Protokoll der Sitzung vom 27.09.2005

mahnungen nur zwei Jahre in den Personalakten verbleiben dürfen. Im Zeitraum 2003 bis 2005 wurden insgesamt 26 Abmahnungen ausgesprochen. Nach Auskunft der Flughafen Erfurt GmbH wurden diese überwiegend wegen Verstößen gegen die Dienstvorschriften im Sicherheitsbereich und im Bereich mit hohem Publikumsverkehr vorgenommen.

Herr Ballentin ist seit 1992 als Geschäftsführer der Flughafen Erfurt GmbH tätig. Die umfangreichen Modernisierungen des Flughafens auf der Grundlage des Planfeststellungsbeschlusses vom 22. Dezember 1995 wurden durch ihn weitestgehend und erfolgreich abgeschlossen. Unter seiner Leitung entwickelte sich das Ergebnis im operativen Bereich positiv. Das Flugangebot, insbesondere im Urlaubs-CharterBereich, am Flughafen Erfurt ist vielfältig.

Trotz erheblicher Umsatzeinbrüche in der Reisebranche durch die Terroranschläge am 11. September 2001 und die allgemein schwierige Wirtschaftslage betrug das operative Ergebnis in den Jahren 1999 bis 2004 jeweils zwischen 1 und 2 Mio. €. Im Jahr 2002 wurde der Flughafen Erfurt durch die Pilotenvereinigung Cockpit mit dem Titel „Airport of the year“ ausgezeichnet. Ausschlaggebend hierfür war der Standard der Sicherheitseinrichtungen auf dem Flughafen Erfurt.

Zu der Frage nach dem Anlass für die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft ist anzumerken, dass die Staatsanwaltschaft der Landesregierung schriftlich mitgeteilt hat, dass sie aufgrund der Artikel in der „Thüringer Allgemeinen“ vom 6. August 2005 und 10. August 2005 und der ihr vorliegenden anonymen Schreiben ermittelt. Ihnen, meine Damen und Herren in der Opposition, sind die anonymen Schreiben bestens und vor allem länger als der Staatsanwaltschaft bekannt. Die Staatsanwaltschaft - hätten Sie sie gleich weitergeleitet - wäre heute auch schon vier Wochen weiter in ihren Ermittlungen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Super! Wie bei der TSI. Da sind sie auch schon so weit.)

(Beifall bei der CDU)

Die Konditionen des Anstellungsvertrags des Geschäftsführers der Flughafen Erfurt GmbH bewegen sich im Rahmen der anderen Geschäftsführer vergleichbarer Gesellschaften. Die Landesregierung hat keine der genannten Vergünstigungen vertraglich vereinbart.

(Zwischenruf Abg. Lemke, Die Linkspar- tei.PDS: Keine?)

Die Landesregierung unterstützt den Beschluss des Aufsichtsrats, wonach der Geschäftsführer aufgefordert wurde, unter sachkundiger, unparteiischer Leitung gemeinsam mit der Interessenvertretung der Mitarbeiterinnen das Gespräch mit dem Ziel einer Verständigung zu führen. Ich habe die Hoffnung, dass es durch die Einschaltung eines Mediators gelingen wird, eine einvernehmliche Lösung mit Teilen der Belegschaft zu finden und das Betriebsklima wieder zu verbessern. Die Landesregierung hat ein hohes Interesse daran, dass der einzige internationale Verkehrsflughafen Thüringens sich weiterhin positiv entwickelt.

Meine Damen und Herren von der Opposition, Sie streuen den Menschen Sand in die Augen, wenn Sie ihnen vorgaukeln, als könnte die Landesregierung oder einzelne Abgeordnete die Aufgaben der Geschäftsführung der Flughafen Erfurt GmbH übernehmen.

Meine Damen und Herren, in der Frage nach einem möglichen Druck auf am Flughafen ansässige Reisebüros kann festgehalten werden, dass der Geschäftsführer der Flughafen Erfurt GmbH die Verantwortung für eine möglichst hohe Auslastung des Flughafens trägt. Es ist daher nachvollziehbar, dass er vorzugsweise solche Mieter auswählt, die neben der Verfolgung ihrer eigenen Interessen auch zu einer Kooperation im Interesse einer hohen Auslastung des Flughafens Erfurt bereit sind. Einige Reisebüros am Flughafen Erfurt haben im eigenen Interesse und im Interesse der Reiseveranstalter Kunden, die vom Flughafen Erfurt aus fliegen wollten, zu anderen Flughäfen geschickt, obwohl von Erfurt aus noch Flugplätze frei waren. Dieses für den Flughafen Erfurt schädliche Verhalten hat der Geschäftsführer in einem Schreiben an die Reisebüros aufgegriffen und Schlussfolgerungen gezogen. Inwieweit man dieses Vorgehen als Druck bezeichnen kann, lasse ich dahingestellt. Ich hoffe jedoch, meine Damen und Herren, dass Sie vom Geschäftsführer des Flughafens Erfurt nicht erwarten, dass er der Umsatzsteigerung der Konkurrenz durch in Erfurt ansässige Reisebüros tatenlos zusieht.

Hinsichtlich der Ausschreibung von Leistungen, die durch Dritte erbracht wurden, stellt sich die Situation wie folgt dar: Bei nicht geförderten Maßnahmen wurden nach Auskunft der Flughafen Erfurt GmbH die Leistungen ausgeschrieben, die nach Gesetzeslage ausschreibungspflichtig waren. Bei geförderten Maßnahmen war die Flughafen Erfurt GmbH stets gehalten, die Vergabeverfahren der öffentlichen Hand anzuwenden. Die Vergabeverfahren sind unter anderem auch Gegenstand der bereits erwähnten Verwendungsnachweisprüfung. Darüber hinaus hat im Rahmen der Jahresabschlussprüfung die jeweilige Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Ordnungsmäßig

keit der Geschäftsführung gemäß § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz zu bewerten. Im Ergebnis dessen haben die Wirtschaftsprüfer keine Verstöße festgestellt. Dies wurde nochmals ausdrücklich von den Wirtschaftsprüfern im Schreiben vom 18. August 2005 bestätigt.

Meine Damen und Herren, bei aller politischen Auseinandersetzung bitte ich Sie, die Vorverurteilung nicht fortzusetzen. Die Geschäftsführung der Flughafen Erfurt GmbH hat wie jeder andere von uns auch den Anspruch auf die Unschuldsvermutung. Mit Blick auf unsere in der Verfassung Artikel 53 Absatz 3 verankerte Pflicht, auch als Abgeordnete die Verfassung und damit selbstverständlich auch die Rechtsstaatlichkeit zu achten, müssen die Beschlussvorschläge abgelehnt werden. Alles andere würde zu einer Vorverurteilung des Geschäftsführers und seiner Mitarbeiter führen.

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Das ist nicht richtig. Das wissen Sie ganz genau.)

(Beifall bei der CDU)

Ich frage: Wer wünscht die Aussprache zum Sofortbericht, zu Nummer 1 des Antrags der Fraktion der PDS? Alle drei Fraktionen wünschen diese Aussprache. Es gibt ebenfalls Wortmeldungen zu Nummer 2 des Antrags der Fraktion der PDS und zu dem Antrag der Fraktion der SPD. Ich rufe auf als ersten Diskussionsredner Herrn Lemke, Die Linkspartei.PDS.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Herr Minister Trautvetter, wenn man Ihnen jetzt so zugehört hat und das kurz zusammenfasst, dann heißt das, da oben ist alles in Ordnung. Wir haben den besten Geschäftsführer, den wir uns überhaupt vorstellen können. Alles andere ist frei gefunden. Für die Opposition war es eh nur Gedöns und Getöse. Dem ist wohl nicht so. Schauen Sie sich nur die Besuchertribüne an,

(Beifall bei der Linkspartei.PDS)

die ist voll mit Mitarbeitern des Flughafens Erfurt, die sehr interessiert zugehört haben, was Sie hier zum Besten gegeben haben.

(Zwischenruf Abg. Buse, Die Linkspar- tei.PDS: Die sind alle aufgehetzt worden.)

Auslöser für die heutige Debatte waren zwei anonyme Schreiben. Das ist richtig. Aber zu behaupten, die Opposition hätte sie viel länger als Sie sie gekannt haben, dann hätten Sie sich mal bei Ihrem Staatssekretär rückversichern müssen, der in der Ausschuss-Sitzung gesagt hat, dass ihm die Schreiben sehr wohl bekannt waren. Ich weiß nicht, was dieser Hinweis hier soll. Wer einfach nur nicht gehandelt hat, seine eigene Aussage …

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Er hat sie sich besorgt.)

Er hat sie sich besorgt. Herr Trautvetter,

(Zwischenruf Abg. Becker, SPD: Er hat sie sich besorgt.)

wo gibt’s denn die? Im toten Briefkasten oder wo liegen die rum?

(Unruhe bei der Linkspartei.PDS)

Die zwei anonymen Schreiben sind erst in der Sommerpause sowohl der SPD-Fraktion als auch meiner Fraktion zugegangen. Die Vorwürfe in diesem Schreiben, die sich gegen den Geschäftsführer und den Verkehrsleiter des Flughafens richten, sind so massiv und vielschichtig, dass die Kollegen der SPD diese der Staatsanwaltschaft übergeben haben, und deswegen haben sie ermittelt.

Die Vorwürfe lauten konkret:

- die Fördermittelabrechnungen werden bewusst verzögert,

- Mitarbeitern wird unter Androhung von arbeitsrechtlichen Maßnahmen untersagt, bei der Erledigung dieser Vorgänge ein zu hohes Tempo anzuschlagen,

- zu vergebende Aufträge werden nicht ausgeschrieben und im familiären Umfeld bzw. Freundeskreis vergeben,

- es kommt immer wieder zur privaten Nutzung von Flächen, Gegenständen und Arbeitspotenzial des Flughafens,

- Beleidigungen, Aufforderung zur Denunziation, Bedrohung und Nötigung von Angestellten bis hin zum gezielten Mobbing von Mitarbeitern sollen gängige Instrumentarien von Geschäftsführer und Verkehrsleiter sein,

- Passagierzahlen sollen massiv geschönt worden sein.

Alle erhobenen Vorwürfe fokussieren sich auf zwei Personen - Flughafenchef Ballentin und Verkehrsleiter Schäfer. Die Vorwürfe, die den Tatbestand der Untreue erfüllen, sind von der Staatsanwaltschaft geprüft worden. Das Ergebnis war: Es besteht ein Anfangsverdacht, so dass nun wegen Untreue ermittelt wird. Die Ermittlungen dazu dauern zurzeit an.

Zur Intensität der Ermittlungen möchte ich an dieser Stelle nur eines anmerken: Man könnte sich ein höheres Tempo durchaus vorstellen und es wäre angesichts des jetzt schon entstandenen Imageschadens auch wünschenswert. Ermittelt wird gegen den Geschäftsführer. Wenn den Gesellschaftern, aber auch dem Aufsichtsrat daran gelegen wäre, die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft aktiv zu unterstützen, wie Sie es eben auch noch einmal gesagt haben, wäre die sofortige Beurlaubung und die Erteilung eines Hausverbots für die betreffenden Personen ein richtiger Schritt gewesen. Aber die verantwortlichen Gremien reagieren gar nicht, lassen die betreffende Person - den Geschäftsführer in diesem Falle - weiter im Unternehmen schalten und walten. Warum?

Die Fördergeldabrechnungen werden vom Landesrechnungshof jetzt verstärkt untersucht. Es ist schon bemerkenswert, wenn uns im Jahr 2005 darüber berichtet wird, dass jetzt erst das Jahr 1994 abschließend geprüft worden ist. Ich frage mich ernsthaft: Wie wird in diesem Land mit Fördergeldern und deren Abrechnung umgegangen? In den geprüften Jahren sind Rückforderungsansprüche aufgetaucht, die im Millionenbereich liegen. Wenn man das hochrechnet, könnten dem Land inzwischen Gelder im hohen zweistelligen Bereich entzogen worden sein, die dringend an anderer Stelle benötigt werden. Und noch eines kommt dazu: Durch die Verkürzung der Verjährungsfrist auf drei Jahre könnte es dazu kommen, dass Gelder dem Land dauerhaft verloren gehen. Wer ist für die schleppende Abrechnung verantwortlich und wer übernimmt die Verantwortung für mögliche Verluste? Ich denke, hier handelt es sich eindeutig um Verstöße, die im unmittelbaren Verantwortungsbereich des Geschäftsführers liegen. Ist dieser nicht willens oder nicht in der Lage oder gar beides, diese Aufgabe wahrzunehmen? Dann muss er von dieser Position entbunden werden.

Gleichzeitig muss man jedoch fragen: Warum reagieren Gesellschafter und Aufsichtsrat nicht und warum wird nicht auf zeitnahe Abrechnung gedrängt? Der Landesrechnungshof ist gut beraten, seine Untersuchungen zu forcieren und zu vertiefen. Es ist zu hoffen, dass sowohl der Landesrechnungshof als auch die Staatsanwaltschaft schnell zu Ergebnissen kommen und wir dann diesen Teil der Beschuldigung qualifiziert würdigen können.

Passagierzahlen sollen geschönt worden sein. Die Frage, die man sich stellt: Warum soll man das tun? Worin liegt der Vorteil? Der Vorteil wird dann deutlich, wenn man weiß, und Sie haben es heute noch einmal ausgeführt, dass der weitere Ausbau des Flughafens unmittelbar an das Erreichen von bestimmten Passagierzahlen gebunden war - bei Nichterreichen kein Ausbau. Wie kommt man also zu den entsprechenden Zahlen? 508.000, wie es nach Ihrer Rechnung hier passiert ist, ist ja eine Punktlandung. Wie klasse Sie das hinbekommen haben.

(Zwischenruf Trautvetter, Minister für Bau und Verkehr: Wir doch nicht.)

Nein, natürlich Sie nicht. Sie sind auch gar nicht in der Verantwortung. Die Frage, die man sich stellt: Worin liegt der Vorteil? Das habe ich eben schon gesagt. Der Vorteil wird dann deutlich, wenn man weiß, dass nur dann ausgebaut wird, wenn diese Zahlen erreicht werden. Unterschiedliche Zählweisen einzelner Institutionen, auch dazu haben Sie etwas gesagt, führen sicherlich zu unterschiedlichen Zahlen. Aber das erklärt natürlich nicht abschließend, warum am Erfurter Flughafen im Gegensatz zu allen vergleichbaren Flughäfen die Passagierzahlen gestiegen sind, bei den anderen jedoch deutliche Rückgänge verzeichnet werden mussten in derselben Zeit. Sollte vielleicht doch etwas daran sein, dass Mitarbeiter und ehemalige Mitarbeiter davon sprechen, dass sie vom Verkehrsleiter zur Manipulation aufgefordert sind? Ich hoffe, dass auch hier die Staatsanwaltschaft mit Hochdruck ermittelt. Aber was machen die verantwortlichen Gremien in der Zeit? Sie versuchen, die Öffentlichkeit mit sehr fadenscheinigen Erklärungen zu beruhigen. Sie handeln weder gegen den Verkehrsleiter, der namentlich mit den Manipulationen in Verbindung gebracht wird, noch gegen den Geschäftsführer, dem die Kontrolle über diese Vorgänge obliegt. Warum wird nichts unternommen? Wieso ist es möglich, Flächen des Flughafens privat zu nutzen? Der Flughafen ist ein sehr sensibler Bereich, für den besondere Sicherheitsbestimmungen gelten. Der Staatssekretär des Finanzministeriums hat uns das erst in der Mündlichen Anfrage nochmals bestätigt. Gelten diese Bestimmungen für den geschäftsführenden Verkehrsleiter nicht? Wie begründet man, dass die verantwortlichen Gremien nicht reagieren, wenn bekannt wird, dass in einer Halle die Privatyacht des Geschäftsführers untergestellt wird, dass daran Wartungsarbeiten durchgeführt werden, dass dafür betriebliche Mittel und Personal abgestellt worden ist? Die Yacht hing z.B. mehr als 24 Stunden am Haken eines Krans. Dieser Kran stand der Flughafenfeuerwehr für diese Zeit nicht zur Verfügung. Der Kran musste bedient werden. Das Bedienpersonal stand für diese Zeit der Feuerwehr nicht zur Verfügung. Wer verantwortet das? Der Geschäftsführer ja wohl nicht, denn er hat das im pri

vaten Interesse veranlasst. Sind dem Flughafen die Kosten vom Geschäftsführer erstattet worden? Dazu haben Sie nichts gesagt. Wurden Miete für die Fläche, für den Kran und die Personalkosten für die Techniker bezahlt? Dazu haben Sie nichts gesagt. Wer verantwortet, dass Personal und Technik, die für die Sicherheit des Flughafens unbedingt notwendig sind, wegen privater Arbeit nicht zur Verfügung standen? Auch dazu habe ich nichts gehört. Was tun die verantwortlichen Gremien? Nichts. Es wird geduldet, dass der Geschäftsführer seine Funktion missbräuchlich ausnutzt. Was ist auf dem Flughafengelände eigentlich erlaubt? Ist es erlaubt, seinen persönlichen Hobbys nachzugehen? Da werden Modellflugzeuge während der Arbeitszeit lackiert, mit denen später Flugversuche auf dem Flughafengelände durchgeführt werden. Da habe ich von Ihnen nichts gehört. Das alles findet in einem Sicherheitsbereich statt, wo es eigentlich nichts zu suchen hat. Der Verkehrsleiter scheint das jedoch anders zu sehen und der Geschäftsführer will nichts sehen, genau wie die zuständigen Gremien. Eine Kontrolle der Geschäftsführung scheint überhaupt nicht stattzufinden. Oder wie ist zu erklären, dass ein Rasentraktor, der eigentlich abgeschrieben war, dann auf Kosten des Flughafens überholt worden ist, dann verladen und in den Yachtclub Wiesbaden gebracht wurde? Mitglied des Yachtclubs ist wer? Geschäftsführer Ballentin, welch Zufall. Als Transportmittel wurde ein Flughafenfahrzeug genutzt. Ebenfalls mit Flughafenfahrzeug nach Wiesbaden gebracht wurden etliche hundert Meter Maschendrahtzaun, die zuvor vom Flughafenpersonal gereinigt werden mussten. Dieser Zaun aus dem Westbereich des Flughafens, nur einige wenige Monate alt, hatte ausgedient, als die Fläche vergrößert worden ist. Man hat für die neue Umzäunung neuen Zaun bestellt, der alte hätte es auch getan, war aber anscheinend für einen anderen Ort bestimmt. War das alles legal? Wie viel Geld ist dafür in die Kasse des Flughafens geflossen? Wussten die Gremien von diesen Transaktionen; wurden sie befürwortet? Viele Fragen, die da offen sind.

Wenn sich Gesellschafter und Aufsichtsrat nicht dafür interessieren, hoffentlich tut es die Staatsanwaltschaft. Gesellschafter und Aufsichtsrat scheinen keinerlei Interesse an der Prüfung der Vorwürfe zu haben, denn ihnen reicht es scheinbar, die Beschuldigten zu befragen, und man gibt sich mit deren Antworten zufrieden. Alle Anschuldigungen betreffen den Geschäftsführer in Person. Die Reaktion der verantwortlichen Gremien - keine. Warum eigentlich nicht?

Meine Damen und Herren, welches Interesse kann eigentlich der Flughafen Erfurt daran haben, dass die private Fluglizenz des Geschäftsführers ständig erneuert wird? Zum Führen der Geschäfte ist es jedenfalls nicht notwendig. Da alle Kosten jedoch vom Flughafen übernommen werden, muss es strate

gische Gründe geben oder es ist einfach nur Bestandteil eines luxuriös ausgestalteten Arbeitsvertrags. Es ist scheinbar nicht so, wie Sie gesagt haben; dann frage ich mich, warum das noch niemandem aufgefallen ist! Was stehen denn noch für Vergünstigungen in diesem Vertrag? Sie sagen: keine. Wer soll Ihnen das noch glauben? Die jährliche Anhebung des Gehalts vielleicht, Zahlung von Urlaubs- und Weihnachtsgeld? Die Beschäftigten verzichten seit einiger Zeit nicht gerade freiwillig darauf. Was hat dieser Geschäftsführer, was ihn so privilegiert und so unantastbar macht?

Meine Damen und Herren, kommen wir jetzt zu den arbeitsrechtlich relevanten Verstößen. In den letzten Jahren gab es nicht nur unzählige Abmahnungen, deren Begründungen nicht das Papier wert sind, auf das sie geschrieben sind. Es gab auch Kündigungen. Kündigungen sind an sich ja ein durchaus legitimes Mittel und im Arbeitsrecht verankert. Im Fall des Flughafens muss man jedoch genauer hinsehen. Da werden erst Personen- und verhaltensbedingte Kündigungen ausgesprochen. Mit denen geht man jedoch regelmäßig vor dem Arbeitsgericht baden. Man macht dann irgendwann betriebsbedingte Kündigungen daraus, zahlt dann Abfindungen. Man kündigt aber auch betriebsbedingt. Damit geht man jedoch auch baden, weil für gekündigte Personen neu eingestellt wurde. Wieder zahlt man Abfindungen. Die mir bekannt gewordenen Fälle machen in Summe einen sechsstelligen Betrag aus. Ich frage: Was machen die verantwortlichen Gremien? Antwort: Nichts. Sie nehmen in Kauf, dass dieser Geschäftsführer dem Unternehmen Geld entzieht, weil er seinen Aufgaben als Geschäftsführer nicht nachkommt. Was passiert mit der Erkenntnis? Wieder nichts. Warum? Warum, Herr Trautvetter?

Meine Damen und Herren, ich werde jetzt auf die Nötigungs- und Mobbingvorwürfe eingehen, für mich die Vorwürfe, die am schwersten wiegen, da es hierbei um die Mitarbeiter und deren Gesundheit geht. Um den Sachverhalt und die Zusammenhänge besser verstehen zu können, ist ein Blick in die Vergangenheit notwendig. Er ist deshalb wichtig, um die Handlungsweise des Betriebsrats einordnen zu können, von dem immer wieder gesagt wurde, er hätte etwas tun müssen und er hätte die ganze Sache regeln können. Vielleicht ist da ein Fünkchen Wahrheit dran, aber man sollte wissen, welche Position ein Betriebsrat in dieser GmbH hat. 1993 erklärten sich drei Mitarbeiter des Flughafens bereit, unter Mithilfe der Gewerkschaft ÖTV einen Betriebsrat zu installieren. Dazu musste ein Wahlvorstand gebildet werden. Diese drei Mitarbeiter, deren Namen mir vorliegen, bildeten den Wahlvorstand. Ab diesem Moment wurden sie vom Geschäftsführer Ballentin und seinen Gehilfen zu Vogelfreien erklärt. Hatten diese drei Mitglieder bis zur Bildung des Wahlvorstands

noch nicht eine arbeitsrechtliche Maßnahme über sich ergehen lassen müssen, überschlugen sich jetzt die Ereignisse. Einer Abmahnung folgte die nächste, bis dann allen dreien gekündigt wurde bzw. sie so entnervt waren, dass sie selber gekündigt hatten. Parallelen zur jetzigen Situation, auf die ich später eingehen werde, sind mehr als deutlich und nicht zufällig. Während der Kampagne gegen die drei Kollegen wurde die Durchführung der Betriebsratswahl so massiv durch Herrn Ballentin behindert, dass mit Datum vom 08.07.1993 eine Strafanzeige gegen Herrn Ballentin durch die ÖTV gestellt worden ist. Die Ermittlungen sind aufgrund formeller Fehler des Antragstellers später eingestellt worden. Das Verfahren an sich hat jedoch dazu geführt, dass die Wahl durchgeführt werden konnte. Die drei Kollegen des Wahlvorstands waren jedoch nicht mehr da. Während zwei von ihnen völlig entnervt und desillusioniert waren, hat sich der Dritte massiv zur Wehr gesetzt und das Gericht hat ihm Recht gegeben. Ein Vergleich musste her und 15.000 DM sind geflossen. Der Arbeitsplatz aber war weg, weil das Klima eine Weiterbeschäftigung nicht zuließ. Die Geschäftsleitung hatte es geschafft, sich unliebsamer Mitarbeiter zu entledigen.

Die Parallele zu heute ist: Der Betriebsrat wird auch heute massiv unter Druck gesetzt. Heute wie damals war die Landesregierung involviert; damals in aktiver Form, heute, wo sie handeln müsste, in passiver Form. Damals wurde der Kollege, der es gewagt hatte, im Wahlvorstand mitzuarbeiten, und es dann auch noch gewagt hat, sich gegen die ungerechte Behandlung zu wehren, mit Hilfe eines Landesministeriums entfernt. Wie ist das gelaufen? Die Landesluftfahrtbehörde Thüringen, also das Verkehrsministerium, ernennt laut Luftverkehrsgesetz den Beauftragten für Luftaufsicht. Diese Position wird mit einem Menschen besetzt, der über spezielle Kenntnisse verfügt und ansonsten als integer eingeschätzt wird. Der betreffende Kollege war ab dem Moment menschlich nicht mehr geeignet, als er Mitglied des Wahlvorstands wurde. Die anstehende Verlängerung seiner Berufung wurde mit Verweis auf die nun nicht mehr vorhandene Integrität verweigert. Die Verweigerung wurde ihm bekannt gemacht vom zuständigen Verantwortlichen der Landesluftfahrtbehörde Herrn Dr. Nelles.

(Unruhe bei der SPD)