Wir stimmen über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.
Ich nehme an, es hatte jeder die Möglichkeit, seine Stimmkarte abzugeben. Ich bitte um das Auszählen.
Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Änderungsantrag in Drucksache 4/1221 vor. Es wurden 77 Stimmen abgegeben, mit Ja haben 33 gestimmt, mit Nein 44, es gab keine Enthaltungen (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Der Änderungsantrag ist damit abgelehnt.
Nun stimmen wir, weil die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs vorsieht, gleich über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 4/912 nach zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Die Zustimmung mit Ja ist eine Mehrheit und damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Das bitte ich in der Schlussabstimmung zu dokumentieren. Wer für den Gesetzentwurf ist, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Wer gegen den Gesetzentwurf stimmt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön.
Gibt es hier vielleicht Stimmenthaltungen überraschenderweise? Die gibt es nicht. Der Gesetzentwurf ist damit angenommen.
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/917 - dazu: Beschlussempfehlung des Innen- ausschusses - Drucksache 4/1173 - ZWEITE BERATUNG
Frau Groß ist zur Berichterstatterin bestimmt worden. Ich bitte um die Berichterstattung, Frau Abgeordnete Groß.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Entwurf des Gesetzes „Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes“ wurde von der Landesregierung in die Plenarberatung am 02.06.2005 eingebracht und in erster Beratung behandelt. Der Gesetzentwurf wurde in dieser Plenartagung einstimmig an den Innenausschuss überwiesen. Es handelt sich hier um eine Anpassung des Thüringer Beamtengesetzes. Durch die Modernisierung der Verwaltung in Thüringen erfolgen Veränderungen in der Struktur, das heißt Verschmelzungen und Auflösungen von Behörden, so dass sich hier modernisierungsbedingte Freisetzungen von Personal in der öffentlichen Verwaltung ergeben.
Der Innenausschuss hat sich in seiner Ausschussberatung am 23.06.2005 mit dem Gesetzentwurf befasst. Es gab Einigkeit, dass eine Anhörung erfolgen soll. Mehrheitlich wurde eine schriftliche Anhörung beschlossen. Angehört wurden die kommunalen Spitzenverbände, der Thüringer Beamtenbund, der DGB, ver.di, die Gewerkschaft der Polizei und die Deutsche Polizeigewerkschaft Thüringen. In seiner Beratung am 02.09. erfolgte eine Auswertung der Anhörung. In den Anhörungen waren oft Zustimmung zum Gesetz, aber natürlich auch Bedenken zu finden. Wichtig war, dass im Gesetzentwurf die Zustimmung der betroffenen Beamten für den Eintritt in den vorzeitigen Ruhestand festgeschrieben wurde. In der Beratung stellte sich heraus, dass es sich hierbei mit diesem Gesetzentwurf um einen Baustein der angestrebten Einsparungen im Land Thüringen handelt.
Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in Drucksache 4/1173 liegt vor. Hier wird Annahme empfohlen. Danke schön.
Ich eröffne die Aussprache. Für die Fraktion der Linkspartei.PDS hat sich der Abgeordnete Hauboldt zu Wort gemeldet.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten! Herr Baldus, ich kann Sie beruhigen, wir sind identisch, Linkspartei.PDS, ich weiß, Sie haben da noch ein bisschen Probleme. Wir sorgen für Aufklärung, keine Bange.
Wir beraten heute, meine Damen und Herren, in zweiter Lesung das „Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Beamtengesetzes“. Ich habe den Eindruck, so richtig reißt das Beamtengesetz die Mehrheit dieses Hauses nicht vom Hocker. Auch die entsprechende ministerielle Ebene ist diesbezüglich besetzt.
Grundlage des in Drucksache 4/917 vorliegenden Gesetzentwurfs der Landesregierung bildet das Bundesbeamtenrechtsrahmengesetz, denn das eröffnet ja für den Landesgesetzgeber Spielräume, die mit dem vorliegenden Entwurf ausgestaltet werden. Neu geregelt wird mit der Einführung des § 41a die modernisierungsbedingte Freisetzung von Personal in der öffentlichen Verwaltung. Des Weiteren werden die arbeitsmarktpolitischen Instrumente der Beurlaubung, § 76 d, und der begrenzten Dienstfähigkeit, § 46 a, dauerhaft verankert. Thüringen zieht damit in Analogie zu anderen Bundesländer nach, ohne aber - das möchte ich betonen - eine umfassende Aufgabenkritik vorgenommen zu haben. Wir vermissen auch die finanzielle Untersetzung. Hier sage ich ganz deutlich, dass auch Anfragen im Ausschuss diesbezüglich nicht beantwortet werden konnten oder wollten.
Meine Damen und Herren, rechtlich ist ja die vierte Novelle nicht zu beanstanden, was auch aus den zugegangenen Stellungnahmen - meine Vorrednerin hat darauf verwiesen - im Rahmen der schriftlichen Anhörung deutlich geworden ist. Daher verweigern wir uns dem gegenständlichen Gesetzeswerk auch nicht gänzlich. Wir haben aber, das will ich hier noch einmal ausführen, wesentliche Bedenken. Auch im Rahmen der schriftlichen Anhörung
fand das Änderungsgesetz keine gänzlich vorbehaltlose Zustimmung. Es sind Bedenken geäußert worden, die auch für uns von bedeutender Natur sind und die wir daher nochmals aufgreifen und darlegen wollen. Auf Bemerkungen genereller Art zur Entwicklung des Beamtentums will ich heute nicht wesentlich eingehen, zumal ich ja hier in meinem ersten Redebeitrag zur ersten Lesung bereits etwas ausführlicher darauf eingegangen bin. Ich möchte aber trotzdem die Gelegenheit nutzen, um etwas Werbung zu machen für eine Internetseite der Gewerkschaft der Polizei, die mich diesbezüglich beeindruckt hat, wo formuliert wird - Sie gestatten, Frau Präsidentin, dass ich kurz zitiere: „Vom Fürstendiener zum Beamten im modernen Rechtsstaat“. Ich denke, das sollte man sich noch einmal zu Gemüte führen. Historisch betrachtet, ist es ein frühes Kind der Monarchie. Seine Anfänge lassen sich in Deutschland bis in das 16. Jahrhundert zurückverfolgen. Damals waren Beamte Diener des Fürsten. Doch allmählich übertrug sich die Bindung an den einzelnen Feudalherren auf den Staat allgemein. Die Beamten wurden zu Staatsdienern. Ich darf auch darauf verweisen: Das allgemeine preußische Landrecht von 1794 enthält das erste Kompendium des Beamtenrechts in Deutschland. Ein Berufsbeamtentum, vergleichbar mit dem, wie wir es heute kennen, bildete sich erst im Laufe des 19. Jahrhunderts aus. Zu Kaisers Zeiten und in der Weimarer Republik hatte sich das Berufsbeamtentum längst etabliert. Die Nazi-Diktatur, die viele Staatsorgane für ihre Verstöße und Verbrechen missbrauchte, brachte die Beamtenschaft in die schwerste Krise ihres Bestehens. Nach 1945 schwebten über der Zukunft des Beamtentums in Deutschland deshalb zunächst große Fragezeichen. Das Grundgesetz, meine Damen und Herren, schuf eine neue Grundlage für das Berufsbeamtentum im demokratischen Rechtsstaat. Doch was für mich neu war und was auch viele von Ihnen sicherlich nicht wissen, ist, das Berufsbeamtentum als Institution ist im Grundgesetz gar nicht explizit festgeschrieben. Artikel 33 Abs. 4 und 5 der Verfassung sprechen ja lediglich vom öffentlichen Dienst. Das zeigt eigentlich, dass es da noch viel Bewegungsspielraum und Verhandlungsspielraum gibt. Ich habe die Hoffnung, meine Damen und Herren, dass auch der neue Bundestag sich grundsätzlich mit dieser Problematik auseinander setzen muss und auseinander setzen wird. Logischerweise habe ich auch die Hoffnung, dass sich eine Fraktion Linkspartei dieser Thematik im neuen Bundestag annehmen wird.
Einen Punkt möchte ich kurz in Erinnerung rufen und nochmals herausgreifen. Ich denke, der Mut zu einer wirklichen Reform kann der Landesregierung hier in diesem Hause abgesprochen werden. Die PDSFraktion hatte immer wieder betont, dass sie das Beamtenrecht für überholt hält. Es ist letztlich da
rauf gerichtet, die öffentliche Verwaltung zu spalten. Wir setzen uns - und das sage ich auch ganz deutlich - dafür ein, ein einheitliches öffentliches Dienstrecht zu schaffen.
Nun zu unseren Bedenken, die auch in den Zuschriften der Verbände und Gewerkschaften angemahnt wurden. So wurde beispielsweise die Befürchtung geäußert, dass die Nutzung des in § 41 a vorgesehenen Personalsteuerungsinstruments in einzelnen Verwaltungszweigen mit einem hohen Verlust an Sach- und Fachkompetenz einhergehe. Des Weiteren wurde kritisiert, dass diese Bestimmungen die Möglichkeiten eröffnen, Druck auf unliebsame Beamte auszuüben, sich freiwillig in den einstweiligen Ruhestand versetzen zu lassen. Hier sage ich auch, meine Damen und Herren, ich kann mich noch ganz deutlich an eine ähnliche Vorgehens- und Verfahrensweise erinnern, sprich: Floating-Modelle bei den Thüringer Lehrerinnen und Lehrern.
Ich frage auch Frau Diezel - jetzt ist sie nicht mehr im Raum -: Wie bewerten Sie im Einzelnen diese Bedenken? Auf die Fragestellung, die wir im Ausschuss diesbezüglich geäußert haben, fanden wir keine Resonanz und auf die Antwort warte ich heute noch.
Meine Damen und Herren, unsere Kritik gilt in diesem Zusammenhang insbesondere der Personalpolitik der Landesregierung. Nicht nur, dass sie geheim, nicht öffentlich, am Landtag und den Personalvertretungen vorbei entscheidet. Meine Damen und Herren, diese Art von Personalpolitik führt logischerweise unweigerlich in eine Sackgasse.
Das vorliegende Gesetz soll primär als Personalsteuerungsinstrument genutzt werden, was im Grundsatz legitim ist und auch funktionieren kann, sofern man einen Schritt nach dem anderen macht und nicht den zweiten vor dem ersten. Es ist wichtig und dringend notwendig, dass personalwirtschaftliche Maßnahmen durchdacht und untersetzt sind, Eigenschaften, die die Politik der Landesregierung bis heute vermissen lässt. So stellt sich uns die Frage, ob die Landesregierung schon Vorstellungen für die zukünftige Personalstruktur hat. Das Gesetz ist eine Reaktion auf die Überverwaltung Thüringens, auf die Forderung nach Personalabbau sowie der Anordnung desselben. Der Ministerpräsident hat ja in seiner Regierungserklärung im September 2004 verkündet, 7.400 Stellen bis 2009 einsparen zu wollen. Das in Folge erarbeitete und im März 2005 vorgestellte Behördenstrukturkonzept der Landesregierung ist nach unserer Auffassung - das haben wir mehrfach betont - konzeptions- und planlos. Einem sinnlosen Personalabbau soll letztendlich damit der Weg geebnet werden.
Meine Damen und Herren, wenn schon Personalabbau, dann muss auch geregelt sein, wer letztendlich die Arbeit machen soll. Die Frage, wer den verbleibenden Arbeitsaufwand erledigt, bleibt offen. Auch bis heute sind Sie diese Antwort schuldig geblieben. Die Einführung der Arbeitszeitverlängerung für Beamte um zwei Wochenstunden löst das Problem nicht. Frust und Demotivation unter den Beamten, die in der Vergangenheit schon von Kürzungsmaßnahmen bezüglich des Urlaubs- und Weihnachtsgeldes betroffen waren, werden die Folge sein. Wie Sie vielleicht vor Kurzem in der Presse verfolgt haben, hat ein Viertel der 33.000 Thüringer Beamten gegen die Weihnachtsgeldkürzungen Widerspruch eingelegt. Von welchen Kriterien lässt sich also unsere Fraktion leiten? Auch wir sehen die Notwendigkeit eines Personalabbaus in der Thüringer Landesverwaltung, aber - und darin unterscheiden wir uns gänzlich - der Weg dahin muss ein grundsätzlich anderer sein.
(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Mit den Ministern haben wir schon angefangen. Keiner mehr da.)
Das ist ein teurer Vorschlag. Die Landesregierung betreibt Politik, gekennzeichnet durch ungezielten Stellenabbau nach dem Zufallsprinzip. Damit wird die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes gefährdet. Wir fordern eine umfassende Aufgabenkritik des öffentlichen Dienstes. Nur im Ergebnis solcher Untersuchungen nachgewiesene Stelleneinsparungen gewährleisten letztendlich den Erhalt der Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes und sichern dabei gleichzeitig die Interessen der Beschäftigten. Auch wir sehen Probleme im Kompetenzverlust der Thüringer Verwaltung, hier wird an der falschen Stelle gespart. Mit zukunftsweisender Novellierung hat das nichts zu tun, es geht lediglich um die Kürzung der finanziellen Mittel. Es sollen Personalkosten eingespart und eine unmittelbare Haushaltsentlastung realisiert werden. Die Einspareffekte, die man sich davon verspricht, konnte die Landesregierung bisher nicht beziffern und finanziell unterlegen. Angaben zum Einsparvolumen ist sie bisher schuldig geblieben. Eine Folgenabschätzung fehlt. Auch die Konsequenz der Inanspruchnahme der durch das Gesetz eröffneten Möglichkeiten für den Einzelnen bleibt im Dunkeln. So geht beispielsweise die frühzeitige Versetzung in den Ruhestand mit erheblichen Versorgungsabschlägen einher. Dies wird insbesondere die ostdeutschen Beamtinnen und Beamten treffen, die ja aufgrund späterer Verbeamtungen noch keine vollen Pensionsansprüche erworben haben. Und da sage ich auch, die Beamtinnen und Beamten aus den alten Bundesländern, die ja Anfang der 90erJahre mit Buschzulage von der Notwendigkeit des Verwaltungsaufbaus Ost überzeugt wurden, können nun per Gesetz ab 50 Jahren den einstweiligen Ru
hestand in vollen Zügen genießen. Das ist, denke ich, der Unterschied zu den ostdeutschen Beamtinnen und Beamten. Aber, meine Damen und Herren, Beamte kosten Geld, nicht nur wenn sie arbeiten, auch wenn sie nicht arbeiten. Ich denke, auch im Ruhestand wird die finanzielle Belastung weiterhin enorm sein.
Meine Damen und Herren, zusammenfassend kann festgestellt werden, man kann aufgrund des originären Grundes der Gesetzesänderung dieses sehr kritisch sehen. Im Vordergrund des Gesetzes stehen die leeren öffentlichen Kassen. Arbeitszeitanteile, auf die die Beschäftigten verzichten, sollen ausschließlich zum Stellenabbau benutzt werden. Um aus der Schuldenfalle herauszukommen und um sinnvolle Perspektiven für den Freistaat zu schaffen, braucht Thüringen eine planvolle strukturelle und im Gesamtkonzept eingekleidete Veränderung und Einsparmaßnahmen, die mit den Beschäftigten und Betroffenen gemeinsam erarbeitet werden müssen. Der Mut zu solchen Entscheidungen fehlt der Landesregierung. Sie verweigert sich letztendlich der gesamten Problematik. Die Linkspartei.PDS-Fraktion setzt sich jedoch mit aller Entschiedenheit auch weiter dafür ein. Ich danke Ihnen.
Ich mache mal eine Anmerkung zur Geschäftsordnung, weil das jetzt debattiert worden ist während der Rede des Abgeordneten Hauboldt. Nach § 34 kann ein Mitglied der Landesregierung auf Antrag herbeigerufen werden, wenn eine Fraktion oder zehn Abgeordnete den Antrag stellen. Falls Ihnen die Anwesenheit des Staatssekretärs und des Sozialministers nicht reicht, müssten Sie das tun. Alle anderen Fragen sind Fragen der politischen Kultur und des politischen Stils.
Das bezieht sich aber gleichermaßen auf die Regierungsbank wie auf die Bänke der Abgeordneten, das möchte ich auch dazu noch anmerken vor unseren Besuchern auf der Zuschauertribüne.
(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Aber prozentual stimmt es nicht. Da ist die Landesregierung unterlegen.)
Das diskutieren wir jetzt nicht aus. Ich rufe jetzt den nächsten Redner auf, und zwar für die SPD-Fraktion den Abgeordneten Gentzel.
(Zwischenruf Dr. Zeh, Minister für Sozia- les Familie und Gesundheit: Anwesende sind immer von der Kritik ausgenom- men.)
Ich merke das jetzt mal ausdrücklich an. Auf Zuruf des Ministers Dr. Zeh sage ich: Anwesende sind natürlich von der Kritik immer ausgenommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, natürlich kann ich mich auch nicht von jeder Bemerkung zu der Anwesenheit der Landesregierung oder Nichtanwesenheit loseisen. Ich stelle zunächst einmal erfreut fest, dass die Mitglieder des Innenausschusses, die anwesend sein können, hier sind in diesem Raum. Das ist zunächst mal der erste Punkt, das halte ich für wichtig. Und als Zweites: Wer das parlamentarische System kennt, der weiß und hat Verständnis, dass mal ein Minister oder ein Staatssekretär nicht da ist, aber das Bild, was Sie hier bieten,
ein Minister und ein Staatssekretär, auch wenn es um Beamte geht - Sie sind auch Dienstherr -, dies ist in meinen Augen nicht nur eine Missbilligung des Parlaments, sondern auch eine Missbilligung des Dienstherrn seinen Mitarbeitern gegenüber.
Ich sage das ganz ruhig und bedacht, auch aus der Erfahrung, dass es mal Kabinette gegeben hat, wo besprochen wurde, dass es so etwas nicht gibt. Da gab es noch so etwas wie Disziplin, auch in Plenarsitzungen, und das heißt, das will ich deutlich sagen, wenn mal einer fehlt oder mal zwei fehlen, das ist ja in Ordnung. So funktioniert das. Aber das Bild, was Sie heute hier abliefern, ausgerechnet bei einer Novelle zum Beamtengesetz, das ist schon traurig.
Herr Abgeordneter Gentzel, der Abgeordnete Schwäblein möchte Ihnen eine Frage stellen. Gestatten Sie das?