Das Wort hat Frau Abgeordnete Holbe aus dem Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien zur Berichterstattung.
Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin, meine Damen und Herren, zur Berichterstattung aus dem Ausschuss zum Zweiten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes: Wir haben dieses hier im Plenum am 20.03.2009 behandelt. Es erfolgte die Ausschussüberweisung an die Ausschüsse für Bau und Verkehr und für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten; Bau und Verkehr erhielt die Federführung. Die Sitzung im Ausschuss erfolgte am 02.04.2009. Hier wurde die Beschlussfassung getroffen, eine mündliche Anhörung durchzuführen. Diese erfolgte dann in öffentlicher Sitzung am 04.06.2009. Geladen wurden 23 Institutionen, TV- und Radiosender. Um einige zu nennen: die Thüringer Landesmedienanstalt, Antenne Thüringen, Landeswelle Thüringen, Zeitungsgruppe Thüringen, Leipziger Verlags- und Druckgesellschaft, Prof. Dr. Seufert von der Universität in Jena und eine Reihe lokaler Anbieter, die hier im Land tätig sind, so u.a. TV Altenburg, Salve TV, Gera TV, Jena TV.
Die Auswertung erfolgte in einer Sondersitzung am 11.06.2009. In die Diskussion wurde auch der Erfahrungsbericht der Landesregierung einbezogen. Erstaunlich war für die Ausschussmitglieder die überwiegende Ablehnung der Anzuhörenden zum Gesetzentwurf aus den unterschiedlichsten Gründen. Übereinstimmend waren die Hinweise und Empfehlungen der Anzuhörenden, wenn eine Gesetzesänderung geplant sei, diese etwas umfangreicher und ausführlicher zu gestalten. Der Ausschuss für Wissenschaft, Kunst und Medien hat in großer Mehrheit den Änderungsvorschlag zum Mediengesetz abgelehnt und ich danke auch dem Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten, der in einer Sondersitzung ebenfalls unserem Beschlussvorschlag gefolgt ist. Beide Ausschüsse empfehlen die Ablehnung des Gesetzentwurfs und dieses liegt Ihnen in der Drucksache 4/5346 vor. Ich bitte Sie um Ihre Zustimmung.
Wünscht die Fraktion der CDU das Wort zur Begründung zu Ihrem Entschließungsantrag? Das ist nicht der Fall, dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Seela, CDU-Fraktion.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, die Hoffnung stirbt bekanntlich zum Schluss und ich muss zugeben, ich habe wirklich bis zum heutigen Tag gehofft, dass die SPD-Fraktion ihren Gesetzentwurf zurückzieht. Denn die Anhörung war so eindeutig und das habe ich in meiner 10-jährigen Mitgliedschaft hier im Thüringer Landtag nicht anders erlebt, ein eindeutiges Ergebnis, mit dem wir alle aus dieser Anhörung herausgegangen sind, nämlich eindeutig in diese Richtung, dass dieses Gesetz abzulehnen ist. Ich gehe darauf ein, warum. Aber ich muss auch dazu sagen, das will ich auch noch vorab sagen, Sie haben uns heute Vormittag vorgeworfen, dass wir nur Wahlkampf machen wollen mit unserem Entschuldungsverbot. Aber das, was Sie hier mit Ihrem Gesetz machen wollen, das ist Wahlkampf pur. Das sollte der ganz große Kracher werden, ist aber leider nur ein Rohrkrepierer geworden. Ich habe ja nun die Anhörung miterleben dürfen. Auch Ihr Mitglied, das in der Anhörung saß, war etwas schockiert gewesen, nämlich dieses eindeutige Ergebnis, das aus der Anhörung hervorgegangen ist, war, denke ich mal, für Sie überraschend gewesen. Ich muss zugeben, für mich war es auch überraschend. Ich dachte ja wenigstens, dass vielleicht die Hälfte der Lokalfernsehanbieter Ihren Gesetzentwurf mittragen würde, aber das war nicht der Fall.
Auch zum Handwerklichen Ihres Gesetzentwurfs muss ich Ihnen meine Enttäuschung mitteilen. Wenn Sie in der Begründung schreiben, ich zitiere aus Ihrer Begründung: „Zur Stabilisierung der eigenen wirtschaftlichen Situation wird von lokalen Fernsehveranstaltern selbst immer wieder eine stärkere Beteiligung von Tageszeitungsverlegern an Rundfunkanbietergemeinschaften vorgeschlagen.“ Es ist wiederholt die Frage in der Anhörung gestellt worden: Wo sind denn diese lokalen Anbieter, wer schlägt das vor? Keiner - es hat sich ein Einziger gefunden, nämlich der TV-Anbieter aus Gotha, der uneingeschränkt sagte, ich würde diesen Gesetzentwurf begrüßen wollen. Alle anderen und besonders der Sprecher - es gibt ja einen runden Tisch der Lokalanbieter, der lokalen Fernsehanbieter, das ist der Kollege aus Altenburg, der hat dort eindeutig gesagt, die klare Mehrheit der Lokalanbieter unterstützt dieses Gesetz nicht, weil es wirklich nicht zielführend ist.
Ich möchte ihn auch zitieren, wenn ich darf, Frau Präsidentin. Zwei Zitate, die eindeutig sind, z.B. von Rudolstadt TV ein Satz - ich zitiere: „Wir vertreten die Ansicht, dass die Aufweichung der Beteiligung von Printmedien an einer Anbietergemeinschaft eines Lokalfernsehveranstalters mit 25 Prozent die Unabhängigkeit der Lokalfernsehsender einschränkt. Das führt unweigerlich zu einer Verflachung der Meinungsvielfalt.“ Das ist ein Punkt, also die Angst und Sorge,
dass die Meinungsvielfalt in diesem Lande nicht mehr gewährleistet wird. Ein weiteres Zitat von TV Altenburg: „Eine Anhebung der möglichen Beteiligung von marktbeherrschenden Tageszeitungen von bislang 15 auf 25 Prozent wird von uns selbst als kritisch und keineswegs zielführend gesehen.“ Dann gefallen mir noch solche Aussagen, die ich auch aufgeschnappt habe in der Anhörung. Die darf ich auch kurz hier formulieren. Ein Anzuhörender sagte z.B.: „Was bislang in Thüringen vorgehalten wurde, ist aber sympathisch, vielfältig, sehr demokratisch.“ Eine andere Meinung: „Wir müssen die Meinungsvielfalt sichern.“ So ließe sich die Reihe der klaren, eindeutigen Aussagen der Anzuhörenden fortsetzen. Es ist für mich wirklich nicht nachvollziehbar, dass Sie dennoch an Ihrem Gesetzentwurf festhalten. Klare Aussagen: Es hilft den TV-Anbietern wirtschaftlich nicht, weil sich keine Zeitungsgruppe beteiligen wird, 25 Prozent sind zu wenig. Das ist auch noch eine klare Aussage, nämlich von der Zeitungsgruppe, ein Vertreter sagte: „25 Prozent ist uns viel zu wenig.“ Die gleich Aussage haben Sie von dem Anbieter aus Jena gehört, der sagte zwar, die Zielrichtung wäre gut, könnte man machen, es ist unschädlich, schadet niemandem, man kann es ja mal versuchen. Wenn man auf dieser Grundlage natürlich ein Gesetz auf den Weg bringen will, dann kann ich nur sagen „gute Nacht“. Damit kann ich doch nichts bewegen und dafür brauche ich auch kein Gesetz.
Der zweite Punkt, bei dem ich Ihnen auch noch handwerkliche Fehler vorwerfen muss; ich darf aus Ihrer Begründung zitieren: „Diese Position ist in der Vergangenheit auch wiederholt von der Thüringer Landesmedienanstalt vertreten worden.“ Auch das ist schlicht und einfach unwahr. Die Landesmedienanstalt hat das nie gesagt. Sie hat diskutiert, sie hat in die Diskussion eingebracht, dass man über Beteiligungen nachdenken sollte, hat aber nie eine Zahl genannt und hat sich niemals für Ihren Vorschlag starkgemacht. Nun kann ich Ihnen das nicht zum Vorwurf machen, ich will nicht sagen, bedauerlich, aber Sie haben kein Mitglied in der Landesmedienanstalt. Deswegen konnten Sie die Diskussion nie mitverfolgen. Aber Sie hätten schon hier Ehrlichkeit walten lassen sollen und hätten nicht dieses in Ihre Begründung hineinschreiben sollen, weil das wirklich - das hat auch noch mal die Anhörung gezeigt - unwahr ist.
Richtig liegen Sie, deswegen bin ich Ihnen dankbar, dass Sie dieses Thema in die politische Diskussion hineingebracht haben, auch wenn es nur ein Feigenblatt ist. Es ging Ihnen ja gar nicht um die Lokalanbieter, es ging Ihnen ja um die Beteiligung der größeren Zeitungsverlage. Aber richtig ist, dafür bin ich Ihnen dankbar, dass die wirtschaftliche Situation der Lokalanbieter, der lokalen Fernsehanbieter, wo Sie richtig formuliert haben, dass wir eine Absenkung von
17 auf 14 zu verzeichnen haben in Thüringen, was sehr bedauerlich ist - immerhin, wenn man es einmal hochrechnen würde, handelt es sich um ca. 150 Mitarbeiter, Arbeitsstellen, leider nicht so gut bezahlt -, in der Tat sehr besorgniserregend ist. Das muss man sagen. Es gibt eins, zwei Anbieter, die laufen ganz gut. Man wird aber nicht reich damit. Es bleibt natürlich weitestgehend immer noch ein Zuschussgeschäft der Beteiligungsgesellschaften. Aber es gibt eine Reihe von Anbietern, die wirklich täglich kämpfen müssen, damit sich das einigermaßen rechnet. Man ist schon sehr dankbar und froh, wenn man sich einigermaßen im schwarzen Zahlenbereich bewegt. Das ist sehr schwierig, gerade wenn man einen Abfall bei den Einnahmen in der Werbewirtschaft zu verzeichnen hat. Die kommenden Monate und Jahre lassen auch nicht gerade erwarten, dass da ein Zuwachs erfolgen könnte. Das ist in der Tat ein Problem. Wenn wir an der lokalen Fernsehanbieterlandschaft hier in Thüringen festhalten wollen, muss natürlich auch die Politik handeln. Aber dieser Weg, den Sie hier aufzeigen, ist nicht zielführend.
Es gibt verschiedene Modelle, auch das haben wir im Ausschuss diskutiert. Es gibt das bayerische Modell, was auch nicht umgesetzt werden durfte, was wieder zurückgenommen werden musste. Ich persönlich habe dieses Modell für sehr sympathisch gehalten, nämlich diese sogenannten Kabelgroschen, dass man dann Einnahmen akquiriert und das den Lokalanbietern zur Verfügung stellt. Das wäre eine Möglichkeit, funktioniert aber leider nicht. Deswegen muss man kreativ sein, muss sich andere Wege einfallen lassen.
Eine weitere Möglichkeit wäre, das wird auch intensiver zu diskutieren sein, nämlich durch die Landesmedienanstalt eine stärkere Technikförderung. Man muss diskutieren, was den lokalen Fernsehanbietern wirklich hilft. Was Ihnen zum Beispiel hilft, nämlich eine Ermittlung ihrer Zuhörer- bzw. ihrer Zuschauerzahlen, weil sie damit natürlich dann in die Werbebranche eintreten können, wenn sie belegen, soundso viel Zuschauer habe ich und das kann ich bieten, der Werbekunde würde also soundso viel Zuschauer erreichen. Das wäre ein möglicher Weg, das wäre die richtige Richtung. Darüber werden wir noch in der Landesmedienanstalt und sicherlich auch in der Landesregierung, weil es für mich ein wichtiger Wirtschaftsfaktor ist und nicht nur ein Medienfaktor, natürlich verstärkt nachdenken müssen.
Meine Damen und Herren, die SPD hat mit ihrem Gesetzentwurf nur einen ganz kleinen Baustein herausgegriffen aus dem Landesmediengesetz, einen winzigen Baustein. Dennoch wissen wir, dass im Jahr 2007 ein Erfahrungsbericht vorgelegt worden ist durch die Landesregierung. Auch dieser Erfahrungsbericht hat auf gewisse Dinge, die wirklich zu ändern
sind, hingewiesen. Ich darf einige Beispiele nennen und darf ergänzen, dass auch die Landesmedienanstalt in der Anhörung, auch im Vorfeld auf verschiedene Dinge hingewiesen hat, die bei einer Novellierung, die in der Tat ansteht - da bin ich wieder bei Ihnen -, zu berücksichtigen sind. Ich nenne einige Beispiele, damit muss sich Politik beschäftigen, weit über sie hinausgehend.
Was Sie hier eigentlich eingefordert haben: Zum Beispiel wurde gefordert, nachzudenken über eine Zusammenführung des Thüringer Pressegesetzes mit dem Landesmediengesetz, was ich persönlich auch für sehr sympathisch und sinnvoll halte. Das ist, denke ich, zu tun.
Darüber hinaus gab es auch im Zusammenhang mit TLM einige Änderungswünsche, zum Beispiel bei der Zuordnung von Übertragungskapazitäten oder beim Abbau von UKW-Mehrfachversorgungen der MDR-Hörfunkprogramme. Auch das ist zu überlegen. Oder bei der Kabelbelegung oder selbst bei der TLM-Organisation, auch hier gibt es seitens der TLM einige Wünsche, die in dem neuen novellierten Gesetz zu ändern sind, wie zum Beispiel Schaffung einer Schiedsstelle bei der TLM. Wenn zum Beispiel bei der Frequenzzuordnung keine Verständigung erfolgt, wäre eine Schiedsstelle ganz sinnvoll, oder eine Ausschussumwandlung, dass man aus dem bisherigen Frequenzausschuss oder Schiedsausschuss einen Technikausschuss bildet. Auch das sind Wünsche, die durchaus nachvollziehbar sind und auch zu tun sind.
Das steht auch im Zusammenhang mit der Digitalisierung. Wir wissen ja, dass gerade das digitale Radio nicht die prognostizierte Entwicklung genommen hat. Wir gehen davon aus, dass sich die Digitalisierung, wenn es überhaupt zu einem erfolgreichen Abschluss kommt, noch hinziehen wird. Nun denke ich einmal, auch hier hat man doch das eine oder andere zu berücksichtigen. Zum Beispiel muss man auch darüber nachdenken, ob man eventuell eine ersatzlose Streichung des Grundsatzes, nur noch digitale terrestrische Übertragungskapazitäten zuzuordnen, vornimmt. All das ist in einem neu zu novellierenden Landesmediengesetz zu berücksichtigen. Ich könnte dies noch fortsetzen. Das waren jetzt hauptsächlich Zitate aus dem Erfahrungsbericht, aber auch die TM hat noch einige Wünsche geäußert, zum Beispiel bei der Regelung zum Bürgerrundfunk müsste man die Thematisierung des Lokalen und Regionalen in offenen Kanälen stärker betonen, das wäre zum Beispiel mit aufzunehmen oder dann der Hinweis im Gesetz über richtungweisende Pilotprojekte durch die TM, das würde mit zum Aufgabenkatalog der TM gehören, auch das wäre wichtig, oder wie wir es zum Beispiel bei den Kriterien für die Zulassung beim Hörfunk bereits haben, aber gerade bei der Zulassung
lokaler Fernsehanbieter, wir haben hier bisher keine Auswahlkriterien, auch darüber müssten wir uns verständigen. Auch das müsste in ein neues Gesetz eventuell aufgenommen werden bei der Kabeleinspeisung. Auf diese Sache bin ich bereits eingegangen. Die Schiedsstelle habe ich auch erwähnt. Bei den Ordnungswidrigkeiten zum Beispiel, auch das wäre ein wichtiger Punkt, denn die Kabelnetzbetreiber sind verpflichtet, unverzüglich Änderungen in Bezug auf die Zahl der verfügbaren Kanäle, die Kabelbelegung sowie die angeschlossenen Wohneinheiten anzuzeigen. Wenn sie das nicht tun, hat die TM bedauerlicherweise wenig Handhabe, hier ordnungsrechtlich einzuwirken; also auch über einen Ordnungsstrafkatalog müsste man nachdenken.
All diese Dinge müssten in ein novelliertes Landesmediengesetz aufgenommen werden, müssten Berücksichtigung finden und deswegen auch unser Entschließungsantrag, der eine Brücke für Sie war. Wir haben Ihnen damit die Hand gereicht und aufgezeigt, dass man hier wirklich noch Änderungsbedarf hat. Dem können Sie sich natürlich auch anschließen und deswegen meinen wir, dass wir in der neuen Legislatur das Signal, das von diesem Landtag noch ausgeht an den neuen Landtag, gleich als erste Aufgabe, das Mediengesetz zu novellieren und die Dinge zum Beispiel, die ich Ihnen jetzt genannt habe, und noch viele andere Dinge, hier mit einzuarbeiten und zu berücksichtigen. Ich denke mal, das ist noch ein großes Stück Arbeit. Aber das, was Sie vorgeschlagen haben, dieser ganz kleine Baustein, jetzt das Mediengesetz aufzumachen - nicht nur, weil es nicht sinnvoll ist und nicht zielführend ist, ich habe Ihnen ja einige Zitate genannt, sondern weil die Aufgaben, die anstehen, noch viel, viel größer sind, viel umfänglicher sind, sollten wir das mit dem neuen Landtag am Ende des Jahres, zu Beginn der neuen Legislatur diesen Ball aufnehmen und sollten das Mediengesetz noch einmal entsprechend novellieren. In diesem Sinne werbe ich noch einmal für unseren Entschließungsantrag, hier auch zuzustimmen als Signal, als Handlungsauftrag an den neuen Landtag.
Also vollständige Ablehnung entsprechend des Ergebnisses der Anhörung; ich habe die zwei wichtigsten Punkte genannt, Schutz der Meinungsvielfalt, die wir hier nicht gewahrt sehen, und vor allem natürlich auch, weil es der wirtschaftlichen Situation der Lokalanbieter wirklich nicht hilft. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Novellierung des Landesmediengesetzes ist eine unendliche Geschichte. Sie ist ein Musterbeispiel für die Untätigkeit der Landesregierung; sie ist ein Musterbeispiel dafür, wie Probleme auf die lange Bank geschoben werden.
Vor zweieinhalb Jahren hat die Landesregierung dem Thüringer Landtag ihren Bericht zu den Erfahrungen mit der Anwendung des Thüringer Landesmediengesetzes zugeleitet. Daraufhin führte der entsprechende Ausschuss im Landtag eine Anhörung durch und es ergab sich, dass in etlichen Punkten Novellierungsbedarf bestand. Auch die Landesregierung kündigte an, dass sie das Gesetz überarbeiten will. So ist es nachzulesen im Protokoll des Wissenschaftsausschusses am 13.09.2007. „Die Landesregierung beabsichtige, dem Landtag den Gesetzentwurf vor der Sommerpause 2008 zuzuleiten.“ - und danach Funkstille, nichts ist passiert.
Ich habe eine Kleine Anfrage gestellt, nachzulesen in Drucksache 4/4864. In der Antwort von Herrn Minister Wucherpfennig vom 29. Januar dieses Jahres kann man schwarz auf weiß lesen: „Derzeit plant die Landesregierung keine Novellierung des Thüringer Landesmediengesetzes.“ - gut. Richtig albern ist aber jetzt Ihr Entschließungsantrag, Herr Seela. Sie fordern die Landesregierung auf, im Herbst einen Gesetzentwurf vorzulegen. Was wollen Sie denn nun eigentlich? Insofern, wenn man die Geschichte Revue passieren lässt, passt Ihr Antrag wie die Faust aufs Auge zu dieser unendlichen Geschichte.
Meine Damen und Herren, die SPD hat einen Gesetzentwurf vorgelegt, in dem sie einen Paragraphen im Landesmediengesetz ändern will, einen Paragraphen, der uns wichtig ist. Herr Seela nannte ihn „winzig“, aber er ist bedeutungsvoll. Das ist nicht ohne, diese Änderung der Beteiligungsverhältnisse von Zeitungsverlagen an lokalen Fernsehveranstaltungen, und genau darum geht es. Er steht einer umfassenden Novellierung des Gesetzes überhaupt nicht im Wege. Wir beraten regelmäßig Gesetze, die immer wieder weiterentwickelt werden, Rundfunkänderungsstaatsverträge, aber auch in anderen Politikbereichen, Blindengeldgesetz oder Ähnliches, was zig Mal wieder geändert worden ist. Hier wäre es überhaupt kein Problem, sage ich erst einmal vom Technischen her, wenn man es will, jetzt diesen
Meine Damen und Herren, unser Vorschlag, die Beteiligungsmöglichkeiten von Zeitungsverlagen an lokalen Fernsehveranstaltern zu erweitern, fand bei der CDU-Fraktion und auch bei der Fraktion DIE LINKE wenig Gegenliebe.
Auf die Anhörung komme ich gleich noch zu sprechen. Dabei hat die Landesmedienanstalt das schon 2006 gefordert. Herr Seela, hier haben Sie gerade etwas Falsches gesagt. Zu der Ausweitung der Beteiligungsmöglichkeiten am lokalen Fernsehen ist in der Stellungnahme der Landesmedienanstalt vom 24.10.2006 nämlich zu lesen, ich zitiere: „Zu überlegen wäre, ob die Beteiligung der marktbeherrschenden Zeitung an einem lokalen Fernsehveranstalter bis 20 Prozent zugelassen wird.“ Und weiter: „Manche Strenge, die vor einigen Jahren noch erforderlich war, um eine vielfältige Rundfunklandschaft in Thüringen zu gewährleisten, ist heute angesichts der reichhaltigen Zugangsmöglichkeiten zu Übertragungswegen nicht mehr zeitgemäß.“ So ähnlich hat sich auch Herr Direktor Fasco in der Anhörung geäußert, also anders, als Sie das hier dargestellt haben.
Dann gibt es den Bericht der Landesregierung vom Januar 2007. Dort steht drin, auch das möchte ich zitieren: „In diesem Zusammenhang wird auch die bekannte Forderung nach einer größeren Teilhabe von Zeitungen am Rundfunk von der Landesmedienanstalt eingebracht.“ - nur, um einmal bei der Wahrheit zu bleiben.
Dann habe ich interessanterweise beim Thüringer Mediensymposium 2008 in den Papieren gefunden: „Der Vorsitzende des Ausschusses für Wissenschaft, Kunst und Medien, Reyk Seela, sprach sich dafür aus, das strenge Beteiligungsverbot der Tageszeitungen an lokalen Fernsehveranstaltungen in Thüringen zu lockern.“ Keine Denkverbote, aber interessant,
Meine Damen und Herren, die Grundlage des Gesetzentwurfs, den wir eingebracht haben, ist die Studie unter dem Titel „Gegenwart und Zukunft des lokalen und regionalen Fernsehens in Ostdeutschland“. Sie stammt von Prof. Seufert von der Uni Jena und anderen anerkannten Experten. Er schreibt dort einerseits, wie wichtig lokales und regionales Fernsehen
ist wegen der hohen Zuschauerakzeptanz, weil die Bürger Informationen aus ihrem unmittelbaren Umfeld wollen, und er hält deshalb Lokalfernsehen für unverzichtbar. Andererseits weist er auf die angespannte wirtschaftliche Lage der Veranstalter hin, dass kaum Betriebsgewinne erzielt werden, so dass größere Investitionen nicht vorgenommen werden können, dass zum Teil sogar Verluste eingefahren werden. Das ist der Fakt, aber dann kommt natürlich auch - und das finde ich besonders wichtig -, dass diese Studie von den Experten Lösungsvorschläge unterbreitet, und zwar dass sie vorschlägt eine Kombination aus direkten und indirekten Förderelementen, einerseits also eine Subvention klassischer Art - z.B. Technikförderung - und andererseits steht dort wörtlich zu lesen: „Beteiligungsbarrieren abzubauen“. Die Autoren unterstreichen, dass die Verknüpfung der Realisierung mehrerer Instrumente die Situation des Lokalfernsehens nachhaltig verbessern helfen kann. Ich sage, diese Kombination, das, was dort aufgeschrieben ist, ist logisch und es ist allemal besser, als das Lokalfernsehen klammheimlich ausbluten zu lassen.
Meine Damen und Herren, wir haben in Thüringen die strengsten Regelungen für diese Beteiligungsmöglichkeiten. Andere Länder haben das wesentlich lockerer gestaltet und trotzdem die Meinungsvielfalt in ihrem Land gesichert. Deshalb haben wir beantragt, diese Beteiligungsmöglichkeiten zu erweitern. Bei der Anhörung gab es viele Lokalfernsehveranstalter, die gesagt haben: Wir brauchen das nicht. Das ist so. Aber so eindeutig, wie Sie es dargestellt haben, war es nicht. Die Aussagen reichten von „nicht nötig“ - viele, richtig -, vom Gothaer Regionalfernsehen ausdrücklich gewünscht, die haben einen wesentlichen Vorteil davon. Es ist z.B. gesagt worden von der Zeitungsgruppe Thüringen, das geht uns noch nicht weit genug. Wir sollten sogar noch weiter gehen mit unserem Gesetzentwurf. Deshalb denke ich mal, in der Mitte lagen wir gar nicht mal so schlecht.
Ich verstehe auch wirklich die Ängste der TV-Veranstalter, dass sie, wenn sie das nicht unbedingt brauchen, dort keine Beteiligung möchten und dort andere nicht reinkommen lassen wollen in ihr Unternehmen. Das verstehe ich vollkommen. Es ist doch aber eine Kannbestimmung. Es wird doch keiner gezwungen, es muss doch keiner machen. Es soll doch lediglich für die, die es wollen, die Möglichkeit eröffnen. Dann muss ich einmal deutlich sagen, im Vorfeld der Anhörung haben mir zig Fernsehveranstalter gesagt: Ja, warum nicht. Dann wurde der runde Tisch durchgeführt und es den Fernsehveranstaltern gesagt: Eine direkte Förderung, wenn ihr Geld bekommt, ist doch viel besser für euch. Da sagen diese sofort Ja, das ist doch logisch, das würde
ich doch auch machen. Deshalb braucht man sich doch auch nicht zu wundern, dass jetzt keiner in Jubel ausgebrochen ist in der Anhörung. Wo soll aber die Mehrförderung herkommen? Das haben Sie noch nicht gesagt. Von der Landesmedienanstalt? Das wissen Sie, die in der Versammlung der Landesmedienanstalt sind, sicher viel besser als ich, dass die finanziellen Möglichkeiten doch sehr begrenzt sind, es wird ja aus Gebühren finanziert. Da ist der Spielraum sehr gering. Soll das Geld aus dem Landeshaushalt kommen? Die Finanzministerin ist jetzt nicht da, sie hört es ja vielleicht nicht, wenn Sie sagen, dass Sie hier neue Titel aufmachen wollen, um irgendetwas zu fördern. Also, es ist doch sehr zweifelhaft, was Sie vorschlagen. Ich wäre sehr dafür, das zu machen, aber ich sehe noch nicht, wie bei zukünftig engeren Handlungsspielräumen - jetzt haben wir ja zum Glück das Schuldenverbot, es wird ja auch nicht mehr Geld werden - solche Möglichkeiten bestehen. Deshalb fand ich es gut, wie Herr Mock aus Jena gesagt hat, er sieht selbst keinen Bedarf, er braucht das nicht für sein Unternehmen. Aber ein verändertes Gesetz, wie das die SPD vorschlägt, schafft eine neue Situation, über die er noch gar nicht nachgedacht hat. Es gibt neue Möglichkeiten und es öffnet den Verhandlungen neue Türen.
Meine Damen und Herren der CDU-Fraktion oder der LINKEN, Sie wollen das so nicht, das ist Ihr gutes Recht, genauer gesagt, sage ich, Sie wollen das heute noch nicht. Sie lehnen heute ab, obwohl Sie genau wissen, dass an diesem Weg für die Zukunft nichts vorbeiführen wird, und dann hinkt Thüringen wieder hinterher.
Abschließend möchte ich Prof. Morneweg zitieren, der unbestritten der Fachmann in Medienfragen in Thüringen ist, und ich beziehe mich auf ein Interview vom 19. März dieses Jahres in der TLZ. Dort sagte er: Wir müssen diese Barrieren abbauen. Nach eigener Wahl und eigenen finanziellen Möglichkeiten - also keinen zwingen - müssen wir die Gesetzlichkeiten den Gegebenheiten anpassen. Und dann Zitat: „Die Technik schreitet in riesigen Schritten voran, die Juristen kommen bei diesem Tempo auf vielen Feldern gar nicht mehr hinterher.“ Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.