Übrigens, nicht nur wir oder der Rechnungshof halten die Vermeidung von beschriebenen Interessenkonflikten für geboten, sondern auch ein bekannter Professor aus Heidelberg. Auch wenn Herr Kirchhof nun kein Ministeramt mehr bekleiden möchte, so hat er im ZDF für diesen Fall unmissverständlich erklärt, aus ethischen und rechtlichen Gründen von allen Aufsichtsratsposten zurücktreten zu wollen und zu müssen. Warum legt die Landesregierung nicht auch solche ethischen und rechtlichen Maßstäbe an ihr Handeln an? Doch das hieße auch, dass dann Herr Althaus seine Mitgliedschaft im Aufsichtsrat der Pax-Bank aufgeben müsste. In diesem Fall ist überhaupt keine Rechtfertigung für diese Mitgliedschaft ersichtlich, weil es sich gar nicht um ein Unternehmen des Freistaats handelt.
Über die Interessenkollision haben wir hier wirklich schon x-mal diskutiert. Die Debatte führen wir doch jetzt nicht noch mal, Herr Schwäblein, oder? Es ist klar.
Ich denke, wir haben schon genug Probleme der Aufsicht über unsere Unternehmen mit Landesbeteiligung. Die Mitglieder der Landesregierung sollten es daher tunlichst vermeiden, den Leitungsgremien solcher privaten Unternehmen anzugehören. Das schlechte Beispiel von Herrn Ministerpräsident Althaus sollte in Thüringen keine Schule machen. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich habe Ende August eine Kollegin im Verkehrsausschuss vertreten und deshalb konnte ich an der Sitzung teilnehmen und habe Informationen der Landesregierung entgegengenommen. Diese Sitzung war nicht öffentlich. Trotzdem war sie geeignet, die Fragen, die zum damaligen Zeitpunkt aufgeworfen waren, so zu beantworten, dass man mit weiteren Verdächtigungen zumindest zurückhaltend hätte sein können. An die Adresse von Herrn Lemke gerichtet und an die Frau Doht, die beide zugegen waren, soweit müssen Sie sich von mir zumindest den Vorwurf gefallen lassen, wie weit die Rufschädigung des landeseigenen Unternehmens auch durch Sie mit verursacht worden ist.
Es ist dann ziemlich schnell deutlich geworden, dass es Anwürfe gibt, dass die aber, wie es in Deutschland üblich ist - das mag Ihnen nicht gefallen, Herr Lemke, früher wurde das über Ihre Parteiversammlung geklärt, heute geschieht das im Rechtssystem.
Aber, wenn es Ihnen schwer fällt, seit die Organe der Rechtspflege hier tätig geworden sind, hat die Politik eigentlich zu schweigen, bis die Vorwürfe aufgeklärt sind.
So viel Geduld sollten auch Sie von der Opposition nun tatsächlich mitbringen. Das ist der eine Umstand, weshalb ich mich nicht darauf eingelassen habe, in Ihre Unterlagen zu schauen. Der zweite ist, dass wir in der Sitzung des Verkehrsausschusses - wie ich finde, berechtigt - den Wunsch geäußert haben, bitte alle Abgeordnetenkollegen in gleichem Maße zu informieren. Das ist von Ihnen dezidiert abgelehnt worden. Da werde ich doch nicht 14 Tage später bei Ihnen Einblick in die Unterlagen nehmen und mich dann besser stellen als meine Kollegen, und das auf deren Kosten. Das fällt in dem Maße aus. Dieses „Teile und Herrschen“ mache ich nicht mit.
Und zu Frau Doht: Ich hätte Ihnen - wenn Sie mich vorher gefragt hätten - empfohlen, die Rede, die man Ihnen offensichtlich aufgeschrieben hat, mal vorher zu lesen,
Ich glaube, Sie meinen bestimmt das Gegenteil und hätten das bitte dann auch noch so korrigieren können. Ich weiß nicht, ob Sie erfasst haben, was Sie da gesprochen haben.
Insoweit will ich das für uns zumindest klarstellen: Wir dienen den Bürgern, dafür sind wir gewählt,
auch ich, ganz bestimmt. Damit komme ich auf diese herablassende Äußerung von Herrn Lemke meine Person betreffend zu sprechen. Herr Lemke, dass es zum Glück damals mehrere gab wie mich, die auch für das, was sie getan haben, durchaus viel riskiert haben, das ist der Umstand, dass Sie heute hier in diesem Parlament solche Hassreden halten dürfen.
Habe ich Sie erlebt bei der Betrügerwahl Ihrer Partei 1989? Haben Sie Anzeige wegen Wahlbetrugs erstattet, Frau Thierbach? Davon ist nichts aus Ihrer Biografie bekannt, absolut nichts.
(Zwischenruf Abg. Thierbach, Die Links- partei.PDS: Wissen Sie, was ich getan habe, Herr Schwäblein?)
Da sollten wir das durchaus mal dabei belassen; das ist nicht der Punkt, dies heute hier so darzustellen.
Zu den unterschiedlichen Zahlen dieser Verkehrsbewegung am Flughafen ist im Ausschuss sehr deutlich gemacht worden, dass es unterschiedliche Zählweisen gibt. Sie akzeptieren nur die eine, die die niedrigeren Zahlen liefert. Es ist aber auch glaubhaft gemacht worden, dass selbst der größte Flughafen Deutschlands in Frankfurt zweierlei Zählweisen pflegt und dass beide offiziell anerkannt sind. Deshalb - bevor da nichts anderes bewiesen ist - sollten Sie mit Anschuldigungen ganz, ganz vorsichtig sein. Das ist wieder dieser Punkt Rufschädigung, der bei Ihnen so locker von der Hand geht, ohne tatsächlich die Betroffenen auch noch schlechter zu stellen, als Sie es vielleicht möglicherweise wollen.
Dann wird von Ihnen behauptet, es gäbe eine Rechtsanwaltskanzlei in Erfurt, absolut CDU-lastig. Ich kenne zwei Mitglieder persönlich, einer gehört der CDU an; eine andere Dame, die mal Staatssekretärin dieser Landesregierung war, gehört der SPD an. Was tun Sie diesen Leuten eigentlich an mit Ihrer Rufschädigung, die Sie hier heute vom Pult aus ablassen?
Also etwas mehr Sorgfalt sollte auch von Oppositionsabgeordneten verlangt werden dürfen, meine sehr verehrten Damen und Herren. Wenn der Geschäftsführer der CDU-Landtagsfraktion Betroffenen Hinweise gibt und Ihnen auch einen Rat gibt, von welchem renommierten Arbeitsrechtler sie möglicherweise am besten vertreten werden, dann kann ich daraus überhaupt keinen Punkt der Kritik erkennen. Damit ist er so weit gegangen, wie er gehen kann, denn wenn ein Verfahren im Bereich der Justiz liegt,
vor Gericht oder bei der Staatsanwaltschaft, dann haben wir Politiker schier zu schweigen, sowohl mit Mutmaßungen als auch mit öffentlichen Äußerungen.
Wir lassen uns auf dieses Spiel nicht ein. Für uns gilt - wie es der Kollege Wetzel schon gesagt hat - die Unschuldsvermutung sowohl bei den Betroffenen, die sich möglicherweise durchaus zu Recht an ein Gericht oder die Staatsanwaltschaft gewandt haben, aber genauso gilt das für den Geschäftsführer.
Da müssen wir auch dabei bleiben, dass es ein Kontrollorgan dieser Gesellschaft gibt, das ist der Aufsichtsrat.
Es hat funktioniert. Er hat sich mit den Vorwürfen befasst. Und jetzt komme ich auf das Mitglied des Aufsichtsrates (damals noch Aufsichtsratsvorsitzen- der) zurück. Jetzt riskiere ich etwas und hoffe, dass ich dafür keine Strafe abbekomme.