Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Der Bund hat mit dem Beschluss des Beamtenstatusgesetzes von der ihm zugeordneten konkurrierenden Gesetzgebung für die Statusrechte und -pflichten der Beamten Gebrauch gemacht. Insofern ist es notwendig, nun die entsprechenden Folgeanpassungen vorzunehmen. Nicht richtig ist jedoch die Einschätzung im Vorblatt zum Gesetzentwurf. Die Alternative zum vorliegenden Gesetzentwurf, eine umfassende Reform der beamtenrechtlichen Rechtsgrundlagen einschließlich des Laufbahnrechts, wird dort mit den Worten abgelehnt, ich zitiere: „Die Variante ist u.a. mit Blick auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens des Beamtenstatusgesetzes am 1. April 2009 nicht umsetzbar.“

Diese Einschätzung mag vielleicht für den Zeitpunkt der Einbringung des Gesetzes im Landtag richtig gewesen sein, aber warum hat die Landesregierung denn die Sache so spät in Angriff genommen? Andere Länder machen es vor und haben sogar im Verbund mit anderen Bundesländern ein grundlegend neues und modernes Dienstrecht vorgelegt und zum Teil schon beschlossen. In Thüringen aber gehen die Uhren wieder einmal ein Stück langsamer. Wie in so vielen Bereichen hinkt Thüringen auch beim Beamtenrecht hinterher. Der eigentliche Grund dafür, dass eine umfassende Reform der beamtenrechtlichen Rechtsgrundlagen nicht möglich war, das ist natürlich aus so einem Gesetzentwurf nicht herauszulesen, ist doch die unsägliche Personalpolitik im Innenministerium. Wenn man über Jahre hinweg Personalpolitik

nach Parteibuch macht, kommt so etwas heraus. Das Thüringer Innenministerium hat ja erst kürzlich vom Gericht eine Quittung dafür bekommen und zum wiederholten Mal beim Prozess um die Ausschreibung eines Dienstpostens den Kürzeren gezogen. Das wird nicht die letzte Niederlage in Personalpolitik sein.

Meine Damen und Herren, das vorliegende Gesetz ist deshalb allein aus Verschulden des Innenministeriums nur ein Reparaturgesetz. Dabei hätten so viele Fragen schon jetzt angepackt werden können, so zum Beispiel

- eine Verschlankung der Strukturen mittels Reduzierung der Anzahl der Laufbahnen und Laufbahngruppen,

- eine stärkere Flexibilisierung bei der Einstellung,

- eine größere Durchlässigkeit der Laufbahnen und

- die stärkere Orientierung am Leistungsprinzip im Verlauf der beruflichen Entwicklung.

Andere Länder haben vorgemacht, wie es geht. Bayern, Baden-Württemberg und die norddeutschen Bundesländer haben ihre grundsätzlichen Reformgesetze vorliegen und begnügen sich nicht mit einem kleinen Zwischenschritt. Die norddeutschen Regierungschefs haben in diesem Zusammenhang bereits Ende 2006 vereinbart, sich über anstehende Gesetzesvorhaben im Besoldungs-, Versorgungs-, Status- und Laufbahnrecht rechtzeitig zu informieren und gleichzeitig zu prüfen, ob diese gemeinsam mit den anderen norddeutschen Ländern erfolgen sollten. Ziel war dabei die Intensivierung der Zusammenarbeit auf dem Gebiet des öffentlichen Dienstrechts, um im Rahmen der landesrechtlichen Verantwortlichkeiten die Grundstrukturen so auszugestalten, dass einem Dienstherrn übergreifende Mobilität gesichert und ein nachteiliger Wettbewerbsföderalismus vermieden wird. Auf Arbeitsebene wurde dazu ein Musterlandesbeamtengesetz erarbeitet, welches weitgehend Grundlage für die einzelnen Reformgesetze der beteiligten Länder geworden ist.

Warum Thüringen sich in dieser Frage so sehr isoliert hat, ist mir ein Rätsel. Es ist eigentlich nur mit der Plan- und Ziellosigkeit der Landesregierung in diesem Bereich zu erklären. Meinen Sie wirklich, meine Damen und Herren von der CDU, dass Thüringen mit eigenen beamtenrechtlichen Regelungen gegenüber einem Nordverbund oder gegen die reichen Geberländer Bayern, Baden-Württemberg und Hessen punkten kann? Auf keinen Fall mit der bisherigen Personalpolitik.

Meine Damen und Herren, ich sage an dieser Stelle noch einmal mit Nachdruck: Eine Rückkehr in den

uneingeschränkten Dienstrechtsföderalismus ist nicht wünschenswert. Länderübergreifende Transparenz bei den beamtenrechtlichen Regelungen und damit untrennbar verbunden länderübergreifende Mobilität der Beamten sind ein hohes Gut, das es im Rahmen des Möglichen zu bewahren gilt. Thüringen kann sich hier keinen Alleingang leisten. Der Freistaat sollte deshalb in Sachen Neuregelung des Dienstrechts für Beamte auch nach Verabschiedung des vorliegenden Gesetzes den Schulterschluss mit den norddeutschen Ländern einschließlich Sachsen-Anhalt, Niedersachsen und Rheinland-Pfalz suchen, die sich, wie bereits gesagt, auf gemeinsame Grundzüge für ein neues Dienstrecht verständigt haben. Nur so können die Nachteile des Föderalismus im Dienstrecht auch für Thüringen in Grenzen gehalten werden.

Hierzu hat die SPD-Fraktion bereits mehrere Parlamentsanträge im Landtag gestellt, leider bisher ohne Erfolg. Die SPD stellt diese Frage nunmehr erneut als Entschließungsantrag heute zur Abstimmung. In unserem Entschließungsantrag enthalten ist auch die Forderung, dass die Landesregierung dem Landtag schnellstmöglich einen Gesetzentwurf vorzulegen hat, der die Regelungen für eine zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifabschlusses der Angestellten im Dienst der Länder ins Besoldungsrecht für Beamte und Richter enthält. Wir wollen, dass den Lippenbekenntnissen der Regierung auch zeitnahe Taten folgen. Mit einer ersten Beratung im MaiPlenum wäre eine Verabschiedung eines solchen Besoldungsanpassungsgesetzes ohne besondere Hast in der letzten Landtagssitzung vor der Wahl im Juni-Plenum möglich. Wenn Sie das wirklich wollen, meine Damen und Herren von der CDU, dann stimmen Sie unserem Entschließungsantrag zu.

Nun zu einigen Details des Gesetzes: Im Rahmen der durchgeführten schriftlichen Anhörung zum Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss wurden vonseiten der Angehörten nur wenige Änderungswünsche geäußert. Wir nahmen im in den Haushalts- und Finanzausschuss eingebrachten Änderungsantrag Forderungen vom Gemeinde- und Städtebund und der Hochschulrektorenkonferenz auf. Die meisten dieser Vorschläge wurden jedoch im Ausschuss von der Mehrheit abgelehnt. Auch die SPD-Forderung nach der Wiedereinführung der 40Stunden-Woche für die Beamten scheiterte an der bekannten Mehrheit im Haushalts- und Finanzausschuss. Das stellen wir heute erneut zur Abstimmung.

Thüringen ist das einzige neue Flächenland, das die 42-Stunden-Woche für seine Beamten eingeführt hat; sicherlich damals in der Hoffnung, dass sich das für die Angestellten auch durchsetzen lässt. Das ist aber - aus meiner Sicht zum Glück - so nicht eingetreten. Nun wäre es an der Zeit, den Fehler dieser willkürlichen Erhöhung der Arbeitszeit für die Beamten

wieder rückgängig zu machen. Hören Sie hinein in Ihre Verwaltungen, meine Damen und Herren von der Landesregierung, die Stimmung brodelt, die Krankenstände haben in vielen Bereichen Höchststand erreicht und die Motivation liegt am Boden. Das ist das Resultat Ihrer Personalpolitik.

(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Wenn Sie stets die Verwaltungen kritisieren, müssen die ja demotiviert werden.)

Meine Damen und Herren, auf ein besonderes Schauspiel christdemokratischer Selbstdarstellung im Zusammenhang mit dem vorliegenden Gesetzentwurf will ich an dieser Stelle noch hinweisen. Wenn die Art und Weise, wie das Ganze vonstattengegangen ist, nicht so beschämend wäre, könnte man vielleicht darüber lachen. Wie in anderen Bereichen auch, braucht auch der öffentliche Dienst gut ausgebildeten Nachwuchs. Deshalb müssen uns auch die Bedingungen für die Beamtenanwärter am Herzen liegen. Die SPD hat im Zusammenhang mit dem zu beschließenden Gesetzentwurf zum wiederholten Male beantragt, die Westangleichung der Bezüge für die Anwärter des gehobenen Dienstes um ein Jahr auf den 1. Januar 2009 vorzuziehen. Ich erinnere an die Debatte zum Besoldungsneureglungs- und -vereinfachungsgesetz im Juni des vergangenen Jahres. Im Vorfeld der Beschlussfassung hatte die CDU - namentlich der Fraktionsvorsitzende Herr Mohring - großspurig genau dieses Vorziehen der Angleichung der Anwärterbezüge versprochen und sich dafür abfeiern lassen. Dann aber kam nichts, kein Antrag, keine Aktivitäten und dergleichen. Schlimmer noch, als die SPD diesen Antrag im Plenum zur Abstimmung stellte, lehnte die CDU-Fraktion ihn ab. Es ging also nicht wirklich um die Anwärter, es ging allein um Effekthascherei. Denn wenn es Ihnen, Herr Mohring, wirklich um den Thüringer Beamtennachwuchs gegangen wäre, dann hätten Sie schon da dem SPD-Antrag zugestimmt. Dann hätten die Beamtenanwärter des gehobenen Dienstes schon damals das eindeutige Signal, höhere Bezüge ab 2009 zu bekommen. Wer aber noch im Juni 2008 einen solchen Vorschlag ablehnt, sich jetzt aber für den gleichen Vorschlag hochjubelt, ist unglaubwürdig und dreist.

(Beifall SPD)

Den Vorschlag der Fraktion DIE LINKE, das Beamtenrecht an das Lebenspartnerschaftsrecht des Bundes anzupassen, unterstützen wir ausdrücklich. Wie verkrustet müssen allerdings die Moralvorstellungen der CDU sein, wenn Sie sich weigern, diese Sache aus Bundesrecht in Landesrecht zu übernehmen.

Meine Damen und Herren von der CDU, die SPD hat mit den beiden vorliegenden Anträgen Vorschläge gemacht, wie die länderübergreifende Mobilität zumindest in Teilen gesichert werden kann und wie eine zeitnahe, zeit- und inhaltsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses für die Angestellten im öffentlichen Dienst der Länder erfolgen kann und wie für die Thüringer Beamten die Arbeitszeit wieder auf die sinnvolle 40-Stunden-Woche gesenkt werden kann. Reden Sie nicht nur davon, die Bedingungen für die Thüringer Beschäftigten zu verbessern, handeln Sie und stimmen Sie unseren Anträgen zu. Ich danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall SPD)

Das Wort hat die Abgeordnete Lehmann, CDUFraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, ich werde es etwas kürzer halten als meine beiden Vorredner. Wie in der ersten Lesung im Plenum hier am 12. Dezember 2008 bereits dargelegt, ergibt sich dieses Gesetz aus den Regelungen der Föderalismusreform. Der Bund hat ein Beamtenstatusgesetz beschlossen, welches am 1. April 2009 in Kraft tritt. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, dass der Freistaat Thüringen eine Anpassung und Bereinigung des Landesbeamtengesetzes durchführt. Der uns vorliegende Gesetzentwurf der Landesregierung wird dem gerecht und soll ebenfalls am 1. April in Kraft treten. Dies ist ein erster Schritt zur Umsetzung der Gesetzeslage des Bundes. Wie die Landesregierung an dieser Stelle im Plenum angekündigt hat, sollen inhaltliche Änderungen im Beamtenrecht in einem zweiten Schritt erfolgen.

Werte Kolleginnen und Kollegen, zwischenzeitlich haben die Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst ihren positiven Abschluss gefunden und meine Fraktion begrüßt ausdrücklich die von der Landesregierung hierzu geäußerte Absicht, die Ergebnisse der Tarifverhandlungen zeitgleich und eins zu eins auch auf unsere Thüringer Beamten anzuwenden.

Die Landesregierung hat im Kabinett dazu in dieser Woche bereits die entsprechenden Gesetzesänderungen beraten, so dass geplant ist, dass wir im Plenum im Mai die erste Beratung durchführen und im Juni das Besoldungsgesetz verabschieden können.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pidde, SPD: Das ist ein Wort.)

Ganz klare Zeitschiene, Herr Kollege Pidde. Kein Beamter muss deshalb Angst haben, ihm gingen Besoldungserhöhungen verloren. Selbstverständlich werden - und ich denke, das wollen wir alle hier in diesem Hohen Hause - die Zahlungen dann rückwirkend erfolgen, so wie die Landesregierung zugesagt hat, den Abschluss eins zu eins zu übernehmen für unsere Landesbeamten.

Ergänzend möchte ich noch sagen, für 2009 und 2010 werden durch diese Tariferhöhungen insgesamt Ausgaben in Höhe von 69 Mio. € in unserem Landeshaushalt anfallen. Ich denke, das ist eine beträchtliche Summe, die das ausmacht. Das kann man schon einmal laut sagen, was hier der Freistaat tut, nicht nur für die Angestellten, die von dem Tarifvertrag ja beinhaltet sind, sondern eben auch für unsere Beamten. Insgesamt für diese zwei Jahre sind das Ausgaben in Höhe von 69 Mio. €, die zusätzlich anfallen.

Doch nun zurück zum vorliegenden Gesetzentwurf: Einige Änderungen wurden im Ausschuss noch als Empfehlung an den Landtag bzw. unsere heutige Beratung beschlossen. Dazu gehört auch der Antrag der CDU-Fraktion zur Anhebung der Besoldung der Anwärter im öffentlichen Dienst, und zwar rückwirkend ab 1. Januar auf 100 Prozent Westniveau. Dies soll als Zeichen und als Beispiel für andere gelten, damit unsere gut Ausgebildeten, also von der Schule her gut ausgebildeten Jugendlichen nach Abschluss der Schulbildung in Thüringen bleiben, ihre Ausbildung hier absolvieren und nicht wegen höheren Ausbildungssalärs in die alten Bundesländer abwandern.

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen zu der Anhörung oder zu den Anhörungen hat gezeigt, dass der eingeschlagene Weg der Landesregierung, das heißt in einem ersten Schritt im Wesentlichen nur die Anpassungen des Landesbeamtenrechts an die Statusgesetzgebung des Bundes und erst im zweiten Schritt umfassende inhaltliche Änderungen wie die Neuordnungen des Laufbahnrechts z.B. vorzunehmen, von der weit überwiegenden Zahl der Angehörten mitgetragen und zum Teil ausdrücklich begrüßt wurde.

Auf den SPD-Antrag, der die Herabsetzung der 42Stunden-Woche bei den Beamten ohne Kinder bzw. Pflegebedürftige betrifft - da haben wir eine Sonderregelung - möchte ich nicht noch einmal näher eingehen. Wir hatten dazu bereits ausgiebige Diskussionen im letzten Jahr und an der Sachlage hat sich aus unserer Sicht nichts geändert.

Zu dem Thema, welches die Fraktion DIE LINKE angesprochen hat, zu den gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften kommen wir in Tagesordnungspunkt 6 noch. Dazu möchte ich an dieser Stelle

weiter nichts sagen. Wie gesagt, im Punkt 6 geht es noch einmal darum, obwohl Sie hier natürlich auch Ihren Änderungsantrag eingebracht haben.

Meine Damen und Herren, es liegt jetzt noch vor der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD, den der Kollege Pidde eben vorgestellt hat. Wie ich eben schon erläuterte, hat ja die Landesregierung in dieser Woche sich zu dem Thema bereits ganz klar positioniert. Insofern kommt Ihr Antrag zwar etwas spät, aber dennoch will ich sagen, dass wir den Punkt 2 Ihres Antrags natürlich mittragen werden, denn ich denke, wir alle hier wollen ja diese Angleichung auf die Beamten oder die Anwendung der Tarifergebnisse auf unsere Beamten, also spricht auch nichts dagegen, dass wir dem Punkt 2 Ihres Entschließungsantrags zustimmen werden. Insofern sind wir da auch beieinander.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie müssten es noch erläutern.)

Zum Punkt 1: Werte Kollegen der SPD, hier haben Sie sich nur auf die Nordländer unserer Bundesrepublik bezogen.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Rhein- land-Pfalz?)

Gut, aber wir möchten gern, Herr Kollege Höhn, dass sich unsere Aktivitäten auch mit den Bundesländern beschäftigen, die um ums herum sind. Da sehe ich noch ein paar andere als die, die hier aufgezählt wurden. Insofern beantrage ich im Namen meiner Fraktion eine getrennte Abstimmung der Punkte 1 und 2. Wir werden den Punkt 1 so nicht mittragen, denn es gibt ja z.B. auch noch das Bundesland Sachsen, das jetzt hier nicht aufgezählt wurde, und andere. Ich denke, hier sollte man einen breiten Konsens suchen auch mit diesen anderen Bundesländern, die Sie hier noch nicht benannt haben.

(Zwischenruf Abg. Dr. Schubert, SPD: Sie können gern noch eine Erweiterung machen.)

Dem Punkt 2 werden wir gern zustimmen. Die Landesregierung war schneller und nichtsdestotrotz ist das Ziel das gleiche.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, abschließend möchte ich noch einmal betonen, dass dieser Gesetzentwurf den ersten Schritt zur Fortentwicklung des Beamtenrechts darstellt. Diesem müssen und werden noch weitere Schritte folgen, die dem Beamtentum in einer modernen Leistungsgesellschaft dann auch gerecht werden. Das Beamtentum wird ja auch weiterentwickelt und damit wird sich dann sicherlich der 5. Thüringer Landtag beschäftigen. Ich

möchte Sie namens meiner Fraktion bitten, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Dann erteile ich das Wort dem Herrn Innenminister Scherer.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Gesetzentwurf, der Ihnen vorliegt, enthält im Wesentlichen folgende Punkte:

1. Schwerpunkt des Entwurfs sind die aufgrund des Beamtenstatusgesetzes zwingend erforderlichen Änderungen bzw. ergänzende verfahrensrechtliche Regelungen;

2. die Vornahme der erforderlichen Folgeänderungen in anderen beamtenrechtlichen Vorschriften;

3. die Umsetzung europarechtlicher Vorgaben, z.B. Regelung des Bolognaprozesses und

4. eine Aktualisierung des beamtenrechtlichen Normenbestands.

Die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Anhörung hat gezeigt, dass der eingeschlagene Weg der Landesregierung, das heißt in einem ersten Schritt im Wesentlichen nur die redaktionelle Anpassung des Landesbeamtenrechts an die Statusgesetzgebung des Bundes und erst im zweiten Schritt umfassende inhaltliche Änderungen, wie die Neuordnung des Laufbahnrechts vorzunehmen, von der weit überwiegenden Anzahl der Angehörten mitgetragen und zum Teil auch ausdrücklich begrüßt wird. Die Berechtigung dieses Vorgehens zeigt sich auch daran, dass die Mehrheit der anderen Länder ebenso verfährt und dass es gerade bei Ländern, die eine umfassende Reform zum 1. April 2009 geplant hatten, zu erheblichen Verzögerungen kommt. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 11. März 2009 beschlossen, so dass dieser nunmehr abschließend im Landtag auch behandelt werden kann.