Horst Krauße
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Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben es hier bei diesem Antrag oder Gegenstand, den dieser Antrag behandelt, mit Abfallverwertungsanlagen zu tun. Die Abfallverwertungsanlagen bzw. deren Zahl ist ja in den letzten Jahren ganz erheblich gestiegen. Der Herr Minister hat es gesagt und die Verwaltung hat jetzt natürlich alle Hände voll zu tun, diese ca. 800 Anlagen zu überwachen und diese Überwachung möglichst lückenlos zu gestalten. Seit dem Schadensereignis in Gösen - und das war durchaus kein Einzelfall in Thüringen, denn solche Brände sind bisher immer wieder aufgetreten - gibt es jedoch auch eine Vielzahl parlamentarischer Aktivitäten, die zeigen, dass auch wir uns als Landespolitiker natürlich mit diesen Dingen intensiv beschäftigen. Ich möchte hier nur einige nennen. Zum Beispiel: "Ursache der Brände in Niederpöllnitz und Gösen, ihre Konsequenzen", die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Fiedler, "Auswirkungen des Großbrandes in der Recyclinganlage Gösen", Antrag der SPD "Unregelmäßigkeiten bei der Ablagerung von Abfällen in Gösen und in Thüringen", Kleine Anfrage der Abgeordneten Becker, "Abfallablagerungen in Recyclinganlagen", Kleine Anfrage des Abgeordneten Kummer. Darüber hinaus haben sich der Umweltausschuss, der Innenausschuss und der Agrarausschuss des Öfteren intensiv mit diesen Themen beschäftigt. Die komplizierten genehmigungsrelevanten Vorschriften, die sich weit gehend auch auf Bundesrecht beziehen, sind insbesondere in der Drucksache 3/3781 umfassend aufgeführt und machen deutlich, wie komplex die Materie ist. Ich meine, wenn es gewünscht ist, kann ich die auch einmal vortragen, ich habe sie hier liegen, aber es muss nicht sein.
Bereits Mitte der 90er-Jahre regelte ein Erlass die Kontrollen und die Kontrolltätigkeit in diesen Anlagen. Das Problem, das es damit aber gibt, die Anlagen werden immer mehr, da wir in Deutschland Verwertungsweltmeister sind und sein wollen. Natürlich gibt es dann dadurch auch Schwachstellen, Gesetzeslücken, die ausgenutzt werden. Eine Kontrolle durch die staatlichen Behörden ist halt deshalb nicht ganz einfach. Neu ist jetzt - und das begrüßen wir ausdrücklich -, dass eine gebündelte Überprüfung fachübergreifend erfolgt. Somit kann man feststellen, dass Gösen hier auch eine neue Qualität gebracht hat. Man kann aber nicht behaupten, dass diese Überprüfungen vorher nicht stattgefunden hätten. An dieser Stelle sollte man allen Beteiligten für ihr Engagement danken, denn es bedarf doch einer gehörigen Kraftanstrengung, diese komplexen Kontrollen durchzuführen und an der Mängelbeseitigung zu arbeiten. Die Fortführung dieser intelligenten und integrierten Überwachung wird aufgrund der Haushalts- und Personallage nicht einfacher. Hier bietet sich aber in der gebündelten Umweltverwaltung in den Staatlichen Umweltämtern die Chance, dass dies gewährleistet werden kann. Ich bin mir durchaus nicht sicher, wenn diese Aufgaben alle kommunal geleistet werden müssten, ob wir dann die Probleme insgesamt besser in den Griff bekommen würden.
Wir müssen uns im Klaren sein, dass all der Aufwand wahrscheinlich auch in Zukunft schwarze Schafe von ihrer Arbeit nicht abhalten wird. Vielleicht kann ein gesteigerter Überwachungsdruck den einen oder anderen von seinem geplanten Handeln abhalten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der UVP-Änderungsrichtlinie und weiterer EG-Richtlinien zum Umweltschutz sieht die geänderte vierte BImSch-Verordnung nunmehr vor, dass eine Sicherheitsleistung verlangt werden kann. Ich setze voraus, dass im Rahmen der Überprüfung der Anlagen und der Anpassung an das neue Recht die Behörden diese Sicherheitsleistung bei denjenigen Anlagen auch nachträglich einfordern, wo dies durch Bundesrecht gedeckt ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wünschenswert wäre natürlich, wenn man schon im Genehmigungsverfahren beurteilen könnte, ob es denn hier für die Verwertungsprodukte überhaupt Marktchancen gibt. Denn wenn Abfälle zur Verwertung angenommen werden, muss auch das Verwertungsprodukt wirtschaftlich verwertbar, sprich verkaufbar, sein, sonst geht die Rechnung von Anfang an nicht auf und der Verwerter wird früher oder später in Konkurs gehen. Diese Fälle sind gar nicht so selten. Dass es in diesem Abfallgeschäft eine Grauzone gibt, ist unbestreitbar. Doch genauso unbestreitbar ist, dass wir eine hundertprozentige Sicherheit hier nicht in jedem Fall erreichen werden. Wir können nicht an jede Anlage 24 Stunden am Tag, sieben Tage die Woche einen Kontrolleur setzen, das können wir finanziell und personell nicht leisten. Dennoch muss durch einen hohen Kontroll- und Überwachungsdruck die Wahrscheinlichkeit solcher Großschadensereignisse wie in Gösen möglichst auf null reduziert werden. Hier müssen auch alle Möglichkeiten der behördlichen Zusammenarbeit genutzt werden. Ich meine, gute Information unter den Behörden ermöglicht dann eben auch schnelles und effektives Handeln zum Schutz unser Bürger, zur Schadensabwendung und zum Schutz von Natur und Umwelt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, sicher, mit der Frage Wasser, Abwasser, mit Beiträgen und Gebühren beschäftigen wir uns eigentlich schon seit zehn Jahren extrem intensiv. Das kann ich zumindest für unseren Arbeitskreis Umwelt und den Landesfachausschuss sagen. Viele Dinge, die jetzt vorgeschlagen wurden und die zugegebenermaßen in dem Gesetzentwurf der PDS aufgeschrieben sind, diskutieren wir auch schon sehr lange. Wir wissen aber auch, und wir wissen es deshalb so genau, weil wir uns mit den entsprechenden Leuten in der Praxis intensiv verständigt haben - mit Geschäftsführern, mit Werkleitern, mit Verbandsvorsitzenden -, dass es sehr, sehr große Probleme in der Umsetzung gibt. Dessen sind wir uns völlig bewusst.
Wenn ich heute Morgen die Redebeiträge so verfolgt habe, dann ist unterm Strich - wie jetzt bei Herrn Dittes auch wieder - eigentlich nur festzustellen, in dem einen Satz sagt man, das geht alles nicht und im nächsten Satz sagt man, das, was alles nicht geht, müssen wir aber ganz schnell machen. Wir wissen doch ganz genau, dass die der Frage der kommunalen Selbstverwaltung und ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung eine Sache ist, die nicht ganz einfach bewerkstelligt werden kann. Wir brauchen die Zeit, mit den Spitzenverbänden zu reden, und da meine ich nicht nur den Gemeinde- und Städtebund, da meine ich auch den Mieterbund, da meine ich Haus und Grund und da meine ich vor allen Dingen auch Vertreter der kommunalen Verbände. Man kann sich hier
nicht hinstellen und so tun, als wäre das Verbandsgebilde in Thüringen oder die Verbände in Thüringen eine homogene Masse, wo überall alles schlecht läuft.
Herr Dittes, wenn Sie sagen, der Mieter ist nicht betroffen, dann scheint der Vorsitzende des Mieterbunds ganz anderer Auffassung zu sein. Dann geistern Zahlen von Verdoppelungen der Gebühren im Trinkwasserbereich durch den Blätterwald. Wir haben natürlich Verbände, die das alles ohne Beitragserhebung schaffen, die auch gut gearbeitet haben und bei denen oftmals auch die Bedingungen sehr gut sind. Das ist in Ordnung und das ist vorbildlich. Aber wir haben natürlich auch Verbände, bei denen funktioniert es eben nicht. Wir müssen, wenn wir das Kommunalabgabengesetz ändern wollen, auch noch einige andere Rechtsvorschriften sicher mit ändern.
Ich habe Ihren Gesetzentwurf durchgelesen und ich muss Ihnen sagen, es ist zwar vom Grundsatz her alles aufgeschrieben, aber allein an dem Satz, den Sie hier als Abs. 10 in § 7 b vorschlagen, merkt man doch, dass Sie selber Ihrer Sache nicht zu 100 Prozent sicher sind. Da schreiben Sie: "Werden diese in Satz 1 genannten Grenzwerte überschritten, sollen die Gemeinden und Aufgabenträger für die anteiligen Investitionsaufwendungen, die zur Grenzwertüberschreitung führen, auf die Erhebung von einmaligen Beiträgen verzichten." Das ist im Grunde genommen genau das, was wir jetzt auch schon haben. Sie sollen, aber sie müssen nicht.
Schreiben Sie hinein "müssen", greife ich hier 100-prozentig in die kommunale Selbstverwaltung ein und dann besteht ein Erstattungsanspruch, den Sie dann in Absatz 11 allerdings auch schon wieder mit reingeschrieben haben: "die aus den Absätzen 1 bis 10 entstehenden Kosten einen Erstattungsanspruch gegenüber dem Land." Das heißt aber wiederum, dass wir die Allgemeinheit, nämlich den Steuerzahler, insgesamt dafür verantwortlich machen, denn letztendlich müssen wir das Geld irgendwo hernehmen. Auch das Land muss das Geld irgendwo hernehmen. Aus diesem Grund sage ich Ihnen klipp und klar, wir wollen dieses alles umsetzen. Und ohne irgendwelche Wahlkampfsprüche sage ich Ihnen auch: Das, was wir hier aussagen, dafür stehen wir auch. Ich gehe davon aus, dass viele Abgeordnete dieses Hauses in der nächsten Wahlperiode wieder hier in diesem Landtag sitzen werden und einen kollektiven Gedächtnisschwund in dieser Sache, den werden die Bürgerinitiativen mit Sicherheit verhindern.
Lassen Sie uns also - wie Herr Dittes sagte - nicht oberflächlich, sondern auf konkreter Grundlage an die Gesetzesänderungen herangehen. Nehmen wir uns die Zeit, schauen wir, was in dem Gesetzentwurf steht, schauen wir genau hin, was eventuell fehlt, was geändert werden muss und dann werden wir das Kommunalabgabengesetz und die dazu anderen nötigen rechtlichen Verordnungen so ändern, wie es eben einfach notwendig ist, aber es muss handwerklich sauber und es muss gerichts
fest sein.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Becker, Ihre Rede hat sich ja schneller gedreht als ein Windrad, und zwar nicht mal um den Kern der Sache, sondern einfach nur um ideologische Scheuklappen und ähnliche Dinge. Wir haben gedacht, dass wir diesen Antrag
einfach, verständlich, für jeden lesbar formulieren. In Ihrem Fall scheint uns das nicht gelungen zu sein. Zur Klarstellung am Anfang möchte ich sagen, zum einen ist dieser Antrag auf das Gebiet des Freistaats Thüringen bezogen, hat also insofern keine Bedeutung für den bundesweiten Ausbau der Windenergie bzw. können wir ja schließlich anderen Ländern nicht vorschreiben, wie sie mit ihrem Territorium, mit ihrer Landschaft umgehen. Punkt 2: Nicht, dass wir total gegen Windkraft sind, es steht: "für einen maßvollen Ausbau der Windenergie". Das, was man bei Ihnen herausgehört hat, Frau Becker, ist im Grunde genommen das, was uns der BUND, die Windkraftlobby und die Grünen schreiben - die Frau heißt Rothe, aber ist grün - Gleichsetzung von Windenergie und erneuerbaren Energien.
Das ist in keinem Fall richtig. Zum einen haben wir hier schon knapp 400 Windräder stehen. Mittlerweile gibt es wohl 50 genehmigte Standorte und es werden noch einmal etwa 50 dazukommen können in den Gebieten, die als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete ausgewiesen sind.
Es geht uns ganz einfach darum, dass die Kommunen und Anwohner ihre berechtigten Interessen auch wahrnehmen können.
Es ist so, dass Anfang der 90er-Jahre eine sehr hohe Begeisterung für Windkraftanlagen vorhanden war, jedenfalls in weiten Teilen, und es wurden Gebiete als Vorrang- und Vorbehaltsgebiete in den regionalen Raumordnungsplänen ausgewiesen. Dies ist auch richtig und notwendig, denn dadurch wird wilden Bauanträgen überall im Außenbereich vorgebeugt, denn diese Privilegierung der Windkraftanlagen ist dann standortbezogen bzw. auf diese Flächen begrenzt. Die Privilegierung im Außenbereich, das muss man sagen, ist 1996 Gesetz geworden und im Bau- und Raumordnungsgesetz von 1998 nochmals festgeschrieben. Diese Entscheidung ist nach unserer Meinung auch damals vollkommen richtig gewesen, nur muss man sehen, wir haben Mitte der 90er-Jahre über Anlagen gesprochen mit Nabenhöhen so um die 40, 45, die ganz großen 50 Meter. Dementsprechend ist natürlich auch die Beeinflussung des Landschaftsbilds wesentlich geringer gewesen. Heute reden wir über Nabenhöhen bis zu 150 Meter und einem Rotordurchmesser von 100 Metern. Wenn Sie mal zum Vergleich das Bild einer solchen Windkraftanlage gegen das Bild eines
Jumbojets setzen, der verschwindet in dieser Silhouette. Das mag für windhöffige Standorte alles richtig sein und man muss auch sehen, dass die Anlagengrößen heute auch mit anderen Leistungsgrößen einhergehen. Ich habe mir den Kommentar zu dem Bundesverwaltungsgerichtsurteil zur Errichtung von Windkraftanlagen durchgelesen. Dort spielt in der Regel die CO2-freie Energiegewinnung die allererste Rolle und diese wird hier über Interessen von Natur und Landschaft gestellt, eben wegen der CO2-Vermeidung.
Wir sind allerdings einer etwas anderen Auffassung im Vergleich zu den Windkraftbetreibern, die uns gesagt haben, sie bauen nur dort Windkraftanlagen, wo es Einverständnis seitens der Kommunen und der Anwohner gibt. Dies scheint offenbar nicht der Fall zu sein, sonst gäbe es nicht auch immer wieder auf Thüringen bezogen, ich rede jetzt nicht von den bundesweit agierenden Vereinigungen, sondern nur auf Thüringen bezogen, jede Menge Konflikte zwischen Anwohnern, Kommunen und den Windkraftbetreibern. In meinem Heimatort ist es so, dass da auch ein Rechtsstreit um Windkraftstandorte anhängig ist. Die Gemeinde hat sich klar dagegen positioniert, die Einwohner haben sich dagegen positioniert und die Sache liegt bei Gericht. Wenn es denn so wäre, dass die Windkraftbetreiber sagen, jawohl, wir machen das nur oder wir bauen nur, wenn die Bevölkerung vor Ort einverstanden ist, dann gäbe es ja diese Konflikte nicht. Sie sprachen davon, übrigens ist das in dem Brief von Bündnis 90/Die Grünen, BUND und Regionalverband des Thüringer Bundesverbands Windenergie auch so dargestellt worden, dass wir sozusagen das Weltklima gefährden, wenn wir die Windenergie behutsam ausbauen wollen. Klar sein muss immer wieder, es ist nicht so, dass wir ein Verbot der Windenergiegewinnung wollen, sondern wir wollen sie nur dort, wo sie noch sinnvoll ist. Da kann ich Ihnen auch mal zwei Zahlen nennen. Die Arbeitsleistung der Thüringer Windkraftanlagen beträgt durchschnittlich 1.500 bis 1.800 Stunden im Jahr. Rechnen Sie das mal aus, da kommen Sie auf runde drei Monate. Und was machen Sie denn das restliche Dreivierteljahr? Sie brauchen also Kompensationskraftwerke. Nachgewiesenermaßen brauchen Sie für ein KW Windenergie 0,8 KW Kompensationsleistung. So viel zu Ihrer CO2Einsparung. Diese Kompensationskraftwerke, die stehen natürlich nicht neben den Windparks, die stehen irgendwo anders. Und jetzt kommen wir zu Ihren Starkstrommasten. Die Starkstrommasten werden zunehmen müssen, weil die Verbundnetze ausgebaut werden, das sagen die Energieversorger übrigens ganz genauso, um nämlich den Strom genau dort hinzubringen, wo er benötigt wird, wenn die Windenergie eben mal schläft. Dann haben Sie noch einen kleinen Vorteil bei den Starkstrommasten - die ich nun auch nicht sonderlich mag, mir wäre es auch lieber, man könnte die nach und nach verschwinden lassen -, nämlich die drehen sich nicht so schnell wie Windräder
und werfen deshalb mit dem Dispoeffekt. Das ist der Vorteil bei der ganzen Geschichte. Wir müssen schlicht und ergreifend einfach mal die ideologischen Scheuklappen abnehmen und müssen sagen, wenn wir nach ein paar Jahren oder nach 10 Jahren jetzt feststellen, dass die Windenergie im Binnenland einfach nicht so ökonomisch arbeiten kann, sondern nur mit hoher Förderung arbeiten kann, dann sollten wir doch die Möglichkeit haben und da muss uns doch die Möglichkeit eingeräumt werden, dass wir sagen, gut, die Windkraft ist für den Standort Thüringen weit gehend ausgereizt, dann müssen wir uns auf andere erneuerbare Energien mehr konzentrieren. Wenn ich dann sehe, wie zum einen auch die grüne Fraktion, der BUND gegen die Wasserkraft wettert, ich nenne hier nur das Beispiel Goldisthal, dort wird das Wasser mehrfach genutzt.
Es gibt dort keinen CO2-Ausstoß bei der Energiegewinnung, aber dort lässt man sich sein Klagerecht gut bezahlen
und meint, man hätte hier etwas für die Umwelt getan. Nun sage ich, gerade ein solches Kraftwerk ist ein Rieseneingriff in die Natur, unbestritten. Auf der anderen Seite ist die Beeinflussung des Landschaftsbilds nicht mal ein Bruchteil dessen, was Hunderte von Windrädern in der Landschaft bewirken.
Abgesehen davon habe ich natürlich den Spiegelartikel gelesen; ich habe das Urgestein Franz Alt gelesen, es ist also nicht so, dass wir uns nicht auch mit den Wirtschaftsleuten abgestimmt hätten; auch hier gab es sehr kontroverse Diskussionen, und ich sage Ihnen, dieser Antrag ist auch nicht von heute auf morgen entstanden, sondern ungefähr seit Anfang Dezember letzten Jahres beschäftigen wir uns intensiv mit dieser Geschichte. Zur Frage der Arbeitsplätze, ganz direkt gesprochen, ca. 700 Arbeitsplätze sind in Thüringen bei der Herstellung von Windkraftanlagen gebunden. Das ist richtig. Aber die Zahl sinkt und sie sinkt erstaunlicherweise schon seit einigen Monaten, ohne dass unser Antrag bekannt war. Wenn die letzten 150 Windkraftanlagen für Thüringen produziert sind, dann sagen Sie mir einfach mal, wenn dieser Antrag die Arbeitsplätze vernichtet, was machen die Leute dann, wenn diese Anlagen aufgestellt sind, wenn die Produktion für unseren Thüringer Standort beendet ist. Das ist doch vollkommener Unsinn, was hier behauptet wird. Ich sage es noch einmal: Wir sind hier schlicht und ergreifend davon ausge
gangen für unser Bundesland Thüringen. Dann kann man sich ja zum Beispiel mal damit befassen, mit Windkraftgrenzen und -möglichkeiten - Forum des Regierungspräsidenten von Kassel vom 06.11.02; Konfliktfelder, wachsende Größe und Anzahl der Windkraftanlagen; Erweiterung von Windkrafteinzelstandorten; erhebliche Fernwirkung im Mittelgebirge; zunehmende Bedeutung der Kulturlandschaft als Erholungsraum; steigender Regenerationsbedarf der Menschen; Verringerung unzerschnittener und unbelasteter Räume. So viel zu den Kernpunkten.
Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht auch an einen Kreistagsbeschluss des Landkreises Nordhausen erinnern; wenn ich es recht in Erinnerung habe, ich könnte es Ihnen auch noch mal raussuchen, ist der wohl mit nur 2 Gegenstimmen verabschiedet worden. Gut, eine mag ja von Ihnen gewesen sein, das ist jetzt auch...
Ach, Sie waren nicht da. Frau Becker, das halte ich aber jetzt für sehr riskant, bei einem solchen brisanten Thema nehmen Sie sich frei?
Oder haben Sie sich vor der Entscheidung gedrückt?
Man kann aber natürlich immer in allen Belangen sehr verschiedener Meinung sein. Ich habe hier einen Bericht, ein Gutachten "Ermittlung der Arbeitsplätze und Beschäftigungsauswirkungen im Bereich erneuerbare Energien" Dezember 2003, Auftraggeber: Hans-Böckler-Stiftung - steht nicht in dem Verdacht der CDU nahe zu stehen. Wir haben dazu ein Gutachten des Wissenschaftlichen Beirats beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit vom 16. Januar 2004. Dieses Gutachten beschäftigt sich genau mit dem Thema nachwachsende bzw. erneuerbare Energien, insbesondere mit der Windkraft. Hier möchte ich Ihnen bitte den letzten Absatz, nämlich die Schlussfolgerung zitieren. Der Wissenschaftliche Beirat des Bundesministeriums für Wirtschaft, vermute ich, wird auch der CDU nicht unbedingt nahe stehen - und man schreibt hier: "Mit dem Beginn eines funktionierenden Marktes für CO2-Emissionslizenzen in Europa verändert sich die Wirkung des EEG. Hat es bisher, wenn auch mit sehr hohen volkswirtschaftlichen Kosten zur Reduktion von CO2-Emissionen beigetragen, so wird sein Gesamteffekt auf die Reduktion von CO2-Emissionen nach der Implementierung dieses Lizenzmarktes gleich Null sein. Es wird dann zu einem ökologisch nutzlosen, aber volkswirtschaftlich sehr teurem Instrument und müsste konsequenter
weise abgeschafft werden." Dies alles können Sie nachlesen; dies alles ist auf wissenschaftlicher Basis geschrieben, wie ich meine, weit gehend auf Fakten beruhend. Wir haben überhaupt keine Notwendigkeit bei solch einem Antrag, wie wir ihn hier vorlegen, uns gegenseitig politisch in einer Weise Versagen, Unfähigkeit, Unwilligkeit und Überflüssigkeit vorzuwerfen, wie das von Frau Becker gerade getan wurde. Ich meine, wir sollten nach wie vor im Gespräch bleiben, aber
wir sollen, nein, wir müssen auch die Sorgen, die
Befürchtungen unserer Bürger ernst nehmen und das hat Frau Becker ja eigentlich in ihrem Beitrag bestätigt. Natürlich müssen wir darauf achten, dass unsere Landschaft nicht total verbaut wird. Wenn mir sogar die Grünen schreiben, dass ihnen die Natur und Landschaft weniger wichtig ist als die CO2-Emissionseinsparung durch ein Windrad, dann frage ich mich langsam ein bisschen, wo sind wir eigentlich hingekommen.
Wir sind schließlich als Thüringer Landtag dafür da, die Interessen und die Meinung unserer Bürger aufzunehmen und, so weit wir es können, so weit wir es in unserem Rahmen - und das ist nun mal nur die regionale Planungsgemeinschaft, die Regionalplanung - umsetzen können, so lange werden wir diese Interessen wahrnehmen, werden wir es versuchen. Wir wollen und werden Windkraft nicht verhindern, das ist vollkommen klar. Aber bitte, Windkraftnutzung dort, wo sie sinnvoll und wo sie auch noch ökologisch betreibbar ist. Sie werden sehen, jetzt nach der Ersten Novelle des EEG, wie sich das gerade auf das Binnenland auswirkt. Wenn Sie mal nachgelesen haben, was im Bundesrat dazu geschrieben wurde, dann werden Sie sehr schnell merken, dass man genau dieses erreichen will, nämlich unlukrative Standorte - Standorte, die von der Ökonomie her nicht akzeptabel sind - durch die Absenkung auszuschließen. Das entspricht im Grunde genommen genau dem, was wir als Antrag hier vorbringen. Der Bürger soll wieder mitreden können; Sie rennen durch's Land und sagen, wir müssen Unterschriften für mehr Demokratie sammeln und wenn wir die Sorgen von Bürgern aufnehmen, dann werfen Sie uns vor - und Herr Kummer wird es dann auch gleich noch tun -, wir würden nur die
Emotionen der Bürger aufnehmen.
Ja, du lieber Gott, wozu sind wir denn eigentlich da?
Wenn wir in diesem Fall wirklich wieder mal, ich muss es sagen, schneller gewesen sind als Sie...
Ja, damit müssen Sie halt einfach leben; dann müssen Sie sich auch mal mit breiteren Themen befassen und nicht immer nur einseitig auf Kommunalgebühren und Beiträge ausgerichtet sein. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die Debatte zu einem Umwelt- und Naturschutzthema dauert heute ungewöhnlich lange. Ich finde aber, das ist notwendig. Herr Kummer sprach ja von einem Monstergesetz. Ich weiß nicht, Herr Kummer, Sie sind ja im Landwirtschaftsausschuss und im Umweltausschuss. Wenn Sie dieses Gesetz aber schon überfordert, dann habe ich so meine Zweifel. Frau Dr. Klaus meinte, die SPD habe sich mit diesem Gesetz etwas näher befasst. Sollen wir daraus schließen, dass Sie sich mit anderen Gesetzen kaum oder nur oberflächlich befassen?
Herr Dr. Botz hat sich in seiner immer wieder charmanten Art hier vorn seine Nebenhöhlen freigeschrien, allerdings muss ich dazu ganz klar sagen, viel verbale Verpackung aber fast null Inhalt.
Ich habe mir die Mühe gemacht und habe die Redebeiträge
der ersten Lesung zu diesem Artikelgesetz noch mal herausgezogen und durchgelesen. Ich muss sagen, damals waren Ihre Beiträge weitaus fundierter. Natürlich haben auch wir - und ich rede jetzt ganz speziell zur Kormoranverordnung - uns intensiv damit befasst, aber nicht nur mit der Kormoranverordnung, sondern auch mit dem von Ihnen so schmählich bezeichneten "Heckengesetz". Ich glaube, wir hatten uns fachlich schon darauf geeinigt, was nun Hecken- und Waldränder sind, Feldgehölze usw. usf., dieses alles werde ich jetzt nicht noch mal ansprechen. Ich weiß nicht, worüber Sie sich eigentlich beschweren. Zum einen werfen Sie uns hier während der ganzen Wahlperiode ständig vor, dass wir als CDU-Fraktion nur die Gesetzentwürfe der Landesregierung abnicken würden - so wörtlich hier gesagt worden, zwar nicht von diesem Pult aus, noch vom alten drüben, aber doch gesagt worden und zwar mehrfach -, und auf der anderen Seite, wenn wir uns mit einem Gesetzentwurf befassen und wenn wir ausführlich darüber sprechen und wenn dann Änderungen vorgenommen werden, dann stellen Sie uns wiederum so hin, als würden einige unserer Abgeordneten hier der Landesregierung ihren politischen Willen aufzwingen. Nun frage ich mich: Was wollen Sie denn nun eigentlich?
Sollen wir als Abgeordnete, als Gesetzgeber hier ordentlich und fundiert auftreten und unsere Meinung kundtun und dort, wo wir Mängel und Defizite sehen, diese auch benennen und verändern, oder sollen wir uns zurücklehnen und sagen, die Verwaltung, die Fachleute die Landesregierung, die machen das schon? Da sind wir zu selbstbewusst und, wie ich meine, auch zu fachkompetent, um dieses einfach alles so hinnehmen zu wollen.
Wo wir Änderungsbedarf sehen, werden wir auch, so wir es können, in Zukunft ändern.
Zur Kormoranverordnung: Eine Frage bleibt natürlich. Was tun? Herr Kummer hat fachlich recht ausführlich und fundiert dazu gesprochen, bei Herrn Botz und Frau Dr. Klaus habe ich da ein paar Zweifel. Sollen wir gar nichts tun und erstmal abwarten, was der liebe Kormoran macht? Vielleicht sollen wir ihn noch befragen?
Tun wir etwas und sagen, wir wollen jetzt bürokratische Hürden - und Sie wissen ja genauso gut wie ich, dass das die letzten Jahre nicht so funktioniert hat, wie wir uns das vorgestellt hatten - beseitigen und dann sehen, wie die ganze Sache weitergeht. Denn eins ist doch klar: Der Kormoran wurde in den 70er-Jahren unter Schutz gestellt aus dem einfachen Grund, weil er vom Aussterben bedroht war, weil er vor der Ausrottung stand. Nun hat sich aber dieser liebe Vogel von der Rote-Liste-Art zur Plage entwickelt und, Herr Dr. Botz, wir haben keine Brutgebiete des Kormorans in Thüringen - noch nicht. Das kann noch kommen. Wenn Sie - das war sogar Herr Kummer vom ökologischen Gleichgewicht sprechen, dann muss ich auch einfach mal fragen: Der Kormoran ist ja nun mal kein typisch thüringischer Vogel, er ist ja hier zugewandert und er hat selbst auch keinerlei natürliche Feinde. Ich sage Ihnen jetzt schon: Wir werden uns in Zukunft nicht nur mit dem Kormoran befassen müssen, wir werden uns in Zukunft auch zum Beispiel mit dem Waschbären befassen müssen - das ist das nächste Problem, welches auf uns zurollt -, und der ist in Thüringen schon angekommen, der ist schon da.
Die Frage des Abschießens: Jeder der eine waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, darf den Kormoran abschießen. Dies war - ich sage es mal vorsichtig - ein fehlgezündeter Geistesblitz. Denn schließlich und endlich weiß jeder, der Sportschütze ist, außer denen, die Dienstwaffen tragen, also Polizei usw., die nehme ich hier mal aus, Wachdienste, Wach- und Schutzdienste - Jäger haben natürlich eine Jagderlaubnis -, aber jeder Sportschütze darf eine Waffe außer auf einem Schießstand nirgends abfeuern.
Damit ist doch vollkommen klar, dass jetzt ein Angler nicht zum Sportschützen gehen kann und sagen: Nimm doch mal deine Schrotflinte und geh mal mit raus und schieß mir mal ein paar Kormorane ab. Das hätte nie funktioniert. "Feuer frei in Thüringen", wie Sie es bezeichnet haben, Frau Becker, wird es also nicht geben.
Die Herausnahme von Gewässern ist eine gute Idee und wir werden auch weiter darüber reden müssen. Die erste Frage, die sich da allerdings für mich ergibt, ist: Wenn wir solche Gewässer haben, die dann sozusagen als Futtergewässer für den Kormoran dienen, wer sorgt denn da ständig für Nachschub, dass in diesem Gewässer auch genügend Fische vorhanden sind?
Das ist sehr lobenswert, Herr Dr. Botz, dass Sie das so erkennen und wir nehmen dies natürlich auch gerne an. Allerdings wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie sich dann bei der Realisierung dieses Vorhabens als SPD nicht so weit zurückhalten, wie zum Beispiel mit Vorschlägen zu
dem vorliegenden Gesetz, denn meckern kann jeder, aber mal eine eigene Idee einbringen, da hängt es dann doch schon hin und wieder ein bisschen bei Ihnen.
Es ist auch nachgewiesen, dass in Bayern die Winterbestände trotz eines relativ rigiden Abschussszenarios in etwa immer gleich bleiben, das heißt, es wandern immer wieder jedes Jahr neue Vögel nach und ernst zu nehmende Vogelkundler sagen uns ja auch klipp und klar, eine tatsächliche Bekämpfung, eine Dezimierung der Population wäre ja nur in den Brutgebieten möglich. Deshalb denke ich, dass eine europäische Lösung in diesem Fall durchaus das Richtige wäre und deshalb sind wir auch überhaupt nicht traurig, wenn sich jetzt ein Vogelschutzbund an Brüssel gewandt hat, an die EU gewandt hat, um unsere noch nicht einmal beschlossene Kormoranverordnung überprüfen zu lassen. Ich hoffe, dass wir dann a) Hilfe, b) gewisse Richtlinien und Standards bekommen. Ich bin mir ziemlich sicher, wenn wir diese Kormoranverordnung heute so beschlossen haben, dass wir spätestens nächstes Jahr im Winter, wenn die ersten Erfahrungen vorliegen, sagen werden, es hat vielleicht nicht viel gebracht, oder es ist der Weisheit letzter Schluss noch lange nicht gewesen und wir werden weiterhin an dieser Sache arbeiten müssen. Nur, jetzt gar nichts tun und die Hände in den Schoß legen, das ist nicht unsere Sache und man erwartet von der Politik, dass man etwas tut. Wenn wir zu dem Ergebnis kommen, dass es nicht hundertprozentig richtig ist, sondern vielleicht nur zu 80 Prozent, dann müssen wir eben diese anderen Prozente noch in einer neuen Verordnung nachbessern. Dazu wird die Landesregierung ja im Übrigen auch ermächtigt. Was das Nachbessern anlangt, da brauchen wir ja bloß nach Berlin zu schauen, bei den Gesetzen dort ist noch nicht einmal die Tinte trocken, da ist noch nicht einmal die Unterschrift richtig trocken, da wird schon nachgebessert. Lassen wir uns ein oder eineinhalb Jahre Zeit und müssen dann vielleicht auch noch einmal nachbessern. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, man merkt auch an der heutigen Berichterstattung ganz deutlich, dass wir unsere Berichterstatter im Umweltausschuss sehr sorgfältig auswählen
jawohl, das kann man so sagen, nur kein Neid, liebe Kollegen, das kann man so sagen -, denn durch die Berichterstattung des Kollegen Braasch war ja der Werdegang des Gesetzes im Ausschuss sehr deutlich nachvollziehbar.
Im Grunde genommen ist dem nicht mehr viel hinzuzufügen. Die Belange des Bodenschutzes sind uns wichtig. Boden ist eines der Güter, das nicht beliebig, ja, eigentlich überhaupt nicht vermehrbar ist. Es war eine Frage der Zuständigkeiten, Rechten und Pflichten von Grundeigentümern, Betretungsrechte, alles, was dazu gehört, ist
nun in einem Gesetz und nicht mehr wie vorher in verschiedenen Fachgesetzen verstreut.
Herr Kummer, wenn Sie sich mit der Frage der Auskunftspflicht nicht durchsetzen konnten, seien Sie nicht traurig, warten wir es ab, wie es im Vollzug läuft. Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte jetzt noch einmal wiederholen, dass wir heute über die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie reden und dass uns das eine Pflicht ist, der wir nicht ausweichen können. Ich könnte nochmals darüber referieren, was mäßige Belastung ist und was von einem guten ökologischen Zustand erwartet wird. Dies alles ist hier schon recht ausführlich gesagt worden. Was allerdings nicht gesagt worden ist, ist der Zeitrahmen, über den wir hier sprechen.
Wir haben zur Erfassung des Gewässerzustands bis zum Jahr 2006 Zeit. Das ist weiß Gott eine sehr kurze Zeit und es ist eilbedürftig hier etwas zu tun, aber die Europäische Wasserrahmenrichtlinie ist natürlich auch eine große Aufgabe. Die flussgebietsbezogene Bewirtschaftung, die länderübergreifend organisiert ist, macht natürlich auch ganz andere Abstimmungsrunden notwendig, als man das tun könnte, wenn wir nur in unseren kleinen Ländergrenzen arbeiten würden. Die Maßnahmenprogramme, die dann erstellt werden müssen, und die Bewirtschaftungspläne haben noch einmal Zeit bis zum Jahr 2009 und dies nicht ohne Grund. Hier ist es wichtig, dass man sorgfältig arbeitet. Deshalb halte ich es einfach für unredlich, jetzt von der Landesregierung zu fordern, man müsse genaue finanzielle Konsequenzen, genaue finanzielle Belastungen jetzt schon oder in nächster Zeit darstellen können. Dies kann nicht funktionieren.
Nicht unerwähnt darf natürlich bleiben, dass die Landesregierung schon kurz nach der Veröffentlichung der EUWasserrahmenrichtlinie den ersten Infobrief herausgegeben hat. Dort wurde über die aktuelle Beschlusslage über Begriffe und Instrumente informiert. Diesem ersten Infobrief sind mittlerweile drei weitere gefolgt. Es ist für uns heute die Aufgabe, eine landesgesetzliche Regelung für diese EU-Wasserrahmenrichtlinie zu schaffen. Es ist von
meinen Vorrednern gesagt worden, wir haben uns intensiv im Ausschuss in mehreren Sitzungen damit befasst. Wir haben eine Anhörung dazu durchgeführt und es ist wie immer bei solchen gesetzlichen Regelungen, man kann nicht jedem Wunsch gerecht werden. Wir werden das Notwendige und das Nötige umsetzen. Wir werden aber über das, was die EU von uns fordert, nicht hinausgehen. Denn dies alles hat auch mit Kosten zu tun. Wir haben als CDUFraktion in die Debatte oder in die Behandlung eine anfangs etwas belächelte und als nicht sonderlich maßgeblich wichtige Sache, das Problem der Karten, eingebracht, dass man nunmehr digitale Karten auch aus anderen Fachbehörden zur Festsetzung von Wasserschutzgebieten nutzen kann. Dies erschien uns sehr wichtig und dies ist auch von den entsprechenden Behörden angemahnt worden.
Nun zu den Änderungsanträgen von SPD und PDS: Zunächst möchte ich anmerken, die Deichzuordnung und die Unterhaltung der Deiche hat mit dem eigentlichen Anliegen der EU-Wasserrahmenrichtlinie direkt nichts zu tun.
Es war klar und eindeutig Thema der ersten Novellierung, als es nämlich auch in hohem Maße um den Hochwasserschutz ging. Man muss natürlich bei einer Deichzuordnung, die sollte uns durchaus im Umweltausschuss weiter beschäftigen, die Frage der Finanzierung, insbesondere der solidarischen Finanzierung mit im Auge behalten und es ist natürlich auch angesprochen worden, wie kann man es denn bezahlen und wer kann es bezahlen, und wo nehmen wir das Geld her. Dies ist aber nicht primäres Thema unserer heutigen Beratung, unserer heutigen Besprechung zum Gesetz.
Was die Frage Versickerung anbelangt, Herr Kummer: Ich meine, die Versickerung ist in der Thüringer Niederschlagswasserversickerungsverordnung - ein wahrhaft gigantisches Wort - durchaus zutreffend beschrieben und dort ist auch der Versickerung der Vorrang gegeben.
Dass Versickerung natürlich nur bedingt dem Hochwasserschutz dienen kann, das haben wir bei den letzten Hochwasserereignissen erleben müssen, denn wenn aufgrund lang anhaltender Niederschläge die Böden dermaßen gesättigt sind, dass sie kein Wasser mehr aufnehmen können und dass kein Wasser mehr versickern kann, dann nützt Ihnen auch die beste Versickerungsverordnung nichts, dann läuft das Wasser eben einfach ab. Und genau dies war ja der Fall, vor allem in den Gebirgsregionen.
Insgesamt war der Hochwasserschutz Gegenstand der vorangegangenen Novelle und genau aus dem Grund, dass man nicht beides, alles und jedes ineinander vermischt, gab es auch diese zwei Novellierungen, weil das zwei Themen sind, die natürlich miteinander zusammenhängen und die mit Wasser zu tun haben, die aber insgesamt mit der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie, und deshalb wollten wir
diese zweite Novellierung, so direkt nicht verknüpft werden können, denn hier geht es um den guten ökologischen Zustand der Gewässer und das wissen Sie sehr genau.
Den Änderungsantrag, den wir als CDU-Fraktion heute ins Plenum noch mal einbringen - Frau Becker hat es etwas verwundert zur Kenntnis genommen -,
ist wirklich entstanden aufgrund nochmaliger intensiver Beratung in unserer Fraktion. Und es ist so,
nüchtern betrachtet, die paar Worte, die hier stehen, sind für die meisten nicht nachzuvollziehen, es ist halt so, dass wir den ursprünglichen Abs. 4 in § 71 so stehen lassen wollen, wie er bisher im Gesetz gestanden hat.
Wir meinen, dass es schon bei der jetzigen Haushaltslage der Kommunen extrem schwierig ist,
noch weitere große Aufgaben zu schultern und wir befürchten zum anderen, dass, wenn die Kommunen diese Aufgabenlast nicht ohne weiteres schultern können, dann in einer Art von Umlagen oder Beiträgen die Lasten auf die Bürger, auf die Anlieger umgelegt werden könnten. Das kann nicht unser Ziel sein.
Wir haben natürlich auch, das muss ich an dieser Stelle nochmals betonen, die große Hoffnung, dass, wenn die Kosten im Jahr 2006 dann festgestellt sind, es dann dem Bund und damit uns als Land und den Kommunen wieder wesentlich besser geht als heute, so dass wir dann doch in der Lage sind, auch diese Lasten gemeinsam besser zu tragen. Vielen Dank.
Entschuldigung, das Wichtigste hätte ich beinahe vergessen: Ich bitte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen, den Änderungsantrag der SPD abzulehnen und den Entschließungsantrag der PDS ebenfalls abzulehnen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben hier, und ich rede nur über den Bereich Naturschutz, wieder mal einen Kompromiss zu finden, der sowohl den Belangen des Naturschutzes als aber auch den berechtigten Interessen der Grundeigentümer und der Nutzer der landwirtschaftlichen Flächen gerecht werden soll. Dass das nicht einfach ist, dessen sind wir uns voll und ganz bewusst. Meine Vorredner haben es ja schon betont, wir müssen uns in den betreffenden Ausschüssen ein
gehend damit befassen. Eine Anhörung ist hier sicher sinnvoll, da natürlich dann zum einen unsere gezielten Fragen und zum anderen aber auch die unterschiedlichen Meinungen und Auffassungen der Befragten uns hoffentlich den Weg dahin weisen werden, dass wir eine vernünftige und gute Entscheidung bei diesem Gesetz treffen. Sicher, Herr Kummer, Sie sagen, die Waldränder, es wird oft auch von Hecken gesprochen, das ist eine Frage, die naturschutzrechtlich sehr wichtig ist. Da gebe ich Ihnen Recht, nur müssen wir hier wirklich unterscheiden zwischen Waldrändern, Hecken und Feldgehölzen, die ohnehin unter Schutz stehen. Diese Unterscheidung, Herr Dr. Botz hat sie auch noch einmal angesprochen, wird die Forstbehörde nach eingehender Prüfung treffen müssen, so ist es zumindest vorgesehen. Mir ist auch vollkommen klar, dass wir hier nicht leichtfertig vorgehen dürfen, sondern dass hier genau hingeschaut werden muss. Es geht keineswegs um eine Ausräumung der Landschaft.
Dass dieses Problem seit Anfang der 90er-Jahre bekannt ist, Herr Kollege Dr. Botz, glaube ich Ihnen gern. Nur wir müssen auch einfach konstatieren, welche Mess- und Feststellungsmöglichkeiten damals vorhanden waren und mit welchen technischen Möglichkeiten man heute hier agieren kann. Was nun die Möglichkeit von Förderung und Ausgleich anbelangt, diese Gedanken habe ich auch schon verschiedentlich gehört, vor allen Dingen auch von den Naturschutzverbänden, dass man da sowohl mit dem Bund als auch mit der EU Gespräche führen könne. Ich kann nur sagen, unsere Unterstützung dazu wollen wir gern geben. Mir ist auch jedes Gehölz, das stehen bleiben kann, lieber als eines, das unbedingt abgeschnitten werden muss. Aber ich bitte dann auch die Naturschutz- und Umweltverbände, uns genau in diesem Anliegen massiv zu unterstützen. Denn klar ist eins, wir müssen - wie ich am Anfang gesagt habe - neben den berechtigten Interessen des Umwelt- und Naturschutzes auch die Interessen der Eigentümer und Landnutzer berücksichtigen. Wie verschieden das manchmal so zugeht, das erlebe ich immer wieder in Jena an den Orchideenhängen. Wenn man dort vorbeifährt und schaut mal hin, so von der Autobahn, wenn man nicht so schnell fahren kann und ein bisschen Zeit zum Sehen hat, was da an Hecken und Gehölzen, an Büschen herausgeschnitten wird, um Lebensraum für die Orchideen zu schaffen. Oder ein Beispiel, das ich aus meiner Ecke kenne; dort mussten am Waldrand Gehölze massiv entfernt werden, um eine in ihrem Bestand bedrohte Erikaart zu retten. Das alles sind Dinge, die kann man zwar in der Größe und in der Massivität mit den jetzigen eventuell anstehenden Eingriffen nicht vergleichen, aber sie zeigen doch wie diffizil Naturschutz, Umweltschutz, Landschaftsschutz oftmals ist. Ich meine auch, eine Anhörung, eine Behandlung in unseren Ausschüssen ist hier nötig, aber - mein Kollege Primas hat es ganz am Anfang gesagt - es besteht auch eine gewisse Eilbedürftigkeit und deshalb bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, dass wir uns mit der Sache zügig und eingehend beschäftigen, um am Ende ein möglichst gutes Ergebnis für alle Beteiligten zu erreichen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dem Dank an die Einsatzkräfte vor Ort, ich glaube, dem können wir uns hier uneingeschränkt alle in diesem Hause anschließen. Da muss man auch nicht unbedingt die einzelnen Fraktionen benennen. Jedem Ehrenamtlichen, der sich einer solchen Aufgabe stellt, gebührt höchster Dank und Anerkennung.
Wir haben es hier mit einem Antrag der SPD zu tun, der sich mit den Folgen und Auswirkungen eines Brandes in einer Recyclingsanlage beschäftigt. Nun ist es wie immer in solchen Fällen, wenn der Haufen einmal brennt, dann wissen alle, was falsch gemacht wurde, dann wissen alle, was man hätte besser machen müssen. Ich muss hier ganz einfach mal fragen: Herr Kummer und Frau Becker, wenn Sie dieses alles schon gewusst haben - und, Frau Becker, Sie sind seit 1994 im Umweltausschuss, Sie waren damals an der Landesregierung beteiligt -, weshalb haben Sie diese Mängel und Missstände nicht schon lange auf den Tisch gebracht? Das hätte man doch schon längst sagen können.
Herr Gentzel, ganz vorsichtig. Ich fürchte sonst, Sie platzen noch. Das wäre für uns alle nicht gut.
Es gibt ja viele Leute, die sich künstlich aufblasen, zu denen gehören Sie leider auch, was soll es.
Herr Höhn, Sie wissen doch, wo der Geist nicht blitzt, da donnert die Stimme - also, was solls.
Zu dem Antrag der SPD: Die Landesregierung wurde aufgefordert, einen Sofortbericht zu geben. Das hat der Minister getan. Die Landesregierung soll zu den unter Punkt 2 genannten Buchstaben Berichte erstellen, dieses ist aus unserer Sicht auch in Ordnung. Allerdings mit den unter Punkt 2 genannten Buchstaben haben wir ein paar Probleme. Unbestritten ist, dass es beim Ablauf vor Ort Mängel gab, dass es Koordinationsschwierigkeiten gab und es wäre hier vollkommen falsch, dies noch bestreiten oder beschönigen zu wollen. Falsch ist hingegen, dass es kein tragfähiges Krisenmanagement im Umweltbereich gebe. Dieses gibt es sehr wohl. Aber das beste Management ist nun einmal von Personen abhängig und wenn hier Schwierigkeiten auftreten und wenn hier Versäumnisse auftreten, dann ist es in der Tat so, dass man diese Person entweder besser in ihrem Amt befähigen muss oder aber man dort Leute hinsetzen muss, die mit ihrer Verantwortung umgehen können. Für mich hat dies alles auch sehr viel mit Eigenverantwortung zu tun, nämlich damit, dass ich unter Umständen mich auch mehr kümmere, als es nach meiner gemeinhin dienstlichen Dienstauffassung üblich ist. Dass unter Buchstabe b ähnliche Anlagen zur Verwertung von Abfällen in Thüringen schnellstmöglich zu überprüfen sind und Genehmigungsauflagen durchzusetzen sind, ist für mich im Verwaltungshandeln eine Selbstverständlichkeit. Dies ist eine Selbstverständlichkeit und dafür werden die entsprechenden Leute auch entsprechend bezahlt, davon gehe ich aus. Nicht genehmigte Ab- und Zwischenlagerungen von Abfällen in Thüringen festzustellen und erforderliche Maßnahmen zur Verhinderung bei weiteren Gefahren durch vorschriftswidrig gelagerte Abfälle einzuleiten, auch dies ist aus meiner Sicht eine Selbstverständlichkeit.
Was nun die Einrichtung eines Katastrophenfonds anlangt, wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass betroffenen Gemeinden in diesen Fällen ohnehin - wenn niemand anderes dafür eintritt - letztendlich das Land helfen muss. Ich sehe im Moment weder die finanzielle Möglichkeit noch die Notwendigkeit, einen solchen Katastrophenfonds einzurichten. Aus diesem Grund können wir den Punkt 2, so wie er da als Forderung steht, komplett nicht unterschreiben. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe das Raunen im Saal vernommen, als der Kollege Sonntag seinen ausführlichen Bericht aus dem Umweltausschuss gegeben hat. Mancher war der Meinung, dies sei zu ausführlich und zu lang gewesen.
Sehr richtig, Herr Schemmel, ganz im Gegenteil. Auch wir im Ausschuss waren der Meinung, dieser Bericht solle so ausführlich sein. Der Hintergrund ist eigentlich ganz einfach. Wir konnten viele Formulierungen, Fristen und Ähnliches in diesem Gesetz nicht ändern, da das EU- oder Bundesvorgaben sind. Um aber unsere Intentionen und unsere Bedenken, die wir in manchen Dingen hatten - seien es Formulierungen, seien es Fristen - festgehalten zu bekommen, haben wir gesagt, einen ausführlichen Bericht im Plenum, denn wenn es zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen sollte, dann werden die Gerichte in aller Regel erforschen, welche Intentionen denn der Gesetzgeber hier hatte. Da waren wir der Auffassung, dass es wichtig ist, dies in einem öffentlich zugänglichen Dokument noch einmal ganz explizit, ganz ausführlich festgehalten zu haben. Deshalb diese ausführliche Berichterstattung.
Da kommen wir zu dem Thema, dass Thüringen verzögert hat, um vielleicht noch den einen oder anderen Euro von der EU zu ergattern. Diesem Thema wird sich der Minister in seiner Rede noch einmal annehmen. Wir haben es im Ausschuss ausführlich besprochen. Ich muss es hier nicht wiederholen. Es würde eh auf taube Ohren stoßen. Was die Elefantenschwemme in Thüringen anbelangt, ich denke, da kann ich Sie beruhigen, denn überlegen wir doch einmal ganz einfach, welcher Presserummel um jeden kleinen Elefanten - und letztes Jahr war das in Thüringen auch der Fall - gemacht wird. Man würde sich sicher freuen. Ich denke, da ist Ihre Sorge unbegründet. Da wird nichts passieren. Den Vertragsnaturschutz und die Lauffristen von Verträgen mit landwirtschaftlichen und Landpachtverträgen zu vergleichen, halte ich für äußerst gewagt. Wir haben nicht hier umsonst dem Vertragsnaturschutz den Vorrang gegeben und wir als CDU-Fraktion sind der Meinung, Vertragsnaturschutz soll hier Vorrang haben. Was die Überprüfungen von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und deren Wirksamkeit anbelangt, sind wir uns soweit auch einig gewesen. Es gibt jetzt schon genügend gesetzliche Regularien, vertragliche Verpflichtungen derjenigen, die die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu leisten haben und es gibt Überprüfungen dazu. Ich kenne das aus der Wismut. Ich habe das Beispiel auch im Ausschuss angeführt. An und für sich eine Sache, die selbstverständlich ist. Zu den Falknereien haben wir die gleiche Auffassung. Da gibt es an sich keine Probleme. Was Ihren Änderungsantrag anbelangt, Herr Kummer, der Entschließungsantrag zum Gesetz, der Punkt 1 ist für mich schon einmal widersinnig. Wenn wir feststellen, dass wir der Zeitvorgabe bei der Umsetzung der EU-Richtlinie in Landesrecht nicht rechtzeitig gefolgt sind, Sie kennen die Gründe, das ist schon ein Punkt, weshalb ich nur sagen kann, ablehnen. Die finanzielle Unterstützung, die Sie fordern, natürlich wird das Land da, wo es kann und in dem Rahmen, wie es bis jetzt auch geleistet wurde, versuchen, Unterstützung zu geben. Wir können aber keine ungedeckten Schecks für die Zukunft ausstellen. Wir kennen alle die Landeshaushaltssituation.
Von daher kann ich ganz klar sagen, ich bitte namens meiner Fraktion um Ablehnung Ihres Entschließungsantrags. Ähnliches trifft auf den Antrag der SPD zu. Dort ist zwar mit etwas anderen Worten aber im Grunde der gleiche Sachverhalt geschrieben. Ich finde, wenn man sich so lang und so ausführlich im Ausschuss mit dieser Thematik beschäftigt hat, und das haben wir wohlweislich getan, dann sollte man doch versuchen, sich im Plenum wenigstens annähernd daran zu halten, was wir im Ausschuss besprochen und letztlich auch, wenn zum Teil auch mehrheitlich, vereinbart haben. Vielen Dank.
Herr Kummer, ich freue mich ja über Ihre engagierte Rede, vor allen Dingen, was die Fische und die Gewässer anbelangt. Sind Sie aber nicht auch der Meinung, dass wir diese Detailfragen ausführlichst im Ausschuss behandeln sollten und vor allen Dingen auch dann im Rahmen der Anhörung, die wir dazu durchführen werden, da sind wir uns ja einig, dass wir dann die Ergebnisse des ganzen Prozesses hier im Landtag ausführlich diskutieren sollten?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns mit dem jetzt zur Beschlussfassung anstehenden Gesetz sehr ausführlich, sehr eingehend beschäftigt. Wir wissen natürlich auch, dass dies nicht die letzte Änderung in dem Wassergesetz ist, aber es sind einige Knackpunkte in diesem Gesetz. Das betrifft, wie Frau Dr. Klaus schon erwähnt hat, die Grundwasserentnahme. Wir hatten hier die Aufgabe dafür zu sorgen, dass zum einen die Grundwasserentnahme in diesen Größenord
nungen von mehr als 2.000 m³ pro Jahr, pro Entnahmestelle zumindest kontrolliert werden kann, dass andererseits aber nicht durch zusätzliche Anträge zum einen eine gewisse Bürokratisierung eintritt oder die Landwirtschaftsbetriebe, die das hauptsächlich betrifft, mit zusätzlichen Kosten belastet werden. Ich denke, wir haben hier eine gute Regelung gefunden, dass mit dem In-Kraft-Treten der Genehmigungspflicht den Betrieben die Möglichkeit gegeben wird, über eine einfache Anzeige bei den Wasserbehörden eine tatsächliche Erfassung der Entnahmenmengen auch zu gewährleisten. Was nun das Eigentum an wasserbaulichen Anlagen betrifft, dies war ein Punkt, der sowohl in den Zuschriften als auch bei uns im Ausschuss doch eine erhebliche Rolle gespielt hat. Man muss sich vorstellen, wenn heute jemand z.B. eine alte Mühle kauft und diese ausbaut, vielleicht touristisch oder für Gastgewerbe nutzen will, dann kauft er unter Umständen ein Wasserrecht mit und würde, hätten wir diese einfache Übertragung gemacht, unter Umständen ein altes Wehr, das ein paar hundert Meter weiter weg steht, gleich mitgeerbt haben. Um dies und damit vielleicht sogar den Ruin eines solchen kleinen Betriebes zu verhindern, wird eine Frist im Gesetz eingeführt, die die Möglichkeit eröffnet, dieses Wasserrecht auszuschlagen bzw. darauf zu verzichten, oder, wenn man es denn annimmt und nutzen will, dann wissend was auf einen zukommt, diese Sache auch in Angriff nimmt.
Zu den anderen Punkten "Versickerung und Verwertung von Niederschlagswasser" bzw. zu den Zuständigkeiten der unteren Wasserbehörden wird mein Kollege Sonntag und sicher auch die anderen Redner noch eingehende Ausführungen machen. Ich danke für die Aufmerksamkeit und bitte um Annahme des vorliegenden Gesetzes. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kummer, es tut mir ja furchtbar Leid, wir haben eigentlich hier eine recht sachliche und kurze Debatte führen wollen. Sie wollten das offensichtlich nicht. Sie sind ein bischen verärgert, dass Sie sich im Ausschuss nicht durchsetzen konnten. Und dieser Verärgerung versuchen Sie nun hier Luft zu machen mit allen möglichen Sprüchen,
die wir eigentlich im Ausschuss ausführlich diskutiert und Ihnen nachgewiesen haben, dass es Unsinn ist. Ich darf Sie mal an die Wehranlagen erinnern, die Sie hier so ve
hement verteidigen. Erinnern Sie sich, als wir im Schokoladenwerk in Saalfeld waren oder als wir an der Ilm waren, da waren Sie ganz anderer Meinung; das muss alles weg, das muss alles raus, das muss alles zurückgebaut werden.
Jetzt plötzlich wollen Sie alle Wehranlagen der Allgemeinheit übertragen. Genauso ist es, so steht es hier drin, bauliche Anlagen und andere feste Anlagen im Bett oberirdischer Gewässer sind Bestandteile des Gewässerbettes. Und wem das Gewässer gehört, dem gehört die Anlage. Das heißt aber im Klartext genau das, was Kollege Sonntag gesagt hat, der Wasserkraftnutzer nutzt diese Anlage, nutzt die Vorteile aus der Anlage, zahlt vielleicht noch eine Pacht, wenn das denn so käme, wie Sie es vorschlagen, und am Ende bleibt auf den Restkosten nach wie vor die Allgemeinheit sitzen. Und auch wenn speziell Ihr Auto dem Hochwasserschutz nicht dient, werden Sie die Entsorgung nach der Nutzungsdauer doch bezahlen müssen. Genauso ist es mit diesen Anlagen; dann muss halt ein Betreiber wissen, dass er gewisse Rückstellungen über die Betriebsdauer zu bilden hat
und anschließend die Anlage notfalls auch zurückbaut. Und genau deshalb räumen wir ja diese Frist bis 2006 ein.
Bitte!
Also ich weiß nicht, woher Sie diese Erkenntnis geschöpft haben, dass die meisten Wehranlagen dem Hochwasserschutz dienen. Die Wehranlagen, die ich kenne, vor allen Dingen in Gewässern zweiter Ordnung, dienen in aller Regel der Wasserkraftnutzung.
Frau Becker, Bauen in Überschwemmungsgebieten: Dass Sie den unteren Behörden nicht trauen und ihnen pausenlos Mauscheleien unterstellen, das kennen wir ja schon. Dass die Baubehörde die untere Wasserbehörde überstimmt, das wissen wir ja. Zumindest ist das Ihre geschätzte Meinung, mag ja vielleicht in Ihrem Landkreis auch so sein, aber in aller Regel ist das anders.
Und weil das anders ist und weil wir eine gewisse Deregulierung ja anstreben und hoffentlich noch gemeinsam anstreben, sollen die unteren Behörden entscheiden und nicht, wie Herr Kummer sagt, neue Stellen schaffen in den oberen Behörden, oben den Kopf wieder etwas größer machen, um dann eventuell das Bauen zu verhindern. Im Übrigen, meine Damen und Herren, alle Abgeordneten sollen sich darüber im Klaren sein, wenn denn der Investor vor den Toren Ihrer Gemeinde steht und sagt, ich will genau hier bauen, und wenn ich hier nicht bauen darf, dann gehe ich woanders hin, und dann rennen plötzlich alle zum Minister und sagen, mein lieber Minister, sorg doch mal dafür, dass die eine Ausnahmegenehmigung kriegen, sonst rennt uns der Investor weg. Also dann müssen wir natürlich alle auch einen geraden Rücken behalten und müssen sagen, tut uns Leid, geht nicht.
Die Aushebelung der Kommunalgesetzgebung und hier, Herr Kummer, des Anschluss- und Benutzungszwangs, das ist ein äußerst gefährliches Spiel, das Sie hier spielen wollen. Sie behaupten, dass dezentrale Kläranlagen billiger sind als zentrale Kläranlagen. Ich weiß nicht, wie lange Sie schon aktiv im Umweltausschuss mitarbeiten und mitdenken in diesem Ausschuss, denn dann müssten Sie wissen, dass gerade das Verhältnis Kläranlage zu Sammler ein ganz entscheidendes ist, nämlich in aller Regel 30 zu 70. Die Kläranlage ist also nicht der entscheidende Kostenfaktor in aller Regel. Das müssten Sie wissen. Und wenn Sie in Arnstadt auch am Nachmittag der Veranstaltung gefolgt sind, da war ein Professor aus Leipzig, der dort geredet hat über dezentrale Anlagen, deren Folgekosten, Unterhaltskosten, was alles dazugehört, und der eben klar festgestellt hat, dass in aller Regel dezentrale kleine Anlagen, die für ein Hausgrundstück gebaut werden, auf Dauer gesehen teuerer sind. Sie wollen hier den Zweckverbänden, die ohnehin schon Probleme haben, ich gebe Ihnen unbesehen Recht, dass es natürlich Schwierigkeiten in einigen Zweckverbänden gibt mit den Grundrechenarten offensichtlich und vor allen Dingen mit betriebswirtschaftlichen Problemen, das wissen wir. Aber das Problem ist doch, wir können nicht pauschal den Anschluss- und Benutzungszwang aushebeln. Wie soll dann ein Zweckverband überhaupt in Zukunft noch planen? Wie soll denn der überhaupt seine Investitionen noch planen, wie soll denn der überhaupt sein Verbandsgebiet ordentlich wasserwirtschaftlich, abwasserwirtschaftlich betreuen? Das
funktioniert nicht. Hier gibt es die Möglichkeit, wenn heute einer ein Haus baut, wenn heute jemand ein kleines Baugebiet erschließt und eine dezentrale Anlage bauen muss, denn das muss er ja, wenn keine andere vorhanden ist, dass er dann mit dem Zweckverband durchaus eine Vereinbarung für Jahre trifft, z.B. für die normale Nutzungsdauer der Anlage und dann für diese Zeit vom Anschlussund Benutzungszwang im Einvernehmen mit dem Zweckverband ausgenommen wird. Sie wissen, dass dieses alles möglich ist. Aus diesem Grunde halte ich eigentlich Ihren Antrag, wie der Herr Sonntag sagt, für mit sehr, sehr heißer Nadel gestrickt, und ich habe mir jetzt mal kurz die Mühe gemacht und habe mir den Antrag durchgelesen. Sie hatten ja nicht mal Zeit, den Namen Ihres Fraktionsvorsitzenden richtig zu schreiben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich werden wir uns im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt tiefgründig mit den hier vorliegenden gesetzlichen Änderungen beschäftigen. Ich kann es eigentlich auch sehr kurz machen. Es ist weitgehend alles gesagt; es ist gesagt, weshalb diese Änderungen notwendig sind. Die terminliche Enge, Herr Kummer, das habe ich angesprochen, das ist mir auch aufgefallen. Ich habe auch ein
kleines Problem mit dem § 57 Abs. 4, mit den Genehmigungen, die die Zoos haben müssen bis zum 9. April, denn bis dahin kann es durchaus sein, dass das Gesetz noch gar nicht in Kraft ist. Aber ich habe natürlich - das sage ich Ihnen auch ganz klar - keinerlei Bedenken, dass Ihr privates Aquarium zu Hause zum Zoo erklärt wird, denn Sie haben sich die Frage eigentlich schon selbst beantwortet. Sie müssten dann Ihre Fische öffentlich zur Schau stellen wollen, gegen Eintrittsgeld nehme ich an, aber das will ich hier nicht bewerten. Es war ja auch in der "Ostthüringer Zeitung" zu lesen, dass man Bedenken habe bei sehr enger Auslegung der Vorschriften, dass dann zum Beispiel ein Chinarestaurant sein Aquarium - weil ja dort Publikumsverkehr herrscht, die sich die Fische auch anschauen - zum Zoo erklären müsste. Ich denke, diese Dinge werden wir im Ausschuss noch eingehend besprechen können. Schließungsandrohung gegen Zoos sehe ich insofern nicht, da auch hier drin eine Übergangsfrist bei festgestellten Mängeln bis zu zwei Jahren besteht, also die Möglichkeit der Abstellung vorgefundener Mängel durchaus in einer angemessenen Zeit erfolgen kann. Auf der anderen Seite habe ich natürlich ein bisschen die Befürchtung, da mit Sicherheit in einigen Bereichen Kosten auf die Betreiber von solchen zoologischen Einrichtungen zukommen können, dass dort das Geld oder der Geldmangel doch zu Einschnitten führen könnte.
Aber über all diese Dinge, denke ich, können wir uns im Ausschuss eingehend und ausführlich unterhalten. Das Interesse an dem Thema scheint ohnehin hier in diesem hohen Hause nicht so groß zu sein. Deshalb empfehle ich namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt und Naturschutz. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Frau Dr. Klaus, Ihr Vortrag war eigentlich nichts weiter als die Zusammenfassung der letzten Debatten hier in diesem Plenum zu diesem Thema. Eines kann ich Ihnen versichern, in diesem Fall der Thüringer Fernwasserversorgung geht es weder um Glauben noch um Hoffen, sondern hier geht es um ganz konkrete betriebswirtschaftliche Zahlen. Ich gehe jetzt auch überhaupt nicht mehr auf Einzelheiten zu diesem Gesetz ein, aus einem einfachen Grund: Wir haben schon mehrere Stunden in diesem Plenum über die Sache debattiert; es haben sich auf Ihrer Seite offensichtlich keine neuen Erkenntnisse eingestellt und wir werden damit leben können, dass Sie diesem Gesetz nicht zustimmen. Das sage ich hier so ganz klar und drastisch.
Ja, sicher. Denn, Sie können es im Protokoll nachlesen, ich habe in einer der letzten Debatten gesagt, Sie werden immer dagegen sein, weil Sie den Gedanken, die Idee "billigeres, preiswerteres Wasser für die Thüringer Bevölke
rung" eben nicht hatten. Das ist ein Problem für Sie und mit diesem Problem werden Sie halt auch leben müssen. Die letzte Hoffnung, noch jemanden zu finden, der da mal gegen eine Satzungsänderung klagt und der dann versucht, auf diesem Wege die Fusion vielleicht noch zu stoppen, auch dieses hat sich ja nun mittlerweile weitgehend in Luft aufgelöst.
Zu Ihren Anträgen: Das Privatisierungsrisiko sehen wir überhaupt nicht. Denn wenn überhaupt eine Privatisierung anstehen sollte, dann müsste dies einstimmig beschlossen werden. Wenn wir hier eine Gefahr für die Kommunen sehen würden, dann würden die Kommunen zuallererst für sich selbst diese Gefahr sehen, denn alle beteiligten örtlichen Versorger waren an der langen, sehr langen Diskussion beteiligt und haben diese Gefahr nicht gesehen. Was die Absatzprognosen angeht, auch da haben Sie Zahlen. Auch da wissen Sie mit ziemlicher Sicherheit, welche Verträge abgeschlossen wurden - das Material wurde Ihnen zur Verfügung gestellt -, welche Optionen vorhanden sind und wie sich die Absatzmengen in Zukunft entwickeln werden. Dies alles wissen Sie. Deshalb verstehe ich einfach nicht, wieso Sie sich hier hinstellen und sozusagen die ganze Litanei der letzten Monate einfach wiederholen, ohne irgendetwas Neues zur Kenntnis zu nehmen.
Ich denke und ich weiß es mit ziemlicher Sicherheit, dass wir für fast alle Thüringer örtlichen Trinkwasserversorger ab 1. Januar mit In-Kraft-Treten dieses Gesetzes vernünftige marktgerechte Preise im Trinkwasserbereich haben werden und dass diese auch wirtschaftlich dauerhaft zu sichern sind, nämlich aus der wirtschaftlichen Tätigkeit der neuen Anstalt. Ich bitte namens meiner Fraktion um Zustimmung zu diesem Gesetz.
Frau Präsidenten, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich muss Ihre Geduld noch einen Moment beanspruchen. Ich mache es aber kurz. Bei der Anhörung klang schon ganz eindeutig durch, dass der Herr Kummer das Sicherheitsgutachten von ERCOSPLAN als eine Art Gefälligkeitsgutachen hinstellen wollte, und er hat es heute bzw. gestern schon wiederholt, indem er sagte, wir würden das ja alles glauben, wenn nicht Kali + Salz die Gutachten bezahlt hätte. Da muss man einfach mal wissen, wie so etwas läuft. Kali + Salz will etwas und die Bergbehörden sagen, dann musst du ein Gutachten vorlegen und dann sucht man sich einen Gutachter und der muss möglichst renommiert sein und der muss außerdem von den hessischen und thüringischen Bergbehörden akzeptiert werden. Die können also nicht machen, was sie wollen. Insofern ist der Gutachter in jedem Fall unabhängig. Die Frau Wolf ging ja sogar noch einen Schritt weiter, indem sie fragte, wie hoch denn die Geschäftsanteile von ERCOSPLAN im Gesamtgeschäft mit Kali + Salz seien, um somit vielleicht zu beleuchten, dass Kali + Salz ERCOSPLAN so als Nebenstelle betreibt. ERCOSPLAN ist ein weltweit renommiertes Unternehmen. Die könnten sich
eine solche Sache überhaupt nicht leisten und wenn Sie hier versuchen ein Thüringer Unternehmen, ein hoch spezialisiertes Unternehmen, in dieser Art und Weise schlecht zu reden, dann ist das aus... - das darf ich wieder nicht sagen, sonst kriege ich einen Ordnungsruf, dann ist das zumindest unanständig.
Ich sage Ihnen ganz klar, es war eigentlich und es ist heute noch so, es ist jetzt noch so, ein kindlich naives Unterfangen, hier Spezialisten, hoch spezialisierte Leute auf einem wahrlich nicht einfachen Gebiet zu diskreditieren und zu sagen, das, was die da erzählen, das glaube ich nicht, ich habe ja selber mal in das Gutachten hineingeschaut. Wenn Sie meinen, auf diese Art und Weise Licht ins Roll-Loch zu bringen, da können Sie noch so viele Anträge stellen, das wird die gesamte Sache nicht erleichtern. Sie haben einen Zickzackkurs gefahren, der jetzt in der Untertagedeponie Herfa-Neurode wahrscheinlich beendet ist. Insofern muss ich Frau Becker meine Anerkennung aussprechen, sie ist wenigstens von Anfang an bei ihrem Kurs geblieben.
Sie hat dem Herrn Grob geantwortet, dass bei ihr sich keine Erleuchtung einstellt, es hätte ja die vorweihnachtliche sein können, der Erkenntniszuwachs hält sich also auch hier in Grenzen. Frau Becker, wenn wir mit unserer Zustimmung warten wollen, bis auch das letzte Restrisiko, wir bewegen uns hier im Bergbau, ausgeräumt ist, dann, kann ich nur sagen, können wir den ganzen Kali-Standort dichtmachen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte mich ja eigentlich für den Bereich Naturschutz im Einzelplan 09 relativ zufrieden hier vorn hinstellen, denn wir haben bei allen Sparzwängen immer noch relativ viel Glück gehabt. Sicher ist es so, die angesprochenen Punkte, Vertragsnaturschutz zum Beispiel, das wird in Zukunft ein Problem. Ich sage Ihnen auch ganz klar, so gerne wir jede Bergwiese und jeden Trockenmagerrasen erhalten möchten, ich fürchte, in den nächsten Jahren und Jahrzehnten werden wir manches der Natur, sprich dem Wald, zurückgeben müssen, weil die Aufwendungen zur Pflege einfach so hoch werden, dass wir es nicht mehr bezahlen können, nicht mehr aus Fördermitteln bezahlen können, und für die Landwirtschaft ist es einfach schlicht und ergreifend nicht attraktiv. Nichtsdestotrotz gilt klar und eindeutig, dass wir natürlich versuchen müssen, denjenigen vor Ort, den Vereinen und Verbänden, zu helfen, mit Eigeninitiative und mit den vorhandenen Mitteln das Möglichste zu tun. Das heißt auch, dass man in bestimmten Bereichen die vorhandenen Mittel strecken muss und dass man sich neue Wege und neue Handlungsweisen einfallen lassen muss, ob das nun eine Beweidung ist oder ob es andere Möglichkeiten sind, die wir hier einsetzen können.
Was für mich genauso schmerzlich ist, ist die Einsparung beim Hochwasserschutz. Angesichts der Ereignisse in diesem Jahr ist das ein großes Problem und wir sehen das genauso, dass man hier etwas tun muss. Aber da wir natürlich auch kein Geld herzaubern können und natürlich das muss ich hier noch mal ganz klar und eindeutig sagen - auch keine zusätzlichen Schulden machen wollen, sehen wir die Möglichkeit, da unter den verschiedenen Haushaltstiteln eine weitgehende gegenseitige Deckungs
fähigkeit möglich ist, dass man diese Mittel im Haushaltsvollzug so gut wie irgend möglich erwirtschaften muss.
Was nun die Förderung von Abfallbehandlungsanlagen anbelangt: Wir hatten ursprünglich die Vorstellung, nicht mit 80 Prozent zu fördern. Das ist Quatsch. Es waren 87 Mio. DM seinerzeit dafür.
Mit 60 Prozent, okay. Wir hatten gedacht oder waren willens, das mit 20 Prozent zu machen. Angesichts der Einnahmeausfälle und der offensichtlich derzeit nicht möglichen GA-Förderung für diese allgemeinen kommunalen Anlagen haben wir uns entschieden, die Deponierekonstruierung und die Deponienachsorge weiter zu fördern, um zumindest diese zum Teil erheblichen - doch, man muss es so sagen - Altlasten abzuarbeiten, und können dann halt Neuanlagen einfach nicht mehr fördern, so gern wir das möchten.
Der nun hier prophezeite Untergang des Thüringer Naturschutzes, die Beendigung des Naturschutzes in Thüringen, ist aus meiner Sicht - gelinde gesagt - Unsinn. Natürlich wird Naturschutz weiter stattfinden. Es gibt starke Vereine und Verbände, die auch von uns unterstützt werden, aber eben im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten nur noch unterstützt werden können. Es ist auch klar, so ein Baumkronenerlebnispfad ist eine tolle Sache, den gibt es wohl noch nirgends, aber wenn wir ihn derzeit nicht finanzieren können oder mitfinanzieren können, denn darum geht es ja eigentlich, dann müssen wir dieses Erlebnis noch etwas hinausschieben. Wir hoffen ja immer noch oder, besser gesagt, wir hoffen nicht, wir sind überzeugt, dass es auch wieder wirtschaftlich bessere Zeiten geben wird, in denen wir dann auch die finanziellen Möglichkeiten haben, solche Sachen, die wünschenswert, aber derzeit leider nicht bezahlbar sind, zu realisieren. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die beiden uns hier vorliegenden Gesetzentwürfe sind ein weiterer entscheidender Schritt, um die Thüringer Fernwasserversorgung zukünftig auf eine feste Basis, auf ein gutes Fundament zu stellen und auch für die nächsten Jahre, ja ich möchte eigentlich sagen, zumindest das nächste Jahrzehnt, denn so sehen es die Verträge mit den Verbänden vor, einen gesicherten Preis zu erreichen. Es ist hier von meinen Vorrednern, natürlich nicht von Herrn Minister Sklenar, aber von Herrn Kummer und Frau Becker gesagt worden, die 61 Cent wären ein politischer Preis. Das ist keineswegs so. Das ist ein wirtschaftlich kalkulierter Preis und auch ein für die Zukunft erreichbarer Preis. Es wäre ja illusorisch zu glauben, die örtlichen Versorger, sprich die kommunalen Verbände, hätten Verträge mit dem Fernwasserverband für die nächsten Jahre in diesem Umfang, wie es bisher geschehen ist, abgeschlossen, wenn sie Zweifel daran hätten, dass a) ihr Vermögen erhalten wird und b) der Preis nicht dauerhaft haltbar ist. Ich werde hier auf Einzelheiten zu den beiden Gesetzentwürfen nicht eingehen, da ich der Meinung bin, es ist sinnvoller, wenn erst der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und natürlich auch der Haushalts- und Finanzausschuss sich eingehend mit der Materie befassen. Ich habe ein bisschen ein Problem, wenn ich meine Kollegin Becker und meinen Kollegen Kummer hier höre, wozu eigentlich die intensiven Diskussionen im Umweltausschuss. Offensichtlich haben beide entweder nichts verstanden oder sie sind einfach böswillig.
Vielleicht, Herr Minister, ist auch beides der Fall, das will ich hier nicht bewerten.
Es ist ja mittlerweile durch Zahlen belegt, durch Vertragsabschlüsse belegt, die man durchaus auch bei Herrn Ungvari erfragen kann, welche Abnahmemengen bisher gesichert sind und wie die Fernwasserabsatzentwicklung vertraglich gebunden und durch Optionen abgesichert, wie dieser Verbrauch sich in Zukunft entwickeln wird. Was die Frage der Errichtung des Sondervermögens anbelangt, auch hier muss man einfach gegenrechnen - und das kann der Haushalts- und Finanzausschuss sicher am allerbesten machen -, was kostet uns die Fernwasserversorgung
insgesamt derzeit in Thüringen, was würde sie die nächsten Jahre kosten, wenn wir überhaupt nichts ändern, und wie sind die Perspektiven mit der Errichtung dieses Sondervermögens, welche Konsequenzen und Risiken hat das für den Landeshaushalt. Das kann der Ausschuss, denke ich, hier sehr genau bewerten und dann werden wir uns in der zweiten Lesung hier noch mal über die strittigen Punkte auseinander setzen können. Das gilt ebenso für die Auslastung der Talsperre Leibis. Natürlich ist es schwer für Sie beide, Frau Becker und Herr Kummer, von Ihrem ideologischen Ross herunterzusteigen. Ich traue Ihnen auch nicht zu, dass Sie das in Zukunft bewältigen werden. Ich hätte jetzt normalerweise die Reden der vergangenen Plenarsitzungen zu diesem Thema wieder herausholen können und genauso Ihre wie die meinigen verlesen können, es hat sich im Prinzip für Sie nichts geändert. Aber draußen im Lande hat sich mittlerweile eine ganze Menge geändert. Ich denke, wenn wir die beiden Gesetze im Ausschuss bearbeitet haben, wenn wir sie denn hier beschlossen haben und die neue Thüringer Fernwasserversorgung arbeiten kann, dann möchte ich gerne wissen, wie Ihre Argumente dann aussehen werden. Natürlich werden Sie weiter schwarz malen, natürlich werden Sie weiter zetern, aber wie heißt es so schön - das stammt nicht von mir: Die Hunde bellen, aber die Karawane zieht weiter.
Ich denke ganz einfach, wir werden uns im Ausschuss für Umwelt und Naturschutz und im Haushalts- und Finanzausschuss mit beiden Gesetzentwürfen eingehend beschäftigen. Ich bitte namens meiner Fraktion um Überweisung beider Gesetze an die entsprechenden Ausschüsse und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, eines ist klar, das Hochwasser in diesem Jahr in Sachsen, Sachsen-Anhalt und zum Glück in geringerem Maß in Thüringen ist in unserem Bewusstsein wesentlich deutlicher geworden als zum Beispiel die Flutkatastrophe an der Oder vor fünf Jahren. Warum? Weil man einfach näher dran ist. Sicher ist für mich eines: Hochwasserkatastrophen dieser Art wird man auch in Zukunft nicht verhindern können, aber die Minderung
der zerstörerischen Wirkung, die solche Hochwässer mit sich bringen, ist durchaus möglich. Das wird sicher nicht dadurch möglich sein, dass man nun alle Bäume stehen lässt und kein Papier mehr herstellt, sondern das wird durch ein ganzes Bündel anderer Maßnahmen, z.B. die hier angesprochenen baulichen Maßnahmen, bauliche Veränderungen in Überschwemmungsgebieten durchaus möglich sein. Wichtig ist auch eine Frühwarnung, ein guter Katastrophenschutz, der immer auf dem bestmöglichen Ausbildungs- und Ausrüstungsstand ist.
Genauso wichtig
sind Talsperren und ihr Management,
aber auch Regenrückhalte- und Hochwasserrückhaltebecken gewinnen unter dieser Betrachtungsweise zunehmend an Bedeutung.
Ich erinnere hier an den geplanten und fest beabsichtigten Abriss der Krebsbachtalsperre Teichwolframsdorf, der man auch eine Hochwasserschutzwirkung völlig abspricht. Über diese Fälle ist einfach nachzudenken. Zustimmen kann ich durchaus Versiegelungen, zunehmende Flächenversiegelungen sind sicher ein Problem, aber man kann natürlich auch Flächen entsiegeln und es gibt ja einen Abgeordneten, der in der letzten Wahlperiode mal hat durchrechnen lassen, wie viele Jahre es noch dauert, bis Thüringen unter einer Beton- und Asphaltschicht verschwindet.
Ja, den Namen, ich habe ihn ganz bewusst nicht erwähnt. Die Verbauungen in Überschwemmungsgebieten,
meine Damen und Herren, das wissen Sie genauso gut wie ich, existieren teilweise schon viele Hundert Jahre. Siedlungsgebiete gibt es nicht erst seit heute und Ansiedlungen an Bach- und Flussläufen sind aus gutem Grund von unseren Vorfahren so gewählt worden. Ob man diese Versiegelungen und diese Bebauungen in Überschwemmungsgebieten weiterhin so betreiben sollte, da habe ich auch meine Zweifel und da sage ich, hier muss ein Umdenken erfolgen. Allerdings, Herr Kummer hat darauf hingewiesen, zuständig sind die Wasserbehörden. Jeder von uns kennt aber auch den Fall, dass Bürgermeister oder Unternehmer kommen und sagen, ich muss genau hier bauen und wenn ich hier nicht bauen darf, dann gehe ich mit meinem Unternehmen weg und dann gibt es hier keine Arbeitsplätze und dann gibt es hier keinen Aufschwung und dann wird doch so mancher weich und sagt, na ja,
dann wollen wir es ausnahmsweise mal genehmigen. Nun möchte ich nicht die Behörden hier an die Wand gestellt wissen, die teilweise mit erheblichem Druck von außen um ihre Zustimmung gebeten werden. Dann sollten wir uns alle an die Nase fassen und überlegen, ob wir nicht
solche Sachen auch gelegentlich schon mit befördert haben und ein gutes Wort eingelegt haben, dass so etwas doch gehen möge.
Die Versiegelung muss dringend gestoppt werden, sagt Herr Kummer. Sicher, Herr Kummer, die Versiegelung muss gestoppt werden, aber was machen Sie denn jetzt, wenn Sie die Versiegelung rigoros stoppen wollen? Wir bauen keine Infrastruktur mehr aus, es wird keine Eisenbahn mehr geben, denn auch das ist eine Flächenversiegelung, die Straßen, die Gewerbegebiete, das wird alles sofort gestoppt, um den Hochwasserschutz zu sichern. Dass wir damit aber auch eine direkte Auswirkung auf Infrastruktur und somit auf Arbeitsplätze haben, das hauen Sie uns dann wieder bei der nächsten Arbeitsmarktdiskussion um die Ohren,
dass wir unfähig sind, das Land so herzurichten, dass hier Menschen leben und arbeiten können.
Zum Klimaschutz habe ich mittlerweile so ein bisschen meine Bauchschmerzen, und das aus mehreren Gründen. Klimaschutz wird immer als dicker Zeigefinger hochgehalten und die Klimakatastrophe, das ist dann die Keule, die auch den Letzten zum Schweigen bringt, der sich ja vielleicht mal Gedanken macht, ob denn überhaupt diese CO2-Geschichte, die nämlich nur vermutet, aber nicht bewiesen wird, richtig ist. Wenn sich Herr Prof. Schellenhuber im Fernsehen hinsetzt und sagt, wir sind aber die Mehrheit, die die Klimakatastrophe voraussagen, deshalb haben wir Recht, dann muss ich sagen, im Mittelalter gab es eine Mehrheit von Gelehrten, die behauptet hat, die Welt wäre eine Scheibe - hatten die denn Recht?
Ja.
Für kleinere und mittelständische Betriebe ist die Rekonstruktion von Altbauten sicher die arbeitsplatzbringendere Methode, unbestritten, aber hier müssen wir den anderen Aspekt nämlich noch mit anschauen, wenn ich ein Unternehmen habe, das ich ansiedeln will und das in spürbarer Zahl Arbeitskräfte bringt und ich sage denen, du kannst dir die alte Fabrik da herrichten und wir helfen dir sogar noch dabei und der sagt, das mache ich aber nicht, weil es für mich nicht passt und weil es nicht rentabel ist, dann wird er das nicht tun.
Wir werden hier immer Kompromisse machen müssen. Liebe Frau Becker, Sie können nun von Ihrem Platz aus krähen, so lange Sie wollen.
Frau Abgeordnete Becker, wir freuen uns doch alle schon auf Ihren Beitrag.
Ja. Ich bin sowieso raus.
Frau Kollegin Wolf, ich kann Ihnen auf Ihre Frage jetzt ganz kurz mit Ja antworten, und zwar deshalb, weil Sie sinnigerweise eingefügt haben "auch vom Menschen mit verursacht". Unter diesem Aspekt kann ich durchaus Ja sagen. Wer sich aber mit der Frage Klimaschutz, Klimakatastrophen u.ä. etwas näher beschäftigen möchte, dem kann ich anhand der Vielzahl der Literatur und vorhandenen Forschungsergebnisse, die sich in eine andere Richtung bewegen, empfehlen, schauen Sie im Internet nach, schauen Sie nach, welche Bücher, welche Artikel, welche Wissenschaftler sich zu einer anderen Meinung bereit gefunden haben, schauen Sie einfach nach, lesen Sie es nach.
Eines muss ich noch sagen: Die Geschichte Klimaschutz, Klimaschutzforschung verschlingt jedes Jahr Millionen und Abermillionen; Ergebnis - offen. Ich kann denjenigen nur zustimmen, die heute sagen, wir sollten das viele Geld, das in diese Forschung, die unter Umständen am Ende gar nichts oder nur die Erkenntnis, dass wir als Menschen das Klima nicht wirksam oder hochwirksam beeinflussen können, bringt, anders verwenden können.
Dieses Geld, das wir in eine vergleichsweise geringe CO2-Minderung hier in Deutschland stecken, sollte man nehmen und der dritten Welt geben, um dort ein zigfach höheres Wirkungsfeld zu erzielen, wie zum Beispiel sauberes Trinkwasser, bessere sanitäre Bedingungen und eine bessere ärztliche Versorgung. Damit wäre den Menschen wesentlich mehr geholfen, so dass sie nicht mehr darauf angewiesen sind, Wälder und Steppen abzubrennen, um sich dann auf einem doch relativ niedrigen Niveau ernähren zu können.
Jeder nimmt das Wort "Klima" in den Mund, hat sich schon einmal jemand Gedanken gemacht, was Klima eigentlich ist? Dann darf ich Ihnen vielleicht eine kurze Definition des Begriffs "Klima" von Dr. Thüne geben. Der sagt: "Da das Wetter Grundvoraussetzung für die Definition dessen ist, was wir Klima nennen, und sich jeder Klimawert erst an Hand des vorangegangenen Wetters, von dem wir übrigens nur einige Elemente messen und damit zahlenmäßig erfassen können, rechnerisch interpretieren und zu einem Zahlenwerk komprimieren lässt, entzieht sich prinzipiell jeder Klimawert jedwedem Zugriff und jedwedem Steuerungswunsch. Klima ist Wetterstatistik, es hat kein
natürliches Eigenleben, wie das ungestüme Wetter." Was für mich am Allerinteressantesten war, es gab doch jetzt diesen Riesenumweltgipfel in Johannesburg.
Ja, auch er hat ein paar Tonnen CO2 zusätzlich in die Luft geblasen, um seine richtungsweisende Rede in Johannesburg halten zu können. Ob nötig oder nicht nötig, kann ich hier nicht beurteilen.
Die 40.000 Delegierten beim Umweltgipfel in Johannesburg haben während ihrer Beratung 331 Tonnen Abfall produziert. Einen Tag nach dem Ende der größten Konferenz in der Geschichte der UN erklärten die Organisatoren, zugleich seien 290.000 Tonnen Kohlendioxyd ausgestoßen worden. Wenn ich daran erinnern darf - die Umweltleute müssten es ja gemacht haben -, wie die Abfallbeseitung und Abfallbehandlung in Südafrika aussieht, dann kann ich wirklich nur sagen, herzlichen Glückwunsch zu diesem Gipfel.
Nichtsdestotrotz, die Frage Hochwasserschutz und auch Klima wird für uns natürlich auch in Zukunft ein wichtiges Thema sein. Das ist überhaupt keine Frage. Nur, wir sollten nicht einseitig diskutieren und sollten auch für andere Meinungen offen sein. Wir sagen nicht weiter so, es ist alles in Ordnung. Auch wir wissen ganz genau, dass fossile Rohstoffe geschont werden müssen und dass wir eine gute, intakte und gesunde Umwelt brauchen. Wir wissen aber genauso gut, dass wir als Bundesrepublik Deutschland das Weltklima allein nicht retten können. Wir können einen winzigen Beitrag dazu leisten. Diesen möglichen Beitrag sollten wir auch leisten.
Ich bitte namens meiner Fraktion um Weiterberatung des Berichts im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben es hier mit einem Gesetzentwurf zu tun, der uns praktisch von der EU auferlegt wurde. Wir müssen, wie der Minister es schon ausgeführt hat, uns jetzt sehr intensiv und auch zügig mit dem Gesetz befassen. Alles andere wurde schon gesagt, ich möchte jetzt hier nicht ins Detail gehen. Wir haben hoffentlich im Ausschuss baldmöglichst die Gelegenheit, uns intensiv mit dem Gesetz und den dazugehörigen Details zu befassen. Ich bitte um Überweisung des Entwurfs namens meiner Fraktion an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt und begleitend an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Koch, ich war schon etwas erstaunt, als Sie sich zu diesem Wasserthema heute zu Wort meldeten. Ich meine, Ihre süffisant belehrende Art gegenüber Kollegen Schwäblein sollte nur übertünchen, dass Sie von der Materie eigentlich keine Ahnung haben.
Dafür gibt es ganz einfache Beispiele. Thüringen hat die höchsten Wasserpreise bundesweit. Ich empfehle Ihnen die Statistik des BGW oder des Bundes der Steuerzahler zu lesen, da steht einiges drin und Sie können noch ein bisschen was lernen und bei der nächsten Debatte vielleicht mehr Substanz einbringen. Ein politischer Preis, der von mehreren Rednern angesprochen wurde, sind die 61 Cent ganz gewiss nicht. Diese 61 Cent sollen durch wirtschaftliche Umstrukturierung und durch eine konsequent kaufmännische Betriebsführung in den neuen Unternehmen erreicht werden. Was die Frage der Entschuldung anlangt - ich glaube, auch hier herrscht zumindest bei den Leuten, die sich schon lange damit beschäftigen, das sind Herr Kummer und Frau Becker, entweder wissentlich oder absichtlich Unkenntnis oder sie haben es einfach nicht verstanden, wir haben die Unterlagen dazu. In dieser Anstalt öffentlichen Rechts bringt das Land einen Anteil ein und dieser Anteil dient der Entschuldung. Das heißt, es wird nicht ein Verband einzeln entschuldet - das hat Frau Lehmann auch ausgeführt - und von daher ist es einfach auch nicht möglich, nur durch eine Entschuldung, z.B. des Zweckverbands Süd, den Preis von 61 Cent oder noch darunter, was uns wesentlich lieber wäre, zu erreichen. Dass die Fusion das einzige Mittel ist, um diesen Preis zu erreichen, ist absolute Mär. Das stimmt nicht. Das Konzept, das vorliegt und das die Beteiligten insbesondere des Innenausschusses und des Umweltausschusses kennen, sieht weit reichende Maßnahmen vor. Ich führe die hier in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit gar nicht aus.
Aber, Frau Becker, Sie sagen: "was die Landesregierung hier vorhat" - da kann ich Ihnen nur entgegnen, nicht die Landesregierung hat vor, sondern die Landesregierung und auch die CDU-Fraktion haben dies vor, denn das ist im Interesse des ganzen Landes. Dass Sie dagegen sind, das ist Ihr Problem. Aber die Landesregierung verkauft auch kein Fernwasser.
Die Landesregierung verkauft kein Fernwasser, die Landesregierung verkauft auch kein Rohwasser, das macht die Thüringer Talsperrenverwaltung, das nur zur Orientierung. Aber daran merke ich doch schon, wie intensiv Sie sich mit dieser Materie beschäftigt haben.
Sie fordern einen einheitlichen Fernwasserpreis landesweit. Das ist auch unser Ziel. Aber wenn Sie diesen Gedanken konsequent zu Ende führen, dann müssten natürlich die örtlichen Versorger auch landesweit den gleichen Wasserpreis anbieten. Das heißt, das Land muss entweder subventionieren oder per Dekret verordnen, das ist der Preis. Ich erinnere an die 8,80 DM, das war auch schon so eine Sache, die nicht ganz geklappt hat. Dann sind wir wieder dort, wo die beiden Fraktionen hier rechts und links im Hause sicherlich hinwollen, das ist dieser berühmte Begriff vom demokratischen Zentralismus. Von oben wird alles bestimmt.
Fraktionsübergreifender Antrag, Herr Kummer - die CDUAbgeordneten haben sich ja der Mühe unterzogen, und das muss ich wirklich hier sagen, die CDU-Abgeordneten auch aus Südthüringen haben sich mehrfach der Mühe unterzogen, sowohl mit Herrn Kummer, als auch mit uns, als auch mit den Vertretern des Fernwasserverbands zu reden und sind eventuell zu einer anderen Auffassung gekommen. Das muss man ihnen einfach zubilligen. Ich erinnere mich noch sehr gut, wie Sie hier gegen die Fusion insgesamt gewettert haben. Ich muss aber mal ganz klar sagen, ich habe auch das Gutachten der Südtreuhand gelesen, dort wird die Fusion durchaus als eine Möglichkeit zur Preissenkung im Bereich der Fernwasserpreise genannt. Man kann sicher auch anderer Auffassung sein, aber es ist nicht so, wie Sie es hier darstellen, dass das dort grundsätzlich abgelehnt wird. Herr Kummer, Sie sagten, Frau Lehmann hat das mit den Rosinen und dem Kuchen gebracht, ich finde, das ist ein sehr gutes Beispiel, denn was Sie mit den Argumenten machen, ist nichts anderes. Sie nutzen hier die Argumente, die Paragraphen und die Absätze aus den Satzungsentwürfen, die Ihnen in Ihr Konzept passen. Entweder Sie können oder Sie wollen den ganzen Text nicht verstehen und im Zusammenhang lesen. Das ist doch eigentlich das, was man tun muss, man muss beides - den Gesetzentwurf und den Satzungsentwurf - nebeneinander legen und dann ergibt sich ein Bild, das dem, was Sie gesagt haben, und Ihrer Argumentation voll und ganz widerspricht. Deshalb kann ich nur noch mal wiederholen: Wir als CDU-Fraktion lehnen diesen PDS-Antrag ab. Der Zweckverband Südthüringen ist sehr herzlich eingeladen, an den Verhandlungen teilzunehmen und, wenn er es für richtig hält und die Verbandsmitglieder es für richtig halten, der neuen Thüringer Fernwasserversorgung beizutreten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, eigentlich wollte
ich nur hier vorgehen und sagen, ich empfehle die Ablehnung des Antrags,
aber nach der netten Aufforderung meiner Kollegin Becker und natürlich von Herrn Kummer
muss ich vielleicht doch noch 2 bis 25 Sätze hier verlieren.
Herr Kummer, Sie mögen sich ja mit allen möglichen Dingen beschäftigen, aber ich garantiere Ihnen, ich kann bestimmt aus den Gelben Seiten mehr lesen, als Sie je mit Ihrer Kaffeesatzleserei hier erahnen können. Das kann ich Ihnen jetzt schon sagen.
Zum Antrag: Der Antrag der SPD kommt zum einen viel zu spät
und zum anderen ist er durchaus auch überflüssig, denn, wie Sie heute schon gehört haben, ist zum Ende des I. Quartals der Bericht der Landesregierung fällig. Der Antrag, den wir dazu im Januar verabschiedet haben, gibt diesen klaren Auftrag. Es gab bisher und es gab heute auch wieder jede Menge Lamento von der Opposition, man habe ja keine Zahlen und man wüsste ja nicht und das ominöse Kienbaum-Gutachten und, und, und. Nun ist mir gesagt worden, speziell vor der letzten Landtagssitzung, als wir uns mit diesem Thema beschäftigt haben, das Protokoll der vertraulichen Sitzung, als die Kienbaum-Studie einschließlich der Zahlen vorgestellt wurde, da wäre nicht ein einziger Abgeordneter dort gewesen und hätte das nachgelesen. Warum wohl? Da muss man sich nämlich in persona hinbemühen und kann nicht die Referenten schicken und sich das ausarbeiten lassen. Das wird wohl der Grund sein.
Wenn Sie so wissbegierig sind, wie Sie sich hier immer hinstellen, ja, warum haben Sie dann in dieser ominösen Ausschuss-Sitzung nicht nachgefragt, warum saßen Sie dann dort wie die Stockfische? Dann stellen Sie sich hierher und schreien rum und tönen, wir erfahren nichts, wir bekommen nichts gesagt. Ja, wer nicht fragt, bekommt keine Antwort. Liebe Leute, das ist nun einmal so.
Sie können das gern in diesem vertraulichen Protokoll nachlesen. Es ist Wortprotokoll geführt worden. Da können Sie nachlesen, was Sie alles gefragt haben, wie wissbegierig Sie waren, ohne dazu viel zu sagen. Eines freut mich natürlich ein bisschen, dass die PDS unserer Anregung im letzten Plenum gefolgt ist und ihren Antrag, den sie hier im Februarplenum hatte, so wie er da im Plenum gestellt war, nun mit Hilfe der SPD in den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt eingebracht hat, und da gehört er auch hin. Diese Empfehlung hatten wir Ihnen ja letztens schon gegeben. Ich denke, wir werden dort nicht bloß die Gelegenheit haben, die Zahlen zu erfahren, sondern wir haben dort auch die Gelegenheit, uns nämlich mit dem Gutachten der Süddeutschen Treuhand zu beschäftigen. Frau Becker, ich verstehe, dass Sie nicht sonderlich auf dieses Gutachten eingegangen sind, da es offensichtlich nicht ganz so ausgefallen ist, wie Sie sich das für Ihre Argumentation gewünscht hätten.
Ich meine, es gibt auch Leute, die sind mit wenig zufrieden, das ist klar, aber... Auf der Strecke hier wollten Sie ja eigentlich maximale Ergebnisse.
Der Herr Abgeordnete Kummer hat - und das habe ich in den Reden aus dem Januar- und Februarplenum noch einmal nachgelesen, ich habe mir die Mühe gemacht, obwohl es nicht unbedingt erheiternd war, wenn man immer wieder dasselbe liest - damals gesagt, das Fusionsmodell ist gescheitert, unter anderem deshalb, weil der Zweckverband Süd an den Verhandlungen nicht mehr teilnimmt und damit quasi die Einsparpotenziale nicht mehr gegeben seien.
Nun sagt genau dieses Südtreuhand-Gutachten, dass im Zweckverband Süd schon so viel geschehen sei, dass dort ein größeres Einsparpotenzial nicht mehr zu erwarten sei, dass die größten Einsparungen sicher bei Nordost liegen. Dies ist übrigens auch einer der Gründe, weshalb Dr. Kummer sagt, wir können das auch allein. Das ist ja Ihr gutes Recht. Wir haben immer gesagt, wir wollen hier Freiwilligkeit. Im Übrigen, Herr Kummer, wenn Sie sagen, wir hätten Leibis mit 90 Prozent fördern oder gefördert bekommen können, bis zu 90 Prozent haben Sie exakt gesagt, dann muss man einfach einmal nachprüfen: Wann hat denn der Leibis-Bau begonnen und können denn überhaupt Vorhaben, die schon durchgeplant, genehmigt und angefangen sind, noch gefördert werden? Das ist auch einmal eine Frage, die man da mit bedenken sollte.
Die Fragen von Schulden und Entschuldung sind nicht geklärt. Glauben Sie denn wirklich, dass die kommunalen Vertreter der kommunalen Zweckverbände, die ja wiederum Mitglieder in den Fernwasserzweckverbänden sind, sich auf ein solches Spiel einlassen würden? Da schätzen Sie die Leute aber sehr, sehr gering ein. Gerade in der letzten Plenarsitzung, als wir uns hier trefflich mit dem Antrag der PDS auseinander gesetzt hatten, kam die Mitteilung, dass der Fernwasserzweckverband bzw. die Verbandsversammlung dort getagt und eine Arbeitsgruppe gebildet hat, die sich intensiv mit all diesen Fragen beschäftigt. Unter anderem ist dort auch, wenn ich es richtig weiß, der Bürgermeister der Stadt Zeulenroda, der sicher ein kritischer Geist ist, mit drin. Er hat mir gesagt, dass sie natürlich die Zahlen einsehen werden und dass sie sich natürlich intensiv damit beschäftigen werden. Denn sie haben ja letztendlich auch die Verantwortung für ihre Verbraucher vor Ort.
Ich muss jetzt allerdings einen Bogen machen, denn ich darf hier nicht mehr "Lieblingsabgeordnete" sagen,
die Frau Becker hat nämlich in der letzten Sitzung angedroht, sie würde dann vielleicht ihr Mandat aufgeben. Diesen Verlust für die Thüringer Umweltpolitik, den wollen wir uns doch um Gottes Willen nicht leisten.
Frau Becker, Sie haben uns in der letzten Plenarsitzung vorgeworfen und auch in der entsprechenden Pressemeldung, die Sie sich sicher abgeheftet haben, die Landesregierung würde die Fusion im Schweinsgalopp durchpeitschen wollen. In Ihrer neuen Pressemeldung vom 13. März 2002 sagen Sie: "Entgegen ihren Lippenbekenntnissen, eine schnelle Lösung herbeizuführen, halten Landesregierung und CDU-Fraktion weiterhin die notwendigen Daten geheim und verzögern dadurch eine baldige Einigung mit den Fernwasserverbänden." Ich bitte Sie ganz einfach, wir sind doch nicht diejenigen, die in der Verhandlung mit den Fernwasserzweckverbänden sind. Das sind doch nach wie vor die direkt Beteiligten, also die Landesregierung und die Zweckverbände. Wenn Sie jetzt sagen, wir würden verzögern und vor vier Wochen sagen,
die Landesregierung wolle mit Druck eine Fusion bis Ende 2003 oder schon früher erzwingen, da müssen Sie einmal sagen, was wollen Sie denn nun. Wollen Sie schnell, wollen Sie langsam, wollen Sie einen Mittelweg oder alle vier Wochen anders?
Ich mache Ihnen ganz einfach den Vorschlag, dass wir uns mit diesem nicht ganz einfachen Problem nach dem Vorliegen des Berichts, der ja in gut zwei Wochen da sein müsste, im Umweltausschuss intensiv beschäftigen. Wenn wir ein oder zwei Ausschuss-Sitzungen halt nur diesem Thema widmen und uns mit diesem Thema auseinander setzen, denke ich, das ist dienlicher, als sich alle vier Wochen hier im Plenum die gleichen Phrasen um die Ohren zu schmeißen.
Angesichts der zeitlichen Überfälligkeit und auch der inhaltlichen Überholtheit Ihres Antrags kann ich namens meiner Fraktion nur die Ablehnung empfehlen. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist er nun, der angekündigte Antrag der PDS. Herr Kummer hat uns ja gesagt, dass wir letztens unseren Antrag aus dem Januarplenum am besten in den Papierkorb werfen sollen und sie würden jetzt einen Antrag bringen, der wirklich etwas wert ist. Nun, wir werden sehen. Zum einen entspricht dieser Antrag in weiten Teilen dem, was wir in unserem Antrag vom Januar ohnehin stehen hatten. Sicher, in manchen Punkten mehr ins Detail gehend, aber umfassend und insgesamt nicht weitergehend als unser Antrag auch. Dazu kommt, dass bei den Fragen, die in diesem Antrag gestellt werden, Zahlen gefordert werden, die zum einen vorliegen - ich nenne hier den Wirtschaftsplan der TDV von 2001 und 2002, der müsste auch der PDS-Fraktion und insbesondere dem Haushaltsausschuss vorliegen. Zum Zweiten werden hier Zahlen gefordert, die der Herr Kummer in seiner Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/2145 schon abgefragt hatte und in der Antwort des Ministers wurde ihm erklärt, dass dies teilweise Zahlen sind, die zu internen Betriebszahlen gehören und die nicht zur Veröffentlichung vorgesehen sind. Die Bilanz z.B. erhält natürlich der Verwaltungsrat der Thüringer Talsperrenverwaltung, zu dem u.a. auch der Gemeinde- und Städtebund gehört, auch hier kann es also keinerlei Geheimniskrämerei geben. Was dieser Antrag insgesamt wert ist, sagt uns der Absatz nach dem Punkt 5. Dabei sind betriebsbezogene Daten, deren Offenlegung aus rechtlichen Gründen nicht möglich ist, dem Ausschuss für Naturschutz und Umwelt sowie dem Haushalts- und Finanzausschuss in vertraulicher Sitzung mitzuteilen. Na toll! Warum stellen Sie dann nicht einfach im Haushalts- und Finanzausschuss bzw. im Umweltausschuss einen Selbstbefassungsantrag und lassen sich diese Zahlen geben.
Was soll dieses Schaulaufen mit diesem Antrag hier im Plenum, wohl wissend, dass die Zahlen hier ohnehin nicht veröffentlicht werden können. Herr Kummer, eigentlich ist es vertane Zeit, sich mit diesem Antrag zu beschäftigen. Wir hätten ihn vielleicht doch auch lieber sofort in den Rundordner ablegen sollen. Allerdings hört das Rauschen im Blätterwald ja nicht auf. Jetzt komme ich zu einer meiner Lieblingskolleginnen, Frau Becker.
Da konnte man gestern in der Zeitung lesen: "Schleichende Privatisierung der Wasserversorger". Also, ich habe manchmal den Eindruck, das Einzige, was sich hier geschlichen hat, ist der Realitätssinn bei manchen Abgeordneten. Von einer Diskussion, die fachbezogen ist, kann
man hier überhaupt nicht mehr reden. Das ist doch nur noch reine Ideologie, die hier verbreitet wird.
Es gäbe eine Vielzahl von Gründen, die gegen eine Fusion sprechen, denn Zielpunkt ist ja jetzt neuerdings nur und ausschließlich die TTV. Welche Gründe das sind und welche Alternativen es dazu gibt, das erwähnt man natürlich mit keinem Wort. Man unterstellt uns, wir hätten uns die Fusion ausgedacht bzw. die Landesregierung habe sich diese Fusion ausgedacht und habe sich keinerlei andere Gedanken gemacht und hat gesagt, die Fusion ist das Allheilmittel, etwas anderes gibt es nicht. Vollkommener Unsinn! Natürlich muss man über Alternativen nachdenken. Aber bei diesem Prozess hat sich herauskristallisiert, dass die Fusion mit der höchsten Wahrscheinlichkeit das Mittel ist, mit dem die Ziele Senkung der Fernwasserpreise und damit Senkung der Preise für die Verbraucher ist. Nun verlangt Frau Becker einen Beweis, einen Beweis dafür, dass die Fusion tatsächlich einen funktionierenden Betrieb und sinkende Fernwasserpreise hervorbringen können. Der Beweis wäre ja die Fusion. Damit ließe es sich beweisen. Frau Becker, die drohende Privatisierung, wenn das Unternehmen einmal Pleite gehen wird, ja was glauben Sie denn, was die Verbände tun, wenn wir nichts tun? Dann schauen Sie einfach einmal nach Gera, dort verhandelt man schon fleißig und dort wird man, wenn es denn möglich ist, Private ins Boot nehmen. Dann sind wir draußen.
Herr Gerstenberger, Sie als Geheimwaffe der PDS werden doch ohnehin noch Jahre laufen, also was soll es, Sie können doch dann. Es wird doch ohnehin eines passieren, man wird schlicht und ergreifend auch als große Kommune versuchen auszusteigen. Und was wird passieren? Die kleinen im ländlichen Raum bleiben auf der Strecke, das Solidarmodell ist damit gesprengt. Die Frage der hoheitlichen Aufgaben würde das Land auf die Kommunen abwälzen, auch dies ist der blanke Unsinn. Natürlich wissen wir, dass das Land die hoheitlichen Aufgaben weiter wahrnehmen muss und im Ernstfall die Bezahlung dieser Aufgaben an dieses fusionierte Unternehmen dann leisten. Ich habe manchmal den Eindruck, wir reden im Ausschuss, bemühen uns sachlich, fachlich etwas zu Wege zu bringen und dann gibt es Leute, die rennen halt draußen herum und erzählen das genaue Gegenteil. Da gehen die Argumente zu dem einen Ohr rein und zum anderen wieder heraus und dazwischen ist leider nichts, wo sich die Gedanken festhalten könnten. Es ist zum verzweifeln, was soll es denn eigentlich, wenn wir uns zusammensetzen, wenn wir wirklich diskutieren und Alternativen suchen? Doch nicht, um uns irgendwie zu beschäftigen. Es geht doch ganz einfach darum, dass wir alle die Situation kennen, Auslaufen der Verträge nächstes Jahr, Neuverhandlungen und dann muss ein konkurrenzfähiger Fernwasserpreis angeboten
werden. Das ist unser Ziel und davon lassen wir uns auch nicht abbringen,
auch nicht durch noch so - ich drücke mich einmal vorsichtig aus - hanebüchene Pressemitteilungen. Der Antrag der PDS ist aus Sicht unserer Fraktion abzulehnen, vielen Dank.
Eine kleine Zwischenfrage, Herr Gerstenberger, Sie sagten, es geht nur um Abwasser, das ist die Problematik in der Betriebsführung. Meine Frage dazu: Gehen Sie davon aus, dass dann die Meldung in der Ostthüringer Zeitung von gestern: "Gera will Vertrag über Fernwasser kündigen", im Zusammenhang mit dem Mittleren Elstertal und Herrn Klaus-Peter Kräter eine Ente ist? Oder ist es tatsächlich so, dass es hier auch um die Fernwasserverträge geht?
Frau Präsidentin, meine sehr gerehrten Damen und Herren, die Kormorane sind ein Problem, das wissen wir seit Jahren. Ich darf vielleicht einmal daran erinnern, dass die Kormoranverordnung 1998 in Kraft getreten ist, nachdem das damals SPD-geführte Sozialministerium und Innenministerium so lange oder über ein Jahr gebraucht haben, um dieser butterweichen Verordnung überhaupt erst einmal zuzustimmen.
Die Kormoranpopulation war vor 20 Jahren sehr weit unten. Deshalb war der Kormoran eine der besonders geschützten Arten. Mittlerweile hat sich die Entwicklung ins Gegenteil verkehrt und es ist so, dass wir tatsächlich eine fast explosionsartige Zunahme haben. Nun können wir das Problem sicher hier nicht lösen, darauf ist schon hingewiesen worden, dies ist ein Problem, das in den Brutgebieten gelöst werden kann. Abschuss zur Vergrämung heißt aber auch, dass ich rechtzeitig die Abschussgenehmigung haben muss, um nämlich schon die so genannten Späher zu vergrämen bzw. nicht zurückkehren zu lassen. Das wiederum bedeutet Flexibilisierung der Abschusszeiten und flexible Handhabung der Verordnung. Ich möchte hier darauf hinweisen, dass die Bayern in dieser Frage ganz klar definiert haben, zur Abwendung erheblicher fischereiwirtschaftlicher Schäden und zum Schutz der heimischen Tier
welt - und das sind nämlich unsere Fischbestände, die sich mühsam, Herr Dr. Botz hat darauf hingewiesen, wieder erholt haben und natürlich auch unter sehr, sehr aktiver Mithilfe der Angelverbände und der Angler wieder zu dem geworden sind, was wir heute haben, Schutz einheimischer Fischarten. Nun ist nicht jedes Jahr so ein Winter, dass die stehenden Gewässer alle zugefroren sind und natürlich dann der Kormoran in die Fließgewässer ausweicht, deshalb muss die Kormoranverordnung flexibel gehandhabt werden. Weiterhin ist es natürlich wichtig, dass wir hier eine Zusammenarbeit zwischen Anglern, Fischern, Jägern und vor allem den unteren Naturschutzbehörden haben, die nämlich die entsprechenden Vergrämungsabschüsse genehmigen. Ich denke, wir sind uns alle einig, es macht keinen Sinn, dass der Thüringer Jungwanderfisch, nachdem er nun einmal mühsam die neue, teuere Fischtreppe erklommen hat, am Ende ermattet in den Schnabel eines zugereisten Kormorans sinkt. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrte Damen und Herren, die Zukunft der Fernwasserversorgung in Thüringen, ein Antrag der CDU-Fraktion. Nicht zum ersten Mal befassen wir uns hier in diesem Plenum mit dem Thema der Fernwasserversorgung. Eigentlich schon seit dem Beschluss 1995 zum Weiterbau der Talsperre Leibis zieht sich das Thema "Wasser- und Fernwasserversorgung" mehr oder weniger deutlich durch unsere politische Diskussion. Wir sind interessiert an pragmatischen Lösungen, die dauerhaft die Versorgung in Thüringen mit qualitativ hochwertigem Fernwasser zu akzeptablen und vor allen Dingen zu marktfähigen Preisen garantieren. Dass von der Opposition dieses Thema nun mittlerweile für Presseshowveranstaltungen genutzt wird, ist der Sache sicher nicht dienlich. Die Suche nach guten, vernünftigen und auch bezahlbaren Lösungswegen sollte eigentlich Anliegen aller Abgeordneten sein.
Ich glaube aber, dazu neigen einige unserer Kolleginnen und Kollegen aus der Opposition zu sehr zum Ausleben ihrer Profilneurosen. Wir werden auch in dieser Aussprache dieses Faktum wieder erleben. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kummer, Frau Becker, in Abwandlung eines gestrigen Tagesordnungspunkts kann ich Ihnen nur sagen: Willkommen in der Denkfabrik. Schön, dass Sie auch schon aufgewacht sind. Nun ärgern Sie sich kräftig, dass Sie dieses Problem, eigentlich ein originäres Problem der Opposition, bis heute nicht erkannt und auf die Tagesordnung gebracht haben.
Gerade Sie, Frau Becker, die von 1994 bis 1999 mit in der Regierungsverantwortung gesessen hat, die die Probleme von Anfang an kennen musste, stellen sich heute hier hin und spielen die Dumme. Das fällt Ihnen nicht schwer, das ist mir klar,
aber das ist unredlich.
Man muss bei einem Trinkwasserversorgungssystem natürlich das Gesamtsystem beachten. Das wissen auch Sie ganz genau. Was hier gemacht werden soll, soll nach diesen endlosen Prozessen gegen die Talsperre Leibis, die zum Schluss für den Weiterbau ausgegangen sind, ein neuer Anlauf genommen werden, um dieses Thema wieder hochzukochen und vielleicht noch einen letzten Versuch zu machen, dieses in Ihren Augen unsägliche Projekt zum Fall zu bringen. Das wird Ihnen nicht gelingen, davon bin ich 100-prozentig überzeugt.
Die ominöse Kienbaum-Studie - Sie wissen genauso gut wie ich, dass diese Studie eine Grundlage war, auf der sich die komplette Arbeit aufgebaut hat. Wir haben in unserer Fraktion, wenn auch am Anfang im kleinen Kreis, schon seit Anfang des Jahres 2000 über die notwendigen Änderungen und die in der Fernwasserversorgung bestehenden Risiken gesprochen. Da hat das von Ihnen in der Opposition offensichtlich noch niemanden interessiert. Wir wissen natürlich, dass es Bestrebungen gibt, die heißen, wir setzen auf Eigenwasserversorgung, die heißen, wir bohren neue Tiefbrunnen. Ich kann Ihnen dazu eigentlich nur sagen, wie das ausgehen kann, das sehen wir an Sichelreuth. Dort wurde ein Tiefbrunnen gebohrt und wurde 1998 in Betrieb gesetzt und 1999 außer Betrieb gesetzt und 400.000 Mark für das Bauwerk in den Sand gesetzt. Und es wird, wenn man dieses zum Prinzip erhebt, dazu führen, dass die Verbände entsprechende Rücklagen für Schäden und Entschädigungen zu bilden haben, und dann ist die Legende von dem ganz billigen Grundwasser zumindest erst einmal zu Ende gedacht.
Im Übrigen, wenn unsere Altvorderen genauso vorausschauend gewesen wären wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, stünden wir heute sicher noch auf dem Dorfanger am Ziehbrunnen und würden dort unser Wasser holen.
Billiges Wasser von außen: Sicher wird es Anbieter von außen geben und die Privaten stehen auch an den Grenzen Thüringens. Natürlich bieten sie billige Einstiegspreise, und was ist dann in fünf oder zehn Jahren? Was ist dann, wenn diese Privaten oder Außenanbieter ihre Preise erhöhen und an die Kosten anpassen? Dann sind die Kommunen nämlich diejenigen, die sich selber gezwickt haben, die können dann nämlich nicht mehr weg. Unser Ziel ist nach wie vor nicht bloß das Kommunale in der Fernwasserversorgung, sondern auch möglichst einheitlich in Thüringen.
Nun wird uns Geheimniskrämerei vorgeworfen. Ich sage einmal ganz ehrlich, glauben Sie denn ernsthaft, dass wir mit jeder Idee, jedem Gedanken, bevor er denn zu Ende gebracht wird, nach außen gehen und den in die Presse bringen und dann von Ihnen eventuell nicht ganz sicher belegbare Zahlen und Gedanken zerreden, verdrehen zu lassen, sozusagen zermatschien? Das können Sie vergessen!
Man muss bei solchen Sachen immer das Komplexe, das Ganze sehen. Herr Höhn, Sie haben sich auch zu Wort gemeldet. Skandal, die Landesregierung, der Umweltausschuss und die CDU interessiert das Geld alles nicht und