Protokoll der Sitzung vom 19.03.2009

Meine Fraktion hat, um hier an Informationen bzw. auch an entsprechendes Wissen zu gelangen, im Anschluss an die vergangene Plenartagung einen Selbstbefassungsantrag im Bauausschuss gestellt, der insbesondere auch hier noch einmal nach der Methodik der Berechnung des Bedarfs im Rahmen der Neugestaltung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes fragt. Leider hat keine Bauausschuss-Sitzung vor der Landtagssitzung stattgefunden. Trotz alledem ist es in der nächsten Bauausschuss-Sitzung Thema, damit werden wir uns auf jeden Fall - ich hoffe, dass bis dahin Informationen vorliegen - beschäftigen.

Nichtsdestotrotz sind wir nach wie vor der Meinung, das Land kann nicht einfach Aufgaben übertragen und sich so aus der Verantwortung stehlen. Den übertragenen Aufgaben müssen auch die entsprechenden Finanzen folgen. Das bedeutet eine 100-prozentige Übernahme der Kosten des Winterdienstes für die Bundes- und Landesstraßen in den Ortslagen durch die Baulastträger Bund und Land. Die Kommunen dürfen auf den Kosten des Winterdienstes für Bundes- und Landesstraßen nicht sitzenbleiben, das gebietet schon der verfassungsrechtliche Grundsatz des Konnexitätsprinzips, welcher besagt, dass bei einer Aufgabenübertragung an die Kommunen auch eine angemessene Kostenerstattung erfolgen muss.

Wir bitten daher um Zustimmung, denn eines kann ich Ihnen auch sagen, der nächste Winter kommt bestimmt. Die Kommunen werden auch hier wieder vor den gleichen Problemen stehen und Sie sind in der Verantwortung, für Thüringens Kommunen etwas zu tun. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Frau Abgeordnete Enders, Sie wollten noch die Frage von Herr Schugens beantworten. Bitte, Herr Schugens.

Danke schön. Sie haben schon vorweggenommen, dass auch der Minister dieses Jahr sich bereit erklärt hat, zusätzliche Mittel bereitzustellen. Ihnen ist doch sicherlich bekannt, dass die Richtlinie auch einmal existierte und wie sie angenommen wurde. Meine Frage: Können Sie sich vorstellen, dass der Bund das, was Sie fordern, dass zu einer übertragenen Aufgabe also einen Wirkungskreis zu definieren, am Ende diese Finanzlast übernehmen würde? Erste Frage, ich habe dann noch eine.

Herr Schugens, was ich auf jeden Fall nicht verstehe und was ich auch nicht nachvollziehen kann - das auch als Bürgermeisterin einer Stadt, die stark vom Winter betroffen ist, mit Winterdienstlasten zu kämpfen hat - ist, dass die Kommunen für den Winterdienst aufkommen müssen auf Landes- und Bundesstraßen. Sie sind nicht Baulastträger. Ich bin schon der Auffassung, dass der jeweilige Baulastträger auch für die Kosten des Winterdienstes aufkommen muss. Das ist meine Auffassung. Das betrifft sowohl Bund als auch Land; hier haben beide eine Verantwortung.

Frau Abgeordnete, lassen Sie noch eine zweite Frage zu? Bitte, Herr Abgeordneter Schugens.

Danke. Mich würde interessieren, da Sie schon zehn Jahre Bürgermeisterin sind, wie Sie die letzten zehn Jahre Ihren Haushalt gestaltet haben in Fragen genau dieser Aufgabe Winterdienst, wie viel Sie eingespart haben in den Jahren, wo der Winter schwächer war, und wie Sie die Einsparungen verwenden.

Ich kann jetzt nicht nachvollziehen, was Sie mit dieser Frage im Einzelnen bezwecken. Ich muss Ihnen deutlich sagen, gerade in den Jahren, als ein sehr starker Winter war, in den Jahren 2001/2002 standen wir vor großen Problemen im Verwaltungshaushalt. Durch die Möglichkeit, über die Winterdienstrichtlinie Mittel zu bekommen, konnten wir damals unsere Aufgaben im Verwaltungshaushalt erledigen, Mittel, die sonst für wichtige Aufgaben und Maßnahmen gefehlt hätten. Ich sage mal, die Kommunen wie Neustadt oder eben Frauenwald, Schmiedefeld sind sehr kleine Kommunen, die haben also auch einen sehr kleinen Verwaltungshaushalt und da machen z.B. die Winterdienstkosten, die sie aufbringen müssen, manchmal 5 Prozent des gesamten Verwaltungshaushalts aus. Das ist sehr viel, was durch die Kommunen hier aufgebracht werden muss. Das können die Kommunen einfach nicht schultern. Ich sage es noch einmal: Derjenige, dem die Straßen gehören - Bund und Land -, hat auch die Verpflichtung, den Winterdienst auf seinen Straßen zu finanzieren und kann diese Last nicht einfach den Städten und Gemeinden aufbürden.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Doht zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Enders, auch wenn Herr Ramelow werbewirksam auf irgendwelchen Schneehaufen im Thüringer Wald herumklettert,

(Beifall und Heiterkeit CDU)

damit ist den Kommunen am Rennsteig noch lange nicht geholfen.

(Beifall CDU, SPD)

Er hat auch das Thema nicht erfunden, sondern wir haben hier schon über das Straßengesetz im Thüringer Landtag gestritten, da war an Herrn Ramelow gar nicht zu denken. Er sollte bei ähnlichen Aktionen einmal aufpassen, dass ihn nicht irgendwann eine Dachlawine trifft.

(Beifall und Heiterkeit CDU, SPD)

Aber kommen wir zurück zu dem ernsten Thema „Änderung Straßengesetz“. Auch Herr Schugens, wenn Sie das letzte Mal gesagt haben, Sie lehnen

das ab und heute wieder, will ich Ihnen trotzdem hier noch einmal die Gründe erläutern, warum wir diesen Antrag zur Gesetzesänderung so eingebracht haben, auch auf die Gefahr hin, dass ich einiges wiederhole, was ich in der letzten Plenarsitzung schon dazu ausgeführt habe. Aber Sie sehen, ich habe Sie noch nicht aufgegeben, ich bin immer noch der Hoffnung, dass auch die Mehrheitsfraktion vielleicht in dem einen oder anderen Punkt lernfähig ist.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Blei- ben Sie nur standhaft.)

Wir wollen das Straßengesetz dahin gehend ändern, dass der Baulastträger künftig auch für den Winterdienst in den Ortslagen zuständig sein soll. Das ist hier schon gesagt worden, die Gemeinden sind teilweise an der Grenze ihrer finanziellen Belastbarkeit. Diese finanzielle Belastbarkeit ist auch ziemlich ungerecht verteilt, wenn wir uns die Schneehöhen im Thüringer Wald anschauen und wenn wir in andere Bereiche im Thüringer Becken schauen, wo das mit Sicherheit kein Problem sein sollte. Der Winterdienst auf übergeordneten Straßen gehört nicht zu den Kernaufgaben der kommunalen Selbstverwaltung, er wird in den Gemeinden im übertragenen Wirkungsbereich durchgeführt. Die Streichung der Kostenerstattung, die 2005 stattgefunden hat, verstößt nach unserer Auffassung gegen das Konnexitätsprinzip. Ich kann es auch Ihnen nicht ersparen, noch einmal hier auf den Rechnungshofbericht hinzuweisen, welcher den durch die TSI durchgeführten Winterdienst in den vergangenen Jahren in Thüringen geprüft hat. Ich will hier nicht alle einzelnen Zahlen noch mal nennen, aber da sind Kostensteigerungen um über 100 Prozent zustande gekommen, und das, obwohl sich das Landesstraßennetz in dem entsprechenden Zeitraum um 500 Straßenkilometer verringert hat, weil nämlich Straßen auch abgestuft wurden als kommunale Straßen. Der Salzverbrauch auf den Landesstraßen war so hoch, dass jede Landesstraße von November bis März 4,81-mal hätten befahren werden müssen. Es wurden keinerlei Kontrollen durchgeführt, wie der Salzverbrauch hätte verringert werden können. Man hat hier einfach nicht richtig hingeschaut. Es sind letztendlich Kostenerhöhungen von 10 Mio. € durchschnittlich zustande gekommen - jährlich. Da sind die 2,2 Mio. €, die das Land 2004 letztmalig als Winterdienstpauschale an die Kommunen erstattet hat, nur eine geringe Summe, so dass ich hier noch mal sage, bei einer besseren Kontrolle des Winterdienstes der TSI könnten diese Mittel eingespart werden und damit könnte der Winterdienst in den Ortsdurchfahrten auf Bundes- und Landesstraßen auch finanziert werden. Dem Land entstünden überhaupt keine Mehrkosten.

(Beifall SPD)

Ich kann nicht verstehen, dass Sie hier über die Kosten diskutieren, die dem Land entstehen würden, wenn das Land den Winterdienst in den Ortslagen bezahlt. Aber zu dem Thema „Rechnungshofbericht - Kostensteigerung durch die TSI“, da habe ich aus Ihren Reihen kein Wort gehört. Das nehmen Sie als gottgegeben hin.

(Beifall SPD)

Das kann es doch auch nicht sein. Es kann doch nicht sein, dass wir einen Monopolisten im Land haben, der die Preise diktiert. Dann ist diese ganze Privatisierung fehlgelaufen. Wir haben damals von Ihnen immer gehört, wir privatisieren, um Kosten zu sparen. Nichts von alledem ist passiert. Die Kommunen haben generös das Angebot bekommen, sich an den Verträgen für den Winterdienst bei der TSI mit dranzuhängen. Sie haben aber keinerlei Einfluss auf die Ausgestaltung dieser Verträge. Sie müssen letztendlich nur bezahlen. Das kann es nicht sein. Deswegen sagen wir, wir wollen eine klare Regelung: Wer Baulastträger ist, sollte auch für den Winterdienst auf seinen Straßen zuständig sein.

Zum Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE: Den lehnen wir ab, weil wir hier nachher das Gleiche haben, nur umgekehrt. Wir sind der Auffassung, wer bestellt, wer den Vertrag aushandelt, die Konditionen, der soll auch bezahlen. Wenn wir jetzt sagen, das Land soll die Kosten für den Winterdienst erstatten, die Kommunen schließen selber ihre Verträge ab, suchen sie sich denjenigen, der für sie den Winterdienst durchführt oder machen es selbst, dann ist das genau in dem Verhältnis, nur umgekehrt. Das Land kann dann nicht mehr kontrollieren, wie die Kosten zustande gekommen sind, hat keinen Einfluss auf Kostensenkung. Ich sage auch so deutlich, die eine oder andere Kommune wird dann nicht mehr so genau hinschauen, wo die Kosten für den Winterdienst hinlaufen, wenn sie sie denn zu 100 Prozent erstattet bekommt. Nein, eine klare Regelung ist: Wer Baulastträger ist, sollte für den Winterdienst zuständig sein, der sollte die Ausschreibung machen, der sollte die Verträge mit den Firmen abschließen - und da hoffe ich, dass wir irgendwann dazu kommen, dass wir nicht mehr nur die TSI als Monopolist haben, der uns die Preise diktiert, sondern dass wir hier zu einem wirklichen Wettbewerb in Thüringen kommen -, und wer diese Verträge dann abgeschlossen hat, wer die Konditionen mitbestimmt hat, der soll auch dafür bezahlen.

(Beifall SPD)

Deswegen noch einmal die Bitte um Zustimmung zu unserer Gesetzesänderung.

(Zwischenruf Abg. Schugens, CDU: Das ist doch ein ganz anderer Gegenstand. Schauen Sie sich doch mal die gesamte Gestaltung an.)

Herr Abgeordneter Schugens, möchten Sie noch einmal ans Pult?

Nein, überhaupt nicht. Wenn wir über den Winterdienst reden hier und das Thema „Belastung der Kommunen“, dann soll man das schon in der ganzen Komplexität sehen. Die Kommunen sind doch mit beteiligt an diesen Kostensteigerungen, die die TSI im Laufe der vergangenen Jahre dem Land in Rechnung gestellt hat, indem sie nämlich zum Teil an den Verträgen des Landes mit dranhängen, indem die TSI bei ihnen mit geräumt hat und sie genauso diese erhöhten Kosten dann in Rechnung gestellt bekommen, ohne dass sie die Möglichkeit einer Kontrolle haben und die Kosten irgendwie einschränken können. Die andere Variante, wenn eine Kommune einen anderen Auftragnehmer beauftragt oder den Bauhof, so er noch vorhanden ist, selber räumt, dann habe ich die paradoxe Situation, dass der Schneepflug der TSI sein Schild am Ortseingang hochkippt und am Ortsausgang wieder runter. Das ist doch auch nicht zielführend. Das ist weder im Sinne von Klimaschutz, von Umweltschutz, da wird zusätzlich Sprit vergeudet. Lassen Sie uns doch hier zu einer wirklich geradlinigen Lösung kommen. Der Baulastträger kommt für die Kosten auf und er räumt auch.

(Beifall SPD)

Seitens der Abgeordneten gibt es jetzt keine weiteren Redewünsche mehr. Gibt es seitens der Landesregierung einen Redewunsch? Herr Minister Wucherpfennig, bitte.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die rechtlichen und systematischen Bedenken der Landesregierung gegen den vorliegenden Gesetzentwurf habe ich Ihnen Ende Januar bereits dargelegt. Gleichwohl wiederhole ich diese Bedenken noch einmal im Stenogrammstil: Durch Landesgesetz kann die Räumpflicht nicht auf alle Baulastträger übertragen werden. Es gilt die polizeiliche Reinigungspflicht, die auch den Winterdienst beinhaltet und eine Pflichtaufgabe der Gemeinden ist.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Was ist denn eine polizeiliche Reinigungspflicht?)

Das habe ich das letzte Mal schon gesagt im Januar zu diesem Thema.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: So genau wollte ich das gar nicht wissen.)

Würde der Winterdienst dennoch Aufgabe der Baulastträger, erhielten die Gemeinden weniger Geld im Kommunalen Finanzausgleich, konkret durch Verringerung der Schlüsselzuweisungen. Bis heute gibt es keinen Grund für eine Änderung an dieser Haltung. Auch die Aussage, die Gemeinden würden für den Winterdienst auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen in ihren Ortslagen keine Mittel erhalten, ist falsch, denn die Gemeinden erhalten Finanzhilfen für den Winterdienst, und zwar entsprechend ihrer Finanzkraft als Bestandteil der Schlüsselzuweisungen.

Meine Damen, meine Herren, mit Blick auf die zum Teil prekäre Situation in einigen Gemeinden Thüringens habe ich am 23. Februar 2009 eine unkomplizierte Regelung in Kraft gesetzt, die eine tatsächliche Entlastung der Gemeinden ermöglicht, und zwar erstattet die Landesregierung den Gemeinden die Kosten für den Abtransport der Schneemassen in den Ortsdurchfahrten im Bereich von Bundes- und Landesstraßen, wenn der Verkehr behindert ist oder die Verkehrssicherheit nicht gewährleistet ist, auf freiwilliger Basis im Sinne einer zusätzlichen Finanzhilfe. Die betroffenen Gemeinden brauchen sich lediglich an das jeweils zuständige Straßenbauamt zu wenden. Der örtlich zuständige Gebietsingenieur begutachtet die Situation und das Straßenbauamt entscheidet über die Notwendigkeit der Räumung.

(Beifall CDU)

Die Straßenbauämter habe ich über das Landesamt für Bau und Verkehr entsprechend anweisen lassen. Zugleich wurde die Öffentlichkeit im Rahmen einer Pressemitteilung informiert. Bis zum 17. März 2009 haben acht Gemeinden im Bereich des Straßenbauamts Südwestthüringen die von der Landesregierung angebotene Hilfe nachgefragt. In allen Fällen wurde der Nachfrage entsprochen. Im Einzelnen sind das die Gemeinden Steinheid, Lauscha, Siegmundsburg, Zella-Mehlis, Rotterode, Viernau, Springstille und Unterschönau. In der vergangenen Woche wurden die betroffenen Landräte und Oberbürgermeister aufgrund der anhaltenden winterlichen Bedingungen in den Höhenlagen darüber informiert, dass das Hilfsangebot bis auf Weiteres fortgilt und auch in Anspruch genommen werden kann.

Das, meine Damen und meine Herren, nenne ich ein angemessenes, bedarfsorientiertes Handeln der Lan

desregierung unter Berücksichtigung der rechtlichen und rechtssystematischen Rahmenbedingungen im Sinne der Verkehrssicherheit.

(Beifall CDU)

Das ist letztlich eine effektive und unkomplizierte Entlastung der betroffenen Gemeinden in einer konkreten Notlage.

Aus den genannten Gründen empfehle ich, den vorliegenden Gesetzentwurf erneut abzulehnen. Gleiches gilt für den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Der Vorschlag, den Gemeinden durch Änderung des Straßengesetzes einen vollständigen Kostenersetzungsanspruch gegenüber dem Land zu gewähren, widerspricht der Systematik des Kommunalen Finanzausgleichs. Auch wäre es der rechtlich und systematisch falsche Weg, die Strukturen des Kommunalen Finanzausgleichs wieder aufzubrechen und eine einzelne Aufgabe wieder daraus zu entlassen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor. Ich schließe die Aussprache. Wir stimmen ab über den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/5011. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es keine. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir stimmen über den Gesetzentwurf der Fraktion der SPD in Drucksache 4/4807 ab, und zwar nach zweiter Beratung. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich frage nach den Stimmenthaltungen. Es gibt eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Eine Mehrheit hat den Gesetzentwurf abgelehnt.