Protokoll der Sitzung vom 08.05.2009

meiner Auffassung muss dieses Thema auch unabhängig davon, ob der Zahlungspflichtige die öffentliche Hand oder ein privater Auftraggeber ist, diskutiert werden. Dass öffentliche Auftraggeber natürlich bei etwaig unberechtigtem Zahlungsverzug besonders in der Kritik stehen, ist, meine Damen und Herren, sicher klar und verständlich. In der Thüringer Vergabe-Mittelstandsrichtlinie werden deshalb die Vergabestellen noch einmal ausdrücklich darauf hingewiesen, die geltenden Zahlungsfristen auch einzuhalten.

Was das in dem Antrag zitierte Serviceversprechen betrifft, so hat das seinem Inhalt nach einen sehr begrenzten Anwendungsbereich. Ich werde dies aber zum Anlass nehmen, um zu überprüfen, inwieweit ähnliche Maßnahmen auch für die Landesverwaltung sinnvoll sind. Die dort geregelte Frist von 15 Arbeitstagen für Zahlungen wird nach § 16 Nr. 1 Abs. 3 VOB/B im Übrigen für Abschlagszahlungen bei Bauleistungen bereits eingehalten. Herzlichen Dank.

(Beifall CDU)

Wird die Aussprache zu diesem Bericht gewünscht? Das signalisieren die CDU-Fraktion, die SPD-Fraktion und die Fraktion DIE LINKE. Dann werden wir jetzt die Aussprache zum Bericht und zu Nummer 2 des Antrags führen. Ich rufe als Erstes für die Fraktion DIE LINKE den Abgeordneten Gerstenberger auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nach dem, was jetzt der Minister gesagt hat, ist es nach dem Verständnis der CDU offensichtlich kein Thema, denn die Problemlagen, auf die der Antrag bittet abzustellen, sind hier beschrieben worden und es wurde festgestellt, dass es kein Problem gibt. Es wäre also sinnvoll gewesen, sich auch in Anbetracht der Zeit, die wir heute haben für Diskussionen, mit der realen Situation im Land etwas besser zu beschäftigen, dann hätte uns der Antrag erspart bleiben können. Aber da ihn die CDU nun einmal vorgelegt hat, müssen wir uns mit ihm auch auseinandersetzen. Es gibt durchaus eine etwas weitergehende Sicht auf das Thema, Herr Minister. Die macht schon Handlungsspielräume deutlich. Denn der uns vorliegende Antrag der CDU-Fraktion bestätigt uns in unserer Forderung nach der Verabschiedung landesspezifischer Regelungen zur Umsetzung des vom Bund am 23.10.2008 verabschiedeten Forderungssicherungsgesetzes. Bereits im Jahr 2007, Herr Minister, hatten wir die Landesregierung aufgefordert, zur Sicherung von Werksunternehmensansprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderun

gen die Verabschiedung des auf Initiative von Thüringen, Sachsen und Sachsen-Anhalt eingebrachten Gesetzentwurfs durch den Bundestag zu forcieren. Alternativ hatte meine Fraktion den Vorschlag unterbreitet, bis zur Inkraftsetzung des Bundes-Forderungssicherungsgesetzes befristet bis zur Verabschiedung des Forderungssicherungsgesetzes auf Bundesebene für den Freistaat Thüringen gesetzliche Regelungen als Gesetz, Verordnung oder Richtlinie zu schaffen, die inhaltlich auf dieses Gesetz abheben. Das war in der Plenarsitzung am 21.06.2007. Da wäre ja Rahmen für Möglichkeiten gewesen, aber die CDU wollte diesen Rahmen damals nicht nutzen. Der damalige Justizminister, Herr Schliemann, hatte begrüßt, dass die Bundesregierung das Gesetz im Rahmen einer Mittelstandsinitiative als wichtige Maßnahme ansieht, die Finanzsituation …

Herr Müller, es wäre hilfreich, wenn Sie nicht so laut reden würden, dann könnte ich hier meinen Vortrag ganz normal machen. Ansonsten wäre es günstig, Sie gehen hier vor.

(Zwischenruf Müller, Kultusminister)

Es störte nur, weil es akustisch so laut war, dass ich einfach mein eigenes Wort nicht mehr verstanden habe.

Noch einmal: Der damalige Justizminister, Herr Schliemann, hatte begrüßt, dass die Bundesregierung das Forderungssicherungsgesetz im Rahmen einer Mittelstandsinitiative als wichtige Maßnahme ansieht, die Finanzsituation des Mittelstandes zu verbessern. Aus verfassungsrechtlichen Gründen - Gesetzgebungskompetenz - sei es nicht möglich, auf Landesebene gesetzliche Regelungen zu treffen, die inhaltlich dem Forderungssicherungsgesetz entsprechen. Die Schaffung einer Thüringer Zwischenlösung lehnte der damalige Justizminister seinerzeit kategorisch ab mit der Begründung, dass wir uns nicht irgendetwas ausdenken können, was es bisher nicht gab.

Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, sollen wir Ihren Antrag nun ernst nehmen oder ist das, was darin formuliert ist, neben der Unnötigkeit des Antrags auch noch Schaulaufen?

Mit einer Kleinen Anfrage meiner Fraktion Anfang des Jahres 2008 in der Drucksache 4/3998 wurde wiederholt die Problematik der Forderungssicherung für kleine und mittelständische Unternehmen angesprochen und wurden Maßnahmen der Landesregierung eingefordert, um den finanziellen Verlust durch Forderungsausfall in der Thüringer Handwerkerschaft zu minimieren. Aus der Beantwortung dieser Kleinen Anfrage zitiere ich im Folgenden Herrn Minister Schliemann, Frau Präsidentin: „Auf dem Ge

biet der Vergabe und Bezahlung öffentlicher Aufträge in Thüringen wurde bereits im Juni 2004 die ‚Richtlinie zur Mittelstandsförderung und Berücksichtigung Feier Berufe sowie zum Ausschluss ungeeigneter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Ver- gabe-Mittelstandsrichtlinie)’ in Kraft gesetzt. Hiernach sind die Vergabestellen u.a. ‚... aufgefordert, die geltenden Zahlungsfristen strikt einzuhalten. Auf die Erhöhung des Zinssatzes als Maßnahme zur Bekämpfung des Zahlungsverzuges wird ausdrücklich hingewiesen....’“

Meine Damen und Herren, fassen wir einfach zusammen: Im Jahr 2004 kam die Vergabe-Mittelstandsrichtlinie, die besagte, dass die Zahlungsfristen strikt einzuhalten sind, weil sonst höhere Zinsen zu zahlen wären. Die Situation im Handwerk verschärfte sich allerdings weiter trotz dieser Regelung, die von Ihnen als so erfolgreich gepriesen wird, mit dem eigenen Antrag jetzt allerdings in Abrede gestellt wird. Diese Situation verschärfte sich also weiter, die Zahlungsmoral änderte sich nicht und die Handwerker mussten oftmals unvertretbar lange auf die ausstehenden Forderungen warten. Die Liquidität der kleinen und mittelständischen Unternehmen war seinerzeit äußerst angespannt und fehlende Zahlungseingänge für geleistete Arbeit hat einige kleine Unternehmen in die Insolvenz getrieben. Auch wenn man die betriebswirtschaftliche Beratung durch die Handwerkskammer im Rahmen ihrer betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Beratung als direkte und konkrete Hilfe für die Betriebe anbot - die Forderung sollte die organisationseigene Beratung unterstützen -, sich Kommunen Selbstverpflichtungen zu einer zügigen Bezahlung der Auftragsrechnungen auferlegten, Geld in die Kassen der Kleinunternehmen hat das nicht gebracht, sonst wäre Ihr Antrag, meine Damen und Herren von der CDU, nicht nur überflüssig, sondern auch noch unnütz.

Dann haben wir das Forderungssicherungsgesetz seit 2008. In Kraft gesetzt wurde es zum 01.01.2009. Zwischenzeitlich beabsichtigten Sie, das Mittelstandsförderungsgesetz von 1991 dahin gehend zu novellieren, dass die Bestimmungen zum öffentlichen Auftragswesen in das Gesetz zur Modernisierung des Vergaberechts angepasst und, soweit notwendig, gesetzlich verankert werden. Das war im letzten Monat, meine Damen und Herren, da habe ich Ihnen gesagt, wenn Sie es denn wollen und dieser Vorschlag nicht nur blanker Populismus ist, dann müsste in diesem Monat der Gesetzentwurf kommen. Der Gesetzentwurf kam nicht, Sie haben Ihren Populismus durch dieses Nichthandeln selber bestätigt.

(Beifall DIE LINKE)

Was soll da also mit dieser Flickschusterei, die uns jetzt im wirtschaftspolitischen Bereich angeboten

wird, eigentlich sein? Je nachdem, wo es gerade brennt, da wird mal eben ein Teelöffelchen Wasser draufgekippt und alles ist gut. Ist es eben nicht, meine Damen und Herren; Sie hatten die Chance mit der Verabschiedung eines Thüringer Vergabegesetzes für klare, überschaubare Regelungen zu sorgen. Stattdessen wird hier mal schnell ein antiquiertes Gesetz vollkommen unzureichend geändert bzw. seine Umsetzung unzureichend gefordert.

Die IHK Thüringen hat aktuell in einem Dossier Recht/Fair Play Stellung bezogen zu den Liquiditätslücken der kleinen und mittelständischen Unternehmen und stellt darin fest - Frau Präsidentin, ich darf noch einmal zitieren? -: „Trotz verbesserter Zahlungsmoral werden in Deutschland fällige Geldforderungen nach wie vor nur zögerlich oder gar nicht bezahlt. Marktstarke Schuldner - dazu gehört auch die öffentliche Hand - nützen ihre Marktstellung aus und zahlen ihre Schulden erst lange Zeit nach Fälligkeit oder lassen sich sogar verklagen. Auf diese Weise erlangen sie auf Kosten ihrer Gläubiger zinslos Kredite, ohne dafür Sicherheiten stellen zu müssen. Nachhaltig betroffen sind davon vor allem kleine und mittlere Unternehmen, die wenig Eigenkapital haben und sich daher die erforderliche Zwischenfinanzierung nicht leisten können. Diese Entwicklung kann sich in der Folge der Finanzmarktkrise in den nächsten Monaten deutlich verschärfen. Sie führt bei den betroffenen Unternehmen zu Liquiditätsschwierigkeiten, zu einer Gefährdung der Wettbewerbsfähigkeit und kostet die Wirtschaft somit Milliardenbeträge. Nicht selten werden lebensfähige Unternehmen nur deshalb insolvent, weil sie unberechtigt zurückgehaltene Forderungen nicht zwischenfinanzieren können.“ In dieser Aussage werden die tatsächlichen Probleme der kleinen und mittelständischen Unternehmen deutlich. Es fehlt eine ausreichende Eigenkapitaldecke, aber es wird ein Weiteres deutlich, es gibt einen deutlichen Widerspruch zu den Aussagen dessen, was uns der Minister in seinem Sofortbericht heute hier vorgestellt hat.

Meine Damen und Herren, diese Eigenkapitaldecke zu stärken und entsprechende Kreditmöglichkeiten zur Zwischenfinanzierung anzubieten, das wäre das richtige Hilfsmaßnahmepaket. Die Reduzierung der Rechnungs-, Prüfungs- und Zahlungsfristen für Teil- und Schlussrechnungen sollte eine Selbstverständlichkeit sein für öffentliche Auftraggeber.

Noch ein anderer Aspekt darf hier nicht unausgesprochen bleiben: Was den kleinen und mittelständischen Handwerksbetrieben in den Zeiten der Wirtschafts- und Finanzkrise wirklich helfen würde, wäre die Stärkung der Kaufkraft, die Senkung der Mehrwertsteuer für Handwerksleistungen und der Abbau von Bürokratie, so wie wir ihn als Fraktion schon seit Jahren fordern.

(Beifall DIE LINKE)

Das von der Thüringer Landesregierung aufgelegte neue Hilfspaket für die Thüringer Wirtschaft in Höhe von 100 Mio. € muss auch den Kleinbetrieben, Herr Minister, zugänglich gemacht werden. Hierfür sind durch die Landesregierung entsprechende Zusatzregelungen zu treffen. Anlässlich eines Wirtschaftsgesprächs äußerte ein Vertreter der Thüringer Aufbaubank, dass die Unternehmen schwerer Kredite von den Banken bekommen. Diese Darstellung wird auch durch andere Unternehmen aus anderen Regionen der Bundesrepublik deutlich bestätigt. Gleichzeitig machte er darauf aufmerksam, dass die 100-Mio.-Euro-Liquiditätshilfe für den industriellen Mittelstand gedacht ist und nicht für Klein- und Kleinstbetriebe.

Sie sehen, meine Damen und Herren, der Handlungsbedarf ist enorm. Mit jedem Tag, der ohne mittelstandsfreundliche Regelungen einhergeht, kann ein Kleinunternehmen in Thüringen sterben. Der Handlungsbedarf, den dieser Antrag suggeriert, ist dafür allerdings denkbar ungeeignet. Ihr Antrag steuert dieser Problemlage nicht wirkungsvoll entgegen. Was notwendig ist, wurde gesagt, meine Damen und Herren:

1. ein Forderungssicherungsgesetz,

2. ein Vergabegesetz mit klaren Spielregeln, die die Ansprüche der Auftragnehmerseite absichern und

3. - und das ist das Grundproblem - der politische Wille zur Veränderung und zur Gestaltung. Alle drei Forderungen, meine Damen und Herren, liegen allerdings außerhalb der Möglichkeiten dieser Landesregierung. Es wird einer anderen Landesregierung vorbehalten sein, mit anderen Mehrheiten für Veränderungen zu sorgen. Wir haben allerdings im August dieses Jahres die Möglichkeit, diese Veränderungen herbeizuführen. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Für die SPD-Fraktion hat sich Abgeordneter Dr. Schubert zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits zum zweiten Mal hintereinander legt die CDU-Fraktion einen Antrag vor, der sich mit der Vergabe und der Abarbeitung von öffentlichen Aufträgen beschäftigt. Zuletzt war es die Aufforderung an die Landesregierung, das Thüringer Mittelstands

gesetz zu überarbeiten. Da hatten wir damals schon gesagt oder ich hatte gesagt, dass der Zeitplan ziemlich eng gestrickt ist, es wird ja kaum noch möglich sein, das Gesetz in dieser Legislaturperiode zu verabschieden, also wird es der Diskontinuität verfallen. Es hat sich ja nun bestätigt, denn auf der Tagesordnung heute steht es nicht drauf, also hat die Landesregierung ihre Aufgabe, die Sie hier beschlossen haben, offensichtlich nicht erfüllt. Das Ding war von Anfang an für den Papierkorb, völlig sinnlos dieser Antrag, den hätten Sie sich sparen können und wir hätten uns auch die Zeit hier sparen können.

(Beifall SPD)

Sie hätten stattdessen, meine Damen und Herren von der CDU, die Gelegenheit nutzen sollen, unser Vergabemittelstandsgesetz im Ausschuss ordentlich mitzuberaten und dort Ihre Änderungswünsche einzubringen und dieses Gesetz auf den Weg zu bringen, dann hätten wir die klare Transparenz und die kleinen Lose im Bereich des Vergabewesens, wie wir es fordern. Das haben Sie offensichtlich nicht gewollt, aber Sie haben gemerkt bei der Anhörung, dass die Vertreter der Handwerkerschaft Ihnen vieles gesagt haben, was nicht in Ordnung ist in Thüringen, und da haben Sie plötzlich Handlungsbedarf erkannt. Deshalb mussten Sie schnell mal diese beiden Anträge aus der Tasche ziehen, damit Sie immer mal dort sagen können, wir machen ja was, wie z.B. in dieser merkwürdigen Zeitung, die „Kurier“ heißt, da haben Sie auch groß geschrieben, dass Sie heute so einen Antrag einbringen wollen. Wenn wir dann das gehört haben, was Herr Reinholz dazu gesagt hat, gibt es ja scheinbar gar keinen Handlungsbedarf. Es scheint alles irgendwie in Ordnung zu sein. Nun weiß ich nicht, ob man nicht vorher mal hätte anrufen können, aber Sie sehen sich doch bestimmt auch zur Fraktionssitzung. Da hätten Sie vielleicht gleich mal darüber reden können und dann hätten Sie auch den Antrag lieber sein lassen können und da hätten wir uns wirklich diese Zeit hier sparen können.

(Beifall SPD)

Offensichtlich misstrauen Sie aber dem Handeln Ihrer Landesregierung, sonst hätten Sie ja den Antrag nicht eingebracht, und die SPD teilt auch dieses Misstrauen. Genau deshalb wurde durch meinen Kollegen Dr. Pidde im März 2006 eine Anfrage zur Zahlungsmoral von Landesbehörden gestellt. Leider lehnte die Landesregierung eine vollständige Beantwortung dieser Anfrage ab, weil es ihr zu viel Arbeit war, die Zahlungsmoral innerhalb der Landesverwaltung einmal konkret und ganz genau anhand von Rechnungszahldaten zu prüfen. In einer darauf folgenden Haushalts- und Finanzausschusssitzung am 22. Juni 2006, in der sich der Ausschuss auf unse

ren Antrag mit dem Thema „Zahlungsmoral“ beschäftigte, bekräftigte der damalige Staatssekretär vom Finanzministerium diese ablehnende Haltung. Es bestünde zur Erstellung von Statistiken über Abweichungen vom Fälligkeitsdatum von Rechnungen keine Notwendigkeit. Damit hat die Landesregierung gestützt durch die Mehrheit ihrer Fraktion damals die Chance vertan, die wirklichen Handlungsnotwendigkeiten bei der Zahlungsmoral zu eruieren und gegebenenfalls Gegenmaßnahmen einzuleiten.

Meine Damen und Herren, wie gesagt, der Antrag von Ihnen ist eigentlich überflüssig, aber eigentlich kann er auch nicht schaden. Deswegen werden wir dem Antrag am Ende zustimmen. Danke.

(Zwischenruf Abg. Günther, CDU: Ist doch gut.)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Carius zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir freuen uns natürlich sehr, dass die SPD, auch wenn sie unseren Antrag nicht verstanden hat, ihm gern zustimmen möchte.

(Heiterkeit CDU)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Verstan- den? Offensichtlich hat ihn Herr Reinholz nicht verstanden.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir wissen in dieser schwierigen Situation, in der sich viele Thüringer Unternehmen befinden und in der aufgrund der Konjunkturpakete zahlreiche öffentliche Mittel bewegt werden, um die Wirtschaftskrise abzumildern, um den Unternehmen zu helfen, dass es darum geht, die Liquidität der Unternehmen zu erhalten. Die Liquidität der Unternehmen ist das A und O, damit ein Unternehmen nicht in dieser Krise tatsächlich auch noch unverschuldet bankrott geht. Insofern, meine Damen und Herren, ist unser Antrag schon sehr gerechtfertigt, weil wir uns mit diesem Antrag der Liquiditätssituation von Thüringer mittelständischen Unternehmen stellen. Ich bin dem Minister dankbar dafür, dass er einen Blick auf die Rechtslage gegeben hat, so wie wir es beantragt haben. Aus meiner Sicht will ich aber dazu ergänzen, es handelt sich hier offensichtlich um ein wirklich dicht geknüpftes Netz von Regeln. Die Frage ist aber, wenn wir uns im Lande umhören, und das sollten Sie von den Fraktionen

DIE LINKE und SPD auch tun, insbesondere im Wahlkampf hilft das, dann werden Sie schnell feststellen, dass das Netz offensichtlich manchmal zu klein ist. Ich rede jetzt nicht davon, dass wir noch mehr Regeln aufstellen müssen, sondern ich rede davon, dass wir neben den Regeln immer auch noch den Vollzug haben. Gerade beim Vollzug gibt es eben tatsächlich mehr Probleme als wir sie statistisch wahrnehmen können. Da ist zum einen die Frage der Vereinbarung. Der Minister hat ausgeführt, die Vereinbarung, die der Auftragnehmer mit dem Auftraggeber letztlich abschließt, würde bedeuten, dass beide damit einverstanden wären, auch mit den Zahlungszielen. Insofern würde überhaupt kein Problem bestehen. Da mache ich nur darauf aufmerksam, dass wir natürlich gerade in einem Wettbewerbsumfeld, wo wir sehr viele Anbieter haben, aber vielleicht nur eine geringe Nachfrage, haben wir eine disparate Position der Auftragnehmer und insofern gerät die Frage nach der hohen Akzeptanz etwas in ein Ungleichgewicht, weil nämlich der Auftragnehmer mitunter verpflichtet ist, um künftige Aufträge zu erhalten, weiterhin auch Bedingungen zu akzeptieren, mit denen er vielleicht unter normalen Umständen einer gesunden Wettbewerbssituation nicht so einfach leben könnte. Ebenso ist es mit Beschwerden gegen öffentliche Ausschreibungen. Da sage ich Ihnen auch nichts Neues. Wir wissen alle, das Leben ist tatsächlich etwas bunter, als uns die grauen Rechtsvorschriften vorgeben. Wir haben des Öfteren Fälle, dass Unternehmen darauf verzichten, eine Beschwerde gegen öffentliche Auftragsvergabe abzugeben, weil sie befürchten müssen, dass sie dann künftig nicht mehr berücksichtigt werden.

Insofern, meine Damen und Herren, ist unser Antrag, darauf hinzuwirken, die Liquiditätssituation zu stärken, indem Zahlungsziele, Zahlungsfristen verkürzt werden, genau der richtige Weg. Hier stellt sich nämlich die Aufgabe für die Landesregierung, im Vollzug der Regeln darauf zu achten, dass die Unternehmen möglichst schnell die Rechnungen der Handwerker bekommen.

Vielleicht auch noch zur Frage, inwieweit Vereinbarungen akzeptiert werden. Es ist ja ein Abwägungsprozess, dem sich der einzelne Unternehmer da ausgesetzt fühlt. Er muss abwägen, ob es sich lohnt, für eine bestimmte Forderung einen zweijährigen Prozess zu riskieren. Wir wissen alle, vor Gericht steht man des Öfteren wie vor Gott und auf hoher See, es ist unklar, wie es ausgeht. Einen solchen Prozess zu riskieren, ist eben ein wirtschaftliches Risiko. Deswegen müssen wir uns der Frage stellen, wie wir den Unternehmen helfen können. Wir haben es eben ganz deutlich in unserem Antrag aufgeschrieben. Es geht darum, wenn wir die Schlussabnahme haben, dann die Schlussabrechnung, dann kommt erst die Prüfung durch die Baubetreuung, dann durch

den Staatshochbau, dann kommt die Prüfung durch die Zahlstellen. Im Nu, und da sind uns zahlreiche Beispiele bekannt, haben wir Zahlungsziele, die eben deutlich über denen der VOB von 60 Tagen liegen. Da liegen wir bei 90 und 120 Tagen. Das ist ein Zustand, der vielleicht im Einzelfall, wenn Mängel vorliegen, gut begründet sein kann, aber der in der Regel nicht vorkommen sollte. Da bitten wir einfach unsere Landesregierung, zu prüfen, inwieweit das tatsächlich so notwendig ist, inwieweit man diese Prüfzeiträume etwas verkürzen kann, indem man sich beispielsweise mit dem Personal mal hinsetzt und schaut, was man da noch machen kann.

Zum anderen will ich auch noch deutlich sagen, dass wir hier in der Region Mittelthüringen auch ein löbliches Beispiel haben. Hier haben sich die Landkreise Weimarer Land, Sömmerda und auch Erfurt und Weimar der Aufgabe gestellt, mittelstandsorientierte Kommunen zu sein und zu werden. Sie haben sich letztlich dieser Aufgabe so gewidmet, dass sie sagen, wir wollen, damit wir ein Zertifikat erhalten, eine qualitätsgerechte Verwaltung zu gewährleisten, den Kunden, den Unternehmen, den Antragstellern bestimmte Garantien abgeben. Garantien heißt eben auch, bestimmte Zahlungsziele einzuhalten, dass die jeweiligen Auftragnehmer das Geld für ihre Rechnungen pünktlich bekommen. Insofern, glaube ich, haben wir mit diesem Modellprojekt, was ich auch persönlich aus nächster Ansehung kenne, tatsächlich Möglichkeiten, wie wir auch in anderen Teilen Thüringens oder auch beim staatlichen Hochbau dafür Sorge tragen können, dass unsere Staatsverwaltungen letztlich ihre Auftragnehmer pünktlich bezahlen und dass die Liquiditätssituation der Thüringer Unternehmen auf jeden Fall auch dank der Landesregierung eher besser als schlechter wird. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es gibt keine weiteren Redemeldungen. Der Minister möchte auch nicht noch einmal reden. Dann kann ich davon ausgehen, dass sich das Berichtsersuchen erfüllt hat. Dagegen erhebt sich kein Widerspruch.