Ich glaube, und der Innenminister hat das auch schon deutlich gemacht, dass wir hier gemeinsam an einer vernünftigen Weiterentwicklung des Gesetzes arbeiten wollen. Natürlich, auch wir hätten uns gewünscht,
dass das Gesetz vielleicht ein bisschen eher gekommen wäre. Ich denke, es wird nicht grundsätzlich jetzt an Zeit mangeln, sondern dass wir es zu einem vernünftigen gemeinsamen Abschluss bringen. Ich sage Ihnen ganz klar und deutlich, wir werden selbstverständlich dazu öffentliche Anhörungen durchführen, werden selbstverständlich die Fachleute dazu hören. Dass es natürlich auch bei den Fachleuten unterschiedliche Meinungen gibt in diesem Ganzen, das ist doch ganz selbstverständlich. Ich bin selber nun Feuerwehrmann und Mitglied auch im Landesfeuerwehrverband. Ich habe es sogar bis zum Ehrenmitglied dort gebracht. Dass der Verband da und dort vielleicht eine andere Meinung vertritt, wo vielleicht andere auch wieder eine andere Meinung dazu haben, das muss man aushalten und das muss man auch dann diskutieren und aufnehmen.
Ich glaube, eines kann man schon vorab sagen, ich will da gar nicht so zurückhaltend sein: Natürlich kann man sich streiten mit dem eigenen und übertragenen Wirkungskreis. Wir haben dazu viel gehört und da tendiert es mal mehr in die Ecke und mal mehr in die Ecke. Aber Fakt ist auch eines, meine Damen und Herren, wir werden in diesem Jahr noch einen Haushalt verabschieden müssen. Da weiß ich schon, dass wir in der Mitte diejenigen sind, die das Ganze alles durchhalten müssen, und die anderen werden uns kluge Vorschläge machen, wo wir dann überall was dazugeben sollten.
Aber das Geld ist nur einmal auszugeben. Das ist nun mal so. Ich glaube, Herr Kuschel, auch das haben Sie mittlerweile verinnerlicht, dass das Geld nur einmal auszugeben ist. Deswegen, denke ich, muss man auch klar und deutlich sagen, wenn man sich zu dem übertragenen Wirkungskreis quasi entscheidet, wird das nicht unerheblich teurer auch für das Land. Das muss man einfach auch dabei mit sehen, nicht unerheblich. Mir geht es gar nicht nur darum, dass eigentlich die Finanzministerin noch ein graues Haar dazu bekommt, sondern es geht einfach darum, man muss sehen: Was kann das Land leisten, was muss es zum jetzigen Zeitpunkt leisten? Deswegen, denke ich mal, muss man das alles sehr ernst abwägen. Wenn man sich entscheidet, dass man es so lässt, wie es ist, denke ich mal, wird auch der Katastrophenschutz weiter vorangehen. Es sind dort einige Dinge genannt worden. Ich will aufgrund der Zeit nur einige Dinge anreißen.
Der Minister hat es noch einmal deutlich gemacht, dass auch im Rahmen von OPTOPOL dort einige Veränderungsdinge geplant sind. Ich will auch weiterhin darauf verweisen, dass es gerade nach dem Hochwasserereignis im Januar 2003 natürlich sich herausgestellt hat - und wir waren ja auch vor Ort, also meine Fraktion hat sich das vor Ort angeschaut, wir kennen auch das ganze Ereignis in Gösen, könnte
man mit dazusagen, man kann sich da streiten, war es eine Katastrophe oder war es keine. Jetzt haben wir definiert, was eine Katastrophe ist. Ich denke, das ist gut so, dass das noch mal definiert ist. Aber man muss auch mal festhalten können, dass danach auch gehandelt wurde. Es wurde also dann - ob das gerade der 7. Oktober ist, das ist ein Zufall, Herr Kuschel, dass am 7. Oktober 2003 beim Landesverwaltungsamt eine Koordinierungsstelle für Maßnahmen zur Bekämpfung von regionalen Schadensereignissen/Großschadensereignissen eingerichtet wurde usw. Ich lasse den Rest jetzt weg. Oder ich nenne die zwei Sätze noch: Die Koordinierungsstelle hat die Aufgabe, die Kräfte innerhalb des Landes zu bündeln und die kommunalen Gebietskörperschaften unter anderem bei der Gefahrenabwehr im Brand- und Katastrophenschutz zu unterstützen.
Auch hier war meine Fraktion, sprich mein Arbeitskreis, gemeinsam mit dem Innenminister im Landesverwaltungsamt und wir haben uns dort informiert, was dort geschaffen wurde, was die dort machen. Gerade das Landesverwaltungsamt und die Fachleute dort haben deutlich gemacht, dass sie der Meinung sind, dass so, wie es jetzt funktioniert mit diesem, was dort eingerichtet ist, dort schon eine große, ich sage mal, Voraussetzung da ist, dass das vernünftig im Lande auch bei folgenden Dingen oder Einsätzen, die wir hoffentlich nicht gleich haben werden, dass, wenn es aber kommen sollte, man dort gerüstet ist. Wir haben nun mal festgestellt, dass der Brandschutz ja grundsätzlich weitestgehend geregelt ist.
Machen wir uns nichts vor, der eine oder andere hat es beklagt, ich könnte es mit beklagen. Ich würde mir auch wünschen, dass die jungen Leute Arbeit in Thüringen hätten, dass sie hier blieben, dass wir sie dort, wo wir sie gut ausgebildet haben, auch mit einsetzen könnten, aber wir kennen auch die wirtschaftliche Lage und die wirtschaftlichen Dinge, die uns das leider nicht ermöglichen. Herr Kollege Hahnemann, das können wir auch nicht im Brandschutzgesetz regeln, dass wir da irgendwas reinschreiben. Was wir können und was bisher schon möglich war - und das ist hier jetzt noch weiter ausgefeilt worden -, ist, dass sich natürlich Brandschutzverbände bilden können. Wer hindert denn die Kommunen vor Ort? Ich erleide das schon seit Jahren.
Laufend fordern sie von uns, ihr müsst was machen in Erfurt. Nichts ist, ihr müsst was machen. Auch die kommunale Verantwortung ist da. Die sollen sich gefälligst zusammenschließen, dass drei, vier Dörfer gemeinsam den Brandschutz wahrnehmen oder fünf Dörfer gemeinsame Alarmierung, dass man eben die teuren Autos und die gut ausgerüsteten Fachleute dann quasi hat, dass man den Brand be
kämpfen kann. Nicht immer nur nach oben schauen und nach oben weisen, sondern auch unten handeln. Ich denke, die Möglichkeiten sind einfach da.
Sehen Sie, Herr Kollege, dann macht man es sich wieder so einfach unter dem Motto: Ach, dann machen wir doch eine Gebietsreform, dann haben wir das doch alles gleich mitgelöst. Ich kenne doch die Sprüche, die dort immer wieder kommen.
Selbst bei OPTOPOL wird das durch diverse Leute immer wieder mit eingestreut. Müsst ihr das jetzt machen, macht erst mal eine Gebietsreform und, und, und. Es hilft nur nichts, Sie wissen es doch. Ach Kollege, Sie wissen es doch. Wir haben uns dazu klar entschieden und wir werden uns da auch nicht durch Sie abbringen lassen. Und wenn Sie noch eine Enquetekommission einrichten und noch ein paar Dinge hier bringen, wir werden unseren Weg dort auch weitergehen.
Fakt ist eines: Die Möglichkeiten sind da, dass was gemacht werden kann. Ich will einige Dinge kurz anreißen, vor allen Dingen auch die Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsbereich, was hier geregelt ist. Ich denke auch, wir brauchen hier nur eine Überweisung, das sage ich ganz klar und deutlich, an den Innenausschuss.
Hier brauchen wir nicht noch weitere Ausschüsse dazu. Dort sind einige Dinge ausgesagt, die doch - ich will das alles gar nicht so noch durchwalzen. Es geht auch vor allen Dingen darum, dass - und das ist angesprochen worden -, wenn man sich natürlich dazu entscheidet, wie das jetzt hier vorliegt, muss man insbesondere, und da werden wir natürlich auch genau hinschauen und sind sehr gespannt auch auf die Anhörung, wird natürlich auch der Katastrophenschutzfonds genau zu betrachten sein. Ich habe auch so meine leichten Zweifel, ob unsere lieben Kommunen vor Ort denn gewillt sind, so gleichmäßig einzuzahlen. Ich denke, das muss man sich noch mal genau anschauen, aber ich weiß auch, um den immer wieder, weil man da so drum rum manchmal gehen muss, das hat was mit der kommunalen Selbstverwaltung zu tun. Deswegen geht man zu diffizil an die ganze Geschichte ran. Damit man also nicht unter
dem Motto, ja, wenn ihr was wollt, dann gebt uns auch mal gleich das Geld. Wenn wir gemeinsam was wollen zur Gefahrenabwehr, müssen wir auch gemeinsam Geld in den Topf einsteuern. Da bin ich schon dankbar, dass wir uns als Land bekannt haben, dass wir uns entsprechend dort mit beteiligen. Da auch einen Dank in Richtung Finanzministerin, die dem nicht heftig widerstanden hat, vielen Dank,
im Interesse der Feuerwehrleute und der Kommunen. Ich denke auch, die ganzen Dinge, Kostenersatz, Stützpunktfeuerwehren, das sind alles bekannte Dinge, dass nun das alles vernünftig geregelt ist. Die Brandschutzverbände habe ich genannt, Gefahrenverhütungsschau, dass auch die entsprechenden Kosten, die entstehen, natürlich dann bezahlt werden müssen, bis zu Werksfeuerwehren, die gegründet werden können und müssen usw. und so fort, dass die Aufsichtsbehörden einschreiten müssen, wenn bestimmte Dinge nicht funktionieren. Hier muss ich immer wieder sagen, auch bisher hätten die Aufsichtsbehörden, und da meine ich die, die der Landkreis und die da zuständig sind, die hätten bei vielen Dingen schon längst einschreiten müssen. Wenn jemand seine Pflichtaufgaben nicht erfüllen kann und will, muss eingegriffen werden.
Das sind lauter solche Dinge, denke ich, die dort jetzt schon viel gelöst worden sind. Kostenersatz, vor allen Dingen hier die Feuerwehrunfallkasse, übrigens sage ich an der Stelle ganz klar und deutlich, wir sind für die Feuerwehrunfallkasse, wir setzen uns dafür ein und wir sind der Landesregierung dankbar, dass sie auch das durchhält, auch, wie es vorhin der Kollege Zeh sagte, mit der Sitzfrage, das ist auch so ein Problem, wir hätten auch manche Dinge ganz gerne, dass sie hier blieben, aber ich denke, entscheidend ist, dass auch die Feuerwehrunfallkasse ein wichtiges Instrumentarium ist, und hier kann man auch die Arbeitsentgeldzahlung, die Übertragung, wie es hier vorgesehen ist, sehr vernünftig. Dort werden wir uns auch und in diesem Fall gibt es da insbesondere in dem Verband, in dem ich auch Mitglied bin, das ist der Gemeinde- und Städtebund, vom ersten Tag an, ich konnte nicht nachvollziehen, ich sehe gerade noch einen Vertreter hier oben, ich freue mich, dass noch einer herbeigeeilt ist, um zuzuhören, wenn es um kommunale Belange geht, dass auch hier vom ersten Tag an gegen die Feuerwehrunfallkasse gezogen wurde. Wir haben uns nicht beirren lassen im Interesse der Feuerwehrleute und haben das durchgehalten. Wir werden das weiter durchhalten und ich bitte und werbe an unsere Kommunalen, dass man vor Ort lieber drei Cent für seine Feuerwehren mehr ausgibt, um im Schadens- und im Todesfall - wir haben es vor drei Jahren erlebt, dass zwei Kameraden zu Tode gekommen sind -,
entsprechende Absicherungsmöglichkeiten zu haben. Da, denke ich mal, muss auch der entsprechende Spitzenverband, Gemeinde- und Städtebund, endlich einmal einen Pflock zurückstecken. Da hoffe ich, dass das nun endlich mal gelingt, dass auch das endlich mal ein Stückchen zurückgeht.
Was mir natürlich noch wichtig ist - ich schaue auf die Uhr, wenn ich nämlich noch drei Minuten rede, rufen wir keinen neuen Punkt mehr auf.
Das eine ist ganz klar, lieber Minister Dr. Gasser, wir sind ja sonst immer in großer Übereinstimmung und kurz vor Weihnachten sowieso, aber eines ist, wo wir wirklich in Widerstreit liegen - Sie wissen es -, das ist die Rettungshundestaffel Marlishausen. Also dort sind wir und meine Fraktion ganz klar der Meinung, diese Rettungshundestaffel Marlishausen,
die brauchen wir, die werden wir auch finanzieren, die werden wir hier auch irgendwie hineinbringen und die werden wir auch weiterhin führen. Danke an die Rettungshundestaffel in Marlishausen!
Meine Damen und Herren, wir werden uns mit Schnelligkeit, aber mit Sachlichkeit hier mit dem Gesetz auseinander setzen. Ich denke, dass wir in absehbarer Zeit dieses Gesetz hier entsprechend im Thüringer Landtag verabschieden können. Vielen Dank.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor und ich schließe die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss zu überweisen. Herr Abgeordneter Buse, Sie hatten noch eine Anmerkung?
Ich würde noch gerne eine Ergänzung dazu machen. Entgegen der Auffassung des Kollegen Fiedler beantrage ich namens unserer Fraktion auch aufzunehmen die Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt.
Könnten wir jetzt dieses Abstimmungsprocedere fortsetzen. Also, wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist einstimmig diese Überweisung beschlossen worden.
Wer der Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit abgelehnt worden.
Wer der Überweisung an den Umweltausschuss zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist die Überweisung an den Umweltausschuss auch abgelehnt worden.
Und obwohl der Herr Abgeordnete Fiedler mir helfen wollte, die Tagesordnung an diesem Punkt zu beenden, denke ich, können wir den Tagesordnungspunkt 11 noch aufrufen. Für den Tagesordnungspunkt 11 gibt es wiederum keine Redeanmeldungen und auch die Vereinbarung, die zweite Beratung gleich mit zu absolvieren.
Thüringer Gesetz zur Änderung personalvertretungsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 4/1383 - ERSTE BERATUNG