Auf dieser Basis, nur auf dieser Basis muss es dann um eine Veränderung im Sinne von einer qualitativen Verbesserung gehen. Das wäre fachlich notwendig und das läge im Interesse derjenigen Frauen und Kinder, die tagtäglich Opfer sind.
Meine Damen und Herren, diesen überfälligen Prozess der Neustrukturierung und Verbesserung des Opferschutzes, aber auch der präventiven Gewaltvermeidung, genau darauf zielt dieser Antrag, aber genau das wäre der Job der Landesregierung gewesen.
Aber es kann ja vielleicht noch werden, viel Zeit bleibt bekanntlich nicht mehr. Jede fachlich qualifizierte Auseinandersetzung setzt nämlich eine fundierte Analyse voraus. Darauf aufbauend sind im Dialog mit den Expertinnen in den Landkreisen und kreisfreien Städten, in den Frauenhäusern, Beratungsstellen und Frauenschutzwohnungen, den Kinderschutzdiensten, den Jugendämtern und der Polizei gemeinsam Konzepte zu entwickeln. Die Erfahrungen der Praktiker sind zu nutzen und erst dann ist es sinnvoll, die finanziellen Konsequenzen darzustellen und mitunter auch Kompromisse einzugehen. Aber ohne Problemerfassung und ohne Zielklärung im Ministerstübchen verschwiegen mit dem Finanzrasenmäher zu hantieren, das, meine Damen und Herren, ist einfach unprofessionell.
dass ich hier dem Sozialminister erklären muss, wie man fair miteinander umgeht, und dass man einen Weg konzeptionell erarbeitet, hätte ich im Entferntesten nicht gedacht. Herr Minister Zeh, ich bin darüber auch persönlich sehr enttäuscht.
die wir vor einem Jahr noch als gemeinsame Sache betrachtet haben, einfach nicht mehr gerecht. Der Haushaltsentwurf spricht, Sie wissen das alle, eine ganz eigene Sprache und hat mit diesen Äußerungen von vor einem Jahr so gar nichts mehr zu tun. Neben den bereits bekannten Kürzungen im Bereich der Frauenhäuser und Frauenschutzwohnungen möchte ich darauf verweisen, dass die Zuschüsse für Gewaltkonfliktberatungsstellen vom HaushaltsIst 2004 zu den Planansätzen für die Jahre 2006 und 2007 von ca. 63.000 € auf 33.500 € nahezu halbiert wurden. Auch bei den Kinderschutzdiensten geht es erneut um Kürzungen. Wer Prävention und Schutzangebote in diesem Bereich zu einem Zeitpunkt der Zunahme von sozialen Spannungen in unserer Gesellschaft abbaut, der nimmt Gewalt gegenüber den Schwächsten billigend in Kauf.
Die Schwächsten sind aber immer die Kinder und meistens die Frauen. Das künftige Schutzangebot nach dem beabsichtigten Streichorchester des Haushaltsentwurfs - leider fehlt die Musik - wesentlich an den Bettenzahlen abzuhandeln, Herr Minister, und auf dieser Grundlage elf Frauenhäuser zu schließen, ist völlig unangemessen. Es ist purer Unfug, auf dieser Grundlage so zu handeln. Dafür ist das Thema innerfamiliärer Gewalt viel zu ernst. Übernachtungen mögen ein passender Indikator für Tourismus sein, für die Erfassung der Dimension der Gewalt gegenüber Kindern und Frauen dagegen sind Übernachtungsquoten in Frauenhäusern absurd.
Überlassen Sie deshalb das Ermitteln von Bettenzahlen und Übernachtungsquoten besser der Tourismus-Abteilung im Wirtschaftsministerium und reden Sie stattdessen mit denen, die verprügelte Kinder und Frauen in ihrer alltäglichen Arbeit erleben.
Die Gleichstellungsbeauftragte samt der Koordinierungsstelle Gewalt und die Fachabteilung des TMSFG sollten auch über genügend qualifiziertes Personal verfügen, um sich vor Ort sachgerecht mit der Thematik zu befassen. Schließlich hat der Mi
nisterpräsident in seiner Regierungserklärung von Synergiegewinnen gesprochen, nein, er hat sogar Synergiegewinne versprochen und betont, dass Gewaltprävention vor allem Sozialarbeit ist. Und das wiederum hat so gar nichts mit Bettenbelegung zu tun.
Meine Damen und Herren, ich hatte den Eindruck, dass wir uns bei dieser sensiblen Problematik im Gleichstellungsausschuss parteiübergreifend an der Sache orientieren können. Ich hatte den Eindruck, dass auch der Regierungsfraktion das Thema „Gewaltschutz“ ein wichtiges Anliegen ist. Wir befassen uns derzeit mit einem Familienfördergesetz, auf dessen Inhalt ich an dieser Stelle nicht eingehen möchte; nur so viel: Wer die Familien stärken will, der muss auch innerfamiliäre Gewalt aus der Verschwiegenheit in die Öffentlichkeit holen,
der muss vor allen Dingen denen helfen, die die Opfer innerfamiliärer Gewalt sind, also den Frauen und den Kindern,
und wir sollten uns deshalb darin einig sein, dass es keinen Anlass zu Kürzungen gibt. Anders und besser ja, weniger aber nein - das sollte unsere Devise sein.
Der Maßnahmekatalog der Landesregierung und die zur Verfügung gestellten Landesmittel zur Bekämpfung der häuslichen Gewalt werden deshalb ein wesentlicher Indikator sein, ob Sie Familienpolitik wirklich ernst nehmen, ein Indikator dafür, ob wir dabei denjenigen besonders helfen, die die Hilfe des Staates manchmal derart notwendig haben, dass sie ohne psychischen und physischen Schaden im wahrsten Sinne des Wortes überleben können. Deshalb kann ich nur anregen, dass wir uns auf die damalige gemeinsame Auffassung besinnen und uns mit dem hoffentlich im nächsten Gleichstellungsausschuss gegebenen Bericht befassen. Dabei sollten wir die Gelegenheit nutzen, uns auch von den erfahrenen Praktikerinnen und Praktikern beraten zu lassen. Noch ist es nicht zu spät, aber es ist fünf vor zwölf. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Frau Beck als Vorsitzende des Landesfrauenrates -
als Geschäftsführerin des Landesfrauenrates - schönen Dank, Frau Tasch. Ich bedauere es auch, dass die Landesregierung heute keinen Sofortbericht vorgelegt hat. Aber die Landesregierung handelt und ihr Handeln steht im Widerspruch zueinander.
Erstens: Sie legt das Thüringer Familienfördergesetz vor, in dem die Bekämpfung der häuslichen Gewalt verankert werden soll.
Zweitens: Es gibt noch keine neuen Richtlinien für die Frauenhäuser und die Frauenzentren; die Rechtsverordnung, die über Art und Höhe der Förderung Aussagen treffen könnte, fehlt. Und das ist meines Erachtens das Schlimmste, es ist keinerlei Konzept abzusehen, wie der Opferschutz in ganz Thüringen gestaltet werden und abgesichert werden soll.
Drittens: Sie legt einen Haushaltsentwurf vor, der vorsieht, den Frauenhäusern 40 Prozent, den Frauenzentren 50 Prozent zu kürzen und die Finanzen des Landesfrauenrates weiter zu beschneiden.
Diese Zahlen, meine Damen und Herren, zeigen, dass es im Bereich der Frauenhäuser, Frauenschutzwohnungen, der Frauenzentren, der Interventionsstellen und der Täterberatungsstellen brennt. Und es brennt, weil die Landesregierung Geld sparen will, ohne sich über die Konsequenzen im Klaren zu sein, wo dieses Sparen hinführt. Im nächsten Jahr soll es statt 25 nur noch 14 Frauenhäuser geben. Schon jetzt melden sich Mitarbeiterinnen von Frauenhäusern für den Januar arbeitslos, obwohl es dafür noch gar keine gesetzliche Grundlage gibt. Das sind Mitarbeiterinnen der 11 Frauenhäuser, die vor dem Aus stehen. Das heißt nicht nur, dass diese Frauen arbeitslos werden, das heißt auch, dass es für viele Frauen keinen wohnortnahen Zufluchtsort mehr geben wird. Und außerdem, meine Damen und Herren, geht es bei Frauenhäusern und Frauenzentren ja auch um Prävention und um Intervention, aber es geht auch, wie meine Kollegin eben gesagt hat, um Sozialarbeit, die hier geleistet wird. Es geht bei
den Frauenzentren um soziokulturelle Zentren und es geht auch um ein gehöriges Maß an Öffentlichkeitsarbeit zu dieser Thematik, die meines Erachtens auch noch weiter verbessert werden muss.
Gespart werden soll auch beim Landesfrauenrat. Das ist die Dachorganisation für Thüringer Frauenarbeit und da, glaube ich, ist es auch eine ganz grundsätzliche Frage. Hinter all dem ist bisher kein sinnvolles Konzept zu erkennen, sondern lediglich der Sparwille der Regierung, der mit einer gehörigen Portion Ignoranz gepaart ist; es sei denn, Herr Minister, die Zerschlagung der Strukturen ist das Konzept.
Die Situation im Landeshaushalt, das werden Sie uns gleich sagen, ist wie sie ist, nämlich unerfreulich. Aber das liegt nicht nur an bundespolitischen Entscheidungen und an der wirtschaftlichen Flaute, das liegt auch an politischen Prioritäten, die hier in Thüringen gesetzt werden.
Doch. Die Frage ist und bleibt: Für was wird in diesem Land Geld ausgegeben? Ich sage Ihnen, hier bestehen wir darauf, der Schutz von Menschen vor körperlicher und psychischer Gewalt ist eine der wichtigsten Aufgaben des Staates und mithin auch im Grundgesetz verankert. Ich zitiere Artikel 2 Abs. 2: „Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.“ Dieses Verfassungsgebot ist aber nicht zum Nulltarif zu haben, das kostet freilich Geld. Die Landesregierung hat die Pflicht, dieses Geld in die Hand zu nehmen und den Opferschutz zu sichern.
Nun gibt es sicherlich auch, und ich wäre die Letzte, die das bestreiten würde, berechtigte Fragen, wie das mit hohem Effekt zu gewährleisten ist. Sollen die Interventionsstellen bei den Frauenhäusern bleiben oder nicht? Sollen es weniger sein, dafür aber mit ausgewiesenen Fachkräften? Bisher gibt es dazu kein Konzept. Brauchen wir mehr Täterberatungsstellen in Thüringen? Brauchen wir weitere gesetzliche Änderungen? Da könnte man noch eine Reihe von Fragen dazu aufführen.
Was unverantwortlich ist, ist das, was die Landesregierung gerade macht. Spätestens seit Beginn dieser Legislatur ist den Verantwortlichen klar, dass die Richtlinien und Modellprojekte auslaufen. Sie hatten also eineinhalb Jahre Zeit, neue Konzepte zu entwickeln, und was geschehen ist, ist bisher nichts, zumindest nichts, was uns heute hätte vorgelegt werden können. Ohne Konzept ist es aber völlig un
sinnig, Strukturen zu verändern oder sogar zu zerschlagen, wenn wir dann vielleicht in einem halben oder einem Jahr feststellen, dass sie noch gebraucht werden. Ein Gesetz vorzulegen, in dem der Opferschutz aufgenommen ist, und gleichzeitig das Geld in diesem Bereich um fast die Hälfte zu kürzen, macht die gesetzliche Verankerung zur Farce. Zu diesem Opferschutz gehören übrigens auch nicht nur die Frauenstrukturen, sondern auch die Absicherung der Kinder- und Jugendschutzdienste, die derzeit ja ebenfalls von Kürzungen bedroht sind. Es spricht also gerade einer familien-, frauen- und kinderfreundlichen Politik Hohn, wenn ein Haushalt vorgelegt wird, der in allen zentralen Bereichen die vorhandenen Strukturen beschneidet oder sogar gefährdet und damit den Menschen nicht fördernd und unterstützend unter die Arme greift. Da hilft es auch nichts, wenn intern in Gesprächen zugesichert wird, man möge das noch klären. Ich glaube, das gehört hier auf den Tisch, spätestens bei der Haushaltsdebatte, und es wäre gut gewesen, wenn wir dazu heute vorher auch die Position der Landesregierung gehört hätten.
Denn, meine Damen und Herren, inhaltlich zu dieser Thematik der häuslichen Gewalt wurde und wird in Thüringen zum Thema sehr viel gearbeitet. Der vorgelegte umfängliche Bericht der Lenkungsgruppe und ihrer Arbeitsgruppen ist eine ausgezeichnete Grundlage. Aber das hat eben auch deutlich gemacht, wie viel Handlungsbedarf noch besteht. Ich könnte da eine ganze Latte nennen, das will ich Ihnen ersparen. Ich will nur zwei Beispiele nennen: Dringender Handlungsbedarf, so wird dort auch betont, besteht bei der Sicherung der Basisarbeit, der Basisangebote für Betroffene, und zwar flächendeckend. Die derzeit stattfindenden Prozesse, ich sprach davon, von der vorgesehenen Kürzung sorgen für tiefe Verunsicherung in den Projekten und Einrichtungen. Sie strapazieren die Arbeitsfähigkeit der dort tätigen Fachkräfte und sie wirken auch demotivierend. Unser Antrag soll dazu beitragen, Klarheit zu schaffen und den Prozess im Interesse der Betroffenen ergebnisorientiert weiterzuführen. Wir wollen den Bericht in absehbarer Zeit, das heißt so schnell wie möglich, ich hoffe, dass Sie von den sechs Monaten nicht Gebrauch machen, die Sie ja für eine Berichterstattung haben, nämlich eine Berichterstattung, bevor fiskalisch letztendlich die Tatsachen geschaffen sind.
Abschließend lassen Sie mich noch folgenden Gedanken äußern. In den Empfehlungen der Lenkungsgruppe hat sich Helga Einsele - ich weiß nicht genau, wer sie ist, aber sie ist eine Frau, die dort mitgearbeitet hat - geäußert und dort war folgender Satz zu lesen, den möchte ich gern zitieren: „Ich träumte davon,“