Protokoll der Sitzung vom 07.05.2009

ab. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Ich frage nach den Gegenstimmen. Da gibt es keine. Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Damit ist das einstimmig geschehen.

Ich bitte, das in der Schlussabstimmung mit Erheben von den Plätzen zu bekunden. Wer dafür ist, den bitte ich jetzt, sich vom Platz zu erheben. Danke. Ich frage nach den Gegenstimmen. Es gibt keine. Stimmenthaltungen gibt es auch keine. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 2. Ich rufe jetzt gemäß Beschluss, den wir in Bezug auf die Tagesordnung gefasst haben, auf den Tagesordnungspunkt 3

Viertes Gesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung (Thüringer Gesetz zur schnellen Umsetzung des Konjunkturpa- kets II) Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 4/4926 - ZWEITE BERATUNG

in Verbindung mit dem Tagesordnungspunkt 16

Regierungserklärung zu Maßnah- men gegen die Wirtschaftskrise Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5134 -

Mir ist von der SPD-Fraktion nicht signalisiert worden, dass man das Wort zur Begründung nehmen möchte. Das ist auch so, so dass wir direkt in die Aussprache eintreten. Ich rufe als Erstes auf von der CDU-Fraktion Herrn Abgeordneten von der Krone.

Werte Frau Präsidentin, werte Kollegen, mein Kollege Fiedler hat zu diesem Tagesordnungspunkt in der letzten Sitzung schon ausreichend hier gesprochen, deswegen möchte ich mich nur auf den Gesetzentwurf konzentrieren.

Ich persönlich und auch meine Fraktion lehnen den Gesetzentwurf ab. Ich begründe das: Sie möchten in § 60 der Thüringer Kommunalordnung einen Absatz 4 anfügen und schreiben dann aber in diesem Absatz 4: „Die Regelung des § 58 Abs. 1 bleibt davon unberührt.“ Dies ist in meinen Augen gesetzeswidrig; denn wenn man den Absatz 4 zum Gesetz erhebt, muss der § 58 Abs. 1 außer Kraft gesetzt werden. Ich weise darauf hin, dass ja auch jeder Gemeinderat und jeder Stadtrat über die Erheblichkeit von außerplanmäßigen Ausgaben zu

befinden hat. In den Haushaltssatzungen ist die Erheblichkeit von solchen Ausgaben festgehalten und definiert.

Weiterhin sagen Sie, in § 63 Abs. 2 soll noch ein folgender Satz angefügt werden. Dieser Satz ist auch hier gegenüber dem bestehenden Gesetz nicht konform. Deswegen empfehle ich dem Hohen Haus, die Ablehnung des Gesetzes zu beschließen.

(Beifall CDU)

Für die die Fraktion DIE LINKE hat sich der Abgeordnete Kuschel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wer diesem Hause angehört, entscheidet der Wähler, Frau Taubert.

(Zwischenruf Abg. Taubert, SPD: Es ging ja nur darum, ob Ihre Partei ihre Vergan- genheit aufgearbeitet hat.)

Ja, ja, und da haben wir wieder ein hohes Maß an Vertrauen, dass die Wähler eine richtige Entscheidung treffen, die haben wir nicht infrage zu stellen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die SPD will die Haushaltskompetenz der Vertretungen, also der Gemeinderäte, Stadträte und Kreistagsmitglieder, weiter einschränken, indem sie vorschlägt, jetzt im Rahmen der Umsetzung des Konjunkturprogramms auf den Erlass von Nachtragshaushaltssatzungen zu verzichten. Wir sehen das sehr kritisch; denn es gibt schon seit Jahren bisher immer nur von der CDU, von der SPD hatten wir das nicht in dieser Deutlichkeit bisher gehört, Angriffe auf diese Haushaltskompetenz und damit eine weitere Verschiebung zugunsten der Verwaltung. Da wissen wir, Herr von der Krone ist ja Bürgermeister, der würde am liebsten den Gemeinderat ganz nach Hause schicken, da könnte er schalten und walten wie er wollte, aber das werden wir nicht zulassen.

(Unruhe CDU)

Das werden auch die Bürger nicht zulassen. Was wir allerdings einfordern, das hätten wir uns von der SPD gewünscht, dass wir uns mit dem Verfahren der Haushaltsaufstellung intensiver beschäftigen, insbesondere mit dem Wirken der Rechtsaufsichtsbehörde, also dem Würdigungs- oder dem Genehmigungsakt. Da sehen wir tatsächlich Reserven. Wir wollen eine andere Bürgerbeteiligung bei der Erstellung der Haushalte. Wie ist es denn gegenwär

tig? Gegenwärtig wird der beschlossene Haushalt 14 Tage öffentlich ausgelegt. Alle wundern sich, warum kein Bürger in die Kreisverwaltung oder ins Rathaus geht und sich diese beschlossenen Haushalte ansieht. Das ist wenig hilfreich, da sind schon alle Messen gelesen. Wir wollen, dass der Bürger bereits bei der Haushaltsaufstellung mitwirken kann. Das macht übrigens die CDU in Sachsen. Da könnten Sie ja mal als Thüringer CDU sich mit der sächsischen CDU verständigen, warum es in Sachsen ein Verfahren gibt, dass der Haushaltsentwurf sieben Tage öffentlich ausgelegt wird, so dass zum Entwurf der Bürger bereits Anregungen vorbringen kann. Dazu können Sie sich nicht durchringen, sondern es soll in Thüringen so bleiben, dass erst der beschlossene Haushalt, der sogar schon von der Rechtsaufsicht dann entweder gewürdigt oder genehmigt ist, dann nur öffentlich ausgelegt wird.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, wichtiger als die Frage, ob Nachtragshaushalte in diesem Jahr zur Umsetzung des Konjunkturpakets notwendig sind oder nicht, ist die Frage, welche Auswirkungen das Konjunkturpaket auf die Thüringer Kommunen hat? Da haben wir heute aus den Medien entnommen, im I. Quartal ging es noch um 10 Mio. € Steuerausfälle - 5 Prozent, bei der Gewerbesteuer noch keine großen Bewegungen. Das ist aber nicht verwunderlich, denn die Gewerbesteuerpflicht in diesem Jahr basiert auf den wirtschaftlichen Daten des Jahres 2007 und 2008, da war die Wirtschaftskrise bei den Unternehmen noch nicht angekommen. Seriöse Prognosen gehen davon aus, dass in diesem Jahr die Thüringer Kommunen 50 Mio. € Steuermindereinnahmen infolge des Konjunkturpakets zu verkraften haben. Das betrifft nicht nur die Gewerbesteuer, weil ich ja daran erinnern kann und darf

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Im Rah- men des Konjunkturpakets?)

- ja, im Rahmen des Konjunkturpakets, denn das hat zwei Säulen, das haben Sie vielleicht bisher noch nicht mitbekommen. Neben den einmaligen Konjunkturmitteln gibt es Steuerrechtsänderungen, das haben CDU und SPD auf Bundesebene mit Zustimmung der Landesregierungen im Bundesrat auf den Weg gebracht. Der steuerfreie Grundbetrag wird erhöht, der Eingangssteuersatz wird reduziert, die kalte Progression wird abgeflacht, alles wird Auswirkungen auf die Einkommenssteuer haben, die Kommunen sind mit 15 Prozent beteiligt, also 50 Mio. € Steuermindereinnahmen in diesem Jahr und 2010 werden allein für die Thüringer Kommunen 102 Mio. € prognostiziert. Das kann bis 135 Mio. € steigen, weil ab 2010 die Beiträge für die Sozialversicherungen, also für Kranken- und Pflegeversicherung, im Rahmen der Einkommenssteuer absetzbar sind. Im Konjunkturpaket bekommen die Kommunen 255 Mio. €

tatsächliche Mittel zugewiesen und das kann sicherlich sogar Herr von der Krone nachvollziehen. Wenn Sie jetzt einmal die Saldorechnung machen, kommen wir zu dem Ergebnis, dass schon 2011 die Kommunen in Thüringen drauflegen werden. Der Unterschied ist nur, die Konjunkturmittel von 255 Mio. € sind einmalig. Die Steuerrechtsänderungen - außer bei der Gewerbesteuer, durch die jetzige Möglichkeit der degressiven Abschreibung ist dies auf zwei Jahre begrenzt - im Bereich der Einkommensteuer wirken dauerhaft. Wir haben immer gesagt, wir sind uns bewusst, auch die Thüringer Kommunen müssen ihren Beitrag zum Konjunkturpaket und zur Gegensteuerung gegen die jetzige Finanz- und Wirtschaftskrise leisten, obwohl die Kommunen sie nicht zu verursachen haben. Wir wollen nur, dass dieser Beitrag gewürdigt wird. Das machen Sie aber nicht, das macht auch die SPD nicht, sondern Sie tun so, als werde das Konjunkturprogramm ein Segen für die Kommunen sein. Dass das die CDU macht, dafür habe ich Verständnis, aber ich dachte, das Herz bei der SPD schlägt mehr für die kommunale Ebene und Sie machen zumindest auf diese Dinge aufmerksam und das machen Sie bedauerlicherweise nicht. Wir würdigen diesen Beitrag.

Den zweiten Antrag, den Sie vorgelegt haben, unterstützen wir uneingeschränkt, denn wir haben schon mehrfach gefordert, dass es bei der Kreditgenehmigung auf der kommunalen Ebene eine Unterscheidung zwischen den sogenannten rentierlichen und den unrentierlichen Investitionen gibt. Übrigens, die Partei, die sich immer so als Wirtschaftspartei bezeichnet, also die CDU, hält dort noch an Regelungen fest, die in Preußen im 19. Jahrhundert entwickelt wurden. Aber man kann nicht mit diesen Instrumenten die Herausforderungen des 21. Jahrhunderts bewältigen.

(Beifall DIE LINKE)

Es ist doch etwas ganz Nachvollziehbares, dass ich bei einer Kreditgenehmigung unterscheide, ob sich diese Investition dadurch teilweise oder vollständig selbst refinanziert, weil ich Bewirtschaftungskosten einspare oder ob das eine Investition in die reine Daseinsvorsorge ist, also ich erst einmal nicht davon ausgehen kann, dass sie sich über andere Kostenreduzierungen sofort wieder refinanziert. Ich weiß nicht, warum Sie sich da seit Jahren verweigern und die Kommunen dadurch zwingen, alternative Finanzierungsmodelle in Angriff zu nehmen oder Sondervermögen zu bilden, was natürlich wenig zur Transparenz beiträgt. Nun haben Sie noch den Clou, seit 01.01. gibt es die Doppik und damit denken Sie, es löst sich alles. Da empfehle ich einen Blick nach Hessen, nach Nordrhein-Westfalen, dann wissen Sie, was die Doppik dort für verheerende Auswirkungen hat.

(Zwischenruf Scherer, Innenminister: Das kann doch jeder machen, wie er will, das wissen Sie doch, Herr Kuschel.)

Manche Städte haben schon negatives Eigenkapital. Herr Innenminister, Sie wissen sicherlich, was das heißt, negatives Eigenkapital, denen gehört nicht einmal mehr das Rathaus.

Das von der SPD Vorgeschlagene unterstützen wir und wir freuen uns, dass die SPD einen Vorschlag von uns aufgegriffen hat.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, aufgrund des Mehrheitsbeschlusses in diesem Haus, also der CDU, behandeln wir gleich den Antrag der SPD hinsichtlich der Einforderung einer Regierungserklärung noch mit. Das ist uneingeschränkt zu unterstützen. Es ist schon erstaunlich, dass der Thüringer Ministerpräsident nach längerer Abwesenheit heute wieder da ist und er und seine Regierung sich nicht zu dem größten Problem, das wir gegenwärtig in Thüringen haben, nämlich zu den Auswirkungen der Finanzkrise auf die Thüringer Wirtschaft, äußern. Das ist unverantwortlich und spricht dafür, dass die Landesregierung nach wie vor diese Krise einfach verdrängt und denkt, sie kann sie aussitzen, dass sie meint, Thüringen ist so klein, da wird das irgendwie um Thüringen herumgehen. Aber das wird nicht aufgehen und die Thüringer Wirtschaft wird also auch in dem Fall unter der Stagnation dieser Landesregierung zu leiden haben.

Es gibt da sicherlich eine Vielzahl von Einzelmaßnahmen, auch der Landesregierung. Da war heute wieder der Presse zu entnehmen, dass im Bereich der Bürgschaften nachjustiert wurde, dass auch hinsichtlich der Kopplung von Förderprogrammen die Grenzen angehoben wurden. Aber irgendwie wirkt das alles so ein bisschen hilflos und wie das Stochern im Teich. Ein Gesamtkonzept ist da nicht erkennbar. Insofern wäre es interessant gewesen, wie die Landesregierung die einzelnen Maßnahmen mal zusammenführen will. Dazu wäre eine Regierungserklärung das geeignete Instrument, damit die Thüringerinnen und Thüringer so ein Gefühl bekommen, ist diese Landesregierung und die Mehrheitsfraktion in diesem Lande überhaupt fähig, die Probleme zu erkennen und daraufhin dann entsprechende Maßnahmen abzuleiten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, in diesem Lande findet eigentlich nur in einem Bereich ein Rettungspaket statt, das ist im Finanzbereich. Den Banken wird geholfen, aber ohne dass man dort über Strukturveränderungen nachdenkt. Jetzt ist die erste Bank verstaatlicht, aber mit wie viel Schmerzen und mit welchen Konsequenzen bleibt abzuwarten. Bei anderen Privatbanken, wie der Commerzbank,

beteiligt sich der Staat, aber ohne Einfluss auf die Geschäftspolitik zu nehmen. In Thüringen haben wir das gemerkt. Für über 18 Mrd. € erwirbt der Bund 25 Prozent Anteile an der Commerzbank. Was macht diese Bank als Erstes in Thüringen? Sie dreht einem Geraer Unternehmen den Kredithahn zu. Das ist die Konsequenz dafür, dass wir dieser Bank und den Eigentümern den Hintern gerettet haben. Wenn nämlich der Staat sich nicht dort mit 18 Mrd. € beteiligt hätte, dann gäbe es vielleicht diese Bank überhaupt nicht mehr. Das kann ja wohl nicht sein, dass das die Reaktion auf die jetzige Konjunkturkrise ist. Wir sind davon überzeugt, neben einem Rettungsschirm für Banken und auch der gezielten Unterstützung der Wirtschaft brauchen wir einen Rettungsschirm für Menschen. Wir müssen die Binnenkaufkraft stärken. Das wäre mit vergleichsweise geringerem finanziellem Aufwand möglich, als das jetzt bei den Banken erfolgt, indem man darüber nachdenkt, die Regelsätze bei Hartz IV anzuheben, indem man darüber nachdenkt, auf bestimmte arbeitsintensive Leistungen wie Handwerkerleistungen den entsprechenden Mehrwertsatz - zumindest zeitlich befristet - zu ermäßigen. Also es gibt Dinge. Wir fordern die CDU, wir fordern den Ministerpräsidenten auf, sich heute hierzu zu positionieren, wie es in Thüringen weitergehen soll.

Hinsichtlich des Gesetzentwurfs der SPD-Fraktion hatte ich darauf verwiesen, der erste Punkt findet nicht unsere Zustimmung, dem zweiten Punkt stimmen wir zu. In Abwägung beider Dinge werden wir uns zum SPD-Gesetzentwurf enthalten. Danke.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Matschie zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Herr Ministerpräsident Althaus, zunächst einmal willkommen zurück im Thüringer Landtag. Sie hatten einen schweren Unfall zu durchstehen. Es ist gut, dass Sie wieder gesund sind. Ich wünsche Ihnen für den Rest der Amtszeit viel Kraft und stabile Gesundheit.

(Beifall im Hause)

Sie haben sich in den letzten Wochen ausführlich zu Ihrem Unfall geäußert. Das mediale Interesse war sehr groß. Sie haben heute die Möglichkeit, Herr Ministerpräsident, sich vor dem Landtag dazu zu äußern, was Sie politisch wollen. Sie haben heute die Möglichkeit, dem Landtag deutlich zu machen,

was Sie in den verbleibenden Monaten Ihrer Amtszeit tun wollen zur Überwindung der Wirtschaftskrise, zur Sicherung von Arbeitsplätzen und auch was Sie tun wollen, um die vielen ungelösten Probleme in Thüringen anzupacken. Sie kennen die Thüringer Landesverfassung, Sie haben auf diese Verfassung Ihren Amtseid geleistet. Dort steht in Artikel 76, ich darf das zitieren: „Der Ministerpräsident bestimmt die Richtlinien der Regierungspolitik und trägt dafür gegenüber dem Landtag die Verantwortung.“

Als Sie ins Amt zurückgekehrt sind, am 20. April, hat das Landesamt für Statistik einige Zahlen zur Entwicklung von Thüringen veröffentlicht. Das ist damals im Blitzlichtgewitter etwas untergegangen, aber ich will es noch mal in Erinnerung rufen. Das Landesamt für Statistik hat am 20. April gesagt, der Umsatzeinbruch in der Thüringer Industrie ist höher als im Durchschnitt der neuen Bundesländer, er ist höher als in der Bundesrepublik insgesamt. Eine beunruhigende Zahl, wie ich finde. Die Industrielöhne, auch das wurde in dieser Statistik deutlich gemacht, sind in Thüringen auch stärker eingebrochen, nämlich minus 2,7 Prozent zu diesem Zeitpunkt, während sie in Deutschland und im Durchschnitt der neuen Bundesländer nur um 1,4 Prozent eingebrochen sind. Das heißt, unser Land befindet sich insgesamt in einer sehr schwierigen Situation. Natürlich ist die Krise nicht nur in Thüringen, es ist eine weltweite. Wir brauchen auch weltweite Anstrengungen, um dieser Krise entgegenzusteuern, aber jeder muss an seinem Platz seinen Beitrag zur Bewältigung dieser Situation leisten. Das heißt, jetzt ist politische Führung in Thüringen gefragt. Aber wir erleben im Moment einen Ministerpräsidenten, der nicht weiß, was er will.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Das ist ja ein Witz.)

Frau Groß, Sie haben vielleicht auch die Presse verfolgt. Herr Althaus, Sie haben vor wenigen Tagen dem „Focus“ ein Interview gegeben und dort gesagt, Sie warnen vor Steuersenkungsversprechen in der Krise, man müsse jetzt die Einnahmesituation der Haushalte berücksichtigen und dürfe nicht leichtfertig Steuersenkungen versprechen. In den letzten Tagen haben Sie eine komplette Kehrtwendung vollzogen. Gestern in einem Interview im „Freien Wort“ haben Sie selbst solche Steuersenkungen wieder eingefordert. Ich finde, das ist kein klarer Kurs in einer Krisensituation. Sie müssen sich festlegen. Was wollen Sie?

(Beifall SPD)

Es kann nicht in einer Woche heißen, Steuersenkungen sind notwendig, und in der nächsten Woche, es kann keine geben. Sie haben in diesem Interview

im „Freien Wort“ drei Dinge gleichzeitig gefordert, die nach meiner Überzeugung überhaupt nicht zusammenzubringen sind. Sie haben Steuersenkungen gefordert, das heißt weniger Einnahmen im Haushalt, Sie haben gleichzeitig gefordert, die Investitionen zu erhöhen, also mehr Ausgaben, und zum Dritten auch noch ein Verbot neuer Schulden. Wie das zusammengehen soll, sollten Sie hier dem Landtag mal erläutern. Die meisten, die sich mit Wirtschafts- und Finanzpolitik beschäftigen, bekommen das nicht zusammen, weil gleichzeitig weniger Einnahmen, mehr Ausgaben und Schuldenverbot überhaupt nicht funktionieren kann.

(Beifall SPD)

Herr Ministerpräsident, vor Kurzem hat das Landesverfassungsgericht sich mit Ihrem Wahlversprechen von 2004 beschäftigt, nämlich mit den Änderungen bei den Abwasserbeiträgen, mit der Abschaffung der Wasserbeiträge. Das Urteil zu den Abwasserbeiträgen ist sehr hart ausgefallen. Das Landesverfassungsgericht hat Ihre Regelung für nichtig erklärt. Wenn man sich das Urteil genau anschaut, muss man zu dem Schluss kommen, dass Sie damals entweder grob fahrlässig gehandelt haben, weil Sie so klar gegen einen Verfassungsgrundsatz verstoßen haben, oder Sie haben damals bewusst versucht, vor der Landtagswahl 2004 Wählerinnen und Wähler zu täuschen. Einen anderen Ausweg lässt die Interpretation dieses Urteils eigentlich nicht zu. Deshalb wäre es an der Zeit, wenn Sie heute dem Landtag erklären, wie Sie Ihr damaliges Wahlversprechen jetzt verfassungskonform umsetzen wollen. Denn die Bürger haben ein Recht darauf, Rechtssicherheit zu haben. Da reicht auch nicht der Hinweis darauf, das kann man in der nächsten Legislaturperiode klären. Nein. Wir haben noch vier Monate Zeit bis zur Landtagswahl und diese Zeit muss genutzt werden, um die Frage Abwasserbeiträge rechtssicher für die Bürgerinnen und Bürger zu klären. Hier darf es keine Ausflüchte geben.

(Beifall SPD)

Sie haben vor knapp zwei Jahren auf einem Landesparteitag der CDU versprochen, eine Lösung für die Straßenausbaubeiträge zu liefern.