Ich möchte im Folgenden noch mal auf einige in der ersten Lesung zur Debatte gestellten Punkte eingehen:
In § 2 Abs. 2 wird das gleichberechtigte Zusammenwirken mit den Dienststellen verankert. Durch diesen Grundsatz wird die Dienststelle verpflichtet, frühzeitig und umfassend den Personalrat zu beteiligen, selbst dann, wenn es sich noch nicht um tatsächliche mitbestimmungsverfahrensrelevante Maßnahmen handelt. Diese Regelungsbedürfnisse sind gegeben, weil der mit der ersten Novellierung eingeführte Begriff „partnerschaftlich“ die Landesregierung immer öfter als „vertrauensvolle Basis“ der Zusammenarbeit interpretierte, bei der die Personalvertretungen nicht mehr in den Beratungen einbezogen wurden. Es erfolgt lediglich eine „informelle“ Einbeziehung. Dies hat konkrete Auswirkungen und führt letztlich dazu, dass sich das Obrigkeitsverständnis der Regierungspartei von öffentlichen Verwaltungen in der Verwaltungsorganisation stärker manifestiert. Praktisch werden Personalräte und Beschäftigte in den Prozess der Erneuerung und Veränderung der Thüringer Landesverwaltung nicht konkret einbezogen. An dieser Stelle, einer nach Obrigkeitskriterien organisierten Verwaltung, tritt aus einem modernen Verständnis in der öffentlichen Verwaltung heraus die gemeinsame Verantwortung zurück. Eine solche Blockade ist nach unserem Entwurf nicht möglich. Der Personalrat ist jedoch in jeder Situation einzubeziehen, was ein Agieren auf gleicher Augenhöhe ermöglicht.
Die in § 2 Abs. 1 formulierte Allgemeinzuständigkeit im Sinne des schleswig-holsteinischen Personalvertretungsrechts ist Folge dieses gleichberechtigten Zusammenwirkens. Die Beschäftigten sind durchaus in der Lage, auch über ihre dienstlichen Interessen hinaus Verantwortung zu übernehmen. Es ist richtig, dass der Entwurf mehr als das alte Gesetz regelt, aber die langwierigen und aufwendigen förmlichen Rechtsverfahren müssen nicht mehr zur Anwendung kommen, weil die vorgeschlagenen Rechte mehr Verantwortung für gemeinschaftliches Handeln
auch seitens der Personalräte bedeuten. Der frühzeitige Dialog führt nicht nur zu einer höheren Transparenz von Verwaltungshandeln, sondern auch zur Effektivierung von Verwaltung an sich. Formelle Auseinandersetzungen, die sich aus einer einseitigen Durchsetzung ergeben, werden hiermit eindeutig ausgeschlossen.
Meine Damen und Herren, die Beteiligung des Personalrats wird aus dem rein formalrechtlichen Verfahren herausgehoben und auf die organisierte Zusammenarbeit im Vorfeld verlagert. Die Akzeptanz für beratene und beschlossene Maßnahmen bei den Beschäftigten steigt somit. Dies bedeutet letztlich eine Steigerung der Effizienz des Verwaltungshandelns an sich. Das scheint und scheint nicht nur, sondern dies ist ein Beitrag für die Entbürokratisierung. Das entspricht den Anforderungen an eine moderne Verwaltung. Der Vorwurf, der Entwurf beinhalte ein aufwendiges und kostenintensives Verfahren und widerspreche der Forderung nach Verwaltungsverschlankung, kann nach alledem nicht erhoben werden.
Meine Damen und Herren, die Zahl der Personalratsmitglieder wird wieder nach oben verändert in unserem Gesetzentwurf. Bei der Bestimmung der Größe von Gremien ist ein Ausgleich vorzunehmen zwischen den notwendigerweise zu erledigenden Aufgaben und einer effektiven Struktur. Die bisherige Regelung beinhaltet ein Ungleichgewicht zuungunsten der zu erledigenden Aufgaben. Dass hier momentan ein Ungleichgewicht besteht, zeigt sich aus der praktischen Erfahrung heraus. Außerdem hat im Rahmen der Ersten Novelle keine tatsächliche Aufgabenreduzierung stattgefunden, lediglich die rechtliche Wirkung der Beteiligung, nicht aber diese selbst wurde reduziert. Auch die aufgrund der erweiterten Kompetenz gestiegene Verantwortung erfordert Strukturen, die dieser Verantwortung gerecht werden. Daher sollten ebenfalls mehr Personalvertreter von der Arbeit freigestellt werden. Die Verbesserung der Freistellung ist auch in Anbetracht des erhöhten Arbeitsaufwands des Personalrats im Rahmen der Umsetzung des TVöD erforderlich. Rückwärts gewandt ist aus Sicht der Linkspartei.PDS nicht die im vorliegenden Entwurf vorgenommene Neuordnung der Beteiligungstatbestände und die Streichung der schlichten Mitwirkung, sondern vielmehr die mit der Ersten Novelle erfolgte Reduzierung der Mitbestimmungstatbestände, weil seither in den Personalvertretungen weniger demokratische Mitbestimmung vorherrscht als vorher. Rückwärts gewandt ist das Festhalten an den alten Regelungen und die Ignoranz, das die Beschäftigten einwenden und die praktischen Erfahrungen deutlich zeigen. Ein Widerspruch zum raschen Wandel in der Verwaltung ist in der Neuordnung nicht erkennbar. Ein solcher Einwand unterstellt, dass Arbeitnehmer Wandel blockieren und gesellschaftliche Prozesse, Veränderungs
prozesse, die auch auf Verwaltung wirken, nicht berücksichtigen. Erstens ist dies unseres Erachtens nicht so und zweitens schreibt der Entwurf fest, dass auch übergeordnete, also außerhalb der Dienststellen liegende Sachverhalte mit einbezogen werden sollen. Nach dem im Oktober in Kraft getretenen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst gibt es nur noch zwei Gruppen von Beschäftigten: Beamte und Arbeitnehmer. Diesem Umstand wird mit dem Entwurf Rechnung getragen, d.h., eine Unterscheidung zwischen Arbeitern und Angestellten soll es künftig nicht mehr geben.
Die Landesregierung macht mit ihrem Entwurf, also mit dem Entwurf im TOP 11, nicht mehr, als man machen muss, denn mit dem Gesetz zur Änderung der personalrechtlichen Vorschriften wird letztlich nur dem Rechnung getragen, was mit dem neuen Tarifrecht für den öffentlichen Dienst vorgegeben ist, nämlich die Aufhebung der Dreigliedrigkeit der Beschäftigungsgruppen im öffentlichen Dienst. Dort treffen wir uns mit dem Vorhaben der Landesregierung aber durchaus. Die Landesregierung muss sich dafür aber nicht loben, weil sie mit dem Entwurf lediglich einer Pflicht nachkommt, aber die Kür vergessen hat.
Nach all dem und in Anbetracht der Tatsache, dass nunmehr auch aus Sicht der Regierungspartei der Zeitpunkt für eine inhaltliche Debatte gekommen zu sein scheint, so wie Herr Kölbel im Rahmen der ersten Lesung gesagt hat, beantrage ich im Namen meiner Fraktion, dass wir zurückkehren zur Kür und unseren Gesetzentwurf zurücküberweisen an den entsprechenden Ausschuss. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zur zweiten Lesung des Gesetzentwurfs der Linkspartei.PDS von meiner Seite so viel:
Erstens: Inhaltlich - wie sollte sich was geändert haben, wir hatten ja auch keine Ausschussüberweisung - hat sich bei der Einstellung der SPD-Landtagsfraktion zu diesem Gesetzentwurf nichts verändert. Ich verweise auf meine Rede in der ersten Lesung. Ich will ehrlich sagen, ich habe echt keinen Bock, die hier noch das zweite Mal zu halten.
Zweitens: Ich bedauere ausdrücklich, dass es diese Ausschussüberweisung nicht gegeben hat. Ich hätte gerne in Richtung des Ministerpräsidenten, der nicht da ist, auf seine fulminante Rede zum Koalitionsvertrag geantwortet. Wenn man über demokratische Spielregeln und demokratische Formen redet und wenn man hier kritisiert, dass diese demokratischen Spielregeln in der Akzeptanz in der letzten Zeit gelitten haben, muss man sich natürlich auch selbst fragen, wie man mit diesen demokratischen Spielregeln umgeht.
Dass so ein wichtiges Gesetz wie das Personalvertretungsgesetz in Thüringen nicht den Weg in den Ausschuss gefunden hat, ist in meinen Augen ein großer Makel dieser Debatte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Abgeordnete und Gäste, in zweiter Lesung behandeln wir heute die Drucksache 4/1299 von der Fraktion Die Linkspartei.PDS, was - ich hatte das in der ersten Lesung schon geäußert - ein Änderungsgesetz gegenüber dem bestehenden Thüringer Personalvertretungsgesetz darstellt. Ich erinnere daran, dass dieses hohe Haus in 2002 eine Novelle zum Personalvertretungsgesetz beschlossen hatte, die PDS-Fraktion am 9. September 2002 vor dem Thüringer Verfassungsgerichtshof dagegen klagte. In diesem Gesetzentwurf geht es für die einbringende Fraktion eigentlich in vielen Punkten zu den ursprünglichen Überlegungen des Thüringer Personalvertretungsgesetzes zurück, gespickt mit allerlei neuen geäußerten Kritikpunkten, um - wie es begründend heißt - den Beschäftigten im öffentlichen Dienst in Thüringen mehr Mitbestimmung einzuräumen. Der Abgeordnete Blechschmidt hat es ja jetzt anschaulich noch einmal erläutert. Wie gesagt, es sind ja viele Punkte dabei, wo schon im Vorhinein das nicht blockiert werden kann, aber an der Mitberatung, das Mittun, daran läge uns schon und weil das von den „paar“, die jetzt noch in den Personalvertretungen vorhanden sind, gar nicht geht, müssten wir eigentlich wieder zu größeren zu wählenden Personalvertretungen kommen.
Ich habe mir so meine Gedanken gemacht, warum heute und hier jetzt ein solcher umfassender Gesetzentwurf vorgelegt wird. Es darf vermutet werden, dass die unter anderem umfänglichen Verwaltungs-, Funktional- und Gebietsreformmaßnahmen, z.B. Schließung von mehreren Landesbehörden durch die Landesregierung, die angekündigt wurden, einen gewissen Einfluss auch darauf hatte, dass uns ein solcher Gesetzentwurf vorgelegt worden ist. Man will, dass in diesem Prozess die Personalvertretungen umfassend - wie schon gesagt - mittun können, mitgestalten können, eigentlich auch, wenn ich Ihre Worte recht verstehe - wenn ich schon gewählt worden bin als Personalvertreter, muss ich ja „meinen Leuten“ anschließend auch was sagen können, wenn ich nichts sagen kann und mit den Schultern zucke, werden die sagen, weshalb haben wir dich gewählt, und deshalb wahrscheinlich auch die Höhe der Anzahl, von der Sie sprachen. Was einen weiteren Grund der Änderungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz betrifft, Umwandlung von Arbeitervertretung und Angestelltenvertretung in die gemeinsame Arbeitnehmervertretung, entsprechend der Bundesvorschrift aus dem Tarifgeschehen heraus, wie wir alle wissen, so kommen wir in TOP 11 dieser Tagesordnung ja zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung, zur Änderung, und Sie hatten, wenn ich Ihre Worte recht verstanden habe, gesagt, das ist ein Punkt, da vollziehen wir etwas nach, was eigentlich auch mitgetragen wird, und da kommen wir ja dann, wenn wir diesen Punkt aufrufen, dazu.
Für die anderen Änderungen sehe ich namens der CDU-Fraktion derzeit keinen Änderungsbedarf, ist es doch so, wie bereits von mir in der ersten Lesung dargelegt, dass ein Personalvertretungsgesetz aus ganz unterschiedlichen Gründen nicht alle Jahre geändert werden soll, zumal es sich hier quasi um eine Neufassung des Personalvertretungsgesetzes für Thüringen Ihrerseits handelt. Dazu ist wohl derzeitig meines Erachtens nicht der rechte Zeitpunkt, auch wenn Ihre Überlegungen, die Sie hier darlegten, sicher untermauert worden sind von denen, die Sie befragt haben, ja, wie läuft die Arbeit - entsprechend so habe ich das entnommen -, die Überlegung, die sich dann anschließt, wir müssten eigentlich da was im Gesetz ändern. Seitens der CDU-Fraktion sehe ich auch keine Rücküberweisung, wie der Abgeordnete Gentzel das gefordert hat, an den entsprechenden Ausschuss, um einen neuen Gesetzentwurf jetzt zu diesem Zeitpunkt anzugehen. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten beantragt worden. Wir stimmen ab über diesen Antrag. Wer für die Überweisung an den Innenausschuss ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen die Überweisung an den Innenausschuss? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist die Überweisung an den Innenausschuss abgelehnt.
Wir stimmen ab über den Antrag zur Überweisung an den Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten. Wer für die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer gegen die Überweisung ist, den bitte ich um das Handzeichen. Wer enthält sich der Stimme? Keine Stimmenthaltung. Damit ist mit Mehrheit die Ausschussüberweisung abgelehnt.
Damit stimmen wir ab über den Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS in Drucksache 4/1299 in zweiter Beratung. Wer ist für diesen Gesetzentwurf, den bitte ich um das Handzeichen. Wer ist gegen diesen Gesetzentwurf? Wer enthält sich der Stimme? Damit ist dieser Gesetzentwurf mit Mehrheit abgelehnt.
Fünftes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktion der Linkspartei.PDS - Drucksache 4/1309 - ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, auch bei diesem Tagesordnungspunkt bin ich nicht gewillt, meine Rede aus der ersten Lesung zu wiederholen. Ich will noch einmal kurz und zusammenfassend sagen: Die Thüringer Landesverfassung ist eine zutiefst demokratische Landesverfassung,
auch weil sie jede totalitäre Staatsform ablehnt. Damit ist sie auch eine antifaschistische Verfassung. Auch hier finde ich es schade, gerade beim Thema Verfassung, dass wir diese Problematik aufgrund der Mehrheit nicht im Ausschuss besprechen konnten. Sie haben mir zumindest, meine Damen und Herren von der CDU, die Chancen geraubt, den Versuch zu unternehmen, die PDS von dieser Auffassung zu
überzeugen. Alles in allem, namens der SPD-Landtagsfraktion lehne ich diesen Gesetzentwurf ab. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es ist tatsächlich so, dass sich die Bilder gleichen, was die Beratung des Gesetzentwurfs zur Personalvertretung angeht und was den jetzigen Gegenstand angeht. Wir haben den Vorschlag unterbreitet, in die Landesverfassung ein Staatsziel „Antifaschismus“ einzufügen, und die Mehrheit dieses Hauses hat diesen Vorschlag nicht einmal für wert erachtet, ihn im Ausschuss zu besprechen. Ich glaube, dass das nichts mit dem Gesetzentwurf zu tun hat, den wir eingereicht haben, sondern dass das eher etwas damit zu tun hat, dass in unseren Landtag inzwischen ein gravierender Mangel an demokratischer Kultur eingezogen ist
und dass Sie, meine Damen und Herren, inzwischen auch der Unterschätzung eines Problems in dieser Gesellschaft unterliegen.
In Sachsen - da will ich jetzt einfach mal die Geschäftsordnungsverhältnisse in Sachsen, die durchaus anders sind als die hier, beiseite lassen - hat man einen ähnlichen Gesetzentwurf wenigstens an den Ausschuss überwiesen und eine Anhörung dazu durchgeführt. Sie aber glauben, dass Sie dieses Vorgehen nicht nötig haben. Aber ich sage Ihnen, Ihr Denken innerhalb des Konzepts der wehrhaften Demokratie wird Sie irreführen, denn dieses Konzept versagt zusehends. Die Gründe dafür liegen auf der Hand. Die Gründe sind unter anderem darin zu suchen, dass Rechtsextremismus und Neonazismus eben keine gesellschaftlichen Randerscheinungen sind, sondern in zunehmendem Maße Entwicklungen der sozialen Mitte. Es hat mich schon erstaunt, wie Sie so galant darüber hinweggehen, dass ein Staatsziel Antifaschismus von vielen begrüßt wird. Ich hatte Ihnen einige Beispiele genannt, zum Beispiel das der GdP. Wir glauben schon, dass die Nutzung aller rechtsstaatlichen und demokratischen Mittel nötig ist, um die Gefahren abzuwehren, die wir nicht leug
nen können und nicht leugnen dürfen. Die Nutzung aller demokratischen rechtsstaatlichen Mittel legt meines Erachtens einen Vorschlag eines solchen Staatsziels Antifaschismus in der Thüringer Verfassung durchaus nahe, zumindest so nahe, dass man darüber parlamentarisch ernsthaft beraten sollte.
Wir werden hier in dieser zweiten Beratung unsere Argumente nicht noch einmal wiederholen. Ich beantrage neuerlich die Überweisung an den zuständigen Ausschuss, das müsste der Ausschuss für Justiz, Bundes- und Europaangelegenheiten sein. Das dürfte eigentlich reichen.
Bitte erlauben Sie mir noch einige Bemerkungen - nein, weil der Herr Gentzel den Raum verlassen hat, will ich auf seine Anwürfe aus der ersten Beratung nicht eingehen. Ich danke Ihnen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, vorab, es ist schon verwunderlich, wie man mangelnden Umgang mit Demokratie beklagt und selbst in diesem Raum sich nicht an die Spielregeln hält. Das ist schon verwunderlich.