Protokoll der Sitzung vom 07.08.2009

Ich habe es heute früh live erlebt, Herr Bergemann. Live habe ich das heute erlebt, wie wir heute hier in Paragraphen - wir hätten das Ding sogar „Wahlkampfparagraph“ nennen können. Es ist egal, es ist ein anderes Thema.

Ein Letztes, Frau Künast, noch: Das haben Sie richtig gesagt, Rente mit 67 haben Sie gemacht, um die Beitragssätze nicht zu erhöhen. Aber haben Sie sich schon mal Gedanken gemacht, was wir für Schritte tun könnten, damit mehr Geld in die Rentenkasse kommt? Ich kann mich erinnern, da hat sogar die SPD von der Bürgerversicherung gesprochen. Sie hat sie uns sogar weggenommen, geklaut, hat Bundestagswahlkampf damit gemacht.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wem, euch?)

Bürgerversicherung, genauso wie ihr jetzt auf Mindestlohn anspringt. Was gut ist für die Leute, da diskutiert ihr über Mindestlohn; kämpfen wir für Mindestlohn.

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Wenn Sie es genau wissen wollen, das waren die Grünen, die das erfunden haben.)

Das stimmt auch wieder nicht. Bürgerversicherungen haben schon ganz andere Leute erfunden, da gab es noch nicht mal die Grünen. Es muss sich doch mal Gedanken gemacht werden, was können wir denn tun, nicht nur über die Ausgaben sprechen, sondern, Frau Künast, wir müssen uns Gedanken machen, was können wir tun, damit Einnahmen in die Rentenkasse kommen. Da ist eben das Thema Bürgerversicherung. Ein erster Schritt wäre, das, was der DGB vorgeschlagen hat, was die Volkssolidarität vorgeschlagen hat, was der Sozialverband Deutschland vorgeschlagen hat - wir beginnen als ersten Schritt mit einer Erwerbstätigenversicherung. Jeder, der ein Erwerbseinkommen hat, zahlt ein. Das wäre ein erster Schritt.

(Beifall DIE LINKE)

Dann können wir darüber reden, was für Geld wir in der Rentenkasse haben und wie wir das Geld ausgeben. Aber, ich muss sagen, man muss es nur wollen.

Ein Allerletztes, das Ding mit der Rentensicherungsklausel - so nennt sich das - ist genauso ein Ballon. Das kam gut an. Ich war gerade an dem Tag, an dem es verkündet wurde, bei einer Seniorenveranstaltung, die haben Beifall geklatscht, richtig Beifall geklatscht. Es ist doch ein Verkohlen der Leute, man verkohlt die Leute, es kommt aus dem Sozialministerium und das ist SPD-geführt.

(Zwischenruf Lieberknecht, Ministerin für Soziales, Familie und Gesundheit: Da muss man gegen die SPD kämpfen.)

Das hat mit Kämpfen nichts zu tun. Das geht ganz einfach darum, dass wir den Leuten nichts vorgaukeln, Frau Ministerin. Rentensicherungsklausel heißt, wenn Lohn sinkt, sinkt die Rente nicht, das wird den Leuten suggeriert. Da muss ich schon wieder sagen, wie ist das mit eurem Kampf für Mindestlohn? Wieso geht ihr jetzt davon aus, dass der Lohn sinken kann? Da fehlt mir wieder der Optimismus. Was heißt Rentensicherungsklausel? Wenn die Löhne sinken, sinkt nicht die Rente. Diese Rentensicherungsklausel bedeutet doch nur eins: Der Geldbetrag, den

jetzt der Rentner hat, bleibt zumindest gleich. Na und? Das habt ihr schon über ein paar Jahre, in denen es keine Rentensteigerung gab. Was beachte ich dort nicht? Ich suggeriere den Leuten, eure Rente bleibt gleich, auch wenn die Löhne sinken. Die Rente bleibt aber nicht gleich. Die Kosten für das Leben werden immer teurer, Inflationsrate und dergleichen mehr. Zum Schluss, auch wenn der Geldbetrag gleich bleibt, können sich die Leute trotzdem für diesen Geldbetrag weniger leisten. Also, meine Damen und Herren, indirekt sinkt die Rente. Das ist doch die Wahrheit und dazu sollten Sie sich bekennen, weil das Ihre Politik ist. Ich danke Ihnen.

(Beifall DIE LINKE)

Das Wort hat Abgeordneter Worm, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das war ein richtig interessantes Streitgespräch. Ich habe jetzt überlegt, ob ich überhaupt noch vorkommen muss, aber na gut. Ein paar Dinge wollen wir noch klarstellen. Ich mache es erst mal kurz, wir lehnen als CDU-Fraktion diesen Antrag ab, nicht nur aus der Frage heraus, wie er gestellt wurde, sondern auch, wie er begründet wurde. Vorher möchte ich aber, bevor ich auf einige Dinge eingehe, noch mal kurz auf Frau Künast kommen. Als Sie angefangen haben, habe ich gedacht: Mensch, das ist genau das, was du sagen wolltest, bis es dann um Mindestlohn usw. ging. Ich will nur an der Stelle, Frau Künast, noch mal eins sagen, ich will gar nicht die Frage in den Raum stellen, ob Mindestlohn dazu geeignet ist, Arbeitsplätze zu sichern, aber ich will eins klarstellen, ein Mindestlohn von 7,50 € oder 8,00 € garantiert definitiv nicht eine Rente nach 45 Beitragsjahren über die Grundsicherung. Deswegen ist die Argumentation, Mindestlohn von 7,50 € schafft sichere Renten in entsprechender Höhe, falsch.

In Bezug auf einige Punkte Ihres Antrags ist es vielleicht auch nicht ganz verkehrt, noch mal auf wenige Punkte der gesetzlichen Rente einzugehen, und zwar auf die Geschichte. Im Mai 1889 verabschiedete der Reichstag des Deutschen Reiches unter Führung Otto von Bismarcks das Gesetz zur Alters- und Invaliditätssicherung. Von diesem Zeitpunkt an mussten alle Arbeiter zwischen 16 und 70 in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Der Beitragssatz war 1,7 Prozent - hälftig - und das Gesetz, das ist das Interessante, sah eine Rente ab 70 Jahren vor, wenn zuvor 30 Jahre lang Beiträge gezahlt wurden. Das Interessante an dem Punkt ist eigentlich die Tatsache, dass die Lebenserwartung zu dieser

Zeit bei 40 Jahren lag.

Jetzt gehen wir mal zum Jahr 2006, gut 120 Jahre später. Die Lebenserwartung liegt mittlerweile im Schnitt mindestens 30 Jahre höher, ist also um 30 Jahre gestiegen und perspektivisch wissen wir alle, dass sie weiterhin im Steigen begriffen ist. Demzufolge hat man 2006 schrittweise die Anhebung der Ruhestandsgrenze entsprechend beschlossen, wobei dazu gesagt werden muss, wer 45 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt hat, kann auch mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Viele Details sind uns bekannt. Ich will das nicht alles noch einmal wiederholen, das ist die Situation. Jetzt kann man natürlich an dieser Stelle kritisieren, dass diese Rente mit 67 eingeführt worden ist, dass jedoch die Menschen zukünftig, das ist vorhin angeklungen, vielleicht gerade noch 40 Jahre arbeiten und 20 Jahre Rente bekommen und das auf einem entsprechend hohen Niveau, das stellt natürlich auch immer die Frage der Finanzierbarkeit. Wir wissen alle, dass derzeit schon steuerfinanziert der Anteil der Rente über 80 Mrd. € beträgt. Wenn in wenigen Jahren dann auch noch die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, wo sich dann das Verhältnis der Erwerbstätigen zu Rentnern auch noch ändert, von derzeit vielleicht vier zu eins zu dann zwei zu eins oder eineinhalb zu eins, dann stellt sich für mich schon die Frage, wie wir dem wirksam begegnen wollen, wenn wir das so machen, wie Sie das fordern, nämlich die Rente mit 67 wieder zurückzunehmen. Wie gesagt, die Frage ist für mich, wenn nicht diese Stellschrauben, wie kann man es anders machen? Da fällt mir im Moment nichts Brauchbares dazu ein.

Zu den Punkten 2 und 3 Ihres Antrags: Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Kubitzki, die Landesregierung hat sich hier entsprechend mit Unterstützung der neuen Länder dafür eingesetzt. Ich will nur noch eins sagen, weil es in den Diskussionen noch nicht zur Sprache gekommen ist, auch Bundeskanzlerin Merkel hat sich auf dem Seniorentag der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenverbände in Leipzig Anfang Juni deutlich dazu geäußert. Sie hat gesagt, das Thema Rentenangleichung Ost-West wird in der nächsten Legislatur, Anfang der nächsten Legislatur gelöst. Das können Sie in ihrem Grußwort nachlesen. Das steht dort schwarz auf weiß. Also brauchen wir dazu nicht noch einmal eine Aufforderung zu verabschieden oder irgendwelche Resolutionen machen, sondern, ich denke, das Ganze wird sehr zügig in der nächsten Legislatur einer Lösung zugeführt.

Mir insgesamt und auch meiner Fraktion liegt am Herzen die Sicherung der gesetzlichen Rentenversicherung ganz klar aus einem Grund, es ist mehr oder weniger die einzige Einkommensquelle für die ostdeutschen Rentner, hier gibt es wenig Betriebsver

sicherungen oder Vermögen und dergleichen. Deswegen sehe ich das als wichtigstes Anliegen. Aus diesem Grund lehnen wir natürlich solche Art populistischer Anträge ab. Danke schön.

(Beifall CDU)

Mir liegen jetzt keine weiteren Meldungen von Abgeordneten vor. Bitte, Frau Ministerin Lieberknecht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich bin ja dankbar für die Freimütigkeit, mit der hier schon gesagt worden ist, dass dieser Antrag etwas mit dem Datum am Ende des Monats zu tun hat. In der Tat, wenn man ihn liest, erschließt er sich wirklich nur über den 30. August. Denn es gibt eigentlich überhaupt keine Veranlassung, jetzt mit Datum 30. Juli, also genau einen Monat vor dem Wahltag, dem wir alle entgegengehen, diesen Antrag zu stellen, wo ja selbst in der Begründung noch einmal darauf hingewiesen wird, dass es gar nicht aktuell um jetzt und heute, sondern um die 2012 beginnende Heraufsetzung des Rentenalters geht. Wir wissen das ja alle, nur die Rentnerinnen und Rentner wissen das oft nicht so genau oder lassen sich dann doch wieder durch all diese Formeln, Reden und Verunsicherungen letztlich in Unruhe versetzen. Ich hoffe sehr, dass das nicht gewollt ist, aber es ist eben ein Fakt, wenn man immer wieder dieses Thema aufmacht. Ich sage es schon noch einmal, es geht um die 2012 beginnende Heraufsetzung des Renteneintrittsalters auf 67, was dann 2029 greift. Kein Mensch weiß heute, was im Jahr 2029 sein wird. Wir haben zwar die demographischen Vorausberechnungen und vieles, was sich in den nächsten 20 Jahren tun wird, aber das ist noch einmal ein so langer Zeitraum, ein noch längerer Zeitraum, als wir ihn seit 1990 erlebt haben. Dann wird, wenn alles so bleibt, wenn dieses Land bei einer Rente offiziell von 67 bleiben wird, aber das natürlich auch nicht für alle, auch dann gibt es ab 2012, nämlich mit Beginn der Heraufsetzung, den Paragraphen für die langjährig Versicherten, das selbstverständlich nach 45 Beitragsjahren - das sind diejenigen in den Berufen, die immer wieder zitiert werden, im Handwerk, im Baugewerbe. Niemand wird von denen jemals bis 67 überhaupt arbeiten. Ich denke auch, es ist zukunftsorientierter, überhaupt nicht mit diesen starren Daten zu argumentieren, die wird es de facto nicht geben. Wir werden, das betrifft auch die individuellen Erwerbsbiographien, natürlich mit flexiblen Daten zu rechnen haben. Deswegen ist es zum jetzigen Zeitpunkt wirklich eine Wahlkampfrhetorik und die leh

nen wir von unserer Seite aus ab, denn sie schafft Verunsicherung an Stellen, wo wir wirklich keine Verunsicherung brauchen und die Menschen sie auch nicht verdient haben.

(Beifall CDU)

Es ist genauso wie mit der Debatte, die wir heute zur Kinderarmut geführt haben, dass man gerade immer die Gruppen, die entweder besondere Hilfe brauchen oder auch besonders leicht zu verunsichern sind, hier zum Gegenstand macht. Die Landesregierung lehnt dies jedenfalls ab.

Dann auch die Frage der Alterseinkünfte: Herr Kollege Kubitzki, Sie haben das richtig geschildert. Sie haben auch einige Daten hier noch einmal gesagt, die ich in Mühlhausen bei der Kaffeeatmosphäre so natürlich nicht im Einzelnen ausgeführt habe. Ich habe das noch einmal mitgebracht, das hatte ich auch in Mühlhausen mit dabei und ist schon aus dem Jahr 2005, das Informationsblatt vonseiten der Landesregierung, um hier wirklich aufzuklären. Aber auch da ist es richtig, es muss kein Rentner unter uns in Unruhe versetzt werden. Sie verdienen überhaupt nicht so viel oder bekommen nicht so viel Rente, dass es überhaupt zutreffend wäre, jedenfalls in vielen, vielen Fällen. Diese konkludente Kriminalisierung, die manche daraus ableiten, ist in der Tat zu verurteilen. Ich hätte das auch an anderer Stelle jederzeit öffentlich gesagt, so wie ich es in Mühlhausen gesagt habe, aber man muss auch sehen, es ist ja in gewisser Weise auch eine Art Medienschelte, Ermahnung der Medien und das macht man nicht so gut auf Pressemeldungen, sondern aus dem Kontext heraus und da war ich nun gerade in Mühlhausen. Ich hätte das auch an anderer Stelle getan. Ich habe im Übrigen schon damit gerechnet, dass Journalisten noch im Saal sind, ich habe allerdings keine inhaltliche Berichterstattung mehr über die Veranstaltung gesehen. Also ich hätte nichts dagegen gehabt, wenn das wirklich aus diesem Kontext heraus multipliziert worden wäre.

Das Dritte, die Ost-West-Angleichung: Jeder kennt die Debatten hier im Haus, jeder weiß auch, wie die Entschließungen des Thüringer Landtags dazu aussehen, denen sich die Thüringer Landesregierung nahtlos verpflichtet fühlt, wo wir es auch waren, die die Initiativen für die neuen Länder ergriffen haben. Wir haben das getan, was wir als Thüringer Landesregierung bis hin zur Bundesratsentschließung tun konnten, auch im Konzert der neuen Länder, die erst einmal zusammenzubringen waren. In der Tat muss man jetzt bei der Bundeskanzlerin Angela Merkel, die sich klar bekannt hat auf dem Seniorenkongress in Leipzig, das Wort einfordern und es steht schwarz auf weiß: „in der kommenden Legislatur“. Ich denke, da haben wir dann endgültig

auch erreicht, was wir wollen. Dass wir immer auch die Lücken, die es zweifelsohne noch gibt, ins Gespräch gebracht haben, dafür werben wir im Übrigen auch mit eigenen Modellrechnungen, Stichwort geschiedene Frauen. Ich weiß nicht, wer das noch gemacht hat außer uns, aber all das tun wir. Von daher braucht diese Landesregierung jetzt diese neuerlichen Ermahnungen, Stichwort 30. August, nicht. Lieber Herr Kubitzki, Sie haben gesagt, es machen alle, alle Anträge, wir machen mit. Ich habe die Freimut zu sagen, ich nicht und auch die Landesregierung macht an dieser Stelle nicht mit und deswegen beende ich auch gern meine Rede. Vielen Dank.

(Beifall CDU)

Es ist keine Ausschussüberweisung beantragt, also stimmen wir direkt über den Antrag … Bitte, Herr Abgeordneter Höhn.

Frau Präsidentin, ich habe einen Antrag. Namens der SPD-Fraktion bitte ich darum, die Ziffern 1 bis 5 getrennt abzustimmen oder einzeln abzustimmen.

Damit kommen wir zur Abstimmung über diesen Antrag; ich lasse als Erstes über Ziffer 1 dieses Antrags abstimmen. Wer für die Ziffer 1 ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Ziffer 1 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltung. Damit ist die Ziffer 1 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen ab über die Ziffer 2 des Antrags. Wer ist für die Ziffer 2 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen die Ziffer 2 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Ziffer 2 des Antrags einstimmig angenommen.

Wir kommen zu Ziffer 3 des Antrags. Wer ist für die Ziffer 3 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Ziffer 3 dieses Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer enthält sich der Stimme? Bei einigen Stimmenthaltungen ist die Ziffer 3 des Antrags abgelehnt.

Wir kommen zu Ziffer 4 des Antrags. Wer ist für die Ziffer 4 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Ziffer 4 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Damit ist die Ziffer 4 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.

Wir stimmen über die Ziffer 5 des Antrags ab. Wer für die Ziffer 5 des Antrags ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Wer ist gegen die Ziffer 5 des Antrags, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung, damit ist die Ziffer 5 des Antrags mit Mehrheit abgelehnt.

Ich beende diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 4

Luftaufsicht an Thüringer Flug- plätzen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/5347 -

Wünscht die Fraktion der SPD das Wort zur Begründung? Das wünscht sie nicht. Ich eröffne die Aussprache und erteile das Wort dem Abgeordneten Schugens, CDU-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, ich glaube, liebe Kollegen von der SPD, der Antrag wäre eigentlich auch nicht notwendig gewesen, denn es gibt keine neuen Erkenntnisse. Ich werde es auch begründen. Wenn Sie Ihren Antrag darauf stützen, dass der Untersuchungsausschuss etwas festgestellt hat, dann haben wir das in beiden Ausschüssen, im Untersuchungsausschuss und im Ausschuss für Bau und Verkehr, schon lange zur Kenntnis genommen, und wenn Sie sich richtig entsinnen, ist bereits im April 2008 von der Landesregierung darauf reagiert worden, auf eine Umstellung in dem Verhältnis der Unterstellungen der Mitarbeiter einzuwirken und zu handeln.

Meine Damen und Herren, es wird mit dem Antrag der Eindruck erweckt, als wäre in Thüringen die Luftaufsicht nicht in Ordnung oder mit Gefahren untersetzt. Dies muss ich einfach zurückweisen, denn es hat sich bisher nichts ergeben, dass in Thüringen entweder die Luftaufsicht nicht in Ordnung wäre oder luftfahrttechnische Gefahren durch das System, wie es bestanden hat, existiert hätten. Richtig ist, dass die Unterstellung so geregelt war, dass man am Flugplatz in einem Verhältnis war, aber dienstrechtlich natürlich dem Ministerium unterstellt und auch der Meldepflicht. Dazu war und ist eine Dienstanweisung existent, die noch mal eindeutig den Mitarbeitern auf den Weg gegeben und auch eingehalten wurde. Wer nun meint, das hat etwas zu tun mit den Manipulationen der Zahlen an dem Flugplatz, der irrt auch, und auch dies muss ich zurückweisen. Die Mitarbeiter in der Luftaufsicht an dem Flugplatz wie auch die Mitarbeiter des Ministeriums haben nachweislich der Ergebnisse des Untersuchungsausschusses nichts mit den Manipulationen zu tun.

Meine Damen und Herren, was schlussfolgern wir daraus? Wir brauchen zwar eine Veränderung, weil Luftsicherheit immer bedeutender wird in Thüringen, nicht nur an einem Flugplatz, sondern an allen Luftlandeplätzen, die wir haben. Wir stimmen dem Handeln der Landesregierung zu, indem sie sich darauf eingestellt hat, zwei weitere Stellen zu schaffen und dementsprechend auch andere Unterstellungsverhältnisse vorzusehen. Dies, meine Damen und Herren, bedarf natürlich auch entsprechender Vorsorge durch den Haushaltsgesetzgeber und Schaffung der entsprechenden Stellen. Da wir dies in dieser Legislaturperiode nicht mehr entscheiden können, wird es dem neuen Landtag überlassen bleiben, dies zu regeln. Ich gehe davon aus, dass der neue Landtag die Landesregierung damit beauftragt, so wie die Landesregierung auch die Lösung vorsieht.

Meine Damen und Herren, ich darf noch mal für unsere Fraktion feststellen: Im Prinzip ist der Antrag überflüssig, passt vielleicht in die Zeit. Wir stimmen dem Antrag aber zu, weil wir das Thema ernst nehmen und natürlich eine Lösung, die durch die Landesregierung aufgezeigt wurde, gern begleiten. In diesem Sinn bitte ich Sie dann auch um Zustimmung, dass dieses Problem so gelöst wird. Ich danke Ihnen ganz herzlich.

(Beifall CDU)

Für die Fraktion DIE LINKE hat sich Abgeordneter Kalich zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich bin etwas überrascht, dass der Kollege Schugens hier als Erstes die ganze Zeit erklärt hat, dass eigentlich alles gut ist, und am Ende zustimmt, aber man kann ja auch mal positiv überrascht sein.

(Zwischenruf Abg. Wetzel, CDU: Dann zeigen Sie auch Ihre Überraschung.)

Ja, die zeige ich ja schon.

Beginnen wir noch mal am Anfang und schauen uns mal an, um was es hier eigentlich geht. Nach § 31 Abs. 1 Nr. 18 des Luftverkehrsgesetzes ist die Ausübung der Luftaufsicht im Rahmen der Bundesaufsichtsverwaltung den Ländern übertragen worden. Nach § 29 Abs. 2 Luftverkehrsgesetz ist der Luftfahrtbehörde freigestellt, die Aufgaben der Luftaufsicht an andere Stellen zu übertragen oder sich anderer geeigneter Personen zu bedienen. Die Luftaufsicht kann sowohl von Landesbediensteten, Sach