weil mein Vorredner das inhaltlich alles begründet hat -, Herr Wunderlich, massiv sind die Angler- und Fischereiverbände an uns alle mit guten Argumenten herangetreten. Ich wiederhole sie nicht alle noch einmal. Auch hier scheint es mir, es geht um die gute fachliche Praxis, die mit guten Argumenten von diesen Verbänden in dieses Gesetzespaket eingefordert wurde. Sie haben Ihre Position hier dargestellt. Ich schließe mich an der Stelle der Position von Herrn Kummer an.

(Zwischenruf Abg. Wunderlich, CDU: Weil Sie keine Ahnung haben.)

Und es entspricht schon einer ziemlichen Arroganz, indem man hauptsächlich argumentierend aus anderen Politikbereichen diesem Klientel genau das verwehren will, nämlich die gute fachliche Praxis endlich in diesem Bereich zu verankern. Auch das ist letzten Endes Ihre Verantwortung. Wenn Sie darauf stolz sind, dann sollen Sie es ruhig einmal sein. Wir jedenfalls sehen darin auch einen Grund, weshalb wir dem, was heute hier vorliegt, nicht zustimmen können.

Meine Damen und Herren, ich komme damit zum Schluss. Wir von der SPD-Landtagsfraktion bedauern einmal, meine Kollegin ist ja auch schon darauf eingegangen, die grundsätzliche Verfahrensweise, wie dieses Artikelgesetz hier eingeführt wurde, wie zwischendurch noch viele Dinge durch die CDU-Fraktion eingeflossen sind, äußerst kurzfristig mit Intentionen, die ich hier eindeutig versucht habe darzustellen, und auch wegen dieser Verfahrensweise, hauptsächlich aber wegen der inhaltlichen Gründe, auch zu diesem Problem Kormoranverordnung/Graureiher, lehnen wir dieses Gesetzespaket ab. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Herr Abgeordneter Krauße.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte zu einem Umwelt- und Naturschutzthema dauert heute ungewöhnlich lange. Ich finde aber, das ist notwendig. Herr Kummer sprach ja von einem Monstergesetz. Ich weiß nicht, Herr Kummer, Sie sind ja im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss. Wenn Sie dieses Gesetz aber schon überfordert, dann habe ich so meine Zweifel. Frau Dr. Klaus meinte, die SPD habe sich mit diesem Gesetz etwas näher befasst. Sollen wir daraus schließen, dass Sie sich mit anderen Gesetzen kaum oder nur oberflächlich befassen?

(Beifall bei der CDU)

Herr Dr. Botz hat sich in seiner immer wieder charmanten Art hier vorn seine Nebenhöhlen freigeschrien, allerdings muss ich dazu ganz klar sagen, viel verbale Verpackung aber fast null Inhalt.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das hätten Sie aber bei Herrn Wunderlich sagen sollen.)

(Beifall bei der CDU)

Ich habe mir die Mühe gemacht und habe die Redebeiträge

(Zwischenruf Abg. Dr. Botz, SPD: Sie haben den ersten Teil nicht verfolgt.)

der ersten Lesung zu diesem Artikelgesetz noch mal herausgezogen und durchgelesen. Ich muss sagen, damals waren Ihre Beiträge weitaus fundierter. Natürlich haben auch wir - und ich rede jetzt ganz speziell zur Kormoranverordnung - uns intensiv damit befasst, aber nicht nur mit der Kormoranverordnung, sondern auch mit dem von Ihnen so schmählich bezeichneten "Heckengesetz". Ich glaube, wir hatten uns fachlich schon darauf geeinigt, was nun Hecken- und Waldränder sind, Feldgehölze usw. usf., dieses alles werde ich jetzt nicht noch mal ansprechen. Ich weiß nicht, worüber Sie sich eigentlich beschweren. Zum einen werfen Sie uns hier während der ganzen Wahlperiode ständig vor, dass wir als CDU-Fraktion nur die Gesetzentwürfe der Landesregierung abnicken würden - so wörtlich hier gesagt worden, zwar nicht von diesem Pult aus, noch vom alten drüben, aber doch gesagt worden und zwar mehrfach -, und auf der anderen Seite, wenn wir uns mit einem Gesetzentwurf befassen und wenn wir ausführlich darüber sprechen und wenn dann Änderungen vorgenommen werden, dann stellen Sie uns wiederum so hin, als würden einige unserer Abgeordneten hier der Landesregierung ihren politischen Willen aufzwingen. Nun frage ich mich: Was wollen Sie denn nun eigentlich?

(Beifall bei der CDU)

Sollen wir als Abgeordnete, als Gesetzgeber hier ordentlich und fundiert auftreten und unsere Meinung kundtun und dort, wo wir Mängel und Defizite sehen, diese auch benennen und verändern, oder sollen wir uns zurücklehnen und sagen, die Verwaltung, die Fachleute die Landesregierung, die machen das schon? Da sind wir zu selbstbewusst und, wie ich meine, auch zu fachkompetent, um dieses einfach alles so hinnehmen zu wollen.

(Beifall bei der CDU)

Wo wir Änderungsbedarf sehen, werden wir auch, so wir es können, in Zukunft ändern.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das wird aber Zeit.)

Zur Kormoranverordnung: Eine Frage bleibt natürlich. Was tun? Herr Kummer hat fachlich recht ausführlich und fundiert dazu gesprochen, bei Herrn Botz und Frau Dr. Klaus habe ich da ein paar Zweifel. Sollen wir gar nichts tun und erstmal abwarten, was der liebe Kormoran macht? Vielleicht sollen wir ihn noch befragen?

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaus, SPD: Ich habe nichts zum Kormoran gesagt, so eine Unter- stellung!)

Tun wir etwas und sagen, wir wollen jetzt bürokratische Hürden - und Sie wissen ja genauso gut wie ich, dass das die letzten Jahre nicht so funktioniert hat, wie wir uns das vorgestellt hatten - beseitigen und dann sehen, wie die ganze Sache weitergeht. Denn eins ist doch klar: Der Kormoran wurde in den 70er-Jahren unter Schutz gestellt aus dem einfachen Grund, weil er vom Aussterben bedroht war, weil er vor der Ausrottung stand. Nun hat sich aber dieser liebe Vogel von der Rote-Liste-Art zur Plage entwickelt und, Herr Dr. Botz, wir haben keine Brutgebiete des Kormorans in Thüringen - noch nicht. Das kann noch kommen. Wenn Sie - das war sogar Herr Kummer vom ökologischen Gleichgewicht sprechen, dann muss ich auch einfach mal fragen: Der Kormoran ist ja nun mal kein typisch thüringischer Vogel, er ist ja hier zugewandert und er hat selbst auch keinerlei natürliche Feinde. Ich sage Ihnen jetzt schon: Wir werden uns in Zukunft nicht nur mit dem Kormoran befassen müssen, wir werden uns in Zukunft auch zum Beispiel mit dem Waschbären befassen müssen - das ist das nächste Problem, welches auf uns zurollt -, und der ist in Thüringen schon angekommen, der ist schon da.

Die Frage des Abschießens: Jeder der eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, darf den Kormoran abschießen. Dies war - ich sage es mal vorsichtig - ein fehlgezündeter Geistesblitz. Denn schließlich und endlich weiß jeder, der Sportschütze ist, außer denen, die Dienstwaffen tragen, also Polizei usw., die nehme ich hier mal aus, Wachdienste, Wach- und Schutzdienste - Jäger haben natürlich eine Jagderlaubnis -, aber jeder Sportschütze darf eine Waffe außer auf einem Schießstand nirgends abfeuern.

(Beifall bei der CDU)

Damit ist doch vollkommen klar, dass jetzt ein Angler nicht zum Sportschützen gehen kann und sagen: Nimm doch mal deine Schrotflinte und geh mal mit raus und schieß mir mal ein paar Kormorane ab. Das hätte nie funktioniert. "Feuer frei in Thüringen", wie Sie es bezeichnet haben, Frau Becker, wird es also nicht geben.

Die Herausnahme von Gewässern ist eine gute Idee und wir werden auch weiter darüber reden müssen. Die erste Frage, die sich da allerdings für mich ergibt, ist: Wenn wir solche Gewässer haben, die dann sozusagen als Futtergewässer für den Kormoran dienen, wer sorgt denn da ständig für Nachschub, dass in diesem Gewässer auch genügend Fische vorhanden sind?