Protokoll der Sitzung vom 19.06.2009

Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort Herrn Minister Reinholz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorgelegte Teilbericht des Untersuchungsausschusses 4/1 zur Hotelförderung enthält die Untersuchungsergebnisse zum Themenkomplex des Europa-Congress-Hotels in Suhl. Geförderter Investor war, wie wir gehört haben, die Europa Congress Hotel Suhl GmbH & Co. KG von Herrn Dr. Baumhögger. Der Bericht zeigt deutlich kritische Punkte und Schwächen auf, die im damaligen Förderverfahren der TAB zur Investition in die Errichtung des Hotels im Jahr 1996 bestanden hatten. Im Ergebnis der Untersuchungen wurde kein rechtswidriges Handeln der mit dem Förderfall befassten Mitarbeiter der TAB oder des TMWTA festgestellt. Dennoch, meine Damen und Herren, wird deutlich, dass es im damaligen Antragsverfahren durchaus bedenkliche Gestaltungsmöglichkeiten gab,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Gestal- tungsmöglichkeiten!)

die von einem findigen Investor zu seinem Vorteil ausgenutzt wurden und damit letztendlich zu einer geringeren Effizienz der GA-Investitionsförderung führten. Außerdem weist der Bericht darauf hin, dass zum Teil noch nicht das erforderliche Bewusstsein und Gespür bei den Bearbeitern in der TAB vorhanden war, die Werte- und Kostenangaben des Antragstellers sowie deren Berechnungsmethoden und Angemessenheit mit der erforderlichen Wirkungsstärke zu hinterfragen oder gar zu beleuchten.

Zur Gewährleistung eines möglichst wirtschaftlichen Einsatzes von Fördermitteln war es daher notwendig, die vorhandenen Schwächen in kritischen Bereichen des Antragsverfahrens zu analysieren und durch entsprechende Änderungen im Förderverfahren zu beseitigen. Unmittelbar nach Einsetzung des Untersuchungsausschusses wurde im Januar 2005 über die TAB die unabhängige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Deloitte & Touche GmbH mit der Überprüfung des Bewilligungsverfahrens, des Auszahlungsverfahrens sowie des Verwendungsnachweisverfahrens

beauftragt. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft kam zu dem Ergebnis, dass Bescheiderteilung und Verwendungsnachweiskontrolle grundsätzlich im Rahmen der damals geltenden Vorschriften erfolgt sind. Sie identifizierten aber auch kritische Bereiche des erfolgten Förderverfahrens, zu denen insbesondere das Verfahren zur Separierung von Gebäude- und Grundstückskosten sowie zur Feststellung der Angemessenheit und Förderfähigkeit von Generalübernehmerlohn bei Teilidentität von Investoren und Generalübernehmern gehörten.

Zur künftigen Vermeidung solcher Fälle und auch derartiger Fehler in besonderen Fällen wurde das Antragsverfahren, insbesondere im Bereich der Antragstellung, umgestellt. Dadurch wird seitdem eine größere Prüfdichte gewährleistet, zum Beispiel durch den Nachweis der tatsächlichen Baukosten anhand von Drittbelegen, die allerdings auch mit einem größeren Prüfumfang verbunden ist.

Durch diese Maßnahme, aber auch durch in der Zwischenzeit hinzugewonnene praktische Erfahrung der TAB bei der Prüfung derartiger Fälle konnten die vorhandenen Schwächen abgestellt werden. Es ist auch zu berücksichtigen, dass die noch in die frühe Amtszeit meines Vorgängers Schuster fallenden Geschehen nunmehr bereits 13 Jahre zurückliegen. Seitdem sind nicht nur die Förderverfahren, sondern auch die Fördervorschriften im Interesse eines wirtschaftlicheren Mitteleinsatzes deutlich verschärft worden.

Ein weiterer wichtiger Aspekt der Prüfung war die Frage, ob und in welchem Umfang gegebenenfalls ein strafrechtlich relevantes Verhalten des Antragstellers in Bezug auf die gegenüber der TAB gemachten förderrechtlich relevanten Angaben vorlag. Die Staatsanwaltschaft Mühlhausen hatte im November 2005 Anklage wegen Betrugs in einem besonders schweren Fall erhoben. Das Landgericht Mühlhausen lehnte jedoch die Eröffnung des Hauptverfahrens ab. Auf die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft Mühlhausen hin hat das Thüringer Oberlandesgericht mit Beschluss vom 1. November 2006 die Entscheidung des Landgerichts Mühlhausen bestätigt. Der Ausgang dieses Verfahrens war unter anderem maßgeblich dafür, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang eine Rückforderung gegenüber der Europa Congress Hotel Suhl GmbH & Co. KG hätte geltend gemacht werden können.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Es hat doch keiner betrogen, die haben es ihm doch einfach gegeben.)

Das Thüringer Oberlandesgericht Jena stellte in zweiter Instanz fest, dass in der Verfahrensweise der ECH GmbH & Co. KG keine rechtsmissbräuchliche Gestaltung zu sehen war, und sah deshalb für den

Betrugsvorwurf keine ausreichenden Anhaltspunkte. Das Oberlandesgericht Jena bestätigte damit die Auffassung des Landgerichts Mühlhausen, das bereits in erster Instanz keine Anhaltspunkte für den Betrugsvorwurf und damit für ein strafbares Verhalten des Ehepaares Baumhögger gesehen hat. Nachdem zusätzlich auch ein von der TAB im Mai 2006 eingeholtes Rechtsgutachten keine hinreichenden Erfolgsaussichten auf einen Widerruf und eine Rückforderung prognostiziert hatte, musste im Ergebnis von einer Rückforderung abgesehen werden. Außerdem muss man sagen, mit der Errichtung des CongressHotels in Suhl hat man damals regionalpolitisch, ob Stadtbild oder Arbeitsplätze, auch in Suhl einen guten Schritt nach vorn gemacht. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Hauboldt, Fraktion DIE LINKE.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, am 10. Dezember 2004 wurde der Untersuchungsausschuss Hotelförderung hier im Landtag beschlossen mit dem Ziel, möglichen Missbrauch von öffentlichen Mitteln und mutmaßliche unzulässige Subventionierung durch den Freistaat Thüringen im Förderfall Suhler Congress-Hotel und Erfurter DomHotel zu prüfen.

Nach umfänglichem Aktenstudium und zahlreichen Zeugenvernehmungen liegt uns der Abschlussbericht zum Themenkomplex Suhl vor. An dieser Stelle - Herr Prof. Dr. Goebel hat es bereits getan; ich möchte das auch aus unserer Sicht gerne wiederholen - sei nochmals ein deutlicher Dank an die Landtagsverwaltung gerichtet; ich denke, ohne deren emsiges Arbeiten wäre die heutige Debatte wohl nicht möglich gewesen. Ich will es an der Stelle auch nicht versäumen - vielleicht etwas unüblich, aber ich mache es auch aus persönlichem Dank heraus -, dem ehemaligen Vorsitzenden Herrn Kretschmer, der zumindest für uns auch eine sehr sachliche, angenehme Zusammenarbeit gestaltet hat und korrekt sein Amt als Vorsitzender in der Ausschussleitung und auch in der Zeugenvernehmung ausgeübt hat, zu danken.

Bei der Übergabe des Berichts in der vergangenen Woche, meine Damen und Herren, hat der jetzige Ausschussvorsitzende Prof. Dr. Goebel bemerkt, dass im Ergebnis des Untersuchungsausschusses feststeht, dass keine Rechtsverletzungen stattgefunden haben, die Verfahrensmodalitäten aber mehr als zu wünschen übrig ließen. So ähnlich haben Sie sich heute auch noch einmal hier an dieser Stelle ausge

drückt. Die Presse urteilte etwas schärfer. Ich darf einmal kurz zitieren, Frau Präsidentin: „Das Land hat beim Bau des Suhler Congress-Hotels Geld verschwendet.“ Das war beim MDR zu hören. „Hotelbau - Millionen vergeudet“, hieß es im Freien Wort. „Steuergelder verschwendet“, war in der TLZ zu lesen.

Auch wenn der Bericht sehr vorsichtig und diplomatisch formuliert ist, erschließt sich zwischen den Zeilen doch ein Krimi. Es lässt sich unverkennbar herauslesen, dass im Förderfall des Suhler CongressHotels Fehler gemacht wurden, die den Steuerzahler mindestens - und ich betone „mindestens“ - 4,6 Mio. € kosteten, Fehler, zu denen man stehen sollte. Ein Hauch an Kritik war jetzt auch durch den Wirtschaftsminister Herrn Reinholz zu hören, aber, ich denke, hier sollte man noch etwas schärfer ins Gericht gehen. Ich wiederhole mich gerne: Fehler, zu denen man stehen sollte. Jedenfalls von einem einfachen Bearbeitungsfehler kann keine Rede sein. Nein, ich denke, dieser verschwenderische Umgang mit Steuergeldern ist zu verantworten. Ich möchte heute die Gelegenheit nutzen, die Verantwortlichkeit auch der Landesregierung klar und deutlich beim Namen zu nennen.

Zum einen war es die damalige Förderpraxis selbst, die anfällig für Missbrauch war. So war es möglich, dass der Zuwendungsempfänger ein mit ihm verbundenes Unternehmen als Generalübernehmer einsetzt und keinerlei Nachweis über die tatsächlich erbrachten Leistungen zu erbringen hatte. Vielmehr genügten die Angaben des Generalübernehmers, also faktisch seine eigenen. Das kommt einer Einladung an dubiose Geschäftemacher gleich.

Auch das seitens der Landesregierung in Auftrag gegebene Gutachten kommt hier unmissverständlich zu dem Ergebnis, dass die damaligen Förderrichtlinien unbrauchbar im Hinblick auf den Ausschluss möglichen Subventionsbetrugs waren. Auch im Förderfall Suhl trat der Investor als doppeltes Lottchen auf, was den sachbearbeitenden Stellen bekannt war. Trotz geäußerter Bedenken seitens einiger Mitarbeiter hinsichtlich der Höhe der Investitionskosten wurden die Angaben des Investors ohne Wenn und Aber anerkannt und zur Grundlage der Förderung gemacht.

Diesbezüglich stellt der Untersuchungsausschuss unmissverständlich fest, dass diese Kenntnis von der Personenidentität zwischen Investor und Auftraggeber und GÜ als Auftragnehmer hätte Anlass sein müssen, tiefgründiger zu prüfen. Das ist unterblieben. Man hat es aber dabei bewenden lassen, nur die GÜLeistungen, die sich der Investor faktisch selbst bescheinigte, nicht aber die Belege und Rechnungen der einzelnen Subunternehmer abzufordern. Letztlich wurde eine wenige Positionen umfassende, auf einer halben DIN-A4-Seite Platz findende Aufschlüsselung

der Investitionskosten als Grundlage für die zur Auszahlung gelangten Fördermittel in Höhe 23,8 Mio. DM für ausreichend erachtet. Dies verschaffte dem Investor die Möglichkeit, einen realisierten Zwischengewinn in nicht vertretbarer Höhe gefördert zu bekommen. Das stellt einen eklatanten Verstoß gegen den Grundsatz des sparsamen Umgangs mit öffentlichen Mitteln dar.

Von allen, die öffentliche Mittel verwalten, sind besondere Sorgfaltspflichten zu erwarten. Die Untersuchungen aber haben ergeben, dass im Förderfall Suhl diese Sorgfaltspflichten nicht in jedem Fall Berücksichtigung fanden. So wurde hinsichtlich des detaillierten Investitionsplans nicht berücksichtigt, dass die bearbeitenden Stellen dafür Sorge zu tragen hatten, dass alle Dokumentationen und Entscheidungen den tatsächlichen Bedingungen entsprechen, denn ein die Anforderungen entsprechender Investitionsplan war in den Akten nicht zu finden. Vielmehr hat die Zeugenvernehmung hier ergeben, dass eine Kostenschätzung in den Stand eines detaillierten Investitionsplans gesetzt wurde, ein schlichtes Papier von geringem Umfang und noch geringerer Aussagekraft, was die tatsächlichen Investitionen anbelangt. Warum ist so nachlässig gearbeitet worden? Die Ursachen für dieses laxe Prüfverfahren, das sich an mehreren Stellen des Förderverfahrens wiederfindet, liegen in Verantwortung der Landesregierung, konkret, der wohlwollenden und befürwortenden Haltung des damaligen Wirtschaftsministers Franz Schuster begründet. Die Entscheidung war politisch motiviert und gelenkt. Die ministerielle Ausnahmeentscheidung zur Förderung des Vorhabens sowie das Drängen auf eine schnelle Bearbeitung spiegeln das wider.

So kam in zahlreichen Zeugenaussagen deutlich zum Ausdruck, dass der Minister nicht nur die Förderung in Aussicht gestellt, sondern auch eine besondere Eilbedürftigkeit immer wieder angemahnt hat. Auch dem Investor selbst blieb diese Eilbedürftigkeit nicht unbekannt und eröffnete ihm zusätzliche Gestaltungsspielräume. Im Bericht heißt es dazu, dass es sich um ein einzigartiges Objekt in einzigartiger Lage, dem kein marktbreites Angebot gegenüberstand und für das es aus regionalwirtschaftlicher und städtebaulicher Sicht erheblichen und dringenden Entwicklungsbedarf gab, handle. Nachzulesen auf Seite 22. Letztlich schuf diese wohlwollende und befürwortende Haltung des Ministers das entsprechende Klima in den sachbearbeitenden Stellen der TAB. Sie war faktisch der Persilschein für die Mitarbeiter, ohne tiefgründige Prüfung dem Vorhaben zum Erfolg zu verhelfen, nach dem Motto: „koste es, was es wolle“. Dieser sogenannte Jagdschein - in nachfolgenden Förderfällen als „Letter of Intent“ bezeichnet - für die Verwaltung führte dazu, dass Gutachten zur Unterlegung des Grundstückserwerbs trotz Zweifel an dessen Werthaltigkeit nicht beigezogen wurden und trotz Auflage im

Zuwendungsbescheid kein den Anforderungen gerecht werdender detaillierter Investitionsplan abgefordert wurde. Letztlich wurden die Angaben der Generalübernehmerleistung als ausreichend erachtet, die sich der Investor selbst bescheinigte. Im Bericht heißt es dazu u.a., dass hinsichtlich des im Untersuchungsverfahren geschilderten Zeitdrucks in der Bearbeitung des Förderantrags beispielsweise auf die Anforderung eines Gutachtens zur Unterlegung des angegebenen Grundstückskaufpreises in Höhe von 13,8 Mio. DM verzichtet worden sei. Ebenfalls nachzulesen auf Seite 13.

Angebrachte Zweifel sind bewusst ignoriert bzw. als belanglos abgetan oder nicht mit der notwendigen Konsequenz weiterverfolgt worden. Auch die Kenntnis, dass die Hausbank des Investors bereits das vormalige Investitionsvorhaben Hillebrand begleitet hat, ändere daran nichts. Vielmehr wurde auf Hinweis der oberen Stellen ein aus einem gescheiterten Vorverkauf resultierender Kaufpreis in Höhe von 12,5 Mio DM zur Grundlage der Förderung gemacht, noch bevor sich die beiden Investoren auf diesen Preis einigten. Dass die Weisung mit der konkreten Kaufsumme aus Erfurt durchgestellt wurde, bevor sich Käufer und Verkäufer dann exakt auf diesen Preis einigten, ist ein klares Indiz dafür, dass nicht der Marktwert, sondern ein politischer Preis für das Gebäude festgelegt wurde, und zwar entgegen der Rechtslage.

Das Verfahren ist ein Zeichen für die Hörigkeit, die im öffentlichen Dienst Thüringens herrscht. Hier reiht sich die gesamte Politik der Landesregierung ein, eine Politik, um die Macht zu erhalten. So liegt beispielsweise dem derzeit in Thüringen geltenden Personalvertretungsgesetz der Gedanke eines Obrigkeitsstaates zugrunde, da die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes zu bloßen Erfüllungsgehilfen des administrativen Systems degradiert werden. Dies sei aber nur am Rande angemerkt, es ist ebenfalls Gegenstand des heutigen Plenums gewesen. Ich darf gerne noch einmal darauf verweisen.

Mehr Demokratie kann nur die Antwort auf diese Probleme sein,

(Beifall DIE LINKE)

die wir gegenwärtig in Thüringen haben. Verwaltungsmurks wurde so zur Beamtenpflicht und Geldverschwendung zur Wirtschaftsförderung. Im hier zu debattierenden Fall hat diese Form der Hörigkeit dazu geführt, dass mindestens 4,6 Mio. € an Förder- und somit Steuergeldern aufgrund überhöhter Investitionsangaben des Investors ohne Rechtsgrund ausgereicht wurden. So auch die entsprechenden Ausführungen der Mühlhäuser Staatsanwälte und Richter am Landgericht. Tätigkeiten, die den von Herrn

Baumhögger angegebenen Preis wert gewesen wären, konnten nicht ermittelt werden. Im Rahmen dieses Strafverfahrens war Herr Dr. Baumhögger wegen Betrugs angeklagt. Eine Verurteilung erfolgte aufgrund eingetretener Verjährung nicht.

Auch im Untersuchungsausschuss sind anhand der Verträge lediglich tatsächliche Investitionskosten in Höhe von damals etwa 22 Mio. DM festgestellt worden. Die Zuwendungshöhe beläuft sich auf 23,8 Mio. DM, nur um einmal die Dimension aufzuzeigen, in der wir uns bewegen - eine hundertprozentige Förderung. Die Logik Ihrer Lesart, es sei dem Untersuchungsausschuss nicht gelungen, die Investitionskosten genau zu beziffern, ist hier für uns nicht nachvollziehbar.

Was nicht stattgefunden hat, ist nicht nachweisbar, da kann auch ein Untersuchungsausschuss nichts finden. Dann aber zu sagen, der Untersuchungsausschuss hat keine Rechnung in Höhe der angegebenen und zur Grundlage der Förderung gemachten Investitionskosten gefunden, also können wir die Kosten auch nicht genau beziffern, so funktioniert es nicht. Das ist, meine Damen und Herren, Schönfärberei. Umgekehrt wird ein Schuh daraus, die Bausumme war aufgebläht und dies wurde sehenden Auges zugelassen. Hier decken sich die Feststellungen im gerichtlichen Verfahren mit den Zeugenaussagen im Untersuchungsausschuss.

Aufgabe des Untersuchungsausschusses war es auch nicht, so lange nach Belegen der Investitionskosten zu suchen, bis die als förderfähig angegebene Summe erreicht bzw. nachweisbar ist. Ihre Lesart ist aber dahin gehend zu verstehen. Sie stellt das Untersuchungsausschussverfahren insgesamt infrage und rechtfertigt die langjährige Forderung meiner Fraktion nach einer Änderung des Untersuchungsausschussgesetzes.

(Beifall DIE LINKE)

Als schärfstes Schwert der Opposition gegen die Regierung konzipiert, erweist es sich in Thüringen aber als zahnloser Tiger. Es bedarf hier einer Stärkung der Aufklärung und Beweiserhebungsrechte insgesamt, aber insbesondere einer Stärkung der oppositionellen Rechte. Auf die konfusen Strukturen in der landeseigenen Förderbank, die im Untersuchungsverfahren zum Vorschein gekommen sind und maßgeblich diesen Missbrauch erst ermöglicht haben, will ich im Einzelnen gar nicht mehr eingehen. Diese liefern ein Bild eines unverantwortlichen Durcheinanders.

Die drei Abteilungen - Antragsbearbeitung, Zuschussstelle und Verwendungsnachweis - agierten bei der Bearbeitung des Förderfalls autonom. Eine überge

ordnete Kontrolle gab es nicht. Die Verantwortung für die Fördergelder wurden mit den Akten über die Schreibtische in der Thüringer Aufbaubank und in den beteiligten Ministerien hin und her geschoben, ohne dass jemand die Gesamtverantwortung getragen hat. Dass der Kontrolle dienende Vier-AugenPrinzip in Form der Arbeitsteilung hat sich damit ins Gegenteil verkehrt, indem sich beispielsweise im Förderfall Suhl niemand für die Kontrolle der Vorlage eines detaillierten Investitionsplans zuständig gefühlt hat.

Die Änderungen der Förderpraxis für Fälle, in denen der Zuwendungsempfänger ein mit ihm verbundenes Unternehmen als Generalübernehmer einsetzt, ist aus unserer Sicht ein Eingeständnis eines bis dato unsachgemäßen Umgangs mit Steuergeldern und kam viel zu spät. So konnte Herr Dr. Baumhögger dasselbe Geschäftsmodell beim Erfurter Dom-Hotel nochmals durchziehen. Bei Anwendung der erforderlichen Sorgfalt hätten die eigenen Fehler bzw. die Problematik der Förderfallkonstellation jedenfalls schon viel früher erkannt und es hätte entsprechend agiert werden müssen.

(Beifall DIE LINKE)

Aus besagten Gründen ist das Arbeiten aber nicht dem Wissen angepasst und damit Steuergeldverschwendung bewusst in Kauf genommen worden.

(Beifall DIE LINKE)

Es ging im Förderfall Suhl darum, ein Prestigeobjekt auf die Beine zu stellen; was nicht passte, wurde passend gemacht. Mag auch hier der Wille, einen städtebaulichen Missstand zu beseitigen, eine Rolle gespielt haben, entbindet dieses begrüßenswerte Anliegen jedoch nicht den sorgsamen Umgang mit öffentlichen Mitteln. In der gesamten Wirtschaftsförderung scheint ein Stil geherrscht zu haben, der mit der Bananenrepublik vergleichbar ist. So sind Milliardenbeträge ausgereicht worden nach Gutsherrenart, ohne dass Landesplanung eine Rolle gespielt hat.

Zum Themenkomplex Erfurt liegt zwar noch kein Bericht vor, aber aus der bisherigen Arbeit des Untersuchungsausschusses zu diesem Themenkomplex lässt sich für uns feststellen, dass der Ablauf derselbe war, mithin die Problemlagen in Suhl und Erfurt deckungsgleich sind. Die zu kritisierende Arbeit der unter der Aufsicht der Landesregierung stehenden Thüringer Aufbaubank ist folglich nicht objektbezogen, sondern immanent gewesen. Im Förderfall Erfurt: Es gab den gleichen Investor, das gleiche Spiel, nochmals Geld missbräuchlich eingesetzt. Vielleicht war der Landesregierung in diesem Fall doch die Problemlage schon bekannt. Dass der Ministerpräsident die Teilnahme - das sei nur am Rande bemerkt - an

der Einweihung des Prestigeprojektes „5-Sterne-Hotel Erfurt“ ablehnte, ist für uns jedenfalls ein Indiz dafür.

Es handelt sich, meine Damen und Herren, um ein systematisches Problem, dem nach Ansicht der Linksfraktion nur dadurch begegnet werden kann, dass wir zu einer anderen Evaluierung kommen, einer wirksamen parlamentarischen Kontrolle. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Dr. Schubert, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, die CDU sieht sich gern als Partei des wirtschaftlichen Sachverstands, schaut man aber einmal etwas genauer hin, auf den konkreten Einzelfall, der praktiziert wird, können einem die Haare zu Berge stehen.

(Zwischenruf Abg. Heym, CDU: Das ist aber böse.)