Protokoll der Sitzung vom 03.04.2009

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in Drucksache 4/4550 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei 3 Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung. Ich bitte Sie, Ihre Stimme durch Erheben von den Plätzen abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, den bitte ich, sich zu erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei 3 Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit in der Schlussabstimmung angenommen.

(Beifall im Hause)

Wir kommen zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/5062. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf in Drucksache 4/5062 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.

Damit kommen wir zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Ich bitte Sie wiederum, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für den Gesetzentwurf, der möge sich erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Danke. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Bei einigen Gegenstimmen ist dieser Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung mit Mehrheit angenommen worden.

Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den … Ja, bitte.

Ich würde gern eine Erklärung zu meinem Abstimmungsverhalten abgeben.

Bitte, Abgeordneter Hahnemann.

Danke. Meine Damen und Herren, ich habe diesem Gesetzentwurf gern zugestimmt, nicht nur deswegen, weil mein ganzes Herz der direkten Demokratie gehört, sondern auch aus einem anderen Grund. In meinen Augen haben 250.000 Bürgerinnen und Bürger ihre Repräsentanten auf den rechten, im Sinne von richtigen, demokratischen Weg zurückgeführt und damit hat heute die Idee der Souveränität der Bürgerinnen und Bürger ein Stück Leben zurückgewonnen.

(Beifall DIE LINKE)

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11

Thüringer Gesetz zur Änderung der Geltungsdauer von Gesetzen aus dem Geschäftsbereich des Ministeriums für Soziales, Fami- lie und Gesundheit und zur Re- gelung der Dienstaufsicht im Bereich der Kriegsopferversor- gung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/4937 - ZWEITE BERATUNG

Man ist übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.

Damit kommen wir direkt zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/4937 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Ich bitte Sie wieder, durch Erheben von den Plätzen Ihre Stimme abzugeben. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, der möge sich erheben. Danke. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Keine Gegenstimme, keine Stimmenthaltung, damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18

Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Nichtraucher- schutzgesetzes Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/5035 - ERSTE BERATUNG

Auch hier sind die Fraktionen übereingekommen, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln. Ich frage: Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Frau Präsidentin, namens der CDU-Fraktion beantragen wir, federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen und mitberatend an die Ausschüsse für Justiz, Bundes-

und Europaangelegenheiten sowie Wirtschaft, Technologie und Arbeit.

Ausschussüberweisung ist beantragt. Wir stimmen zuerst ab über die Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für die Überweisung dieses Gesetzentwurfs an diesen Ausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist der Gesetzentwurf überwiesen.

Wir stimmen ab über die Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.

Wir stimmen ab über die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Wirtschaft, Technologie und Arbeit. Wer für diese Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Überweisung, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme. Damit ist der Gesetzentwurf auch an diesen Ausschuss überwiesen.

Wir stimmen jetzt ab über die Federführung. Die Federführung wurde beantragt für den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer für diese Federführung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Federführung? Wer enthält sich der Stimme? 1 Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist die Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit festgelegt.

Ich rufe auf den heute neu aufgenommenen Tagesordnungspunkt

Thüringer Geodateninfrastruk- turgesetz (ThürGDIG) Gesetzentwurf der Landes- regierung - Drucksache 4/5036 -

ERSTE BERATUNG Wünscht die Landesregierung das Wort zur Begründung? Das ist nicht der Fall. Wir sind übereingekommen, dass dieser neue Tagesordnungspunkt ohne Aussprache behandelt wird. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Bitte, Abgeordneter Schröter.

Namens der CDU-Fraktion beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr.

Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Bau und Verkehr beantragt worden. Wer für die Überweisung des Gesetzentwurfs an den Ausschuss für Bau und Verkehr ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen diese Überweisung? Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, keine Gegenstimme, damit ist dieser Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bau und Verkehr überwiesen.

Bitte, Abgeordneter Blechschmidt.

Frau Präsidentin, ich habe 1 Stimmenthaltung zur Kenntnis genommen von Frau Becker.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Ja!)

Entschuldigung, das habe ich nicht gesehen. Dann bei 1 Stimmenthaltung und keiner Gegenstimme ist der Überweisung zugestimmt worden.

Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 19 in den Teilen

a) Kinderarmut gemeinsam mit den Kommunen bekämpfen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/3832 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/4842 –

b) Kinderarmut in Thüringen be- kämpfen - erste Schritte wagen Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE - Drucksache 4/3990 - dazu: Beschlussempfehlung des Aus- schusses für Soziales, Familie und Gesundheit - Drucksache 4/4814 -

c) Kinderarmut bekämpfen: Essen-Fonds einrichten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4765 -

Das Wort hat Frau Abgeordnete Meißner aus dem Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zur Berichterstattung.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, im vorliegenden Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/3832, Kinderarmut gemeinsam mit den Kommunen bekämpfen, wird die Landesregierung in Punkt 1 aufgefordert, in Abstimmung mit den Kommunen einen Bericht über das Ausmaß von Kinderarmut in Kindergärten, Grundschulen und Förderschulen zu erstellen und bis zum 30. Juni 2008 vorzulegen. Im Bericht sollen diejenigen Kinder berücksichtigt werden, deren Eltern Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch, dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch oder dem BAföG, Wohngeld, Berufsausbildungsbeihilfe oder vergleichbare Sozialleistungen erhalten. Im Punkt 2 des Antrags fordert der Landtag die Landesregierung auf, ab dem 1. September 2008 Fördermittel des Landes für eine Kinderpauschale an die Kommunen bereitzustellen. Damit soll armen Kindern, deren Eltern lediglich über ein Einkommen auf dem Niveau des SGB II verfügen, eine kostenfreie Essenversorgung in Kindertagesstätten, Grund- und Förderschulen ermöglicht werden. Der Antrag in der Drucksache 4/3832 wurde am 20.02.2008 von der SPD-Fraktion vorgelegt. Der Thüringer Landtag hat den Antrag sodann in seiner 82. Plenartagung am 11.04.2008 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Bildungsausschuss mitberatend überwiesen. Am 30.05., am 27.06. und am 07.11.2008 wurde der Antrag in der 49., der 50. und der 54. Sitzung des Sozialausschusses beraten. Der Bildungsausschuss beriet den Antrag am 27.11.2008 und am 22.01.2009 in seiner 43. und 44. Sitzung.

Sehr geehrte Abgeordnete, der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit einigte sich mehrheitlich auf die Annahme des Antrags in Nummer 1 mit folgenden Änderungen: Das Datum „30. Juni 2008“ wird durch das Datum „31. Dezember 2008“ ersetzt. Der Antrag wird in Nummer 2 abgelehnt. Nachdem der Bildungsausschuss ebenfalls die Ablehnung des Antrags in Nummer 2 empfahl, wurde Nummer 1 des Antrags mit der Änderung angenommen, das Datum „30. Juni 2008“ durch das das Datum „31. März 2009“ zu ersetzen. Der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit hat aufgrund der vom mitberatenden Bildungsausschuss empfohlenen Änderung den Antrag gemäß § 81 Abs. 3 Satz 1 Geschäftsordnung in seiner 57. Sitzung am 29. Januar dieses Jahres erneut beraten und empfohlen, den Antrag mit folgenden Änderungen anzunehmen: „In Nummer 1 wird das Datum „30. Juni 2008“ durch das Datum

„31. März 2009“ ersetzt. Nummer 2 des Antrags wird gestrichen.“

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, liebe Gäste, im vorliegenden Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 4/3990, Kinderarmut in Thüringen bekämpfen - erste Schritte wagen, wird die Landesregierung in Punkt 1 aufgefordert, in Abstimmung mit den Thüringer Kommunen, ausgewählten sozialwissenschaftlichen Einrichtungen Thüringens und den Sozialverbänden einen Bericht über das Ausmaß und die Folgen von Kinderarmut in Thüringen bis zum 30. Juni 2008 vorzulegen. Der Antrag der Fraktion DIE LINKE ist ein Alternativantrag zum SPD-Antrag in der Drucksache 4/3832. Der Alternativantrag wurde am 9. April 2008 von der Fraktion vorgelegt. Der Thüringer Landtag hat den Antrag in seiner 82. Plenartagung am 11. April 2008 an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit federführend und an den Bildungsausschuss mitberatend überwiesen. Am 30. Mai, am 27. Juni und am 7. November 2008 wurde der Antrag in der 49., der 50. und der 54. Sitzung des Sozialausschusses beraten. Der Bildungsausschuss beriet den Antrag am 27.11.2008 und am 22. Januar dieses Jahres in seiner 43. und 44. Sitzung. Nummer 1 des Antrags wurde seitens der Fraktion DIE LINKE zurückgezogen, da er sich aufgrund der Vorlage des empirica-Gutachtens zur Armut von Kindern und Jugendlichen in Thüringen erledigt hatte.

Sehr geehrte Abgeordnetenkollegen, der federführende Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit sowie der Bildungsausschuss empfehlen, unter Berücksichtigung dessen, dass in Nummer 1 des Antrags die Terminangabe zu ändern wäre, den Alternativantrag der Fraktion DIE LINKE abzulehnen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall CDU)

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung zu ihrem Antrag? Nein, das wird nicht gewünscht.

Dann eröffne ich die gemeinsame Aussprache und erteile das Wort Herrn Abgeordneten Kubitzki, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beide Anträge, sowohl der der SPD als auch unser Antrag, befassen sich mit einem Problem - der Kinderarmut, denn in diesem Land und gerade in diesem Land gibt es Kinder, die nicht in der Lage sind, sich aus

eigener Kraft ein Mittagessen in Schule oder Kindergarten leisten zu können. Erlauben Sie mir an dieser Stelle noch einmal das gemeinsame Wort der Verbände und Kirchen zu zitieren, wo steht: „Angesichts der in den letzten Jahren dramatisch gewachsenen Zahl von Kindern, die in Armut leben, ist es notwendiger denn je, Kinderarmut zu skandalisieren und in all ihren Ausprägungen als gesellschaftliche und politische Herausforderung anzunehmen.“ Weiter können wir dort lesen und damit stimmen wir überein, dass „Kinder ohne Essen in Kindergarten oder Schule kommen, nicht am Mittagessen teilnehmen, weil den Eltern die Kosten zu hoch sind oder aber bei Teilnahme an der Essenversorgung die am Wochenende zu gering ausgefallenen Mahlzeiten nachholen.“ So weit das Zitat aus dem „Sozialen Wort“. Ich glaube, dieses „Soziale Wort“ der Verbände und der Kirchen sollten wir hier in diesem Haus sehr ernst nehmen, weil das, was dort steht, Tatsache in diesem Land ist.

(Beifall DIE LINKE)

Wer hätte zum Beispiel vor 20 Jahren gedacht, als es zur deutschen Einheit kam, dass wir eines Tages hier in diesem Land die Existenz von Tafeln loben werden und dass diese Tafeln ein wichtiger Versorger unserer Schulkinder mit Nahrungsmitteln werden würden. Daran war vor 20 Jahren noch nicht zu denken. Auch wenn wir zu Recht die Arbeit der Thüringer Tafeln loben, müssen wir eindeutig sagen, es ist traurig genug, dass es in diesem Land solche Einrichtungen geben muss.

(Beifall DIE LINKE)