Birgit Diezel
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Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft besteht im Haushaltsgesetz 2009 ein Bürgschaftsrahmen in Höhe von 200 Mio. €. Damit können Kredite und sonstige Finanzierungsinstrumente abgesichert werden. In den letzten zwei/drei Monaten zeigt sich eine Entwicklung, dass die Nachfrage nach staatlichen Bürgschaften im Gegensatz zu den vergangenen Jahren, auch zur Entwicklung des I. Quartals deutlich angestiegen ist. Infolge dieser Entwicklung kann nicht ausgeschlossen werden, dass der bestehende Bürgschaftsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft in Höhe von 200 Mio. € im laufenden Haushaltsjahr ausgeschöpft wird, ja, dass auch die Anfragen noch höher sind als 200 Mio. €. Die Landesregierung möchte deshalb im vorliegenden Gesetzentwurf eine zusätzliche Möglichkeit der Bürgschaftsübernahme für Thüringer Unternehmen schaffen. Die Nachfrageentwicklung wird im Gesetzentwurf in der Begründung dargestellt. Auch in meiner Einbringungsrede am 18. Juni bin ich auf die Gründe eingegangen. Seitdem sind einige Wochen vergangen. Lassen sie mich deshalb die Zahlen noch einmal aktualisieren.
Ende April dieses Jahres war die gewerbliche Wirtschaft mit einem Bürgschaftsrahmen abgedeckt in Höhe von 5,35 Prozent des Bürgschaftsrahmens, im April 5,3 Prozent. Das waren 10,7 Mio. €. Ende Mai bewegte sich das Bewilligungsvolumen bei 15 Mio. €, ebenfalls auf dem gleichen niedrigen Niveau wie im vergangenen Jahr. Ich erinnere daran, dass wir im vergangenen Jahr eine Bürgschaftsinanspruchnahme hatten von nicht einmal 40 Mio. €. Allerdings war bereits ein Interesse der Wirtschaft zu verspüren, dass man nach Bürgschaften nachfragte, ohne direkte Anträge zu stellen. Es kam zur Übernahme der Opel-Bürgschaft in Höhe von 51 Mio. €. Sie alle kennen die Diskussion. Vor diesem Hintergrund hat
die Landesregierung die Notwendigkeit eines ergänzenden Bürgschaftsrahmens gesehen und dessen Umsetzung im Unternehmensfördergesetz dem Hohen Haus vorgelegt.
Ende Juni sieht nun die Situation so aus, dass der Freistaat Thüringen Bürgschaftsrisiken in Höhe von 96 Mio. € übernommen hat in 194 Fällen, 96 Mio. € in 194 Fällen. Nach 7 Monaten ist das Bürgschaftsvolumen also bereits auf das 2,5-fache des Vorjahres angestiegen und ist mit 48 Prozent des bestehenden Bürgschaftsrahmens ausgeschöpft. Ohne die Opel-Finanzierung wäre der Bürgschaftsrahmen um 10 Mio. € über dem Bürgschaftsverlauf des vergangenen Jahres. Damit stehen wir vor einer Situation, dass einerseits für die verbleibenden 5 Monate noch etwa die Hälfte des Bürgschaftsrahmens zur Verfügung steht, andererseits nehmen Anzahl und Umfang der Bürgschaftsübernahmen infolge der Finanz- und Wirtschaftskrise zu. Es kann somit aus der aktuellen Entwicklung und den aktuellen Zahlen nicht ausgeschlossen werden, dass der Bürgschaftsrahmen mit Ablauf des Haushaltsjahres aufgrund der Nachfragen nicht ausreicht. Deswegen legen wir dieses Gesetz vor. Ich erinnere auch daran, dass der Freistaat Thüringen in den Jahren von 1994 bis in die Jahre vor der Legislatur 2004 einen Bürgschaftsrahmen in Höhe von 400 Mio. € hatte. Es war in der letzten Haushaltsdebatte und auch vor allem in der letzten Landtagssitzung die Diskussion zu diesem Gesetz, dieses Gesetz würde nicht mit der Verfassung übereinstimmen. Vor allem von der Opposition - von der SPD und den LINKEN - wurde dies noch einmal dargestellt. Im Rahmen der Anhörung hat der Rechnungshof, aber auch das Justizministerium noch einmal eindeutig klargestellt, dass dieses Gesetz mit der Verfassung konform ist, und dass es sich hier nicht um dieses polemische Wort eines Schattenhaushalts handelt, sondern dass es möglich ist, so wie es die Verfassung bestimmt, dass der Bürgschaftsrahmen mithilfe eines Gesetzes bestimmt werden kann. Es ist nicht das Haushaltsgesetz ausdrücklich vorgesehen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zum Antrag der SPD-Fraktion - ich hätte mir auch gewünscht, wie der Abgeordnete Wehner, wir hätten im Haushaltsausschuss über diesen Antrag am Mittwoch diskutieren können - möchte ich noch ergänzend sagen, dass man natürlich unterscheiden muss zwischen Darlehen, Beteiligungen und Bürgschaften. Bei den Bürgschaften möchte ich Sie darüber informieren, dass im Freistaat in der ganzen Zeit der letzten 19 Jahre eine maximale Bürgschaft in Höhe von 83 Mio. € für ein Einzelunternehmen ausgesprochen worden ist. Die kleinste Bürgschaft, die im Rahmen des BWT-Programms ausgesprochen ist, ist in Höhe von 1.400 €. Sie sehen also die Bandbreite. Es ist nicht so, dass es sich hauptsächlich um große Bürg
schaften handelt, sondern vor allen Dingen, dass auch im Rahmen des BWT-Programms viele kleine Bürgschaften ausgesprochen werden. Andererseits im Thüringen-Kapital, aber vor allem im ThüringenInvest und im GuW-Plus-Programm sind es viele Bürgschaften, sind es viele Darlehen, die auch im Rahmen von 5.000 € ausgesprochen werden.
Ich möchte aber als Finanzministerin noch einmal darauf hinweisen, es ist ein Hilfsprogamm. Es ist in der Krise ein zusätzliches Programm, um der Wirtschaft Hilfe zu geben mit öffentlichen Mitteln, mit der Absicherung durch Steuergelder. Die Aufgabe, die Wirtschaft mit Krediten zu versorgen, ist ausdrücklich und vornehmlichst die Aufgabe der Kreditwirtschaft, der Banken, der Sparkassen, der Vereinsbanken. Hier muss und kann ich auch sagen, dieser Aufgabe kommen die Banken im Freistaat sehr wohl nach. Das Kreditvolumen ist gestiegen. Sicherlich sind durch Basel II, aber auch durch die Finanzkrise andere Maßstäbe auch an Eigenkapital zu legen, aber die Banken und Sparkassen, und vor allem die Sparkassen und Vereinsbanken, haben hier einen wichtigen Beitrag gegenzusteuern und zu helfen in der Krise, wenn über diese Banken schon Schutzschirme mithilfe von Bürgschaften und Darlehen aus Steuergeldern gelegt werden.
Herr Matschie, gestatten Sie mir, ich habe ein bisschen geschmunzelt bei Ihrem Vortrag. Ich habe gedacht, Sie haben Ihre Wahlkampfrede hier vor diesem Hohen Haus gehalten. Vielleicht haben Sie auf den Plätzen und Straßen Thüringens nicht die Gelegenheit, vor so vielen Menschen zu sprechen wie hier in diesem Hohen Haus und haben deshalb diese Gelegenheit genutzt.
Ich möchte auch noch mal kurz auf Herrn Gerstenberger eingehen. Er ist jetzt leider nicht da. Herr Gerstenberger wollte darstellen, dass das nicht mit § 8 des Haushaltsgrundsätzegesetzes übereinstimmt. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, dass in § 8 Haushaltsgrundsätzegesetz Einnahmen, Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen bestimmt sind. Die Bürgschaften sind damit ausdrücklich nicht bestimmt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach den Beratungen im Ausschuss, nach der Diskussion hier in diesem Hohen Haus möchte ich Sie bitten, dem Unternehmensfördergesetz zuzustimmen und den Bürgschaftsrahmen für die Thüringer Wirtschaft, für die gewerbliche Wirtschaft um 200 Mio. € zu erweitern. Wenn es notwendig ist, haben wir hier ein Einsatzmittel, ein Instrument, um zu unterstützen. Aber wenn die wirtschaftliche Entwicklung es zulässt, ist es auch gut, wenn dieses Instrument nicht ge
nutzt wird. Vielen herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir, dass ich an dieser Stelle mit einem Zitat beginne. „Um die Herausforderung aktiv, zukunftsorientiert und sozial gerecht in Angriff zu nehmen, ist die langfristige Tragfähigkeit der Staatsfinanzen, eine Senkung der Schuldenstandsquote und damit verbunden der Zinslast elementar. So gewinnen wir die notwendigen finanzpolitischen Gestaltungsspielräume zurück, die die Finanzierung von Zukunftsaufgaben - dazu gehören neben anderen vor allem Wachstum, Beschäftigung und soziale Sicherheit - garantieren. Daneben muss die Finanzpolitik auch mit unterschiedlichen wirtschaftlichen Situationen richtig umgehen können. Eine volle Konjunkturgerechtigkeit im Ab- und Aufschwung mit ausreichend Spielraum ist unverzichtbar. Für elementare Situationen muss Vorsorge getroffen werden.“
Die eben genannten Eckpunkte und Zielstellungen werden mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen konkret umgesetzt. Das Zitat, meine Damen und Herren, vor allen Dingen meine Damen und Herren von der SPD-Fraktion, stammt aus dem Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion zur Föderalismuskommission II. Ich denke daher, dass die Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion hier und heute die Vorgaben ihrer Bundespartei, die ja für alle Länder Rahmendaten setzt, mittragen könnten, oder aber, verehrte Kolleginnen und Kollegen der SPD, Sie tragen uns und Ihrer Parteispitze vor, warum Sie den Vorgaben Ihrer Partei hier nicht folgen können. Das muss der Bürger wissen, um Ihre Entscheidung beurteilen zu können.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung will Thüringen auf den Weg vorbereiten, den die geplante Grundgesetzänderung ab 2020 für die Länderhaushalte vorsieht. Sie hat deshalb die beiden Gesetzentwürfe zur Änderung der Verfassung und der Landeshaushaltsordnung eingebracht. Diese Thüringer Regelungen sind alternativlos. Ich bin sicher, jeder hier im Saal, ich hoffe das jedenfalls, unabhängig von der Farbe des Parteibuchs weiß, dass der Staat ähnlich wie privat es auch handhaben muss, sich langfristig nur das zu leisten, was auch die Einnahmen hergeben. Es ist sicherlich manchmal unvermeidbar, Kredite aufzunehmen, aber wir müssen uns immer im Klaren sein, Schulden sind die Steuern von mor
gen. Die Thüringer Regelungen für eine Verschuldungsbegrenzung ist für die Zukunftsfähigkeit des Landeshaushalts unerlässlich. Die Zinslasten - ja, ich spreche auch von den Schuldentilgungen - schränken uns sonst irgendwann in unserem Gestaltungsspielraum sehr ein.
Wir halten auch in diesen schweren Zeiten an der Verschuldungsbegrenzung fest, weil nur dieses ein Instrument ist, uns zukunftstauglich zu machen. Der Zeitpunkt, Schulden zu begrenzen, ist immer richtig. Er kann nie falsch sein, meine Damen und Herren. Das trifft auch dafür zu, dass man Vorsorge treffen muss in Krisenzeiten. Das tut die Thüringer Regelung. Sie taugt sowohl im Konjunkturaufschwung als auch im Abschwung. Um der Rezession entgegenzusteuern, gibt es Verschuldungsspielräume, die sind aber eingegrenzt.
Wenn die Damen und Herren der Opposition immer wieder behaupten, der Zeitpunkt einer Konjunkturkrise sei für die Schuldenbremse unpassend, so halte ich dies für vorgeschoben. Einige von Ihnen werden auch im Zeitpunkt des Aufschwungs - und das haben wir ja erlebt im vergangenen Jahr mit den Änderungsanträgen zur Verwendung der Rücklage - immer wieder Gründe suchen, um neue Ausgaben zu machen oder gar Verschuldungen.
Ich will es noch einmal deutlich sagen: Es geht heute nicht um einen geeigneten oder ungeeigneten Zeitpunkt für die Schuldengrenze, sondern es geht um das Instrument, über das wir heute abstimmen in Verantwortung vor unseren Kindern und den zukünftigen Generationen. Wir haben einen schnellen Aufbau unseres Landes erreicht. Darauf sind wir stolz und unsere Kinder profitieren heute von der vorhandenen Infrastruktur, für die wir auch viele Schulden aufgenommen haben. Aber wir müssen umdenken, wir müssen nachhaltig denken. Finanzpolitik bedarf der Nachhaltigkeit genauso wie die Umweltpolitik. Bei der geplanten Schuldenregelung handelt es sich um eine vernünftige, verlässliche, verantwortungsvolle Grenze, die den Interessen von heutigen und künftigen Generationen gleichermaßen Rechnung trägt. In Notsituationen wird derzeit der Staat weiterhin auch kurzfristig im vollen Umfang handlungsfähig sein.
Es gibt gute Gründe, meine sehr verehrten Damen und Herren, dieser Verfassungsregelung zuzustimmen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, also, Herr Kuschel, wenn Sie hier den Zusammenbruch des Sozialstaates darstellen, dann halte ich Ihnen ein paar Zahlen entgegen. Der Bundeshaushalt hat ca. 270 Mrd. €. Ein Drittel allein davon geht in den Sozialetat und da proklamieren Sie hier den Zusammenfall des Sozialstaates. Ich erinnere an die Senkung der Steuersätze, ich erinnere an die Erhöhung des Kindergeldes, ich erinnere an die Rentenerhöhung. Ich habe das in mehreren Reden hier von diesem Pult aus schon gesagt, wir werden bei den Steuereinnahmen, wir werden bei der Wirtschaftsentwicklung, auch wenn die prognostizierten 4 bis 6 Prozent in diesem Jahr sehr dramatisch sind, auf ein Niveau der Jahre 2005 und 2006 zurückfallen, nicht auf das Niveau von 1989.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Pidde, Sie und sowohl Herr Huster wie Herr Kuschel versuchen ja hier immer diese systemische Krise herbeizureden. Es ist eine konjunkturelle Krise, es ist eine Strukturkrise der Automobilindustrie und es ist eine Finanzkrise und die ist zeitgleich und deswegen sind die Auswirkungen weltweit zu spüren und weltweit zeitgleich so dramatisch, aber sie ist keine Systemkrise. Die soziale Marktwirtschaft hat sich bewährt.
Herr Dr. Pidde, Ihre Bilder sind ja immer so hübsch, das mit dem Rasenmäher und dem Elektrokabel, ich hatte den Eindruck gehabt, mit Ihrer Rede sind
Sie über das Kabel gefahren.
Herr Dr. Pidde, ich frage mich bei Ihrer Fraktion immer, bei Ihrer ganzen Rede, wenn das 2020 richtig ist, wo ja die Bundestagsfraktion mit zugestimmt hat, auch die Ministerpräsidenten, die wenigen, die Sie noch haben, in der Föderalismuskommission, wenn das 2020 richtig ist, und man jetzt zugestimmt hat, warum kann das jetzt nicht richtig sein, hier in Thüringen.
Wir haben zwei Haushaltsjahre ohne Schulden gemacht. Sagen Sie mir das doch mal. Wir haben zwei Haushaltsjahre gegen Ihre Vorschläge,
wenn wir die gemacht hätten, wenn wir die umgesetzt hätten, dem zustimmt hätten, hätte ich heute in diesem Landtag wahrscheinlich doch einen Nachtragshaushalt vorlegen müssen
mit neuen Schulden. Nein, wir haben die Rücklagen aufgehoben. Wir haben sie verwendet jetzt für die Finanzierung des Konjunkturpakets und für die Steuerausfälle. Deswegen frage ich mich, wir haben zwei Haushaltsjahre mit Überschuss, nicht nur Nullverschuldung, sondern Überschuss. Und deswegen sollen wir jetzt nicht beschließen, dass wir das in Zukunft so handhaben wollen, auch wenn Krisensituationen sind, die Atmung möglich ist innerhalb der Verschuldungsgrenze, oder wenn Notsituationen sind, durch Naturkatastrophen es möglich ist, Verschuldung aufzunehmen, aber natürlich mit einem Tilgungsplan, so wie man das normalerweise bei jeder Investition und im Haushalt selbst auch macht. Man muss wissen, wann man die Schulden wieder getilgt hat - in einem absehbaren Zeitpunkt. Und wie Mike Mohring es gesagt hat, diejenige Legislatur, die Abgeordneten, die hier in diesem Hause sitzen, müssen entscheiden, dass Sie es auch mit tilgen. Es muss also ganz konkrete Auswirkungen haben, oder auf die nächste Legislatur, aber es muss ganz konkrete Auswirkungen haben, die auch mit bei den Wahlen entscheiden. Deswegen wollen wir jetzt dieses Schuldenverbot. Wir wollen jetzt dieses Schuldenverbot. Und wenn wir nach Ihren und nach Ihren Anträgen beim letzten Doppelhaushalt gehandelt hätten, hätten wir jetzt schon wieder neue Schulden aufnehmen müssen, und wir hätten wieder Zinsen
zahlen müssen. Das heißt, wir haben deswegen auch rein rechnerisch, weil wir Ihren Anträgen nicht zugestimmt haben, 40 bis 50 Mio. € Zinsen gespart. Wo würden wir den hinmarschieren mit den Zinsen? Wo würden wir denn hingehen? 1 Mrd. € mindestens, Mike Mohring hat auch noch eine optimistische Rechnung aufgemacht, 1 Mrd. € mindestens Zinslast. Und das schränkt die Spielräume ein, zurückgehende Mittel in der EU-Förderung, zurückgehende Mittel …
Auch wenn Sie noch so viel dazwischen schreien, die Zahlen werden nicht anders, Herr Matschie, Sie haben ja immer Probleme mit den Zahlen
Sie haben immer Probleme, rechnen ist Ihre Schwierigkeit.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dieser Entscheidung treffen wir eine Entscheidung für die Zukunft, für unsere künftigen Generationen, für deren Handlungsspielräume, damit sie von der Zinsschraube nicht erdrückt werden. Das ist entscheidend, damit wir uns in Zukunft Investitionen leisten können, damit wir in Zukunft Sozialleistungen finanzieren können und unser Personal. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich danke der Mehrheitsfraktion, der Mehrheit des Hauses, die dieser Verfassungsänderung zustimmen konnte. Leider haben wir die verfassungsgebende Mehrheit nicht erreicht. Es ist bedauerlich und es ist auch traurig für die zukünftigen Generationen, dass wir diesen Schritt heute nicht gehen sollten. Ich kann die Freude bei der Opposition eigentlich nicht verstehen.
Ist das die Freude darüber, dass wir weiter Schulden machen können?
Die Landesregierung hält dennoch daran fest, ein Zeichen zur nachhaltigen Begrenzung der staatlichen Neuverschuldung zu setzen. Auch ohne Änderung der Verfassung ist dies möglich. Deshalb wird an dem vorgelegten Änderungsgesetz zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung festgehalten. Wir bitten um Zustimmung. Die Verfassung in der jetzt weitergehenden Form gibt nach wie vor einen weiten, ich sage, zu weiten Spielraum zur Neuverschuldung vor.
Dieser Rahmen orientiert sich an den Investitionsausgaben des Haushaltsentwurfs. Der Haushaltsgesetzgeber ist aber nicht gehindert, einfachgesetzlich restriktive Bestimmungen vorzusehen. Artikel 98 der Thüringer Verfassung regelt keine Pflicht zur Neuverschuldung. Er gibt eine Höchstgrenze vor, die jederzeit einfachgesetzlich unterschritten werden darf. Das Haushaltsgesetz 2008 und 2009 ist hierfür ein beredtes Beispiel. Wir hatten von der verfassungsrechtlichen Möglichkeit nicht Gebrauch gemacht, mehr Schulden aufzunehmen. Wir sind verfassungsrechtlich nicht gehindert, einfachgesetzlich in der Thüringer Landeshaushaltsordnung die Neuverschuldung nach einem engeren System zu ermitteln, als dies die Verfassung vorgibt. Wir können auf Ebene eines Haushaltsgesetzes sagen: Ja, wir machen keine neuen Schulden mehr. Das haben wir die beiden Jahre gesagt. Damit gibt es keinen Verstoß gegen die Verfassung. Die Thüringer Verfassung gibt ein Verfahren oder den Rahmen zur Bestimmung der verfassungsrechtlich zulässigen Höchstverschuldung vor. Das ist eine Maximalgrenze, die der Haushaltsgesetzgeber einfachgesetzlich, mit welchen Berechnungsmethoden auch immer, im Haushaltsgesetz unterschreiten kann. Diese verfassungsmäßige Höchstgrenze wird auch von meinem Kollegen Prof. Dr. Deubel in Rheinland Pfalz in seiner Rede vor dem Bundestag, dieser Investitionsbegriff, sehr kritisiert. Diese verfassungsmäßige Höchstgrenze hat nicht erreicht, dass wir nachhaltig solide Finanzpolitik geleistet haben in den letzten Jahren. Die Verfassung gibt uns als Haushaltsgesetzgeber keine Pflicht auf zur Neuverschuldung. Manchmal habe ich den Eindruck, die Oppositionsparteien sehen das so.
Hier gilt zuallererst die Präambel der Thüringer Verfassung.
Dann hätten Sie eben zugestimmt, Herr Matschie.
Ihre Art zeigt Ihre Betroffenheit, dass Sie gerade das falsche Zeichen für die Zukunft gesetzt haben. Hier gilt es auch, die Präambel der Thüringer Verfassung in den Blick zu nehmen.
Dort ist die Rede von der Verantwortung für zukünftige Generationen. Jede Regelung zur Neuverschuldung, gleichgültig ob verfassungsrechtlich oder einfachgesetzlich, muss sich an der Verantwortung für zukünftige Generationen messen lassen und soll in diesem Geiste der zukünftigen Generationen interpretiert werden. Auch die finanzielle Handlungsfähigkeit künftiger Generationen muss heute schon sichergestellt werden. Wir haben Verantwortung für die Zukunft und für zukünftige Generationen.
Die von der Landesregierung vorgeschlagenen Änderungen der Thüringer Landeshaushaltsordnung werden zu einer nachhaltig geringeren Neuverschuldung führen. Wenn allerdings nur der theoretische Fall einträte, dass die nach den vorgeschlagenen Reformen in der Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässige Neuverschuldung die nach der Thüringer Verfassung zusätzliche Kreditgrenze übersteige, würden die Grenzen der Verfassung dies einschränken. Um es kurz zu sagen: Eine nach der geänderten Thüringer Landeshaushaltsordnung zulässige Neuverschuldung darf niemals höher sein als die von der Verfassung vorgegebene. Die vorgeschlagene Änderung der Landeshaushaltsordnung weicht die Verfassung nicht auf bzw. ändert sie nicht ab. Im Gegenteil, die vorgeschlagenen Änderungen bewegen sich in den von der gegenwärtigen Verfassungsregelung gesetzten Grenzen. Eine einfachgesetzliche Regelung, die einen grundsätzlich ausgeglichenen Haushalt mit engen Ausnahmen vorsieht, bewegt sich in den verfassungsmäßigen Grenzen, verstößt also nicht gegen diese Grenzen.
Einer nur einfachgesetzlichen Begrenzung der Neuverschuldung in Thüringen steht auch nicht Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Verfassung entgegen. Dort ist geregelt, dass nur die Landesregierung berechtigt ist, den Entwurf eines Haushaltsgesetzes und eines Haushaltsplans einzubringen. Diese Bestimmung vermittelt kein subjektives Recht der Landesregierung, einen Haushalt nur unter den weiten Neuverschuldungsregelungen der Thüringer Verfassung einzubringen. Artikel 99 Abs. 3 ist vielmehr nur eine verfassungsmäßige Pflicht der Landesregierung zur Gesetzesinitiative. Die Hoheit jedoch, dem Haushalt in seinen Einzelheiten letztlich als Gesetz Verbindlichkeit zu verleihen, ist und bleibt das Königsrecht des Parlaments. Vor diesem Hintergrund schlägt die Landesregierung dem Haushaltsgesetzgeber, diesem Hohen Haus, die Änderung der Landeshaushaltsordnung vor, mit der in konjunkturellen Normalzeiten die Aufnahme neuer Kredite wirkungsvoll begrenzt wird und zeitgleich die Handlungsfähigkeit in Zeiten wirtschaftlicher Krisen und Naturkatastrophen und sonstigen Notsituationen möglich ist. Ich bitte deshalb das Hohe Haus um Zustimmung zu der Gesetzesänderung in Tagesordnungspunkt 6 b. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte noch mal auf die Argumente von Herrn Matschie eingehen: Wir hätten nicht gespart, die letzten Jahre nicht konsolidiert, es wäre ja bloß das Geschenk der Steuermehreinnahmen. Herr Matschie, wenn Sie sich die Haushaltspläne der Jahre seit 1994, seit 1999 anschauen, dann kommen wir
auf eine Ausgabengröße von 10,4 Mrd. €. Wir sind jetzt auf einer Ausgabengröße von 9,2 Mrd. €. Noch in dem Rückblick der letzten Mittelfristigen Finanzplanung kommen wir auf 9,6 Mrd. €. Diese Ausgaben von 9,6 Mrd. € wurden aber finanziert im Jahr 2000 mit rund 600 Mio. € Krediten. Jetzt haben wir einen Haushalt, der Abschluss 2008, von 9,2 Mrd. €, das heißt, die Ausgabengröße ist gesunken und wir haben ohne Schulden diesen Haushalt finanziert und noch eine Rücklage von 319 Mio. € bilden können.
Das heißt, hier wurde ganz konkret konsolidiert und gespart. Die Personalquote ist in den letzten Jahren nicht über 26/27 Prozent gestiegen, und das bei Tariferhöhungen, die rückblickend 13/14 Prozent im Besoldungsbereich genauso wie im Tarifbereich ausgemacht haben. Hier wurde echt gespart. Da Sie sagen, die Opposition oder Ihre Partei hätten immer Vorschläge gemacht, die nie die Ausgabengröße erhöht hätten - nun sitze ich seit 1994 in diesem Landtag und da im Haushalts- und Finanzausschuss -, ich habe sehr oft erlebt, wie Frau Ellenberger gerade im Sozialbereich immer mehr Forderungen hatte. Wir haben entschieden, Nachtragshaushalte mit 100 Mio. €, mit 90 Mio. € gemacht für die Erhöhung von Frau Ellenberger. Zum Schluss hat sie es gar nicht gebraucht, aber man hat es ja vorsorglich erst einmal gemacht und wir haben Schulden aufgenommen. An diese Vorschläge kann ich mich noch sehr, sehr gut erinnern.
Wenn Sie das ansprechen, wofür Sie Verantwortung haben beim letzten Doppelhaushalt: Ich kann mich auch erinnern, wie Sie den Deckungsvorschlag gemacht haben. Sie haben nämlich diese prognostizierten oder eventuellen Steuermehreinnahmen schon mit eingerechnet. Das heißt, Sie haben die Einnahmen nach oben geschrieben, um Ihre Ausgaben zu decken. Das ist Ihre Rechnung.
Sie sind abgewichen von der Steuerschätzung nach oben.
Deswegen, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Matschie, mit den Zahlen haben Sie es nicht, das habe ich hier schon mehrfach gesagt, also lassen Sie das mit den Zahlen. Verlegen Sie sich auf ein anderes Politikfeld.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Huster hatte sich noch mal zu den Bildungsfinanzen gemeldet. Erkennen Sie doch wenigstens an, was
führende Wirtschaftsforschungsinstitute und besonders das Wirtschaftsforschungsinstitut, das explizit für die neuen Länder Erfahrungen hat, sagen. Mittlerweile hat sogar die SPD in Brandenburg diese Berechnung der wachstumsorientierten Ausgaben veröffentlicht. Thüringen gibt pro Einwohner in diesen wachstumsrelevanten Bereichen Bildung und Forschung 606 € aus. Das ist der absolute Spitzenwert aller Bundesländer, das sind mindestens 100 € mehr als die neuen Länder und doppelt so viel wie die finanzstarken alten Länder. Das sollten Sie anerkennen. Wenigstens diese Berechnungen, die nicht von mir sind, sondern von den Wirtschaftsforschungsinstituten, sollten Sie anerkennen.
Sie sagen, wie wir denn in Zukunft Einnahmen generieren können. Sie prognostizieren die Steuererhöhung auf 80 Prozent Einkommensteuer. Sie sprechen nur noch von der Umsatzsteuer. Kaufkraft schafft auch das, was ich mehr in der Tasche habe - das nehme ich an -, wenn die Einkommensteuer gesenkt ist. Das ist unmittelbar Quellensteuer. Wirtschaftswachstum ist der Schlüssel. Das zeigen uns die beiden letzten Jahre. Wir müssen in Thüringen eine Steuerdeckungsquote aus eigenen Steuern erreichen, die um die 70 bis 80 Prozent liegt, so wie es der Durchschnitt der Bundesländer hat. Jetzt liegen wir bei etwa 53 bis 54 Prozent. Interessant ist auch, wenn Sie die Steuerschätzungen sehen, dass die Ausgleichssumme geringer wird, dass unser eigener Steueranteil höher wird. Das ist der Schlüssel für das Wachstum und für die Zukunft. Wirtschaftswachstum in diesem Land durch Bildungsinvestitionen bringt Einnahmen und schafft Handlungsspielräume für die Zukunft. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich begrüße auch den Vorsitzenden des Beamtenbundes Thüringens, Herrn Liebermann, recht herzlich zur Beratung dieses Tagesordnungspunkts.
Auslöser des Ihnen heute abschließend zur Beratung vorgelegten Gesetzentwurfs war die Einigung der Tarifparteien der Länder im öffentlichen Dienst am 1. März über die vereinbarte Bezügeerhöhung im Tarifbereich. Das Kabinett hat daraufhin sofort beschlossen, dass der Tarifabschluss inhaltlich und zeitgleich auf die Beamten des Landes und der Kommunen bzw. auf die Richter des Landes übertragen wird - also nicht, Herr Baumann, Sie mit Ihrem Antrag, der nachlaufend war, ich kann mich ganz genau an die Beratung hier in diesem Haus erinnern. Angesichts der gedrängten Tagesordnung möchte ich auf die Einzelheiten des Gesetzes verzichten, zumal Frau Abgeordnete Lehmann auf die Summen und auch auf die Tariferhöhung mit dem Sockelbetrag 40 € hingewiesen hat.
Der Ausschuss hat eine umfangreiche Anhörung durchgeführt. Es gab überwiegend oder fast vollständig Zustimmung zum Gesetzentwurf. Interessant ist jetzt, dass die SPD noch mal so populistisch, huckepackartig diesen Antrag mit der 40-Stunden-Woche stellt, der eigentlich nicht zum Gesetz der Besoldung gehört, sondern in das Beamtengesetz. Kollege Scherer hatte dazu sehr ausführlich in einer der vergangenen Landtagssitzungen, nämlich am 19. März dieses Jahres, darauf hingewiesen. Aber interessant ist auch, deswegen noch mal populistisch, 40-Stunden-Woche wird hier beantragt, aber gleichzeitig wissen wir, dass unsere Beamten eine Lebensarbeitszeit von 65 Jahren haben und die gesetzliche Regelung von 67 Jahren nicht übernommen worden ist. Die SPD hätte das dann auch mit in diesem Antrag stellen müssen. Das wäre folgerichtig gewesen. Deswegen abhaken unter populistischem Antrag neben den formalen Dingen, dass die Verbände noch mal angehört werden müssen, wenn es in die Finanzen der Kommunen eingreift.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, an diesem Pult ist oft über die Föderalismusreform I diskutiert worden, die Zuständigkeit im Bereich der Beamten und der Besoldung der Länder: Ist es richtig, wird Thüringen ein Billiglohnland? Wir zeigen mit diesem Tarifabschluss, dass wir dies nicht sein wollen für unsere Beamten. Frau Lehmann hat darauf hingewiesen, es sind mehr als sechs Länder, die nicht diesen Abschluss bisher eins zu eins übernommen haben, unter anderem auch Geberländer. Auch Geberländer
haben zum Teil nur 20 € übernommen und auch noch nicht insgesamt diesen Tarifabschluss so übernommen, so schnell wie wir ihn jetzt inhalts- und zeitgleich übernommen haben.
Ich bitte Sie um Zustimmung zu diesem Tarifabschluss. Die Finanzverwaltung versucht alles, dass auch die Einmalzahlung noch zügig in dieser Legislatur geleistet werden kann. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, für die Übernahme von Bürgschaften zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft besteht derzeit ein Ermächtigungsrahmen bis zu einem Betrag von 200 Mio. € je Haushaltsjahr. Damit können Kredite und andere Finanzierungsinstrumente abgesichert und den Unternehmen in Thüringen die Finanzierung erleichtert werden. Der Ermächtigungsrahmen für die gewerbliche Wirtschaft ist aktuell in Höhe von 66 Mio. € ausgenutzt. Darin enthalten ist, wie Sie wissen, der Sondereffekt, eine Finanzierung, eine Bürgschaft in Höhe von 51 Mio. € zugunsten der Adam Opel GmbH. Ohne diesen Sondereffekt beliefe sich der Umfang der Bürgschaftsinanspruchnahme in Höhe von 15 Mio. € unterjährig auf dem Niveau der beiden Vorjahre, in denen der Bürgschaftsrahmen jeweils mit 39 Mio. € jährlich ausgeschöpft wurde. Damit ist Opel der erste Fall, mit dem sich die Wirtschaftskrise maßgeblich auf die Inanspruchnahme des Bürgschaftsrahmens ausgewirkt hat. Dies bedeutet jedoch nicht, dass die Thüringer Unternehmen kein Interesse an staatlichen Bürgschaften zeigen. Im Gegenteil, es ist ein starkes Interesse vor allen Dingen in den letzten vier Wochen von Thüringer Unternehmen, aber auch von international tätigen Unternehmen, die in Thüringen Standorte haben, zu verzeichnen. Das zeigt sich dadurch, dass sich Unternehmen bei der Thüringer Aufbaubank, aber auch bei der PWC, dem Mandatar des Landes, verstärkt nach Möglichkeiten der Finanzierungsunterstützung durch Bürgschaften erkundigen. Dieses Interesse hat sich zwar noch nicht in Form von konkreten Bürgschaften im Ermächtigungsrahmen niedergeschlagen, dennoch wollen wir eine Ergänzung der bestehenden Bürgschaftsmöglichkeiten vornehmen. Wie schnell staatliche Hilfeleistung zur Unterstützung der Unternehmen notwendig werden kann, hat das Beispiel Opel ja gezeigt. Wenn ich auch eine kurzfristige massive Inanspruchnahme des Bürgschaftsrahmens in den nächsten Wochen nicht erwarte und der Bürgschaftsrahmen im Augenblick eher niedrig, wie ich bereits gesagt habe, belegt ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass bis Ende des Jahres und bis zur Verabschiedung eines neuen Haushalts ergänzende Bürgschaften notwendig sind.
Das Ihnen vorliegende Unternehmensfördergesetz ist deshalb eine vorsorgliche Maßnahme, um die Handlungsfähigkeit des Freistaats und seiner Verwaltung bei der Thüringer Wirtschaft und zur Unterstützung der Thüringer Wirtschaft sicherzustellen. Dafür halte ich eine Ergänzung des Bürgschaftsrahmens von 200 Mio. € für ausreichend.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die vorsorgliche Bereitstellung eines zusätz
lichen Bürgschaftsrahmens erfolgt durch das Unternehmensfördergesetz. Der Entwurf eines Gesetzes, das die verfassungsmäßigen Voraussetzungen erfüllt, liegt Ihnen vor. Das Thüringer Unternehmensfördergesetz berechtigt nicht zu Ausgaben und es ändert nicht das bestehende Haushaltsgesetz. Es schafft lediglich einen zusätzlichen Bürgschaftsrahmen zu dem bestehenden Bürgschaftsrahmen und ermöglicht es dem Land, Unternehmen gerade in dieser schwierigen Situation der Krise in ihrer Finanzierung zu unterstützen. Alle Bürgschaften, die gegebenenfalls auf der Grundlage des Unternehmensfördergesetzes bewilligt werden, werden als Eventualverbindlichkeiten des Freistaats erfasst und ausgewiesen - und das immer in der Jahreshaushaltsrechnung.
Die SPD-Fraktion verliert sich in den letzten Tagen in pseudojuristischen Ausführungen, die aber in der eigentlichen Sache fehlgehen. Ausgangspunkt der Betrachtung ist Artikel 98 Abs. 2 Satz 1 der Thüringer Verfassung. Dort ist geregelt, dass die Übernahme von Bürgschaften einer der Höhe nach bestimmten oder bestimmbaren Ermächtigung durch Gesetz bedarf. Der Entwurf zum Unternehmensfördergesetz enthält diese betragsmäßig bestimmte Ermächtigung für einen Bürgschaftsrahmen. Die Thüringer Verfassung lässt ausdrücklich offen, welcher Art die gesetzliche Ermächtigung zur Übernahme von Bürgschaften sein kann. Sie kann im Jahreshaushaltsgesetz enthalten sein, sie kann in einem langjährig wirksamen speziellen Bürgschaftsgesetz enthalten sein, sie kann aber auch in einem Gesetz über eine vom Kalenderjahr unabhängige, kurzfristig wirksame Sofortmaßnahme der Wirtschaftsförderung, wie im vorliegenden Falle, enthalten sein. Mit ihrem Entwurf hat sich die Landesregierung für die letztgenannte Variante in dieser Krise entschieden und ist damit etwa dem Beispiel Hessens gefolgt, dessen Unternehmensstabilisierungsgesetz im Übrigen von allen im Landtag vertretenen Fraktionen gemeinsam getragen wurde.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Sie verweisen auf den § 39 Abs. 1 der Thüringer Landeshaushaltsordnung, dass die Übernahme von Bürgschaften einer Ermächtigung durch das Haushaltsgesetz bedarf. Herr Dr. Pidde ist letztens in einer Pressemitteilung zu dem Schluss gekommen, dass das nur im Haushaltsgesetz sein darf. Ich habe eben ausgeführt, dass die Landesverfassung ein Gesetz bestimmt und nicht ausschließlich das Haushaltsgesetz.
Ich möchte Sie auch darauf aufmerksam machen, meine sehr geehrten Damen und Herren von der SPD, dass die Landeshaushaltsordnung immer wieder durch spezielle Gesetze präzisiert und ergänzt wird, z.B. jährlich durch das Haushaltsgesetz.
Im Haushaltsgesetz wird die Deckungsfähigkeit verändert dargestellt und verändert gesetzgeberisch festgelegt. Im Haushaltsgesetz haben wir in § 3 Abs. 2 den Pensionsfonds festgelegt, der steht nicht in der Landeshaushaltsordnung, sondern der Gesetzgeber, dieses Hohe Haus, hat das festgelegt. Die Erprobungsklausel in § 4 des Thüringer Hochschulgesetzes, also die Flexibilisierung im Haushaltsrecht der Hochschulen, ist im Thüringer Hochschulgesetz geregelt und steht nicht in der Landeshaushaltsordnung explizit. Deswegen sagen wir, in dieser Krise brauchen wir ein schnelles Instrument, das uns handlungsfähig macht bis zum nächsten Haushalt 2010. Dieses Gesetz ist ein Unternehmensfördergesetz. Es ist inhaltlich sinnvoll und formell korrekt. Ich bitte um Ihre Zustimmung und konstruktive Beratung in den Ausschüssen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die SPD-Fraktion beantragt eine Plenarsitzung zu den Ergebnissen der MaiSteuerschätzung und den Auswirkungen auf Thüringen. Einen schriftlichen Bericht zu den Ergebnissen der Steuerschätzung bundesweit als auch in Thüringen inklusive seiner Gemeinden habe ich, wie seit Jahren üblich, den Mitgliedern des Haushalts- und Finanzausschusses bereits am 20. Mai zugeleitet. Eine unverzügliche Information, wie im Antrag gefordert, wurde damit zweifelsfrei erfüllt. Es bedurfte spezieller Aufforderung nicht, es ist Übung über die Jahre hinweg.
Dennoch trage ich die Ergebnisse dem Hohen Haus nochmals gern vor. Die Mai-Steuerschätzung ergab für den Bund, die Länder und die Gemeinden die hinreichend publizierten Steuermindereinnahmen für 2009 in Höhe von 45 Mrd. € und für 2010 in Höhe von 85 Mrd. €. Diese Beträge beziehen sich auf die Ergebnisse der vorangegangenen Steuerschätzungen von November 2008 und Mai 2008.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, diese Einnahmeausfälle sind in ihrer Dimension ohne Frage extrem hoch, sie sind - und das möchte ich an dieser Stelle sagen und noch einmal betonen - aber eine Steuerschätzung. Alle nachfolgenden Ausführungen beruhen auf den Modellrechnungen des Steuerschätzungskreises. Niemand weiß, ob sie in der derzeitigen Wirtschafts- und Finanzkrise zu belastbaren Ergebnissen führen.
Die Situation ist historisch gesehen einmalig. Zum einen wird infolge der Wirtschafts- und Finanzkrise von einem Rückgang des Bruttoinlandprodukts im laufenden Jahr 2009 um 6 Prozent ausgegangen. 2010 soll die Wirtschaft nur mäßig, nämlich um 0,5 Prozent, wieder anwachsen. Mit dieser Wachstumsprognose liegt die Bundesregierung entgegen mancher Jahre vorher an dem unteren Rand der aktuellen Vorhersagen, auch der der Europäischen Union und vieler Wirtschaftsforschungsinstitute. Auf der anderen Seite waren die in dieser Schätzung noch nie dagewesenen Steuerrechtsänderungen zu berücksichtigen. Circa ein Drittel der prognostizierten Steuerausfälle gehen zulasten dieser Steuerrechtsänderungen. Das heißt aber auch, dass dieses Drittel den Steuerpflichtigen zugute kommt und damit positive Impulse für die Binnennachfrage schaffen kann. Beispielhaft seien hier die Wirkungen der beiden Konjunkturpakete genannt; ich nenne nur die Erhöhung des
Kindergeldes, den Familienleistungsausgleich, die Krankenversicherungsbeiträge, die angerechnet werden können, und auch die Pendlerpauschale. Diese konjunkturbelebenden Effekte von Steuersenkungen werden auch in Zukunft in den Mittelpunkt finanzpolitischer Entscheidungen gestellt werden müssen.
Die mangelnde Erfahrung mit wirtschaftlichen Krisen dieser Art und auch die Einschätzung der weitreichenden Wirkungen der Steuerrechtsänderungen stellten den Steuerschätzungskreis vor enorme Herausforderungen. Es gibt keine vergleichbaren Daten aus der Vergangenheit, daher kann niemand einschätzen, ob die zugrunde liegenden Rechenmodelle in der aktuellen Situation taugen, ob sie zu optimistisch oder zu pessimistisch sind. Auch weiß niemand, wie sich die Wirtschaftslage im III. und IV. Quartal 2009 entwickeln wird, geschweige denn im Jahr 2010.
Es wird alles davon abhängen, wie die Finanzmärkte Tritt fassen, wie die Konjunkturprogramme greifen und das Vertrauen von Banken, Wirtschaft und Konsumenten wieder hergestellt wird. Ich erinnere an eine Veröffentlichung heute im „Handelsblatt“, aus der hervorgeht, dass der BDI die Rettungsschirme für ausreichend hält, dass dem Krisenmanagement der Bundesregierung gute Noten zugeteilt werden und dass man vor allen Dingen als Indikator die Stahlproduktion sieht, und diese steigt wieder an. Wenn wir auf die Börsenmärkte vor allen Dingen im asiatischen Bereich, aber auch teilweise in Europa schauen, zeigen einzelne deutliche Indikatoren nach oben. Aber das zeigt auch, dass die aktuellen Prognosen der Steuereinnahmen mit hoher Unsicherheit behaftet sind; Aussagen zum Jahr 2011 gehen fast in die Spekulation.
Nun zu den Auswirkungen aus der aktuellen Steuerschätzung auf Thüringen: Nach dem regionalisierten Ergebnis der Steuerschätzung werden wir im laufenden Haushaltsjahr mit 7,099 Mrd. € auf dem Einnahmeniveau zwischen 2006 und 2007 liegen - und nicht 1930. Daraus ergeben sich voraussichtlich Mindereinnahmen in Höhe von 450 Mio. € im Vergleich zum Haushaltsansatz 2009. Der aktuelle Haushaltsansatz beruht auf den Prognosen der Mai-Steuerschätzung 2007. Darin wurden seinerzeit zusätzlich die Auswirkungen der Unternehmenssteuerreform ab dem Jahr 2008 von uns in Thüringen mit berücksichtigt. Der Bund hatte das in seiner Steuerschätzung nicht getan. Das heißt, dass sich das hohe Wirtschaftswachstum im Jahr 2007 und 2008 eben nicht in den Ansätzen der Einnahmen des aktuellen Landeshaushalts abbildet.
Die geschätzten Steuermindereinnahmen in Höhe von 450 Mio. € setzen sich zusammen, meine sehr verehrten Damen und Herren, aus einem Rückgang
der Steuereinnahmen im Umfang von 346 Mio. €, Einbußen beim Länderfinanzausgleich in Höhe von 80 Mio. € und Verlusten bei den Fehlbetragsbundesergänzungszuweisungen in Höhe von 24 Mio. €. Die reinen Steuerausfälle stammen fast vollständig aus dem konjunkturbedingten Rückgang der Umsatzsteuereinnahmen. Gesamtwirtschaftlich betrachtet wird sich die Wirtschaftskrise insbesondere bei den Gewinnsteuern niederschlagen. Rückgänge beim Aufkommen der Körperschafts-, Gewerbe- und Einkommensteuer sind zu erwarten. Die Ausweitung der Kurzarbeit, aber auch das Ansteigen der Arbeitslosigkeit und die damit verbundenen Mindereinnahmen oder auch Steuerrechtsänderungen werden Auswirkungen auf die Lohnsteuereinnahmen haben. Auch das Verteilungsvolumen innerhalb des Finanzausgleichssystems wird durch die Wirtschafts- und Finanzkrise sowie durch die Rechtsänderungen verringert. Der Rückgang des bundesweiten Transfervolumens beträgt bezogen auf das Jahr 2008 10 Prozent in 2009 sogar 15 Prozent in 2010. Folglich sinken die Thüringer Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich und Fehlbetragsbundesergänzungszuweisungen ebenfalls deutlich.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Einnahmeausfälle sind sehr hoch, gar keine Frage, aber ich halte sie für beherrschbar. Die Haushaltsführung des Jahres 2007 und 2008 hat die Bildung einer Rücklage in Höhe von insgesamt 321 Mio. € ermöglicht. Diese steht uns nun in diesen Krisenzeiten zur Verfügung. Wenn es nach Ihren Anträgen gegangen wäre, meine sehr verehrten Damen und Herren von der Opposition, hätten wir diese Rücklage schon lange nicht mehr. Zusätzlich konnten wir Mehreinnahmen von der EU verbuchen, die einen weiteren Vorschuss auf die laufende Förderperiode gezahlt hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte zwei Punkte für die weitere Diskussion festhalten:
Der aktuelle Haushalt 2009 ist das zweite Jahr des Doppelhaushalts 2008 und 2009. Dieser Doppelhaushalt basiert - ich habe es eben noch einmal gesagt - auf der Mai-Steuerschätzung 2007. Damals konnte man den Konjunkturaufschwung und die Steuermehreinnahmen der Jahre 2007 und 2008 noch nicht in der Höhe erahnen und auch schätzen, deshalb bilden die aktuellen Haushaltsansätze bei den Einnahmen auch nicht diese Boomphase ab. Schließlich sind deshalb die Auswirkungen der konjunkturellen Krise im Vergleich zu den Haushaltsansätzen auch nicht so hoch wie vergleichbar in anderen Ländern, die die Steuerschätzung des Jahres 2008 zur Grundlage genommen haben. Die Situation wäre weit schwieriger, wenn wir in den vergangenen Jahren nach der Mai-Steuerschätzung den Haushalt aufgestellt hätten. Deshalb sage ich, die Situation ist ernst, aber sie ist beherrschbar.
In der aktuellen Steuerschätzung wurden alle bis dahin umgesetzten Rechtsänderungen in ihren finanziellen Konsequenzen berücksichtigt. Dies gilt insbesondere für die beiden Konjunkturprogramme. Zu Jahresbeginn hatte ich bereits darauf hingewiesen, dass wir diese Rechtsänderung, z.B. die Pendlerpauschale, durch diese Einnahmeausfälle haben werden. Diese sind jetzt in den Ergebnissen der MaiSteuerschätzung enthalten. Sie dürfen nicht als zusätzliches oder weiteres Risiko dargestellt werden.
Wie gehen wir nun mit dieser finanziellen Situation um? Ich habe bereits mehrfach betont, dass ich eine Haushaltssperre ablehne. Die Wirkung einer Sperre würde uns in der aktuellen konjunkturellen Schwächephase mehr schaden als nützen. Mit den Konjunkturprogrammen erwarten wir eine Steigerung der Nachfrage und die würden wir mit einer Sperre von Investitionsansätzen hier im Thüringer Haushalt konterkarieren. Die Investitionen genießen in diesen Jahren Priorität. Es wäre also widersinnig, Ausgaben für Wirtschaftsförderung in den Zeiten von Konjunktur- und Strukturkrise einzuschränken.
Die SPD-Fraktion wird nicht müde mit ihrer Forderung nach einem Nachtragshaushalt. Herr Höhn, Sie haben das noch einmal dargestellt. Lassen Sie mich nur ausführen, man kann die 19 oder 18 Mio. € Sicherheitspaket nicht vergleichen mit der derzeitigen Situation, denn da war keine Ausgabeermächtigung gegeben für eine zusätzliche Ausgabe, hier geht es um Mindereinnahmen. Man muss das immer haushaltsrechtlich sehr genau trennen.
Aber es gibt haushaltsrechtlich sehr wohl Unterschiede. Das wissen Sie, Sie waren jahrelang im Haushaltsausschuss, oder haben Sie es vielleicht schon wieder vergessen? Die SPD wird nicht müde in der Forderung nach einem Nachtragshaushalt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, eines Nachtragshaushalts bedarf es nicht.
Ich sage es noch einmal deutlich: Eines Nachtragshaushalts bedarf es nicht, wenn wir Mindereinnahmen haben und diese mit der Ausgabenseite beherrschbar sind. Eines Nachtragshaushalts bedarf es nur, wenn sich Ausgabe- und Kreditermächtigung erhöhen, wenn wir also eine zusätzliche Ausgabeermächtigung brauchen und eine zusätzliche Kreditermächtigung benötigen, um die Einnahmen abzude
cken. Auf Bundesebene verlangt die Konjunkturkrise Mehrausgaben, z.B. in Form von Zuschüssen an die sozialen Sicherungssysteme. Auch hier gibt es diesen Unterschied. Deshalb plant der Bund auch einen zweiten Nachtragshaushalt für das Jahr 2009 mit einer Erhöhung von Ausgabeermächtigungen und einer weiteren Nettoneuverschuldung. Auf Landesebene wirken sich Konjunkturkrisen primär bei Mindereinnahmen aus. Durch die Konjunkturprogramme sind zusätzliche Ausgaben erforderlich. Wir bekommen Mittel vom Bund. Es ist immer so, dass wir Drittmittel, Mittel vom Bund, ohne Nachtragshaushalt weiterreichen. Wir bedürfen dazu keiner zusätzlichen Kreditermächtigung. Wir haben die Rücklage und wir können in der Höhe über APL und ÜPL das Konjunkturpaket finanzieren. Diese müssen natürlich die Kriterien des § 37 der Thüringer Landeshaushaltsordnung und des § 7 des Thüringer Haushaltsgesetzes erfüllen. Das heißt, diese Ausgaben werden außerplanmäßig bewilligt. Es war richtig, gerade um das Konjunkturpaket in Gang zu setzen, nicht auf große Nachtragshaushaltsverhandlungen und -beratungen zu warten, sondern so schnell wie möglich das Geld für die Kommunen und die Investitionen zur Verfügung zu stellen.
Die genannten Mehrausgaben, aber auch die möglichen Mindereinnahmen infolge der Prognosen der Steuerschätzung können aus der Rücklage von 321 Mio. €, den Mehreinnahmen der EU, und, wenn notwendig, aus der vorhandenen Kreditermächtigung nach Haushaltsgesetz finanziert werden. Thüringen ist in dieser Krise haushaltsmäßig gut aufgestellt. Der Blick in andere Länder zeigt eines: Es wurden nur dann Nachtragshaushalte für das laufende Jahr gemacht, wenn die Kofinanzierung nicht anders als durch Kreditermächtigung erreicht werden konnte. Im Ergebnis haben acht Länder Nachtragshaushalte benötigt und die anderen acht Länder eben nicht.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist nicht die Zeit für Schwarzmalerei. Es mehren sich die Indikatoren - ich habe es genannt mit meinem Zitat aus dem Handelsblatt von heute - für eine leichte Tendenz der Erholung der deutschen Wirtschaft. Der ifo-Geschäftsklimaindex - das wichtigste deutsche Konjunkturbarometer - kletterte im Mai auf den höchsten Stand seit 2008. Dies deutet zumindest auf eine Beruhigung der Situation hin, wenn auch der große Aufschwung noch nicht in Sicht ist.
Nur eines, meine sehr verehrten Damen und Herren, brauchen wir im Augenblick nicht, eine weitere Verunsicherung der Unternehmen, der Konsumenten, der Arbeitnehmer und ihrer Familien im Land.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun ein Blick auf die Zukunft unter allen Vorbehalten, die ich genannt habe: Das Jahr 2010 wird von den Steuerschätzungen einnahmeseitig als das Jahr mit den geringsten Einnahmen prognostiziert. Mit 6,785 Mrd. € werden die Einnahmen aus Steuern, Länderfinanzausgleich und Bundesergänzungszuweisung voraussichtlich nochmals um 300 Mio. € unter den Prognosen des Jahres 2009 liegen. In diesem Betrag ist der Rückgang der teilungsbedingten Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen in Höhe von 110 Mio. € enthalten. Die reinen Steuereinnahmen gehen gegenüber zu 2009 um 138 Mio. €, insbesondere bei der Lohn- und Umsatzsteuer zurück. Um weitere 50 Mio. € reduzieren sich die Einnahmen aus dem Länderfinanzausgleich. Was dies für Thüringen bedeutet, war Gegenstand der Haushaltsklausur der Landesregierung am 25. Mai 2009. Die Landesregierung hat sich in dieser Haushaltsklausur sehr intensiv mit der voraussichtlichen Entwicklung in Deutschland, aber insbesondere in den neuen Ländern beschäftigt. Dr. Ragnitz, der stellvertretende Geschäftsführer des ifo-Instituts Dresden, hat hierzu seine Erkenntnisse erläutert und eine Einschätzung für die weitere Entwicklung gegeben. Vor diesem Hintergrund hat die Landesregierung für die Haushaltsaufstellung des Jahres 2010 das Ziel formuliert, die Soll-Ansätze des Jahres 2008 wieder zu erreichen. Dieser Haushalt war seinerseits ohne Neuverschuldung aufgestellt worden. Damit soll der Haushalt 2010 wie der des Jahres 2008 ein Haushaltsvolumen in Höhe von 9,19 Mrd. € erreichen. Angesichts der gegenwärtigen Konjunkturkrise kann der Haushalt 2010 aus heutiger Sicht und auf der Basis der aktuellen Daten voraussichtlich nur mit einer Neuverschuldung aufgestellt werden. Die Landesregierung ist zuversichtlich, dass Deutschland im kommenden Jahr wieder den Weg aus der Konjunkturkrise finden und Thüringen eine positive Entwicklung nehmen wird. Aufgrund unserer modernen Infrastruktur, der breiten Unternehmensvielfalt und der gut ausgebildeten Fachkräfte sind die Bedingungen in Thüringen günstig. Das hat uns Dr. Ragnitz in seinem Vortrag auch bestätigt. Deshalb erscheint es möglich, dass sich die wirtschaftliche Entwicklung des Jahres 2010 günstiger darstellen wird als heute von den Steuerschätzern eingeschätzt. Die Landesregierung wird bei einem positiven Konjunkturverlauf im Jahr 2010 die geplante Neuverschuldung zu reduzieren versuchen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun ein Blick zu den Kommunen. Der Steuerschätzkreis sieht für die Kommunen in den neuen Ländern die Chance einer schnelleren Überwindung der Krise, schneller
als beim Bund und den Ländern und schneller als bei den Kommunen in den alten Ländern. Grund hierfür ist die deutlich geprägte mittelständische Wirtschaft, die regional und binnenwirtschaftlich orientiert ist. Im aktuellen Jahr 2009 werden mit 1,047 Mrd. € die Steuereinnahmen unserer Kommunen um 36 Mio. € höher eingeschätzt als bei der Prognose für die angemessene Finanzausstattung unterstellt. Diese basierte auf den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2007. Insofern waren in die Berechnungen der kommunalen Finanzausstattung, die im aktuellen Haushalt unterstellt ist, die konjunkturellen Mehreinnahmen nicht eingerechnet. Die derzeitige Kassenentwicklung scheint diese Prognose auch zu untermauern. Im I. Quartal 2009 haben die Thüringer Kommunen 186,4 Mio. € zwar mit 9,5 Mio. € die Steuern des Vorjahres unterboten, aber sie liegen mit 15,3 Mio. € über dem guten Ergebnis des Jahres 2007 und im Jahr 2007 haben die Kommunen Überschuss erwirtschaftet. Die Kommunen sollen im Haushalt 2010
voraussichtlich 1,016 Mrd. € an Steuern einnehmen. Auch für die Kommunen ist das ein Jahr mit den geringsten Steuereinnahmen auf mittlere Sicht. Bereits im Jahr 2011 sollen die Thüringer Kommunen wieder mehr einnehmen als im Jahr 2009. Zur Absicherung der angemessenen Finanzausstattung werden die Thüringer Kommunen auch im Jahr 2010 Leistungen des Landes erhalten. Der genaue Betrag wird zwar erst am Ende des Revision mit den Spitzenverbänden dargestellt werden, jedoch zeigen die bisherigen Ermittlungsergebnisse bereits, dass die angemessene Finanzausstattung der Kommunen im kommenden Jahr sich in etwa auf der Höhe des Jahres 2008 befinden wird.
Mein Fazit: Wir brauchen keinen Nachtragshaushalt. Wir haben in guten Zeiten für schlechte Zeiten vorgesorgt.
Wir haben durch unsere solide und nachhaltige Finanzpolitik ein stabiles Fundament geschaffen.
Die Belastungen bleiben beherrschbar. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe ja bei Herrn Matschie Verständnis, dass er es mit den Zahlen nicht so hat und dass er meinen Zahlen ein bisschen schwer folgen kann. Aber, Herr Dr. Pidde, bei Ihnen habe ich kein Verständnis mehr. Ich erwarte eigentlich von einem Mitglied des Haushalts- und Finanzausschusses, dass er vor allen Dingen die Vorlagen „Vorläufiger Jahresabschluss“ oder „Jahressteuerschätzung“ schon intensiver liest, aber das tun Sie anscheinend nicht. Deswegen deklinieren wir es doch noch einmal durch. Ich weiß nicht, sind Sie Mathelehrer? Aber wir können es ja noch einmal probieren.
Das Jahr 2008 hat mit einem Überschuss abgeschlossen in der Vorsorge, wir haben 84,6 Mio. € aufgrund des Haushaltsgesetzes in den Pensionsfonds gegeben, eine Vorsorge, die kein anderes Land in dieser Größenordnung im vergangenen Jahr gemacht hat. Deswegen gaukeln Sie hier nicht vor,
dass wir die Pensionslasten nicht vorsorgen - kein anderes Land. 84,6 Mio. €, 25 Prozent des Überschusses sind in den Pensionsfonds gegangen. Wir haben für die Rücklage 253 Mio. € aus dem vergangenen Haushalt vorgenommen, 253,9 Mio. € Rücklage aus dem Haushalt 2008, Herr Dr. Pidde, § 3 Abs. 1 des Thüringer Haushaltsgesetzes, wie es vorgenommen werden sollte. Aus dem Vorjahr, aus der Rücklage, die verbleibende Rücklage aus dem Jahr 2007, wo wir nämlich auch schon eine Rücklage hatten, so die schlechte Haushaltspolitik, die Herr Matschie hier geißelt; er wollte alle diese Rücklagen verbrauchen, verpulvern, wir hätten sie jetzt nicht. Jetzt, Herr Hausold, haben wir Prävention, wir haben Prävention geleistet, indem wir Rücklagen antizyk
lisch gebildet haben. Genau das unterscheidet uns von vielen anderen Ländern. Jetzt haben wir die Möglichkeit, Konjunkturpakete, Steuerausfälle kozufinanzieren durch diese Rücklage.
Gehen wir weiter im Zahlenwerk. Das sind 319,8 Mio. € Risikovorsorge aus diesen Rücklagen und die Pensionsfonds - schwierig. Und dann haben wir im vergangenen Jahr zum ersten Mal einen Überschuss nach Haushaltsgesetz § 25 Landeshaushaltsordnung. 122,1 Mio. €, die wir in das Jahr 2010 vortragen - in das Jahr 2010.
Dann, Herr Dr. Pidde, würde ich auch einmal bitten, dass Sie sich den vorläufigen Jahresabschluss anschauen in den Einzelpositionen und die Sollansätze des Jahres 2009.
Ja, Herr Hausold, in den Einzelheiten wird es immer schwer. Man kann hier große Seifenblasen darstellen, aber wenn man konkret wird, dann können Sie nicht mehr folgen oder wollen Sie nicht mehr folgen.
Da sage ich, schauen Sie sich das genau an. Herr Matschie hat aufgerechnet, wir könnten die finanziellen Auswirkungen auch von Tariferhöhungen nicht kompensieren. Ich möchte nur einen Blick auf die Personalausgaben werfen. Ganz einfach, die Personalausgaben im Soll 2008 - 2,177 Mrd. €, im Ist - 2,131 Mrd. € und der Haushaltsansatz sind 2,204 Mrd. €. Das heißt, wir haben im vergangenen Jahr Personalkosten gespart durch die Behördenstrukturreform, gegen die Sie gewettert haben und gegen Stellenabbau, durch die Behördenstrukturreform und durch die Altersteilzeit, damit können wir Tariflöhne kompensieren und wir werden dieses Stellenabbaukonzept so, wie wir es vorgeschlagen haben, weiterführen. Wir haben über 3.000 Stellen schon zum Wegfall gebracht und die anderen Stellen sind mit kw-Vermerken versehen. Das sind die Wirkungen, die wir haben wollen, nicht Ihre 200 Mio. € irgendwann mal, das sind die Wirkungen, die Folge zeigen und deswegen haben wir einen Überschuss von 122 Mio. €, den wir in das übernächste Jahr übertragen können. Herr Pidde, also schauen Sie sich die Unterlagen an und reden Sie sich nicht so die Zahlen zurecht, wie Sie es sich immer zurechtreden wollen.
Dann möchte ich noch etwas zum Investitionsförderungsgesetz, den zusätzlichen Bürgschaften sagen: Keine Zahl im Zahlenwerk des Haushalts wird dadurch verändert. In den Ausgaben wird keine Zahl erhöht, auch nicht in den Einnahmen. Auch die 200 Mio. bleiben weiter als Bürgschaft im Haushaltsgesetz, sondern wir wollen Vorsorge treffen, wenn wir zusätzliche Bürgschaften aufgrund der Arbeit der Kreditanstalt für Wiederaufbau, aber auch aufgrund der Situation -
genau dazu werden wir im August beraten. Nicht eine Ausgabe wird erhöht und nicht eine Einnahme wird erhöht. So viel dazu.
Herr Dr. Pidde, ich kann Ihnen also nur raten, lesen Sie die Zahlen genauer, ansonsten ist das sehr blamabel, was Sie hier darbieten. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Bundestag und Bundesrat haben im Dezember 2006 die Föderalismuskommission II eingesetzt. Die Kommission sollte die BundLänder-Finanzbeziehungen modernisieren. Bund und Länder waren sich sehr schnell einig, dass die Kommission vor allen Dingen Vorschläge zur Konsolidierung der öffentlichen Haushalte vorzulegen hatte. Allerdings gab es sehr unterschiedliche Auffassungen, wie dieses Ziel erreicht werden sollte. Die finanzstarken Länder setzen vor allen Dingen auf stärkere Eigenverantwortung, auf Steuerautonomie. Die finanzschwächeren Länder verlangten eine Stärkung ihrer Finanzausstattung. Die stark verschuldeten Länder erwarteten Altschuldenhilfen und die neuen Länder, die ostdeutschen Länder, forderten natürlich das Festhalten am Solidarpakt.
Der Bund hatte darüber hinaus Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung vorgelegt, die ganz gezielt auf eine Zentralstaatsstärkung, auf eine Zentralisierung abstellten. Dies lehnte die Ländermehrheit natürlich ab. Ich will auch nicht verhehlen, dass ich sage, wenn Sie die zentrale Steuerverwaltung fordern, dann fordern Sie die mal von den Mitarbeitern der Finanzverwaltung und der Steuerverwaltung hier im Lande. Wenn ich vergleiche die Arbeitsverwaltung des Bundes mit der Effizienz der Finanzverwaltung in Thüringen, dann sind da Welten dazwischen.
Diese unterschiedlichen Interessenlagen, meine sehr verehrten Damen und Herren, hatten schon im Vorfeld einen schwierigen Beratungsverlauf vermuten lassen. Es war klar, nur wenn alle Seiten kompromissfähig waren, konnte man einem Abschluss der Föderalismuskommission entgegensehen. Das war auf mancher Zeitspanne sehr, sehr schwierig.
Die von Ihnen nun, den beiden Oppositionsfraktionen hier im Landtag, vorgelegten Anträge schon zu Beginn der Verhandlung sollten die Landesregierung auf eine bestimmte Position festlegen. Das ist eigentlich unüblich, wenn man in Verhandlungen geht und Kompromisse erzielen will, schon mit einer festgefahrenen Meinung hineinzugehen. Wir haben dies nicht getan, aber wir haben dem Haushalts- und Finanzausschuss immer über den Verhandlungsstand in der Föderalismuskommission berichtet; achtmal, wenn ich richtig mitgezählt habe, hat der Abgeordnete Gerstenberger berichtet. Die neuen Länder hatten ein gemeinsames Ziel. Der Solidarpakt 2019, bis dahin geltend, sollte nicht angefasst werden. Dieses Ziel ist erreicht. Ich sage auch hier, egal welche Farbe gerade bei den Geberländern vorhanden ist in der Regierungsführung, es ist immer ein schwieriger Kampf, wenn es um den Solidarpakt geht. Die finanzstarken Länder haben die Überlegungen, was die Ländersteuerautonomie betrifft, zurückgestellt, ich sage aber hier, richtig ist, dass Baden-Württemberg noch das Zehnfache an Umsatzsteuer pro Einwohner hat gegenüber Thüringen, aber gleichfalls müssen wir daran interessiert sein, unsere eigene Steuerkraft durch eine gute Wirtschaftspolitik, durch eine gute Arbeitsmarktpolitik zu stärken, und das haben wir in den letzten Jahren erreicht. Abgeordneter Wehner hat darauf hingewiesen, wir kommen von einer Steuerdeckungsquote unter 50 Prozent, 44 Prozent im Jahre 2000 und haben jetzt eine Steuerdeckungsquote von 53 Prozent, und das ohne Schulden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Schuldenregelung ist im Prinzip der Eckpfeiler der Föderalismuskommission. Entscheidend ist, dass der Bund bis zum Jahre 2016 seine Nettokreditaufnahme grundsätzlich auf 0,35 Prozent des BIP begrenzen muss. Dafür muss der Bund seine strukturelle
Verschuldung in den nächsten Jahren kontinuierlich abbauen; das ist natürlich in Krisenzeiten sehr, sehr schwierig. Diese 0,35 Prozent machen für den Bund ca. 8 Mrd. aus. Jetzt hat der Bund eine Schuldenaufnahme, die prognostiziert wird in Richtung 80 Mrd. Der Abbaupfad ist aber gesetzlich vorgeschrieben und wenn man die Anhörung, die am vergangenen Montag stattgefunden hat, auswertet, so hat die überwiegende Mehrheit der Sachverständigen bei der Anhörung im Bundestag eindeutig diese Schuldenbremse und dieses Herangehen unterstrichen, denn es gibt keine Alternative hin zu konsolidierten Haushalten in der Bundesrepublik Deutschland. Das sage ich im Hinblick auf die Stabilität des Euro. Herr Huster, in allen Ihren Reden blenden Sie eines aus und das ist die Zinslast. Wenn Sie von Krediten und der Möglichkeit von Kreditaufnahme reden, dann ist das sehr schön, aber wir allein im Haushalt haben ca. 700 Mio. € Zinslast und diese Zinslast schnürt immer mehr. Das ist die sogenannte Schuldenfalle, das sind die Ausgaben, die wir jährlich nicht tätigen können. Dass wir in diesen beiden letzten Jahren keine zusätzlichen Schulden aufgenommen haben, bringt z.B. zum Ausdruck, dass wir 60 Mio. weniger Zinsen ausgeben. Hätten wir noch diese Schulden aufgenommen, so wie Sie es uns vorgeschlagen haben in vielen Ihrer Haushaltsanträge, hätten wir eine Zinslast, die viel höher ist und die uns dann die Luft zum Atmen nimmt. Diesen Teil, die Zinslast, blenden Sie immer wieder aus, aber die Zinslast ist auch die Berechnungsgrundlage gewesen für die Konsolidierungshilfen. Deswegen sind diese fünf Bundesländer zu den finanzschwachen Ländern gezählt worden. Es ist also nicht nur der Blick auf den jetzigen Haushalt, sondern auch die Zinslast von Ländern und Kommunen und deswegen ist Sachsen-Anhalt mit unter diesen Ländern, die hier Konsolidierungshilfen bekommen, weil sie in der Zinslast höher liegen als Thüringen und die übrigen neuen Länder.
Ich bitte die SPD, wir haben versucht, auch mit Mecklenburg-Vorpommern zu erreichen, dass wir ein Nullsummenspiel für die neuen Länder bekommen, dass die neuen Länder nicht einzahlen brauchen in den Konsolidierungsfonds oder dass der Ausgleich innerhalb der Umsatzsteuer so geschieht. Aber nun gibt es neue Länder wie Sachsen-Anhalt, die auch Nehmer sind; Herr Kollege Bullerjahn hat nun schlecht auf diese zusätzlichen Mittel verzichten können. Also bitte wenden Sie sich an Herrn Bullerjahn oder an Ihren Kollegen Herrn Speer in Brandenburg, der dem auch nicht mit zugestimmt hat. Es ist ein Kompromiss und stellen Sie nicht die Forderungen hier der Thüringer Landesregierung, die mit darum gestritten hat. Herr Haußner kennt das und war bei den Verhandlungen mit dabei. Da haben sich die Vertretungen aus Sachsen-Anhalt und aus Brandenburg sehr zurückgehalten, die dortigen SPD-Finanz
minister.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Föderalismuskommission I hatte die Entflechtung zur Grundlage, die Föderalismuskommission II vor allen Dingen die neuen Bund-Länder-Finanzbeziehungen. Nun ist auch eine neue Ausgestaltung des Grundgesetzes, vor allen Dingen des Artikel 104, sehr, sehr lange diskutiert worden. Das sind die sogenannten Ausnahmesituationen, wann Länder Finanzbeziehungen oder Finanzunterstützung bekommen können vom Bund. Bisher war es so, dass der Bund dort, wo er keine Gesetzgebungskompetenz hat - das hat vor allen Dingen die Föderalismuskommission I festgelegt - auch keine direkten Finanzbeziehungen zu den Ländern haben kann und keine direkt zu den Kommunen. Wir merken beim Konjunkturpaket II, dass diese Regelung revisionsbedürftig war und deswegen ist der Grundgesetzartikel 104 jetzt verändert worden und ist in der Gesetzgebungsphase.
Uns war wichtig, dass die aktuelle Situation, die aktuelle finanzielle Krise unter diesen 104 mit zu subsumieren ist. Das ist möglich. Das war uns sehr wichtig in der Diskussion.
Neben den Finanzbeziehungen war natürlich auch Inhalt der Föderalismuskommission die Beziehungen im Bereich der Kommunikation mit dem Bund. Hier gab es eine Arbeitsgruppe, die sich mit der Informationstechnik, mit der engeren Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern verständigt hat. Aber wir sind den Weg des Bundes nicht mitgegangen, dass der Bund ausschließlich nur die Gesetzgebungskompetenz hat, sondern der Bund hat sich hier schon mit den einzelnen Bundesländern abzustimmen.
Weiter sind Leistungsvergleiche in der öffentlichen Verwaltung ein Punkt gewesen, der in der Föderalismuskommission festgelegt worden ist, und das nationale Krebsregister, genauso wie die Abstufung von den fernverkehrsrelevanten Fernstraßen, dass hier der Bund auch auf die Länder zuzukommen hat.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass mit dem Beschluss zum Abschluss der Ergebnisse der Föderalismuskommission II ein klares Signal in die Politik, aber vor allen Dingen in die Finanzmärkte gegangen ist und in die Geldmarktstabilität, das eines der Ankerländer des Euro - neben Frankreich ist ja Deutschland das Ankerland des Euro - zeigt, dass es eine stabile Währung, eine solide Haushaltspolitik augenmerklich auch in schwierigen Zeiten hat. Genau das tun wir. Sie haben vom sogenannten Stabilisierungsrat gesprochen, Herr Huster. Ich halte das für richtig, dass der Finanzplanungsrat oder Stabilisierungsrat hier sich berichten lässt über die Sanierungsmaßnahmen der einzelnen Län
der und die Konsolidierung der einzelnen Länder. Wenn die Solidarität der Länder und des Bundes für einzelne Länder da ist - das sind dann die fünf - haben diese Länder darüber zu berichten, wie sie diese Mittel einsetzen und wie sie dafür sorgen, dass ihre Haushalte konsolidiert sind. Wir als junge Länder mussten das die ganzen Jahre und tun dies auch in unseren Fortschrittsberichten, also sollten die Länder, die jetzt über die Konsolidierungsmittel ihre Haushalte entlastet bekommen, auch darüber Bericht erstatten und das die einzelnen Maßnahmen im Stabilisierungsrat öffentlich gemacht werden.
Wir haben in der Legislatur schmerzliche Einschnitte vornehmen müssen, wir haben Konsolidierung vornehmen müssen am Anfang der Legislatur und die Länder, die vom Bund und von uns finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt bekommen haben, haben dies auch. Ich habe sehr unrühmlich - ich hatte ja die Gelegenheit in den letzten Beratungen der Föderalismuskommission mit dabei zu sein - erlebt, wie der Regierende Bürgermeister von Berlin aufgetreten ist, der ja auch Mittel von diesem Konsolidierungsfonds bekommt. Ich habe erlebt - Herr Huster, wenn Sie uns Informationspflicht vorwerfen - wie Ihr Spitzenkandidat dort aufgetreten ist. Er war bei vielen entscheidenden Sitzungen bis zum Ende, wenn es richtig hart auf hart geht, nicht mehr mit dabei. Er stand dann vor der Fernsehkamera, hat ein Statement abgegeben und denjenigen, die verhandelt haben, hat er sich nicht mehr mit angeschlossen. Wenn Sie Informationen haben wollen, dann fragen Sie und lesen Sie in den Protokollen nach, wie sich Ihre Verhandlungsvertreter in der Föderalismuskommission zu den Fragen gestellt haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hoffe, dass die Ergebnisse jetzt im Gesetzgebungsverfahren noch vor der Sommerpause verabschiedet werden können, dass wir am Ende der Legislatur des Bundestags und unseres Landtags mit der Föderalismuskommission klare Signale setzen zur Stabilität unserer Haushalte, zur Konsolidierung unserer Haushalte und zur Stabilität unserer Währung. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Tarifparteien haben sich am 1. März dieses Jahres auf eine Bezügeerhöhung der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder geeinigt. Das Kabinett hat darauf sofort reagiert und bereits am 2. März 2009 vereinbart, den Tarifabschluss inhalts- und zeitgleich auf die Thüringer Beamten und Richter zu übertragen. In einer Pressemitteilung des Finanzministeriums wurde ebenfalls Anfang März diese Entscheidung bekannt gegeben.
Das Finanzministerium hat unverzüglich mit der Erarbeitung des Gesetzentwurfs begonnen. Nach den Kabinettsdurchgängen und der Abstimmung mit den Verbänden liegt Ihnen der Gesetzentwurf nunmehr vor. Er besteht aus sechs, mit der Inkrafttretensregelung sieben Artikeln.
Artikel 1 ist das eigentliche Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz. Hier wird in § 1 festgelegt, unter welchen Voraussetzungen aktive Beamte die Einmalzahlung von 40 € erhalten. Die Versorgungsempfänger werden 20 € als Einheitsbetrag erhalten. Man hat sich für diesen Einheitsbetrag entschieden, um nicht umfangreiche Anteilssätze für das Ruhegehalt zu errechnen, die auch bei kleinen Beträgen notwendig gewesen wären.
In § 2 wird die eigentliche Besoldungserhöhung geregelt. Wie im Tarifbereich wird das Grundgehalt vorerst um einen Sockelbetrag von 40 € erhöht. Weiterhin regelt § 2, dass das Grundgehalt, der Familienzuschlag, die Amtszulagen sowie die allgemeinen Stellenzulagen zum 1. März dieses Jahres, also rückwirkend, um 3 Prozent und zum 1. März 2010 um weitere 1,2 Prozent erhöht werden.
§ 3 regelt die Erhöhung weiterer Dienstbezüge, z.B. die Leistungsbezüge der Professoren. Die Vorschrift stellt weiterhin klar, dass die Bezügeerhöhungen auch für die Versorgungsempfänger gelten.
In den Artikeln 2 und 3 vollziehen wir im Besoldungsgesetz die Besoldungstabellen, die werden ausgetauscht und angepasst per 1. März 2009 und per 1. März 2010. Ab dem 1. März 2010 geltende Tabellen enthalten keine abgesenkten Bezüge mehr, weil die Angleichung der Beamten ab der Besoldungsgruppe A 10 und der Richter auf 100 Prozent - also, es fällt der sogenannte Osttarif oder die Ostbesoldung weg.
In den Artikeln 2 und 4 enthält der Gesetzentwurf außerdem Klarstellungen zum Thüringer Besoldungsgesetz und zum Thüringer Besoldungsüberleitungsgesetz.
In Artikel 5 der Änderung des Thüringer Gesetzes über ergänzende Bestimmungen zur Beamtenversorgung passen wir die Hinzuverdienstgrenze bei vorübergehenden Erhöhungen des Ruhegehalts an. Diese Enthöhungen enthalten überwiegend unsere Polizisten zwischen dem Ruhestand mit dem 60. und den Rentenbezügen zum 65. Lebensjahr. Die Hinzuverdienstgrenze wird auf 400 € angehoben wie bei den Renten. Auch der Bund hat für seine Pensionäre die Hinzuverdienstgrenze in dieser Größenordnung angehoben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, Artikel 6 wurde zusätzlich zur eigentlichen Besoldungserhöhung in das Gesetz aufgenommen. Durch die Änderung des Verwaltungsfachhochschulgesetzes soll der Verwaltungsfachhochschule im Zuge des Bologna-Prozesses die Möglichkeit gegeben werden, auch den akademischen Grad eines Bachelors zu verleihen. Der Gesetzentwurf hat den Verbänden vorgelegen. Der DBD und der Richterbund haben positiv Stellung genommen. Einige Verbände wie ver.di und der DGB haben keine Stellungnahme abgegeben. Sie haben der Formulierung, die wir im Antwortschreiben formuliert hatten, dass Zustimmung vorhanden ist, wenn Fristverlauf vorsieht, wohl dem entsprochen. Ich finde es etwas traurig, dass gerade bei dieser Tariferhöhung ver.di nicht Stellung genommen hat.
Ich bin mir sicher, dass wir mit dem Gesetzentwurf dem gesetzlichen Auftrag in § 14 Thüringer Besoldungsgesetz und § 70 Beamtenversorgungsgesetz, die Dienst- und Versorgungsbezüge entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse anzupassen, in vorbildlicher Weise nachkommen. Ich muss nicht betonen, in welcher finanziellen und wirtschaftlichen Situation die Weltwirtschaft steckt und auch die Ankündigungen zur Steuerschätzung stehen vor uns. Ich möchte einmal darstellen, wie sich das ganz konkret bei einem Beamten der Besoldungsgruppe A 12 auswirkt. So hat ein Beamter der Besoldungsgruppe A 12 in der Endstufe mit abgesenktem Gehalt, also ein
sogenannter bisher noch Ost-Beamter, Bezüge Ende 2007, ein Grundgehalt einschließlich der Sonderzahlungen in Höhe von 3.306 € erhalten. Am 1. März 2010 wird er voraussichtlich 3.876 € bekommen, also 570 € mehr zwischen diesen beiden Jahren. Ich glaube, darüber kann sich niemand beschweren. Ich denke auch, dass diese Besoldungserhöhung, die für den Besoldungsbereich in den beiden Jahren 116 Mio. € Mehrbelastung für den Landeshaushalt ausmacht, ein Kraftakt für die Landeshaushalte 2009, 2010 und folgende sein wird. Hinzu kommen die zusätzlichen Zahlungen im Bereich der Tariferhöhungen, aber auch dazu stehen wir. Ich möchte Sie bitten, den Gesetzentwurf zügig im Ausschuss zu beraten, so dass wir so schnell wie möglich dann auch den Gesetzentwurf in den Abrechnungen geltend machen können. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Rufe nach der Vermögenssteuer sind in der SPD ungefähr so alt wie das einschlägige Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 22. Juni 1995. Der letzte Versuch stammt vom Jahr 2002, als die damaligen Ministerpräsidenten aus Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen, wie Sigmar Gabriel und Peer Steinbrück, beides damals SPD-Länder, 8 bis 9 Mrd. € erheben wollten. Damals machte sich der SPD-Ministerpräsident Kurt Beck intensiv bekannt als Gegner dieser Vermögenssteuerpläne. Er favorisierte die Abgeltungssteuer. Auch die beiden Urheber, Gabriel und Steinbrück, verzichteten dann zugunsten der Abgeltungssteuer auf die Einführung der Vermögenssteuer.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, deswegen wundert es mich schon, dass die SPD-Länder zum damaligen Zeitpunkt ihren Antrag im Bundesrat zurückgezogen haben und sie jetzt, nach Einführung der Abgeltungssteuer und nach der Reform der Erbschafts- und Schenkungssteuer und ebenfalls nach der Erhöhung der Grunderwerbssteuer - die damals die Gegenfinanzierung war - von 2 auf 3,5 Prozent, die CDU-regierten Bundesländer auffordern, diese Vermögenssteuer wieder einzuführen. Das verstehe ich nicht ganz von der Chronologie.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schaut man sich diese Gegenfinanzierung an, Grunderwerbssteuer 1,5 nach oben und Vermögenssteuer, Sie haben selbst gesagt, ca. 40 bis 50 Mio. €, je nachdem, was man erhebt, auch wenn man das betriebliche Vermögen herausrechnet, das muss man ja bedenken, auch nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögenssteuer, kommen wir dazu, dass wir eventuelle potenzielle Mehreinnahmen bei der Vermögenssteuer von ca. 40 bis 50 Mio. € hätten. Wenn wir aber dann auf die Gegenfinanzierung, die wir schon mal bekommen ha
ben, von 1,5 Prozent Grunderwerbssteuer verzichten müssten, von der bekommen wir nämlich im Länderfinanzausgleich und eigenes Einkommen 66 Mio. €. Deswegen meine Frage an die SPD: Was wollen Sie denn? Ich glaube, es ist richtig, Abgeltungssteuer, die wir jetzt haben, wir haben die Erhöhung der Grunderwerbssteuer, wir haben die Reichensteuer, die 3 Prozent von 42 auf 45 Prozent des Spitzensteuersatzes. Deswegen Vermögensteuer, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Wollen Sie die Rücknahme der Grunderwerbssteuer oder wollen Sie es einfach als Ertragssteuer noch obendrauf? Wenn Sie es als Ertragssteuer, als Substanzsteuer obendrauf wollen, dann machen Sie natürlich alles, was Investoren betrifft, eine große Verunsicherung geltend. Denn gerade diejenigen, die wir jetzt brauchen, private Investoren, die ihre Substanz an Vermögen haben und es auch einsetzen sollen, deswegen degressive Abschreibung und deswegen diese ganzen Gesetzesänderungen im Konjunkturpaket I und II, die verunsichern Sie. Wir brauchen jetzt private Investoren. Es ist richtig, was der G 20-Gipfel jetzt in London verabschiedet hat. Das sind nämlich die richtigen Folgen und die richtigen Lehren aus der Finanzmarktkrise: Austrocknen der Steueroasen, ich nenne nur schwarze Liste, graue Liste, weiße Liste, die Besteuerung aller, also keine Steuerflucht mehr in solche Steueroasen, denn das bringt auch Steueraufkommen in Deutschland, die Kontrolle des Finanzsystems. Und weil Sie auch gleichzeitig in Ihrem Wahlprogramm die Börsenumsatzsteuer fordern: Ja, es gibt in England Börsenumsatzsteuer, es gibt in Amerika Börsenumsatzsteuer, die hat aber diese Auswüchse an den Börsen und am Finanzmarkt nicht verhindert. Es ist also nicht das geeignete Mittel, sondern Transparenz, Kontrolle, Regulierung international, Stärkung des IWF, Austrocknung der Steueroasen - das sind die richtigen Mittel und Wettbewerbsfähigkeit bei den privaten Investoren. Deswegen werden wir Ihren Antrag ablehnen, weil er zum einen steuersystematisch nicht richtig ist und zum anderen die ganze Genese auch in Ihrer eigenen Antragstellung, in Ihrer eigenen Partei nicht mehr nachvollziehen lässt. Vielen Dank.
Ja.
Das haben wir schon immer.
Bitte.
Das hat aber nichts damit zu tun, dass wir Ihre Anträge, wie sie formuliert sind, ablehnen, weil es darum geht, international Steueroasen auszutrocknen, da unterstützen wir die Kanzlerin gemeinsam mit dem Finanzminister Steinbrück, aber nicht Ihre Anträge hier im Landtag.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, der Thüringer Landtag hat in seiner Entschließung vom 14. Dezember 2007 die Landesregierung gebeten, Vorschläge für die grundsätzliche Eindämmung der Neuverschuldung in Thüringen in die Verfassung vorzulegen. Mit der Entschließung wurde das Ziel formuliert, dass eine kurzfristige Neuverschuldung nur in Notlagen und besonderen Ausnahmesituationen möglich sein soll und dann auch in einem fest definierten Zeitraum eine Tilgung dieser Neuverschuldung realisiert werden
muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Landtagsentschließung fiel in eine Zeit, in der auf Bundesebene die erste Reform der föderalen Beziehungen bereits abgeschlossen war und die zweite Reform und dieser Reformschritt in Vorbereitung standen. Bereits im November 2005 hatten sich die Koalitionsfraktionen aus CDU/CSU und SPD darauf verständigt, die Bund-Länder-Finanzbeziehungen den veränderten Rahmenbedingungen in der Weltwirtschaft und die Weltfinanzbeziehungen innerhalb und außerhalb Deutschlands anzupassen. Am 15. Dezember 2006 wurde eine gemeinsame Kommission von Bundestag und Bundesrat mit der Aufgabe betraut, Vorschläge für eine Modernisierung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen zu beraten. Bei der Abgrenzung der zu behandelnden Themen wurde schnell klar, dass die Bewältigung von Haushaltskrisen und die Begrenzung für Neuverschuldung das zentrale Problem waren. Von Anfang an war in der Diskussion der Kommission der feste Wille von vielen Seiten, vor allen Dingen von den Koalitionsfraktionen, sichtbar, die Bund-Länder-Beziehungen und diese Problematik der Neuverschuldung und der Überschuldung der Haushalte einer grundsätzlichen Lösung zuzuführen. Getragen von diesem Einigungswillen kam es am 5. März dieses Jahres nun zu konkreten Vorschlägen für die Neuformulierung des Grundgesetzes. Nach den notwendigen Änderungen und Ergänzungen in zustimmungspflichtigen Bundesgesetzen wurden diese vorgelegt.
Im Entwurf zu Artikel 109 des Grundgesetzes ist festgelegt, dass Bund und Länder ihre Haushalte grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen müssen. Abweichungen von diesem Grundsatz sind aber durch bundes- und landesgesetzliche Regelungen möglich. Dies gilt vor allen Dingen unter Berücksichtigung von konjunkturellen Entwicklungen. Ferner regelt Artikel 109, dass Naturkatastrophen und außergewöhnliche Notlagen eine Kreditaufnahme rechtfertigen können. Um die Schuldenaufnahme wirksam zu begrenzen, ist eine verbindliche Tilgungsregelung für die ausnahmsweise aufgenommenen Kredite vorgesehen.
In Artikel 115 des Grundgesetzes wird weiter künftig für den Bund geregelt, dass er eine Kreditverschuldung für strukturelle Schulden in Höhe von 0,35 Prozent des nominalen Bruttoinlandsprodukts erhalten kann. Die Länder haben diese strukturellen Verschuldungsmöglichkeiten nicht. Diese Neuregelungen gelten für den Bund spätestens ab dem Jahr 2016 und für die Länder spätestens ab dem Jahr 2020.
Wir als Land haben die Absicht, diese geplante Grundgesetzänderung für uns vorzuziehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landesregierung legt Ihnen heute einen Vorschlag für das Fünfte Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen vor. Es sieht ein grundsätzliches Neuverschuldungsverbot mit klar definierten Ausnahmen vor. Für diese engen Ausnahmen wird das Neuverschuldungsverbot ergänzt um ein entsprechendes Tilgungsgebot. Die Verbindung des grundsätzlichen Neuverschuldungsverbots mit dem Tilgungsgebot garantiert, dass der Zuwachs von Verschuldung wirksam begrenzt wird. Künftig wird im öffentlichen Haushalt im Zusammenhang mit der Verschuldung nicht mehr unterschieden werden, ob wir konsumtive oder investive Ausgaben haben. Der Investitionsbegriff war nicht geeignet - das haben wir über die Jahre hinweg gemerkt - die Schuldenaufnahme wirksam zu begrenzen, er wird daher abgelöst. Die Art der Ausgabe kann künftig nicht mehr die Verschuldung rechtfertigen. Es kommt darauf an, wenn Verschuldung getätigt wird, dies zeitnah zurückzuzahlen und sie zu begrenzen auf eng umrissene Ausnahmefälle. Im Übrigen gilt der alte Grundsatz und die Volksweisheit „Spare in der Zeit, dann hast du in der Not“.
Die Ausgaben sollen nicht im Aufschwung anwachsen und im Abschwung sinken. Vielmehr wird eine stabilisierende antizyklische Fiskalpolitik verlangt. Eine zurückgehende Konjunktur soll durch die Möglichkeit der Kreditaufnahme gemildert werden, aber andererseits soll in konjunkturellen Hochphasen Vorsorge für die Zukunft getroffen werden mit Rücklagen oder mit Schuldentilgung. Mit unserem Vorschlag wird sowohl der Entschließung dieses Hohen Hauses vom 14. Dezember 2007 als auch der geplanten Neuregelung des Grundgesetzes Rechnung getragen. Wir machen also von der Neuregelung im Grundgesetz nicht in einem Übergangszeitraum Gebrauch, sondern wir machen jetzt davon Gebrauch. Im Übrigen hat der Rechnungshof in seinen Äußerungen erst vor Kurzem dieses als richtiges Signal zur richtigen Zeit genannt.
Zu den einzelnen Punkten unseres Vorschlags: Artikel 98 Abs. 2 der Thüringer Verfassung bindet bisher bei Haushaltsaufstellung die Aufnahme neuer Schulden an die veranschlagten Investitionsausgaben. Ausnahmen hiervon sind die Überwindung und Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. Die Landesregierung schlägt nun vor, den Haushaltsplan ohne neue Kredite auszugleichen. Ausnahmen hiervon sind nur zulässig zur Berücksichtigung von konjunkturellen Schwankungen gemessen als Abweichung gegenüber einem mehrjährigen Vergleichszeitraum und des Weiteren zum Ausgleich eines außerordentlichen Finanzbedarfs aufgrund von Naturkatastrophen oder außergewöhnlichen Notlagen. Die aufgrund der zulässigen Ausnahmen aufgenommenen Kredite sind innerhalb eines bestimmten Zeitraums vollständig zu tilgen. Eine strukturelle Verschul
dung ist nicht mehr vorgesehen. Es ergeben sich dadurch Änderungen in weiteren Absätzen von Artikel 98 sowie in Artikel 100 Abs. 2 der Thüringer Verfassung.
Zur Änderung der Landeshaushaltsordnung: Mit der Änderung unserer Verfassung müssen auch zentrale Bestimmungen der Landeshaushaltsordnung angepasst werden. Wir legen daher gleichzeitig den Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung der Thüringer Landeshaushaltsordnung vor. Mit dem vorgelegten Änderungsantrag zur Thüringer Landeshaushaltsordnung setzen wir die geplante Verfassungsänderung einfachgesetzlich um. Erforderlich ist eine entsprechende Anpassung des § 18 und eine redaktionelle Änderung der §§ 25 und 62. § 18 wiederholt den Leitgedanken der geplanten Verfassungsänderung, konkretisiert aber die Ausnahmetatbestände. Die Berücksichtigung konjunktureller Veränderungen orientiert sich an der Entwicklung der Einnahmen, der Steuern und des Länderfinanzausgleichs von drei Jahren. Die Gründe für die zulässige Kreditaufnahme für die Mehrausgaben aufgrund von Naturkatastrophen und außergewöhnlichen Notsituationen sind künftig in den Haushaltsgesetzen ausführlich darzustellen. § 18 soll ferner bestimmen, dass für die zulässige Kreditaufnahme ein verbindlicher Tilgungsplan vorgelegt wird. Danach sind die neuen Kreditmarktschulden grundsätzlich innerhalb von fünf Jahren zu tilgen. Eine jährliche Berichtspflicht der Landesregierung zur Höhe der Tilgungsleistung sowie über die Maßnahmen zur Einhaltung des Tilgungsplans dient der Information des Parlaments und der Öffentlichkeit. Die geplante Änderung soll erstmals für das Jahr 2011 in Anwendung gebracht werden. Wir befinden uns derzeit schon in der administrativen Aufstellung für den kommenden Haushalt. Der soll ebenfalls ohne neue Schulden aufgestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, Neuverschuldung und Konjunkturkrise - wie passt das zusammen? Die Landesregierung legt Ihnen einen Gesetzentwurf für das grundsätzliche Verbot der Nettoneuverschuldung in der Zeit einer globalen Wirtschaftskrise vor. Neuverschuldungsverbot und Konjunkturkrise schließen sich nicht gegenseitig aus. Der Vorschlag der Landesregierung ist nicht ein absolutes Neuverschuldungsverbot. Dies wäre in der Tat nicht zu realisieren. Wir müssen bei einem Grundsatz einer wirkungsvollen Begrenzung der Neuverschuldung gleichzeitig dafür sorgen, dass der Haushalt in konjunkturellen Schwankungen, in Tiefstphasen flexibel bleibt und sozusagen mitatmen kann. Für die Thüringer Landesregierung ist es entscheidend, dass trotz Neuverschuldungsverbot die Gestaltungsfähigkeit einer aktiven Finanzpolitik bleibt. Wer ausnahmslos die Aufnahme neuer Schulden verbietet, treibt die öffentlichen Haushalte in ein prozyklisches Verhalten. Im Aufschwung werden dann Ausgaben erhöht und
im Abschwung verringert. Wir wollen aber ein antizyklisches Verhalten. Dieses prozyklische Verhalten führt eher zur Verstärkung der Krise. Wir wollen eine deutliche Begrenzung in der Neuverschuldung, die es aber erlaubt, in Krisenzeiten angemessen zu reagieren. Es kommt darauf an, eine konjunkturelle Schwächephase durch stabile öffentliche Ausgaben abzumildern und eine Hochkonjunkturphase nicht mit zusätzlichen Ausgaben zu belasten - denn man hat es ja, man kann es ja ausgeben - und diese noch anzuhalten, sondern Vorsorge für wieder konjunkturelle Abschwächung zu treffen.
Die gegenwärtige Wirtschafts- und Finanzkrise beispielsweise wäre nach der vorgeschlagenen Neuregelung ein solcher Ausnahmetatbestand, der eine Neuverschuldung zuließe - siehe auch beim Bund. Wir müssten in vergleichbaren Fällen in der Zukunft diese aufgenommenen Kredite, die wir Gott sei Dank zur Kofinanzierung von Konjunkturpaket, von Pendlerpauschale, von Tariferhöhungen nicht benötigen in diesem Jahr, dann durch einen verbindlichen Tilgungsplan einhalten und zurückzahlen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis der Föderalismuskommission II wurden bundesweit die Weichen gestellt, die Neuverschuldung nachhaltig zu begrenzen. Die neuen Regelungen fanden einen breiten Konsens und werden vom IWF, von der Weltbank, von der OECD bestätigt als die Maßnahmen, die für öffentliche Haushalte und für ein Staatswesen die richtige Antwort sind für Währungsstabilität und Solidität. Unser Vorschlag setzt das Ergebnis der Föderalismuskommission eher um. Wir wollen früher ein deutliches Zeichen setzen für eine Schuldenbegrenzung in öffentlichen Haushalten in Thüringen.
Wir wissen, dass wir eine Schuldenlast von 15,7 Mrd. €, sprich 6.900 € pro Einwohner, in diesem Land haben. Das Land muss dafür jährlich 687 Mio. € an Zinsen zahlen. Jeder von Ihnen hätte gute Vorschläge, wie wir diese 687 Mio. € für andere Maßnahmen einsetzen könnten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, warum haben wir diese Schulden aufgenommen? Wir waren interessiert, in den letzten 19 Jahren einen schnellen Ausbau der Infrastruktur, einen schnellen Ausbau unserer Bildungsinfrastruktur, unserer Unternehmen zu fördern. Für Hochschulen, Schulen, Forschungseinrichtungen, Straßen, für Krankenhäuser, für Kindereinrichtungen, für Schulen, für Kunst und Kultur, für die Verbesserung der Qualität des Trinkwassers, für die Entlastung unserer verseuchten Böden wurde mehr - als von Bund, EU und eigenem Steueraufkommen möglich gemacht - Geld eingesetzt, nämlich mit Schulden. Aber all das hat eine Grenze. Wie schwie
rig es ist, diese Schulden entsprechend zurückzuzahlen und in Haushalten zu agieren, die in Notlage sind, zeigen die Länder Bremen, Schleswig-Holstein, Berlin, aber auch Sachsen-Anhalt, das jetzt mit am Konsolidierungsfonds hängt. Es ist richtig, in konjunkturstarken Jahren vorzusorgen und das eigene Steuereinkommen zu steigern für konjunkturschwache Jahre. Es ist genauso richtig mit Blick auf kommende Generationen, den Schuldenberg nicht anwachsen zu lassen, und wenn wir Schulden aufnehmen, dann verbindlich zu regeln, dass wir sie in fünf Jahren tilgen und wie hoch sie überhaupt sein dürfen. Wir gehen aus von den Steuereinnahmen und dem Länderfinanzausgleich der drei vorangegangenen Jahre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sicherlich kann man über das Vorziehen diskutieren, ich aber sage, wir haben es 2007, wir haben es 2008 erreicht, in diesem Land ohne neue Schulden auszukommen, und das bei gleichzeitiger Steigerung der Produktivität und Senkung der Arbeitslosigkeit. Ich glaube, das sind die richtigen Zeichen: Senkung der Neuverschuldung, Ausschließen der Neuverschuldung, Reduzierung, Vorsorge zu treffen für künftige Generationen und Vorsorge für konjunkturschwache Jahre. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Pidde, die sinnvollen Regelungen sind Regelungen, auf die sich die FöKo II verständigt hat. Keine anderen haben wir vorgelegt für die Änderung der Verfassung genauso wie für die Änderung der Landeshaushaltsordnung. Die sind mit großer Mehrheit - ja, alle Mitglieder der SPD seitens der Bundestagsfraktion haben in der FöKo II zugestimmt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat sich enthalten aufgrund der Konsolidierungsmaßnahmen,
weil sie nicht beteiligt werden wollen an den Konsolidierungen. Wir sagen, wir ziehen diese Regelungen vor ab 2011 und nicht ab 2020, weil wir es erreicht haben,
dass wir seit 2007 einen ausgeglichenen Haushalt haben und in den Jahren 2008 und jetzt 2009 Rücklagen bilden konnten.
Jetzt will ich Ihnen mal etwas sagen, was die Ausgaben betrifft, Steuermehreinnahmen. Wo kamen wir denn her mit den Steuermindereinnahmen? Mike Mohring hat das sehr deutlich formuliert. Die Steuermindereinnahmen sind einerseits durch eine Konjunkturkrise gewesen am Anfang des Jahrtausends, 2001, 2002, 2003 und 2004, aber sie waren auch - 50 Mrd. - durch eine verkorkste Unternehmenssteuerreform verursacht. Erinnern Sie sich noch an Bundesfinanzminister Eichel?
50 Mrd., die nicht in die Steuerkassen flossen, sondern Ausfälle waren und die jetzt durch einige Reparaturen durch die Große Koalition wieder zurückgeführt wurden.
Sie sagen: Warum jetzt, warum eben im Anschein und im Augenblick der größten Wirtschafts- und Finanzkrise in der Nachkriegsgeschichte? Weil Kredite die Ursache dieser Finanzkrise waren. Was ist denn die Ursache? In Amerika die Politik des billigen Gel
des, jeder bekommt Kredit so viel er will, der Staat genauso wie der Privatbürger. Jeder bekommt zehn Kreditkarten, wenn die eine nicht reicht, hole ich mir die andere. Eine negative Sparquote von minus 0,5 Prozent, bis zu minus 0,5 Prozent. Das waren doch die Ursachen. Ist es da nicht richtig, die richtigen Schlussfolgerungen zu ziehen, wenn wir es jetzt können in Thüringen? Wann, wenn nicht jetzt?
Sollen wir die zurückgehenden SoBEZ-Leistungen mit Schulden gegenfinanzieren? Ist das Ihr Plan, bis zum Jahr 2020 1,5 Mrd. Schulden anhäufen? Weil Sie sagen „Ausgaben“: Wir haben die Ausgaben in den letzten Jahren reduziert - ja, mit schmerzlichen Prozessen. Ich habe Sie erlebt, Herr Matschie oder Herr Dr. Pidde, bei den Beamten und Angestellten, wie Sie gegen unsere Maßnahmen, gegen unsere Behördenstrukturreform hier oben mitgewettert haben.
Die spart ein. Dann lesen Sie bitte die Antwort auf Kleine Anfragen und lesen Sie die Unterlagen des Haushalts- und Finanzausschusses, allein in diesem Jahr über 54 Mio. €.
Eindeutig. Das gefällt Ihnen nicht, Herr Matschie, das ist schon klar. Sie tragen diese 200 Mio. € wie eine Monstranz vor sich her. Aber schauen Sie doch einmal tiefer ins Seitz-Gutachten. Warum machen Sie sich denn die Aussagen von Herrn Seitz nicht zu eigen, die Reduzierung der Personalkosten? Nein, die machen Sie sich nicht zu eigen. Aber wir haben es mit freiwilligen Maßnahmen durchgesetzt, dass wir über 8.000 Stellen Ausgabenabbaupfad haben und über 3.900 Stellen schon abgebaut haben. Das ist das Geld, woraus wir Rücklagen bilden können und jetzt die Konjunkturpakete kofinanzieren.
Schön, dass Sie sich um mein Aussehen kümmern, Herr Höhn.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, das werden noch schwere Jahre. Wir wissen alle nicht, wie schwer die Konjunkturkrise, wie schwer die Finanzkrise uns trifft. Wir haben es ja im Prinzip mit drei Krisen zu tun, einerseits die Finanzkrise, andererseits der normale konjunkturelle Abschwung, wo die
Wirtschaft selbst sagt, damit wäre sie in normalen Jahren weltwirtschaftlich fertig geworden, und eine Überproduktion, eine Strukturkrise vor allen Dingen in der Automobilindustrie. Es ist wichtig, dass wir jetzt gegensteuern mit Maßnahmen, die unmittelbar auch Binnennachfrage ankurbeln.
Aber, Herr Huster, wenn Sie meinen, Protektionismus, Abschottung wäre die Antwort, dann liegen Sie vollkommen falsch. Gott sei Dank haben die EUStaaten und auch die Gespräche mit der amerikanischen Regierung dem eine Absage erteilt. Jeder dritte bis vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Wo ständen wir denn, wie würde sich denn dieses Ankurbeln der Binnennachfrage auswirken? Schauen Sie doch einfach einmal nach Ungarn, wo die Linken zurzeit seit 2002 Verantwortung haben.
Schauen Sie doch einfach mal hin. Durch große Transferleistungen, durch Ankurbelung, damit scheinbaren Nachfragegewinn - was ist denn das Ergebnis? Ungarn musste den Antrag beim Internationalen Währungsfonds stellen. Glauben Sie denn, dass erhöhte Transferleistungen, dass höhere Steuern sich nicht auf den Preis der Produkte auswirken? Glauben Sie das, dass nicht Inflationsgefahr davon die Folge ist und dass die Möglichkeit, die Produkte und Leistungen in der globalen Welt zu verkaufen, überhaupt noch gegeben ist? Ich weiß, in Ihren europäischen Thesen zur Europawahl präferiert ja DIE LINKE so etwas wie Protektionismus.
Deswegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, zu sagen, nur die Binnennachenfrage würde es regeln, wir sind weiterhin Exportland und werden es auch bleiben. Das war die erfolgreichste Geschichte der Bundesrepublik Deutschland überhaupt, moderne Dienstleistungen und Produkte zu erstellen, die weltweit nachgefragt werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, dass wir mit diesem Neuverschuldungsverbot, aber auch mit der Möglichkeit, in Notlagen und bei Naturkatastrophen Schulden aufzunehmen, die wir aber dann innerhalb von fünf Jahren mit einem festen Tilgungsplan wieder zurückzuzahlen haben, wieder auszugleichen haben im Landeshaushalt, einen entscheidenden Schritt machen weiter für solide Finanzen in der Zukunft. Denn das, was wir jetzt erreicht haben, ist der Teil, der immer eintreten soll eigentlich, ausgeglichene Haushalte. Man kann nur das ausgeben, was man eingenommen hat. Alles andere ist ein
Kredit auf die Zukunft und ist eine Last für zukünftige Generationen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag haben wir im November des vergangenen Jahres den Mittelfristigen Finanzplan für die Jahre 2008 bis 2012 vorgelegt. Für einen Zeitraum von fünf Jahren sind hier Umfang und Umsetzung der Ausgaben und Einnahmen darzustellen. Der Finanzplan basiert jeweils auf der gültigen Rechtslage; aktuelle Entwicklungen sind, so sie bekannt sind, einzubeziehen.
Der Mittelfristige Finanzplan hat im Gegensatz zum Haushalt keinen Gesetzescharakter. Der Mittelfristige Finanzplan bildet vielmehr ein Programm für die Jahre 2009 bis 2012 ab. Er stellt unter den Annahmen und Bedingungen der künftigen Entwicklung das Mögliche und Notwendige dar. Der Mittelfristige Finanzplan ist eine Zeitpunktbetrachtung. Er berücksichtigt hier im vorliegenden Fall die aktuelle Rechtslage und Datenlage per 30. September 2008. Es können also die globalen Auswirkungen der Wirtschafts- und Finanzkrise noch nicht Berücksichtigung finden, darauf habe ich in meinem Vorwort verwiesen. Die Aussagen im Mittelfristigen Finanzplan sind vor allen Dingen konzentriert auf die Stichpunkte Konsolidierung, hier wird verwiesen auf die Jahre 2007 und 2008, den Einstieg in die Konsolidierung, nämlich ohne Schulden, und mit der Rücklagenbildung. Die Beispiele sind zu nennen, dass wir auch berücksichtigt haben, dass wir mit der Rücklage solche Steuer
mindereinnahmen ausgleichen können, wie sie prognostiziert wurden, im November ungefähr 73 Mio. €, die Rückzahlung der Pendlerpauschale mit 90 Mio. € für das Jahr 2009 und die Konjunkturprogramme der Bundesregierung, die Kofinanzierung des Landes. Wir können auf diese Rücklage zurückgreifen und haben gleichfalls einen Überschuss des Jahres 2008 in Höhe von 122 Mio. €, den wir auf das Jahr 2010 übertragen können.
Die Mittelfristige Finanzplanung macht konkrete Aussagen zur Investition. Herr Pidde, man kann ja den alten Investitionsbegriff weiter vorbeten und sagen, das ist das Maß aller Dinge - die Wissenschaft ist schon viel weiter. Nicht umsonst ist jetzt mit der Grundgesetzänderung geplant, diesen Investitionsbegriff nicht mehr zum Maß für die Kreditaufnahme zu machen. Entscheidend sind wachstumsrelevante Investitionen, nämlich Investitionen in Bildung, in Forschung, in zusätzliche Infrastruktur und da sind wir als Freistaat führend bei den neuen Ländern. Über 600 € pro Einwohner werden bei uns in wachstumsrelevante Bereiche investiert, eben wie sie vom Wirtschaftsforschungsinstitut Halle herausgefunden sind und mittlerweile auch in Brandenburg Anwendung finden. Gerade deswegen haben wir in der Mittelfristigen Finanzplanung die Zukunftsinitiative „Exzellentes Thüringen“ von 2008 bis 2011 verankert. Oder ebenfalls die nachhaltige Förderung einer fortschrittlichen, einer zukunftsträchtigen Klimapolitik, der Energieeinsparung. Diesem ist ein breites Kapitel in der Mittelfristigen Finanzplanung als Planung, als Programm gewidmet. Ich denke hier nur an die Förderung der Solarindustrie. Des Weiteren geht es darum, Wettbewerbsvorteile im Bereich der Standortbedingungen für den Arbeitsmarkt zu schaffen. Auch hier bilden wir die Entwicklungen der EU-Förderung, der GA-Förderung im Mittelfristigen Finanzplan ab. All das sind Programme, die eben nicht einen Tagescharakter haben, sondern in die nächsten fünf Jahre hineinweisen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Pidde sprach von der Personalquote, den höchsten Personalausgaben. Ich hatte den Eindruck, Herr Pidde, Sie hatten wohl im ersten Teil eine Rede von vor vier Jahren erwischt, so kam mir das vor. Sie reflektierten auf das Jahr 2004, Sie reflektierten auf die zu hohen Personalausgaben. Einen Tagesordnungspunkt vorher haben Sie, wie wir alle, zugestimmt zu den Tariferhöhungen und zu der Übernahme in den Beamtenbereich. Eigentlich hätten Sie das dann nicht tun sollen, wenn Sie die Personalausgaben beklagen. Dann frage ich Sie: Wie wollen Sie denn die Personalausgaben senken, Herr Pidde? Das Land hat hauptsächlich Personalkosten und Personalkörper im Bereich der Polizei, im Bereich der Lehrerschaft und im Bereich der Finanzen. Sie sind der Erste, der immer sagt, wir brauchen mehr Finanzbeamte,
weil Sie dann meinen, man könnte mehr Steuern eintreiben, unterstellen also den Thüringern, sie würden alle Steuern hinterziehen. Sie sind die Fraktion, die als Erstes fordert, noch mehr Polizisten und Sie sind die Fraktion, die trotz des guten Lehrer-Schüler-Verhältnisses, das ist das beste, das es in Deutschland gibt, eigentlich noch mehr fordern. Dann frage ich mich, wie wollen Sie denn die Personalkosten kürzen? Diese Quadratur des Kreises müssen Sie mir mal vormachen.
Dann zu den Pensionslasten: Herr Pidde, Sie müssen schon, wenn Sie über Pensionen reden, auch die letzten Entscheidungen des Kabinetts mit dem vorläufigen Haushaltsabschluss zur Kenntnis nehmen. Ja, die Pensionslasten werden steigen, Herr Kollege Wehner hat das dargestellt, aber wir haben vorgesorgt. Wir haben jetzt dem Pensionsfonds über 80 Mio. € aus den Mehreinnahmen des letzten Jahres zugeführt. Zurzeit werden ca. 30 Mio. € für den Pensionsfonds jährlich gebraucht. Das hat kein anderes Land. Kein anderes Land hat in der Höhe, nämlich 25 Prozent der Mehreinnahme, in den Pensionsfonds zugeführt. Sie haben uns vor vier Jahren oder noch vergangenes Jahr immer gepredigt, wir müssten dem Pensionsfonds zuführen. Wir sollten Kredite aufnehmen und dem Pensionsfonds zuführen. Da haben wir Ihnen immer die Rechnung aufgemacht, wie das mit den Soll- und mit den Habenzinsen ist. Scheinbar haben Sie es nie so richtig begriffen. Aber jetzt, wo wir Mehreinnahmen haben, führen wir dem Pensionsfonds zu und das ist richtig, aber das nehmen Sie nicht zur Kenntnis oder wollen es nicht zur Kenntnis nehmen. Und dann immer nur die Beamten als diejenigen zu schelten, die die Personalkosten oder die Pensionslasten nach oben treiben, Angestellte kosten genau dasselbe, zwar mit dem Laufenden, wir bezahlen ca. 110 Mio. € für die Rentenkassen unserer Angestellten. Das tun wir gern, aber es sind nicht nur die Beamten, Herr Pidde.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, die vorliegende Mittelfristige Finanzplanung für die nächsten fünf Jahre ist also eine Momentaufnahme aus dem vergangenen Jahr. Ich habe es bedauert, dass wir aufgrund der vielen Anträge der Opposition in den letzten Beratungen diese Mittelfristige Finanzplanung leider nicht eher beraten konnten. Wir werden aber im laufenden Jahr mit der Haushaltsaufstellung, so wie es die Landeshaushaltsordnung vorsieht, eine neue Mittelfristige Finanzplanung vorlegen auf der Basis der Mai-Steuerschätzung und das mit dem Haushaltsplan, so wie es vorgesehen ist, und nicht vorab, wie es die SPD fordert. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich werde versuchen, die Mittagspause nicht allzu sehr zu verzögern.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute eine sehr, sehr umfangreiche Debatte geführt über ein schwerwiegendes Thema: Die Finanzkrise, die Wirtschaftskrise, die Depression, aber auch die Hilfen von Bund, Land und Kommunen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Freistaats.
Lassen Sie mich beginnen mit der ersten Maßnahme von Bund und Land, der Stabilisierung des Finanzmarkts. Sie diente der Kreditversorgung von Industrie und Handel und sie diente vor allen Dingen dem Vertrauensgewinn bei den Sparerinnen und Sparern dieses Landes. Sie diente nicht dazu, Margen, Tantiemen von Vorstandsvorsitzenden, die nicht verantwortungsvoll gehandelt haben, zu stabilisieren. Das ist der große Unterschied. Herr Kuschel und auch Herr Hausold, Sie sprechen immer von dem Schirm über die Banken, das macht ja auch die Öffentlichkeit, aber dieser Schirm wurde vor allen Dingen für den Kreditmarkt und für die Sparerinnen und Sparer gespannt.
Das Zweite: Das erste Konjunkturpaket zielte vor allen Dingen auf die Betriebe, auf die Unternehmen, die Verbesserung der Abschreibung, die Absetzbarkeit von Handwerksrechnungen, die Aussetzung der Kfz-Steuer. Thüringen, den Freistaat, kostet dieses erste Konjunkturpaket 25 Mio. €. Dann jetzt das zweite Konjunkturpaket. Das zweite Konjunkturpaket hat einen immensen Investitionsumfang und soll die private Nachfrage, den Konsum stärken. Das verfügbare Einkommen der Steuer- und Beitragszahler soll steigen durch die Beitragsreduzierung der Krankenversicherung auf 14,9 Prozent, durch den einmaligen Kinderbonus, durch die Erhöhung des Grundfreibetrags bei der Einkommenssteuer in zwei Stufen um 340 €, die Steuerprogression wird geglättet und zusätzlich ab 2009 der Eingangssteuersatz von 15 auf 14 Prozent gesenkt. Herr Matschie, das sind Maßnahmen der Großen Koalition und nicht Maßnahmen von Herrn Steinmeier. Interessanterweise tritt auch Herr Steinbrück eher auf als Herr Steinmeier in Steuerfragen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Konjunkturpaket II hat steuerliche Auswirkungen auf den Freistaat in Höhe von 77,70 Mio. € je nach Veranschlagungsjahr 2009 und 2010. Ja, es wird auch Auswirkungen haben, Herr Kuschel, auf die Steuereinnahmen der Kommunen. Aber, Herr Kuschel, wir sind nicht mehr im alten System des Kommunalen Finanzausgleichs. Ich habe immer so den Eindruck, Sie sehen immer nur das alte System
- ja -, aber wir sind im neuen Kommunalen Finanzausgleich, der die angemessene Finanzausstattung der Kommunen garantiert; Mike Mohring hat darauf hingewiesen. Wenn es zu Steuermindereinnahmen bei den Kommunen kommt, muss das in der angemessenen Finanzausstattung berücksichtigt werden - das ist das neue System des Kommunalen Finanzausgleichs. Es ist keine Gemeinschaft mehr der Steuerverbundmasse in guten und in schlechten Zeiten - die Kommunen hatten ja geklagt -, vor allen Dingen in schlechten Zeiten, wo sie hätten mit beteiligt werden müssen an Steuermindereinnahmen, sondern es ist die angemessene Finanzausstattung, die wir als Land garantieren müssen. Deswegen kommen nochmals Leistungen auf das Land zu, wenn es zu Steuermindereinnahmen bei den Kommunen kommt.
Das Konjunkturpaket II mit seinen umfangreichen Investitionen soll vor allen Dingen zügig wirken, zielgerichtet, und wir wollen in Thüringen, dass wir es ohne Schulden schultern können, zügig, weil wir den Bürgerinnen und Bürgern, vor allen Dingen den kleinen und mittelständischen Unternehmen in Thüringen sagen wollen, es kommen zusätzliche Aufträge aus den Kommunen und aus dem Land und dem Bund auf sie zu. Sie brauchen ihre Auftragsbücher nicht zuzumachen, es kommen weitere Aufträge. Sie müssen ihre Mitarbeiter nicht entlassen, sondern sie können auf weitere Aufträge in Höhe von über 400 Mio. € rechnen. Das sind 28 Prozent zusätzlich zu den Investitionen, die das Land mit 1,5 Mrd. € schon in seinem laufenden Haushalt hat - fast ein Drittel noch zusätzliche Investitionen in das Land. Das ist die Maßnahme, die zügig wirken soll, innerhalb von einem und dann von zwei Jahren und auch zügig abgerechnet werden, zügig ausgeschrieben werden soll.
Hier ist die Forderung an den Bund, so schnell wie möglich Vorgaben zu machen, was die Vergaberichtlinien betrifft, aber so schnell wie möglich mit uns auch die Verwaltungsvereinbarung zu behandeln. Hier sage ich auch etwas: Das ist nicht Herr Steinmeier, der die Verwaltungsvereinbarung mit uns
verhandelt, sondern es ist vor allen Dingen Herr Steinbrück. Hier appelliere ich an den Bundesfinanzminister, diese Verwaltungsvereinbarung - ich meine, Finanzminister neigen manchmal dazu, gerade in solchen Vorschriften, dann die Schraube wieder etwas anzudrehen - so mit uns zu verhandeln, dass wir zügig die Gelder gemeinsam mit den Kommunen fließen lassen können und dass wir dann aber auch bei der Abrechnung nicht die Gelackmeierten sind. Ich bin ja schon einige Zeit im Finanzministerium, auch vorher als Staatssekretärin, und habe erfahren, wie es war beim IFG. Da haben wir Krankenhäuser saniert mit IFG-Mitteln, die uns dann der Bundesfinanzminister nicht mit angerechnet hat. Das waren dreistellige Millionenhöhen, die wir dann allein als Land schultern mussten. Deswegen werden wir bei der Verwaltungsvereinbarung schon sehr aufpassen, dass das nicht wieder passiert. Erst sehr großzügig sein und bei der Verrechnung dann sehr nachfragend, denn das tragen wir dann wieder, wir, das Land und die Kommunen, deswegen ist es wichtig zielgerichtet. Wir wollen die Anforderungen des Bundes erfüllen zusätzlich, aber dann müssen sie auch genau präzisiert werden, was heißt „zusätzlich“, das ist zurzeit der kniffligste Punkt in der Diskussion. Dann muss gesagt werden, welche Projekte, wie weit ist die Ausschlussliste. Das Gesetz hat einige Vorgaben gemacht. Was kommt noch in den Verwaltungsvereinbarungen?
Das Wichtigste für uns ist, dass Arbeitsplätze erhalten werden. Der Wirtschaftsminister hat auf die Arbeitslosenquote hingewiesen. Wir können froh sein, dass wir immer noch die niedrigste Arbeitslosenquote der neuen Länder haben und dass es durch unsere Maßnahmen gelungen ist durch die vielen Investitionen - Sachsen war ja immer so der Konkurrent -, Sachsen weiter hinter uns gelassen zu haben, Brandenburg, Sachsen-Anhalt. Aber wir müssen jetzt mit unseren Maßnahmen auch dafür Sorge tragen, dass wir diese Krisensituation abfedern auf dem Arbeitsmarkt. Da sind Qualifizierungsmaßnahmen, da sind die Erweiterungen der GA-Mittel, da sind die Maßnahmen, die der Wirtschaftsminister vorgestellt hat im Rahmen der Bürgschaften, im Rahmen der revolvierenden Fonds, die richtige Antwort.
Meine Damen und Herren, die Maßnahmen sollen nachhaltig sein - ich kann das nur unterstreichen: zielgerichtet, nachhaltig. Zielgerichtet in Bildung, in alle Bildungsbereiche und hier hat Klaus Zeh in den Verhandlungen mit erreicht, dass wir die Weiterbildung mit aufnehmen können, dass wir gerade auch in den Kommunen und im Bereich des Bundes und des Landes die Weiterbildungsmaßnahmen mit in diesen Bereich der Bildung aufnehmen können. Wir wollen durch diese Bildungsmaßnahmen unsere Wettbewerbsfähigkeit stärken. Wir als Thüringer leis
ten uns mit die höchsten Bildungsausgaben pro Schüler oder pro Student. Mit diesen Maßnahmen können wir Wettbewerbsfähigkeit im Bereich der Bildung noch steigern - nachhaltig. Wir wollen dies ohne Schulden tun, weil ich beim Wort Nachhaltigkeit bin. Ja, wenn wir allen Maßnahmen der damals PDS- und jetzt Linksfraktion in den Haushalten, allen Anträgen zugestimmt hätten, dann wären wir nicht bei 15,7 Mrd. € Schulden, dann wären wir bei 30 Mrd. €, Herr Kuschel.
Nun kenne ich noch aus den Haushaltsverhandlungen, das ging immer in Milliardenschritten. 1994, ich war frisch in diesem Landtag, da machte die PDS Anträge, richtig große Vorschläge in Milliardenhöhe - man war ja nicht kleinlich. Wir wären in ganz anderen Größenordnungen der Verschuldung. Ich kenne keinen Antrag, der auch nur akzeptable Einsparungsvorschläge gemacht hätte.
Einnahmenvorschläge, genau, die Vermögensteuer. Seit vier Jahren diskutieren wir über die Vermögensteuer bei - wieviel haben wir in Thüringen Einkommensmillionäre, das ist ja eine Kleine Anfrage von Ihnen, ich glaube ca. 54 -
ca. 100 Personen, die über diese 200.000 € im Einkommen kommen. Wir haben mal ausgerechnet, 4 Mio. € würden wir einnehmen mit der Vermögensteuer, aber wir hätten einen Verwaltungsaufwand in der gleichen Höhe. Alle kennen diese Berechnung, aber Sie bringen es immer wieder gebetsmühlenartig, immer wieder. Damit kann man den Haushalt im Freistaat nicht unterstützen, sondern man muss ihn mit Wachstum, mit Einnahmen aus den elementaren Steuern, das ist die Umsatzsteuer, das ist die Einkommensteuer, das ist die Lohnsteuer, das sind die Steuern, die einen Landeshaushalt speisen.