Protokoll der Sitzung vom 22.04.2005

Grundlagen und Auswirkungen der Behördenstrukturreform der Landesregierung Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/783 -

Soweit mir bekannt ist, wünscht die SPD-Fraktion keine Begründung und es ist angekündigt, dass zu den Nummern 1 und 3 des Antrags der Sofortbericht gegeben wird. Bitte, Frau Finanzministerin Diezel.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Antrag der SPD-Fraktion ist überschrieben mit „Grundlagen und Auswirkungen der Behördenstrukturreform der Landesregierung“. Lassen Sie mich deshalb zunächst etwas zu den Grundlagen unseres Reformvorhabens sagen. Hauptgrund ist nicht eine fiskalische Überlegung, der Hauptgrund liegt in unserem Verständnis vom Freistaat als Dienstleister für den Bürger und die Wirtschaft. Öffentliche Verwaltung ist in unseren Augen keine Staatsmaschinerie, in der der Bürger nur ein Schräubchen und die nur eine melkende Kuh ist. Staat und Verwaltung sind für uns Einrichtungen, die dem Bürger und der Wirtschaft zu dienen haben. Das bedeutetet auch, dass Bürger und Wirtschaft die Freiräume bekommen, die sie brauchen, um eigenverantwortlich gestalten zu können. Wenn Entfaltungskräfte durch eine bevormundende Politik gehemmt und nicht entfesselt, wenn Reformschritte zu zaghaft oder gar nicht gegangen werden, dann hat das negative wirtschaftliche und damit auch soziale und finanzielle Folgen. In Europa und in der Welt sind andere schneller als wir Deutschen. Unter den Bedingungen der Globalisierung wird ein Staat ohne Reformwillen schnell an seine Leistungsgrenzen getrieben. Was wir in Thüringen als Landesregierung tun können, um unsere Leistungsfähigkeit für unsere Bürger und unsere Wirtschaft zu erhalten, das wollen wir tun. Die Steuerzahler haben einen Anspruch darauf, dass ihre Steuergelder durch die öffentliche Verwaltung kostenbewusst, verantwortungsvoll und zum allgemeinen Wohl eingesetzt werden. Ein weiterer wichtiger Grund für unsere Reformvorhaben ist die demographische Entwicklung in Thüringen. Eine sinkende Bevölkerungszahl hat selbstverständlich auch direkte Auswirkungen auf die Nachfrage und die Finanzierung von Verwaltungsleistungen. Hier frühzeitig zu reagieren, gehört zu einer verantwortungsvollen Politik im Interesse der Bürger. Die nun in Form des Behördenstrukturkonzepts vorliegende Reform stellt nicht die ersten Maßnahmen im Bereich der Verwaltungsmodernisierung im Freistaat Thüringen dar. Bereits

in der vergangenen Legislaturperiode hat die Landesregierung diesen Reformweg beschritten. Nachdem in den ersten Jahren nach der Neugründung des Freistaats Thüringen eine funktionierende Verwaltung aufgebaut werden musste, erkannte die Landesregierung frühzeitig die notwendige Anpassung einer Verwaltungsstruktur und ihren Rahmenbedingungen. Die Verwaltungsmodernisierung in Thüringen verfolgte bereits zum damaligen Zeitpunkt auch die Ziele einer Verbesserung für Kunden- und Bürgerfreundlichkeit sowie die Erweiterung der Gestaltungsspielräume von Kommunen und Wirtschaft. Ein wesentlicher Schritt im Zusammenhang mit der Modernisierung der Thüringer Verwaltung wurde mit den Beschlüssen zur Strukturreform im September 2000 gemacht. Das Kabinett hat im Zuge dieser Reform bereits in verschiedenen Bereichen Strukturen gestrafft und Behörden zusammengelegt. Ich erinnere nur an die Reduzierung der Anzahl der Straßenbauämter von sieben auf vier, an die Abschaffung der Landesanwaltschaft, an die Zusammenlegung der Landesanstalt Umwelt und Geologie. Grundlage dieses Prozesses war vornehmlich das Rahmenkonzept der Thüringer Landesregierung „Weiterentwicklung der Verwaltungsreform und der Organisation der Landesverwaltung“. Im Ergebnis dieser Reformbestrebung wurde u.a. das Personalmanagementkonzept „Permanent“ verabschiedet, an der sich die jetzigen Personalentwicklungen in Thüringen auch orientieren. Weiterhin wurde im Zuge dieser Reformbestrebung die Anzahl von Verwaltungsvorschriften erheblich reduziert. Hierzu wurde die Stabstelle Deregulierung eingerichtet. Die bestätigten Verwaltungsvorschriften wurden mit einer Verfallsautomatik von fünf Jahren in das Gültigkeitsverzeichnis aufgenommen. Alle neuen Richtlinien und Verordnungen werden aufgabenkritisch überprüft. Zur Steigerung der Wirtschaftsfreundlichkeit der Verwaltung arbeitet im Wirtschaftsministerium eine Clearingstelle. Aufgabe der Clearingstelle ist es, Anregungen und Forderungen der Wirtschaft zu sammeln und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Aber es ist auch ihre Aufgabe die Aufgabenkritik und Begleitung des Gesetzesvollzugs im Sinne der Wirtschaft. Daneben ist die Clearingstelle natürlich Kommunikationspartner für die Wirtschaft zur Deregulierung. Auf diesen Ergebnissen hat die Landesregierung aufgebaut. Die Modernisierung der Verwaltung muss in den nächsten Jahren zielstrebig weitergeführt werden, denn die Leistungsfähigkeit der öffentlichen Haushalte und damit auch des Thüringer Landeshaushalts ist nicht zuletzt aufgrund der bundesweit schlechten Rahmenbedingungen in den vergangenen Jahren gesunken. Die Thüringer Landesregierung sieht es als eine ihrer zentralen Aufgaben in dieser Legislaturperiode an, moderne Verwaltungsstrukturen zu schaffen, um unsere Konkurrenzfähigkeit im Vergleich und Wettbewerb der deutschen Länder zu erhalten.

Meine Damen und Herren, das Ziel der Thüringer Verwaltungsreform hat der Ministerpräsident Dieter Althaus in seiner Regierungserklärung Anfang September letzten Jahres vorgestellt. Es war das Ergebnis der Konzepte und Vorschläge aus Ressorts in langen Diskussionen schon über Jahre hinweg. Ich erinnere an die Diskussion Umweltämter, ich erinnere an die Diskussion Forstämter und die Diskussion mit den Spitzenverbänden über Standards.

Meine Damen und Herren, die Verwaltungsreform hat mehrere Ziele: erstens eine schlankere Verwaltung, zweitens die bessere Nutzung der neuen Informationstechnik, drittens größere Bürgernähe und viertens höhere Wirtschaftlichkeit. Hierfür sind natürlich aufgabenkritische Überlegungen selbstverständlich. Die Landesregierung betrachtet Aufgabenkritik als eine permanente Aufgabe der Verwaltung. Aufgabenkritik ist ein Element der Verwaltungsmodernisierung. Es macht deshalb wenig Sinn, zu einem willkürlichen Zeitpunkt die Aufgabenkritik herauszulösen und gesondert zu betrachten. Sie ist Bestandteil des kontinuierlichen Umsetzungsprozesses.

Ich möchte an dieser Stelle den baden-württembergischen Innenminister aus dem Jahr 2002 zitieren, als er sein Behördenstrukturkonzept vorstellte: „Die Aufgabenkritik folgt der strukturellen Bereinigung“, so der Minister. Kritische Äußerungen, das Thema Aufgabenabbau sei in seiner Reform bisher zu kurz gekommen, wenn überhaupt, sind nur theoretisch richtig. Es sind aber unter anderen praktischen Gesichtspunkten diese Kritiken falsch und daher zurückzuweisen. Mit der Neuordnung der Verwaltungsstruktur werden die Voraussetzungen geschaffen, auf deren Grundlage sich nun anschließende Aufgabenkritik auch tatsächlich zählbare und nachhaltige Erfolge verspricht.

Meine Damen und Herren, die Herangehensweise, in einer Regierungserklärung bestimmte Zielvorgaben zu machen, um einen Reformprozess zügig voranzutreiben und parallel dazu im Rahmen weiterer Planung den Reformprozess auszuweiten, ist nicht nur in Thüringen fester Bestandteil politischen Handelns. Andere Länder, wie beispielsweise Bayern oder Baden-Württemberg, machen es uns vor, dass auf diese Weise ein Erfolg versprechender Reformprozess in Gang gesetzt werden kann. Denn wir wollen eine Reform machen und keinen Selbstfindungskreis gründen. Die Dinge werden zerredet, wenn wir nur Einzelinteressen betrachten. Die Strategie, zunächst die Ziele der Verwaltungsreform festzulegen, ist deshalb keine Konzeptionslosigkeit, es ist das übliche Vorgehen, auch in großen Unternehmen erst Managementziele zu bestimmen. Die Durchführung der Aufgabenkritik im Prozess der Verwaltungsmodernisierung ist natürlich ein sehr wichti

ger Faktor zur Optimierung und Effizienzsteigerung. Aufgabenkritik ist jedoch kein Allheilmittel, in solchen Fällen geeignet, um dringende Reform- und Konsolidierungsprozesse anzustoßen.

Die Entschlossenheit der Thüringer Landesregierung, den Reformprozess in seiner ganzen Breite anzugehen und in einem angemessenen Zeitraum abzuschließen, war für uns die Methode der Wahl. Die Entschlossenheit zeigt sich darin, dass eine Ministerarbeitsgruppe unter Beteiligung des Chefs der Staatskanzlei, des Innenministers, des Justizministers und des Finanzministers die essenziellen Fragen aktiv begleitet. Nichtsdestotrotz wird an der aufgabenkritischen Überprüfung der Verwaltungszweige innerhalb der Landesverwaltung, und zwar in Zusammenarbeit mit allen Behörden und Ressorts, gearbeitet. Im Finanzministerium wurde ein Steuerungskreis Verwaltungsreform angesiedelt, der mit Beamten aus verschiedenen fachlichen Bereichen zusammengesetzt ist, der Thüringer Staatskanzlei, des Innenministeriums, des Thüringer Wirtschaftsministeriums, aber auch des Rechnungshofs. Er verfügt deshalb über breite ressortübergreifende Informationen. Der Steuerungskreis hat weitere Schritte zur Aufgabenkritik angekündigt und durchgeführt und Bereiche der Landesverwaltung mit einbezogen. Die Erhebungsbögen des Steuerungskreises werden zurzeit in allen Ressorts bearbeitet. Dieser Prozess erfordert natürlich Gründlichkeit und Zeit. Die Anpassung der Verwaltungsstrukturen an diese ändernden Gegebenheiten ist eine ständige Aufgabe und wird uns die nächsten Jahre begleiten. Die einzelnen Maßnahmen und Zielstellungen sind von der Landesregierung am 2. März 2005 im vorgelegten Behördenstrukturkonzept in komplexer und nachvollziehbarer Form aufgeführt. Im Behördenstrukturkonzept ist auf die Einsparpotenziale eingegangen worden. Dort heißt es, die Stellenreduzierung aufgrund der beschriebenen Strukturreform betragen über 1.000 Stellen. Damit werden Personalkosten mit Erreichen der Zielgröße von über 37,4 Mio. € pro Jahr eingespart. Davon natürlich ist die Erstattung an die Kommunen, die im Verhandlungswege zu erreichen ist, abzuziehen. Die Einsparungen bei den Sachkosten belaufen sich auf 14,6 Mio. €. Die gesparten Kosten für die bereits geplanten Investitionen der Liegenschaften, die nach der vollständigen Umsetzung des vorliegenden Konzepts nicht mehr getätigt werden, belaufen sich auf weitere 70,5 Mio. €. Wenn alle Maßnahmen 2020 umgesetzt sind, werden wir über 324 Mio. € Einsparung erreichen. In den Einzelmaßnahmen sind die Einsparpotenziale noch näher erläutert. Die weggefallenen Stellen, die mit der vollständigen Umsetzung erzielt werden, sind dort genannt. Zur Ermittlung der Einsparung kann man grundsätzlich so vorgehen, dass man die Kosten, Personal- und Sachkosten, unter Ansatz standardisierter Durchschnittswerte ermitteln kann. Wir ha

ben ein genaueres Verfahren gewählt. Soweit möglich haben die Ressorts ihrerseits im Rahmen der von ihnen erarbeiteten Konzepte die Wertigkeiten der wegfallenden Stellen mitgeteilt, so dass eine genauere Berechnung möglich wurde. In den Fällen, in denen eine genaue Festlegung der wegfallenden Stellen nicht möglich war, wurden Durchschnittswerte gebildet. Die Grundlage für die Ermittlung der Personalkosten waren grundsätzlich die Ansätze des Haushaltsaufstellungserlasses.

Auch die Sachkosten und Kostenersparnisse bzw. einzusparenden Investitionen und sonstigen Sachkostenersparnisse, wie z.B. entfallende Mieten und Unterhaltsleistungen, wurden, soweit sich diese bereits konkretisieren ließen, in die Berechnung einbezogen. In den Fällen, in denen keine konkrete Feststellung von Sachkosten möglich war, wurden von den Ressorts zum Teil Sachkostenpauschalen angesetzt. Das für den Teil der Einsparungspotenziale, die auf Schätzung beruhen, Unsicherheiten verbleiben, versteht sich von selbst. Dies ist jedoch keine Besonderheit im Zusammenhang mit der Verwaltungsreform in Thüringen. Auch in anderen Bundesländern, die Erfahrungen mit Reformen haben, sind solche Unwägbarkeiten, die im Fortschreiten des Prozesses der Verwaltungsmodernisierung beseitigt werden, aufgetreten. In Niedersachsen z.B. ist die Höhe der Einsparsumme, die durch die Verwaltungsmodernisierung erzielt werden sollte, korrigiert worden. Sie ist vom Rechnungshof nach oben korrigiert worden. Die langfristigen Planungen ergeben sich auf Ungenauigkeiten, die während des Umsetzungsprozesses natürlich einer Erfolgskontrolle unterliegen müssen. Es muss demnach in der Umsetzungsphase dieses kontrolliert werden. Fragen zur Personalentwicklung im Zusammenhang mit den Behördenstrukturmaßnahmen auf der Basis der Zielvorgaben liegen in der Verantwortung der einzelnen Ressorts. Wie ich bereits einleitend dargestellt habe, hat die Landesregierung mit Permanenz ein umfassendes Personalmanagementkonzept erarbeitet, welches Grundlage der künftigen Personalentwicklung in Thüringen ist. Eine gesonderte Personalentwicklungskonzeption ist insofern nicht angezeigt. Sofern die Fraktion der SPD unter Personalentwicklung den erforderlichen Stellenabbau verstehen möchte, kann ich Ihnen schon jetzt mitteilen, dass die Landesregierung beabsichtigt, eine Stellenbesetzungsrichtlinie zu erarbeiten, in der auch Bestimmungen über die Vermittlung des frei werdenden Personals enthalten sein werden, u.a. werden wir eine Jobbörse einrichten. Der Ministerpräsident hat eine sozialverträgliche Umsetzung des Stellenabbaus zugesagt. Hierzu stehen wir.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir in diesem Zusammenhang noch eine Bemerkung, um Ihnen deutlich zu machen, wie umfäng

lich und zielgruppenorientiert wir die Veröffentlichung des Behördenstrukturkonzepts betrieben haben. Nach der Bekanntgabe des Kabinettsbeschlusses habe ich persönlich, und das ist exemplarisch für meine Kollegen, alle Finanzamtsvorsteher noch am Nachmittag im Finanzministerium über die Maßnahmen informiert. Alle Beschäftigten des Finanzministeriums wurden darüber schriftlich persönlich informiert und noch einmal zusätzlich alle in den Finanzämtern Betroffenen. Wir haben Veranstaltungen durchgeführt, Informationsveranstaltungen in den Finanzämtern, die von der Auflösung betroffen sind.

Im Übrigen wurde im Finanzministerium sowie auch bei den anderen Kollegen eine Projektgruppe installiert, in der die Oberfinanzdirektion, das Finanzministeriums, ein Amtsleiter eines aufzulösenden Amtes, ein Amtsleiter eines aufnehmenden Amtes, der Hauptpersonalrat und der Bezirkspersonalrat vertreten sind. Ich weiß, dass meine Ressortkollegen in ähnlicher Weise in ihren Ressorts die Information und Umsetzung in Angriff genommen haben.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zu den Einsparpotenzialen kommen. Wie schon erläutert, soll die Umsetzung der Maßnahmen beginnend mit dem Doppelhaushalt 2006/07 in Angriff genommen werden. Wir befinden uns derzeit mitten in den Planungen für die Umsetzung. Mit der Auflösung von insgesamt acht Finanzämtern in Thüringen sowie der Umstrukturierung der Oberfinanzdirektion ist ein Stellenabbau von 58 Stellen verbunden. Dies ergibt bei Umsetzung aller Maßnahmen ein Einsparpotenzial von 1,8 Mio. €; die jährliche Kostenersparnis ab diesem Zeitpunkt beträgt 1,5 Mio. €. Neben Sachsen haben im Übrigen auch Hessen, Brandenburg, Schleswig-Holstein - und ich weiß auch von Mecklenburg-Vorpommern, die Kollegin will ihre Finanzämter drastisch reduzieren. Viele Bundesländer überlegen die Umorganisation der Oberfinanzdirektion.

Zu Veränderungen in der Justizverwaltung: Die Strukturreform in der Justizverwaltung führt zu ersparten Investitionen in Höhe von rund 25 Mio. €. Durch die Auflösung der Amtsgerichte können perspektivisch insgesamt zehn Stellen abgebaut werden. Wenn alle Maßnahmen umgesetzt sind, werden wir ab dem Jahr 2020 jährlich 460.000 € Personalkosten sparen. Im Zusammenhang mit den möglichen Sachkostenersparnissen liegen bis jetzt grobe Schätzungen vor. Zunächst sind die Unterbringungsmöglichkeiten in den jeweiligen Gerichtsstandorten so wie vorgegeben zu klären. Das Gerichtsorganisationsgesetz, welches die Grundlage für die Umsetzung der beschlossenen Maßnahmen ist, soll nach der Sommerpause den Verbänden zur Anhörung übermittelt werden.

Nun zur Sozialverwaltung: Die Aufgaben der Sozialverwaltung werden bisher im Landesamt für Soziales und Familie sowie in drei Versorgungsämtern erfüllt. Deren Aufgaben werden weitestgehend kommunalisiert. Insgesamt 466 Stellen sind davon betroffen. Von Anfang an hat kein Zweifel daran bestanden, dass auch hier alle Personalmaßnahmen sozialverträglichen Lösungen zugeführt werden. Ich selbst habe mit Teilen des Hauptpersonalrats aus dem Sozialministerium gesprochen. Nach vollständiger Umsetzung werden Einsparungen von mehr als 17 Mio. € abzüglich der Aufwendungen für die Kostenerstattung von ca. 12 Mio. € möglich sein. Hier sind natürlich Effizienzrenditen und die Gespräche mit den kommunalen Spitzenverbänden entscheidend.

Die Aufgaben der vier Ämter für Arbeitsschutz sowie die Arbeitsschutzabteilung des Landessozialamtes in Suhl sollen künftig in einem Landesbetrieb für Arbeitsschutz und technischen Verbraucherschutz in Thüringen wahrgenommen werden. Es werden 32 Stellen wegfallen. Das Einsparpotenzial pro Jahr beläuft sich nach Umsetzung des gesamten Stellenwegfalls auf nahezu 1,9 Mio. € an Personalkosten, über 65.000 € an Sachkosten sowie über 94.000 € an Mietkosten.

Im Bereich der Umweltverwaltung: Derzeit gibt es vier staatliche Umweltämter. Diese werden aufgelöst. Durch Synergien bei der Aufgabenverlagerung auf das Landesverwaltungsamt, die Kommunalisierung und Verlagerung auf sachverständige Dritte werden insgesamt 160 Stellen einzusparen sein. Der Aufgabenübertragung zu den Landkreisen und den kreisfreien Städten folgen ca. 100 Bedienstete. Um knapp 6 Mio. € Personalkosten wird der Landeshaushalt damit entlastet. Weitere Einsparungen von etwa 1,1 Mio. € erwarten wir im Bereich der Sachkosten. Selbstverständlich gilt auch hier, dass wir im Einvernehmen mit den Kommunen die Kommunalisierungsgespräche führen werden.

Die Struktur der Landwirtschaftsverwaltung stellt sich mit dem Abbau auf sieben größere Landwirtschaftsämter den Anforderungen vor allen Dingen der EU und den gewandelten Gegebenheiten im ländlichen Raum ein. Durch die Zusammenlegung von 28 größeren Forstämtern wird eine Straffung bestehender Strukturen erreicht. Bei den Landwirtschaftsämtern und den Forstämtern werden insgesamt 131 Stellen wegfallen. Daraus resultieren Personalkosteneinsparungen in Höhe von 4,9 Mio. € sowie nahezu 2,5 Mio. € Sachkosten.

Die Landesregierung hat sich mit dem vorgelegten Behördenstrukturkonzept für einen zweistufigen Aufbau der Kataster- und Vermessungsverwaltung entschieden. Durch die Umstrukturierung in der Katas

ter- und Vermessungsverwaltung können wir bis zum Jahre 2020 174 Stellen einsparen. Die hierdurch erwarteten Einsparungen belaufen sich auf 3,1 Mio. €. Im sächlichen Bereich können sukzessive Liegenschaften an insgesamt 22 Standorten aufgegeben werden. Durch Verzicht von Neuinvestitionen können 1,5 Mio. € eingespart werden. Nach vollzogener Umsetzung der Dienststellen werden wir jährlich 1 Mio. € einsparen an Sachkosten. Im Zuständigkeitsbereich des Thüringer Kultusministers wird das Landesamt für Denkmalpflege und das Landesamt für Archäologie zu einem Landesamt für Denkmalpflege und Archäologie zusammengelegt. Ein hierzu notwendiges Gesetz ist bereits im April im Kabinett beraten worden. Bis zum Jahr 2020 ist mit einem Einsparvolumen hier von Sachkosten und Personal in Höhe von 3,2 Mio. € zu rechnen. Bei einer Zusammenlegung in einer landeseigenen Liegenschaft in Weimar werden weiterhin jährlich 50.000 € an Miete eingespart. Die Änderungen des Thüringer Studentenwerkgesetzes mit dem Ziel der Zusammenlegung der Thüringer Studentenwerke soll im Rahmen des Haushaltsbegleitgesetzes zum Doppelhaushalt 2006 und 07 eingebracht werden. Die Ressorts arbeiten mit Hochdruck an der Realisierung der Maßnahmen der Behördenstrukturreform. Neben der detaillierten Umsetzungsplanung für jede einzelne Maßnahme der Strukturreform stehen weitere Ziele des Reformvorhabens auf dem Programm. Folgende Planungen bestehen bis zum Jahresende: Verankerung der Ergebnisse der Strukturreform im Doppelhaushalt; Abschluss und Planung der Einrichtung der Jobbörse; Anpassung der gesetzlichen Gegebenheiten; Änderung der maßgeblichen Rechtsvorschriften und Verwaltungsvorschriften zur Umsetzung der Reformen; Abarbeitung der ermittelten Prüffelder für Aufgabenkritik; Gespräche mit den jeweiligen Interessenvertretern und zu Fragen der Kommunalisierung.

Meine Damen und Herren, ein Bereich, der im Zusammenhang mit der Verwaltungsmodernisierung vollkommen unterschätzt wird, ist die bessere Nutzung der Informationstechnologie. Hinter dem englischen Wort „E-Government“ verbirgt sich die einfache Tatsache, dass in Zukunft die Daten laufen sollen und nicht die Bürger. Technologie und Kommunikation haben sich in den letzten 15 Jahren in einer nie zu erwartenden Weise verändert. Oder hat jemand zum Beispiel vor zehn Jahren damit gerechnet, dass er einmal Formulare und andere Informationen einfach über die Telefonnetze via Datennetz nach Hause holen kann oder interaktiv arbeiten kann mit den Behörden? Das alles war 1990 noch Zukunftsmusik - heute Selbstverständlichkeit. Deshalb haben wir in unserem Reformkonzept auch den Slogan: „Die Daten sollen laufen und nicht die Bürger.“ Er macht deutlich, dass vor allem die Bürger aus der technischen Entwicklung ihren Vorteil ziehen kön

nen, keine lästigen, zeitaufwändigen Behördengänge mehr, stattdessen ziel- und praxisorientiertes Surfen im Internet. Auch innerhalb der Verwaltung wird E-Government - heute hat ja die Vorsitzende des Petitionsausschusses schon darüber gesprochen - die Arbeitsprozesse weiter vereinfachen. Wir haben uns für diesen Weg entschieden. E-Government, Bürgernähe, Ereignis- und Entscheidungsnähe - deshalb Thüringen fit zu machen für die Zukunft und vor allen Dingen auf lange Sicht fit zu machen.

Lassen Sie mich abschließend noch einmal betonen, wir wollen den Freistaat als Dienstleister. Dazu gehört vor allem, dass so viele Entscheidungen wie möglich vor Ort getroffen werden. Bearbeitung und Bescheidung sollen so weit wie möglich auch in einer Hand liegen. Das stärkt die kommunale Ebene; ich erinnere daran, dass es vor allem die baden-württembergischen Bürgermeister und Landräte waren, die gefordert haben, mehr Entscheidungen in ihre Gebietskörperschaften zu holen. Daran wird sich auch unsere Reform messen. Wir beachten natürlich die bundesrechtlichen Vorgaben im Bereich der Versorgungsverwaltung. Auch hierfür gibt es Vorgaben im Bereich der baden-württembergischen Verwaltung.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Verschlankung der Verwaltung, bessere Nutzung der Informationstechnologie, Schaffung von mehr Bürgernähe, stärkere Betonung der Wirtschaftlichkeitsaspekte - mit einem Satz: Öffentliche Dienstleistungen sollen in Zukunft rascher, qualitätsvoller und billiger angeboten werden. Und nicht zuletzt, mit unserer Behördenstrukturreform schaffen wir die Voraussetzungen, um die finanziellen Auswirkungen des Bevölkerungsrückgangs abfedern zu können. Das ist nachhaltige und vorausschauende Politik. Und diese Politik wird inzwischen anerkannt innerhalb Thüringens, aber auch außerhalb Thüringens, so zum Beispiel in der vergangenen Woche bei einer Beratung des Bundesbankbeirats.

Meine Damen und Herren von der Opposition, eines lassen Sie mich noch einmal deutlich sagen: Unsere aufgabendifferenzierte Struktur ist genau das Gegenteil von undifferenzierten Forderungen, von Verunsicherungen, von plakativen Forderungen nach Zweistufigkeit, mit der u.a. in bestimmten Bereichen andere eine schlechte Erfahrung gemacht haben, oder der Aufteilung einfach in Großkreise vom roten oder grünen Tisch aus. Man führt Aufgabenkritik im Munde, hält Schaufensterreden und weiß im Einzelnen überhaupt nicht, was Aufgabenkritik ist. Das ist nicht unsere Politik. Wir wollen Thüringen fit machen mit diesem Behördenstrukturreformkonzept. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt jetzt die Möglichkeit, zum Sofortbericht und zum Punkt 2 des Antrags die Debatte zu eröffnen. Ich frage zunächst, gibt es den Antrag, zum Sofortbericht zu sprechen?

(Zwischenruf Abg. Stauch, CDU: Aussprache bitte.)

Für die CDU-Fraktion wird das signalisiert. Dann nehmen wir das in dem Zusammenhang der Debatte zum Sofortbericht und zum Punkt 2 des Antrags. Ich rufe als ersten Redner für die PDS-Fraktion den Abgeordneten Hauboldt auf.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, was die CDU-Landesregierung dem Land mit ihrem so genannten Behördenstrukturkonzept aufbürdet, zumutet und künftig noch zumuten will, ist eben nicht, Frau Diezel, durchgerechnet und schon gar nicht durchdacht. Ich will aber im Einzelnen da noch Beispiele benennen. Ich denke, wir sind uns darüber einig, Frau Ministerin, dass etwas passieren muss. Über das Wie und Wann werden wir mit Sicherheit noch kräftig streiten. Sie haben hier in Ihrer Darlegung Grundsätze definiert, unter anderem eingangs haben Sie formuliert, es seien keine fiskalischen Überlegungen zugrunde gelegt worden als Ausgangspunkt. Ich darf noch mal erinnern an die Hochglanzbroschüre mit Ministerpräsident Althaus vorn auf der ersten Seite und da ist unter anderem zu lesen, ich darf zitieren: „Die finanzielle Situation zwingt uns zu einem drastischen Sparkurs. Niemand hat Freude daran, staatliche Leistungen zu kürzen, aber es wäre unverantwortlich, noch mehr Schulden zu machen, als wir jetzt schon machen müssen.“

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Da hat er aber alles gemeint.)

Meine Damen und Herren! Frau Diezel, Sie haben den Reformwillen und die entsprechenden Zielstellungen angesprochen. Ich konnte aber aus Ihrem Munde eigentlich - als Sie „Managementziele“ formuliert haben - nur plakative Äußerungen entgegennehmen, wie man sie praktisch einem Lehrbuch für Verwaltungshandeln entnehmen könnte.

(Beifall bei der PDS)

Sie haben formuliert - Verbesserung Kunden- und Bürgerfreundlichkeit. Ich muss die Frage stellen: Wie und wo? Schließung an sich, hat ja nichts Bürgerfreundliches an sich. Ich denke, es muss ein Netz effektiver Verwaltungsstrukturen geschaffen werden,

das über- und ineinander greift und - Sie haben es vorhin richtig formuliert und uns vorgeworfen - auch zweistufig gestaltet werden muss. Da erinnere ich an die positiven Argumente, die Herr Minister Trautvetter in seiner Hochglanzbroschüre den Abgeordneten zur Verfügung gestellt hat. Also in seinem Hause hat es funktioniert, aber darüber sind wir sicher auch unterschiedlicher Meinung. Wir gehen als PDS davon aus, dass wir künftig in Thüringen eine zweistufige Verwaltung brauchen.

(Beifall bei der PDS)

In einer Frage sind wir uns sicher einig, wenn es um die Debatte des Abbaus von Verwaltungsvorschriften geht: Das ist richtig und findet logischerweise auch unsere Unterstützung.

Sie haben formuliert, Frau Diezel, es muss ein angemessener Zeitraum vorhanden sein. Sie haben bis 2020 die Prognosen hier in den Raum gestellt. Ich frage Sie: Ist das wirklich ernst gemeint anhand der momentanen Situation, die Varianten, die Sie hier offeriert haben, bis zu diesem Zeitpunkt zu strecken? Wenn die Auflistung, meine Damen und Herren, von den zu schließenden Behördenstandorten ein in sich schlüssiges Konzept sein soll, dann - das sage ich auch - müsste man für diese Landesregierung eigentlich noch ein Bildungsseminar organisieren, vielleicht noch an der Volkshochschule, wenn sie nicht vorher geschlossen wird, damit die Mitglieder der Landesregierung lernen, was einem Konzept vorauszugehen hat. Sie hatten uns auch den Vorwurf gemacht, aber ich erwidere den gern, nämlich eine Analyse der gegenwärtigen Situation und eine daraus folgende Vision, wie das Land in Zukunft aufgestellt werden soll. Über beides haben Sie heute - das ist meine Einschätzung - relativ wenig ausgesagt.

Ich möchte Ihnen, meine Damen und Herren, nur an wenigen Beispielen den unüberlegten Aktionismus, bedingt durch den Zwang der miserablen Haushaltslage der CDU-Landesregierung, veranschaulichen.

Beispiel 1 - Ilm-Kreis: Das Amtsgericht in Ilmenau soll nach dem vorliegenden Behördenchaosprogramm geschlossen werden. Das derzeitig in Ilmenau arbeitende Personal soll nach Arnstadt in das dortige Amtsgericht integriert werden - soviel zur Absicht. Bereits jetzt weiß aber die Landesregierung, dass für das vor wenigen Jahren mit Millionenaufwand sanierte Gebäude des Ilmenauer Amtsgerichts ein Mietvertrag über 25 Jahre besteht, allein das widerläuft ja Ihren Behauptungen, dass Sie bis 2020 mit Ihren Überlegungen zum Abschluss kommen wollen. Wenn das Amtsgericht also von Ilmenau nach Arnstadt übersiedelt, verfügt das Land noch immer über eine Immobilie, für das noch zwei Jahrzehnte Geld fließen wird. Bisher hat die Landesregierung kein Kon

zept für die weitere Nutzung des Gebäudes. Doch selbst wenn es eine sinnvolle Weiternutzung in Ilmenau geben würde, steht hier die Landesregierung vor dem Problem, dass das Arnstädter Amtsgericht gegebenenfalls von Grund auf umgebaut wurde und keine weiteren Kapazitäten für die Unterbringung des Ilmenauer Amtsgerichts aufweist. Ein Anbau erscheint nicht möglich, folglich müsste das Amtsgericht komplett neu errichtet werden. Dann hat der Ilm-Kreis innerhalb weniger Jahre ein drittes hoch modernes Gerichtsgebäude, wovon allerdings zwei leer stehen. Vom effektiven Einsatz der zur Verfügung stehenden Ressourcen des Landes kann, denke ich, hier keinesfalls gesprochen werden; es sei denn, das sage ich auch ganz bewusst, da erinnere ich an Herrn Dr. Schubert - er ist leider nicht hier -, es gibt vielleicht wundersame Immobilienaufwertungen, wie das beim CCS in Suhl möglich war.

Beispiel 2 - Wartburgkreis Eisenach: Das so genannte Behördenstrukturkonzept der Landesregierung sieht vor, dass das Finanzamt in Bad Salzungen aufgelöst und in das Finanzamt von Eisenach integriert wird. In Bad Salzungen soll es künftig nur noch eine Außenstelle des Eisenacher Finanzamts geben.

Weiterhin sieht Ihr Programm vor, dass das Landwirtschaftsamt in Eisenach umziehen soll, nämlich nach Bad Salzungen. An anderer Stelle würde man - ja, so eine Formulierung gibt es - dieses als LinkeRechte-Tasche-Prinzip bezeichnen. Soll das Landwirtschaftsamt ein Ausgleich für den Verlust des Finanzsamts in Bad Salzungen sein? Da frage ich Sie: Welches Konzept steht dahinter? Welchen Sinn soll es machen, dass zwei Behörden ihre Standorte tauschen? Von einer kognitiven Arbeit der CDU-Landesregierung, denke ich, kann hier ebenfalls nicht ausgegangen werden.

Meine Damen und Herren, diese Beispiele verdeutlichen, dass die Landesregierung keine qualitativen Überlegungen investiert hat, um ein seriöses Konzept auf den Tisch zu legen. Wozu, frage ich, wurde dann monatelang hinter verschlossenen Türen nachgedacht? Und - es ist ja versichert worden - es wird weiter nachgedacht hinter verschlossenen Türen. Aber worin liegen denn die Einspareffekte? Für jeden aufmerksamen Leser des Behördenprogramms Ihrer Landesregierung wird deutlich, dass ja sogar noch mehr Ausgaben eventuell die logische Folge sein werden.

Meine Damen und Herren, bereits mehrfach haben wir als PDS-Fraktion darauf hingewiesen, dass die betroffenen Personen in den einzelnen Behörden und Ämtern in die anzustrebende Strukturveränderung einzubeziehen sind. Hier will ich noch mal auf ein drittes Beispiel eingehen.

Sie, Herr Ministerpräsident Althaus - und mein Kollege Carius aus Sömmerda wird mir da beipflichten müssen -, haben am Wochenende vor Ankündigung Ihres Behördenprogramms in Sömmerda an einer Veranstaltung teilgenommen auf Einladung Ihrer Kreis-CDU. Dort ist kein einziges Wort über die Situation des Finanzamts in Sömmerda gefallen, sondern am Montag war letztendlich der Landrat dann gemüßigt, in der Presse lautstark zu protestieren, dass er dort vernehmen musste, was dort vor Ort mit dem Finanzamt geplant sei. Ich kann ja nachvollziehen, wenn die Betroffenen, die Mitarbeiter vielleicht nicht einbezogen werden in die Debatte, aber dass zumindest Führungsleute der CDU in den Kreisen darüber nicht verständigt werden, was man da vor Ort vorhat, das finde ich schon sehr makaber. Damit verbinden sich viele Fragen, die offen stehen.

Meine Damen und Herren von der Regierungsbank, dass Sie Anregungen nicht aufgreifen, weil sie von der PDS stammen, überrascht uns nicht unbedingt. Verwunderung herrscht allerdings darüber, dass Sie das Angebot Ihrer eigenen Beschäftigten, sich in der Debatte zu engagieren, in den Wind geschlagen haben. Wir wissen doch alle, dass die Betroffenen in den Behörden über ausreichend Erfahrung und Kreativität verfügen, um den gesamten Diskussionsprozess konstruktiv begleiten zu können. Sie bejahen das, Frau Ministerin. Ich nehme an, Sie haben das am eigenen Leib schon verspüren können. Weshalb verprellen Sie Ihr eigenes Personal? Warum machen Sie sich mit dieser Verweigerungshaltung so unbeliebt? Wie die Landesregierung die Beschäftigten des Versorgungsamts in Suhl missachtet hat, habe ich auch schon einmal in einer früheren Plenardebatte ausgeführt. Doch zwischenzeitlich handelt oder misshandelt ja die Landesregierung in dieser Frage weiter. Ich erinnere dabei nur an den heutigen und gestrigen Zeitungsartikel. Ich darf zitieren: „Behördenchef Rückert wirft das Handtuch“ - so steht es hier - „Trotz massiver Proteste der Mitarbeiter halte die Landesregierung an ihrer Schließung fest.“ Ich denke, das ist doch allein ein Beweis dafür, wie man diese ganze Frage der Behördenstruktur nicht anfassen sollte. Ganz aktuell sind beispielsweise Beschäftigte in der Forstverwaltung betroffen. Da wird den Personalvertretungen die Pistole auf die Brust gesetzt und gleichzeitig gefordert, die Bedingungen der vom zuständigen Ministerium erarbeiteten Dienstvereinbarung zu unterschreiben. Eigentlich, meine Damen und Herren, ist es unüblich, ein Papier auf den Tisch zu legen und die vermeintliche Verhandlungsbereitschaft des Arbeitgebers auf drohende Kündigungen zu reduzieren. Ist das etwa das Personalentwicklungskonzept der CDU-Landesregierung? Eine solche Politik, denke ich, ist unverantwortlich und von mir auch als unseriös zu bezeichnen.

(Beifall bei der PDS)