Protokoll der Sitzung vom 15.09.2005

Herrn Schwäblein immer.

Herr Schwäblein, Sie dürfen Ihre Frage stellen.

Herr Abgeordneter Gentzel, ziehen Sie in Ihre Kritik auch die beiden Vorsitzenden der Oppositionsfraktionen mit ein?

Ich glaube, ich habe mich ziemlich deutlich zu den Abgeordneten, die Träger dieses Gesetzes im Wesentlichen mit sind, nämlich zu denen im Innenausschuss, und zwar aller Fraktionen, positiv geäußert. Ich habe gesagt, dass ich auch Verständnis für gewisse parlamentarische Verfahren habe. Und deshalb, Herr Schwäblein, muss ich dem, was ich gesagt habe, nichts hinzufügen.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, zur Beratung steht die Drucksache 4/917, Gesetzentwurf der Landesregierung, „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes“ in zweiter Lesung. Ich bin der Auffassung, dass wir natürlich im Kern dieser heutigen Debatte dieses Gesetz beraten und beschließen müssen, aber, ich glaube, wir müssen auch darüber diskutieren - und Herr Hauboldt hat nach meiner Meinung richtigerweise einen Anfang gemacht -, in welchem Umfeld wir dieses Gesetz beschließen, und müssen uns dann die Frage stellen, egal, wie wir zu diesem Gesetz stehen: Kann es denn überhaupt zu der Wirkung kommen, die wir uns wünschen?

Bevor ich das Umfeld beleuchte, einige Bemerkungen zum Gesetz: Es ist schon gesagt worden, das Gesetz beruht auf dem Beamtenrechtsrahmengesetz. Die Landesregierung möchte, dass die Dienstherren die Möglichkeit erhalten, auf Veränderungen von Behördenstrukturen zu reagieren. Das kann eine Abschaffung von Behörden sein, das kann auch das Verschmelzen von Behörden sein und da geht es um solche Elemente wie Ruhestand, Vorruhestand, Beurlaubung bei Bewerberüberhang, begrenzte Dienstfähigkeit, Beurlaubung aus arbeitsmarktpolitischen Gründen. Es hat dazu eine Anhörung im Innenausschuss gegeben.

Ich will nur ganz kurz sagen, was die Schwerpunkte der Anzuhörenden waren. Ich glaube, unstrittig sehr wichtig war für uns alle die Meinungsäußerung des Thüringer Beamtenbundes. Der Thüringer Beamtenbund hat gesagt, also zunächst prinzipiell eine Zustimmung, hat aber noch mal betont, es ist uns besonders wichtig, wenn eine Versetzung eines Beamten in den einstweiligen Ruhestand erfolgt, dass das nur mit seiner Zustimmung passieren kann. Das ist in dem vorliegenden Gesetz nach unserer Auffassung in § 41 a „Versetzung in den einstweiligen Ru

hestand bei Auflösung, Verschmelzung und Umbildung von Behörden“ auch zureichend geschehen. Der Thüringer Landkreistag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt, der Gemeinde- und Städtebund hat Anmerkungen gemacht zu der Frage der kommunalen Wahlbeamten. Ich will ehrlich sagen, dass ich diese Nachfragen des Gemeinde- und Städtebundes nicht so 100-prozentig nachvollziehen konnte. Sie bezogen sich auch mehr auf die Begründung des Gesetzes als auf das Gesetz - ist nach unserer Möglichkeit zu vernachlässigen. Zu dem, was der DGB gesagt hat, möchte ich gern im zweiten Teil meiner Ausführungen kommen.

Ich hatte für die SPD-Landtagsfraktion schon in der ersten Lesung angekündigt, dass wir mit diesem Gesetz leben können. Es hat sich durch die Anhörung und durch die Beratung im Ausschuss daran nichts geändert. Deshalb will ich zu diesem Gesetz die Zustimmung der SPD-Landtagsfraktion signalisieren. Aber, meine Damen und Herren, ich hatte es schon angekündigt, wir müssen das Umfeld betrachten, in dem das Gesetz jetzt wirken soll. Und da sage ich, dieses Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes steht zum größten Teil im luftleeren Raum. Es hätte einen Sinn, einen richtig tiefen Sinn, wenn auf Grundlage einer umfassenden und klaren Verwaltungsreform gehandelt würde. Aber es gibt kein Konzept für eine umfassende Verwaltungsreform, es gibt immer wieder Stimmen, auch aus dem Mittelblock, die diese fordern, aber man verweigert sich einfach dieser Aufgabe. Stattdessen in Teilbereichen eine Politik, die man nicht anders bezeichnen kann als „raus aus die Kartoffeln, wieder rin in die Kartoffeln und wieder raus aus die Kartoffeln“.

Den Bereich Justiz muss ich hier nicht erläutern. Da wird angekündigt, da gibt es Kritik, da wird sich gegen die Kritik verwahrt und irgendwann setzt man sich endlich mit den Kommunalen zusammen und auch mit den Juristen und mit den Richtern und man findet eine Lösung.

Polizei - angekündigt seit einem Jahr, ich hoffe ja nicht, dass das stimmt, was die Engelein so zwitschern, dass da eine neue Mittelbehörde geplant wird - eine neue Mittelbehörde. Ich hoffe, dass es nicht kommt, aber Debatten über Mittelbehörden werden übrigens hier in dem Freistaat überhaupt nicht geführt. Eine Debatte über Sinn und Unsinn des Landesverwaltungsamts, das viele kommunale Wahlbeamte nur noch als einzigen Arbeitsverhinderungsmoloch empfinden, diese Diskussion findet überhaupt nicht statt.

(Beifall bei der Linkspartei.PDS, SPD)

Wer redet eigentlich in der Landesregierung mal konzeptionell über die ganzen Sonderbehörden, die es hier in Thüringen gibt? Fehlanzeige, stattdessen „rin in die Kartoffeln, raus aus die Kartoffeln, wieder rin in die Kartoffeln“. Man müsste ja wirklich mal mit starker Hand führen, man müsste ja wirklich mal ein Konzept vorlegen, was man vorher mit Mitarbeitern und Thüringern abgestimmt hat - aber Fehlanzeige.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, wir haben uns mal - ich weiß, dass man das nicht einfach so übernehmen kann - sehr konkret angeschaut, was z.B. in Mecklenburg-Vorpommern, aber auch in Sachsen-Anhalt los ist. Ich erwähne diese beiden Bundesländer, weil ich glaube, was die politische Vereinnahmung ist, regiert da jeder mal, die sind alle um Lichtjahre weiter als wir. In Mecklenburg-Vorpommern existiert ein Gesetzentwurf, wohlgemerkt mit großer Unterstützung der Vereine und Verbände dort, die einzigen, die dort Schwierigkeiten haben, ist der Landkreistag, aber ansonsten ist man dort zu einer Abstimmung mit den Beamten, mit dem Landkreistag gekommen, aber man hat wenigstens die Kraft gehabt, das mal in den Landtag einzubringen und jetzt die Diskussion zu führen. In Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren von der CDU, gibt es intensive Gespräche, die teilweise von Ihrer, nämlich von der sachsen-anhaltinischen CDU geführt und befördert werden. Da wird richtig konkret miteinander gesprochen, da wird zugehört und da arbeiten die Fraktionen zusammen. Alles das hier im Thüringer Landtag - Fehlanzeige.

Meine Damen und Herren, insbesondere von der Landesregierung, Sie können von Glück sagen, dass das Deckblatt zu so einem Gesetzentwurf nicht mit zur Abstimmung steht, denn da könnten wir nicht abstimmen. „Der Gesetzgeber hat sich bereits in der Vergangenheit den Herausforderungen von knappen Ressourcen bei schwierigen Bedingungen auf dem Arbeitsmarkt und den steigenden Pensionslasten gestellt.“ Dem Referenten muss doch der Kuli aus der Hand gefallen sein, als er das formuliert hat. Das ist doch nichts anderes als ein Witz. Das ist eine Wunschvorstellung, die Sie in die Zukunft projizieren.

(Beifall bei der SPD)

(Beifall Baldus, Staatssekretär)

Aber bei dem, was Sie in dem letzten Jahr hier abgeleistet haben in diesem Bericht, können Sie doch

(Zwischenruf Baldus, Staatssekretär: Stimmt.)

nicht ernsthaft, selbst Sie nicht, glauben, dass da irgendwie ein realistischer Hintergrund ist.

(Beifall bei der SPD)

Lassen Sie mich unter der Überschrift „Umfeld“ zu dem kommen, was der DGB an diesem Gesetzentwurf bemängelt hat, nämlich dass wir heute mit diesem Beamtengesetz beschließen, dass man die Leute in den Vorruhestand schickt, dass man sie weg hat, eher von der Arbeit fortbringen kann. Auf der anderen Seite beschließt die gleiche Landesregierung - ich glaube, ab ersten diesen Monats - alle Beamten müssen 42 Stunden arbeiten. Also die einen können gehen, weil man sie nicht mehr braucht, und die anderen müssen länger arbeiten. Da fragt man sich doch, wo ist denn da eigentlich noch der logische Zusammenhang? Wenn Sie das dann auch noch damit begründen, dass aufgrund von Zusammenlegung von Behörden eventuell die längere Arbeitszeit gebraucht wird von diesen Beamten, die dort arbeiten, dann fragt man sich doch auf der anderen Seite, warum schickt ihr dann andere in den Vorruhestand.

Es wäre schön gewesen, wenn uns in dieser ganzen Debatte auch mal die Zusammenhänge erklärt worden wären. Ich hätte ja gern zugehört, aber Herr Hauboldt hat es bereits richtig gesagt, auf all die Fragen hat es im Ausschuss keine Antworten gegeben.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich halte es für wichtig, noch mal zu betonen, dem Gesetzentwurf in Drucksache 4/917 „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes“ stimmen wir zu. Wir geben aber ausdrücklich zu Protokoll, dass wir das Umfeld, in dem dieses Gesetz steht, nicht für geeignet halten, im Augenblick mit diesem Gesetz auch wirklich vernünftig arbeiten zu können. Wir wollen uns von diesem Nichtverhalten der Landesregierung hier eindeutig differenzieren. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Abgeordneter Kölbel zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Abgeordneten, werte Gäste, nun haben wir heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes zu beraten. Durch unsere Berichterstatterin Frau Groß hatten wir ja schon vernommen, wie die Beratung im Innenausschuss in der Sache lief. Der Kern dabei in dieser

Sache bei der Änderung liegt ja darin, dass ein Thüringer Landesbeamter, wenn er nicht mehr zweckentsprechend sinnvoll eingesetzt und weiterbeschäftigt werden kann, mit seiner Zustimmung - das haben alle Redner aus dem Innenausschuss hier schon gesagt - bereits nach Vollendung seines 50. Lebensjahres in den einstweiligen Ruhestand versetzt werden kann.

Mir ging es beim ersten Studium des Gesetzentwurfes eigentlich so, dass ich mir überlegte, wer könnte in Frage kommen, und da fielen mir auf Anhieb solche Fälle ein, die ein längeres Beamtenleben schon in den alten Bundesländern hatten und dann zu uns gestoßen sind und die natürlich dann sagen, also ich könnte mir vorstellen, das trifft für mich zu. Dass inzwischen natürlich auch Beamte, die bei uns groß geworden sind, hier auch eine gewisse Chance sehen und sich, wie ich hörte, in dieser Richtung geäußert haben, konnte ich mir anfangs gar nicht vorstellen. Nun höre ich aber, dass diese Interessenten natürlich auch ganz persönliche Interessen an der Regelung zeigten, sich aus unterschiedlichen Gründen, ich denke an private, aber auch gesundheitliche oder auch Fragen der Ortsveränderung oder manche auch, die sich noch eine andere Tätigkeit vorstellen könnten, in dieser Richtung hier geäußert haben.

Die vom Innenausschuss durchgeführten schriftlichen Anhörungen brachten - darauf sind die Abgeordneten Hauboldt und Gentzel schon eingegangen - teilweise wenig inhaltliche Äußerungen, andere brachten sinngemäß die Hinweise, es kann nicht bei diesem Stand der Veränderung des Beamtengesetzes stehen geblieben werden, es müssen weitere Dinge kommen. Die Abgeordneten haben beide darauf hingewiesen. Weiter sind sie auch darauf eingegangen, wie wird das eigentlich mit dem Berg Arbeit, der bei uns auf dem Tisch liegt, wenn uns ganz bestimmte Experten verlassen in der Einteilung der Vorgänge usw. Das sind sicher Bedenken, die für das einzelne Ressort, für das einzelne Amt schon von gewisser Bedeutung sind. Wichtig ist doch, dass bei dem notwendigen Abbau von Personalstellen in der Landesverwaltung alle nur möglichen Varianten auch rechtlich da sind und dann auch genutzt werden können, ein solcher Weg der Personalreduzierung, wobei dieses Gesetz, was wir heute beraten, ein Steinchen ist in dem gesamten Mosaik dieser Personalbewirtschaftung. So ist es meines Erachtens auch von der Landesregierung aufgebaut. Wir nutzen so eine weitere Möglichkeit, die das Beamtenrechtsrahmengesetz uns bietet, auch in Thüringen aus, nicht nur befristete Personalsteuerung anzugehen, besser als gänzliches Ausscheiden des Beamten. Dass bei Auflösung einer Landesbehörde die Suche nach Weiterbeschäftigung des Beamten Vorrang vor der Versetzung haben dürfte, ist wohl klar. Sicher ist auch

beraten worden, dass die entsprechende Börse ja auch noch vorhanden ist, die sehr wohl dem Rechnung trägt über einen möglichen Einsatz des Beamten.

Eine weitere Bestimmung, die dieser Gesetzentwurf anging, ist die Aufhebung der Terminbegrenzung bei begrenzt dienstfähigen Beamten, so wie es jetzt drinsteht. Diese war bisher bis Ende 2004 zunächst begrenzt gewesen. Nunmehr kann es ohne Termin bei mindestens 50 Prozent einsatzfähigen Beamten eine weitere Tätigkeit geben. Es gibt keine Terminbegrenzung mehr, das nimmt auch den Druck von einer baldigen Frühpensionierung, die immer mit dem Schwert über dem jeweiligen Beamten hing, etwas weg. Somit bleibt auch hier dies ein Instrument geeigneter Steuerung für die Personalwirtschaft, das in Anwendung gebracht werden kann, wo es entsprechend notwendig ist.

Darüber hinaus war es beim Einsatz unserer Landesbediensteten notwendig, die Befristung bis 2004 bei Teilbeschäftigung von Beamten zu lösen. Dieses wird auch künftig notwendig sein als weiteres Element einzusetzen, schon um der Verschärfung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu begegnen. Es gibt noch eine ganze Reihe redaktioneller Änderungen, die nicht diese Bedeutung haben, aber die mit in diesem Gesetzentwurf stehen. Das, was Herr Gentzel und auch Herr Hauboldt hier darlegten, ist die Anmahnung der Behördenstruktur, die notwendig ist, so habe ich Sie verstanden in dem Bereich und die Frage, die hier als Forderung steht, eine notwendige Sache, die auch sicher die Enquetekommission beschäftigen wird, das könnte ich mir z.B. vorstellen in dem Bereich, ist aber nicht Gegenstand der fünften Novelle, so sehe ich es jedenfalls in diesem Bereich. Ich bitte seitens der CDU-Fraktion um Ihre Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Ich danke.

(Beifall bei der CDU)

Für die Landesregierung hat sich Staatssekretär Baldus zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, wenn ich hier an dieses Pult treten darf, dann bin ich zunächst einmal mit einer sehr erfreulichen Aussage konfrontiert. Hier auf dem Bildschirm drücke ich den oberen Knopf und es erscheint das Wort „Hoch“ und das ist etwas Positives. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zunächst -

(Heiterkeit im Hause)

das sind die kleinen Freuden eines Staatssekretärs, meine Damen und Herren, dieses Glück wird ja nicht jedem zuteil - zu einigen Ausführungen Stellung nehmen,

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist aber ein kleines Hoch!)

(Zwischenruf Abg. Höhn, SPD: Sie können das beliebig wiederholen!)

die in der Debatte hier gemacht worden sind. Herr Abgeordneter Hauboldt, Sie haben mit Ihrem Diskussionsbeitrag zum vorliegenden Gesetzentwurf auch einige Grundsatzfragen bezüglich des Berufsbeamtentums aufgeworfen. Deshalb erlaube ich mir zunächst darauf hinzuweisen, dass dieses Gesetz nicht in einem wie auch immer gearteten Zusammenhang mit der Reform des Dienst- und Beamtenrechts steht. Es ist so, dass Bund und Länder derzeit in seit Jahren anhaltenden Gesprächen und Verhandlungen die Handlungsspielräume insbesondere der Landesgesetzgeber zu einer notwendigen Reform des Beamtenrechts diskutieren. Wie auch immer die Ergebnisse dieser Diskussion ausfallen, wir halten eine Reform des Beamtenrechts in Deutschland für notwendig und für unumgehbar. Allerdings sind wir gleichermaßen der Auffassung, dass eine Abschaffung des Beamtentums nicht in Frage kommt und, anders als Sie es dargestellt haben, hat der Status des Beamten heute mit dem Feudalismus und dem Fürsten als Souverän nichts mehr zu tun. Es dürfte unstrittig sein, dass Artikel 20 unseres Grundgesetzes den Beamten an Recht und Gesetz bindet und anders als Staatsbedienstete vergangener Gesellschaftsordnungen, auch in diesem Raume, ist der Beamte eben nicht an parteipolitische Programme oder persönliche Beziehungen zu seinem Vorgesetzten gebunden. Das Beamtenrecht schafft ihm gerade die persönliche Freiheit, seine Aufgaben in enger Bindung an Recht und Gesetz zu erfüllen, und daran, Herr Hauboldt, wollen wir festhalten. Sie haben des Weiteren die Frage aufgeworfen, ob denn mit der 42-Stunden-Woche, der Verlängerung der Arbeitszeit für viele Beamte in Thüringen - oder Sie haben mehr getan, als die Frage aufzuwerfen, Sie haben die Behauptung aufgestellt, dass Frust und Demotivation bei den Beamten um sich gegriffen hätten. Ich kann nur für den Verantwortungsbereich, in dem ich Dienst leisten darf, sagen, dass es vereinzelte Verärgerungen gibt, dass es aber, insbesondere, weil wir im gleichen Zuge, wie die Wochenarbeitszeit verlängert worden ist, die Arbeitszeit in einem Maße flexibilisiert haben, wie es in diesem Land noch nie der Fall war, ein modernes Dienstzeitregime geschaffen haben, das es dem Beamten ermöglicht, seine individuelle Arbeitszeit seinen Lebensbedürfnissen weitgehend anzupassen. Dieses ist ein großer Erfolg, der auch von den Per

sonalräten und den Gewerkschaften, und zwar quer durch die politische Grundrichtung, anerkannt wird.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, und wenn die Behauptung aufgestellt wird, die Beamten, die sich für die Inanspruchnahme der Möglichkeit, über die heute befunden werden soll, entscheiden, würden im Dunkeln bleiben hinsichtlich der finanziellen Folgen, unterschätzt die Findigkeit der Beamten, ihr Bemühen, über ihre Zukunft Klarheit zu erlangen, und unterschätzt natürlich die Aussagefähigkeit der Oberfinanzdirektion, die selbstverständlich alle Anfragen in dieser Weise, in dieser Richtung bisher schon umfassend beantwortet hat, und soweit wir das nachvollziehen können, auch zutreffend beantwortet hat, so dass unsere Beamtinnen und Beamten eine sichere Entscheidungsgrundlage haben. Auf den genannten Ost-West-Konflikt will ich hier deshalb nicht eingehen, weil Herr Abgeordneter Kölbel schon deutlich gemacht hat, dass die Ursprungsvermutung, der wir durchaus auch angehangen haben, in der Realität keine Bedeutung zu haben scheint.

Herr Abgeordneter Gentzel, wenn Sie ausführen, das Landesverwaltungsamt stände als Mittelbehörde im Freistaat Thüringen immer wieder in der Kritik, und auf der anderen Seite deutlich machen, dass aufgrund Ihrer persönlichen Erkenntnisse sich das zugegebenermaßen CDU-regierte Sachsen-Anhalt auf dem richtigen Weg befindet mit seiner Behördenstrukturreform, so sei nur der Vollständigkeit halber angemerkt, dass Sachsen-Anhalt dem Beispiel Thüringen folgend gerade ein Landesverwaltungsamt neu installiert hat. Meine Damen und Herren, so viel sollte man dann der Wahrheit auch die Ehre geben.

Meine Damen und Herren, dass es einen Zusammenhang zwischen der zu leistenden Arbeit, der zur Verfügung stehenden Personen und der für jeden Einzelnen zu leistenden Wochenarbeitszeit gibt, dürfte auf der Hand liegen und ist insofern keine Neuigkeit. Der Umbau der Landesverwaltung hat begonnen, meine Damen und Herren, aber über den Grund ist heute noch nicht gesprochen worden. Dass sich die Wirtschaftslage in Deutschland seit vielen Jahren in einer Besorgnis erregenden Weise entwickelt hat, ist eine Tatsache. Dieser Tatsache geschuldet ist eine weitere Tatsache, dass nämlich, gemessen an der Finanzplanung des Bundes und der Länder, jedes Jahr ein hoher Milliardenbetrag an Einnahmeverlusten zu verkraften ist. Trotz der beeindruckenden Erfolge beim Wiederaufbau der Wirtschaft hat der Freistaat Thüringen jedes Jahr Einnahmeausfälle in dreistelliger Millionenhöhe zu verkraften. Demzufolge haben wir alle eine hohe Deckungslücke in der Finanzierung öffentlicher Aufgaben zur Kenntnis zu nehmen und wir müssen mit dieser Aufgabe fertig

werden. Diese Lücke können wir sofort ohne den sprichwörtlichen Dukatenesel aus dem Märchen nicht schließen. Doch, meine Damen und Herren, wir befinden uns nicht im Märchen, wir müssen der Realität ins Auge schauen. Deshalb müssen wir selbst alles tun, dass die Schulden unseres Landes nicht weiter anwachsen und dass der Freistaat Thüringen finanzwirtschaftlich handlungsfähig bleibt. Dafür ist es notwendig, den Thüringer Haushalt auf eine gesunde Basis zu stellen. Insbesondere die Ausgabenseite, auf die der Freistaat Thüringen einen höheren Einfluss hat als auf die Einnahmeseite, ist gründlich zu analysieren, um mögliche Einsparpotenziale aufzudecken. Solche Potenziale liegen nicht zuletzt in der Thüringer Landesverwaltung. Daher hat die Thüringer Landesregierung beschlossen, die Verwaltung des Freistaats umzustrukturieren. Dieser Umbau ist jedoch nicht von heute auf morgen umsetzbar. Wir haben auf der anderen Seite auch nicht die Zeit, jahrelang weiter zu analysieren, ehe wir mit dem als richtig Erkannten anfangen.

(Heiterkeit bei der SPD)

(Zwischenruf Abg. Gentzel, SPD: Das ist aber eine Nummer jetzt.)