Thüringer Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1383 - ERSTE BERATUNG
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, bei dem Ihnen vorliegenden Gesetzentwurf geht es um wenige, aber wichtige Änderungen im Thüringer Personalvertretungsgesetz und der Wahlordnung zum Thüringer Personalvertretungsgesetz. Im Zentrum steht eine Anpassung der bisherigen Einteilung der Beschäftigtengruppen an den neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, der seit dem 1. Oktober 2005 im nichtstaatlichen Bereich im Freistaat Thüringen gilt. Mit dem In-Kraft-Treten des Tarifvertrags wurde die bisherige Einteilung der Beschäftigten in die drei Gruppen der Beamten, Angestellten und Arbeiter aufgegeben. Der Gesetzentwurf überträgt diese Änderungen auf das Thüringer Personalvertretungsrecht und die Wahlordnung zu diesem Gesetz.
Die Folge ist eine Zusammenfassung der beiden Beschäftigtengruppen der Angestellten und Arbeiter zu einer gemeinsamen Beschäftigtengruppe der Arbeitnehmer. Daneben bleibt die Gruppe der Beamten bestehen, so dass künftig in der Regel nur noch zwei Gruppen voneinander zu unterscheiden sind. Diese Differenzierung folgt den für Beamte und Arbeitnehmer weiterhin geltenden unterschiedlichsten dienst-, arbeits- und sozialversicherungsrechtlichen Regelungen. In denjenigen Dienststellen, in denen der neue Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst vom Oktober 2005 nicht gilt und die Gruppen der Angestellten und Arbeiter Bestand haben, werden weiterhin die bisherigen rechtlichen Bestimmungen Anwendung finden; hier sorgen Übergangsbestimmungen für die notwendige Rechtssicherheit.
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, das Gesetzgebungsvorhaben ist auch vor dem Hintergrund der im Mai 2006 stattfindenden regelmäßigen Personalratswahlen zu sehen. Die Reduzierung der Anzahl der Beschäftigtengruppen wird mit In-KraftTreten des vorliegenden Gesetzes erstmals Auswirkungen auf die künftige Zusammensetzung der Personalvertretungsgremien entfalten. Die Vorbereitungen zu den Personalratswahlen beginnen bereits im Januar 2006. Vor diesem Hintergrund sollte die Veröffentlichung dieses Gesetzes im Gesetz- und Ver
ordnungsblatt bis spätestens Ende Dezember 2005 erfolgen. Dadurch ließe sich sicherstellen, dass die vorgesehenen Änderungen der personalvertretungsrechtlichen Vorschriften bei den Wahlvorbereitungen berücksichtigt und die erforderliche Rechtssicherheit bei den Wahlen gewährleistet werden. Angesichts dieser zeitlich restriktiven Rahmenbedingungen hat die Landesregierung angeregt, die Frist zwischen erster und zweiter Beratung des Gesetzentwurfs zu verkürzen und auch die zweite Beratung in den Plenarsitzungstagen am 8. und 9. Dezember 2005 durchzuführen.
Von Seiten der kommunalen Spitzenverbände wurden im Rahmen der Anhörung weder Hinweise noch Bedenken vorgebracht. Der Gesetzentwurf wurde ausdrücklich begrüßt. Für die kommunalen Spitzenverbände steht bei dem Gesetzesvorhaben ebenfalls die Schaffung von Rechtssicherheit im Vordergrund. Vor diesem Hintergrund halte ich eine weitere Anhörung der kommunalen Spitzenverbände gemäß § 79 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags für entbehrlich. Die Gewerkschaften und Berufsverbände haben dem Gesetzentwurf ebenfalls im Wesentlichen zugestimmt.
Im Interesse der kurzfristigen Herstellung einer eindeutigen Rechtslage bitte ich Sie, dem Vorschlag der Landesregierung, auch dem Verfahrensvorschlag, zu folgen.
Ich hoffe, Sie haben dem Innenminister genauso sorgsam zugehört wie ich. Sie haben es jedenfalls nicht zu erkennen gegeben, dass Sie zugehört haben. Aber er hat ja darauf verwiesen, dass wir auch in diesem Zusammenhang eine Abmachung getroffen haben. Ich eröffne also die Aussprache, in der es keine Redeanmeldungen gibt, und kann diese gleich wieder schließen. Damit kann ich die erste Beratung schließen.
Ich komme zum Aufruf der zweiten Beratung, wie zwischen den Fraktionen vereinbart gleich heute, falls nicht jetzt Widerspruch angemeldet wird. Es wird kein Widerspruch angemeldet, so dass ich die Aussprache in der zweiten Beratung eröffne und gleichzeitig wieder schließe und nun zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 4/1383 komme. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen.
Ich bitte, das durch das Erheben von den Plätzen zu bekunden. Wer zustimmen möchte, möge sich erheben. Danke schön. Wer ablehnen möchte, möge sich jetzt erheben. Frau Becker, Sie wollten sich jetzt nicht bei Nein erheben? Gut, dann haben wir das geklärt. Möchte sich jemand der Stimme enthalten? Das ist auch nicht der Fall. Der Gesetzentwurf ist einstimmig angenommen worden.
Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11 und den heutigen Plenarsitzungstag. Sie können alle noch pünktlich zum parlamentarischen Abend kommen. Ich wünsche Ihnen einen guten Abend.