Protokoll der Sitzung vom 20.03.2009

in denen die zusätzliche Altersversorgung weniger als 15 Jahre bestanden hat. Diese zusätzliche Altersversorgung soll beim Kommunalen Versorgungsverband eingerichtet werden. Hauptaufgabe dieser Institution ist der Ausgleich der Lasten seiner Pflichtmitglieder für die Alters- und Hinterbliebenenvorsorge, Versorgung der kommunalen Bediensteten und der kommunalen Wahlbeamten. Die zum Versorgungsverband gehörende Zusatzversorgungskasse Thüringen ist die betriebliche Altersvorsorgeeinrichtung für den kommunalen öffentlichen Dienst in Thüringen. Nach Sinn und Zweck des Thüringer Versorgungsverbandsgesetzes ist der Kommunale Versorgungsverband die Dienstleistungseinrichtung, derer sich die Pflichtmitglieder zu bedienen haben, um ihrer Aufgabe der Alters- und Hinterbliebenenversorgung ihrer Bediensteten nachzukommen. So erfolgt auch die Versorgung der Angehörigen der Berufsfeuerwehr im Kommunalen Versorgungsverband. Daher ist es nur konsequent, die zusätzliche Altersversorgung für die ehrenamtlichen Angehörigen der freiwilligen Feuerwehren ebenfalls dort anzusiedeln.

Die zusätzliche Altersversorgung wird nach dem Kapitaldeckungsverfahren ausgestaltet. Nach derzeitiger Planung ist ein monatlicher Beitrag von jeweils 6 € des Landes und der Kommunen je Angehörigen der Einsatzabteilung der freiwilligen Feuerwehren vorgesehen. Der genaue Betrag soll in einer Verordnung des Innenministeriums, die im Einvernehmen mit dem Finanzministerium ergehen soll, geregelt werden.

Insgesamt wären mit der Einführung der sogenannten Feuerwehrrente jährliche Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. € verbunden. Hiermit wird die Attraktivität des ehrenamtlichen Engagements in den freiwilligen Feuerwehren langfristig deutlich erhöht. Dies stellt einen wesentlichen Beitrag zur Erhaltung der Einsatzbereitschaft der Feuerwehren und somit für die Gewährleistung der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes dar.

Ich danke auch den Abgeordneten, die dieses hier aus diesem Hause heraus angestoßen haben.

(Beifall CDU)

Neu aufgenommen werden soll in das Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz eine Bestimmung, wonach Feuerwehren sowie Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes nicht militärischen Dienststellen oder Polizeidienststellen unterstellt werden dürfen. Hiermit soll deutlich gemacht werden, dass die Feuerwehren, die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes nicht Weisungen von polizeilichen oder militärischen Dienststellen unterstehen. Ferner bedarf es einer

Anpassung des Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetzes an die europarechtliche Entwicklung hinsichtlich der in Artikel 6 Abs. 3 der Bergbauabfallrichtlinie geforderten Erstellung von externen Notfallplänen. Für die dort genannten Abfallentsorgungseinrichtungen ist eine Umsetzung durch Landesrecht erforderlich. Schließlich erfordert die Änderung einer Reihe von Rechtsgrundlagen, beispielsweise im Bereich des Bau- und Immissionsschutzrechts, eine Angleichung der in der Thüringer Verordnung über die Gefahrenverhütungsschau vom 20. August 1992 enthaltenen Objektliste der zu prüfenden baulichen Anlagen. Diese soll zugleich mit dem Gesetz hier erfolgen.

Das Inkrafttreten des Gesetzes ist für den 1. Januar 2010 vorgesehen, um den Kommunen und dem Kommunalen Versorgungsverband genügend Zeit für die Umsetzung der zusätzlichen Altersversorgung zu lassen. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Ich eröffne die Aussprache und erteile Abgeordneten Hahnemann, Fraktion DIE LINKE, das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und zugunsten der vielen noch verbleibenden Tagesordnungspunkte will ich mich kurz fassen. Von der ständigen Verlagerung der Beratungen aus dem öffentlichen Bereich des Plenums in den nicht öffentlichen der Ausschüsse halte ich nichts, aber von Kürze halte ich sehr viel.

Herr Minister, wir unterstützen diesen Gesetzentwurf und ich will in zwei Punkten die Haltung unserer Fraktion ganz kurz umreißen.

Der erste Punkt ist die Ehrenpension. Es gibt, meine Damen und Herren, keinen Grund, hier jetzt darüber zu reden, welche Probleme die freiwilligen Feuerwehren haben, vor welchen Aufgaben sie stehen. In jedem Fall ist die Regelung zur Ehrenpension für die freiwilligen Feuerwehren gerechtfertigt und selbst wenn sie in ihrer Höhe, die wir dem Gesetzentwurf jetzt noch nicht entnehmen konnten, die gegebenenfalls mit der Rechtsverordnung dann deutlich wird, nicht das ist, was sich jeder Einzelne darunter vorstellen mag, selbst wenn es nur ein Gestus oder ein Signal wäre, wäre dieses Signal richtig, denn diese Männer und Frauen setzen sich in ihrer Freizeit sehr oft unter Einsatz ihres Lebens und ihrer Gesundheit für Dinge, aber auch für Leben und Gesundheit anderer ein.

(Beifall DIE LINKE)

Die zweite Bemerkung ist nicht ganz unkritisch. Sie berührt einen Punkt, den Sie, Herr Minister, wenn ich richtig aufgepasst habe, nicht erwähnt haben, und zwar die Regelung die Amtsenthebung der Brandmeister betreffend. Das erscheint auf den ersten Blick sofort wie eine Lex Arnstadt. Die Regelung ist dann natürlich mehr. Vorgänge in anderen Gemeinden oder Städten haben auch gezeigt, dass sie wohl nötig ist. Wir haben allerdings für die Ausschussberatung des Gesetzentwurfs dazu zwei Bemerkungen zu machen und wir kündigen dazu auch Änderungswünsche an. Der erste Änderungswunsch wäre, dass eine solche Amtsenthebung durch einen Bürgermeister oder durch einen Landrat immer begründet vorgenommen werden muss, und zweitens, dass die Stadt- und Gemeinderäte oder die Kreistage an dieser Amtsenthebung auf irgendeine Weise beteiligt werden müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Dieses sieht der Gesetzentwurf im Moment noch nicht vor, aber ich glaube, das lässt sich heilen. Danke schön.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat der Abgeordnete Gentzel, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen mich hier vorn ein bisschen sprachlos, nicht in der Sache, aber...

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ha- ben wir gern.)

Ja, dass Sie das gern haben, das ist mir vollkommen klar, aber das ist nur ein vorübergehender Anfall, Frau Ausschussvorsitzende.

Natürlich ist der Kern der heutigen Gesetzesberatung die Frage der Ehrenrente bei der Thüringer Feuerwehr. Dazu ist schon so vieles und alles gesagt.

(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Aber nicht von Ihnen.)

Na, doch. Sie sollten öfter die Feuerwehren besuchen, dann wüssten Sie auch schon, was ich dazu sage. Aber, Frau Abgeordnete, dazu kommt, dass der Innenminister genau mit der Einleitung begon

nen hat, mit der ich beginnen wollte, dass sich nämlich dieser Gesetzentwurf in drei Dinge einteilt. Das ist so richtig erklärt. Auch ich will ein bisschen auf die Uhr schauen bei dem jetzigen Beitrag, das muss dann nicht noch mal wiederholt werden.

Selbstverständlich ist der neue § 14 a Kernstück dieses Gesetzes. Das Wort „historisch“ ist mir ein bisschen zu hoch gegriffen, aber, ich glaube, wir gehen heute in Thüringen einen Schritt, den sich viele andere Bundesländer im Anschluss nicht werden verweigern können. Wir diskutieren, das weiß Herr Fiedler genauso gut wie ich, schon seit Monaten intern - jeder hat da so seine unterschiedlichen Rollen - um diese Feuerwehrrente und man muss sagen, es ist der Durchbruch für diese Feuerwehrrente gewesen, dass im neu besetzten Innenministerium dann Klarheit geschaffen worden ist, dass das eine Pflichtaufgabe der Gemeinden werden soll. Das war genau der richtige Schritt, um die Probleme bei der Ausgestaltung der Feuerwehrrente aus dem Weg zu räumen. Ich verrate Ihnen kein Geheimnis, wir Sozialdemokraten sind sehr froh darüber. Wir sind - und das sage ich ganz offen - sehr froh auch darüber, weil - und das wissen auch die Feuerwehrleute in Thüringen - wir einen gewissen Anteil an dieser Forderung und jetzt auch an der Umsetzung haben. Ich habe vorhin ja von den unterschiedlichen Rollen gesprochen, die man dann in Regierung und Opposition hat. Natürlich in so einem Fall auch bei Verhandlungen mit Versicherungen und Ähnlichem, gestaltet die Landesregierung, aber, ich glaube, es war sehr hilfreich, dass die jeweiligen Innenminister und auch der Abgeordnete Fiedler immer gewusst haben, im Hintergrund steht die SPD Gewehr bei Fuß.

(Heiterkeit CDU)

Wenn es nicht funktioniert, dann wird das Echo auch bei den Feuerwehrleuten nicht ganz gut sein. Ich glaube, wir haben uns da ganz gut ergänzt in dieser Sache. Deshalb sage ich auch noch mal: Wir sind wirklich froh über das Ergebnis. Was wissen wir? Die Feuerwehrrente soll gezahlt werden nach dem vollendeten 60. Lebensjahr an die Feuerwehrangehörigen bzw. an ihre Hinterbliebenen. 6 € Beitrag für Gemeinden und Land ist schon erwähnt worden. Ich glaube, es ist wichtig, auch noch mal wie der Innenminister zu betonen, dass der Brandschutz - und das ist ja abzusehen, wenn man so etwas macht, dass auch andere, ich sage da mal Rotes Kreuz, THW und Ähnliche, an einen herantreten und sagen: Wie sieht es denn jetzt mit einer ähnlichen Regelung für uns aus? - Pflichtaufgabe der Gemeinden ist. Dadurch besteht das besondere öffentliche Interesse und deshalb ist es richtig, dass an dieser Stelle das Land mit reguliert und ein ganzes Stückchen mit ins Boot geht.

Wir sind mit dem heutigen Gesetzentwurf der Landesregierung, insbesondere mit § 14 a sehr zufrieden. Wir fordern natürlich die Überweisung an den Innenausschuss. Wir garantieren eine möglichst zügige Beratung dort. Natürlich muss man auch sagen, es gibt ja diese Werbung - trifft nicht ganz zu - mit dem Slogan „ich dachte, es ist mehr drin“. Natürlich sind nicht nur die Feuerwehrleute, sondern auch wir ein Stückchen neugierig auf die Richtlinie. Die groben Linien sind gezogen, aber natürlich gibt es auch noch ein großes Interesse für das Detail.

Ich will noch genau wie mein Vorredner, der Herr Hahnemann, einen Satz sagen zu diesem neuen § 15, in dem es darum geht, u.a. Ortsbrandmeister auch von ihren Funktionen zu entbinden. Wir finden die Regelung außerordentlich gut, weil - auch wenn das nicht das absolute Mitspracherecht ist, so wie das jetzt formuliert ist - klargestellt ist, dass die Feuerwehrleute in so einen Prozess eingebunden sind. Ich hatte auch als Erstes im Kopf, ist das jetzt eine Lex Arnstadt, ich will das gar nicht mal so fest behaupten, aber die Arnstädter gehen ja nun leider ein Stückchen durch die Medien. Ich stecke da viel zu wenig drin, um irgendwie mit dem Finger auf irgendjemanden zu zeigen, aber so wie das hier in dem neuen § 15 festgeschrieben ist, eine Beteiligung der Feuerwehrleute an solchen Prozessen, das halten wir für ausgesprochen richtig. Deshalb will ich vorsichtig auch an diesem Punkt schon mal Zustimmung signalisieren.

Ich gehe davon aus, dass mein Nachredner etwas mehr Zeit für seinen Beitrag braucht, weil er sicherlich noch etwas ausführlicher - wir kennen ihn ja - auf seine eigene Rolle eingehen wird. Ich nenne ihn ja schon spaßeshalber „Parlamentarischer Staatssekretär im Innenministerium“. Insofern von meiner Fraktion die Bitte um Ausschussüberweisung und dort schon mal Zustimmung signalisiert. Ich danke Ihnen.

(Beifall SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich wäre ja froh, parlamentarische Staatssekretäre werden ja deutlich besser bezahlt als einfache Abgeordnete. Das wäre gar nicht mal so schlecht, darüber kann man ja noch mal reden.

Meine Damen und Herren, ich denke, uns liegt heute ein Gesetzentwurf der Landesregierung vor,

mit dem wir alle gut leben können, nicht nur gut leben können, sondern der dringend notwendig ist. Ich werde es nicht so sehr ausdehnen.

Ich will darauf verweisen, dass es nicht nur ein Novum ist, dass wir das auf den Weg bringen, sondern ich erinnere mich noch sehr gut - und die etwas Älteren unter uns wissen das -, schon zu DDR-Zeiten gab es die Diskussion, dass damals die Kampfgruppen 100 Aluchips als Rente dazubekamen und die Feuerwehren bekamen nichts. Die Diskussion gab es damals schon. Nun schaffen wir es endlich nach soundsoviel Jahren nach der Wende, dass wir diesen Gesetzentwurf auf den Weg bringen. Wir sind in der Bundesrepublik die Ersten, darauf bin ich stolz, denn ich konnte mit Lars Oschmann zusammen die Vorbereitungen hier mit auf den Weg bringen. Ich möchte an der Stelle natürlich dem Ministerpräsidenten und dem zuständigen Ministerium Dank sagen, aber ich möchte auch Dank sagen der Sparkassenversicherung. Die Sparkassenversicherung hat uns in den ersten Besprechungen, Entwürfen sehr geholfen. Dass wir jetzt in dem Gesetzentwurf in Richtung Kommunaler Versorgungsverband geraten sind, das macht es nicht einfach, aber es ist wohl sachgerecht, und weil es sachgerecht ist, erinnere ich daran, dass der Gemeinde- und Städtebund, was ich überhaupt nicht verstehen konnte, am Anfang dagegen war, so unter dem Motto, es ist eine Pflichtaufgabe der Kommunen und wir wollten denen etwas vorschreiben. Eigentlich hätten die Kommunen uns dringend bitten müssen, dass wir so etwas auf den Weg bringen, weil sie nicht mehr in der Lage sind, ihre eigenen freiwilligen Feuerwehren vollzubekommen und das Land gibt die Hälfte des Geldes dazu. Gott sei Dank ist die Finanzministerin gerade nicht da, das kostet nämlich auch ein paar Millionen, wie es in dem Vorschlag steht, aber, ich denke, es ist gut angelegtes Geld, weil ja das Ehrenamt damit gewürdigt wird. Es ist quasi eine Ehrenpension und es wird am Ende, da bin ich mir ziemlich sicher und das sage ich auch morgen zum Landesfeuerwehrtag, wenn wir dazu kommen, der ist ja morgen, das passt so wie die Faust aufs Auge, dass wir hier entsprechend … Es kommen da nicht die großen Summen heraus. Wer ein bisschen rechnen kann und wer das alles kennt, da kommen irgendwo 50, 60, 70 € heraus. Das ist also nicht das Große, dass man jetzt denkt, da kommen irgendwelche riesigen Summen heraus. Es geht darum: Anerkennung des Ehrenamts, Anerkennung der Arbeit der Feuerwehrleute, die ihr Leben einsetzen. Das muss man klipp und klar sagen. Ich denke, das ist richtig und gut.

(Beifall CDU)

Ich glaube auch, dass wir hier das Ganze schnell über die Bühne bekommen. Deswegen haben wir

es ja heute auf die Tagesordnung gesetzt, dass es noch abgearbeitet wird. Wir werden es an den Innenausschuss überweisen. Der Innenausschuss wird in einer schriftlichen Anhörung das Ganze machen. Dann werden wir das im Mai verabschieden. Ab dem 01.01.2010 kann das Ganze dann in Bewegung geraten und losgehen. Ich gehe jetzt nicht auf die anderen Dinge ein mit den EU-rechtlichen Vorschriften usw. Irgendeiner hat heute von einem Moratorium gesprochen. Vielleicht hätte man so ein Moratorium auch hier einmal ansetzen können, aber nun ist es einmal da, da werden wir es wohl umsetzen müssen, auch diese EU-rechtlichen Vorschriften und auch mit dem, was hier gesagt wurde zu § 15. Hier ist ganz klar geregelt, wie es üblich ist: Die Gemeinde kann aus wichtigem Grund - und das ist ja wirklich definiert - den ehrenamtlichen Ortsbrandmeister nach Anhörung der aktiven Feuerwehrangehörigen, das muss wohl wahrscheinlich heißen „der Einsatzabteilung“. Ich glaube, das ist so definiert, dass das „Einsatzabteilung“ heißen muss. Aber darüber kann man sich noch einmal in den Fachdingen beraten. Ich danke jedenfalls, dass wir so weit sind. Ich danke der Landesregierung, dass sie sich nicht mehr verweigert, mit dem Geld meine ich natürlich. Ich danke dem Gemeinde- und Städtebund und den Spitzenverbänden, dass sie mitmachen. Ich wünsche mir, dass es ganz schnell zum Wirken kommt. Die machen natürlich mit, weil der kommunale Versorgungsverband ihr Verband ist und sie es da hinbekommen. Deswegen, denke ich, Gott zur Ehr, dem Nächsten zur Wehr für unsere Feuerwehr!

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit beende ich die Aussprache. Es ist beantragt worden, diesen Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen, damit ist dieser Gesetzentwurf einstimmig an den Innenausschuss überwiesen worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir sind bei der Feststellung der Tagesordnung übereingekommen, dass heute auf alle Fälle aufgerufen werden dieser Tagesordnungspunkt 17, den wir gerade abgearbeitet haben, ebenso Tagesordnungspunkt 23, 37 und 40 sollen am heutigen Tag auf jeden Fall aufgerufen werden.

Deshalb rufe ich jetzt auf Tagesordnungspunkt 23

Gutachten zur energiewirt- schaftlichen Notwendigkeit der 380-kV-Leitung durch Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 4/4647 - dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4924 -

Die Unterrichtung der Landesregierung zu dem Gutachten liegt Ihnen in Drucksache 4/4670 vor. Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Das ist nicht der Fall. Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung zu ihrem Entschließungsantrag? Das ist auch nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht zu dem Antrag der Fraktion der CDU. Ich erteile das Wort Herrn Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem vorliegenden Antrag fordert die CDU-Fraktion die Landesregierung auf, über das Gutachten zur energiewirtschaftlichen Notwendigkeit einer weiteren 380-kV-Höchstspannungsleitung durch Thüringen zu berichten und neben den dort enthaltenen energiewirtschaftlichen Bewertungen auf den rechtlichen Rahmen sowie die daraus folgenden Maßnahmen einzugehen.

Meine Damen und Herren, das Gutachten wurde, wie Ihnen bekannt ist, durch die renommierten Professoren Dr. Säcker und Dr. Belmans als gemeinsame Auftragnehmer erstellt. Herr Prof. Dr. Säcker ist Direktor des Instituts für deutsches und europäisches Wirtschafts-, Wettbewerbs- und Regulierungsrecht an der Freien Universität Berlin. Er ist u.a. Herausgeber des Berliner Kommentars zum Energierecht. Herr Prof. Dr. Belmans ist Leiter des Instituts für Elektrotechnik an der Katholischen Universität in Leuven in Belgien. Die Kosten für das Gutachten beliefen sich auf 138.040 €. Wir haben am 25.11.2008 die Öffentlichkeit über das Gutachten informiert und es dem Landtag zugeleitet. Zudem ist es auf der Internetseite des Wirtschaftsministeriums veröffentlicht worden. Das Gutachten wurde zwischenzeitlich dem Thüringer Landesverwaltungsamt zugeleitet, damit die Schlussfolgerungen aus dem Gutachten im Zuge des Genehmigungsverfahrens als weiterer Baustein mit berücksichtigt werden können.

An dieser Stelle zunächst ganz kurz zum Stand der behördlichen Verfahren. Zum Leitungsabschnitt von

Halle nach Vieselbach: Die Leitung wurde zwischenzeitlich fertiggestellt. Die Inbetriebnahme dieses Leitungsabschnitts erfolgte am 18.12.2008. Zur Leitungsstrecke von Vieselbach nach Altenfeld: Das Raumordnungsverfahren ist bekanntlich abgeschlossen. Die Einleitung des Planfeststellungsverfahrens wurde durch Vattenfall am 09.02.2009 beantragt. Das Anhörungsverfahren für das Bauvorhaben wurde durch das Landesverwaltungsamt am 02.03.2009 eingeleitet. Die Auslegung der Planfeststellungsunterlagen in den Gemeinden erfolgt vom 24.03.2009 bis 23.04.2009. Die Einwendungsfrist endet am 07.05.2009. Schließlich zum Leitungsabschnitt von Altenfeld bis zur Landesgrenze zu Bayern: Seitens Vattenfall werden derzeit die zur Einleitung des Raumordnungsverfahrens erforderlichen Unterlagen erarbeitet. Das Planfeststellungsverfahren kann bekanntlicherweise erst nach Durchführung des Raumordnungsverfahrens beantragt werden.