Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Kollegen, liebe Gäste, dem Antrag vom Januar und dem Gesagten von Frau Doht ist eigentlich auch schon so gut wie nichts mehr hinzuzufügen.
Deutlich war das Schreiben des VdW, der es allen noch mal zu Gehör gebracht hat, aber vielleicht nur mal als Vergleich zwei Sätze: Wenn man den Antrag genau liest, dann steht da, Frau Präsidentin, ich darf wieder mal zitieren: „Das ab 1. Januar 2009 über die mit dauerhaftem Leerstand überzogenen Schuldenübernahmen wird zunächst auf 5 Jahre befristet, spätestens 12 Monate vor Ablauf der Befristung ist durch den Landtag zu entscheiden, ob die Leistungsfähigkeit der Thüringer Wohnungswirtschaft eine Rückübertragung der Altschulden auf die Wohnungsunternehmen ermöglicht.“ Allein schon dieser Gedanke ist so was von zentralsozialistisch, da entscheidet dann irgendjemand, nämlich wir in unserem Hause, das wird so gefordert, wer die Schulden wiederbekommt und wer nicht. Wie schon gesagt, der VdW war völlig schockiert über die Meldung. Frau Sedlacik hat in einer der letzten Sitzungen ja dieses Thema schon mal freundlicherweise aufgegriffen, hat sich dort zum Fürsprecher des VdW gemacht. Da habe ich gedacht, ich bin auf einer falschen Veranstaltung, weil ja doch DIE LINKEN eine ganz andere Geschichte mit diesen Altschulden vorhaben.
Noch eines zur Verdeutlichung: Seit dem Jahr 2002 sind bis Stand 2009 127 Mio., 72,9 Prozent die KfW ausgezahlt worden, und hier redet man für die nächsten fünf Jahre über diese Summe. Das, was Sie richtig gesagt haben, Frau Doht, die sollen beim Bund bleiben, das ist Bundeshoheit und hier würde sich ein Landtagsabgeordneter einen Bärendienst erweisen, wenn wir danach rufen würden und das auch noch laut bis nach Berlin. Danke. Wir lehnen das natürlich ab.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich verstehe die Aufgeregtheit von Frau Doht und Herrn Wetzel überhaupt nicht. Sie sagen uns gegenüber, wir sollten nicht alles glauben, was in der Presse steht. In dem Zusammenhang muss ich Ihnen sagen, das Wort „Rettungsschirm“ haben wir nicht geprägt, weder ein Herr Kuschel noch ich, das ist die freie Erfindung des schreibenden Journalisten der OTZ. Das einmal, um Ihre Aufgeregtheit etwas zu relativieren. Was Sie dann danach konstruieren, das sind Dinge, die kann ich nicht nachvollziehen, aber ich möchte es bei der Erwiderung von den beiden Redebeiträgen belassen und möchte mich auf mein vorbereitetes Redekonzept konzentrieren, weil es
mir wichtig ist, dass hier Dinge einmal doch im Zusammenhang dargelegt werden, wie sie sind, und nicht immer nur etwas herausgepickt wird, sich aufgeregt wird, was der Sache natürlich überhaupt nicht dienlich ist.
Meine Damen und Herren, die Altschulden sind ein Gesellschaftsproblem, was nicht allein durch die Wohnungswirtschaft zu lösen ist.
Altschulden ist ein Thema, das seit dem Einigungsvertrag bewegt, ein Thema, das bis heute ungelöst ist. Die Altschulden treffen nahezu alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen und schränken daher ihre wirtschaftliche Handlungsfähigkeit ein. Die bisherigen Regelungen zur Entlastung von den willkürlichen Altschulden greifen inhaltlich zu kurz. Es bedarf hier zwingend und schnellstmöglich einer generellen Lösung für alle ostdeutschen Wohnungsunternehmen, und zwar unabhängig von den bisherigen Beschränkungen wie Leerstandsquote der jeweiligen Unternehmen.
Gestützt wird diese seit Jahren bestehende Forderung nun auch durch das Gutachten zur Evaluierung des Stadtumbaus Ost, welches hier ebenfalls eine Altschuldenregelung fordert. Frau Dr. Angelika Riemer von der Geschäftsführung des GdW bekräftigt dazu in der aktuellen Fachzeitung der Wohnungswirtschaft, ich zitiere: „Nur wenn alle Wohnungsunternehmen für die von ihnen abgerissenen Wohnungen unabhängig von ihrer Leerstandsquote von den Altschulden befreit werden, kann das Ziel, von 2010 bis 2016 mindestens 30.000 Wohnungen vom Markt zu nehmen, erreicht und der Stadtumbau auch unter städtebaulichen Aspekten noch effektiver durchgeführt werden.“ Doch dazu fehlt es im Bund am politischen Willen, das ist einmal Fakt. Das wird für uns dadurch deutlich, dass entsprechende Anträge der Linksfraktion im Bundestag, die eins zu eins die Forderung der Wohnungswirtschaft aufgreifen, keine Mehrheit finden. Auch der neuerliche Antrag der Linksfraktion des Bundestags, im Rahmen des 2. Konjunkturpakets einen Fonds einzurichten, der ausschließlich der Tilgung der Altschulden von ostdeutschen Wohnungsunternehmen dient, ist im zuständigen Ausschuss abgelehnt worden. Herr Wetzel und Frau Doht, dort sitzen bitte schön Ihre Parteien und Ihre Mehrheiten. Damit haben also die Regierungsfraktionen wieder eine große Chance verspielt, den Stadtumbau Ost durch gezielte Einzelmaßnahmen zu stärken. Der Bund entscheidet also nichts, er sitzt die Probleme aus oder er wartet auf die Selbstregelung des Markts.
Meine Fraktion zeigt mit dem Antrag eine Lösungsalternative des Problems für die Thüringer Wohnungswirtschaft auf, ohne den Bund aus der Pflicht zu nehmen. Ich bitte Sie darum - Ihre ablehnende Haltung haben Sie zwar vor mir schon dargelegt -, lassen Sie uns den Antrag im zuständigen Fachausschuss des Thüringer Landtags beraten, denn ich hoffe, dass auch Ihnen nicht der Wille dazu fehlt. Andererseits hätten doch längst im Bund schon Lösungen gefunden werden können, wenn man es wollte. Eine Lösung in der Sache ist zwingend notwendig, um die Frage zu beantworten, wie die Kommunen und die Wohnungswirtschaft den Wohnungsleerstand meistern können. Der Leerstand kostet Geld und gefährdet zudem durch den Rückgang der Umsatzerlöse, sprich Mietausfälle, in zunehmendem Maße die Liquidität der Unternehmen. Ein Ende der Entwicklung ist noch nicht abzusehen. Wir stehen erst am Anfang eines tiefgreifenden Schrumpfungsprozesses, denn ab dem Jahr 2010 wird eine zweite Leerstandswelle erwartet, die die bisherigen Dimensionen noch überschreiten wird. Die Probleme nehmen an Schärfe zu, das wissen Sie selbst, struktureller Leerstand aufgrund des Bevölkerungsrückgangs, Verluste von Arbeitsplätzen, Abwanderung usw. Zu den Mietausfällen aufgrund strukturellen Leerstands kommen die Kosten für Instandhaltung und Verwaltung, für Modernisierungskredite und auch der Kapitaldienst für die Altschulden. Manchen Unternehmen steht das Wasser bis zum Hals. Die Landesregierung konnte die Mündliche Anfrage zur Höhe der aktuellen Altverbindlichkeiten lediglich damit beantworten, dass ihr diesbezüglich keine aktuellen Zahlen vorliegen. Anders formuliert heißt das aber doch, dass der Landesregierung nicht bekannt ist, wie groß dieser Ballast für die Wohnungsunternehmen tatsächlich ist. Wir gehen von ca. 800 Mio. € insgesamt und davon 100 Mio. € auf dauerhaft leer stehende Wohnungen aus. Würde dieser Tilgungsballast weggenommen, hätten die Wohnungsunternehmen sofort Mittel in immenser Höhe frei, um in ihre Bestände zu investieren und das insbesondere auch energetisch. Von der betriebskostensenkenden Wirkung der energetischen Sanierung würden auch die Thüringer Mieterinnen und Mieter profitieren. Mit unserem Antrag fordern wir eine Zwischenlösung in Form einer Unterstützung der Thüringer Wohnungswirtschaft. Unser Vorschlag kostet das Land jährlich 5 bis 6 Mio. €. Er hilft der Thüringer Wohnungswirtschaft durch Wiedererlangung ihrer Handlungsfähigkeit und der Wirtschaft insgesamt.
Ich bitte um Ausschussüberweisung. Die von uns vorgeschlagene Zwischenlösung ist wichtig zum Luftholen für die Wohnungswirtschaft und es ist unbenommen, Herr Wetzel und auch Frau Doht, dass
wir natürlich weiter an einer bundesdeutschen Lösung hier interessiert sind, wie es der Koalitionsantrag im März bekräftigt hat. Ich hoffe, dass die Prüfung nicht allzu lange dauert, sondern auch endlich hier eine abschließende Lösung gefunden wird im Interesse aller. Danke.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor - doch, Abgeordnete Doht. Bitte, ich erteile Ihnen das Wort.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auch wenn das jetzt noch einmal eine Minute dauert, aber, Frau Sedlacik, wenn Sie sich jetzt dahinter verstecken wollen, dass die Presse hier irgendwas geschrieben hätte, was Sie nicht gesagt haben, zum einen war Herr Kuschel in der OTZ zitiert, dann hätte er das längst richtigstellen können und Ihr Spitzenkandidat Ramelow war im Thüringen-Journal in Wort und Bild zu sehen, wo er ein Rettungsschwimmen für die Wohnungswirtschaft gefordert hat.
Wenn, dann sollten Sie hier schon bei der Wahrheit bleiben. Sie haben sich im Dickicht völlig verrannt und finden jetzt nicht mehr raus.
Es liegen mir keine weiteren Wortmeldungen von Abgeordneten vor. Ich erteile das Wort Herrn Staatssekretär Richwien.
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung nehme ich zu dem Antrag der Fraktion DIE LINKE wie folgt Stellung: Das Altschuldenhilfegesetz sieht Unterstützung für Wohnungsunternehmen in den neuen Ländern in Form der Zinshilfe und der Teilentlastung vor. Es war von Anfang an, meine Damen und Herren, politischer Wille, dass diese Hilfen nur unter strengen Auflagen erteilt werden sollten. Weil die Wohnungsleerstände in den späten 90er-Jahren rapide anwuchsen, bedurfte es im Jahr 2000 der Einführung einer Härtefallregelung für Wohnungsunternehmen, die durch einen Leerstand von mehr als 15 Prozent in der Existenz gefährdet sind. Dies war, meine Damen und Herren,
und ist wichtig, um die Liquidität der Wohnungswirtschaft zu erhalten und sie dadurch auch zu stabilisieren. Drei Viertel aller im Stadtumbau erfolgten Rückbauten der Unternehmen werden in der derzeitigen Härtefallregelung abgedeckt. In Thüringen haben 60 Unternehmen die zusätzliche Altschuldenentlastung nach § 6 a Altschuldenhilfegesetz beansprucht. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau hat Thüringer Unternehmen eine zusätzliche Teilentlastung von insgesamt 174,3 Mio. € verbunden mit der Auflage des Rückbaus von 43.163 Wohnungen in Aussicht gestellt.
Mit Stand vom Januar 2009 wurden - Herr Wetzel hat schon davon gesprochen - 127,1 Mio. € durch die KfW ausgezahlt, das entspricht 32.434 zurückgebauter Wohnungen. Den Thüringer Wohnungsunternehmen stehen also, Frau Sedlacik, noch weitere 47 Mio. € zum Abruf bereit. Sie sind aber im Gegenzug nach der AHG-Regelung auch verpflichtet, rund 11.000 Wohnungen zurückzubauen. Da in allen neuen Ländern - ich betone „in allen neuen Ländern“ - bereits zu erkennen war, dass die zur Verfügung gestellten Mittel bis 2009 nicht aufgebraucht werden, hat die Bundesregierung im Oktober letzten Jahres die Abruffrist und damit die Teilentlastung für zurückgebaute Wohnungen bis zum 31.12.2013 verlängert. Eine Erhöhung der dafür eingestellten Bundesmittel in Höhe von 1,1 Mrd. € für alle neuen Länder ist damit jedoch nicht verbunden worden. Eine Übernahme der Altschulden für sämtliche leer stehende und zurückgebaute Wohnungen der Thüringer Wohnungsunternehmen kann nur durch die Änderung des AHG erfolgen. Das AHG ist aber nach der Föderalismusreform in der Verantwortung des Bundes verblieben - das wissen Sie. Eingriffe vonseiten des Landes sind daher auch nicht möglich. Selbst wenn der Bund auf Initiative Thüringens entsprechend tätig werden würde, halten wir ein solches Vorhaben für wenig Erfolg versprechend - Frau Doht hat davon gesprochen.
Beschränkt auf die ostdeutsche Wohnungswirtschaft und ohne die Einbeziehung privater Vermieter wäre die Übernahme der Altschulden eine unzulässige Unternehmensbeihilfe nach dem EU-Wettbewerbsrecht. Das gilt auch für den Einsatz von entsprechenden Landesmitteln. Letztlich sehe ich auch keine sachliche Notwendigkeit für eine Schuldenübernahme.
Wie bereits eingangs erwähnt, stehen der Thüringer Wohnungswirtschaft nach den derzeitigen Regelungen nach § 6 a AHG noch weitere 47 Mio. € Altschuldenhilfe für den Rückbau von den angesprochenen 11.000 Wohnungen zur Verfügung. Es gibt somit Handlungsoptionen für die Wohnungsunternehmen, durch selbstständiges Agieren eine Entlastung zu erreichen und ihre Investitionstätigkeit zu
Meine Damen und Herren, würden wir dem Ansinnen der Fraktion DIE LINKE folgen, würden wir die Position aller neuen Länder, egal welcher Farbgebung, sage ich an der Stelle, und der gesamten ostdeutschen Wohnungswirtschaft erheblich schwächen, schwächen bei den Verhandlungen mit dem Bund über die Fortsetzung des Stadtumbaus Ost und daran ist uns nicht gelegen. Dies - da bin ich mir nahezu sicher - sieht auch die Thüringer Wohnungswirtschaft so. Wie schon an dieser Stelle geäußert wurde, können wir nur empfehlen, diesen Antrag abzulehnen. Vielen Dank.
Es ist beantragt, diesen Antrag an den Ausschuss für Bau und Verkehr zu überweisen. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr ist mit einer Mehrheit von Stimmen abgelehnt worden.
Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 4/4792. Wer für diesen Antrag ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Antrag, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Bei einer großen Zahl von Gegenstimmen ist dieser Antrag abgelehnt.
Ausbau und Modernisierung der Thüringer Kindertagesein- richtungen sichern Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4809 -
Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Die Landesregierung erstattet Sofortbericht. Ich erteile Herrn Minister Müller das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, gern komme ich für die Landesregierung dem Antrag der SPD-Fraktion nach und informiere Sie über den aktuellen Stand und die
Die qualitativ hochwertige Bildung und Betreuung unserer Kinder ist ein gemeinsames Anliegen. Thüringen hat hierfür hervorragende Grundlagen. Ich nenne drei Punkte:
2. die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist in Thüringen für Deutschland gesehen beispielhaft und das ist gerade und wegen der Familienoffensive so,
Deshalb zunächst zu den Investitionen im Rahmen des Sondervermögens der Bundesregierung zum Kinderbetreuungsausbau, also zu KITA-INVEST. Ich werde das jetzt immer so kurz sagen.
Im Rahmen des Vorhabens sollen bundesweit durchschnittlich für 35 Prozent aller Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege Plätze neu geschaffen bzw. gesichert werden. Dafür stellt der Bund von 2008 bis 2013 insgesamt 2,15 Mrd. € bereit. Thüringen erhält davon über die gesamte Laufzeit hinweg 51,9 Mio. €. Im Jahr 2008 besuchten in Thüringen insgesamt 19.530 unter dreijährige Kinder eine Kindertages- oder eine Tagespflegeeinrichtung. Das sind bei insgesamt 50.148 Thüringer Kindern in diesem Alter 38,94 Prozent. Das angestrebte Ziel, für 35 Prozent der Kinder dieser Altersgruppe Betreuungsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, ist somit schon erreicht. Trotzdem ist die Fördermöglichkeit aus dem Bundesprogramm sehr willkommen, um durch gezielte Investitionen vornehmlich für die vorhandenen Plätze qualitativ verbesserte Bedingungen zu schaffen oder durchaus noch bestehende geringfügige Unterschiede zwischen Bestand und Bedarf in einzelnen Thüringer Regionen durch neue Plätze auszugleichen. Dabei wurden durch die Thüringer Landkreise und kreisfreien Städte bei einer insgesamt für das Jahr 2008 zur Verfügung stehenden Fördersumme von 9,094 Mio. € Mittel in Höhe von 11.904.682,91 € beantragt. Davon wurden 8.122.259,89 € bewilligt. Das ist der Stand zum 1. April 2009.