das, meine Damen und Herren von der CDU, ist und das wäre einfach unverantwortlich. Genau dieses Handeln ist es auch, was unsere Bürger politikverdrossen macht und was insbesondere die jungen Menschen in die Arme der politischen Rattenfänger treibt und was sie auf jeden Fall in die Hoffnungslosigkeit treibt.
Ich weiß, dass man in vielen Fällen dagegen angehen kann. Aber dann müsste man mehr als bisher über den jeweiligen Schatten der Zuständigkeiten springen, dann müssten wir bereit sein, innerhalb der Schulen gemeinsam mit der Jugendhilfe und gemeinsam mit der Bundesagentur für Arbeit und den vielen freien Trägern frühzeitig Verantwortung zu übernehmen. Aber auch hier gilt offenbar: "Wer sich bewegt, der hat verloren" als Handlungsprinzip der Landesregierung.
Wenn die Verantwortungszuweisung an die Bundesregierung die Maxime der Landespolitik dieser Regierung ist, dann ist nicht nur der bisherige Umgang mit Hartz IV, sondern dann ist auch der Ruf nach verstärkter Förderung doppelzüngig. Hier hätten wir die verstärkte Förderung und tun vieles dafür, dass sie die jungen Menschen erst gar nicht erreichen. Nun aber hoffe ich auf die Vernunft, Herr Panse, ich hoffe auf eine konstruktive demokratische Kultur in diesem Hause. Ich kann deshalb nur noch einmal darum bitten, die Argumente der SPD-Landtagsfraktion aufzunehmen. Lassen Sie uns wenigstens die Chance nutzen, Herr Panse,
um uns federführend im Sozialausschuss und die Erfahrung des Projekts "Artern" weiter im begleitenden Bildungsausschuss anzuhören. Sie wissen selbst, das ist eine Region mit einer sehr hohen Arbeitslosigkeit. Gerade im Moment, wo die Arbeitsagenturen umgestellt werden, wäre das genau die Zeit und die Möglichkeit, um dort etwas zu tun. Lassen Sie uns dann eine Meinung bilden und nicht vorschnell die Möglichkeiten verspielen. Dies zu tun wäre eine Chance für eine künftige verbesserte berufliche Integration Tausender junger Thüringer und es wäre ein Beitrag zu einer besseren politischen Kultur. Deswegen bitte ich noch einmal um die Überweisung an den Sozialausschuss und begleitend an den Bildungsausschuss. Danke schön.
Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Es ist - wie gesagt - von der letzten Rednerin die Überweisung an den Sozialausschuss beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Machen Sie nicht mit? Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Ich habe übrigens vorher gezählt, das kann man aber nicht immer machen. Aber Sie müssen schon selber ein bisschen mitmachen, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen von der SPDFraktion.
Gut, dann sind wir uns ja einig. Der Antrag zur Überweisung an den Sozialausschuss ist abgelehnt worden.
Nun kommen wir zum Antrag der Überweisung an den Bildungsausschuss. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Auch diese Ausschussüberweisung ist abgelehnt.
Demzufolge stimmen wir nun über den Antrag der SPD-Fraktion in der Drucksache 4/56 "Ausbau der Jugendberufshilfe" ab. Wer diesem Antrag zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Antrag ist damit mehrheitlich abgelehnt.
Keine Kürzung der Finanzzuweisungen an die Kommunen im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes und des Thüringer Kommunalabgabengesetzes Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 4/72
rungserklärung ja an Aktualität gewonnen. Zum einen will die Regierung die Finanzmasse des Kommunalen Finanzausgleichs drastisch kürzen, zum anderen sollen kostenintensive Aufgaben auf die Kommunen zusätzlich übertragen werden. Damit Ersteres nicht erfolgt und Zweites nur mit vollem Finanzausgleich stattfindet, deswegen haben wir den Antrag gestellt. Wir bitten Sie um Zustimmung zur Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der von der SPD-Fraktion gestellte Antrag hat mich schon etwas verwundert. Er zielt ab auf einen Eingriff in den freien Willensbildungsprozess der Landesregierung. Nach Artikel 99 Abs. 3 der Thüringer Landesverfassung wird der Entwurf des Haushaltsgesetzes mit Haushaltsplan von der Landesregierung eingebracht. Der Antrag der SPDFraktion, der Regierung durch Landtagsbeschluss schon vor Aufstellung des Haushaltsplans in Vorbereitung des Gesetzes eine Vorbindung aufzuerlegen, greift damit in die Kernkompetenz eines anderen Verfassungsorgans ein und ist schon deshalb abzulehnen. Der Antrag ist verfassungsrechtlich unzulässig.
Genau. Neben diesem Gesichtspunkt, der unabweisbar bereits die Ablehnung des Antrags erfordert, sprechen auch ganz praktische Erwägungen gegen die Absicht der antragstellenden Fraktion. Die Bewältigung einer sehr schwierigen Haushaltssituation, die aus bekannten Gründen zu verzeichnende dramatische Steuerausfälle verursacht hat, erfordert von Landesregierung und Landtag bequeme und lieb gewonnene Pfade zu verlassen sowie Vernunft und Verantwortungsbewusstsein. Ein Denkverbot, in welche Richtung auch immer, meine verehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, wie es von Ihnen verlangt wird, kann unserem Land nicht weiterhelfen und wir lehnen es daher auch ab.
Innerhalb der Landesregierung ist es üblich, alle denkbaren Ansätze einer sorgfältigen Prüfung zu unterziehen. Erst auf der Basis dessen kann eine sachverständige Abwägung zwischen den verbleibenden Alternativen vorgenommen und schließlich eine sachgerechte Entscheidung getroffen werden. Das haben wir nicht nur immer so gemacht, das ist auch so richtig, also werden wir auch weiter so verfahren. Ob der Landtag die Entscheidung der Landesregierung dann mitträgt, ist eine andere Frage. Ohne Zweifel steht ihm als dem vom Volk gewählten Gesetzgebungsorgan die Entscheidung über die Verabschiedung von Gesetzen zu, das erlaubt aber nicht, den internen Willensbildungsprozess der Landesregierung zu beschränken. Auch deshalb ist der Antrag abzulehnen.
Was den Kommunalen Finanzausgleich anbelangt, kann ich Ihnen versichern, dass die Landesregierung bei der umfassenden Prüfung aller Alternativen immer auch die finanzielle Situation der Kommunen vor Augen hat. Die Kommunen stellen einen wichtigen Teil der Verwaltungsorganisation unseres Landes dar und sichern die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der eigenverantwortlichen Regelung aller Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft. Kommunen bedürfen daher auch einer angemessenen Finanzausstattung, um handlungsfähig zu sein. Das ist völlig unstreitig. Der Ministerpräsident hat aber in seiner Regierungserklärung bereits darauf hingewiesen, dass Thüringen im Rahmen des Kommunalen Finanzausgleichs pro Einwohner von allen 16 Ländern den höchsten Betrag an seine Kommunen weiterreicht. Das ist angesichts der Haushaltslage aller Bundesländer und auch des Freistaats Thüringen nun schlicht nicht mehr zu leisten. Auch die Gemeinden müssen ihren Anteil an den anhaltenden Steuerausfällen mittragen. Die Landesregierung wird hierzu einen Vorschlag erarbeiten und diesen im Landtag zu gegebener Zeit und in gehöriger Form unterbreiten. Dann liegt es in der Hand des Landtags hierüber zu entscheiden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Innenminister des Freistaats Thüringen ist es mir nicht nur selbstverständliche Pflicht, sondern ein besonderes Anliegen, die Rechte unserer Gemeinden zu wahren. Hierzu gehört auch, dass Kosten, die ihnen durch Übertragung neuer Aufgaben entstehen, im Rahmen der Auftragskostenpauschale angemessen ausgeglichen werden. Da dieser Grundsatz bereits in § 23 Thüringer Finanzausgleichsgesetz Niederschlag gefunden hat, bedarf es hierzu, Herr Matschie, meine Damen und Herren von der SPD, keines erneuten und gesonderten Beschlusses des Thüringer Landtags. Dieser Grundsatz besitzt in Thüringen bereits Gesetzeskraft. Der diesbezügliche Antrag ist daher überflüssig und auch aus diesem Grund abzulehnen.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich abschließend auf den dritten Teil des vorliegenden Antrags eingehen. Es wird gefordert, dass die im Zusammenhang mit der Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe vom Bund an das Land gezahlten Sonderbedarfsergänzungszuweisungen sowie die Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weitergegeben werden. Auch dies wird die Landesregierung nach den gesetzlichen Regelungen und der Vereinbarung zwischen der Bundesregierung und den Ländern im Vermittlungsausschuss alsbald entscheiden. Für den Ausgleich der Lasten der Kommunen durch die Zusammenlegung von Arbeitslosen- und Sozialhilfe stehen zur Verfügung die Sonderbedarfsbundesergänzungszuweisungen, die im Ergebnis von der Ländergesamtheit aufgebracht werden, die 29,1 Prozent Bundesanteil an den Kosten der Unterkunft, es steht die Zusage der Länder, die Einsparungen bei Wohngeld an die Kommunen weiterzuleiten.
Erlauben Sie mir, verehrte Mitglieder des Landtags, zum Schluss noch folgende Bemerkung: Ich freue mich sehr, dass die SPD-Fraktion offenbar erhebliches Einsparungspotenzial zur Konsolidierung des Haushalts sieht. Ich möchte die Kolleginnen und Kollegen ermuntern, der Landesregierung konkrete Vorschläge zu unterbreiten. Wir werden diese dann einer eingehenden Prüfung unterziehen; dessen können Sie sicher sein.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der vorliegende SPD-Antrag scheint die Interessen der Thüringer Kommunen allumfänglich zu sichern. Es spricht also viel dafür, diesen Antrag zu unterstützen. Dies auch deshalb, weil die Finanzsituation der Thüringer Kommunen mehr als angespannt ist. Zudem haben die Kommunen in den letzten Jahren bereits einen überproportionalen Beitrag zur Konsolidierung der Landesfinanzen, die trotzdem gescheitert ist, geleistet. Doch ganz einfach, wie der Antrag den Anschein vermittelt, ist die Sachlage aber leider nicht. Deshalb hält unsere Fraktion diesen Antrag auch für problematisch und in Teilen zudem für nicht sachgerecht. Zumindest ist der Antrag in seinen einzelnen Punkten sehr differenziert zu bewerten.
demokratischer Politik in diesem Lande. Die LandesSPD sorgt sich zu Recht um die Finanzlage der Thüringer Kommunen. Andererseits hat die Landes-SPD, als sie vor Monaten auf Bundesebene, als es um die so genannte Gemeindefinanzreform ging, mehr als Zurückhaltung, um es mal höflich auszudrücken, an den Tag gelegt.
Wir hätten uns gewünscht, dass die Landes-SPD in viel stärkerem Maße auf ihre Bundespartei eingewirkt hätte, um so eine Gemeindefinanzreform, die den Namen auch verdient hat, auf den Weg zu bringen.
Diese so genannte Gemeindefinanzreform ist völlig misslungen und hat für die Kommunen, wenn überhaupt, dann nur im Ansatz eine finanzielle Entlastung gebracht. Den Thüringer Kommunen ginge es finanziell besser, wenn die Bundesregierung ihr Versprechen zur Realisierung einer Gemeindefinanzreform gehalten hätte.
Meine Damen und Herren, wir sagen aber auch, dass für das Misslingen - jetzt werden Sie nicht mehr klopfen
der Gemeindefinanzreform nicht nur die SPD die Verantwortung trägt; die Grünen, die CDU und die FDP haben daran ebenso eine Aktie.