Protokoll der Sitzung vom 08.05.2009

4. Über welchen durchschnittlichen Zeitraum erstrecken sich die Qualifizierungsmaßnahmen „Weiterbildung in Kurzarbeit“ pro Antragsteller, und besteht grundsätzlich die Möglichkeit für die Antragsteller, während des Haushaltsjahres mehrfach Fördermit

tel auf der Grundlage der Richtlinie des Thüringer Wirtschaftsministeriums pro Antragsteller in Anspruch zu nehmen?

Es antwortet Staatssekretär Prof. Dr. Juckenack.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Gerstenberger bzw. den Anfragen - vier Fragen, darin enthalten aber weitere Fragen, wir kommen eigentlich weit über die Anzahl, die vorgesehen ist.

Zu Frage 1: Die Kurzarbeiterregelung, die nicht nur in den Konditionen verbessert, sondern auch in der Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen erleichtert wurde, ist, das muss man vorwegschicken, ein wirksames und effektives Instrument zur Verhinderung von Arbeitslosigkeit. Das gilt auch für die Regelungen und Möglichkeiten, Weiterbildung zu fördern. Mit der Änderung der Bundes-ESF-Richtlinie am 10. März dieses Jahres hat das Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung seine Fördermöglichkeiten noch einmal ausgeweitet. Waren bis dahin nur Qualifizierungsmaßnahmen, die nach der Anerkennungs- und Zulassungsverordnung Weiterbildung - Kürzel AZWV - zugelassen waren, förderfähig, können nunmehr auch nicht zertifizierte Vorhaben gefördert werden, die im eigenen Betrieb mit eigenem Personal durchgeführt werden, sogenannte Inhausschulungen. Das war eine Reaktion auf dringende Bitten aus dem Kreis der Wirtschaft. In Bezug auf die Bundes-ESF-Richtlinie vom 18.12.2008 hat nun die Regionaldirektion Sachsen-Anhalt - Thüringen der Bundesagentur für Arbeit auf Nachfrage mitgeteilt, dass in Thüringen im Zeitraum vom 01.01. dieses Jahres bis zum 15. April dieses Jahres genau 111 Unternehmen einen Antrag gestellt und 423 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Qualifizierungsmaßnahme begonnen haben. Zudem traten 141 kurzarbeitende gering qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer eine Maßnahme zur Förderung der beruflichen Weiterbildung nach dem SGB III an. Die Förderung nach der Weiterbildungsrichtlinie des Landes kommt für solche Fälle in Betracht, die nicht die Voraussetzungen nach dem SGB III oder der Richtlinie des Bundes ESF erfüllen, jedoch für den Arbeitsmarkt als sinnvoll befunden werden, z.B. gesetzlich vorgeschriebene Weiterbildungen. Aufgrund der Nachrangigkeit der Förderung aus ESF-Mitteln des Landes gegenüber einer Förderung aus ESF-Mitteln des Bundes dominieren eindeutig die Möglichkeiten der Förderung der Weiterbildung durch die Agentur für Arbeit. Gegenwärtig liegen unserer GFAW keine Anträge auf einen Zuschuss für eine Weiterbildung wäh

rend des Bezugs von Kurzarbeitergeld vor. Es ist jedoch ein starker Beratungsbedarf durch Verbandsvertreter, Mitarbeiter der Agentur für Arbeit, Bildungsträger und Unternehmen zum Verfahren zu verzeichnen. Im Ergebnis dieser Beratung liegen der GFAW aktuell sechs schriftliche Anfragen für Projekte vor. Grundsätzlich ist Kurzarbeit auch für Auszubildende möglich. Da das Ausbildungsverhältnis aber ein Vertragsverhältnis besonderer Art ist, sind dem Arbeitgeber auch besondere Maßnahmen zur Fortsetzung der Ausbildung trotz Kurzarbeit im Betrieb zumutbar. Dennoch wird die Ausbildung während der Kurzarbeit im Unternehmen überbetrieblich durch Ausbildungsverbünde organisiert und durch das TMWTA nach der Ausbildungsrichtlinie gefördert. Die GFAW bewilligte seit Inkraftsetzen der Änderungen der Ausbildungsrichtlinie im April 2009 zwei Anträge. Es wurden keine Anträge abgelehnt. Zurzeit liegen keine weiteren Anträge vor.

Zu Frage 2: Wie unter 1 ausgeführt, liegen der GFAW derzeit keine Anträge auf einen Zuschuss für eine Weiterbildung während des Bezuges von Kurzarbeitergeld vor.

Zu Frage 3: Die Bundesagentur für Arbeit hat mitgeteilt, dass aus Datenschutzgründen die Unternehmen nicht namentlich benannt werden können, die bei den Agenturen für Arbeit einen Antrag auf Förderung der Qualifizierung während des Bezugs von Kurzarbeitergeld gestellt haben. In Bezug auf die Branchen kann ich hierzu jedenfalls mitteilen, dass sie sich auf mehrere Branchen konzentrieren: metallverarbeitendes Gewerbe, Kraftverkehr, Lagerwirtschaft. Inhaltlich betreffen die Maßnahmen vorrangig Schweißerqualifizierungen, CNC-Lehrgänge, Gabelstaplerberechtigungen oder Zusatzberechtigungen für Kraftfahrer. Unternehmen haben bisher zwar die Beratungsangebote der GFAW, nicht jedoch die Fördermöglichkeiten der Weiterbildungsrichtlinie des TMWTA während des Bezugs von Kurzarbeitergeld genutzt.

Zu Frage 4, bezogen auf den Zeitraum bei Eintritt in Maßnahmen: Nach der ESF-Richtlinie vom 18.12.08 handelt es sich zu ca. 44 Prozent um Eintritte in kurze Maßnahmen mit einer Dauer bis zu zwei Wochen. In ca. 56 Prozent aller Fälle dauern die Qualifizierungen zwischen zwei Wochen und sechs Monaten. Die Eintritte in lange Maßnahmen über sechs Monate sind statistisch irrelevant, weil sehr klein. Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit für Antragsteller, während des Haushaltsjahrs mehrfach Fördermittel in Anspruch zu nehmen.

Danke. Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Mündlichen Anfra

ge der Abgeordneten Doht, SPD-Fraktion, in Drucksache 4/5131.

Privatwaldbesitz kontra Tourismusentwicklung

In der Gemarkung Winterstein sind große Waldflächen in Privatbesitz. Dies betrifft auch die Flächen um die „Ruhlaer Skihütte“. Bereits im vergangenen Winter kam es hier zu Einschränkungen für den Wintertourismus. Der Besitzer untersagte das Legen von Skiloipen in diesem Bereich. Die Loipe aus Richtung Ruhla entlang der L 1027 konnte nicht mehr durchgängig südlich der Straße gespurt werden. Sie kreuzt jetzt die Straße und läuft dann in Richtung „Ruhlaer Skihütte“ weiter. Gar nicht mehr gespurt werden durfte der Zubringerweg von der „Ruhlaer Skihütte“ zum Rennsteig in Richtung „Dreiherrenstein“.

Dieser Weg ist in entsprechenden Karten als Skiwanderweg ausgewiesen, ist Bestandteil des touristischen Wegenetzes und wird auch touristisch vermarktet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Sind der Landesregierung die Probleme in der Gemarkung Winterstein bekannt?

2. Wie will die Landesregierung sicherstellen, dass die genannten Wege auch künftig dem Tourismus, insbesondere dem Wintertourismus, zur Verfügung stehen?

3. Wie unterstützt die Landesregierung die betroffenen Kommunen gegenüber dem Privatwaldbesitzer bei der Wahrung ihrer Interessen?

4. Ist eine Einzäunung und damit Sperrung des Weges von der „Ruhlaer Skihütte“ zum „Dreiherrenstein“ für den Besucher mit dem Thüringer Waldgesetz vereinbar?

Es antwortet Staatssekretär Baldus.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht wie folgt:

Zu 1: Ja.

Zu 2: Nach Auffassung der Landesregierung stellen das Thüringer Waldgesetz und seine Durchführungsverordnungen sicher, dass alle Belange - auch touristischer Natur - ausreichend Berücksichtigung finden. Darüber hinaus wird durch das Konzept Forsten und Tourismus der Thüringer Landesforstverwaltung insbesondere auch der Wintertourismus eingeschlossen. In Thüringen wird mittels eines langfristigen Kombinationsmodells von hoheitlichem Handeln und privatrechtlichen Verträgen ein intensiver Dialog mit unterschiedlichen Interessengruppen gepflegt. Die Vorzüge des Gemeinschaftsforstamtes, mit dem alle Waldeigentumsformen nach innen und außen einen kompetenten Sachwalter zur Verfügung haben, ermöglichen eine Integration von Erholungs- und Sozialfunktionen und betriebswirtschaftlichen Belangen. Für den Wintersport sind thüringenweit in den Mittelgebirgslagen beispielsweise 1.034 km Skiwanderwege und Loipen abgestimmt und digitalisiert.

Zu 3: Die 28 unteren Forstbehörden vollziehen aufgrund des Konzepts Forsten und Tourismus eine enge Abstimmung mit den körperschaftlichen und privaten Waldbesitzern. Zudem garantieren die 300 Reviere der Staatlichen Forstämter die Bürgernähe auch in Fragen des Tourismus. Es hat sich gezeigt, dass die 28 Staatlichen Forstämter der geeignete Moderator bei der besonderen Berücksichtigung der Erholungsfunktion des Waldes bei der Erstellung des Konzepts Forsten und Tourismus waren und weiterhin sein werden.

Zu 4: Der Weg von der Ruhlaer Skihütte zum Dreiherrenstein befindet sich in einer 5 ha großen sogenannten Kyrillfläche. Für das Waldgrundstück ist die Wiederaufforstung geplant. Damit Mischwald begründet werden kann, ist eine Zäunung zwingend notwendig. Nach intensiver Beratung durch den zuständigen staatlichen Revierförster wird die Fläche vom Waldbesitzer so gegattert, dass der traditionelle Wanderweg für den Waldbesucher trotzdem jederzeit frei zugänglich ist. Auf die besonderen Schwierigkeiten nach dem Ereignis Kyrill muss ich nicht besonders hinweisen. Die sind denen, die dort gelegentlich oder regelmäßig vorbeikommen, aus eigener Anschauung bekannt, unter anderem mir.

Es gibt Nachfragen, Abgeordnete Doht, bitte.

Ja, wenn Sie hier auf Kyrill verweisen, der Weg von der Skihütte zum Ruhlaer Dreiherrenstein ist nur in den ersten ca. 500 Metern durch Kyrill beeinträchtigt. Hinter der nächsten Wegkreuzung gibt es keine Sturmschäden mehr, trotzdem ist der gesamte Weg nicht mehr gespurt worden in Richtung Drei

herrenstein, genauso wenig in Richtung Dreiherrenstein zur Glasbachwiese rüber.

Eine zweite Anfrage: Halten Sie es für richtig, hier zu sagen, dass alle Belange des Tourismus berücksichtigt werden, wenn eine Skiloipe dann aufgrund des Vetos eines Privateigentümers mehrfach die Straße kreuzt?

Das Erste war ja keine Frage, das war eine Feststellung. Zum Zweiten...

Nein, das war die Frage - ob Sie das auch so sehen, Herr Staatssekretär.

Ob ich das auch so sehe?

Ja.

Nein.

Zum Zweiten: Ich denke, dass es nicht richtig ist, wenn aufgrund der Unwilligkeit oder fehlenden Bereitschaft eines privaten Waldbesitzers ausgewiesene Skiwanderwege und Loipen nicht gespurt werden können und ich kann Ihnen versichern, dass das zuständige Forstamt darauf drängt, dass das Betretungsrecht und Benutzungsrecht, wie es im Thüringer Waldgesetz festgeschrieben wird, auch durchgesetzt ist. Wie funktionstüchtig das Thüringer Waldgesetz in diesem Zusammenhang ist, können Sie daran erkennen, dass das zuständige Verwaltungsgericht gerade in einem den gleichen Waldraum betreffenden Rechtsstreit pro Sport und gegen den Waldbesitzer entschieden hat.

Abgeordnete Doht hat noch eine Bitte, weil Fragen hat sie nicht mehr.

Meine erste Frage war nicht, ob Sie das auch so sehen, sondern meine erste Frage war, warum der Teil des Weges von Richtung Skihütte zum Dreiherrenstein, der nicht durch Kyrill betroffen ist und nicht wieder aufgeforstet werden muss, auch nicht mehr gespurt wird, genauso der Rennsteig vom Drei

herrenstein bis zur Glasbachwiese.

Frau Doht, es dürfte Ihnen bekannt sein, dass das Spuren von Loipen nicht in die Zuständigkeit der Landesregierung fällt.

Ich hätte die Frage deshalb so formuliert, ob Sie es auch so sehen, dass nur ein Teil des Weges durch Kyrill benachteiligt wird, aber jetzt sind wir uns einig. Gibt es noch weitere Nachfragen aus dem Haus? Das ist nicht der Fall. Damit kommen wir zur nächsten Anfrage und das ist die des Abgeordneten Kalich, Fraktion DIE LINKE, in Drucksache 4/5152.

Danke, Frau Präsidentin.

Reaktivierung der Höllentalbahn

Laut einem Pressebericht der Ostthüringer Zeitung vom 21. April 2009 fehlen für eine Studie zur Grundlage der Reaktivierung der Höllentalbahn gegenwärtig ca. 4.000 €. In einem weiteren Gutachten fehlen 2.000 € zur Betrachtung der Betriebswirtschaftlichkeit.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch belaufen sich die Kosten für eine Studie zur Gesamtbetrachtung zur ökologischen und technischen Darstellung einer Reaktivierung der Höllentalbahn?

2. Welchen Anteil an den Kosten trägt das Land in den zwei Einzelpositionen der Gutachten?

3. Wer wird für welchen Zeitraum mit der Erstellung und Wertung der Studie beauftragt und welche inhaltlichen Schwerpunkte werden betrachtet?

4. Wie erfolgt eine mögliche Abstimmung zwischen den beiden Freistaaten Bayern und Thüringen?

Es antwortet Herr Minister Wucherpfennig.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kalich beantworte ich für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Nach Kenntnis der Landesregierung beabsichtigt die IHK Ostthüringen, eine entsprechende Studie in Auftrag zu geben. Der Landesregierung liegen keine Informationen über die Kosten und die Aufgabenstellung dieser Studie vor.