Evelin Groß

Sitzungen

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zur zweiten Beratung des Gesetzentwurfs, zu Ihrem Gesetzentwurf etwas sage, möchte ich heute mal nicht intensiv auf das eingehen, auf diesen hanebüchenen Unsinn, den Sie als Experte für Wasser und Abwasser hier von sich gegeben haben. Ich möchte nur auf das hinweisen, womit Sie begonnen haben.
Sie haben begonnen und kritisiert, wir sollten doch mehr Selbstkritik üben. Das würde Ihnen gut zu Gesicht stehen, das kann ich nur sagen.
Zur Öffentlichkeit: Dass die Öffentlichkeit nicht informiert war,
dass die Innenausschuss-Sitzung öffentlich ist, das ist schlichtweg nicht wahr. Es ist vorher in der Presse erschienen. Wir haben das öffentlich gemacht. Im Übrigen hätte auch Ihre Fraktion die Öffentlichkeit der Sitzung beantragen können, denn Sie kennen die Geschäftsordnung genauso gut wie wir.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir behandeln heute in zweiter Beratung den Gesetzentwurf für ein Kommunalabgabenübergangsgesetz sowie für ein Beitragsbegrenzungsgesetz. Beide Gesetzentwürfe sind eine Reaktion auf das Urteil unseres Verfassungsgerichtshofs vom April dieses Jahres. Ich betone wirklich noch einmal, dass dieser
Gesetzentwurf, den wir auch zum Beitragsbegrenzungsgesetz eingebracht haben, eine Reaktion auf das Verfassungsgerichtsurteil ist und deshalb nicht ein Sammelsurium, das weiterer Klärung bedarf. Wir haben damals gesagt, wir werden das klären zum Wohl unserer Bürger und wir haben es nicht nur versprochen, sondern wir haben das mit dem Gesetzentwurf auch getan. Das Kommunalabgabenübergangsgesetz stellt nach unserer Ansicht keinen geeigneten Vorschlag dar, denn das Ziel Ihres Gesetzentwurfs ist lediglich, die Lösung der Probleme in die Zukunft zu verschieben. Sie haben das zwar hier am Pult nicht gesagt, aber wenn Sie die Reaktion oder die Schreiben der Anzuhörenden zu Ihrem Gesetzentwurf gelesen haben, dann werden Sie auch hier gesehen haben, dass die Anzuhörenden das ähnlich gesehen haben und damit nicht einverstanden waren. Ich werde nachher noch etwas dazu sagen.
Daher ist unser Gesetzentwurf für das Beitragsbegrenzungsgesetz für uns der Gesetzentwurf, der die Hilfe für die Bürger bringt und den wir auch heute hier beschließen möchten. Hiermit wird sichergestellt werden, dass die gesetzgeberische Wertentscheidung aus dem Jahre 2004 auch unter Berücksichtigung des oben genannten Verfassungsgerichtsurteils aufrechterhalten bleibt. Durch unseren Gesetzentwurf werden Eigentümer erstens unbebauter und zweitens überdurchschnittlich großer Grundstücke sowie drittens sowohl die unterhalb der baulichen Höchstgrenze bebaut sind, privilegiert und damit bevorzugt.
Im Übrigen, heute Morgen, als Sie bei der Feststellung der Tagesordnung die Absetzung dieses Tagesordnungspunkts beantragt haben, da kann ich nur darauf hinweisen, unser Ministerpräsident a.D. Herr Dr. Bernhard Vogel hat immer gesagt, bedenke das Ende. Das hätten Sie auch tun sollen, denn wenn wir das abgesetzt hätten, das hätte ja Bedeutung gehabt, und zwar hätte es bedeutet, keine Erleichterung für die Betroffenen und keine Kostenerstattung für die Verbände. Ich hatte Ihnen die Motive meiner Fraktion für die Gesetzesinitiative bereits in der ersten Lesung dargelegt. Deshalb darf ich heute nur noch einmal kurz betonen, dass wir mit der heutigen Verabschiedung des Gesetzes nicht nur unser Wort aus dem Jahre 2004 halten, sondern insbesondere die spürbare Entlastung der Betroffenen beibehalten und absichern.
Nein, durch den Abgeordneten Kuschel gestatte ich keine Anfrage.
Unsere Neuregelung orientiert sich konsequent an den im Januar 2005 eingeführten Privilegierungstatbeständen, weil nur so die vom Gesetzgeber beabsichtigte bürgerfreundliche Finanzierung und vorteilsgerechte Belastung der Abgabenpflichtigen aufrechterhalten werden kann. Im Rahmen der Anhörung hat unser Gesetzentwurf große Zustimmung erhalten. Selbstverständlich gab es auch hier und da Bedenken, Hinweise und Ergänzungsvorschläge. Die Forderung der Fraktion DIE LINKE auf eine vollständige, flächendeckende Abschaffung der Beiträge haben wir nicht aufgenommen, weil dies auch nach Einschätzung des Verfassungsgerichtshofs zu einer nicht mehr zumutbaren Erhöhung der Gebühren führt. Sie kennen das selbst. Sonstige Ergänzungsvorschläge, insbesondere die Verquickung mit den Fragen des Straßenausbaubeitragsrechts, haben wir ebenfalls nicht aufgenommen. Deshalb - Frau Taubert, Sie wissen das schon vom Innenausschuss - werden wir auch den Antrag heute ablehnen. Wir haben uns nur bezogen auf die Dinge, die der Verfassungsgerichtshof uns aufgetragen hat. Sie haben ja beide schon darüber geredet, Sie wissen selbst, um was für eine komplexe Materie es sich handelt und es ist einfach und jeder Bürger wird sagen, das ist eine prima Idee, das alles abzuschaffen, aber so einfach ist die Welt nicht. Wenn 60 Prozent der Bürger in Thüringen oder der Eigentümer in Thüringen schon gezahlt haben, dann kann man nicht einfach sagen, jetzt wischen wir das vom Tisch. Das ist eine rechtlich komplexe und schwierige Materie und wenn das Gutachten da ist - und ich bin überzeugt, dass ein CDU-Innenminister das Gutachten noch erhalten wird -, dann werden wir uns dieser Geschichte auch annehmen. Im Rahmen der Anhörung gab es Fragen zur Wirkung unseres Gesetzes für die Jahre 2005 bis zum Inkrafttreten des Beitragsbegrenzungsgesetzes. Nach sorgfältiger Erörterung haben wir uns daher entschlossen, das Gesetz aus Gründen der Rechtssicherheit rückwirkend zum 1. Januar 2005 in Kraft treten zu lassen. Dies ist zwar ein wenig ungewöhnlich, aber rechtlich möglich, weil es für die Betroffenen nur Vorteile mit sich bringt, denn die rückwirkende Inkraftsetzung trägt nach unserer Auffassung dem rechtsstaatlichen Gebot der Rechtssicherheit und der Beständigkeit gesetzlicher Regelungen besser Rechnung und vermeidet Unsicherheiten bei den Bürgern und Aufgabenträgern. Nunmehr sollte noch klarer sein, dass durch die Neuregelungen für unsere Bürger eine Sicherheit besteht. Frau Taubert, diese Sicherheit besteht dann
wirklich, weil es auch im Gesetz verankert ist. Unsere Bürgerinnen und Bürger müssen also nicht befürchten, infolge des Verfassungsgerichtsurteils etwaige Nachforderungen der Aufgabenträger zu erhalten und die Aufgabenträger, die Zweckverbände, erhalten ihren finanziellen Ausgleich. Dies ist, denke ich, eine ausgewogene Lösung, die auch von der überwiegenden Mehrheit der Anzuhörenden begrüßt wurde. Daher werden wir das Gesetz heute so verabschieden. Ich denke, den Kolleginnen und Kollegen der Opposition würde es gut zu Gesicht stehen, dies auch zu tun. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kuschel, Sie haben vorhin gesagt, bei Ihnen ist das nicht so, dass die Partei immer recht hat. Das glaube ich Ihnen sogar. Bei Ihnen ist das so, Sie haben immer recht. Ich habe nichts gegen Leute mit einem gesunden Selbstvertrauen, aber Ihr übersteigertes Selbstvertrauen, was Sie hier an den Tag legen, das ist schon unmöglich. Sie machen sich das sehr einfach. Sie sprechen von Profit, von Lobbyismus der Landesregierung, so rich
tige Biertischparolen! Das Suchen der Schuldfrage, sagen Sie, beginnt schon 1991. Das beginnt nicht erst 1991, das beginnt in den teilungsbedingten Lasten, die Ihre Vorgänger verursacht haben. Ansonsten wären wir heute nicht in der Bredouille, hinzu kommt die ganze Entwicklung von 1990. Die kommunale Selbstverwaltung als hohes Gut haben wir eingeführt, haben wir verteidigt. Sich heute hinzustellen und zu sagen, da sind Fehler entstanden, ist einfach. Hinterher kann man immer schlauer sein. Aber man muss auch die Entwicklung wirklich im Einzelnen betrachten. Im Übrigen, Sie haben gesagt, wir machen als CDU hier ein Wahlversprechen, es handelt sich nicht nur um ein Versprechen, wir haben einen Gesetzentwurf eingebracht, wir haben eine Sondersitzung am 7. August beantragt und wollen das nicht nur versprechen. Das heißt, wir wollen es auch in Gesetzesform gießen, damit der Wähler auch genau weiß, woran er ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle kennen das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom April dieses Jahres zum Kommunalabgabengesetz. Deshalb, es ist jetzt auch schon mehrfach angesprochen, möchte ich es im Einzelnen nicht wiederholen. Aber auf einiges möchte ich noch eingehen, auch gerade um das vielleicht etwas klarzustellen, was mein Vorredner hier gesagt hat. Im Bereich der Wasserversorgung wurden die mit Anfang 2005 in Kraft getretenen Neuregelungen des Kommunalabgabengesetzes als verfassungsgemäß bestätigt. Das möchte ich wirklich noch einmal ausdrücklich hervorheben, dass diese Änderungen im Bereich der Wasserversorgung bestätigt worden sind. Was ist nicht damals alles getönt worden? Wahlversprechen, es wird nicht umgesetzt. Der Ministerpräsident und die CDU-Fraktion haben es versprochen und haben es auch umgesetzt. Das Beitragserhebungsverbot sowie die Rückzahlungsverpflichtungen der Gemeinden sind nach dem Richterspruch mit dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung vereinbar. Damit hat die Novelle von 2005 in ihrem wesentlichen Bestandteil weiterhin Bestand. Die Bürger sind erheblich entlastet worden. Allein für den Bereich Wasser wurden rund 167 Mio. € an die Betroffenen zurückgezahlt. Wir mussten aber auch zur Kenntnis nehmen, dass der Gerichtshof die 2005 eingeführten Regelungen im Bereich Abwasserentsorgung aufgehoben hat. Er hat dabei aber nicht den Gesetzeswortlaut oder die Systematik als solches bemängelt, vielmehr hat er die bis dato geltenden Grundlagen für die Beitragserhebung sowie für die Rückzahlungsverpflichtung als unvereinbar mit dem Recht der Gemeinden auf kommunale Selbstverwaltung erklärt. Meine Fraktion steht nach wie vor für ein bürgerfreundlich ausgestaltetes Kommunalabgabenrecht.
Daher haben wir frühzeitig - Sie sind ja immer so interessiert - am 28.04. nach dem Urteil angekündigt, dass die bisher geltenden Privilegierungen im Grundsatz erhalten bleiben sollen. Mit dem Gesetzentwurf, den wir heute vorgelegt haben, halten wir Wort und schaffen Rechtssicherheit für die Bürgerinnen und Bürger sowie Planungssicherheit für die Versorgungsträger. Konkret bedeutet das, dass sich im Bereich der Abwasserentsorgung die Beitragserhebung auch in Zukunft an den tatsächlich vorhandenen baulichen Nutzungsverhältnissen ausrichtet. Dies betrifft sowohl unbebaute Grundstücke als auch Grundstücke unterhalb der baulichen Höchstgrenze sowie übergroße Grundstücke. Selbstverständlich wurden alle Kritikpunkte des Verfassungsgerichtshofs aufgegriffen und mit größtmöglicher Sorgfalt berücksichtigt. Weil sichergestellt sein muss, dass die Beibehaltung der Privilegierungstatbestände bei den Gemeinden künftig nicht zu einer Finanzierungslücke führt, wird das Land seine Erstattungsleistungen erhöhen. Darüber hinaus werden neben der Zinserstattung auch Tilgungsleistungen übernommen, um die Zahlungen einem absehbaren Ende zuzuführen. Die Höhe der Tilgungsleistungen ist gerechnet auf eine Dauer angelehnt an die Abschreibung auf 50 Jahre. Deshalb, so wie heute früh in seiner Antwort auf die Regierungserklärung von Herrn Matschie, hat sich das angehört, als wenn das jetzt im nächsten oder übernächsten Jahr fließen soll. Das Land nimmt also eine Menge Geld in die Hand, um die betroffenen Bürger vor unzumutbaren Belastungen zu schützen. Auch wenn wir die Höhe nur schätzen können, gehen wir davon aus, dass für Zinsen ein zusätzlicher Erstattungsbetrag von 11,8 Mio. € anfallen wird und für die Tilgungsleistungen weitere 11,4 Mio. € aufgebracht werden müssen. Eine Tageszeitung hat heute schon einmal von 11,8 Mrd. € gesprochen, also es ist schon schlimm, aber so schlimm ist es dann auch noch nicht.
Ich will an dieser Stelle aber auch begründen, weshalb es sich nur um Schätzungen handeln kann. Zum einen ist es eine kommunale Entscheidung, ob, wann und in welchem Ausmaß Investitionen getätigt werden, so dass zum jetzigen Zeitpunkt nicht klar sein kann, wann die Kosten insgesamt entstehen. Zum anderen ist es eine Entscheidung der Grundstückseigentümer, ob, wann und in welchem Maß sie ihr Grundstück bebauen. Dies hat natürlich unmittelbare Auswirkungen auf die Einnahmeseite bei den Versorgungsträgern. Deshalb können wir zum heutigen Zeitpunkt schätzen.
Meine Damen und Herren, obwohl wir die Beträge zur Entlastung der Betroffenen aufbringen wollen, ist uns klar, dass wir mit dem Entwurf nicht diejeni
gen zufriedenstellen können, die auf eine Abschaffung der Beiträge gehofft haben. Das haben wir ja jetzt schon eindeutig von Ihnen, Herr Kuschel, gehört. Wir haben uns aber bewusst gegen eine reine Gebührenfinanzierung entschieden, da dies mancherorts zu erheblichen Belastungen der Bürger führen würde. Auch der Verfassungsgerichtshof sieht das so. Er hat für diesen Fall in seinem Urteil, ich zitiere, denn wer liest kommt weiter, „nicht mehr zumutbare Gebührensätze würden entstehen.“ Deshalb sind wir den einzig gangbaren Weg gegangen und wollen auch in Zukunft mit Gebühren und mit Beiträgen im Abwasserbereich arbeiten. Ich sage das hier so deutlich, weil mit der Abschaffung der Beiträge von der Linkspartei und mancher Bürgerinitiativen mancherorts Hoffnungen geweckt werden, die am Ende nie eingelöst werden können; aber diese Erkenntnis ist ja bekanntlich nicht neu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das Land muss einmal mehr tief in die Tasche greifen, um die Folgen von 40 Jahren Misswirtschaft abzufedern, aber es gilt nach wie vor Investitionen nachzuholen. Wir sind überzeugt davon, dass dieses Geld gut angelegt ist, weil die Betroffenen vor Ort dadurch deutlich spürbar und dauerhaft entlastet werden. Zugleich wissen wir aber, dass die Zahlungen des Landes nicht bis zum Sanktnimmerleinstag geleistet werden können. Daher ist die Anwendung der Privilegierungstatbestände auf die Beitragserhebung für die erstmalige Herstellung der Abwassereinrichtungen begrenzt. Wer einmal eine funktionierende Einrichtung vor Ort hat, der soll bei einem Neubau in 50 oder 70 Jahren so gestellt werden wie der Rest der Republik. Dies ist eine ausgewogene Regelung, die den besonderen Gegebenheiten gerecht wird.
Lassen Sie mich nach diesen grundsätzlichen Dingen noch auf eines hinweisen, was uns ebenfalls wichtig ist und was wir deshalb im Gesetzentwurf verankert haben. In § 21 Abs. 6 haben wir aufgenommen, ich zitiere: „Voraussetzung für die Erstattung des Tilgungsanteils ist der Nachweis der Aufgabenträger, dass den Belangen der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit hinsichtlich der zukünftigen Investitionen im Abwasserbereich besondere Rechnung getragen wird.“ Da geht es einmal um den Stand der Technik, der beachtet werden muss, um die demographische Entwicklung, die Beachtung finden muss, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit, damit eben das nicht eintritt, was vorhin hier am Rednerpult gesagt worden ist, dass die Verbände auf Teufel komm raus investieren. Ich denke, wir haben insgesamt einen ausgewogenen Entwurf vorgelegt, dessen Einzelheiten wir in den nächsten Wochen noch intensiv diskutieren können.
Wir werden heute - ich habe schon dazu eingeladen - eine Sondersitzung des Innenausschusses
durchführen. Ich möchte ebenfalls für meine Fraktion beantragen, dass der Gesetzentwurf an den Innenausschuss, an den Haushalts- und Finanzausschuss und an den Justizausschuss überwiesen wird, wobei der Innenausschuss federführend sein soll. Ich wünsche uns gute Beratungen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich habe ja schon den Innenausschuss geführt und als Vorsitzende, Herr Dr. Hahnemann, weise ich entschieden zurück, dass der Innenausschuss nicht auf dem Boden der Rechtsstaatlichkeit arbeitet.
Das ist eine infame Behauptung und zeigt, wo Sie stehen. Frau Berninger, wenn Sie hier sagen, DIE LINKE hat Anspruch auf den Rechtsstaat, das will ich Ihnen nicht mal absprechen, aber andere auch in dieser Gesellschaft. Hier hat jeder Anspruch, der im Rechtsstaat lebt, aber er muss sich auch dementsprechend verhalten und auch ein entsprechendes Verhalten mit Regeln, die akzeptiert werden müssen, an den Tag legen.
Herr Dr. Hahnemann, also -
Sie können ja auch noch mal drankommen, wir haben ja noch viel Zeit - Sie haben ja in Ihrer wirklich diffusen Rede hier von Gedenkort gesprochen und vom Verdienst von Jugendlichen. Also, wo hier noch von einem Gedenken in einer dermaßen Vermüllung von einem Haus, von fremdem Eigentum gesprochen werden kann, das ist Schimpf und Schande. Sie haben Eigentum missachtet, das haben die Hausbesetzer getan, aber Sie haben das ja jetzt auch noch mal befürwortet. Wir haben nichts gegen alternative Lebenseinstellungen, von mir aus kann einer bunt, weiß, schwarz, kariert oder grün sein, das ist jedem seine eigene Sache, aber wenn er fremdes Eigentum missachtet, das geht nicht und dann muss der Rechtsstaat eingreifen.
Die Teilnahme der Abgeordneten Hennig, das hat die Kollegin Taubert schon geklärt, sonst hätte ich noch was dazu gesagt. Diese Wortklauberei, wann hat denn wer was gemacht und wann gab es denn Essen. Ja, liebe Leute, ist denn ein Polizeieinsatz ein Kaffeekränzchen? Es ist ein Einsatz, das ist ernst und wir können heute von Glück sagen, dass dort keinem etwas passiert ist.
Was ich bis heute eindeutig vermisse, das ist eine ganz klare Distanzierung von diesen Besetzern.
Was Sie vorhin hier gesagt haben, Dr. Hahnemann, das war ein ganz kläglicher Versuch. Es ist eindeutig kriminelles Verhalten gewesen, es ist Gewalt gewesen und davon muss man sich distanzieren. Wir tun das ganz entschieden.
Wenn Sie mit Ihrer Rumeierei, die Sie hier betrieben haben, dann schauen Sie auf linke Plattformen, da gibt es unterschiedliche, wo zu Gewalt aufgerufen wird. Das ist eine Schweinerei - ob ich einen Ordnungsrüffel dafür bekomme oder nicht. Es ist eindeutig unmöglich. Es wird ja im Internet zu weiteren Gewaltaktionen aufgefordert. Ich sage nur, in Gotha, die Orangerie, die im Wiederaufbau ist, auch da hat es einen Anschlag gegeben, da war eindeutig das Zeichen der Hausbesetzerszene angebracht. Da wird Arbeit von vielen Menschen, die Geld sammeln, sich ehrenamtlich betätigen, mit Füßen getreten. Das gehört sich nicht in dieser Gesellschaft.
Im Übrigen, dass vorhin gesagt worden ist, es wäre von Ihrer Fraktion keine Kritik am Polizeieinsatz geübt worden, dann sollten Sie Ihre eigenen Presseerklärungen lesen: „Kritik am Polizeieinsatz zur Räumung des besetzten Hauses in Erfurt haben Abgeordnete der Landtagsfraktion DIE LINKE geübt.“ Ich sage es noch mal, wer verharmlost, wer Gedenken mit Füßen tritt, wer das Eigentum missachtet, wer Diebstahl beschönigt, wer Gewalt gegen andere Personen ausübt, wer Polizeikräfte angreift, ja, anpisst, der zeigt selbst, wie er zu den Menschen in der Gesellschaft und wie er zu unserem Staat steht. Ich habe im Innenausschuss eine persönliche Erklärung dazu abgegeben, weil der Innenausschuss immer recht turbulent ist. Aber der letzte Innenausschuss war eine Schande und diese Diskussionen, die hier von der linken Seite gekommen sind, waren auch eine Schande für dieses Parlament. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe eigentlich nach der vorherigen Debatte gedacht, dass man nicht unbe
dingt diesen Antrag hier zusammenstellt. Sie haben ein Landesprogramm gegen Rechtsextremismus hier vorgelegt; ich gebe zu, eine große Fleißarbeit. Sie schreiben in der Begründung, der Freistaat Thüringen muss ein Signal setzen, das Gefahrenpotenzial des Rechtsextremismus wurde unterschätzt, die engagierte Bürgergesellschaft nicht in ausreichendem Maße unterstützt usw. Ich sage Ihnen, zum einen ist es nicht unterschätzt worden. Wir haben einhellig, alle drei Fraktionen, im März 2006 in diesem Haus die „Initiative für Demokratie und Toleranz - gegen Extremismus und Gewalt“ beschlossen. Es wäre ein Zeichen im Jahr der Demokratie gewesen, wenn man an diesem gemeinsamen Beschluss festgehalten und daran weitergearbeitet hätte. Es hat auch bestimmte Aufträge gegeben. Aber das tut man jetzt nicht mehr und das ist eindeutig ein Zeichen, dass der Wahlkampf grüßen lässt. Wir haben eine Reihe von Programmen für Kindergärten, für Grundschüler, für Pädagogen, für Jugendliche, Prävention, wir haben kommunale Präventionsgremien, wir haben den Landespräventionsrat, wir haben lokale Aktionspläne. Diese kennen Sie sicherlich in Ihren Wahlkreisen genauso wie ich das aus meinem Wahlkreis aus Gotha kenne. Wir haben eine Kontakt- und Koordinierungsstelle gegen Rechtsextremismus. Wir wissen, dass es beim Landessportbund eine geförderte Stelle zur Schulung im Umgang mit Rechtsextremisten gibt.
Ich habe mir Ihr Programm sehr gut angeschaut, ich hatte schon gesagt, es ist eine Fleißarbeit. Wir haben ja unseren Punkt ergänzt und ich muss feststellen, dass die Vermutung naheliegt, dass hier ein Teil von der Landesstrategie abgekupfert worden ist. Sogar in der Gliederung findet man Ähnlichkeiten, aber das muss jeder mit sich selbst ausmachen. Ich denke, und auch meine Fraktion ist der Meinung, dass wir gut aufgestellt sind. Die Forderungen nach Geld, Personal, Sachkosten - das fordern Sie ja in allen anderen Bereichen auch - haben wir immer wieder. Meine Damen und Herren, es zählt nicht Quantität, es zählt Qualität.
Die Regionalzentren sind von Herrn Gentzel angesprochen worden. Ich denke, wir brauchen keine Regionalzentren, wir haben eine Landesstelle für Gewaltprävention, der ich an dieser Stelle ausdrücklich Dank sagen möchte für ihre Arbeit, aber die wollen Sie ja abschaffen.
Es ist alles sehr umfangreich, ich möchte eigentlich nur auf einige wenige Punkte eingehen. Herr Gentzel, Sie haben den Innenausschuss angesprochen,
was uns sehr betrifft. Sie haben in dem Punkt 1.3 Handlungslinien in Polizei- und Verfassungsschutz aufgeführt. Sie schreiben in Ihrem Programm: Trainingsprogramme dürfen nicht zufällig und inhaltlich beliebig angeboten werden. Dem möchte ich konsequent widersprechen. Dann schauen Sie in die Landessstrategie. In ihrem Punkt 1.3.1. wird gefordert, dass die Polizeiausbildung verbessert werden muss, dass zwar eine ständige Verbesserung erfolgt, dem ist zuzustimmen. Die Entwicklung des Kriminalitätsgeschehens erfordert in allen Bereichen eine permanente Evaluierung der Aus- und Fortbildungsinhalte.
Die Ausbildungskonzepte der Polizeischule in Meiningen werden derzeit angepasst, um den aktuellen Erfordernissen des Bachelor-Studienganges gerecht zu werden. Hierbei werden selbstverständlich auch die Belange des polizeilichen Staatsschutzes berücksichtigt. Derzeit wird im Studium zum gehobenen Polizeivollzugsdienst die Problematik der Bekämpfung des Extremismus in insgesamt 82 Unterrichtseinheiten aus den Bereichen Einsatzlehre und Soziologie behandelt. Hierbei werden Erkenntnisse zu polizeilichen Maßnahmen im Zusammenhang mit der polizeilichen Lagebewältigung von Ansammlungen, Veranstaltungen, Demonstrationen, aber auch Grundkenntnisse zur Bekämpfung von Terrorismus, das Verhalten bei Anschlägen oder der Androhung von Anschlägen vermittelt. Die Ausbildung zum mittleren Dienst umfasst insgesamt 15 Unterrichtseinheiten zuzüglich eines Übungskomplexes. Der Bekämpfung des politischen Extremismus wird auch bei der Fortbildung der Thüringer Polizei Rechnung getragen. Das entsprechende Seminar behandelt Themen wie Rechtsextremismus in Thüringen, Wahrnahme in der Öffentlichkeit, Schwerpunkte und Erscheinungsformen des Rechtsextremismus sowie polizeiliche Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus einschließlich der Vermittlung entsprechender rechtlicher Kenntnisse. In diesem Jahr findet nach entsprechender Bedarfserhebung voraussichtlich jedoch kein Seminar zur genannten Thematik im Bildungszentrum der Thüringer Polizei statt, aber es ist wieder aufgenommen worden in den Fortbildungskatalog für 2010.
Daneben wird in der Zeit vom 14. bis 16. Mai 2009 von der Landeszentrale für politische Bildung das Seminar „Der Rechtsextremismus als Herausforderung für Polizei und Justiz“ angeboten. Die Landesregierung befürwortet die Teilnahme von Polizeibeamten an diesem Seminar und wird dafür Sonderurlaub gewähren. Ich darf Ihnen versichern, dass die polizeilichen Maßnahmen zur Bekämpfung des Rechtsextremismus derzeit wesentlich umfangreicher als in dem von Ihnen geforderten Bericht durchgeführt werden.
Auf die Konzeption zur Bekämpfung politisch motivierter Kriminalität möchte ich jetzt nicht noch mal eingehen, denn das ist in der Landesstrategie alles nachlesbar. Ich habe das etwas genauer herausgegriffen, damit man auch hier sieht, dass nicht beliebig irgendwas zusammengeschrieben worden ist und wir deshalb ein Programm brauchen, ähnlich wie Sie die Forderung, Herr Gentzel, hier aufmachten zu den Staatsanwaltschaften. Bei allen Thüringer Staatsanwaltschaften existieren für die Bearbeitung von Verfahren mit extremistischem und fremdenfeindlichem Hintergrund Sonderdezernate.
Das sagen Sie, dass es nicht funktioniert.
Für meine Fraktion kann ich sagen, wir brauchen das von Ihnen aufgestellte Landesprogramm nicht. Wir halten an dem gemeinsamen Beschluss fest, wir verfolgen die Landesstrategie weiter, die in vielen Dingen weiter geht als das, was Sie aufgeschrieben haben.
Ich möchte vielleicht enden mit einem Zitat von Helmut Kohl: „Die allermeisten Deutschen wissen, dass politischer Extremismus immer nur Leid und Unglück über die Menschen gebracht hat, und deshalb sollte man ihn nicht zum Spielball im Wahlkampf machen.“ Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin hat heute Morgen die Tagung begonnen und das schöne Wetter gelobt, aber es ist nicht nur schönes Wetter, es ist auch ein guter Tag für die Kommunalpolitik, denn wir werden heute die erste Landgemeinde in Thüringen beschließen.
Herr Kuschel, Sie haben hier am Pult ganz schön rumgeeiert, dass Sie die Dinge, die von der CDUFraktion eingebracht worden sind, im Nachhinein dann doch ganz gut fanden, aber eigentlich ja ablehnten und zum Schluss doch zustimmen. Es war schon sehr interessant Ihnen zuzuhören.
Wir haben den Gesetzentwurf vorliegen. Laut § 1 soll die Gemeinde Bernterode mit 1.328 Einwohnern aufgelöst und in die Gemeinde Breitenworbis mit 2.282 Einwohnern eingegliedert werden. Hier ergibt sich dann eine Einwohnerzahl von 3.610. Die Gründe sind bereits von den Kollegen aufgezeigt worden.
Hier gibt es mehrere Gründe, unter anderem infrastrukturelle. Natürlich sind die finanziellen Verhältnisse auch ein Grund. Es ist gar nicht von der Hand zu weisen, dass man hier auch versucht, eine zukunftsfähige Struktur zu finden. Die Anhörung dazu hat weder Meinungen dafür noch dagegen ergeben, so dass diesem freiwilligen Zusammenschluss überhaupt nichts entgegensteht.
In § 2 des Gesetzentwurfs geht es um die Gemeinden Apfelstädt, Gamstädt, Ingersleben und Neudietendorf, also um die bisherige Verwaltungsgemeinschaft Nesse-Apfelstädt-Gemeinden. Die Gemeinden haben sich entschlossen, die erste Landgemeinde in Thüringen zu bilden. Ich darf kurz Herrn Kuschel aus dem Protokoll zitieren, als wir das Gesetz für die Landgemeinden hier in diesem Hohen Haus verabschiedet haben. Ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Aber die Landgemeinde, das ist vollkommen irre, was Sie da machen, das ist nicht nur irre, das ist Blödsinn.“ Das sagte Herr Kuschel damals.
Heute stimmen Sie zu und jetzt klatschen Sie? Sie müssen sich auch mal entscheiden, was Sie wollen.
Dann möchte ich Ihnen aus dem Antrag der beteiligten Gemeinden zur Bildung der Landgemeinde zitieren. Frau Präsidentin, ich darf zitieren: „Mit der Bildung einer Landgemeinde gemäß § 45 a Thüringer Kommunalordnung soll gesichert werden, dass man den künftigen Anforderungen an die kommunalen Aufgabenträger gerecht wird. Die Identität der einzelnen Orte und insbesondere auch die Bürgernähe sollen dabei durch die Beibehaltung der Ortsteile und die Bildung von Ortschaften mit Ortschaftsverfassung und Ortschaftsbürgermeister gemäß § 45 a Thüringer Kommunalordnung gewahrt werden. Für die Wahrung der Eigenart der Orte und den Fortbestand des dörflichen Brauchtums hat die Unterstützung und Förderung des bestehenden Vereinslebens absolute Priorität.“ Ich denke, das ist genau das, was wir mit der Bildung der Landgemeinde wollten, was wir auf den Weg gebracht haben und was hiermit auch anerkannt wird.
Wir werden weiter auf Freiwilligkeit setzen. In der Anhörung zur Bildung der Landgemeinde gab es eine Reihe von Zuschriften. Es gab auch mehrere Unterschriftensammlungen. Ich sage ausdrücklich, es gab nicht eine Stellungnahme, die gegen die Bildung der Landgemeinde war. Die einzigen Bedenken, die geäußert worden sind - es ist schon angesprochen worden -, haben sich um den Namen gedreht. Ich selbst war vor Ort zu einer Bürgerberatung. Hier gab es Stimmen dafür und dagegen - wie gesagt, es ging um den Namen. Es steht aber der neuen Landgemeinde bzw. dem neuen Landgemeinderat frei, über den Namen neu zu entscheiden, ihre Bürger zu befragen. Ich denke, das wird dort in der neuen Landgemeinde auch ein Thema sein.
Wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen. Den Änderungsantrag, den DIE LINKE vorgelegt hat, werden wir allerdings ablehnen und die Ablehnung folgt daraus, dass wir eine andere Herangehensweise haben. Wir trauen denen, die in kommunaler Verantwortung stehen, zu, dass sie verantwortungsvoll mit dem Willen und mit den Interessen ihrer Bürger umgehen, auch was den künftigen Namen betrifft, falls dieser zu ändern sein wird. Deshalb werden wir den Änderungsantrag ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute das Informationsfreiheitsgesetz in der zweiten Beratung. Nach dem, was Sie hier am Pult erklärt haben, Herr Dr. Hahnemann, ich habe das das letzte Mal ganz freundlich ausgedrückt und habe gesagt, Sie gehen Ihrem Hobby nach. Jetzt haben Sie hier eine Litanei von sich gegeben, indem Sie gesagt haben, Sie wollen nicht darüber reden. Wir haben vor einem guten Jahr ein modernes Informationsfreiheitsgesetz hier in diesem Haus beschlossen.
Dass Sie jetzt sagen, dass dieses Gesetz, was beschlossen worden ist, wo man ja bis heute in der kurzen Zeit für ein Gesetz noch gar nicht abschätzen kann, ob das so wirkt oder ob es nicht so wirkt. Dies können Sie ja auch noch nicht sagen, das sind alles Vermutungen. Aber Sie sagen, dass dieses Gesetz gegen die Interessen der Bürger wirkt. Wir haben uns damals bei diesem Gesetz an dem orientiert, was die Bundesregierung in ihrem Gesetz beschlossen hat. Und das, und nicht mehr und nicht weniger, haben wir für unser Gesetz übernommen. Wenn Sie hier von einer Tradition sprechen, dass wir LINKE-Gesetzentwürfe gar nicht in die Ausschüsse bringen, schauen Sie mal heute früh, wir haben
sogar einen LINKEN-Gesetzentwurf platziert gleich heute Morgen. Sie bauen sich da auch immer eine Welt zusammen, die ich nicht so sehen kann.
Dass Sie noch behaupten, dass wir den Bürger als Störfaktor empfinden, das ist eine Unverschämtheit, die man nicht so stehenlassen kann.
Aber nach Ihrem Beitrag zu diesem Gesetz, in dem Sie inhaltlich gar nicht mehr auf Ihren Gesetzentwurf eingegangen sind, das zeigt doch ganz deutlich, dass Sie der Inhalt doch eigentlich gar nicht weiter interessiert, dass es sich hier um blanken Populismus handelt.
Ich habe das letzte Mal gesagt, dass dieser Gesetzentwurf weitgehend unbrauchbar ist, dass er in sich widersprüchlich ist, auch wenn der Kollege Höhn von der SPD, der damals dazu gesprochen hat, aber auch erkannt hat, dass in dem Entwurf viele Dinge nicht stimmen. Deshalb werden wir diesen Entwurf heute wieder ablehnen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Präsidentin hat angekündigt, dass ich die Berichterstattung vornehmen möchte zum Gesetz für mehr Demokratie in Thüringer Kommunen, der Gesetzentwurf nach Artikel 82 der Verfassung des Freistaats Thüringen zum Volksbegehren „Mehr Demokratie für Thüringen“ in Drucksache 4/4550. Die Vertrauensperson des Volksbegehrens ist Herr Ralf-Uwe Beck, stellvertretende Vertrauensperson ist Herr Steffen Lemme.
Das Zustandekommen des Volksbegehrens wurde festgestellt mit dem Bescheid der Präsidentin des Thüringer Landtags vom 23. Oktober 2008. Es wurde der Vertrauensperson zugestellt und das Ergebnis der Landesregierung mitgeteilt. Die Ausschussberatungen zum Gesetzentwurf sind immer öffentlich geführt worden und unter Beteiligung der Vertrauensperson. Die Einbringung des Gesetzentwurfs in das Plenum erfolgte am 14.11.2008. Dort wurde der Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend
und mitberatend an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen. Am 13. Februar führte der Innenausschuss eine umfangreiche Mündliche Anhörung durch. Es stellten sich unterschiedliche Rechtsauffassungen dar. Mehrere Anzuhörende äußerten, dass es bei Annahme des Gesetzentwurfs durch den Landtag oder durch einen erfolgreichen Volksentscheid zu Unklarheiten mit der geltenden Gesetzeslage führen könne.
Die Auswertung der Anhörung erfolgte zunächst in den Fraktionen. Die Fraktionsspitzen führten parallel zum Gesetzentwurf in diesem Verfahren weitere Gespräche und kamen mit Zustimmung ihrer Fraktionen überein, dem Landtag einen gemeinsamen Gesetzentwurf vorzulegen, der Gesetzentwurf in Drucksache 4/5062, Begleitgesetz zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, das Volksbegehrens-Begleitgesetz. Hier wurde der Wortlaut des Volksbegehrens weitgehend implementiert. Der bis dato bestehende Dissens zur Sammlungsart wurde in § 17 a und b beigelegt, da sowohl die freie Sammlung wie auch die Amtsstubensammlung möglich sind. In der 69. Sitzung des Innenausschusses am 1. April wurde der Gesetzentwurf des Volksbegehrens einstimmig angenommen. Der Gesetzentwurf zum Volksbegehrens-Begleitgesetz wurde ebenfalls einstimmig angenommen.
Der Justizausschuss des Thüringer Landtags hat am gleichen Tag beide Gesetzentwürfe angenommen. Damit hat der Landtag aus eigener Kraft eine Lösung zu dieser Angelegenheit getroffen. Der Innenausschuss und der Justizausschuss empfehlen die Annahme beider Gesetze. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, da sieht man mal, wie schnell das geht, gerade ist die Anmeldung gebracht und schon ist man am dransten. Das geht urplötzlich.
Wir haben das „Thüringer Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Informationsfreiheit“ vorliegen, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Ich denke, da wir uns schon mehrfach in diesem Hause damit beschäftigt haben, ist der Kollege Hahnemann seinem Hobby hier nachgegangen und hat uns diesen Schaufensterantrag heute geliefert.
Schaufenstergesetzentwurf, ich berichtige mich.
Das finde ich aber schön, dass Sie das auch in Ordnung finden.
Wieder einmal haben Sie uns mit einem Gesetzentwurf beglückt, der weitgehend unbrauchbar und in sich widersprüchlich ist. Einmal ganz abgesehen von den inhaltlichen Unzulänglichkeiten in dem Gesetzentwurf haben wir bereits ein gutes Informationsfreiheitsgesetz,
das gerade mal ein gutes Jahr alt ist und das nicht einmal eine gewisse Anwendungspraxis hat; es muss eine gewisse Zeit erst einmal wirken, ehe man es sicherlich sinnvoll evaluieren kann. Ich darf nur auf die Kleine Anfrage von Herrn Dr. Hahnemann hinweisen, das Gesetz, wie gesagt, gut ein Jahr. Bereits im August letzten Jahres - ungefähr ein halbes Jahr nach dem Inkrafttreten - hatte Herr Dr. Hahnemann schon eine Kleine Anfrage dazu gestellt und hat aus der Beantwortung entnommen, dass die Evaluierung notwendig ist. Das erschließt sich mir und meiner Fraktion nicht so richtig, wo er das schon nach
einem halben Jahr und auch aus der Antwort heraus entnommen hat.
Der Bürger hat bereits jetzt auch durch dieses Gesetz vielfältige Möglichkeiten, Auskunft von Behörden zu verlangen, zumindest dann, wenn er ein entsprechendes Interesse vorweisen kann. Diese Einschränkung, die angeblich so, wie Sie es bezeichnen im Entwurf, weiterhin zu restriktive Möglichkeit, Informationen zu erlangen, wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf an mehreren Stellen kritisiert. Die Behörde soll gläsern, durchsichtig sein - das ist immer gut und, ich denke, an vielen Stellen ist das auch so -, aber mit einem bisschen an Lebenserfahrung weiß man jedoch, dass hinter dem jeweiligen Verwaltungshandeln zumeist konkrete Rechtsverhältnisse mit Drittbezug bestehen. Mithin besteht immer die Gefahr, dass durch Behördenauskünfte Interessen Dritter tangiert werden. Es kann daher nicht unbedingt sinnvoll sein, die Zugangshürden zu Informationen fast gänzlich einzureißen. Sie haben das in der Begründung zum Gesetzentwurf so schön beschrieben mit „Herrschaftswissen“ oder mit dem „Wissensmonopol des Staates“. Ich kann nur sagen, damit hat es weiß Gott nichts zu tun. So extrem Ihre Forderung nach umfassender Information in dieser Gesetzesvorlage ist, so extrem ist Ihre Forderung in der Drucksache 4/4375, mit der wir uns in diesem Plenum erneut befassen müssen. Während Sie hier personenbezogene Daten schutzlos stellen, indem Sie sie nur schützen, wenn sie höherrangig sind, wollen Sie diese dort unter der plakativen Überschrift „Datenhunger nach privaten (Kunden-)Daten auch in Thüringen zügeln“ komplett verbieten. Ich meine, dass weder die eine noch die andere Forderung sachdienlich ist, deshalb werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen. Ich denke, er verdient es auch nicht, an einen Ausschuss überwiesen zu werden. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Verordnungsentwurf, der uns heute vorgelegt worden ist, hat ja einen Hintergrund. Nach Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen ist den Gemeinden und Landkreisen für die Wahrnehmung von übertragenen staatlichen Aufgaben ein angemessener finanzieller Ausgleich, der sogenannte Mehrbelastungsausgleich zu gewähren und dies wird im Rahmen der Auftragskostenpauschale sichergestellt. Ich kann es relativ kurz machen. Herr Kuschel, aber zu Ihnen möchte ich doch im Vorfeld sagen: Sie bezweifeln ja die Angemessenheit der Ausstattungen. Wenn Sie sich heute hier hinstellen - dass Sie kein Gottvertrauen haben, das kann ich mir gut vorstellen. Aber so ein bisschen Vertrauen auch in die Verhandlungsfähigkeit zwischen dem Ministerium und den Spitzenverbänden, die Spitzenverbände treten für ihre Landkreise oder für ihre Kommunen ein und sehen schon auch zu, dass sie ihre Positionen vertreten, und darauf kann man sich auch verlassen. Das haben auch die Verhandlungen über die vielen Jahre gezeigt. Wir stimmen diesem Verordnungsentwurf zu.
Wir freuen uns, dass die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden einvernehmlich ausgegangen sind. Das zeigt, dass die Kommunen auch angemessen finanziert werden.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Innenminister hat den Gesetzentwurf eingebracht. Bevor ich dazu einiges sage, möchte ich eine Bitte äußern an Sie, Frau Präsidentin, ich möchte Sie bitten, das Protokoll noch einmal zu lesen, und zwar die Rede des Abgeordneten Kuschel. Ich finde es eine Unverschämtheit, wie der Innenminister und die Beamten im Innenministerium hier betitelt worden sind. Man sollte mal prüfen, ob das nicht einen Ordnungsruf wert ist.
Ich freue mich auch wie meine Fraktion, dass wir hier diesen Gesetzentwurf vorliegen haben mit den §§ 1 und 2, die Neugliederung in die einzelnen Namen ist schon angesprochen worden und welche Gemeinden es betrifft. Wir haben hier freiwillige Neu
gliederungen. Wir haben als CDU Fraktion immer auf die Freiwilligkeit gesetzt und haben damit höchste Akzeptanz vor Ort. § 2 sieht den Zusammenschluss der Gemeinden Apfelstädt, Ingersleben, Gamstädt und Neudietendorf vor. Hier werden wir die erste Landgemeinde haben in Thüringen und es werden weitere folgen. Jeder kennt sicherlich Beispiele dafür. Ich denke, gerade auch dieses erweiterte Ortschaftsrecht findet doch die Akzeptanz in den zukünftigen Ortschaften in einer Landgemeinde. Deshalb begrüße ich das. Sie haben vorhin hier eingebracht, das ist von allen beiden Vorrednern gesagt worden, dass es wünschenswert wäre, wenn wir die Behandlung des Gesetzentwurfs im Innenausschuss relativ zügig gestalten könnten. Ich habe deshalb heute schon mit beiden Oppositionsfraktionen gesprochen, wir werden morgen am Ende des Plenums eine Innenausschuss-Sitzung durchführen, werden die entsprechende Anhörung durchführen.
Beschließen, danke, Herr Kollege Fiedler. Aber wir müssen natürlich auch sehen, die Fristen sind im Gesetz festgelegt und die Fraktion DIE LINKE hatte dazu auch schon einen Entschließungsantrag gestellt. Ich denke, nach Prüfung der Fristen ist er auch deshalb wieder zurückgezogen worden. Ich beantrage wie die Kollegen auch die Überweisung an den Innenausschuss und kann nur sagen, wir werden alle Möglichkeiten prüfen, dass wir schnellstens das Verfahren erledigen können, aber die gesetzlichen Fristen sind nach wie vor einzuhalten. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, die Fraktion DIE LINKE hat den Gesetzentwurf vorgelegt mit dem Titel „Erstes Thüringer Gesetz zur Stärkung der kommunalen Investitionstätigkeit im Haushaltsjahr 2009“. „Erstes Gesetz“ impliziert ja schon, es kommen mehrere. Damit Sie nun dieses erste Gesetz vorlegen konnten, haben Sie natürlich die Finanzkrise bemüht.
Ja, sie ist da, aber viele satteln gleich noch etwas drauf. Es ist sehr schnell zusammengeschustert. Es ist ein Artikelgesetz. Es sind drei Artikel, wobei ja einer das Inkrafttreten ist, und die sind sehr kurz und sehr überschaubar.
Ach, Herr Blechschmidt, wegen mir müssen Sie es nicht überschaubar machen. Ich bin des Lesens und des Verstehens gut kundig, glauben Sie mir das.
Also aus kommunaler Sicht hört sich der Gesetzentwurf zunächst gut an.
Es soll mehr Geld geben, Bargeld für alle. Das ist ja immer Ihr Motto, aber das war es dann auch schon. Da wir als Landtagsabgeordnete dem Gemeinwohl verpflichtet sind, können wir nicht einfach und ohne Not, das sage ich ganz bewusst, unberechtigte Mehrausgaben verantworten. Eine Notwendigkeit für dieses Gesetz ist für meine Fraktion nicht ersichtlich. Den Thüringer Kommunen geht es überwiegend gut und sie werden durch den Kommunalen Finanzausgleich solide finanziert. Das wusste ich, dass Ihnen das wehtut, aber schauen Sie hin, das ist so. Warum, frage ich mich nun, dieser Gesetzentwurf? Wir alle wissen, dass die Fraktion DIE LINKE sich des Themas Finanzkrise in besonderer Weise annimmt, nämlich indem Sie sie immer noch mehr herbeireden. Das haben wir ja nun gestern schon gehört und werden sicherlich heute noch mehrere Kostproben davon bekommen. Sie wollen den Menschen Angst machen, weil Sie glauben, diese so für Ihre sozialistische Weltordnung gefügiger zu machen.
Ich sage Ihnen, dem ist nicht so.
Doch, ich habe es gelesen, es war schlimm genug. Ich sage schon noch etwas dazu, was drinsteht. Denn die Menschen in unserem Lande wollen nicht wieder eine Mangelwirtschaft.
Ach Sie Armer, Herr Bärwolff, Sie Armer in der Mangelwirtschaft, da fällt mir wirklich nichts mehr ein. Wenn ich Ihre unangemessene Kleidung sehe zur Plenarsitzung, dann kann ich von Mangelwirtschaft sprechen.
Ich frage Sie: Haben Sie sich einmal die Finanzsituation der Thüringer Kommunen genauer angeschaut? Ist Ihnen bekannt, dass die Thüringer Kommunen Mehreinnahmen in dreistelliger Millionenhöhe verbuchen können? Die Mehreinnahmen sind vor allem auf ein Plus bei Gewerbesteuern von 92,1 Mio. € sowie beim Gemeindeanteil der Einkommensteuer von 51 Mio. € zurückzuführen. Eine kleine Steigerung von 2,3 Mio. € ergab sich auch bei den Einnahmen durch Gebühren sowie Miet- und Pachteinnahmen. So schlecht geht es also den Kommunen, dass das Land gleich noch einmal 92 Mio. € draufpacken soll. Damit machen Sie sich endgültig zum Füllhornträger der Nation. Die alte Wahrheit, dass Sozialisten und Kommunisten nicht mit Geld umgehen können, die zeigt sich wieder ganz deutlich.
Doch damit nicht genug, Sie wollen in Ihrem Gesetz die früher bestehende Investitionspauschale wieder einführen, also genau das Finanzierungsmodell, das der Verfassungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 21. Juni 2005 für verfassungswidrig erklärt hat - sehr einfallsreich, meinen Glückwunsch.
Zudem wollen Sie den Landesausgleichsstock zugunsten kommunaler Investitionen abschmelzen. Dabei müsste Ihnen doch bekannt sein, dass dieser für Bedarfszuweisungen an Kommunen in besonderen Notlagen genutzt wird. Durch eine Abschmelzung würden Sie also die Schwächsten schwächen, um das Geld stattdessen mit der Gießkanne zu verstreuen. Auch wieder, kann ich nur sagen, meinen Glückwunsch. Last, not least wollen Sie die Kommunalordnung ändern. Auch dieser Punkt ist reiner Aktionismus. Sie wollen rentierliche Investitionen zulassen, was bereits heute möglich ist. Sie wollen die vertragliche Zusammenarbeit mit Privaten, also diese PPP-Projekte, was ein anerkanntes Modell für effizientes Verwaltungshandeln ist,
und Sie wollen Derivatgeschäfte untersagen, wofür es keine hinreichende Begründung gibt. Aber im Verbieten waren Sie schon immer gut - auch dazu meinen Glückwunsch. Aber weil wir nicht bei „Wünsch Dir was“ sind, werden wir diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen und sehen auch keinen Anlass für eine Ausschussüberweisung. Ich kann nur sagen, dieses Gesetz hat sicherlich maßgeblich der Kollege Kuschel mitgeschrieben, das ist ein reiner Kuschelexpress - viel Dampf, viel Lärm und hinterher bleiben nur ein paar Staubkörnchen. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was wir hier jetzt gehört haben von dem parlamentsunwürdigen Stasispitzel, ich denke, das kann man einfach so nicht stehen lassen.
Sie können noch zehnmal sagen, was sich der Freistaat für Schulden aufgehalst hat. Wenn man zusammenzählen würde, was Sie für Anträge gebracht haben in den Haushaltsdiskussionen, dann weiß ich nicht, wo wir da wären. Das müsste die Finanzministerin mal nachrechnen lassen und müsste Ihnen dann mal den Spiegel vorhalten.
Dann auch die Anspielung, dieses Geld wäre verplempert worden. Schauen Sie sich an, wie unser Freistaat, damals war es ja noch kein Freistaat, ausgesehen hat. Fahren Sie heute durch unser Land, durch unsere Kommunen, durch unsere Dörfer und Städte, schauen Sie auf die Straßen, schauen Sie die Flüsse an, schauen Sie die Kindereinrichtungen an, die Altenheime. Da ist das Geld geblieben. Das ist richtig, dass das gemacht worden ist. Da können wir stolz auf Thüringen sein und auch auf unsere Bürger, die das alles auch mitgetragen haben. Danke.
Herr Dr. Pidde, ist es möglich, dass Sie Ihren Redebeitrag zum Tagesordnungspunkt 21 jetzt halten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich zu unserem Gesetzentwurf komme, lassen Sie mich einige Worte zu meinen Vorrednern sagen.
Herr Kuschel, eigentlich dürfte man bei Ihnen überhaupt nichts sagen, weil es die Dinge, die Sie inhaltlich bringen, überhaupt nicht wert sind. Sie fangen an mit dem Titel des Gesetzes, den Sie schon als „Irreführung“ bezeichnen. Ihre Wertung, Sie haben ein Sammelsurium gemacht über Wirtschaft, über Kommunen, über den Gesetzentwurf, über die Enquetekommission.
Ja, wovon er denkt, dass er überall Ahnung hat. Da hätten Sie mal hinhören müssen bei Ihrem Kollegen, da hätten Sie das gemerkt. Ihre Wertung der Arbeit der Enquetekommission zeigt keine Wertschätzung der Abgeordneten, die in dieser Kommission arbeiten. Sie bringen ihnen keine Wertschätzung entgegen. Ihnen fehlt der politische Anstand und Sie sind zu Recht als parlamentsunwürdig bezeichnet worden.
Eine weitere Unwahrheit, die Sie hier von sich gegeben haben, dass die Opposition ihre Arbeit in der Enquetekommission gemacht hat - dass ich nicht lache. In der Enquetekommission - von wem sind denn Anträge gekommen? Wer hat sich denn hingesetzt und hat gesagt, schauen Sie in den Computer, da ist unser Masterplan? Darauf hat es sich doch beschränkt. Da soll man das hier nicht so darstellen, als ob Sie Ihre Arbeit gemacht hätten.
Sie wissen es doch überhaupt nicht, Herr Bärwolff. Schauen Sie doch mal hin, schauen Sie in die Protokolle. Sie können auch gern mal zur Enquetekommission kommen, dann können Sie sich auch ein Urteil darüber bilden, aber nicht einfach hier aus der hohlen Hand. Wenn Herr Kuschel sagt, das Land geht unter; diese Landuntergangsstimmung, die Sie hier heraufbeschwören - also ich weiß nicht, wo Sie leben. Unser Land hat sich gut entwickelt und ein Glück, dass Sie hier nichts zu sagen haben. Der Anteil, den Sie an der guten Entwicklung haben, der tendiert wirklich gegen null.
Wir setzen in dem vorliegenden Gesetzentwurf auf Freiwilligkeit. Das geht natürlich bei Ihnen nicht, weil Sie den gewählten Bürgermeistern und Gemeinderäten nichts zutrauen.
Als Letztes lassen Sie mich noch sagen, einen Eduard Schnitzler hätten Sie an Übersudelung noch übertroffen.
Zu Frau Taubert. Ich denke, wir haben die Positionen im Vorfeld ausgetauscht.
So war es auch gemeint. Entschuldigung, Herr Fiedler, aber das kann man ja noch korrigieren für das Protokoll. So war es auf jeden Fall gemeint.
Frau Taubert, Sie haben eine Reihe von Problemen angesprochen, die unsere kommunale Ebene hat. Natürlich gibt es Probleme. Aber diese Probleme sind nicht alle unbedingt vom Land zu lösen, wir haben kommunale Selbstverwaltung. Da trifft das zu, was ich Ihnen eben gesagt habe, wir setzen auf Freiwilligkeit. Und das mit den 3.000 Einwohnern, das steht eindeutig im Gesetz drin. Und da steht auch diese Übergangsregelung drin. Ich denke, daran gibt es eigentlich nichts zu wackeln. Sie sagen, wir können dem heute nicht zustimmen. Ich habe ja schon Pressemeldungen vor Augen, „SPD droht CDU“, „Matschie droht CDU“, „Matschie: CDU bricht Wort“.
So ist das leider nicht. Und bei aller Wertschätzung der Kollegen der SPD, es gibt Kollegen in Ihrer Fraktion der SPD, die haben schon recht frühzeitig den Gesetzentwurf bekommen, noch bevor er hier eingebracht worden ist, damit wir miteinander reden. Von da an ist er einfach in die Tasche gesteckt und gesagt worden, darüber brauchen wir nicht zu reden. Dass es unterschiedliche Meinungen gibt, hat man erst gestern wieder in einem Leserbrief unter der Überschrift „Kommunen sollen selbst entscheiden“ lesen können.
Den uns hier in zweiter Lesung vorliegenden Gesetzentwurf haben wir in meiner Fraktion intensiv erarbeitet. Ich kann mich nicht daran erinnern, wann ich, seitdem ich im Thüringer Landtag bin, einen Gesetzentwurf so intensiv auch an der Basis und mit
der Basis diskutiert habe. Angekündigt hatten wir das bereits im Herbst 2007. Wir sprechen heute über das Zukunftsmodell für unsere Kommunen. Die Einführung der Thüringer Landgemeinde verfolgt das Ziel, effiziente Verwaltungsräume zu schaffen und dabei zugleich die Identifikationsräume und Heimaträume zu erhalten. Wir sind überzeugt, dass dies - und nicht etwa eine von oben verordnete Veränderung der Gemeindestrukturen - der richtige Weg ist. Weil wir davon überzeugt sind, dass wir ein einerseits zukunftsfähiges, andererseits auch sehr attraktives Modell in der Enquetekommission entwickelt und nun in Gesetzesform gegossen haben, setzen wir auf Freiwilligkeit. Die Gemeinden sollen selbst entscheiden, wie sie am besten ihre Zukunft gestalten wollen. Deshalb gibt es auch kein finales Datum für die Umwandlung - um auf das einzugehen, was Frau Taubert gesagt hatte. Deshalb bleibt grundsätzlich auch die Möglichkeit erhalten, trotz des Nichterreichens der vorgesehenen Grenze von 3.000 Einwohnern eigenständig zu bleiben und sich in einer Verwaltungsgemeinschaft zu organisieren bzw. durch eine erfüllende Gemeinde verwalten zu lassen. Aber bei den Drohgebärden, die pressemäßig schon zu lesen waren, wonach wir für eine Neubildung der Verwaltungsgemeinschaft sind, muss ich darauf verweisen, den Gesetzentwurf genau zu lesen. Wir haben im Änderungsantrag, den wir in den Innenausschuss eingebracht haben, eine Klarstellung, für die, die es wirklich nicht genau gelesen haben, in § 46 Thüringer Kommunalordnung. Die Darstellung ist in der Begründung vorgenommen worden. Außerdem sehe ich auch nicht die Möglichkeit, Verwaltungsgemeinschaften neu zu bilden. Auch deshalb ist aufgenommen worden, dass Veränderungen oder Neubildungen immer erst dem Gesetzgeber vorgelegt werden müssen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der SPD, warum Freiwilligkeit so schlecht sein soll, dass Sie sogleich die Arbeit in der Enquetekommission niederlegen, das vermag ich nicht zu verstehen, zumal ich den Auftrag der Enquetekommission kenne, wie sicherlich jedes Mitglied hier im Hohen Haus.
Ja, wenn Sie vom parlamentarischen Ablauf her auch Probleme haben.
Herr Matschie, Sie wollen in der PKK nicht mehr mitarbeiten, Sie wollen in der Enquete nicht mehr mit
arbeiten, Sie verweigern sich beim Landesrechnungshof. Nun sage ich mir: Sie sind doch auch gewählt, dass Sie hier noch etwas tun in diesem Parlament,
wenn Sie es ernst mit der Zukunft in diesem Hohen Haus und in den Gremien in diesem Hohen Haus halten, denn dafür bezahlt Sie schließlich auch der Steuerzahler.
Doch nun zurück zur Frage der Freiwilligkeit: Wir sind davon überzeugt, dass die kommunalen Verantwortungsträger die Gegebenheiten, den Handlungsbedarf vor Ort am besten kennen. Daher wollen wir tragfähige Strukturen, die von denen mitverantwortet werden, die für die Aufgabenwahrnehmung vor Ort gewählt wurden. Gemeinsam werden wir so leistungsfähige kommunale Strukturen schaffen, die - ich betone es nochmals - Identifikations- und Heimaträume erhalten, denn wir wollen, dass sich die Bürgerinnen und Bürger in den Thüringer Kommunen gut aufgehoben fühlen. Dies ist bei den von Ihnen so viel gepriesenen Reformen in den anderen Bundesländern oftmals gerade nicht der Fall gewesen, auch wenn Frau Taubert das vorhin als Beispiel gebracht hat, denn wenn wir nach Sachsen schauen und nach Sachsen-Anhalt oder nach MecklenburgVorpommern; was nützt die schönste Reform, wenn sie keiner will. Die Methode „Operation gelungen - Patient tot“ wird es in Thüringen nicht geben.
Wir wollen die Zukunft gestalten und nicht wie etwa die Kollegen von der Linkspartei die Kommunen verstümmeln oder zentralistische Strukturen schaffen.
Kommunale Selbstverwaltung braucht Gestaltungsspielraum, die Thüringer Landgemeinde setzt hier neue Maßstäbe. Das starke Ortschaftsrecht der neuen Landgemeinde kann in der Hauptsatzung maßgeschneidert werden. Die Menschen vor Ort sollen die Möglichkeit haben, sich für ihren Ort zu engagieren. Damit wird ihr ehrenamtliches Engagement gefordert und gefördert. Das macht Lust auf Demokratie, meine Damen und Herren. Wir berücksichtigen damit die demographische Entwicklung im Freistaat. Mehr Effizienz wo nötig bei so viel Individualität wie möglich - das ist unser Ziel und dafür stehen wir. Die einzelnen Regelungen, die der Gesetzentwurf behandelt, sind bei der Einbringung ausführlich erörtert worden. Erwähnen möchte ich an dieser Stelle lediglich die Aufhebung des Einstimmigkeitsprinzips hin zur doppelten Mehrheit in den VGs. Damit kann in mehreren VGs der Wille zum Zusammengehen mit der Mehrheit der Bürger in einer
Verwaltungsgemeinschaft umgesetzt werden. Die Änderungen der Fusionsprämien unter dem Dach der VG wirken auf die Strukturen hin und ich denke, Strukturen, die die nächsten 20 Jahre halten werden.
Auf den Änderungsantrag der LINKEN möchte ich nicht eingehen, weil er nichts Neues sagt. Der wortgleiche Antrag ist im Innenausschuss vorgelegt und abgelehnt worden und wird heute in diesem Haus von uns auch abgelehnt werden.
Der heutige Gesetzentwurf wird gestärkte Kommunen hervorbringen, mit denen sich die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes identifizieren und in denen sie sich engagieren. Deshalb steht die CDU-Fraktion für die Thüringer Landgemeinde und damit für diesen Gesetzentwurf. Ich bitte, der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zuzustimmen. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf der CDUFraktion „Thüringer Gesetz zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements und zur verbesserten Teilhabe an kommunalen Entscheidungsprozessen“ in Drucksache 4/4084 ist vom 02.05.2008. Er wurde in der Plenarsitzung am 08.05.2008 eingebracht und in erster Lesung beraten. Es handelt sich um ein Artikelgesetz mit dem Artikel 1 zur Änderung des Thüringer Kommunalwahlgesetzes, dem Artikel 2 zur Änderung der Thüringer Kommunalordnung, dem Artikel 3 zur Änderung in § 6 des Thüringer Geset
zes über kommunale Wahlbeamte, dem Artikel 4 zur Änderung des Thüringer Gesetzes über ergänzende Bestimmungen zur Beamtenversorgung und dabei auch die Aufhebung der 5-Prozent-Klausel, Senkung der Quoren beim Bürgerantrag, Bürgerbegehren und Bürgerentscheid und die Einführung der Möglichkeiten des Bürgerantrags, Bürgerbegehrens und Bürgerentscheids auf Kreisebene und die Abschaffung der Stichwahl und Angleichung der Versorgung kommunaler Wahlbeamter.
Nach der Beratung im Plenum am 08.05.2008 wurde dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten überwiesen.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf am 30. Mai 2008 beraten und hat am 5. September 2008 in öffentlicher Sitzung eine Anhörung durchgeführt. Gemäß Antrag nach § 75 Geschäftsordnung beantragte die CDU-Fraktion den Innenausschuss zu einer Sitzung aufzurufen, um die Anhörung auszuwerten und zur abschließenden Beratung. Dies wurde am 26. September dieses Jahres durchgeführt. Es gab Änderungsanträge der CDU-Fraktion und einen Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE. Die Beschlussempfehlung des Innenausschusses ging in den mitberatenden Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Die Beschlussvorlagen liegen uns heute vor. Sowohl in der Abschlussberatung im Innenausschuss als auch in der Abschlussberatung im Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten wurde von der Opposition die Verfassungsmäßigkeit der Vorlage dieses Gesetzes bezweifelt. Dies ist vom Justizministerium eindeutig klargestellt worden. Danke schön.
Danke, Frau Präsidentin.
Wirtschaftliche Sicherheit für Familien
Eine moderne und nachhaltige Familienpolitik wird durch viele verschiedene Faktoren bestimmt. Das Bundeselterngeld trägt dieser Vielfalt Rechnung, ebenso das Thüringer Landeserziehungsgeld.
Bundesfamilienministerin Ursula von der Leyen verkündete nach einem Jahr Elterngeld: „Ich freue mich sehr über den Anstieg der Geburtenrate und vor allem darüber, dass die jungen Eltern allmählich die Kinder bekommen, die sie sich wünschen.“ Im vergangenen Jahr sind laut statistischem Bundesamt 12.000 Kinder mehr geboren worden als im Vorjahr 2006.
Ich frage die Landesregierung:
1. Wie viele Kinder wurden in Thüringen im ersten Halbjahr 2008 geboren und wie viele Kinder wurden im Vergleichszeitraum 2006 und 2007 geboren?
2. Wie viele der o.g. Kinder wurden in Bedarfsgemeinschaften bzw. Hartz-IV-Empfänger-Familien geboren?
3. Inwiefern ist die Entwicklung der Geburtenrate auch auf die Thüringer Familienoffensive zurückzuführen und welche Zusammenhänge lassen sich dabei erkennen?
4. Wie viele Eltern erhalten nur den Mindestbetrag des Bundeselterngeldes, weil sie kein eigenes bzw. nur über ein niedriges Einkommen oder über staatliche Unterstützungsleistungen verfügen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende Gesetz
entwurf, der soeben eingebracht worden ist von der Landesregierung zur freiwilligen Neugliederung der kreisangehörigen Gemeinden in den Jahren 2008 und 2009, berücksichtigt das, was wir auch immer gefordert haben, dass freiwillige Zusammenschlüsse da, wo man sich hundertprozentig einig ist, auch per Gesetz zusammengefügt werden sollen. Die zuständigen Kommunalaufsichtsbehörden haben die Unterlagen geprüft, haben das beim Innenministerium beantragt. Das Kabinett hat sich, soviel mir bekannt ist, damit befasst und heute ist es von der Landesregierung, vom Innenminister uns im Plenum vorgelegt worden. Es gab ja wie immer im Vorfeld eine Anhörung. Soviel mir bekannt ist, haben sich auch die kommunalen Spitzenverbände, die ja diese freiwilligen Zusammenschlüsse befördern, dafür ausgesprochen. Ich möchte an dieser Stelle beantragen, dass der Gesetzentwurf in den Innenausschuss kommt. Hier werden wir uns weiter damit beschäftigen. Die Mitglieder des Innenausschusses wissen, dass wir heute noch am Rande eine Sondersitzung haben werden, und gleich eine Anhörung beschließen werden, damit die einzelnen Punkte, die im Gesetz sind, die einzelnen Wünsche für Zusammenschlüsse, über die Sommerpause -, dass hier die Anhörung erfolgen kann in einer Terminkette, damit so, wie das von den Kommunen, die sich zusammenschließen möchten, erwartet wird, der Gesetzentwurf zum Ende des Jahres beschlossen werden kann, damit auch im nächsten Jahr, ich denke, auch im Hinblick auf die anstehende Kommunalwahl, dementsprechend gewählt worden ist.
Mit dem Gesetzentwurf entspricht die Landesregierung den Wünschen und Beschlüssen aller zehn direkt an den Strukturänderungen beteiligten Gemeinden. Es werden acht Regelungsfälle vorgeschlagen. Ich möchte darauf verzichten, sie alle im Einzelnen vorzustellen, das ist eben durch den Thüringer Innenminister bereits erfolgt. Ich kann nur dazu sagen, dass da ja aus dem Landkreis Gotha auch ein Zusammenschluss ist, dass es große Zustimmung der Bevölkerung gibt, dass es wirklich sehr gut von den Gemeinden auch vorbereitet wird.
Wir haben im Landeshaushalt jeweils für 2008 und 2009 6 Mio. € zur Förderung freiwilliger Gemeindefusionen eingeplant und, ich denke, die werden auch in dem Sinne noch zur Auszahlung kommen. Die Förderhöhe für das vorliegende Gesetz wird in etwa bei 2,5 Mio. € liegen. Abweichend davon soll nach den Beschlüssen der Gemeinden Grabsleben, Mühlberg, Seebergen und Wandersleben im Landkreis Gotha entsprechend § 2 dieses Gesetzes erst zum Januar 2009 in Kraft treten. Hier werden noch einmal Fördermittel für die Gemeindeneubildung, die für den Landeshaushalt 2009 eingeplant sind, in Höhe von 537.900 € fließen.
Es ist damit das dritte Gesetz zur freiwilligen Strukturänderung von Gemeinden, was uns in der 4. Legislaturperiode vorliegt, und das zeigt, dass unsere Kommunen sehr wohl mit großer Verantwortung damit umgehen und die Strukturen und Zusammenschlüsse sich so finden, dass für die Kommunen eine höhere Effizienz für ihre Verwaltung herauskommt und dass sie auch ihre Bürger mitnehmen.
Die CDU-Fraktion begrüßt ausschließlich, dass wieder eine Reihe von Gemeinden diese Möglichkeit zur freiwilligen Eingliederung nutzen. Damit zeigt sich, dass die Anzahl der kreisangehörigen Gemeinden in Thüringen sank von bisher 992 - ohne die sechs kreisfreien Städte - am 31. Dezember 2004 auf 962 Gemeinden am 31. Dezember 2007. Ich denke, nachdem dieser Gesetzentwurf behandelt wurde und falls wir dem im Ausschuss stattgeben können und das im Plenum hier beschlossen werden kann, dürfte es in Thüringen noch insgesamt 952 Gemeinden geben. Ich wünsche uns eine gute Beratung und bedanke mich.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Herr Kollege Kuschel, ich würde Ihnen doch empfehlen, lesen Sie einfach mal im Protokoll nach, was Sie hier alles zu dem Gesetzentwurf gesagt haben. Das war so ein Sammelsurium, aber dass Sie noch den Thüringer KFA als beispielgebend für andere Länder genannt haben, das hat mich dann doch ein bisschen verblüfft, das aus Ihrem Munde zu hören.
Man kann natürlich auch Extrembeispiele finden. Aber, ich denke, hier handelt es sich um ein ganz sachliches Thema, mit dem wir auch sachlich umgehen können und sollten. Die Neuordnung des Haushalts- und Rechnungswesens in den Kommunen ist nicht neu. Es wird bereits seit Beginn der 90er-Jahre davon gesprochen. Die Reform des Gemeindehaushaltsrechts und die Einführung der kommunalen Doppik werden bundesweit seit Jahren diskutiert. Viele Kommunen und Spitzenverbände haben Veränderungen von ihren Landesregierungen gefordert.
Im November 2003 war in Jena die Innenministerkonferenz. Hier wurden Eckdaten für das kommunale Haushalts- und Rechnungswesen festgelegt. Bei der doppelten Buchführung - oder vielleicht sage ich es auch noch mal, weil manche gesagt haben, Doppik, wofür ist das die Abkürzung, für doppelte Buchführung in Konten. Es handelt sich dabei um ein Instrument, das Städten, Gemeinden und Landkreisen viele Vorteile verschaffen kann. Sie stellt Handwerkszeug bereit, mit dem Transparenz und Datenvollständig
keit für bessere, weil fundiertere finanzwirtschaftliche Entscheidungen erreicht werden können, denn eine Haushaltswirtschaft, die den neuen, insbesondere finanzwirtschaftlichen Herausforderungen an die Gemeinden und Landkreise gewachsen sein soll, benötigt vollständige Informationen über Aufkommen und Verbrauch von Ressourcen. Heute wissen wir, aufgrund zahlreicher gelungener Umstellungsprojekte in anderen Bundesländern - und ich komme nachher noch mal auf Pilotprojekte in Thüringen zurück -, dass die Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens bei allen damit verbundenen Problemen gelingen und spürbare Steuerungsvorteile für die Kommunen bringen kann.
In den anderen Bundesländern wurde von Anfang an auch eine Optionslösung diskutiert, die den Kommunen die Wahl zwischen Doppik und einer erweiterten Kameralistik eröffnet. Herr Kuschel, Sie sind ja auf die erweiterte Kameralistik eingegangen. Die erweiterte Kameralistik erfordert jedoch 80 bis 90 Prozent des Aufwands, der bei der Umstellung auf die Doppik zu erwarten ist, ohne alle Vorteile der Doppik bieten zu können. Sie stellt damit eine Reform dar, die bei annähernd gleichen Umstellungskosten auf halbem Wege stehen bleibt. Als einziges Bundesland hat Hessen den Kommunen die Wahlmöglichkeit zwischen der Doppik und der erweiterten Kameralistik eröffnet. Auch die Spitzenverbände in Thüringen haben sich gegen die Option einer erweiterten Kameralistik ausgesprochen. Aus Sicht unserer Fraktion ist es daher folgerichtig, dass der Gesetzentwurf der Landesregierung auf die Möglichkeit der Einführung der erweiterten Kameralistik verzichtet. Wir haben das in der Anhörung in der Arbeitsgruppe der Enquetekommission auch von den kommunalen Spitzenverbänden hören können.
Der Gesetzentwurf der Landesregierung sieht stattdessen vor, den Kommunen die Optionsmöglichkeit einzuräumen, das bisherige kameralistische Haushaltssystem bis auf Weiteres fortzuführen. Diese Regelung führt mit Sicherheit zu Diskussionen. Insbesondere wird von Kritikern ins Feld geführt, dass eine längere Parallelität der beiden Systeme Kameralistik und Doppik die Vergleichbarkeit der kommunalen Haushalte erschwere. Natürlich darf man auch nicht verschweigen, dass diese Umstellung und auch die Parallelität Schwierigkeiten mit sich bringt und die Umstellung generell auch Kosten verursacht. Wir werden uns sicherlich mit diesen Details in den Ausschüssen noch ausreichend befassen.
Das Neue Kommunale Finanzwesen orientiert sich am kaufmännischen Rechnungswesen und den allgemeinen Grundsätzen des Handelsrechts. Entscheidet sich eine Kommune für die Einführung der kommunalen Doppik, so hat sie ihr gesamtes Vermögen zu erfassen, zu bewerten und zu bilanzieren. Die Er
fassung und Bewertung der Vermögensgegenstände für die Einstellung der Eröffnungsbilanz ist während der Umstellung mit zusätzlichem personellem Aufwand verbunden. Im Übrigen setzt es auch eine intensive Fortbildung der Mitarbeiter voraus. Ich gebe meiner Kollegin, Frau Taubert, recht, wenn diese Umstellung von der Kämmerei selbst nicht gewünscht ist, wenn die Mitarbeiter nicht selbst dahinterstehen, dann wird diese Umstellung nichts.
Eine Frist für alle Kommunen zur Umstellung auf die Doppik wird es nach dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht geben. Die Kommunen erhalten damit die Möglichkeit, ihr Haushalts- und Rechnungswesen nach ihren Bedürfnissen zu gestalten und das Reformtempo selbst zu bestimmen. Dies empfiehlt sich insbesondere im Hinblick auf Gemeinden mit geringer Einwohnerzahl, die zum jetzigen Zeitpunkt mit der Umstellung auf die Doppik teilweise überfordert wären. In der Anhörung hat das zum Beispiel die Gemeinde Brotterode ausgeführt. Geht man den umgekehrten Weg, so wie es viele Bundesländer getan haben, und setzt diese Reform in allen Gemeinden innerhalb einer festgesetzten Umstellungsfrist durch, könnte dies die Effizienz der Verwaltung in manchen Gemeinden mindern statt sie zu erhöhen. Die Reform wird die besten Ergebnisse bringen, wenn die Kommunen von ihrer Zweckmäßigkeit überzeugt sind und sie die erforderliche Zeit zur Umstellung haben. Der Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, setzt die Kommunen daher nicht unter Druck, sondern er erlaubt ihnen, zunächst auch die Erfahrungen der Kommunen abzuwarten, die die Umstellung der Doppik bereits intensiv vorbereiten und zum 01.01.2009 oder zum 01.01.2010 umsetzen werden. Bei dem Projekt, welches gemeinsam das Innenministerium, der Gemeinde- und Städtebund und der Landkreistag bereits mit einigen Pilotkommunen durchgeführt haben, auch von diesen Erfahrungen können die Kommunen, die die Umstellung durchführen wollen, profitieren und, ich denke, es können dadurch auch Kosten gespart werden. Ziel muss es sein, dass in naher Zukunft viele Städte und Gemeinden die Vorteile des neuen Haushalts- und Rechnungswesens für die Verbesserung ihrer Verwaltungssteuerung nutzen können. Wir wollen eine Steigerung der Effizienz und wir wollen auch eine Vereinfachung für die Gemeinderäte oder überhaupt für die Entscheidungsträger, die Stadträte.
Ich bin mir natürlich bewusst und die Kollegen meiner Fraktion auch, dass sich das neue Haushaltsrecht in Thüringen sicherlich eher langsam durchsetzen wird. Andere Bundesländer wie Baden-Württemberg planen daher Umstellungsfristen. In mehreren Bundesländern mussten solche Umstellungsfristen bereits verlängert werden, da man die Ausgaben unterschätzt hat. Wenn man mit den Kommunen spricht, die sich an diesem Pilotprojekt hier in Thüringen be
teiligt haben, so wird von mindestens vier Jahren bei der Umstellung gesprochen. Deshalb sollte ein übereiltes Festsetzen der Frist auch nicht Bestandteil der jetzigen Diskussion und des Gesetzentwurfs sein. Thüringen sollte daher von Erfahrungen anderer Länder und auch von dem Pilotprojekt im eigenen Land lernen. In Bayern und Schleswig-Holstein hat man einen freiwilligen Reformprozess angestoßen und die Möglichkeit der freiwilligen Umstellung ist daher nach unserer Ansicht der richtige Weg zur Einführung. Deshalb begrüßen wir die Optionslösung. Letztlich wird die Einführung der Doppik ohne Zwang deren Akzeptanz vor Ort erhöhen. Die Kommunen, die sich noch nicht für eine Umstellung des Rechnungswesens entscheiden, sollten gleichwohl darüber nachdenken, wie auch sie die Effizienz ihrer Verwaltung erhöhen können. Die Definition von Verwaltungsleistungen als Produkte, produktorientierte Zieldefinitionen, produktorientierte Aufgabenverteilung und Stellenbildung sind Reformschritte, die zur Steigerung der Effektivität der Verwaltung auch schon vor der Umstellung des Haushalts- und Rechnungswesens angegangen werden können. Dafür gibt es mehrere Beispiele. Langfristig - und auch darauf möchte ich ausdrücklich hinweisen - kann es nicht ausgeschlossen werden, dass über den Fortbestand des kameralistischen Haushaltswesens auf kommunaler Ebene neu entschieden werden muss. Dies hängt sowohl von der bundesweiten Entwicklung des kommunalen Haushaltsrechts als auch von den Erfahrungen ab, die die ersten doppelspurigen Kommunen in Thüringen mit dem neuen Gemeindehaushaltsrecht sammeln werden. Man kann die zukünftigen Entwicklungen natürlich jetzt noch nicht absehen, jedoch ist es für uns heute schon klar, dass ein solcher Schritt nur in enger Abstimmung mit den kommunalen Spitzenverbänden hier in Thüringen gegangen werden kann.
Ein richtiger Schritt ist auch die mit dem Gesetzentwurf vorgesehene Änderung des § 120 der Thüringer Kommunalordnung. Wie Sie wissen, ist nicht immer jede Entscheidung, die formal rechtswidrig ist, auch inhaltlich falsch. Die CDU-Fraktion begrüßt es daher ausdrücklich, dass das Innenministerium den Rechtsaufsichtsbehörden Spielraum für eine kommunale und bürgerfreundliche Anwendung der Beanstandungspflicht geben will. Dies ist bereits in anderen Flächenländern mit Erfolg praktiziert worden. Die Rechtsaufsichtsbehörden werden dadurch in vielen Einzelfällen zu besseren Lösungen kommen, als es bisher der Fall war. Wir sollten den Gesetzentwurf im Innenausschuss federführend und mitberatend im Haushalts- und Finanzausschuss diskutieren, was ich hiermit beantragen möchte. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, also Herr Gentzel, wenn Ihnen das alles wirklich am Herzen liegen würde, dann hätten Sie es nicht in der Aktuellen Stunde gemacht, denn da hat jeder seine fünf Minuten und da kann man so eine Geschichte nicht ausdebattieren. Dem, was mein Kollege Fiedler gesagt hat und was der Herr Innenminister gesagt hat, insgesamt für die Polizei, dem ist nichts hinzuzufügen. Da mir nicht mehr viel Zeit verbleibt, möchte ich aber eines auf das Schärfste zurückweisen - Ihre Rücktrittsforderung an den Innenminister. Für meine Fraktion weise ich das entschieden zurück. Danke.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist in dem Hause schon viel über das Informationsfreiheitsgesetz und über die verschiedenen Vorschläge gesprochen worden. Wir haben das letzte Mal den Rückzug der SPD gehabt. Ich möchte den ganzen Werdegang gar nicht noch einmal erläutern. Wir haben …
Na gut, wir sind hier auch nicht bei „Wünsch Dir was“, Herr Höhn, das muss man auch dazusagen. Man muss auch schauen, was man machen kann. Und wenn Herr Dr. Hahnemann vorhin spricht, dass dieses Gesetz die Situation der Rechte der Bürger verschlechtert, dann ist das schlichtweg falsch. Herr Dr. Hahnemann, Sie sprachen von herrschaftlichem Denken und Handeln. Dann frage ich mich, wie Sie die Haltung der kommunalen Spitzenverbände zu diesem Gesetzentwurf oder den Entwürfen einschätzen. Das hat sich alles sehr vorsintflutlich angehört.
Mit diesem vorliegenden Gesetzentwurf der CDUFraktion soll in Thüringen ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zur öffentlichen Verwaltung und vorhandenen Informationen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf lehnt sich an die Regelungen des Bundes und der Hansestadt Hamburg an. Zugang zu Infor
mationen sollen natürliche Personen haben, die Bürger der Europäischen Union sind oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Staatengemeinschaft ihren Sitz haben. Der Informationsanspruch betrifft sämtliche Behörden auf kommunaler und auf Landesebene und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen, ausgeklammert bleiben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare. Wir haben im Innenausschuss dieses Gesetz in der letzten Sitzung erst beraten können, weil der mitberatende Ausschuss - Herr Hauboldt hat es in seinen Ausführungen gesagt - noch die Änderung brachte. Die Bürgerbeauftragte ist an uns herangetreten. Ich denke, es ist legitim hier eine Gleichstellung mit dem Datenschutzbeauftragten vorzunehmen.
Die Bürger des Freistaats Thüringen bekommen hiermit ein modernes Informationsfreiheitsgesetz. Aber eines muss ich noch anmerken, denn, ich denke, es ist müßig, auf alle Argumente noch einmal einzugehen. Es ist alles bei der Einbringung am 20. September eindeutig gesagt worden. Wer es nicht mehr weiß, der kann das auch gern nachlesen.
Aber, Herr Dr. Hahnemann, dass Sie in Ihrem Redebeitrag vorhin darauf hingewiesen haben, dass mit diesem Gesetz eine Begünstigung - Sie haben die Bürger angesprochen, hier handelt es sich um Bürger des rechten Spektrums - dieser Bürger in unserem Freistaat gegeben wäre, das ist infam und das weise ich entschieden zurück.
Ich bitte, dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion zuzustimmen, so wie es die Beschlussempfehlung des Innenausschusses besagt, und den Gesetzentwurf der SPD abzulehnen. Danke schön.
Nein.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute Vormittag hier im Plenum die Regierungserklärung von Minister Sklenar gehört zum Thema: „Der ländliche Raum hat Zukunft - Starke Regionen in Thüringen“. Ich denke, der Gesetzentwurf, den wir jetzt beraten, passt da vortrefflich dazu. Wir werden heute - wenn ich es richtig gezählt habe - über 42 Gebietskörperschaften entscheiden. Also 42 Gebietskörperschaften sind von den Fusionen im Einzelnen betroffen. Ich darf vielleicht noch einmal zurückblicken. Am 1. Juli 2005 ist in der Drucksache 4/1031 eine Richtlinie zur Förderung der freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse beraten worden. Aufgrund dieser vorliegenden Richtlinie haben wir heute die Anträge der Kommunen in Gesetzesform zu entscheiden. In der Beratung damals im Jahr 2005 hat Kollege Kuschel gesagt, ich darf zitieren, Frau Präsidentin: „Die vorliegende Richtlinie ist nichts anderes als eine Gebietsreform durch die Hintertür. Eine solche Politik lehnen wir ab.“
Nun mag er klopfen und sich freuen.
Ich kann aber sagen, die Mitglieder im Innenausschuss auch Ihrer Partei, die zwar nicht mehr PDS
heißt, sondern DIE LINKE, haben mit den Anträgen gearbeitet oder mit dem Gesetzentwurf, der uns vorliegt.
Wir haben einen anderen Politikansatz und der liegt bei der Freiwilligkeit. Ich denke, man kann den Gemeinden so viel zutrauen - und das sieht man auch an den Anträgen, die wir vorliegen haben -, dass sie selbst entscheiden, wie ihre Verwaltungen effizienter sind und dass wir das in Zukunft noch mehr strukturieren werden. Wir haben die Enquetekommission gegründet. Wir haben inzwischen Leitbilder aller drei Fraktionen vorliegen. Ich denke, die Enquetekommission hat sich auch einen ziemlich engen Zeitplan gegeben, so dass wir sicherlich im Frühjahr nächsten Jahres zu Vorschlägen der Enquetekommissionen kommen können, die auch in Gesetzesform gegossen werden und damit dann auch sicherlich die Richtlinie verändert wird, je nachdem, welche Vorschläge dabei herauskommen. Wenn ich Sie, Herr Hauboldt, sehe, wenn Sie jedes Mal in der Enquetekommission schon lächelnd sagen, wir machen da nicht mehr mit, aber Sie machen dann doch mit und freuen sich dann, wenn es die Presse immer wieder schreibt.
Lassen Sie mich jetzt zu den Anträgen im Einzelnen kommen:
Zu § 1 - Stadt Meuselwitz und die Gemeinde Wintersdorf: Die Gemeinde Wintersdorf mit 2.934 Einwohnern soll aufgelöst und in das Gebiet der Stadt Meuselwitz mit 9.547 Einwohnern eingegliedert werden. Hierzu gibt es einen Entschließungsantrag der Partei DIE LINKE,
der Fraktion, Entschuldigung -, und zwar, dass man die derzeitigen Ortsteile Lehma und Trebanz in die Gemeinde Treben, dass die zuständige Stadt Meuselwitz beauftragt wird, diesem nachzukommen. Wir haben eine kommunale Selbstverwaltung und, ich denke, es wäre ein Eingriff in die zukünftige Gemeinde, wenn wir im Landtag schon festschreiben, was sie dann, wenn sie neu gebildet ist, tun soll.
Zum anderen schreiben Sie in Ihrer Begründung, dass sich erst im Auslegungs- und Anhörungsverfahren zu dem Gesetzentwurf gezeigt hat, dass die Ortsteile Lehma und Trebanz lieber zur Gemeinde Treben gehen würden. Das ist schlicht unwahr. Es gab schon einmal einen Versuch der beiden Ortsteile, der aber an Formalien gescheitert ist. Das heißt, das hätte man in Wintersdorf wissen müssen. Wenn man es gewollt hätte, hätte man es im Vorfeld klären können. Es ist aber nicht von Belang für das Gesetzgebungsverfahren, da dies später auch noch
über eine Gebietsänderung möglich ist. Also zu § 1 gibt es eine Befürwortung der CDU-Fraktion.
Zu § 2: Hier geht es im Landkreis Gotha um die Verwaltungsgemeinschaft Reinhardsbrunn mit 7.781 Einwohnern. Sie besteht aus den Gemeinden Ernstroda, Finsterbergen und der Stadt Friedrichroda. Die Gemeinden werden aufgelöst und zur Stadt Friedrichroda eingegliedert. Hier gab es keine ablehnenden Stellungnahmen, die Bevölkerung ist in guter Form mit beteiligt worden, es gibt keine Widersprüche dazu, so dass auch wir dem § 2 uneingeschränkt zustimmen können.
In der Berichterstattung hatte Frau Taubert schon darauf hingewiesen, dass alle drei Fraktionen sich entschlossen haben, dem Landtag zu empfehlen, den § 3 zu streichen.
Lassen Sie mich einige Dinge dazu sagen. Hier geht es um die Gemeinden Langenwetzendorf und das Voigtländische Oberland. Auch hier gibt es Beschlüsse zur Fusion, die bereits im Februar 2006 mit Mehrheit gefasst worden sind. Es gab später, und zwar im März dieses Jahres, eine Entscheidung zum Namen der Gemeinde, die den Namen Langenwetzendorf führen soll. Ob der Ärger dort in den Gemeinden, vor allen Dingen im Voigtländischen Oberland, letztendlich von der Festlegung des Namens herrührt, konnte von uns im Ausschuss kaum geklärt werden. Obwohl damals auch die Bürger befragt worden sind, hat sich starker Widerstand geregt in den Gemeinden, vor allen Dingen im Voigtländischen Oberland. Es gibt eine Bürgerinitiative; die Bürger haben über Unterschriften und Karten ihren Unmut zum Ausdruck gebracht. Wozu ich auch sagen muss, die Unterschriften sind dem Ausschuss sehr spät zugegangen, also keiner kann hundertprozentig nachvollziehen, ob die Unterschriften, die dort gegeben wurden, alle von wahlberechtigten Bürgern waren. Es gab über 1.500 Protestkarten. Aber es ist natürlich auch schlecht, wenn nur jemand unterschreibt - manchmal war noch nicht einmal eine leserliche Unterschrift darauf - mit: „Ich bin gegen die unsinnige Fusion.“ Mit solchen Dingen kann man sich schlecht auseinandersetzen. Was uns letztendlich dazu bewogen hat, den § 3 zu streichen, hängt einmal mit einer noch anhängigen Klage vor dem Verwaltungsgericht zusammen. Des Weiteren sind uns Schreiben zugegangen von Gemeinderäten, die damals den Beschluss mitgetragen haben, aber sich heute sehr von dem Beschluss distanzieren, was eigentlich auch eine Geschichte ist, die ich nicht so recht nachvollziehen kann. Es gab deshalb zwei Anträge im Ausschuss zur Streichung des § 3 - der CDU-Fraktion und der SPD-Fraktion - und sie wurden einstimmig angenommen. Das heißt, hier muss man bei den Gemeinden Langenwetzendorf und Voigtländisches Oberland sehen, wie man jetzt weiter mit
einander verfährt, denn es besteht ja ein Vertrag. Das heißt, die Sache müsste sicherlich mit neuem Gemeinderatsbeschluss oder mit einem Bürgerbegehren noch einmal angegangen werden. In dem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen, dass wir nach unserer Haushaltsklausur - das ist heute schon einmal angeklungen - auch in den nächsten beiden Jahren 6 Mio. € für freiwillige Zusammenschlüsse im Haushalt haben wollen.
Zu § 4, und zwar geht es hier um die Gemeinde Schernberg mit 3.292 Einwohnern, die aufgelöst und in die Stadt Sondershausen mit 21.622 Einwohnern eingegliedert werden soll. Es gab bei der Anhörung vor Ort eine einzige ablehnende Stellungnahme, also im Grunde genommen gab es dort sehr große Zustimmung. Deshalb auch von uns eine Zustimmung zu § 4.
Dem § 5, der Auflösung der Gemeinde Esperstedt mit 641 Einwohnern und Eingliederung in die Stadt Bad Frankenhausen mit 8.775 Einwohnern, wird ebenfalls zugestimmt.
Zu § 6: Die Gemeinden Petersdorf mit 364 Einwohnern, Rodishain 288 und Stempeda werden aufgelöst und die Gebiete der aufgelösten Gemeinden werden in das Gebiet der Stadt Nordhausen eingegliedert. Die Stadt Nordhausen ist Rechtsnachfolgerin der aufgelösten Gemeinden. Nordhausen hat derzeit 43.594 Einwohner. Die Verwaltungsgemeinschaft, der die Gemeinden angehört haben, wird dementsprechend geändert. Das heißt, dass die benannten Gemeinden aus dieser Verwaltungsgemeinschaft austreten. Die Beschlüsse dazu liegen alle vor. Ich denke, gerade bei der Stadt Nordhausen haben wir ein Beispiel für die Stadt-Umland-Problematik, was später durch die Hinweise der Enquetekommission geklärt werden muss. Das heißt, man muss schon genau hinschauen. Ich möchte auf die Leitlinien verweisen, die wir für freiwillige oder überhaupt für die Gebietsstrukturen haben. Darin heißt es, dass es keine Zusammenschlüsse um jeden Preis geben muss, also keine Freiwilligkeit um jeden Preis. Auch da gibt es von uns Zustimmung.
Zu § 7: Hier ist ebenfalls noch ein Zusammenschluss im Landkreis Nordhausen - die Gemeinde Obergebra mit 887 Einwohnern und die Stadt Bleicherode mit 6.283 Einwohnern. Hier soll Obergebra aufgelöst und in die Stadt Bleicherode eingegliedert werden. Da gibt es auch Zustimmung.
Zu § 8 - die Gemeinden Großkochberg, Heilingen, Uhlstädt, Kirchhasel im Landkreis Saalfeld-Rudolstadt: Die Gemeinden Großkochberg und Heilingen werden aufgelöst und in das Gebiet der Gemeinde Uhlstädt-Kirchhasel eingegliedert. Auch hier gibt es lediglich zwei ablehnende Stellungnahmen. Alle Be
schlüsse dazu sind für den Zusammenschluss, deshalb wird § 8 auch von uns befürwortet.
Ebenso zu § 9 - die Verwaltungsgemeinschaft Grabfeld: Jetzt sind wir im Landkreis Schmalkalden-Meiningen. Hier geht es um die Gemeinde Behrungen, Berkach, Bibra, Exdorf, Jüchsen, Nordheim, Queienfeld, Rentwertshausen, Schwickershausen, Wolfmannshausen - sie wollen sich alle zusammenfinden zur neuen Gemeinde Grabfeld. Wie positiv das eigentlich auch nach außen sichtbar war, haben wir in der Anhörung gesehen, als sowohl der Landrat, der VG-Vorsitzende - ich grüße ihn recht herzlich -, der mit seinen Bürgermeistern angereist ist, um vor den Ausschussmitgliedern im Innenausschuss zu dokumentieren, wir sind uns einig, wir möchten den Zusammenschluss. Auch hierzu gibt es von unserer Seite Zustimmung.
Der § 10 - im Wartburgkreis - die Stadt Geisa und die Gemeinde Rockenstuhl: Die Gemeinde Rockenstuhl wird aufgelöst und in die Stadt Geisa eingegliedert - das ist auch unstrittig.
Zu § 11 - Gemeinde Behringen und die Gemeinde Hörselberg: Die Gemeinden Behringen mit 3.370 Einwohnern und Hörselberg mit 3.360 Einwohnern werden aufgelöst. Aus diesen beiden Gebieten wird die neue Gemeinde mit dem Namen Hörselberg-Hainich gebildet. Hier sind alle notwendigen Beschlüsse vorhanden. Die Bürger haben großes Einverständnis gezeigt. Wir haben hierzu den SPD-Antrag vorliegen, der empfiehlt, dass § 11 gestrichen wird. Die Begründung ist ähnlich der Begründung, wie sie in der Anhörung der Oberbürgermeister der Stadt Eisenach, Herr Doht, abgegeben hat. Aus Sicht der Stadt Eisenach ist es natürlich verständlich, dass man hier keine Zustimmung signalisiert. Aber bei dem, was wir nach unserer Richtlinie vorliegen haben, besteht kein Grund, dem Änderungswunsch der Gemeinden nicht zu entsprechen. Aber ich denke, Näheres dazu wird der Wahlkreisabgeordnete, mein Kollege Bergemann noch sagen. Wir empfehlen, den Antrag der SPD-Fraktion abzulehnen. Ich muss dazu sagen, vielleicht liegt es auch manchmal daran, dass bei den Fusionen wenig miteinander geredet wird und wenn ein Oberbürgermeister vielleicht wartet, bis die Gemeinden auf ihn zukommen, man muss vielleicht auch das Gespräch suchen, wie man miteinander verhandelt, aber das ist auch in den Geschicken der Einzelnen.
Zu § 12 - hier ist der Landkreis Weimarer Land, die Auflösung der Gemeinde Hottelstedt mit 215 Einwohnern und die Eingliederung in die Gemeinde Berlstedt mit 1.723 Einwohnern. Sie gehören der VG Berlstedt mit 5.184 Einwohnern an. Hier gibt es nichts dagegen zu sagen. Ich sage da vielleicht noch zwei Worte dazu, auch zu den beiden Paragra
phen, die im Nachhinein noch folgen, weil ich heute der Presse entnommen habe, dass sich die SPDFraktion oder Herr Matschie geäußert hat, die sind ja viel zu klein, die können nicht miteinander fusionieren. Wir haben über das zu entscheiden, was in der Richtlinie ist und die Richtlinie gibt ja eindeutig auch die Möglichkeit, dass sich Gemeinden unter 1.000 Einwohnern zusammenschließen.
Zu § 13 - ebenfalls im Landkreis Weimarer Land, die Gemeinde Hohlstedt mit 241 Einwohnern: Sie wird aufgelöst und in die Gemeinde Großschwabhausen mit 846 Einwohnern eingegliedert. Sie sind Mitgliedsgemeinden in der VG Mellingen mit 8.352 Einwohnern. Hier gibt es ebenfalls Zustimmung wie auch zu § 14, dem Landkreis Weimarer Land, die Auflösung der Gemeinde Utzberg mit 299 Einwohnern und die Eingliederung in die Gemeinde Nohra mit 1.542. Sie gehören der Verwaltungsgemeinschaft Grammetal mit 6.960 an.
Ich denke, dieser Gesetzentwurf und auch die freiwilligen Gemeindezusammenschlüsse, die wir bisher behandelt haben, zeigen - natürlich auch durch den finanziellen Anreiz -, dass es der richtige Weg ist. Ich möchte an der Stelle allen in kommunaler Verantwortung danken, die sich auf den Weg gemacht haben, diese Zusammenschlüsse vorzubereiten, mit ihren Bürgern zu beraten, denn es ist auch ein großes Stück Arbeit, was dazugehört. Ich wünsche Ihnen für die neuen Zusammenschlüsse alles Gute. Danke schön.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber Kollege Höhn, dass Sie Ihr parlamentarisches Scharmützel aus der Tierwelt nun entschuldigen wollen oder sich bei Ihrer Fraktion dafür entschuldigen wollen - ich erkenne ja an, ich habe gerade gehört, Sie haben gestern Abend noch im Lexikon geblättert, damit Sie mit Ihren Würmern klarkommen.
(Heiterkeit und Beifall CDU)
Aber, ich denke, auch mir sei gestattet, einen kurzen Rückblick auf die Geschichte dieser Gesetzentwürfe zu geben.
Seit fast genau auf den Tag vor einem Jahr befasste sich dieses Hohe Haus mit dem Thema „Informationsfreiheitsgesetz in Thüringen“. Die SPD-Fraktion hatte am 19.09.2006 einen Gesetzentwurf eingebracht. Er wurde im Innenausschuss und im Justizausschuss beraten. Es erfolgte die schriftliche Anhörung. Bei weiterer Beratung gab es Änderungsanträge der einbringenden Fraktion und der CDUFraktion. Mit den beschlossenen Änderungen gab es eine weitere schriftliche Anhörung. Im Juni dieses Jahres erfolgte die Abschlussberatung im Innenausschuss. Mit dieser Beschlussempfehlung kam der Gesetzentwurf im Juli 2007 auf die Tagesordnung der Plenarsitzungen. So weit ein ganz normales parlamentarisches Verfahren. Die SPD-Fraktion zog in der Plenarsitzung ihren Gesetzentwurf zurück mit der Begründung: „Es steht SPD drauf, aber es ist nicht mehr SPD drin.“
Ja, ich kann verstehen, dass Ihnen Mehrheitsentscheidungen nicht immer gefallen, aber in der Demokratie gehört auch das dazu. Ich habe gehört, man hat sich auch externen Sachverstands bedient, ob das denn überhaupt möglich ist, dass ein Gesetzentwurf durch solche Änderungsanträge so verändert werden kann. Da diese Möglichkeit aber besteht, ist dem nichts entgegenzusetzen. Also von einem Novum kann man eigentlich nur sprechen, wie Sie das getan haben, Herr Höhn, weil Sie diese ganze Geschichte zurückgezogen haben. Aber, ich denke, jetzt ist es auf richtige Beine gestellt, da, wo „CDU“ draufsteht, ist jetzt CDU drin und da, wo „SPD“ draufsteht, ist SPD drin.
Bei der damaligen Gesetzeseinbringung äußerten Sie Bedenken,
ob die CDU-Fraktion sich wirklich mit dieser Problematik auseinandersetzen will. Ich denke, genau das haben wir getan. Aus diesem Grund bringen wir heute unseren Gesetzentwurf in der Drucksache 4/3216 ein. Der Inhalt ist identisch mit der Beschlussempfehlung des Innenausschusses vom Juni dieses Jahres.
Mit dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf der CDUFraktion soll in Thüringen ein allgemeiner Anspruch auf Zugang zu den in der öffentlichen Verwaltung vorhandenen Informationen geschaffen werden. Der Gesetzentwurf lehnt sich an Regelungen des Bundes und der Hansestadt Hamburg. Zugang zu Informationen sollen natürliche Personen haben, die Bürger der Europäischen Union sind, oder juristische Personen und Personenvereinigungen, die in der Staatengemeinschaft ihren Sitz haben. Der Informationsanspruch betrifft sämtliche Behörden auf kommunaler und auf Landesebene und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts, die der Aufsicht des Landes unterstehen. Ausgeklammert bleiben Gerichte, Staatsanwaltschaften und Notare. Leitvorstellung der Informationsfreiheit ist eine offene und transparente Verwaltung, die nicht hinter verschlossenen Türen, sondern vor den Augen der Bürgerinnen und Bürger agiert. Transparenz vermag einerseits die Akzeptanz staatlichen Handelns zu stärken, andererseits schafft die Informationsfreiheit auch ganz konkrete neue Kontrollen und Partizipationsmöglichkeiten, deren Ausschöpfung sowohl die Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger an politischen Prozessen als auch die Bürgernähe und Ordnungsgemäßheit des Verwaltungshandelns stärkt.
Der Gesetzentwurf ist als Verweisungsgesetz auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes vom 5. September 2005 ausgestaltet. Angesichts der umfassenden Informationsbeziehungen zwischen Bund und Ländern und der Tatsache, dass es sich bei dem Recht auf Informationsfreiheit der Sache nach um einen Teilbereich des Verwaltungsverfahrensrechts handelt, sollten wie in den weiterhin folgenden wortgleichen Verwaltungsverfahrensgesetzen des Bundes und der Länder möglichst einheitliche Regelungen angestrebt werden. Spezifischen Thüringer Bedürfnissen wird hingegen durch punktuelle Abweichungen Rechnung getragen. Insbesondere soll der Anspruch auf Informationszugang zum einen auf natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen beschränkt werden, die Unionsbürger sind bzw. ihren Wohnsitz oder Sitz in der Europäischen Union haben. Das Informationszugangsrecht wird auf diese Weise ohne Einbußen für seine Wirkung ausgestaltet, um übermäßige Belastungen der Verwaltungen zu vermeiden. Zum anderen werden aus demselben Grund Informationen aus laufenden Verfahren generell vom Informationszugangsanspruch ausgenommen und auf diese Weise der Vorrang der primären Aufgabenerledigung der Verwaltungen gewahrt.
§ 10 Abs. 3 und die §§ 12 und 15 des Informationsfreiheitsgesetzes des Bundes werden mit dem Verweis auf die folgenden Gründe ausgenommen. Der § 10 Abs. 3 enthält eine an das Bundesministerium des Innern gerichtete Verordnungsermächtigung für die Gebührenerhebung. Auf Landesebene wird demgegenüber eine Regelung in einer Gebührenordnung zu treffen sein oder Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungskostenordnung zu erheben sein. § 12 des Bundesgesetzes weist dem Bundesbeauftragten für Datenschutz die Funktion eines Bundesbeauftragten für Informationsfreiheit zu. Im Sinne der Deregulierung soll von einer Übertragung dieser Regelung auf das Landesrecht abgesehen werden. Auch der Landesbeauftragte für Datenschutz hatte sich in seiner Stellungnahme - wir hatten ja alle schon darauf hingewiesen, dass dieser Themenkomplex ausgiebig schon beraten wurde - gegen seine Beauftragung mit dieser Funktion gewandt. Tatsächlich ist sie auch nicht nötig. Anders als im Bereich des Datenschutzes, in dem es darum geht, die Bürger gegen eine für sie nicht erkennbare Beeinträchtigung ihrer Rechte durch Verarbeitung ihrer Daten zu schützen, geht es im Rahmen der Informationsfreiheit um bestimmte Anträge der Bürger auf Informationszugang, die von den Behörden zu bescheiden und gegebenenfalls in einem Widerspruchsverfahren zu überprüfen sind und gegen die der Rechtsweg eröffnet ist. Die Installation eines besonderen weiteren Verfahrens zum Schutz der Antragsteller bedeutete eine unnötige Verkomplizierung. Es ist auch nicht ersichtlich, dass gerade
die Antragsteller im Verfahren auf Informationszugang im Vergleich zu allen sonstigen Verwaltungsverfahren, in denen dem Bürger ohne Weiteres der normale Rechtsweg zugemutet wird, besonders schutzwürdig wären. Befürchtungen der kommunalen Spitzenverbände, durch das Gesetz könne es zu einem erheblichen Mehraufwand kommen, teilt die CDUFraktion nicht. Die Erfahrungen anderer Länder zeigen, dass diese Sorgen unbegründet sind. Es gibt schon heute umfassende Beteiligungsmöglichkeiten im Umwelt-, Planungs- und Haushaltsrecht.
Die jetzige Fassung des Gesetzentwurfs der CDUFraktion setzt auf einen Mittelweg, der von den viel weitergehenden Vorstellungen der SPD ein ganzes Stück entfernt ist. Mit dem Entwurf wird das Leitbild einer bürgerfreundlichen und transparenten Verwaltung umgesetzt, ohne den Vorgang der Aufgabenerledigung durch die Verwaltung auszuhebeln. Weitere Antragsverfahren bergen die Gefahr von populistischen und missbräuchlichen Auskunftsersuchen.
Der vorliegende Entwurf meiner Fraktion verursacht schon in der jetzigen Form einen gewissen Verwaltungsmehraufwand, insbesondere bei den Kommunen, den wir aber in der vorliegenden Form für vertretbar halten. Die Vorstellungen der SPD würden dies über Gebühr erweitern, insbesondere durch die Erweiterung der Mitwirkung der Behörden bei Bürgerinformationen. 70 bis 80 Prozent der Informationswünsche fallen bei den Kommunen an. Die SPD würde durch ihre sehr weitgehenden Vorstellungen ein Gesetz hauptsächlich zulasten der Kommunen erlassen. Es sei mir gestattet, darauf hinzuweisen, dass in den bereits erfolgten Anhörungen die kommunalen Spitzenverbände die damaligen Entwürfe, die ja jetzt wieder die neuen sind, aufgrund des zu erwartenden Mehraufwands abgelehnt haben. Es sei mir auch gestattet, zu erwähnen, dass sämtliche SPD-Landräte den SPD-Entwurf abgelehnt haben. Der Widerspruchs- und Klageweg ist schon jetzt durch das Verwaltungsverfahrensgesetz gesichert und muss nicht gesondert geregelt werden. Der Zugang zu laufenden Verfahren würde das Verwaltungshandeln über Gebühr belasten und Verwaltungsentscheidungen verzögern, blockieren und erschweren.
Nach geltender Rechtslage gibt es vielfältige Möglichkeiten für die Bürgerinnen und Bürger, um Informationen zu erhalten. Der Zugang zu Akten und Informationen der Behörden ist bisher an bestimmte Verfahrensregeln gebunden oder von der Darlegung eines besonderen Interesses abhängig. Die Behörden gewähren beispielsweise Akteneinsicht und Auskunft an die Beteiligten eines Verfahrens - das ist im Verwaltungsverfahrensgesetz geregelt -, an den betroffenen Bürger über die von ihm gespeicherten Daten - dies ist im Datenschutzgesetz geregelt. Darüber
hinaus steht beispielsweise den Gemeinderatsmitgliedern ein Akteneinsichtsrecht in Vorgänge aus den kommunalen Verwaltungen zu; das ist in der Thüringer Kommunalordnung geregelt.