Genau dieselbe Politik der organisierten Verantwortungslosigkeit wiederholen Sie jetzt in Erfurt. Auch hier ist bereits erheblicher Schaden für den Flughafen eingetreten. Sie aber zeigen bis heute
keinerlei Anstalten, den eingetretenen Schaden zu begrenzen. Eine Landesregierung, die wissentlich oder aufgrund von Gleichgültigkeit solche Zustände in einer Landesgesellschaft duldet, handelt nicht nur den Interessen des Flughafens, sondern des gesamten Landes zuwider. Die jetzige Flughafenaffäre ist ein weiterer vorläufiger Höhepunkt der verheerenden Luftverkehrspolitik des Landes, die schon mit den Fehlentscheidungen zur Flughafenlandschaft in Thüringen Anfang der 90er-Jahre begann, die sich über die Förderung unwirtschaftlicher Fluglinien bis hin zu Nobitz fortsetzte. Dieses gehäufte Versagen der Landesregierung zeigt erneut, dass Ministerpräsident Althaus gegenüber seiner Regierungsmannschaft entweder keine Kontrolle ausübt oder dazu nicht mehr in der Lage ist.
gut -, ich kann Ihnen nur sagen, Sie hätten sich in den letzten Monaten vielleicht mehr um Ihre Aufgaben hier in Thüringen kümmern sollen, anstatt in jeder Talkshow in Berlin aufzutreten. Für das Land wäre das mit Sicherheit besser gewesen.
Insbesondere mit Blick auf die gegen die Geschäftsführung und den Aufsichtsrat der Erfurter Flughafen GmbH erhobenen Vorwürfe erscheinen solche Konsequenzen geboten.
Aber kommen wir zu den einzelnen Vorwürfen: Da ist zum einem die Praxis der Fördermittelabrechnung. Teilweise fehlen noch immer Verwendungsnachweise aus den Jahren 1994 bis 1998. Das ist wohl nicht nur in Thüringen, sondern auch in ganz Deutschland einmalig. Es muss daher geklärt werden, wer für eine solche Schlamperei zuständig ist und welche Auswirkungen dies für das Land hat. Und, Herr Minister Trautvetter, wenn Sie vorhin hier die Rückforderungen angeführt haben, so sind Rückforderungen in diesen Größenordnungen ja wohl auch kein Beweis dafür, dass verantwortungsvoll mit Fördermitteln umgegangen wurde, sondern sie sind eigentlich nur ein Beweis dafür, wie Fördermittel weiter verschwendet wurden.
Diese Vorgänge bieten sich geradezu an für eine Untersuchung durch den Rechnungshof, und wir hoffen, dass diese auch zeitnah stattfindet. Jeder kleine Unternehmer, der hier 50.000 Mark vom Land für irgendetwas bekommt, ja selbst ein Verein, der ehrenamtlich geführt wird und Fördermittel bekommt, muss innerhalb von Jahresfrist einen entsprechenden Verwendungsnachweis bringen, sonst sind die Fördermittel zurückzuzahlen.
Natürlich ist das so. Und hier sind 10, 12 Jahre ins Land gegangen und Sie können immer noch nicht sagen, wie die Fördermittel verwendet wurden.
Zu der Abweichung der Passagierzahlen: Hier ist auch zu fragen, wie diese Abweichungen zustande kommen. Auch hierzu haben Sie heute keine Antwort gegeben.
Dies hat insbesondere Relevanz, weil die jährlichen Passagierzahlen Voraussetzung für die Förderung des Ausbaus des Flughafens waren. Es ist ja wohl unumstritten, dass die 500.000 erreicht werden mussten, weil sie Voraussetzung waren für den 2. Bauabschnitt bzw. für die Fördermittel. Umstritten war im Ausschuss schon die Zählung der Passagiere durch den Erfurter Flughafen und es ging dabei nicht nur um die Frage, welche Passagiere für die Förderung berücksichtigt werden durften. Im Ausschuss ist angeführt worden, wenn Herr Putin in Thüringen hier einfliegt, dass er dann nicht als normaler Passagier gezählt worden wäre - gut, das mag sein, aber so oft ist er nicht in Thüringen angeflogen, dass hier eine Differenz von 60.000 zustande kommt, denn das Statistische Bundesamt hat Zahlen in Höhe von 441.700 geliefert, während Sie von 504.000 oder 508.000, also gerade die Zahlen, die den 2. Bauabschnitt und die entsprechende Förderung gerechtfertigt haben, ausgehen. Ich sage ganz deutlich: Aus verkehrspolitischer Sicht ist es sicher wünschenswert, wenn diese Zahlenangaben die Förderung des weiteren Ausbaus des Flughafens auch tragen könnten. Gleichwohl muss aber hier den Fragen nachgegangen werden, ob es bewusste Manipulationen gab, wer von diesen Manipulationen wusste, wenn es sie denn gab, und ob eine voraussetzungswidrige Förderung für die Verantwortlichen am Ende ohne Konsequenzen bleiben darf. Ich sage es ausdrücklich, hier verlangen wir Aufklärung. Wenn wir dann
auf der anderen Seite erfahren, dass es nächtliche Handwerkerbesuche gab bei abgestellten Überwachungskameras, wie in der letzten Zeit zu lesen war, dann können wir davon ausgehen, dass es bislang hier keine Aufklärung gab, sondern man muss noch auf weitere unangenehme Überraschungen warten.
Zu den Mobbingvorwürfen: Nachdem die Vorwürfe, wie z.B. Mobbing, unrechtmäßige Abmahnung, zunächst anonym erhoben wurden, haben sich die Mitarbeiterinnen inzwischen ja auch öffentlich dazu bekannt. Herr Minister Trautvetter, ich lasse das hier nicht so stehen, dass Sie die Opposition angreifen, weil sie die Weiterleitung anonymer Briefe angeblich verzögert hätte. Das ist nicht der Fall. Ihr Staatssekretär hat im Verkehrsausschuss zugegeben, dass er bereits am 30. Mai, also lange vor der Opposition, Kenntnis von diesem anonymen Brief hatte. Und was hat er gemacht? Er hat mit dem Betriebsrat und der Geschäftsführung gesprochen, so steht es zumindest im Ausschussprotokoll. Haben Sie denn den Brief an die Staatsanwaltschaft weitergegeben und wann haben Sie den weitergegeben?
Ich kenne Ihren Brief nicht, ich weiß nur, dass er auch anonym ist. Woher wollen Sie dann beurteilen, dass es zwei unterschiedliche Briefe sind? Was haben Sie denn mit Ihrem anonymen Brief gemacht, selbst wenn es ein anderer war?
Die erhobenen Vorwürfe legen nahe, dass das willkürliche Verhalten der Geschäftsführer gegen die Angestellten des Flughafens aufgrund der daraus resultierenden schlechten Motivation der Mitarbeiter geschäftsschädigend für den Flughafenbetrieb gewesen ist. Diesen Vorwurf hat auch die Presse bereits mehrfach aufgegriffen. Warum der Aufsichtsrat dieses offenbar die Mitarbeiter und den Flughafen schädigende Verhalten bis heute geduldet hat, muss geklärt werden und auch zu diesem Punkt gab es von der Landesregierung bislang keine Erklärung, wie dieses Verhalten künftig unterbunden werden soll - bis auf die geplante Einführung eines Mediators. Hier vertrete ich die gleiche Auffassung wie mein Kollege Lemke: Es kann nicht sein, dass die Mitarbeiter auf Zulagen, auf Weihnachtsgeld und Ähnliches verzichten und hier in Größenordnungen Summen für einen Mediator ausgegeben werden. Dann sollte doch lieber einmal über Konsequenzen innerhalb der Geschäftsführung nachgedacht werden.
Meine Damen und Herren, wir unterstützen ausdrücklich den PDS-Antrag, den Geschäftsführer bis zur Klärung aller Vorwürfe zu beurlauben. Das ist keine Vorverurteilung, wie Sie hier weismachen wollen, nein, es dient der zweifelsfreien Aufklärung der Verhältnisse vor Ort und die kann aus unserer Sicht nur auf dem Wege der Beurlaubung wirksam erreicht werden.
Es kann uns nicht befriedigen oder ausreichen, wenn lediglich die Geschäftsführung selbst zu den Vorwürfen Stellung nehmen soll. Das Ergebnis einer Stellungnahme durch einen Beschuldigten zeigt immer nur eine Seite der Wahrheit. Wir aber wollen die ganze Wahrheit wissen.
Lassen Sie mich auch zu den Mobbing-Vorwürfen im Einzelnen kommen. Auffallend ist an den Mobbing-Vorwürfen am Erfurter Flughafen, dass es sich nicht um Einzelfälle, sondern um eine Vielzahl von Fällen handelt, dass es grundsätzlich gegen Frauen geht, und diese zeigen auch immer wieder dasselbe Handlungsmuster der Geschäftsführung. Man kann die Vorwürfe also keinesfalls, wie teilweise versucht wurde, als Racheakt einzelner frustrierter Mitarbeiter abtun, vielmehr ergibt sich aus den uns bereits bekannten Fällen ein Bild einer Geschäftsführung, die das Betriebsklima und die Betriebskultur durch Willkür und Maßlosigkeit massiv gestört hat.
Im Flughafen Erfurt scheint eine Kultur des Draufhauens zu herrschen. Die Leitung hat sich offenbar nie um die Motivation und Zufriedenheit ihrer Mitarbeiter bemüht. Gerade an einem Reiseflughafen wie Erfurt ist dies aber unabdingbare Voraussetzung für einen entsprechenden freundlichen Umgang der Mitarbeiter mit den Fluggästen. Eine Betriebsleitung, die an einem Flughafen ein solches Betriebsklima schafft, und ein Aufsichtsrat, der dies vorsätzlich oder in Unkenntnis zulässt, haben schon allein deshalb dem Flughafen und damit auch dem Land erheblichen Schaden zugefügt.
Besonders erschütternd ist, auf welche Weise die Geschäftsführung offenbar dazu beitgetragen hat, eine ursprünglich gefestigte und gut funktionierende Teamarbeit vollständig ihrer Grundlage zu entziehen. Die Art des Umgangs mit den Mitarbeiterinnen des Flughafens, wie er uns gegenüber geschildert wurde und wie er sich auch aus der vorliegenden Aktenlage
ergibt, ist durch nichts zu entschuldigen. Besonders verwerflich ist, wie mit Ängsten der Mitarbeiter um ihren Arbeitsplatz und ihre persönliche Zukunft gespielt wird. Die Vorwürfe, die für manche Mitarbeiterinnen zu drastischen arbeitsrechtlichen, aber auch persönlichen Maßnahmen bis hin zu Kündigungen geführt haben, sind entweder vielfach nicht erwiesen oder geradezu lächerlich banal. So wurden Abmahnungen wegen einer angeblich unrichtigen Urlaubsplanung ausgesprochen, es gab sogar Abmahnungen, die mit nichts weiter begründet waren als mit der Behauptung, dass andere Mitarbeiter die fachliche Eignung infrage gestellt haben sollen, ohne mit einem Wort zu begründen, worin diese fachliche Nichteignung gelegen haben sollte und weshalb dies eine Abmahnung rechtfertigen kann. Ferner soll es sogar Abmahnungen fürs Kaffeetrinken gegeben haben, die dann noch unmittelbar vor Antritt des Jahresurlaubs ausgesprochen wurden.
Meine Damen und Herren, wenn dies der Maßstab für Abmahnungen und Kündigungen sein sollte, dann müssten wir eigentlich allen unseren Landesbediensteten kündigen.
Auch die am Erfurter Flughafen offenbar übliche Einschüchterung der Mitarbeiter durch Anschreien und Beleidigungen geht dabei so weit, dass sich viele sogar nicht einmal mehr trauten, während der Arbeitszeit zur Toilette zu gehen, geschweige denn zu essen oder zu trinken. Solche Beispiele zeigen, dass der Betriebsleitung am Erfurter Flughafen das rechte Maß längst abhanden gekommen ist. In jedem Betrieb kommen Fehler vor; nur wer nicht arbeitet, macht keine Fehler. Aber es ist Aufgabe der Betriebsleitung, Fehler zu vermeiden, ohne die Belegschaft zu verängstigen und völlig zu demotivieren. Anderenfalls werden aus Angst vor weiterem Versagen weiterhin Fehler produziert. Die Betriebsleitung und namentlich Herr Ballentin und Herr Schäfer haben dies nicht vermocht - im Gegenteil. Sie haben ein Klima aus Angst und Motivationslosigkeit erzeugt. Selbst ehemals hoch motivierte und selbstbewusste Mitarbeiter haben angesichts des katastrophalen Führungsstils am Ende resigniert oder selbst gekündigt. Die hohe Fluktuationsrate im Unternehmen deutet auch darauf hin. Drastische Sanktionen bei Bagatellen oder nicht erwiesene Vorwürfe sind typische Machtmittel autoritärer Führungspersonen. In gut geführten Betrieben werden solche Willkürmaßnahmen aus guten Gründen vermieden. Eine Betriebsleitung hat durchaus andere Mittel und Wege, Konflikte zu vermeiden sowie auf tatsächliche oder vermeintliche Fehler einzugehen. Das Bild, das sich beim Blick in den Erfurter Flughafen ergibt, und die Vorwürfe der Mitarbeiterinnen legen nahe, dass die Betriebsleitung aber offenbar die Konfron
tation mit den Mitarbeitern sucht und provoziert. Mit einem kollegialen Umgang einer kompetenten Betriebsleitung hat dies nichts mehr zu tun.
Meine Damen und Herren, gestatten Sie mir einen Schwenk in die letzte Legislaturperiode. Da hat sich hier im Thüringer Landtag ein Untersuchungsausschuss mit der Straßenwartungs- und Instandhaltungs-GmbH beschäftigt. Damals hat sich diese Gesellschaft ein Gutachten unter dem Motto „Gesamtbetriebsrat wegen vertrauensvoller Zusammenarbeit“ immerhin über 16.000 DM kosten lassen und auf 23 Seiten wird der Geschäftsführung des Unternehmens auseinander gesetzt, wie man sich des Betriebsrats entledigen kann. Ich lese Ihnen nur mal die Zusammenfassung vor: Wir schlagen Ihnen folgende Vorgehensweise vor:
1. Beschlussverfahren auf Auflösung der einzelnen Betriebsräte der TSI mit Hilfsantrag Amtsenthebung derjenigen Betriebsratsmitglieder, die Mitglieder des Gesamtbetriebsrats der TSI GmbH sind;
2. eventuell einstweiliges Verfügungsverfahren gegen die einzelnen Betriebsratsmitglieder, die Mitglied des Gesamtbetriebsrats der TSI GmbH sind, mit dem Antrag auf Erlass eines vorläufigen Amtsausübungsverbots und
3. Beschlussverfahren gegen den Vorsitzenden des Gesamtbetriebsrats der TSI GmbH auf Amtsenthebung einer einstweiligen Verfügung.
Der gleiche Anwalt, der damals für die TSI diese Zuarbeit gemacht hat, vertritt nach meinen Erkenntnissen, wenn es mir richtig berichtet wurde, heute die Geschäftsführung der Flughafen GmbH. Auch Herr Richwien saß damals im Ministerium als Staatssekretär, das die Fachaufsicht über die TSI GmbH hatte.
Meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, Sie haben sich ja vor den Wahlen oft genug dazu hinreißen lassen, dass Sie Kündigungsschutz, betriebliche Mitbestimmung, all diese Dinge, Gewerkschaftsrechte, massiv einschränken wollten.